Freiwillige Feuerwehr – Sachstandsbericht sowie Vorstellung des Hochwasseralarmplans und Anschaffung eines mobilen Hochwasserschutzsystems
Der Feuerwehrkommandant Michael Ziegelin präsentiert den Sachstandsbericht und stellt die insgesamt 44 Einsätze der Feuerwehr im vergangenen Feuerwehrjahr vor.
Außerdem geht er auf den aktuellen Stand des Alarm- und Einsatzplans der Feuerwehr für eine Hochwassersituation ein. Dieser soll kontinuierlich aktualisiert und weiterentwickelt werden. Im Anschluss an die Sitzung ist eine Einladung zu einem „Runden Tisch“ geplant, um die Bürgerinnen und Bürger über den derzeitigen Fortschritt der Feuerwehr und der Verwaltung zu informieren.
Vor einem Jahr hat die freiwillige Feuerwehr Bad Ditzenbach bei dem gravierenden Hochwasserereignis herausragendes geleistet. Um die Gemeinde noch besser bei einem Hochwasserereignis auszurüsten, soll ein mobiles Hochwasserschutzsystem angeschafft werden. Die Feuerwehr hat diverse Varianten geprüft. Dazu zählen Kunststoffwinkel zum einfachen Zusammenstecken, eine flexible Hochwassersperre aus Polyestergewebe sowie ein Doppelkammerschlauchsystem. Eine Kombination dieser drei Lösungen wird als notwendig erachtet. Der Feuerwehrkommandant informiert außerdem darüber, dass das Kräuterhaus Sanct Bernhard zugesagt hat, zwei Drittel der Anschaffungskosten (insgesamt 39.270 € brutto) zu übernehmen. Der Gemeinderat stimmt der Anschaffung zu.
Das Tourismusbüro hat gemeinsam mit dem PROJECT M, einer Strategieberatung aus München, über knapp ein Jahr eine neue Tourismus- und Lebensraumstrategie für Bad Ditzenbach entwickelt. Die neue Tourismus- und Lebensraumstrategie verleiht Bad Ditzenbach ein klares touristisches Profil, das auf Gesundheit, Naturerlebnis und regionaler Identität basiert. Sie schafft eine verbindliche Orientierung für kommunales Handeln und Investitionen im touristischen Bereich – sowohl für bestehende Leistungsträger als auch für potenzielle neue Akteur/-innen. Die Strategie beschreibt nicht nur die angestrebte Entwicklung von Bad Ditzenbach, sondern legt auch dar, wie dieser Weg konkret umgesetzt werden soll – mit klar definierten Maßnahmen, Prioritäten und Verantwortlichkeiten.
Der Gemeinderat beschließt, der vorgelegten Tourismusstrategie für Bad Ditzenbach in der finalen Fassung zuzustimmen. Das Tourismus- und Kulturbüro wird mit der Umsetzung der priorisierten Schlüsselmaßnahmen zunächst für das Jahr 2025 beauftragt. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen des aktuellen Budgets des Tourismusbüros für das Jahr 2025. Über eine Fortführung für das Jahr 2026 wird erneut beraten. Die kontinuierliche Einbindung aller lokaler Akteur/-innen wird über den Tourismusbeirat sichergestellt, um eine abgestimmte und praxisnahe Umsetzung zu gewährleisten. Über den Umsetzungsstand der Tourismusstrategie wird der Gemeinderat regelmäßig informiert. Das Tourismus- und Kulturbüro wird die neue Strategie im Spätsommer 2025 der Öffentlichkeit präsentieren.
Am 09.05.2025 wurde der FiTal-Park mit der neuen Kneipp-Anlage eingeweiht. Wie im Gemeinderat besprochen, soll nach der Inbetriebnahme der neuen Anlage über den Betrieb der bisherigen Kneipp-Anlage beim Haus des Gastes entschieden werden. Der Gemeinderat beschließt, dass das bereits gefüllte Kneippbecken beim Haus des Gastes im Jahr 2025 weiterhin betrieben wird. Der Wasserdurchlauf ist dabei möglichst gering zu halten. Über eine Fortführung des Betriebs ab dem Jahr 2026 soll im Gemeinderat rechtzeitig beraten werden.
Im Haushaltsplan 2025 wurden entsprechende Mittel für die Löschwasserbecken eingeplant. Vom Büro Wassermüller erfolgte zwischenzeitlich die entsprechende Planung für das Löschwasserbecken In der Au. Die Baugenehmigung wurde vom Landratsamt Göppingen am 17.03.2025 erteilt. Es haben fünf Firmen ein Angebot abgegeben. Das wirtschaftlich günstigste Angebot liegt im Rahmen der Kostenschätzung. Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Herstellung eines Löschwasserbeckens auf dem Flst-Nr. 1243/2 in Gosbach an die Firma Kurt Gansloser aus Deggingen für die Angebotssumme in Höhe von 136.126,50 € brutto.
In seiner öffentlichen Sitzung am 03.04.2025 hat der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Geislingen mit den Gemeinden Kuchen und Bad Überkingen die Änderung des Flächennutzungsplanes für Geislingen/Oberböhringen (Sondergebiet Tourismus) sowie die Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Maßnahme dient dem Ausbau der Tourismusinfrastruktur in Bad Überkingen und schließt an ein bereits rechtskräftig ausgewiesenes Sondergebiet Tourismus an.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes für Geislingen/Oberböhringen (Sondergebiet Tourismus) wird zur Kenntnis genommen; auf die Abgabe einer Stellungnahme wird verzichtet.
In seiner öffentlichen Sitzung am 03.04.2025 hat der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Geislingen mit den Gemeinden Kuchen und Bad Überkingen die Änderung des Flächennutzungsplanes für Geislingen/Eybach (Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik-Anlage Christofshof) sowie die Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Flächennutzungsplanänderung wird im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes durchgeführt. Die Maßnahme dient dem Ausbau der Stromerzeugung durch Photovoltaikanlagen.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes für Geislingen/Eybach (Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik-Anlage Christofshof) wird zur Kenntnis genommen; auf die Abgabe einer Stellungnahme wird verzichtet.
In seiner öffentlichen Sitzung am 03.04.2025 hat der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Geislingen mit den Gemeinden Kuchen und Bad Überkingen die Änderung des Flächennutzungsplanes für Geislingen/Türkheim (Sondergebiet Tierheimerweiterung) sowie die Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Flächennutzungsplanänderung wird im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes durchgeführt, der Bebauungsplan ist bereits in Aufstellung. Die Maßnahme dient der dringend benötigten Erweiterung des Tierheims Geislingen und Umgebung e.V..
Die Änderung des Flächennutzungsplanes für Geislingen/Türkheim (Sondergebiet Tierheimerweiterung) wird zur Kenntnis genommen; auf die Abgabe einer Stellungnahme wird verzichtet.
Der öffentliche Teil dieser Sitzung endete mit Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte und einer Frageviertelstunde für die Zuhörer/-innen.