TOP 1 – Begrüßung und Information des Bürgermeisters
Bürgermeister Christoph Herre begrüßte die Mitglieder des Gemeinderats, die Vertreter der Presse, die Bürgerinitiative sowie die anwesenden Bürgerinnen und Bürger zur außerordentlichen Gemeinderatssitzung im Rathaus. Ebenfalls begrüßt wurden Bürgermeister Dr. Jörg Frauhammer aus Gemmrigheim sowie Rechtsanwalt Dr. Brenz, der die Gemeinde im Verfahren gegen die Klärschlammverbrennungsanlage vertreten hatte.
Der Vorsitzende stellte fest, dass die Sitzung ordnungsgemäß einberufen wurde und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Eine Einwohnerfragestunde war nicht vorgesehen, weshalb direkt in die Beratung eingestiegen wurde.
TOP 2 – Klage gegen die Klärschlammverbrennungsanlage – Ergebnis der Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg und weiteres Vorgehen der Gemeinde Walheim
Im Mittelpunkt der Sitzung stand die Beratung über das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zur Klage der Gemeinde Walheim gegen die geplante Klärschlammverbrennungsanlage. Bürgermeister Herre erläuterte zunächst den bisherigen Verlauf des Verfahrens sowie die wesentlichen Streitpunkte der Klage. Ziel der Gemeinde sei insbesondere gewesen, die kommunale Planungshoheit zu wahren. Aus Sicht der Gemeinde handle es sich bei dem betroffenen Bereich um einen Außenbereich nach § 35 BauGB, während das Regierungspräsidium Stuttgart das Gebiet als Innenbereich beziehungsweise faktisches Industriegebiet einstufe.
Der Vorsitzende erklärte, dass der Verwaltungsgerichtshof die Klage zwar als zulässig angesehen, in der Sache jedoch abgewiesen habe. Das Gericht folgte der Auffassung des Regierungspräsidiums und bestätigte die Einordnung des Gebiets als faktisches Industriegebiet. Dabei seien unter anderem die bestehende Kraftwerksstruktur, die alte Kohlehalde sowie weitere technische Anlagen in die Bewertung einbezogen worden. Auch die Erschließung über den sogenannten „rollenden Kanal“ wurde vom Gericht als ausreichend anerkannt.
Rechtsanwalt Dr. Brenz erläuterte ergänzend die juristische Bewertung des Urteils. Er machte deutlich, dass die Erfolgsaussichten weiterer Rechtsmittel äußerst gering seien, da weder grundlegende Rechtsfragen noch erkennbare Fehler in der Rechtsanwendung vorlägen. Zudem würde ein weiteres Verfahren voraussichtlich mehrere Jahre dauern, während die Anlage in dieser Zeit bereits gebaut und betrieben werden könnte.
Im Gemeinderat wurde die Entscheidung des Gerichts mit großer Enttäuschung aufgenommen. Mehrere Gemeinderäte betonten jedoch, dass die Gemeinde ihre Interessen auch künftig aktiv vertreten müsse. Insbesondere die Themen Verkehrsbelastung, Abgasproblematik sowie eine mögliche Abwasserdruckleitung müssten weiterhin kritisch begleitet werden. Zudem wurde der Einsatz der Bürgerinitiative und der Unterstützer ausdrücklich gewürdigt und der Bürgerinitiative für ihre engagierte Arbeit gedankt.
Der Gemeinderat fasste anschließend folgenden Beschluss:
Beschluss:
Ergebnis:
Einstimmig beschlossen.