
Erneuerung der Zu- und Entnahmeleitung für den Hochbehälter Nussheckle – Vergabe der Tiefbauarbeiten sowie der Wasserleitungsbauarbeiten
Die Landeswasserversorgung plant, weitere Abschnitte des Trinkwasserfernleitungsnetzes in Bad Ditzenbach zu erneuern. Betroffen ist die 110 Meter lange Anschlussleitung an den Hochbehälter Nussheckle. Hier wird die Trinkwasserleitung bis zum nächstgelegenen Schacht erneuert.
Hierzu sind verschiedene Tiefbauarbeiten notwendig. Um die Trinkwasserversorgung auch während der Baumaßnahme aufrechtzuerhalten, wird oberirdisch eine Ersatzleitung ausgelegt. Da die Leitungen der Gemeinde beim Hochbehälter Nussheckle ebenfalls sanierungsbedürftig sind, kann die Gemeinde Bad Ditzenbach im Zuge der Baumaßnahme die Erneuerung der Gemeindeleitungen mit durchführen und dadurch Synergieeffekte bei den Kosten erzielen, in dem z. B. Kosten bei den Tiefbauarbeiten geteilt werden.
2025 konnte die Maßnahme, wie ursprünglich geplant, aus organisatorischen Gründen nicht umgesetzt werden, deshalb erfolgte nun eine entsprechende Ausschreibung. Die Ausschreibung wurde in zwei Lose unterteilt. Die Submission fand am 12.03.2026 statt. Die Submission ergab für das Los 1 folgende Ergebnisse: Bieter A 99.611,45 € netto, Bieter B 160.522,35 € netto, Bieter C 145.970,83 € netto. Die Submission ergab für das Los 2 folgende Ergebnisse: Bieter A 66.372,20 € netto, Bieter B 68.283,49 € netto, Bieter C 74.180,01 € netto, Bieter D 75.354,09 € netto.
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Tiefbauarbeiten für die Erneuerung der Zu- und Entnahmeleitung für den Hochbehälter Nussheckle an die Kurt Gansloser GmbH aus Deggingen für die Angebotssumme in Höhe von 99.611,45 € netto sowie für die Wasserleitungsbauarbeiten an die Norbert Schütz GmbH & Co. KG aus Boos für die Angebotssumme in Höhe von 66.372,20 € netto.
In der Gemeinderatssitzung vom 09.10.2025 wurde der Standort für das Löschwasserbecken in Auendorf festgelegt sowie das Büro Wassermüller aus Ulm beauftragt, die Baugenehmigung und die Ausschreibung vorzubereiten. Am 26.01.2026 wurde die Baugenehmigung vom Landratsamt Göppingen erteilt.
Am 12.03.2026 fand die Submission statt. Die Submission ergab folgendes Ergebnis: Bieter A 133.167,14 € brutto (Preisnachlass 3,5 %), Bieter B 133.413,17 € brutto (Preisnachlass 2,0 %), Bieter C 133.545,52 € netto.
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Bauarbeiten für das Löschwasserbecken in Auendorf an die Kurt Gansloser GmbH aus Deggingen für die Angebotssumme in Höhe von 133.167,14 € brutto, einschließlich eines Preisnachlasses von 3,5 %.
Im Hochbehälter Leimberg ist derzeit ein Schaltschrank aus dem Baujahr 1990 in Betrieb. Die darin verbauten Relais sowie die Steuerungstechnik entsprechen ebenfalls diesem Baujahr. In letzter Zeit kommt es vermehrt zu Ausfällen dieser Komponenten, wodurch die Betriebssicherheit zunehmend beeinträchtigt wird.
Ein Austausch einzelner Relais ist nicht mehr möglich, da diese Bauteile nicht mehr hergestellt werden und somit auch nicht mehr als Ersatzteile verfügbar sind. Zudem ist festzustellen, dass sich die bestehende Alttechnik nur mit erheblichem Aufwand mit moderner Steuerungstechnik kombinieren lässt. Die Aufrechterhaltung des Betriebs erfordert aktuell einen unverhältnismäßig hohen Aufwand bei Verdrahtung und Programmierung.
Vor diesem Hintergrund wird die vollständige Erneuerung der Schalt- und Steuerungstechnik als dringend notwendig erachtet, um einen sicheren, effizienten und zukunftsfähigen Betrieb zu gewährleisten.
Das Büro Conplaning verfügt über die erforderliche fachliche Expertise im Bereich der Wasserversorgung, insbesondere für die Planung und Bauüberwachung von Schaltanlagen. Der Gemeinderat stimmt der Beauftragung des Büros Conplaning für die Umsetzung einer neuen Schalttechnik im Hochbehälter Leimberg für die Leistungsphasen 1 bis 8 zu.
Aufgrund des sogenannten „Herrenberg-Urteils“ muss die Stadt Geislingen an der Steige künftig auf Honorarkräfte an der Musikschule verzichten und stattdessen fest angestellte Beschäftigte einsetzen, was zu höheren Kosten führt. Infolge der gestiegenen Personalkosten ist mit einer Erhöhung der Schulkostenumlage zu rechnen. Die Musikschule wird gemeinsam mit mehreren Gemeinden, darunter die Gemeinde Bad Ditzenbach, auf Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung betrieben.
Ursprünglich war geplant, diese Vereinbarung aufzuheben und die Zusammenarbeit künftig über einen privatrechtlichen Vertrag zu regeln, um den bürokratischen Aufwand zu reduzieren. Dabei wurde jedoch festgestellt, dass ein solcher privatrechtlicher Vertrag möglicherweise steuerpflichtig wäre, was zu zusätzlichen Kosten für alle beteiligten Gemeinden führen könnte. Da die steuerliche Bewertung nicht abschließend geklärt ist und eine Mehrbelastung vermieden werden soll, hat sich die Stadt Geislingen an der Steige entschieden, an der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung festzuhalten. Statt einer vollständigen Aufhebung soll diese lediglich angepasst werden, insbesondere im Hinblick auf die Kostenverteilung. Die Kommunalaufsicht hat bestätigt, dass solche Änderungen keine Genehmigung erfordern. Die Gemeinde Bad Ditzenbach wird daher gebeten, der geänderten Vereinbarung zuzustimmen. Der Gemeinderat stimmt dem zu.
Die Gewerbevereinigung Bad Ditzenbach e. V. hat bei der Verwaltung einen Antrag zur Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags gestellt. Demnach ist ein verkaufsoffener Sonntag am 17. Mai 2026 in Gosbach anlässlich der „Täles-Hitparade mit verkaufsoffenem Sonntag“ geplant.
Die Freigabe eines Sonn- und Feiertages als verkaufsoffener Sonntag richtet sich nach dem seit dem 6. März 2007 geltenden Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg vom 14. Februar 2007. Die von der Gewerbevereinigung beantragten verkaufsoffenen Tage erfüllen die Tatbestandsvoraussetzungen des § 8 Abs. 1 LadÖG.
Unter Beachtung der Hauptgottesdienstzeiten der örtlichen Kirchen wird im Einvernehmen mit der Gewerbevereinigung vorgeschlagen, den Beginn des verkaufsoffenen Tags auf 12.00 Uhr festzusetzen. Die Verkaufsstellen können somit von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet sein.
Die örtlichen Kirchengemeinden wurden im Rahmen der Anhörung von der Verwaltung angeschrieben. Seitens der katholischen Kirchengemeinde St. Laurentius bestehen keine Einwände gegen den verkaufsoffenen Sonntag. Seitens der evangelischen Christuskirchengemeinde im Täle wurde erklärt, dass an diesem Tag die Konfirmation 2026 stattfindet. Auf Nachfrage wurde der Gemeindeverwaltung bekannt, dass am Termin 17.05.2026 keine Familien aus Bad Ditzenbach betroffen sind, so dass aufgrund der Termindichte an Veranstaltungen im Jahr 2026 vorschlagen wird, den verkaufsoffenen Sonntag am 17.05.2026 abzuhalten. Der Gemeinderat stimmt dem zu.
Die Eigentümer des Grundstücks Flst. Nr. 145/1 in der Drackensteiner Straße in Gosbach haben im Jahr 2015 für die Errichtung eines Anbaus an das bestehende Wohnhaus einen Bauantrag eingereicht, welcher mit Schreiben des Bauamts im Landratsamt Göppingen am 04.02.2016 genehmigt wurde. Seinerzeit wurden Befreiungen für die Inanspruchnahme der unüberbaubaren Fläche sowie für die Inanspruchnahme der von der Bebauung freizuhaltenden Fläche ausgesprochen.
Aufgrund der veränderten Ausführung haben die Eigentümer einen neuen Bauantrag im vereinfachten Verfahren eingereicht, welcher in der Gemeinderatssitzung am 29.01.2026 behandelt wurde. Da hier eine Lagerhütte im freizuhaltenden Uferrandstreifen vorgesehen war, hat der Gemeinderat das Einvernehmen nicht erteilt.
Der Bauantrag wurde angepasst und die Lagerhütte ist nun nicht mehr vorgesehen. Die Verwaltung schlägt daher vor, der veränderten Ausführung zuzustimmen und das Einvernehmen nach §§ 30, 36 BauGB zu erteilen. Der Gemeinderat stimmt dem zu.
Folgende noch offenen Fragen sollen im Rahmen einer Bauvoranfrage geklärt werden:
1. Sind die geplanten Errichtungen der Mehrzweckhalle und des Schafstalls grundsätzlich möglich und genehmigungsfähig?
2. Ist die Errichtung eines Schafstalls an der geplanten Stelle auch im Wasserschutzgebiet möglich, kann hier ggfls. eine Befreiung/Genehmigung in Aussicht gestellt werden?
3. Löschwasserversorgung: Welche Maßnahmen sind zu treffen? Welche Beschaffenheit und Aufbau der Löschwasserentnahmestelle muss gegeben sein? Welche Abstände der Saugstelle(n) müssen zu den zu schützenden Objekten gegeben sein? Kann der bestehende (Löschwasser) Behälter mit ca. 43 m³ mit in das Brandschutz-/ Löschwasserversorgungskonzept mit einbezogen werden? Wenn ja, muss dieser mit einer externen Saugstelle verbunden sein?
4. Sind spezielle Unterlagen/Nachweise/Formulare zusätzlich zu den im Genehmigungsverfahren üblichen und gebräuchlichen Unterlagen beim eigentlichen Bauantrag mit einzureichen?
Das Vorhaben ist bauplanungsrechtlich nach § 35 Abs. 1 BauGB (Bauen im Außenbereich) zu beurteilen. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.
Zu den Fragen 1 und 2: Aus der Sicht der Verwaltung ist die Errichtung der Mehrzweckhalle auf dem Grundstück Flst. Nr. 1952 grundsätzlich möglich und genehmigungsfähig. Die Mehrzweckhalle soll in Wasserschutzzone III errichtet werden, so dass hier auch keine öffentlichen Belange entgegenstehen.
Der Bereich, in welchem der Schafstall geplant ist (Grundstück Flst. Nr. 1950), befindet sich in Wasserschutzzone II und somit in der engeren Schutzzone. Hier sind Stallungen grundsätzlich verboten, so dass hier die öffentlichen Belange tangiert sind. Ob mit Auflagen eine Umsetzung der Stallung auf dem genannten Grundstück möglich ist, wäre seitens des Umweltschutzamtes im Landratsamt Göppingen zu prüfen. Grundsätzlich wäre auch in die Beurteilung miteinzubeziehen, ob es für den geplanten Schafstall einen sinnvollen Alternativstandort, z. B. im rückwärtigen Bereich des Grundstücks Flst. 1952 gibt. Hinzu kommt, dass der Gemeinde keine Stallungen im Bereich der Wasserschutzzone II auf ihrem Gemeindegebiet bekannt sind.
Die Fragen 3 und 4 sind ausschließlich seitens des Landratsamts zu prüfen.
Aufgrund der derzeitigen Sachlage schlägt die Verwaltung vor, das Einvernehmen zunächst nicht zu erteilen. Der Gemeinderat stimmt dem zu.
Geplant ist, in die Lagerhalle ein Meisterbüro, ein WC, eine Garage sowie vier Arbeitsstände einzubauen. Zudem soll das Vordach, welches an der Nordseite des Gebäudes angebaut ist, auf die gesamte Gebäudelänge verlängert werden. Des Weiteren ist vorgesehen, an der westlichen Gebäudeseite einen Container mit einem Aufenthaltsraum, einer Umkleide sowie einem WC zu errichten. Der Container soll als Personalraum dienen und ist nicht von der Werkstatt zugänglich.
Maßgebend für die Beurteilung des Bauvorhabens ist der Bebauungsplan „Entlastungsstraße Gosbach“ aus dem Jahre 1994. Demnach ist es so, dass sich das Grundstück im Gewerbegebiet befindet, wonach der Betrieb einer Autowerkstatt möglich ist. Mit der Verlängerung des Daches wird die festgesetzte Baugrenze zum Teil überschritten. Der Container befindet sich vollständig außerhalb der Baugrenze; zudem wird mit einem kleinen Teil das im Bebauungsplan festgesetzte Leitungsrecht zur Führung und Unterhaltung eines Regenwasserkanals tangiert.
Grundsätzlich kann die Verwaltung der Nutzungsänderung zustimmen. Ob die Baugrenzenüberschreitung und die Überbauung des Leitungsrechts mit einem Container baurechtlich möglich sind, ist von Seiten des Bauamts im Landratsamt Göppingen zu prüfen.
Im Bauantrag wird die Überschreitung damit begründet, dass es sich bei dem Container um eine untergeordnete Anlage handelt, welche an der Stelle städtebaulich vertretbar sei. Der Container setze die faktische Baulinie in einem geringen Umfang fort. Die strikte Einhaltung der Baugrenze würde für den Betrieb eine unbillige Härte bedeuten, eine andere Platzierung des Containers sei nicht ohne erhebliche Störung der Logistik möglich. Der Personalcontainer sei zur Einhaltung der Arbeitsstättenrichtlinie und der Verbesserung der sozialen Infrastruktur für die Angestellten zwingend erforderlich.
Der Gemeinderat stimmt der Nutzungsänderung zu.
Bürgermeister Herbert Juhn gibt bekannt, dass der Förderverein Hiltenburg eine Spende in Höhe von 7.000,00 € an die Gemeinde übergeben hat. Der Gemeinderat nimmt die Spende an.
Der öffentliche Teil dieser Sitzung endete mit Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte und einer Frageviertelstunde für die Zuhörer/-innen.