Aus den Rathäusern

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 11. März 2025

Fragestunde für die Bürger Ein Bürger fragt nach, ob man sich seitens des Gemeinderats und der Verwaltung schon Gedanken über die Zukunft der...

Fragestunde für die Bürger

Ein Bürger fragt nach, ob man sich seitens des Gemeinderats und der Verwaltung schon Gedanken über die Zukunft der Gemeinde Roigheim gemacht habe. Er kenne aus den Berichten über die Sitzung und von seinen Sitzungsbesuchen die finanzielle Situation der Gemeinde, die ein zukunftsgerichtetes Arbeiten der Gemeinde natürlich erschwere. Bürgermeister Michael Grimm antwortet, dass die Situation Verwaltung und Gemeinderat bekannt sei und es ein schwacher Trost sei, dass auch andere Kommunen vergleichbare finanzielle Situationen hätten und hier von der großen Politik definitiv Unterstützung kommen müsse. Man versuche, in Zusammenarbeit mit den Nachbarkommunen, Einsparmöglichkeiten zu finden und dadurch haushaltsseitig Verbesserungen zu erreichen.

Persönliche Erklärung BM Michael Grimm

In einer persönlichen Erklärung gibt Bürgermeister Michael Grimm bekannt, dass Landrat Norbert Heuser mitgeteilt hat, dass er beabsichtige, BM Michael Grimm auf seinen Antrag hin zum 31. Dezember 2025 in den Ruhestand zu versetzen. Dies bedeutet, dass die Gemeinde Roigheim im Jahr 2025 eine weitere Wahl, nämlich eine Bürgermeisterwahl, haben wird. Diese wird voraussichtlich im Oktober 2025 stattfinden. Für seine Entscheidung gäbe es keinen konkreten Grund; es sei das Fazit vieler einzelner persönlicher Gründe.

• Abrechnung der Sanierungsmaßnahme „Roigheim I Ortskern II“ mit dem Bund und dem Land

• Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Roigheim I Ortskern II“

Die Bezuschussung der Sanierungsmaßnahme „Roigheim I Ortskern II“ lief zum 31. Dezember 2024 aus. Dem Gemeinderat wird nun die offizielle Abrechnung vorgelegt; außerdem ist über die Aufhebung der Sanierungssatzung zu beschließen, was bedeutet, dass der Sanierungseintrag in den Grundbüchern gelöscht wird.

Herr Boehringer von der Kommunalentwicklung GmbH stellt die Abrechnung der Sanierungsmaßnahme vor. Erfreulich sei, dass man insgesamt 1,866 investieren konnte, wodurch Investitionen in Höhe von 5,12 Mio. Euro angestoßen wurden. Die Finanzhilfe lag bei 1,12 Mio. Euro, die Komplementärfinanzierung der Gemeinde lag bei ca. 723.000 Euro. Die Sanierung sei in Roigheim sehr erfolgreich gelaufen, so wurden zum Beispiel 37 Wohneinheiten neu geschaffen oder saniert, das Areal um das Bürgerhaus wurde attraktiver gestaltet, der Gehweg in der Zeilstraße durchgängig ausgebaut und auch ein stufenfreier Zugang zum Friedhof geschaffen.

Der Gemeinderat nimmt die Abrechnung zur Kenntnis und beschließt, die Sanierungssatzung aufzuheben.

Bebauungsplan „Vorstadt“ in Roigheim

a) Neufassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 (1) BauGB

b) Behandlung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie der Behörden und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB sowie der Nachbarkommunen gemäß §2 (2) BauGB

c) Billigung des Bebauungsplanentwurfs vom 3.3.2025 und Freigabe für die Offenlegung gem. § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) sowie der Nachbarkommunen gem. § 2 (2) BauGB

Beim Bebauungsplan Vorstadt ist der nächste Verfahrensschritt zu beschließen. Der Aufstellungsbeschluss ist neu zu fassen, außerdem sind die Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und der Träger öffentlicher Belange zu behandeln. Danach wird der Beschluss über den nächsten Verfahrensschritt gefasst.

Frau Cunningham vom Büro IFK Mosbach stellt die eingegangenen Bedenken und Anregungen der Behörden und Träger öffentlicher Belange (28 Institutionen waren zu hören) vor und erläutert, wie diese nun in den Entwurf eingearbeitet werden. Der Entwurf wird dann nochmals zur Anhörung gegeben und auch für die Öffentlichkeit besteht die Möglichkeit, Einsicht zu nehmen und Bedenken zu äußern. Der Gemeinderat beschließt den Entwurf und die damit verbundenen Verfahrensschritte. Die Beteiligung der Bevölkerung wird im Mitteilungsblatt bekannt gemacht.

Änderung/Fortschreibung der Ehrenordnung der Gemeinde Roigheim vom 22. Januar 2009

Die aktuelle Ehrenordnung der Gemeinde Roigheim ist sehr kurz gehalten. Der Gemeinderat hat sich mit einer ausführlicheren Ehrenordnung zu befassen und soll diese beschließen. Darin wird unter anderem geregelt, wie bei Jubiläen, Geburtstagen, sportlichen Erfolgen und auch in Trauerfällen durch die Gemeinde gehandelt wird.

Die Ehrenordnung wird wie vorgeschlagen abgeändert; sie wird auf der Homepage der Gemeinde Roigheim veröffentlicht.

Erlass einer Geschäftsordnung für den Gemeinderat

Der Gemeinderat soll eine Geschäftsordnung für den Gemeinderat beschließen, die das Verfahren innerhalb der Gemeinderatssitzung regelt. Der größte Teil dieser Geschäftsordnung basiert auf der Gemeindeordnung. Allerdings gab es in Roigheim bisher keine vom Gemeinderat beschlossene Geschäftsordnung.

Der Gemeinderat beschließt die Geschäftsordnung für den Gemeinderat ohne Diskussion, sie wird auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.

Bekanntgabe der Beschlüsse aus nicht öffentlicher Sitzung

Bürgermeister Michael Grimm gibt die Beschlüsse aus der nicht öffentlichen Sitzung vom 11. Februar 2025 bekannt.

So wurde über die Änderung der Ehrenordnung und der Geschäftsordnung für den Gemeinderat sehr intensiv und lange vorberaten; außerdem hat man über die Zukunft des Bahnhofsareals und einen eventuellen Verkauf diskutiert. Durch einen Personalwechsel und interne Organisationsänderungen war es notwendig, eine Stelle im Rathaus neu zu besetzen; im Vorzimmer des Bürgermeisters wird künftig Frau Tanja Schettler-Schumacher aus Roigheim arbeiten. Außerdem waren Anfragen/Informationen zum Thema Regionalplan und Flächennutzungsplan zu geben.

Verschiedenes

Bekanntgabe Haushaltserlass

Mit Schreiben vom 6. März 2025 hat das Landratsamt Heilbronn den Haushaltserlass für das Haushaltsjahr 2025 übersandt. Dieser Erlass ist dem Gemeinderat bekannt zu geben. Das Landratsamt weist im Erlass darauf hin, dass zum Beispiel die vorgelegte Planung im kompletten Finanzplanungszeitraum 2025 bis 2028 negative, ordentliche Ergebnisse ausweist. Die Gemeinde hat daher im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung Maßnahmen einzuleiten, um die dauerhafte Leistungsfähigkeit sicherzustellen. Die Gemeinde hat zum 1.1.2020 auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht (NHKR) umgestellt. Die Jahresabschlüsse 2020 bis 2023 müssen dem Landratsamt vorgelegt werden, um nachweisen zu können, dass die tatsächlichen Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und des Sonderergebnisses zum erforderlichen Haushaltsausgleich zur Verfügung stehen. Die Gemeinde hat dem Landratsamt gegenüber auszuführen, welche strukturellen Maßnahmen zur Verbesserung der Ergebnisse im Ergebnishaushalt (laufende Einnahmen und Ausgaben) eingeleitet wurden. Die durchgeführten Maßnahmen sollen fortlaufend dokumentiert werden. Die einzuleitenden Maßnahmen sollen mit dem Landratsamt abgestimmt werden.

Bügel Ahornweg, Verbindungsweg zur Steige

Der Gemeinderat beschließt, im Verbindungsweg zwischen Ahornweg und Fußweg zur Steige einen klappbaren Pfosten einzubauen, um ein Befahren zu verhindern.

Verkehrsbelastung Bittelbronner Straße

Nach einer Anfrage in der letzten Bürgerfragestunde gibt Bürgermeister Michael Grimm bekannt, dass sich die Fahrzeug- und Lärmbelastung in der Bittelbronner Straße im Rahmen der erlaubten Grenzen befindet. Vor allen Dingen liege der Schnitt bei circa 460 Fahrzeugen am Tag, was deutlich unter dem Schnitt vergleichbarer Kreisstraßen im Landkreis liege. Die Lärmbelastung dürfte nicht kurzfristig nur pro Fahrzeug gemessen werden, sondern wird auf die Belastung den Tag über berechnet.

Sonstiges

Aus finanziellen Gründen verzichtet man darauf, die roten Straßenleuchten entlang der Hauptstraße neu zu streichen.

Der Gemeinderat stimmt zwei Bebauungsplanverfahren in Möckmühl zu.

Erscheinung
Roigheimer Rundschau
NUSSBAUM+
Ausgabe 12/2025

Orte

Roigheim

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeinde Roigheim
20.03.2025
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