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Gemeinderat

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 07. Mai 2026

TOP 1 – Begrüßung und Information des Bürgermeisters Bürgermeister Christoph Herre begrüßte die Mitglieder des Gemeinderats, die Vertreter der...

TOP 1 – Begrüßung und Information des Bürgermeisters

Bürgermeister Christoph Herre begrüßte die Mitglieder des Gemeinderats, die Vertreter der Presse, die Bürgerinitiative sowie die anwesenden Bürgerinnen und Bürger zur außerordentlichen Gemeinderatssitzung im Rathaus. Ebenfalls begrüßt wurden Bürgermeister Dr. Jörg Frauhammer aus Gemmrigheim sowie Rechtsanwalt Dr. Brenz, der die Gemeinde im Verfahren gegen die Klärschlammverbrennungsanlage vertreten hatte.

Der Vorsitzende stellte fest, dass die Sitzung ordnungsgemäß einberufen wurde und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Eine Einwohnerfragestunde war nicht vorgesehen, weshalb direkt in die Beratung eingestiegen wurde.

TOP 2 – Klage gegen die Klärschlammverbrennungsanlage – Ergebnis der Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg und weiteres Vorgehen der Gemeinde Walheim

Im Mittelpunkt der Sitzung stand die Beratung über das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zur Klage der Gemeinde Walheim gegen die geplante Klärschlammverbrennungsanlage. Bürgermeister Herre erläuterte zunächst den bisherigen Verlauf des Verfahrens sowie die wesentlichen Streitpunkte der Klage. Ziel der Gemeinde sei insbesondere gewesen, die kommunale Planungshoheit zu wahren. Aus Sicht der Gemeinde handle es sich bei dem betroffenen Bereich um einen Außenbereich nach § 35 BauGB, während das Regierungspräsidium Stuttgart das Gebiet als Innenbereich beziehungsweise faktisches Industriegebiet einstufe.

Der Vorsitzende erklärte, dass der Verwaltungsgerichtshof die Klage zwar als zulässig angesehen, in der Sache jedoch abgewiesen habe. Das Gericht folgte der Auffassung des Regierungspräsidiums und bestätigte die Einordnung des Gebiets als faktisches Industriegebiet. Dabei seien unter anderem die bestehende Kraftwerksstruktur, die alte Kohlehalde sowie weitere technische Anlagen in die Bewertung einbezogen worden. Auch die Erschließung über den sogenannten „rollenden Kanal“ wurde vom Gericht als ausreichend anerkannt.

Rechtsanwalt Dr. Brenz erläuterte ergänzend die juristische Bewertung des Urteils. Er machte deutlich, dass die Erfolgsaussichten weiterer Rechtsmittel äußerst gering seien, da weder grundlegende Rechtsfragen noch erkennbare Fehler in der Rechtsanwendung vorlägen. Zudem würde ein weiteres Verfahren voraussichtlich mehrere Jahre dauern, während die Anlage in dieser Zeit bereits gebaut und betrieben werden könnte.

Im Gemeinderat wurde die Entscheidung des Gerichts mit großer Enttäuschung aufgenommen. Mehrere Gemeinderäte betonten jedoch, dass die Gemeinde ihre Interessen auch künftig aktiv vertreten müsse. Insbesondere die Themen Verkehrsbelastung, Abgasproblematik sowie eine mögliche Abwasserdruckleitung müssten weiterhin kritisch begleitet werden. Zudem wurde der Einsatz der Bürgerinitiative und der Unterstützer ausdrücklich gewürdigt und der Bürgerinitiative für ihre engagierte Arbeit gedankt.

Der Gemeinderat fasste anschließend folgenden Beschluss:

Beschluss:

  1. Der Gemeinderat nimmt die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg sowie die Urteilsbegründung zur Kenntnis.
  2. Der Gemeinderat beschließt, keine weiteren Rechtsmittel einzulegen und das Verfahren damit juristisch abzuschließen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Genehmigungsverfahren bis zur Inbetriebnahme aktiv und kritisch zu begleiten sowie die Interessen der Gemeinde im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten einzubringen.
  4. Der Bürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit den Nachbargemeinden die Interessen der Region weiterhin aktiv gegenüber der EnBW und den zuständigen Behörden zu vertreten sowie den interkommunalen Dialog fortzuführen.
  5. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Gemeinderat regelmäßig über den weiteren Fortgang des Projekts zu informieren.

Ergebnis:
Einstimmig beschlossen.

Erscheinung
exklusiv online
von Gemeinderat Walheim
19.05.2026
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