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Aus den Rathäusern

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 10. April 2025

Bürgermeisterin Marquardt stellt fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde. Sie stellt außerdem fest, dass das Gremium beschlussfähig ist....

Bürgermeisterin Marquardt stellt fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde. Sie stellt außerdem fest, dass das Gremium beschlussfähig ist. Sie macht auf die Tonaufzeichnung aufmerksam, begrüßt die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer und eröffnet die öffentliche Sitzung.

§ 1275 Bekanntgaben

BM’in Marquardt gibt folgenden Punkt bekannt:

Zuwendung für Sprachförderkraft: Die Gemeinde hat für die Beschäftigung einer Sprachförderkraft im Kindergarten einen Zuschuss in Höhe von 28.500 € für den Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025 erhalten.

§ 1276 Behandlung des Widerspruchs (gemäß § 43 Abs. 2 GemO) gg. den Beschluss vom 20.03.2025 mit erneuter Beratung

  • TSV Adelberg-Oberberken

- Zuschussantrag für LED-Beleuchtung Sportplatz „Jauchert“

BM’in Marquardt eröffnet den genannten TOP und begrüßt Kommunalamtsleiterin Frau Groner am Sitzungstisch. Sie führt aus, dass sie bei der vergangenen Sitzung krankheitsbedingt nicht anwesend sein konnte und daher von ihrem Stellvertreter GR Önüt vertreten worden sei. Folgender Beschluss sei in dieser Sitzung gefasst worden: „Der bereits 2023 zugesagte Zuschuss für die LED-Beleuchtung am Sportplatz „Jauchert“ für den TSV Adelberg-Oberberken wird in den Haushaltsplan 2025 aufgenommen und nach Genehmigung des Haushalts ausbezahlt.“ Gegen diesen Beschluss habe sie Widerspruch eingelegt. In der Zeitung habe anschließend gestanden: „Bürgermeisterin blockiert Mehrheitsbeschluss“. Ihrer Meinung nach hätte es eher heißen müssen: „Bürgermeisterin verhindert Zwangsverwaltung“ oder „Bürgermeisterin verhindert Steuererhöhungen“. Nach der Sitzung habe sie einen Anruf von Kommunalamtsleiterin Frau Groner erhalten, weshalb sie noch während ihres Krankenstands Widerspruch gegen den gefassten Beschluss eingelegt habe. Anschließend verliest sie in Gänze den Widerspruch vom 27.03.2025. Sie betont, dass sie nicht grundsätzlich gegen die Zuschussgewährung sei. 2023 habe man einstimmig den Beschluss gefasst, dass Gelder für den TSV in den Haushalt eingestellt werden sollen. Diese Gelder seien vom Verein nicht abgerufen worden. 2024 habe der Verein dann festgestellt, dass eine Zuschussgewährung durch die Gemeinde förderschädlich sein könnte. Daher habe man im Haushalt 2024 den Zuschuss als „Manövriermasse“ für die Sanitärcontainer eingestellt. Aus verschiedenen Gründen habe der TSV diese Gelder nicht abgerufen. Letztes Jahr sei die Gemeinde dann von den negativen Nachrichten überrascht worden, dass Zuweisungen ausfallen und Umlagezahlungen ansteigen sollen. Daraufhin habe man im Haushalt Streichungen vornehmen müssen, sodass in 2025 keine freiwilligen Leistungen erbracht werden können. „Ausgerechnet jetzt“ sei aber dann der Antrag des TSV auf Ausbezahlung des Zuschusses bei der Gemeinde eingegangen.

GR Önüt korrigiert BM’in Marquardt in Bezug auf ihre Wortwahl, dass die Gelder „nicht abgerufen“ worden seien. Es habe eine „klare Vereinbarung“ gegeben, dass das Geld für die Sanitärcontainer genutzt werde. Bis September sei der Verein „mit anderen Projekten beschäftigt gewesen“, daher habe man sich um die Erneuerung der Sanitärcontainer noch nicht kümmern können. Im Oktober seien dann bereits die schlechten Nachrichten bei der Gemeinde eingegangen und das Defizit angestiegen. So schnell sei keine Bauantragseinreichung möglich gewesen. Dies wolle er zur Klarstellung mitteilen.

Frau Groner erhält anschließend das Wort. Sie führt aus, dass sie letztes Jahr im Mai das erste Mal an einer Sitzung des Adelberger Gemeinderats teilgenommen habe. Damals habe sie bereits auf die angespannte Haushaltslage hingewiesen. Der Haushalt 2024 sei von ihr aus diesem Grund auch nur zur Kenntnis genommen worden. Im November habe sie aufgrund der Finanzlage gemeinsam mit Bürgermeisterin Marquardt, Kämmerin Frau Bauder und Hauptamtsleiterin Frau Hornek einen Termin beim Landrat wahrgenommen. Am Tag darauf habe nochmals ein Gespräch im Landratsamt stattgefunden. Hierbei waren auch einige Gemeinderatsmitglieder vertreten. Man habe damals „Klartext geredet“. Wichtig sei ihr zu betonen, dass die Kommune mit dem Gesprächswunsch auf sie zugekommen sei. Ein negatives Ergebnis im Ergebnishaushalt von rund -2.500.000 € sei damals im Raum gestanden. Unter diesen Umständen habe sie klargemacht, dass eine Genehmigung des Haushalts nicht erfolgen könne. Als Ziel habe sie ein Gesamtergebnis von -1.000.000 € angegeben. Mit „allen Augen zugedrückt“ sei dann eine Genehmigung des Haushalts möglich unter der Bedingung, dass eine schwarze Null in den nachfolgenden Jahren erarbeitet wird. Hierfür habe sie deutlich die Voraussetzungen erläutert: Sämtliche freiwillige Leistungen müssen komplett gestrichen werden. Die Priorität muss auf den Pflichtaufgaben liegen. Im Dezember sei sie erneut in der Gemeinderatssitzung zu Gast gewesen. Damals sei es um die Steuererhöhungen gegangen. Auch hier hatte sie die Rahmenbedingungen nochmals verdeutlicht. In dieser Sitzung seien auch die Neubeschaffung eines MTW für die Feuerwehr und die Erweiterung des Naturkindergartens aus finanziellen Gründen abgelehnt worden. Am Tag darauf habe sie ein Gespräch mit dem Landrat gehabt und ihm mitgeteilt: „Adelberg schafft das!“ Vor ein paar Wochen habe sie dann einen Anruf von Kämmerin Frau Bauder erhalten, welche ihr mitteilte, dass das Ziel von 1 Mio. € erreicht worden sei. Hierüber habe sie sich sehr gefreut. Nach der Sitzung im März habe sie dann einen Anruf erhalten und sei darüber informiert worden, wie die Beschlussfassung bzgl. der LED-Beleuchtung ausgegangen ist. Über das Verhalten des Gemeinderats sei sie sehr verwundert gewesen, immerhin habe sie „deutlich gesagt, was zu tun ist“. Heute Abend habe der Gemeinderat nochmals die Chance, den Beschluss zu überdenken. Es gebe nun zwei Möglichkeiten. Möglichkeit 1: Der Gemeinderat streicht den Beschluss und verschiebt eine erneute Entscheidung auf 2026. Oder Möglichkeit 2: Der Gemeinderat bestätigt den Beschluss trotz aller Warnungen und trägt die Konsequenzen. Sie habe über das Verhalten des Gemeinderats mit sämtlichen baden-württembergischen Kommunalamtsleitern Rücksprache gehalten. Wenn der Gemeinderat den Beschluss nochmals so fasse, könne sie entweder den Haushalt ablehnen, dann würde die Interimsphase [Anm.: Interimsphase = haushaltslose Zeit] bis auf Weiteres fortgeführt werden. Oder sie könne den Haushalt unter Bedingungen genehmigen. Dies bedeute dann, dass die Steuerhebesätze deutlich erhöht werden müssten, ansonsten würde eine Ersatzvornahme durch das Landratsamt erfolgen. Eine Ersatzvornahme hätte einen für Jahrzehnte anhaltenden Imageschade für Adelberg zur Folge. Jedes Haus und jedes Grundstück würden deutlich an Marktwert verlieren. Eins müsse klar sein: „Es wird jedem an den Geldbeutel gehen!“ Man habe als Landkreis keine andere Wahl, als diesen Weg mit Adelberg zu gehen. Andere Kommunalamtsleiter hätten jedoch schon längt Konsequenzen folgen lassen und anders gehandelt. „Der Landkreis setzt sich überdeutlich für die Gemeinde ein!“ Wenn der Zuschuss nochmals genehmigt wird, dann werde sie deutliche Worte gegenüber der Presse finden und es werde „alles ausgesprochen, wie es ist“. Beim gemeinsamen Gespräch im Landratsamt habe GR’in Beißwenger ihren Kollegen Herrn Knopf gefragt, wie viel Zeit man für die schwarze Null habe. Er habe ausgeführt, dass man über den Finanzplanungszeitraum Zeit habe. Sie verdeutlicht: Wenn das Landratsamt in Ersatzvornahme geht, dann kommt die schwarze Null in 1,5 Jahren. Auch in Telefonaten, die sie mit einigen Gemeinderäten vor der letzten Sitzung geführt hatte, habe sie deutlich gesagt, dass der Zuschuss nicht beschlossen werden darf.

GR M. Hees betitelt Frau Groners Ausführungen als „emotionale Ansage“. Es sei ihm immer klar gewesen, wo die Gemeinde steht. Nach dem TSV-Beschluss habe er sich hinterfragt, ob er „falsch unterwegs“ sei. Man müsse „die Emotionalität rauslassen“. Der Gemeinderat agiere „zum Wohle der Gemeinde“. Wenn eine Entscheidung getroffen werden soll, dann brauche man einen roten Faden für die Unterscheidung von freiwilligen Aufgaben und Pflichtaufgaben. Er führt die Schülerbetreuung und die Musikschule als Beispiele an. Er benötige „klare rechtliche Vorgaben“. Bezüglich des MTW für die Feuerwehr sei er es leid, dass er „immer als Böser dargestellt wird“. Er stellt daher den Antrag, das Thema zu beenden und dass der Kreisbrandmeister beurteilen möge, ob es sich beim MTW um eine Pflichtaufgabe der Kommune handelt oder nicht. Er habe seither „immer aus Überzeugung gehandelt“.

BM’in Marquardt kann GR M. Hees Ausführungen nicht nachvollziehen. Sie verweist auf die Klausurtagung im September. Damals habe man intensiv das Thema Freiwilligkeitsaufgaben und Pflichtaufgaben beleuchtet. Was die Schülerbetreuung und die Musikschule angeht, erinnert sie daran, dass Frau Groner schon mehrfach gesagt habe, dass die Schülerbetreuung bestehen bleiben müsse, da der Rechtsanspruch vor der Tür steht. Auch in Bezug auf die Musikschule habe Frau Groner auf die laufenden Verträge verwiesen. In Bezug auf den MTW führt sie aus, dass dieser schon „seit Langem im Bedarfsplan“ aufgeführt sei. Es gehe um die Sicherheit der Bevölkerung und der Mannschaft.

Frau Groner verdeutlicht, dass es bei der Musikschule einen laufenden Vertrag gebe, den man berücksichtigen müsse. Zum Laufzeitende seien Vertragsänderungen möglich, bis dahin müsse der Vertrag jedoch eingehalten werden. Dieses Jahr sei eine Kündigung nicht möglich.

BM’in Marquardt ergänzt, dass es auch laufende Arbeitsverträge gebe. Sie weist außerdem darauf hin, dass bereits Einsparungen im Bereich der Musikschule getroffen werden.

Frau Groner fährt anschließend mit ihren Ausführungen fort und bezieht sich auf GR M. Hees Aussagen zum MTW. Der Gemeinderat habe sich gegen eine Neubeschaffung ausgesprochen. GR M. Hees sei selbst einmal stellvertretender Feuerwehrkommandant gewesen. Den Bedarfsplan einzuhalten sei „dringend notwendig“. Den Kreisbrandmeister müsse sie nicht konsultieren, denn er werde das Gleiche sagen, wie sie. Der Bedarfsplan enthalte deutliche Aussagen zum MTW. Mit der Entscheidung gegen die Neubeschaffung habe man sich gegen die Umsetzung der Pflichtaufgabe entschieden. Stattdessen sei in der gleichen Sitzung ein Votum für die Beschaffung eines Notstromaggregats getroffen worden. Dies sei eine freiwillige Leistung. Dies könne sie nicht nachvollziehen. Sie habe sicherlich emotionale Worte zuvor gefunden, jedoch müsse jedem klar sein, dass man bereits „so viele Monate Arbeit“ investiert habe und so viele Stunden Gespräche geführt habe. „Warum werden dann mehrere Pflichtaufgaben gestrichen und eine freiwillige Leistung für einen Verein beschlossen?“ Im Dezember habe sie gesagt, dass man die Rückschau in die Vergangenheit seinlassen müsse. „Wo habe ich etwas nicht mitbekommen?“ Es müsse allen Beteiligten klar sein, dass ein Ergebnis von -1.000.000 € eigentlich nicht genehmigungsfähig sei. Dies sei ein reines Entgegenkommen von ihr.

GR M. Hees hat ein Problem damit, dass Frau Groner im MTW eine Pflichtaufgabe sieht und er nicht. Daher möchte er den Kreisbrandmeister zur Klärung hinzuziehen. Der Bedarfsplan sei eine „richtungsweisende Anleitung“. Eine Verpflichtung könne man hieraus nicht ableiten. Er möchte eine „fachliche Entscheidung der Kreisbrandmeisterstelle“. Was die Schülerbetreuung angeht, sei er prinzipiell nicht dagegen, jedoch beziehe sich der Rechtsanspruch ab 2026 zunächst nur auf die 1. Klasse. Er wiederholt, dass er „klare gesetzliche Vorgaben“ braucht. Er erkenne momentan keinen roten Faden. Frau Groner wecke bei ihm den Eindruck, dass 2025 ein Problem besteht und 2026 aber alles wieder gut sei. Man habe ein strukturelles Problem und dieses zu lösen sei noch „ein weiter Weg“.

Frau Groner widerspricht GR M. Hees. Sie habe zuvor gesagt, dass der Finanzplanungszeitraum genutzt werden müsse, um die schwarze Null zu erreichen. Dies sei nicht innerhalb eines Jahres machbar. Das Kommunalamt gehe den Weg mit, sofern die Gemeinde tatsächlich spart. Bislang scheue man sich noch vor einer Reaktion, um weitere Schäden von der Gemeinde fernzuhalten. Keiner wolle eine negative Presse, keiner wolle schlechte Bodenrichtwerde und niemand möchte höhere Steuersätze. Falls das Landratsamt jedoch in Ersatzvornahme gehen müsse, werde es „noch viel schlimmer für alle“.

GR Önüt findet, dass die Diskussion in eine falsche Richtung geht. Letztlich müsse es nun um den Zuschuss für den TSV gehen. Fakt sei, dass 9.732 € nicht zu vergleichen seien mit 100.000 € für die Feuerwehr. Anschließend gibt er nochmals einen Rückblick zu den LED-Leuchten. Er fragt anschließend in die Runde: „Es scheitert an 9.000 €?“ Es seien noch andere freiwillige Leistungen im Haushaltsplan enthalten. Der Bauhof bekomme die Grünpflege nicht hin und dafür werden Aufträge an Fremdfirmen vergeben, aber umgekehrt sei der Zuschuss für den TSV nicht möglich.

Frau Groner versteht GR Önüt’s Unmut in Anbetracht seiner TSV-Zugehörigkeit. Sie macht anschließend aber nochmals deutlich, dass es sich um eine Freiwilligkeitsleistung handelt.

Es folgt eine weitere Diskussion.

BM’in Marquardt führt anschließend aus, dass sie aus Umweltschutzgründen „von Anfang an“ für die LED-Beleuchtung gewesen sei – auch trotz dessen, dass nur der TSV als Verein davon profitiert. Sie führt nochmals den seitherigen Verlauf in Bezug auf die eingestellten Beträge im Haushalt an. Leider sei nun jedoch der Geldbeutel leer. Man sei nicht grundsätzlich gegen das Projekt, jedoch fände sie es gut, wenn man den Zuschuss im kommenden Jahr im Rahmen der Haushaltsplanungen erneut beraten könnte. „Jetzt ist der falsche Zeitpunkt.“

Frau Groner verdeutlicht das Dilemma der zeitlichen Abfolge: Hätte der TSV den Antrag zur Ausbezahlung des Zuschusses Anfang des Jahres 2024 gestellt und der Gemeinderat hätte zugestimmt, dann müsste man nun nicht diskutieren, denn dann gäbe es eine Verpflichtung zur Ausbezahlung des Zuschusses. Leider sei dies nicht der Fall gewesen. Der Antrag des TSV kam ein paar Monate zu spät. „Der Gemeinderatsbeschluss fehlt, das ist das Problem.“ Jetzt sei die finanzielle Lage so schlecht, dass ein positiver Beschluss nicht denkbar sei. Sie sei auch „pro LED“, aber darum gehe es jetzt nicht. Sie verdeutlicht dem Gremium, dass die Entscheidung auf das kommende Jahr verschoben werden muss.

Es folgen weitere Wortmeldungen.

GR Hirsch verdeutlicht, dass es auch noch viele andere freiwillige Leistungen im Haushalt gebe. Man müsse „alles auf den Prüfstand stellen“.

BM’in Marquardt führt aus, dass das Gremium beim letzten Mal beschlossen habe, den Haushalt so lange nicht zu beschließen, bis Gespräche mit dem Kindergarten und der Feuerwehr erfolgt seien. Auch die von GR Hirsch angesprochenen weiteren Freiwilligkeitsleistungen seien noch zu überprüfen. Dies werde man im Mai gemeinsam angehen. Heute gehe es aber um den LED-Zuschuss. Sie fragt: „Warum können wir das nicht nochmal aufschieben?“

GR Hirsch fragt Frau Groner, ob eine Haushaltsgenehmigung an den 9.000 € scheitern wird.

Frau Groner antwortet, dass dies unter anderem ein Grund wäre. Kämmerin Frau Bauder habe bereits „sehr viele freiwillige Leistungen gestrichen“. Mit einigen Gemeinderäten habe sie vor der letzten Sitzung noch telefoniert, trotzdem sei der Beschluss zu den LEDs so gefasst worden. Es müsse „definitiv Nein gesagt werden“ zu der Bezuschussung. Für sie wäre jedoch denkbar, den Beschluss zu fassen, dass der Zuschuss für die LED-Beleuchtung im Jahr 2026 zur erneuten Beratung aufgenommen wird. Sie habe vor der Sitzung deutlich gesagt, was auf dem Spiel steht. Auch Kämmerin Frau Bauder habe sowohl in der Sitzungsvorlage, als auch in der Sitzung darauf hingewiesen, was passiert, wenn der Zuschuss beschlossen wird. Trotz dessen, dass die Genehmigung des Haushalts auf dem Spiel steht, stimmte der Gemeinderat zu. Es gehe nicht darum, die Sinnhaftigkeit der Maßnahme zu beurteilen. Es gehe lediglich darum, dass der jetzige Zeitpunkt „ungeschickt“ sei. Der Gemeinderat müsse nun „einfach den Beschluss fassen, dass 2026 oder 2027 der Zuschuss erneut geprüft wird“. Noch sei der Gemeinderat mit dem Haushalt nicht am Ziel. Eigentlich hätte dieser zum 01.01. bereits fertig sein müssen. Es liege noch „viel Arbeit“ vor allen Beteiligten. Sie werde im Mai erneut bei der Sitzung dabei sein.

Es folgt ein erneuter Austausch.

GR’in Beißwenger fragt Frau Groner, ob BM’in Marquardt mit ihrer Bewirtschaftungsbefugnis gemäß Hauptsatzung nicht eine verbindliche Zusage ausgesprochen hat und der Gemeinderatsbeschluss somit entbehrlich gewesen sei.

BM’in Marquardt macht klar, dass der Antrag des TSV so oder so zu spät eingegangen ist.

Es folgt eine Diskussion.

GR’in Beißwenger findet, dass es die Aufgabe von BM’in Marquardt gewesen wäre, den TSV an den fehlenden Zuschussantrag zu erinnern.

BM’in Marquardt widerspricht dieser Aussage. Anschließend folgt nochmals eine Diskussion.

GR’in Baumann-Tischer fragt Frau Groner, wie oft die Haushaltsstrukturkommission tagen muss.

Frau Groner führt aus, dass es hierfür keine Vorgabe gibt, da es sich bei der Kommission um eine reine Empfehlung des Kommunalamts handelt.

GR’in Baumann-Tischer führt aus, dass die Haushaltsstrukturkommissionen nicht stattfinden. Sie müsse sich alle Informationen selber besorgen und erhalte „keine Informationen zum Haushalt“. Im Haushalt seien noch „zu viele freiwillige Leistungen“. Daher könne sie den TSV-Zuschuss jetzt nicht ablehnen. Sie ist dafür, den TOP zu vertagen und gleichwertig mit allen anderen freiwilligen Leistungen zu behandeln. Andernfalls könnte sie sich auch den Kompromiss vorstellen, jetzt erst einmal einen Teilbetrag von 5.000 € zu bezahlen und den Rest „wann anders“. Für sie sei es „schwierig“, dass man „seit Monaten zusammensitzt und jetzt verantwortlich gemacht wird“. In den letzten Jahren sei sie nicht involviert gewesen. Sie beantragt, den TOP zu vertagen.

Frau Groner führt aus, dass eine Vertagung in diesem Fall rechtlich nicht zulässig ist, da es sich um die Behandlung eines Widerspruchs zu einem gefassten Beschluss handelt. Innerhalb von drei Wochen müsse eine erneute Entscheidung getroffen werden, sonst sei der ursprüngliche Beschluss gültig. Ihr sei klar, dass die Finanzlage nicht innerhalb eines Jahres entstanden sei. Dies seien auch „die Konsequenzen, die aus Entscheidungen vor Jahrzehnten“ resultieren. „Die Konsequenzen sind da.“ Beispielhaft führt sie hier das Wellenbad an. Die finanzielle Lage habe sich im letzten Jahr jedoch zugespitzt, da die Zuweisungen gesunken und die Umlagezahlungen gestiegen seien. Dies sei für die Gemeinde nicht vorhersehbar gewesen.

Es folgt eine Diskussion.

BM’in Marquardt merkt an, dass der Gemeinderat nicht weiter über den Haushalt sprechen wollte, bevor nicht die nichtöffentlichen Gespräche mit dem Kindergarten und der Feuerwehr erfolgt sind. Daher seien die Haushaltsthemen heute nicht Thema. Die Verwaltung habe „alles getan, dass das Ziel erreicht wird“. Der Gemeinderat hätte wiederum „alles dafür getan, dass die Interimswirtschaft nicht beendet wird“.

GR M. Hees ist genervt. Als Gemeinderat habe er das Problem, dass er immer reagieren muss. „Wir lösen wieder kein Problem.“ Es gehe darum, dass man für die nächsten Jahre ein strukturelles Problem habe.

Es folgt eine erneute Diskussion.

GR M. Hees rechtfertigt seine Zustimmung zum Zuschuss: „Es ist kein Zuschuss, sondern eine Zusage, auf die der Verein mit Treu und Glauben reagiert hat.“ Für ihn stehe die Gefahr im Raum, dass die Gemeinde als Eigentümern der Sportanlage am Ende „alles bezahlen muss“. Er sei nicht für oder gegen den TSV, er sei für alle Vereine. Es könne nicht sein, dass ein Verein so hängen gelassen wird.

GR Hasenwandel verdeutlicht, dass grundsätzlich sicherlich niemand gegen die Vereine oder speziell gegen den TSV ist. „Wir drehen uns im Kreis und beschuldigen uns gegenseitig und suchen Rechtfertigungen für die Beschlüsse.“ Es gehe hier nicht mehr um die Sache.

Es folgen weitere Wortmeldungen.

Frau Groner verdeutlicht erneut, um was es nun geht. Am Ende des Jahres werde sie wieder komme, dann setze man sich erneut zusammen. Heute müsse der Beschluss gefasst werden, dass über den Antrag des TSV in 2026 oder 2027 erneut geredet wird. Es sei wichtig, dass die Gemeinde wieder Spielräume schafft und agieren kann. Sie habe „so viele Anrufe von Adelberger Bürgern wegen den Steuern“ erhalten. Wenn Adelberg wieder gut aufgestellt sei, dann können auch die Steuern wieder reduziert werden. Sie mahnt nochmals, nachher „den richtigen Beschluss zu fassen“. Es gehe darum, zum Wohl der Adelberger Bürger zu agieren und einen Imageschaden zu vermeiden. Man müsse Adelberg wieder zu dem machen, was es war. Jetzt müsse man aber „die knüppelharte Zeit durchhalten“.

GR’in Beißwenger bezieht sich auf BM’in Marquardts Aussage: Es stimme nicht, dass die Haushaltsberatungen ausgesetzt werden, bis die nichtöffentlichen Gespräche mit Kindergarten und Feuerwehr geführt werden. Die Beratungen können fortgeführt werden, es soll nur noch kein Beschluss gefasst werden.

GR A. Hees bittet darum, die Sitzung zur Beratung für einige Minuten zu unterbrechen.

Es folgen weitere Wortmeldungen.

GR Önüt führt aus, dass es ihm wichtig sei, den TSV nicht immer mit anderen Vereinen zu vergleichen. Außerdem wünscht er sich, dass es künftig einen proaktiven Kontakt zwischen Bürgermeisterin und dem TSV-Vorstand gibt. Den Beschlussvorschlag von Frau Groner kann er akzeptieren.

BM’in Marquardt antwortet, dass sie mit Herrn Blumhardt Kontakt aufgenommen hatte und dann an GR Önüt verwiesen worden sei.

Nach einer weiteren Diskussion wird die Sitzung von 20:28 Uhr bis 20:37 Uhr unterbrochen.

BM’in Marquardt führt die Sitzung fort und schlägt vor, den Antrag im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Haushalt 2026 erneut zu beraten.

Es folgt eine Diskussion.

GR’in Beißwenger möchte, dass heute Abend beschlossen wird, dass der Zuschuss in den Haushaltsplan 2026 aufgenommen wird.

Frau Groner führt aus, dass dies nicht gehe, da man sonst vor dem gleichen Problem stehen werde, wie jetzt. Der Beschluss müsse lauten, dass der Zuschussantrag im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Haushalt 2026 erneut beraten wird.

GR Önüt spricht sich dafür aus, jetzt „einen Knopf dranzumachen“. Die heutige Aussprache verstehe er als „Gentlemen Agreement“. Er merkt jedoch an, dass die anderen freiwilligen Leistungen ebenfalls noch überprüft werden müssen.

GR Regelmann bekräftigt, dass der TSV keine Angst haben müsse, nächstes Jahr nicht bedacht zu werden, sofern es finanziell möglich ist. Jetzt müsse der Beschluss gefasst werden, wie von Frau Groner angesprochen. „Der TSV wird nicht im Regen stehen gelassen.“

BM’in Marquardt stellt fest, dass keine weiteren Wortmeldungen vorliegen und verfasst den nachfolgenden

Beschlussantrag

Der vom TSV beantragte Zuschuss für die LED-Beleuchtung am Sportgelände „Jauchert“ soll im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für 2026 erneut beraten werden.

Der Beschluss wird mit 10 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung gefasst.

§ 1277 Grundsatzentscheidung zur Auslegung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

  • Antrag aus dem Gemeinderat zu Sitzungsgeldern

BM’in Marquardt eröffnet den genannten TOP und übergibt das Wort an Hauptamtsleiterin Frau Hornek.

Hauptamtsleiterin Frau Hornek führt anhand der Sitzungsvorlage in das Thema ein.

GR Regelmann führt aus, dass er sich schwertut, nach einer fast zweistündigen Diskussion über einen Zuschuss an den TSV über mehr Sitzungsgelder für den Gemeinderat zu sprechen. „Das passt nicht in das kommunalpolitische Bild.“

BM’in Marquardt schließt sich der Meinung von GR Regelmann an.

Es folgt eine Diskussion um den TOP.

BM’in Marquardt erläutert, dass sie „kein großes Fass aufmachen“ wolle. Ziel sei nicht eine Satzungsänderung, sondern eine Entscheidung über die Auslegung der bestehenden Satzung. Sonst könne über den Antrag aus dem Gemeinderat nicht entschieden werden.

GR A. Hees ist auf das Geld nicht angewiesen. Er interpretiert die Satzung so, dass wenn der Gemeinderat zu einer Sitzung o. Ä. eingeladen wird, dass es dann auch eine Entschädigung gebe.

GR Cammerer schließt sich der Meinung von GR A. Hees an.

BM’in Marquardt fragt das Gremium, wie das vom Gemeinderat gewünschte nichtöffentliche Gespräch mit dem Kindergarten zu werten wäre.

GR’in Baumann-Tischer findet, dass hierfür eine Entschädigung gezahlt werden sollte.

BM’in Marquardt erläutert, dass sie sich in anderen Kommunen umgehört habe. Für Gemeinderats- und Ausschusssitzungen sei es überall üblich, eine Entschädigung zu bezahlen. Bei Klausurtagungen sei es teilweise so, dass nur das Essen, aber kein Sitzungsgeld gewährt werde. In Adelberg erhalten die Gemeinderäte sowohl eine kostenlose Verpflegung, als auch das Sitzungsgeld. Dass nun die Fälle ausgeweitet werden sollen, für die Sitzungsgelder gewährt werden, nur, dass die Gelder an die Vereine weitergegeben werden können, findet sie nicht gut.

Für GR M. Hees stellt die vorliegende Anfrage keine Erhöhung von Sitzungsgeldern dar. Man müsse dann eben die Satzung konkretisieren. Er spendet all seine Ehrenamtsentschädigungen.

GR‘in Beißwenger geht auf die Thematik der Besichtigungen ein und verweist auf die Regelung, wonach Besichtigungen, die unmittelbar vor oder nach einer Sitzung stattfinden, in die Sitzung eingerechnet würden. Sie führt aus, dass ehrenamtlich Tätige gemäß § 1 der Satzung Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen und ihres Verdienstausfalls hätten, gestaffelt nach der Dauer der Tätigkeit. Sie hebt hervor, dass die Gemeinde Adelberg mit einem Satz von 20 Euro für bis zu drei Stunden deutlich unter den Sätzen benachbarter Gemeinden liege, die teilweise 28 Euro oder mehr zahlten. Sie betont, dass Besichtigungen ihrer Ansicht nach eindeutig unter diese Regelung fielen. Zudem weist sie darauf hin, dass Besprechungen, die beispielsweise im Landratsamt stattfänden, nicht automatisch unter diese Regelung fielen, da dies vom Gemeinderat selbst zu entscheiden sei. Sie unterstreicht, dass die Verwaltung ebenfalls Gehälter erhalte, während die Gemeinderäte ihre Tätigkeit zugunsten der Gemeinde ausübten. Sie spricht sich dafür aus, selbst zu entscheiden, wem sie eine mögliche Vergütung spenden wolle.

BM’in Marquardt führt ein weiteres Beispiel an und fragt das Gremium, wie die Teilnahme am Besuch der Partnergemeinde im vergangenen Jahr zu werten sei.

Für GR’in Beißwenger läuft dies unter Partnerschaftspflege, sodass hierfür keine Entschädigung gewährt werden muss.

Es folgt eine weitere Diskussion.

GR Regelmann äußert, dass die bestehende Satzung einer genaueren Betrachtung bedürfe, insbesondere im Hinblick auf mögliche Mehrkosten für die Gemeinde. Er betont, dass es sinnvoll sei, die Satzung zunächst unverändert zu belassen und in einem späteren Schritt einzelne Paragraphen, die missverständlich oder auslegungsbedürftig seien, detailliert zu prüfen. Eine unvorbereitete Diskussion über sämtliche Paragraphen halte er für wenig zielführend. Für den jetzigen Moment sollte man „alles zurückstellen“, um „ein Zeichen nach außen“ zu senden. Die Satzung könnte zu einem anderen Zeitpunkt überprüft werden.

Sabine Beißwenger stellt den Antrag, die bestehende Regelung für das Jahr 2024 beizubehalten und die Satzung erst ab 2025 zu überarbeiten. Sie weist darauf hin, dass die Auslegung der einzelnen Paragraphen bislang nicht besprochen worden sei und es daher schwierig sei, eine fundierte Entscheidung zu treffen. Sie äußert Bedenken, dass bereits ausgezahlte Gelder im Falle einer späteren Korrektur der Satzung nicht mehr rückgängig gemacht werden könnten.

BM‘in Marquardt schlägt vor, die bestehende Satzung für das Jahr 2024 unverändert zu belassen und die Überarbeitung für das Jahr 2025 in den kommenden Monaten vorzubereiten. Sie fragt, ob dieser Vorschlag von allen Anwesenden mitgetragen werde. Nach Zustimmung aller Mitglieder wird der Vorschlag einstimmig angenommen.

Es folgen weitere Wortmeldungen.

BM’in Marquardt stellt letztlich fest, dass keine weiteren Wortmeldungen vorliegen und formuliert den nachfolgenden

Beschlussvorschlag

Für das Jahr 2024 wird die bestehende Satzung unverändert beibehalten und angewendet. Vor der Auszahlung der Sitzungsgelder für 2025 soll der TOP nochmals beraten werden.

Der Gemeinderat fasst den Beschluss einstimmig.

[Anmerkung aufgrund eines Missverständnisses in der Beschlussfassung: Die angegebenen Veranstaltungen wurden von der Gemeindeverwaltung nachberechnet und an die Gremiumsmitglieder ausbezahlt.]

§ 1278 Bürgerfragen

BM’in Marquardt eröffnet den genannten TOP und erläutert die Regularien für die Bürgerfragen. Anschließend bittet sie um Meldungen aus dem Zuhörerbereich.

Ein Bürger meldet sich zu Wort. Er stellt zunächst die Frage, wie die Laune der Klosterpark-Investoren sei, nachdem vor Kurzem die Änderung des Bebauungsplans abgelehnt wurde. Außerdem erkundigt er sich in Bezug auf das Neubaugebiet, ob es Vorgaben für die Bauplatzvergabe geben wird.

BM’in Marquardt antwortet zunächst auf die Frage bzgl. des Vergabekriterien für das Neubaugebiet. Es werde in Kürze ein Kriterienkatalog im Gemeinderat besprochen. Auf die erste Frage des Bürgers führt sie aus, dass die Investoren derzeit mit der Soccerhalle beschäftigt seien. Der Abriss des Montemaris stehe kurz bevor, jedoch gebe es derzeit noch Klärungsbedarf mit der Unteren Naturschutzbehörde. Bezüglich des Veranstaltungsgebäudes sei man im Austausch mit den Investoren. Das Gespräch zwischen Gemeinderat und Investoren stehe jedoch noch aus. Die Lust hätten die beiden Herren noch nicht verloren. Auch mit dem AWB sei man bzgl. des Wertstoffhofs weiterhin in Kontakt, um den Wertstoffhofstandort in Adelberg zu bewahren. Der Baukostenzuschuss des AWB sei inzwischen jedoch fraglich.

Ein anderer Bürger meldet sich mit einer Anregung zu Wort, die er direkt an das Gremium richtet. Der Gemeinderat drehe sich in seinen Sitzungen „ständig im Kreis“. Das Publikum im Zuhörerbereich habe alles verstanden, der Gemeinderat jedoch scheinbar nicht. Er bittet die Gremiumsmitglieder darum, sich mit der Verwaltung oder dem Kommunalamt in Verbindung zu setzen und vorher die Fragen zu klären, um in den Sitzungen Zeit zu sparen.

BM’in Marquardt bedankt sich für die Anregung.

Eine Bürgerin meldet sich und fragt, wie viele Adelberger Mitglied im TSV seien.

BM’in Marquardt kann die Frage ad hoc nicht beantworten und stellt die Beantwortung zurück.

Sie stellt anschließend fest, dass keine weiteren Wortmeldungen aus dem Publikum vorliegen. Sie bedankt sich bei Frau Groner für die Zeit und deren Anwesenheit und verabschiedet diese. Danach schließt sie die öffentliche Sitzung.

Erscheinung
Schurwaldbote – Gemeindeverwaltungsverband Östlicher Schurwald
NUSSBAUM+
Ausgabe 50/2025
von Gemeinde Adelberg
10.12.2025
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