Gemeinderat

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 03.04.2025

TOP 1 Bekanntgaben Bürgermeister Jürgen Scholz informierte, dass die Rechtsaufsichtsbehörde die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr...

TOP 1 Bekanntgaben

Bürgermeister Jürgen Scholz informierte, dass die Rechtsaufsichtsbehörde die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 bestätigt habe. Allerdings wurde darauf hingewiesen, dass die Gemeinde ihre Ertragskraft in den nächsten Jahren weiter stärken müsse. Weiter teilte er mit, dass der Zuschuss aus dem Förderprogramm für die Sirenenanlagen bei der Gemeinde eingegangen sei. Der Gemeinderat wurde unterrichtet, dass die Gemeinde das Grundstück Oberriexinger Straße 20 erworben hat. Die Bewerber, die den Zuschlag für den Bauplatz Hainbuchenweg 4 erhalten hatten, haben ihr Kaufinteresse zurückgenommen. Die Gemeinde hat das Grundstück daraufhin den nächstplatzierten Bewerbern angeboten. Bürgermeister Scholz berichtete außerdem, dass die Schlussrate für die Arztpraxis bezahlt wurde. Er teilte auch mit, dass die Gemeinde eine Rattenbekämpfung in Auftrag gegeben habe, ebenso wie die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen für das neue Kindernest in der ehemaligen Hausmeisterwohnung der Sport- und Kulturhalle. Auf dem Rathausgebäude wird derzeit eine Photovoltaikanlage installiert, in dem Zusammenhang soll auch die eventuelle Reparatur der Rathausuhr geprüft werden.

Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am 24.04.2025 statt.

TOP 2 Einwohnerfragestunde

Die Einwohnerfragestunde wurde nicht in Anspruch genommen.

TOP 3 Bausachen

Wohnhausanbau auf dem Grundstück Bernhard-Schmid-Straße 8, Flst. 2715/1:

Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen der Gemeinde zur Erstellung des Anbaus teilweise außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche.

Abbruch Wohnhaus mit Garage und Neubau Wohnhaus mit Stellplatz im UG, Drosselweg 7, Flst. 3597:

Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen der Gemeinde zu folgenden drei Befreiungen vom maßgeblichen Bebauungsplan „Ob der Mühle“:

- Abweichung von Ziffer 11, d. h. von der Grundrissform der Gebäude als langgestreckte Rechtecke

- für die Überschreitung der Grundflächenzahl um 2 qm

- für die Erstellung der Terrassen teilweise außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche

Antrag auf Bodenverbesserung im Gewann Glattbacher Weg:

Der Gemeinderat beschloss, das Einvernehmen der Gemeinde zur Erdauffüllung im Gewann „Glattbacher Weg“, wie beantragt als Bodenverbesserungsmaßnahme unter folgenden Voraussetzungen zu erteilen:

Vor Beginn der Maßnahme ist eine Sondernutzungserlaubnis für das Befahren der Feldwege zu beantragen und eine Kaution bei der Gemeinde zu hinterlegen. Weiter ist sicherzustellen, dass die Nachbargrundstücke nicht beeinträchtigt werden und ein Angleichen in Richtung Weg erfolgt, so dass das Oberflächenwasser abfließen kann. Die Anfahrt erfolgt über den Glattbacher Weg.

TOP 4 Bebauung Vaihinger Straße 16-20: Finanzierung

Der Gemeinderat beschloss die Kreditaufnahme bei der VR-Bank Ludwigsburg e.G zu den angebotenen Konditionen mit einer Laufzeit von 25 Jahren. Sofern kostenneutral möglich, soll ein Kreditbetrag in Höhe von 3 Mio. € mit 10 Jahren Zinsbindung und ein Kreditbetrag in Höhe von 2,5 Mio. € mit 15 Jahren Zinsbindung aufgenommen werden, andernfalls der Gesamtkreditbetrag in Höhe von 5,5 Mio. € mit 10 Jahren Zinsbindung.

TOP 5 Vergaben

Für das Neubauvorhaben Vaihinger Straße 16 bis 20 hat der Gemeinderat über folgende Punkte beraten:

  • Zusätzliche Waschmaschinenanschlüsse in den Bädern zum Preis von jeweils 635 €. Der Gemeinderat beschloss diese, allerdings nur für das Haus B, in dem es keinen Waschraum gibt.
  • PV-Anlage: Alternativpositionen 60 % bis 100 % der Dachfläche und Speicher. Der Gemeinderat beschloss, es bei der verpflichtenden PV-Ausstattung auf 60 % der Dachflächen zu belassen und auf Speicher zu verzichten. Es sollen keine Mieterstromlieferverträge geschlossen werden.
  • Rollstuhlgerechte Wohnung: Tiefergesetzte Tür- und Fenstergriffe und Nullschwelle an der Balkontüre: Die Verwaltung wurde darum gebeten zu klären, weshalb diese Kosten in Höhe von 3.899 € zusätzlich anfallen.
  • Medienverteiler für die Wohnungen: 1.099 € pro Stück. Der Gemeinderat lehnte die Ausstattung der Wohnungen mit Medienverteilern ab.
  • Einstiegshöhe Duschwannen: kostenneutral. Der Gemeinderat sprach sich außer in den beiden rollstuhlgerechten Wohnungen für höhere Duschwannen aus. In den rollstuhlgerechten Wohnungen bleiben die niedrigen Duschwannen.
  • 8 Zusätzliche Beleuchtungsanschlüsse: 96 €/Stück. Der Gemeinderat beschloss die zusätzlichen Beleuchtungsanschlüsse.
  • Einheitliche Balkonbeleuchtung: insg. 2.832 €. Die einheitliche Balkonbeleuchtung wurde ebenfalls beschlossen.
  • Einbruchschutz im Bereich der ebenerdig zugänglichen Wohnungsfenster: 2.969 €. Weiter stimmte der Gemeinderat der Vergabe des Einbruchschutzes zu.
  • 3 Dachflächenfenster mit außenliegendem Rollladen: insg. 4.473 €: Auch diesem Vergabevorschlag stimmte der Gemeinderat zu. Allerdings wurde die Anfälligkeit der Funk-Solar-Steuerung angesprochen und stattdessen eine elektrische Steuerung angeregt, sofern dies kostenneutral möglich ist.

TOP 6 Sonstiges

Unter diesem Tagesordnungspunkt stellte die Verwaltung dem Gemeinderat die Planung für die Herstellung des Parkplatzes auf dem Grundstück Metterweg 5 vor und es wurde folgende Vorgehensweise vereinbart. In Absprache mit der evangelischen Kirche wird geprüft, ob die an der westlichen Grundstücksgrenze vorhandene Garage erhalten und nach vorne an den Straßenrand versetzt werden kann. Die Planung soll unter Berücksichtigung der Garage so angepasst werden, dass nach wie vor die 14 Stellplätze realisierbar sind. Auf dieser Planungsgrundlage werden Angebote zur Realisierung eingeholt. Zu klären ist noch, ob zwei oder vier Leuchtkörperstandorte und Bewegungsmelder möglich bzw. sinnvoll sind.

Der Gemeinderat spricht sich für die Veräußerung der Teilfläche an der östlichen Grenze zur Grundstücksbegradigung aus.

Aus der Mitte des Gemeinderates wurden folgende Punkte angesprochen: Urnenbestattungen auf dem Friedhof im Bereich der neu gepflanzten oder bereits vorhandenen Bäume entsprechend der Friedwaldidee, erneute Nutzung der neugestalteten Fläche bei der Gemeinschaftsschuppenanlage durch die Vereine, kommunale Grünpflege in Sersheim, Termin für eine Markungsputzete erst im Herbst 2025, Reduzierung der Windvorranggebiete und Pflasterarbeiten beim OGV-Garten.

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Die öffentliche Sitzung endete kurz vor 21:00 Uhr, eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.

Erscheinung
`s Blättle – Mitteilungsblatt Gemeinde Sersheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 15/2025
von Gemeinde Sersheim
09.04.2025
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