Gemeinderat

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 14.07.2025

Um 19.30 Uhr begrüßte BM Michael Matzak den Gemeinderat und die 11 anwesenden Bürgerinnen und Bürger zur öffentlichen Sitzung. Der Vorsitzende stellte...

Um 19.30 Uhr begrüßte BM Michael Matzak den Gemeinderat und die 11 anwesenden Bürgerinnen und Bürger zur öffentlichen Sitzung. Der Vorsitzende stellte fest, dass ordnungsgemäß eingeladen wurde und das Gremium trotz der Abwesenheit eines Gemeinderatsmitglieds beschlussfähig ist.

BM Matzak berichtete, dass es im Vorfeld noch eine nicht öffentliche Sitzung gab und daher diesmal die Tagesordnung mit TOP 3 beginnt.

TOP 3 Bürgerfragen

Unter dem ersten Tagesordnungspunkt, Bürgerfragen, gab es keine Fragen.

Eine Bürgerin sprach gegenüber der Verwaltung ein Lob aus, dass die Straßenbaumaßnahme gut gelöst wurde.

TOP 4 Straßenbeleuchtung Umrüstung auf LED-Beleuchtung – Vergabe

Nach einer kurzen Einleitung stellte der BM die Sitzungsvorlage 24/2025 vor.

Die Gemeinde Birenbach hat aktuell 430 Straßenleuchten auf dem Gemeindegebiet.

Hiervon wurde bereits in der Vergangenheit begonnen, sukzessive auf LED-Beleuchtung umzustellen. Aktuell sind 111 LED-Leuchten verbaut.

Der überwiegende Anteil der Leuchten ist noch konventionell, darunter fallen:

203 Natriumdampfleuchten

94 LED-Lampen, also Plugins. Bei den Plugins werden nicht die ganzen Leuchten getauscht, sondern nur die konventionellen Leuchtmittel durch LED Module ersetzt.

16 Halogenleuchten

Der LED-Anteil an der Straßenbeleuchtung beträgt daher rund 26 %.

Die Umrüstung auf LED soll nun wieder angegangen werden und stärker in die Modernisierung der Straßenbeleuchtung investiert werden.

Im Haushaltsplan 2025 wurden hierfür 40.000 Euro als Ausgaben sowie 10.000 Euro als Einnahmen über einen Zuschuss eingestellt. Für die Gemeinde verblieben dann Kosten von 30.000 Euro. Leider ist es nun so, dass der Förderbescheid ein Jahr dauern wird und zuvor mit der Maßnahme nicht begonnen werden kann.

Die Verwaltung hat daher die Entscheidung getroffen, im Jahr 2025 ohne Fördermittel auszubauen und somit nur eine Tranche im Umfang von 30.000 Euro in Angriff zu nehmen. Parallel wird für das Jahr 2026 ein Antrag gestellt.

Durch dieses Vorgehen kommt es im Haushalt 2025 zu keiner Budgetüberschreitung und der vorgesehene Planansatz kann bewirtschaftet werden.

Allein durch die Einsparung an Stromkosten durch den Austausch von Konventionellen Leuchten mit 70 bzw. 150 Watt auf die LED-Beleuchtung mit ca. 10,6-13 Watt amortisiert sich die Investitionssumme in Kürze.

Es sollen die Leuchten im Kirchlesfeld, dem Hochwiesenweg, im Turnhallenweg und der Bergstraße getauscht werden. Hier werden nun Standardleuchten mit dem Leuchtenmodell Lumistreet gen2 von Signify mit Vorrüstung für Bewegungssensor beschafft werden.

Bislang waren im Bereich der Bergstraße sogenannte dekorative Leuchten, aus Kostengründen wird man nur noch in markanten Bereichen wie dem Marktplatz und um die Wallfahrtskirche dekorative Leuchten verbauen, da diese deutlich teurer sind als Standardmodelle.

Die ausgewählte Leuchte ist nachhaltig und von einem bewährten Anbieter.
Sie wird von der Netze BW auch als wirtschaftliche Variante empfohlen.

Im Zuge der Umrüstung sollen die teils defekten dekorativen Leuchten am Marktplatz ausgetauscht werden. Hier hat sich der Gemeinderat für das Modell City Classic 2 des Herstellers Signify entschieden.

Gemäß dem beigefügten Angebot ergibt sich so eine Summe von 26.979,68 Euro brutto.
Die Umrüstung liegt somit im Rahmen des Haushaltsbudgets.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe an die Netze BW zu den Konditionen des Angebots. Die Verwaltung wurde ermächtigt, bis zur Budgetgrenze in Höhe von 30.000 Euro brutto weitere Leuchten zu tauschen.

TOP 5

Eigenbetrieb Wasserversorgung Birenbach – Feststellung des Jahresabschlusses 2023

BM Matzak trug die Sitzungsvorlage Nr. 25/2025 vor.

Seit dem 01.01.2014 wird die Wasserversorgung in Birenbach als Eigenbetrieb geführt. Das Buchführungssystem wurde zum 01.01.2021 auf „DZ Kommunal-master Doppik (SAP)“ umgestellt, die Bilanzierung erfolgt jedoch weiterhin nach handelsrechtlichen Grundsätzen.

Der Jahresabschluss 2023 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Birenbach (WVR) wurde, wie schon in den letzten Jahren, von der Wirtschaftsprüferin Birgit Treubert vom Büro StB Treubert, Unterensingen, nach den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes und der Eigenbetriebsverordnung erstellt.

Der gesamte Abschlussbericht der o. g. Wirtschaftsprüferin liegt dem Gemeinderat vor.

Für den Eigenbetrieb Wasserversorgung ergibt sich für das Wirtschaftsjahr 2023 ein Verlust in Höhe von 11.857,31 € (Gewinn im Vorjahr von 20.577,69 €).

Im Wirtschaftsplan für das Jahr 2023 war ein Gewinn in Höhe von 26.540 € veranschlagt.

Der Verlust ergibt sich vor allem daher, dass es im Jahr 2023 einige Wasserrohrbrüche gab. Ein Wasserrohrbruch kostet die Gemeinde je nach Ausmaß zwischen 5.000 Euro und 15.000 Euro.

Die Gebühr für das Frischwasser beträgt seit dem 01.01.2021 konstant 2,05 €/m³.

Nach dem Vortrag eröffnete der Vorsitzende die Fragerunde.

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde geäußert, dass der Abmangel nicht erfreulich sei, aber dies letztlich auf die vielen Wasserrohrbrüche zurückzuführen ist.

BM Matzak stellte den folgenden Beschlussantrag zur Abstimmung:

Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Wasserversorgung Birenbach

Das Ergebnis des Jahresabschlusses 2023 des Eigenbetriebes Wasserversorgung Birenbach – Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung – wird wie folgt festgestellt:

Bilanzsumme

756.261,26 €

davon entfallen auf der Aktivseite auf

Das Anlagevermögen

734.780,73 €

Das Umlaufvermögen

21.480,53 €

Davon entfallen auf der Passivseite auf

Das Eigenkapital

105.797,92 €

Die empfangenen Ertragszuschüsse

79.996,69 €

Die Rückstellungen

14.550,00 €

Die Verbindlichkeiten

555.916,65 €

Jahresverlust

11.857,31 €

Summe der Erträge

194.048,73 €

Summe der Aufwendungen

205.906,04 €

Der Gemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag geschlossen zu.

TOP 6

Grundschule: Beschaffung Instrumente für Bläserklasse Erwerb neuer Instrumente

Der Vorsitzende führte aus, dass man vor gut einem Jahr einen Versuch gestartet hat, eine Bläserklasse an der Grundschule einzurichten. Der Musikverein stellte die Finanzmittel für einen Musiklehrer zur Verfügung, die Gemeinde die Räumlichkeiten in dem neuen Gebäude an der Grundschule.

Die Bläserklasse in der Friedrich-von-Büren-Grundschule ist bei den Schülerinnen und Schülern sehr gut angekommen und es gibt bereits einige Fortführungs- und Neuanmeldungen für das nächste Schuljahr.

Der Musikverein, welcher bisher die Finanzierung übernommen hatte, wird dies auch für ein weiteres Schuljahr fortsetzen. Die Instrumente wurden der Grundschule von einer Instrumentenfirma kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Gemeinde hat lediglich die Kosten für die Instrumentenversicherung getragen.

Da sich die Bläserklasse etabliert hat, müssen für das nächste Schuljahr die Instrumente erworben werden. Der Verwaltung wurden zwei Angeboten in Höhe von insgesamt ca. 13.500,-- Euro und ca. 9.200,-- Euro vorgelegt. Bei beiden Angeboten sind jeweils 12 Instrumente beinhaltet:

1x Querflöte

1x Klarinette

1x Alt-Saxophon

2x Kornetten

2x Euphonien

2x Posaunen

2x Tuben

1x Cajon & Glockenspiel

Das Land fördert den Erwerb der Instrumente zu 1/3 des Kaufpreises.

Da beide Angebote alle in Frage kommenden Haushaltsstellen in ihren Planansätzen überschreiten würden, handelt es sich bei dem Erwerb der Instrumente um eine überplanmäßige Ausgabe und fällt dementsprechend laut der Hauptsatzung der Gemeinde Birenbach in die Zuständigkeit des Gemeinderats. Dieser hat zu beschließen, welches Angebot in Auftrag gegeben werden soll.

Die Verwaltung schlägt vor, dass preisgünstigere Angebot in Auftrag zu geben, da der beauftragte Lehrer des Musikvereins mit den Modellen beider Angebote gute Erfahrungen sammeln konnte und die Instrumente beider Angebote qualitativ gleichwertig sind. Mit dem Verwaltungsvorschlag und der Förderung läge die Gemeinde Birenbach bei einmaligen Kosten von ca. 6.130,-- Euro.

BM Matzak betonte, dass die Gemeinde mit dem Erwerb der Instrumente ihrem gesellschaftlichen Auftrag der Musikbildung und –förderung nachkommt, was anhand der neuen Anmeldungen der Schülerinnen und Schüler ein klares Bedürfnis aufzeigt. Auch fördertechnisch ist es wichtig, dass die Gemeinde in ihrer Funktion als Trägerin der Grundschule die Instrumente erwirbt, damit diese in den Besitz der Gemeinde gelangen. Nur so kann das Land den Erwerb mit 1/3 des Kaufpreises fördern.

Aus der Mitte des Gemeinderates kam die Frage auf, ob die zu der Summe über 9200 € noch weitere Kosten auf die Gemeinde zukommen. BM Matzak teilte mit, dass nur die Kosten für die Instrumente und die bereits vorhandene Instrumentenversicherung von der Gemeinde getragen werden müssen. Für dieses Jahr wird das Honorar des Musiklehrers noch vom Musikverein getragen. Danach sieht man weiter.

Eine weitere Frage aus dem Gemeinderat lautetet, ob jetzt die 3.-Klässler oder beide Klassen (3. & 4.) mit Musikinstrumenten ausgestattet werden. Die Frage wurde aus der Mitte des Gemeinderates beantwortet. Die Instrumente sind nur für die 3. Klasse, danach kaufen sich die Kinder, die weitermachen, eigene Instrumente.

Der Vorsitzende stellte den Beschlussantrag zur Abstimmung.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, sich dem Verwaltungsvorschlag anzuschließen und die Instrumente zum preisgünstigeren Angebot von insgesamt ca. 9.200,00 Euro in Auftrag zu geben und stimmte auch der überplanmäßigen Ausgabe zu.

BM Matzak bedankte sich beim Gremium und fügte hinzu, dass die Kinder sehr begeistert dabei sind und im letzten Jahr von Oktober bis Dezember bereits so fleißig geübt haben, dass sie im Dezember ihren Mitschülerinnen und Mitschülern bereits ein paar Musikstücke vorführen konnten. Diese Investition in die Musikbildung der Kinder sei eine gute Investition.

TOP 7 Bauvorhaben Panoramaweg 6 – Befreiung von der Überschreitung der GRZ

Das Baurechtsamt des Landratsamtes Göppingen kam auf die Gemeinde zu und bat um eine zügige Behandlung der Thematik im Gemeinderat noch vor der Sommerpause.

Mit Schreiben vom 01.07.2025 teilte das Bauamt mit, dass die Bauvorlagen vollständig bzw. für eine Beurteilung ausreichend sind. Die Gemeinde wurde ersucht, über das Einvernehmen nach § 36 BauGB zu entscheiden. Eine Benachrichtigung der Angrenzer sei nicht mehr erforderlich.

BM Matzak trug dem Gemeinderat die Sitzungsvorlage Nr. 27/2025 vor und teilte mit, dass es hier um die Befreiung der Überschreitung der Grundflächenzahl (GRZ) geht.

Im Gesamten überschreitet das Bauvorhaben die (GRZ) je nach Berechnungsweise um 2,64 bzw. 3,08 %. Absolut sind dies ca. 6 bis 7 m².

Die Überschreitung der GRZ ist nach Angaben des Baurechtsamts von untergeordneter Bedeutung. Daher kann eine Befreiung grundsätzlich erteilt werden.

Die Entscheidung über eine Befreiung ist eine Ermessensentscheidung des Gemeinderats und kann auch nicht durch das Baurechtsamt ersetzt werden.
Für die Befreiung der GRZ-Überschreitung ist daher ein Beschluss des Gemeinderates erforderlich.

Ein Mitglied des Gemeinderates erläuterte, dass für die GRZ-Überschreitung mitgetragen werden kann, allerdings stellt sich die Frage der Abstandsflächen, da die Anbauten direkt an der Grenze stehen. Dies müsse man doch auch berücksichtigen und prüfen. Weitere Gemeinderatsmitglieder teilten diese Auffassung.

BM Matzak erläutert, dass die Prüfung der Abstandsflächen in der Zuständigkeit des Baurechtsamts liegt und der Gemeinderat hierüber keine Entscheidung treffen kann.

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde gebeten, den Beschlussvorschlag zu erweitern um den Zusatz, dass die Verwaltung dem Baurechtsamt mitteilen soll, dass einige aus dem Gemeinderat hier die Abstandsflächen kritisch sehen und die Verwaltung das Baurechtsamt auf die Prüfung des Abstandes hinweisen soll.

BM Matzak stellte zunächst als Ziffer 1 den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung und bat um die Zustimmung zur Überschreitung der GRZ. Der Gemeinderat hat hier mit einer Gegenstimme der Überschreitung der GRZ zugestimmt.

BM Matzak stellte nun als nächstes den gewünschten und als Ziffer 2 ergänzten Beschlussvorschlag zur Abstimmung, dass die Verwaltung angewiesen wird, das Baurechtsamt auf die Prüfung der Abstandsflächen hinzuweisen.

Dies wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.

TOP 8 Instandsetzung Toiletten Feuerwehrmagazin

BM Matzak verwies auf die Vorlage 28/2025 und erläuterte den Sachverhalt.

Das Feuerwehrmagazin ging im Oktober 1978 in Betrieb. Ende der 1990er Jahre konnte durch den Erwerb der ehemaligen Postfiliale die Nutzfläche erweitert werden. Es konnte erstmals ein Gemeinschaftsraum geschaffen werden, der für die Kameradschaftspflege und als kleiner Schulungsraum genutzt wird. Über die Jahre hinweg haben sich die Bedürfnisse der Feuerwehr sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen stark verändert.

Aktuell müssen sich die Mitglieder der Feuerwehr noch hinter den Fahrzeugen bei offenem Tor umziehen, dies ist aus Sicherheitsgründen und dem Schutz der Privatsphäre so nicht auf Dauer zu halten. Der bisherige Aufenthaltsraum ist in der Zwischenzeit für die aktuelle Mannschaftsstärke nicht mehr ausreichend.

In der Zwischenzeit entspricht das Magazin nicht mehr den aktuellen Anforderungen an einen modernen Feuerwehrbetrieb. Daher besteht Handlungsbedarf.

Die Gemeinde hat nun die Möglichkeit, einen zusätzlichen Raum über der Fahrzeughalle für die Feuerwehr zu nutzen. Der Feuerwehr wurde daher der ehemalige Kirchsaal der evangelischen Kirche als Erweiterungsfläche zugeschlagen.

Ziel ist es, im ehemaligen Kirchsaal einen Schulungs- und Lehrraum einzurichten, damit die Feuerwehr hier die Kenntnisse und Fähigkeiten der Einsatztaktik sowie den Umgang im Ernstfall bei Katastrophenlagen unterrichten kann. Untergeordnet soll der Raum dann auch für die Kameradschaftspflege zur Verfügung stehen, daher soll im ehemaligen Pfarrbüro eine Küche mit Durchreiche zum Kirchsaal errichtet werden. Die WC-Anlagen (Einrichtung und Räume) in diesem Stockwerk müssen erneuert werden. Die verbleibenden Räumlichkeiten sollen als Lagerflächen genutzt werden.

Im unteren Bereich des Magazins sollen im bisherigen Aufenthaltsraum die Umkleideräumlichkeiten eingerichtet werden. Hierdurch kann man die sogenannte Schwarz-Weiß-Trennung umsetzen. Die Feuerwehrleute können dann die Umkleide über einen separaten Eingang betreten und dort die Einsatzkleidung anziehen. Die Umkleide wird dann über einen weiteren Eingang direkt in die Fahrzeughalle verlassen. Somit erfolgt bei einer Rückkehr vom Einsatz keine Kontamination der privaten Kleidung. Zudem wird dann auch eine Trennung der Umkleiden zwischen Männer und Frauen möglich sein und das Umziehen hinter den Fahrzeugen wegfallen.

Da der Gemeinde für eine umfängliche und zügige Sanierung die Finanzmittel fehlen, wurde zunächst im Haushaltsplan 2025 ein Budget von 30.000 Euro brutto eingestellt.

In den folgenden 5 Jahren müssten dann jährlich weitere 50.000 Euro bereitgestellt werden. Somit könnte eine Modernisierung des Magazins in Etappen erfolgen.

Immerhin noch die bessere Variante, als gar nicht mit der Maßnahme zu beginnen.

Unabhängig davon wurde auch nach einer Möglichkeit gesucht, Fördermittel zu erhalten, um einen zügigen Umbau zu ermöglichen. Leider gibt es hierfür keinerlei Fördergelder.

Eine Anfrage zuletzt Anfang Juni beim Innenministerium wurde mit Schreiben vom 18.06.2025 vom Staatssekretär des Innenministeriums abschließend beantwortet mit dem Hinweis, dass es für Modernisierungen von Feuerwehrhäusern keine Förderung gibt.

Die Gemeindeverwaltung prüft aktuell noch, ob das Vorhaben „Feuerwehr“ über andere Wege schneller finanziert werden könnte. Hierfür müssten aber in 2026 die vollen ca. 300.000 Euro angesetzt werden. Angesichts der Haushaltsprognosen könnte dies aber eher schwierig sein. Zumal die Gemeinde Birenbach jährlich auch noch rund 90.000 Euro für die Sanierung des Hohenstaufen-Gymnasiums an die Stadt Göppingen zahlen muss.

Bis man mit der Modernisierung beginnen kann, vergeht daher noch etwas Zeit, der Zeitplan sieht daher ab 2026 sowie in den folgenden Jahren folgende Maßnahmen vor (Aufzählung nicht abschließend):

1. Abbrucharbeiten/Rückbau im OG von WC und Wanddurchbruch Küche

2. Überarbeitung Elektrik bzw. LAN-Verkabelung im OG

3. Einbau neuer Bodenbelag im Schulungsraum im OG

4. Einbau neuer Sanitäranlagen im OG

5. Einbau Küche

6. Möblierung Schulungsraum

7. Rückbauarbeiten im EG

8. Austausch der Tür- und Fensterelemente im EG aus den 1970er Jahren

9. Einbau neuer Bodenbelag im EG

10. Trockenbaumaßnahmen und Malerarbeiten im EG für Umkleideraum

11. Einrichtung Umkleide mit Spinden etc.

12. Einbau Duschmöglichkeit EG

13. Durchbruch Wand von Fahrzeughalle in Treppenhaus für internen Aufgang zum Schulungsraum ins OG (bis dahin Zugang über separate Tür außerhalb)

Damit die im Haushaltsplan veranschlagten 30.000 Euro nicht verfallen, wird nun vorgeschlagen, dieses Budget für die Sanierung der WC-Anlagen im aktuellen Bereich des Feuerwehrmagazins zu verwenden.

Die Toilettenanlage ist im Wesentlichen noch aus dem Jahr 1978 und abgängig.

Da in diesem Bereich künftig der Umkleidebereich sein soll, wird die Toilettenanlage auch weiterhin dort benötigt.

Bis zur Erstellung der Sitzungsunterlage konnten noch keine Angebote eingeholt werden. Die Verwaltung bittet daher den Gemeinderat darum, die Verwaltung zu ermächtigen, bis zu einer Höhe von 30.000 Euro Aufträge für die Instandsetzung der Toilettenanlage vergeben zu dürfen. Dies wäre eine erhebliche Zeitersparnis, da keine gesonderte Sitzung des Gemeinderates oder des technischen Ausschusses notwendig wäre. Somit könnte die Maßnahme noch in der Sommerpause begonnen und noch in 2025 umgesetzt werden.

Die Gemeindeverwaltung kann gemäß der Hauptsatzung der Gemeinde ohne Gremiumsbeschluss nur bis zu einem Kostenrahmen von 10.000 Euro brutto eigenständig handeln. Daher ist diese Ermächtigung erforderlich.

Nach einem kurzen Austausch stellte BM Matzak den Beschlussvorschlag wie folgt zur Abstimmung:

Der Gemeinderat stimmt dem Vorgehen zu und ermächtigt die Verwaltung bis zum Planansatz im Haushaltsplan 2025 in Höhe von 30.000 Euro brutto die Maßnahme in eigener Zuständigkeit umzusetzen und Aufträge vergeben zu dürfen.

Dem Beschlussvorschlag stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.

TOP 9 Bekanntgaben und Verschiedenes

BM Matzak gab Folgendes bekannt:

  • Rathaus
    Derzeit sind lediglich 0,5 – 1,0 Arbeitskräfte neben dem BM in der Verwaltung tätig und somit kann eine Vielzahl von Anrufen nicht entgegengenommen werden. Dies ist mit Urlaub und Krankheitsausfällen zu begründen. Eine Besserung erfolgt in Kürze durch Urlaubs- und Krankheitsrückkehr.

  • Seniorenfeier
    Termin: 17.10.2025

Programm: Vereine, Grundschule und Kinderhaus.

  • Grundschule
    An dem Weg zur Grundschule wurde am 14.07. der Asphalt eingebracht. Die Abnahme erfolgt am 15.07.2025. Sobald die Treppengeländer angebracht sind, kann der Weg freigegeben werden.
    In den Ferien beginnen die Bauarbeiten am Schulhof. Der Asphalt wird ausgebaut und durch einen neuen ersetzt. Die Wiesenfläche wird modelliert, um eine Ballspielfläche zu schaffen und die Spielgeräte einzubringen.

Zur Einschulung sollen die Arbeiten abgeschlossen sein. Wobei sehr wahrscheinlich noch nicht alle Spielgeräte da sein werden, da die erst eingebaut werden können, wenn die neue Asphaltfläche des Schulhofs tragfähig ist.

  • Grundschule – Wettbewerb EU
    Die Grundschule hat am 72. Europäischen Wettbewerb 2025 teilgenommen.
    Am 14.07.2025 wurden 11 Schülerinnen und Schüler der Friedrich-von-Büren-Schule auszeichnet.

Aus der Mitte des Gemeinderates wurden folgende Themen angesprochen:

  • Spielgeräte Grüne Mitte
    Wann wird auf der großen Wiesenfläche wieder die Wippe angebracht?
    BM Matzak antwortete, dass dies voraussichtlich im Herbst der Fall ist. Es soll auch ein Federwipptier dort aufgestellt werden und erst wenn dieses geliefert wurde, kann der Standort für die vorhandene Stehwippe und das Federwipptier ausgelotet werden, damit die gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsflächen eingehalten werden.

  • Radweg
    Wann sind die Arbeiten am Radweg abgeschlossen?
    BM Matzak teilte mit, dass es zu Bauverzögerung kam. Am 15.08. sollte nach aktuellem Stand spätestens die Fertigstellung sein. Er hoffe, dass der neue Fertigstellungstermin diesmal eingehalten wird.

  • Friedhof
    Wie ist der aktuelle Stand der „Friedhofgestaltung“.
    BM Matzak erläuterte, dass derzeit weitere Gespräche geplant sind. Es war geplant, dass die Friedhofgestaltung zur Kostenreduzierung ohne Planer erfolgt. Es hat sich nun herausgestellt, dass Gartenbaufirmen ohne Planer nicht tätig werden. Daher wird nun nach einem Planer gesucht.

  • Brunnen
    Aktueller Stand Ortsbrunnen?
    BM erläutert, dass die Firma Strassacker die Bronzeteile fertig hat und nun die Reinigung und Abdichtung der Brunnenwanne erfolgen wird. Ziel ist, bis Herbst 2025 den Brunnen in Betrieb zu setzen.

  • E-Ladestation-Grüne Mitte
    Ist die E-Ladesäule schon in Betrieb?
    BM erläutert, dass die Ladesäule angeschlossen, aber noch nicht freigeschaltet ist.
    Sobald dies durch den Betreiber, die Firma DEER, erfolgt ist, wird es eine Pressemitteilung geben. Dann wird auch ein Carsharing-Auto an einem der Stellplätze zur Verfügung stehen.

Die öffentliche Sitzung endete um 21:25 Uhr. Eine weitere nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.

Erscheinung
Schurwaldbote – Gemeindeverwaltungsverband Östlicher Schurwald
NUSSBAUM+
Ausgabe 30/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Adelberg
Birenbach
Börtlingen
Rechberghausen
Kategorien
Gemeinderat
Kommunalpolitik
Politik
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto