Aus den Rathäusern

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 15. Mai 2025

1. Einführung eines E-Carsharing-Angebots in Affalterbach – Bereitstellung von Parkplätzen und Abschluss eines Gestattungsvertrags Die Gemeinde...

1. Einführung eines E-Carsharing-Angebots in Affalterbach – Bereitstellung von Parkplätzen und Abschluss eines Gestattungsvertrags

Die Gemeinde Affalterbach plant, in Zusammenarbeit mit dem Anbieter deer GmbH ein E-Carsharing-Angebot einzuführen. Dafür sollen zwei Stellplätze unterhalb des Rathauses oder alternativ auf dem Parkplatz an der Weinberggasse zur Verfügung gestellt werden. Es soll eine Ladesäule mit zwei Ladepunkten mit einer Leistung von jeweils bis zu 22 Kilowatt errichtet werden, die im Eigentum der deer GmbH verbleibt. Das Unternehmen stationiert dort ein E-Auto. Es wird geprüft, ob dieses Fahrzeug künftig auch als Bürgerauto eingesetzt werden kann. Der zweite Punkt ist zum Laden eines weiteren E-Autos öffentlich verfügbar.

Katrien Weeber von der deer GmbH stellte das Projekt in der Sitzung vor und beantwortete Fragen aus dem Gremium. Geplant ist ein stationsflexibles Angebot, was bedeutet, dass auch Einwegfahrten zwischen Affalterbach und einer Station in einem anderen Ort möglich sind. Grundsätzlich sind Fahrten in ganz Deutschland sowie im europäischen Ausland erlaubt, zurückgegeben werden kann das Fahrzeug aber nur an einer der über 400 Stationen in Süddeutschland. Buchung und Bezahlung erfolgen über eine App.

Die Gemeinde muss die Parkplätze mit Beschilderung zur Verfügung stellen und das Fundament, den Netzanschluss und einen Baukostenzuschuss an die deer GmbH bezahlen. Das Unternehmen kümmert sich um die Errichtung der Ladeinfrastruktur, deren Betrieb, Wartung und Versorgung mit 100 Prozent Öko-Strom.

In einem Gestattungsvertrag werden die Nutzung der Parkflächen, die Errichtung und der Betrieb der Ladesäule sowie die Rahmenbedingungen für den Carsharing-Betrieb geregelt. Die Kosten für die Umsetzung, insbesondere für die Ladeinfrastruktur und die Ausstattung der Stellplätze, belaufen sich auf rund 12.000 Euro brutto und sind an die deer GmbH zu entrichten. Für die Gemeinde kommen noch die Kosten für Netzanschluss und Beschilderung hinzu.

Es erging folgender einstimmiger Beschluss:

Ein E-Carsharing-Angebot zur Förderung nachhaltiger Mobilität in der Gemeinde wird eingeführt und dem Angebot der deer GmbH zugestimmt. Den Ausgaben zur Errichtung der Ladeinfrastruktur und der Ausstattung der Stellplätze von rund 12.000 Euro brutto zuzüglich der Ausgaben für Netzanschluss und Beschilderung wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Gestattungsvertrag mit der deer GmbH abzuschließen und dafür noch zu klären, welcher der beiden Standorte besser geeignet ist. Falls sich die Kosten stark unterscheiden, wird das Thema nochmals im Gemeinderat behandelt. Zudem sollen Vorbereitungen für einen perspektivischen zweiten Standort getroffen werden.

2. Straßensanierungsprogramm 2025 – Prioritätenliste Stufe 2

Die Verwaltung hat in der Sitzung vom 1. Februar 2024 vorgeschlagen, die hohen Einnahmen aus 2023 und die Einnahmen aus 2024 zur verstärkten Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen zu nutzen und ein Straßensanierungsprogramm umzusetzen.

Aufgrund des Umfangs hat die Verwaltung vorgeschlagen, die Maßnahmen auf zwei Jahre zu verteilen. Sie wurden daher in Priorität Stufe 1 und 2 aufgeteilt. Die Arbeiten für die Straßensanierung der Priorität Stufe 1 wurden in der Sitzung vom 16. Mai 2024 vergeben und kürzlich abgeschlossen.

Die Prioritätenliste Stufe 2 wurde mittlerweile überarbeitet. Die Kostenschätzung liegt bei 775.000 Euro. Christoph Maier vom Ingenieurbüro Frank erläuterte die einzelnen Maßnahmen und beantwortete Fragen aus dem Gremium. Die Arbeiten könnten im September 2025 beginnen.

Bürgermeister Steffen Döttinger kritisierte, dass bei den zuletzt erfolgten Sanierungsarbeiten im Gebiet Lemberg Süd zu viel auf einmal gesperrt war, und forderte, dass die weiteren Arbeiten in kleineren Abschnitten ausgeschrieben werden. Christoph Maier sagte das zu.

Es erging folgender einstimmiger Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Ingenieurbüro Frank die Straßensanierung entsprechend der Prioritätenliste Stufe 2 auszuschreiben.

3. Breitbandausbau – Weiße Flecken

Die Gemeinderäte Sven Gunßer, Boris Schwarz und Helmut Rikker erklärten sich für befangen und rückten vom Ratstisch ab.

Vor dem Einstieg in diesen Tagesordnungspunkt informierte Bürgermeister Steffen Döttinger das Gremium, dass das Unternehmen Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co. KG (UGG), das den Glasfaserausbau in der Gemeinde eigenwirtschaftlich ausführen will, anders als bisher geplant nicht mehr in diesem Jahr mit den Arbeiten beginnt.

Unabhängig davon führt der Zweckverband Kreisbreitband Ludwigsburg für die Kommunen im Landkreis Ludwigsburg eine Ausschreibung über den Bau und Betrieb eines Breitbandnetzes durch. Hier geht es darum, die „weißen Flecken“, also Gebiete mit Anschlussgeschwindigkeiten von weniger als 30 Mbit/s, mit Glasfaseranschlüssen auszustatten. Diese „weißen Flecken“ befinden sich in Affalterbach größtenteils im Gewerbegebiet und bei den Aussiedlerhöfen sowie in einzelnen Straßen in Wohngebieten.

Am Teilnahmewettbewerb haben sich zwei Telekommunikationsunternehmen, darunter die Telekom Deutschland GmbH, beteiligt, die auch zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden. Nur die Telekom Deutschland GmbH hat ein verbindliches Angebot eingereicht. Es wurde gemäß § 5 Abs. 9 Gigabit-RR durch einen unabhängigen Prüfer geprüft.

Die Erteilung des Zuschlags und der Abschluss des Zuwendungsvertrages mit der Telekom Deutschland GmbH sollen unter den aufschiebenden Bedingungen erfolgen, dass die bei den Fördermittelgebern des Bundes und des Landes noch zu beantragenden endgültigen Fördermittelbescheide wie beantragt erlassen werden.

Die Wirtschaftlichkeitslücke für den Breitbandausbau beträgt für Affalterbach 1.714.568,32 Euro. Diese wird aufgrund der Förderung zu 50 Prozent durch den Bund, zu 40 Prozent durch das Land Baden-Württemberg und zu 10 Prozent durch die Kommune getragen. Somit muss die Gemeinde noch 171.456,83 Euro übernehmen. Hierfür sollen 190.000 Euro überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.

Es erging folgender einstimmiger Beschluss:

  1. Der Zuschlag zum Bau und Betrieb eines Gigabitnetzes in „weißen Flecken“ in Affalterbach im Rahmen der Förderprogramme „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ und „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland („VwV Breitbandmitfinanzierung“)“ an das Telekommunikationsunternehmen Telekom Deutschland GmbH wird erteilt.
  2. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuwendungsvertrag sodann mit der Telekom Deutschland GmbH abzuschließen.
  3. Den überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 190.000 Euro wird zugestimmt.

4. Vergabe Sportboden Herbert-Müller-Halle

Gemeinderat Dirk Dietz erklärte sich für befangen und rückte vom Ratstisch ab.

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 26. September 2024 die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit der K+K Ingenieurgesellschaft mbH die Ausschreibung zur Erneuerung des Sportbodens in der Herbert-Müller-Halle vorzunehmen.

6 Firmen wurden im Rahmen der beschränkten Ausschreibung zur Angebotsabgabe aufgefordert, und es gingen 5 Angebote ein. Diese Angebote wurden von Florian Graf von der K+K Ingenieurgesellschaft mbH geprüft. Die Kostenschätzung belief sich auf 276.560,05 Euro. Die Firma Sportbodenbau Kupries GmbH aus Rattelsdorf erzielte mit einem Angebotspreis von 192.749,95 Euro das wirtschaftlichste Angebot.

Bürgermeister Steffen Döttinger sagte zu, die eingegangenen Wünsche des TSV mit in die nächste Besprechung zu nehmen und umzusetzen, was möglich ist. Die Arbeiten sollen im Juni 2025 beginnen.

Es erging folgender einstimmiger Beschluss:

Die Erneuerung des Sportbodens in der Herbert-Müller-Halle wird an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot, die Firma Sportbodenbau Kupries GmbH aus Rattelsdorf, vergeben.

5. Bausachen

5.1. Sanierung des Wohnhauses mit Dacherneuerung und neuen Außenwänden im Dachgeschoss, Ringstraße 5

Gemeinderat Helmut Rikker erklärte sich für befangen und rückte vom Ratstisch ab.

Der Bauherr hat einen Antrag auf Sanierung des Wohnhauses mit Dacherneuerung und neuen Außenwänden im Dachgeschoss auf dem Grundstück Ringstraße 5 eingereicht. Das Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Daher ist es zulässig, wenn es sich in die Umgebungsbebauung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Durch die Sanierung erhöht sich die Firsthöhe um etwa 0,5 Meter. Das Wohnhaus verfügt nach den Umbaumaßnahmen über zwei Wohneinheiten.

Die Verwaltung ist der Meinung, dass sich die geplanten Maßnahmen städtebaulich gut in die Umgebungsbebauung einfügen und schlug daher vor, das Einvernehmen der Gemeinde zu erteilen.

Es erging folgender einstimmiger Beschluss:

Das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde wird erteilt.

5.2. Neubau von Dachgauben, Dachsanierung/Dacherhöhung sowie Anbau eines zweigeschossigen Wintergartens, Im Birkhau 99

Der Bauherr hat einen Antrag auf Neubau von Dachgauben, Dachsanierung, Dacherhöhung sowie auf Anbau eines zweigeschossigen Wintergartens auf dem Grundstück Im Birkhau 99 eingereicht. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Birkhau“.

Die geplanten Baumaßnahmen stimmen mit den vom Gemeinderat beschlossenen Richtlinien für das Sanierungsgebiet Birkhau überein.

Daher schlug die Verwaltung vor, das Einvernehmen der Gemeinde zu erteilen.

Es erging folgender einstimmiger Beschluss:

1. Die sanierungsrechtliche Genehmigung wird erteilt.

2. Das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde wird erteilt.

6. Verschiedenes

6.1. Zaun des Elsa-Brodbeck-Kindergartens

Bürgermeister Steffen Döttinger informierte, dass ein Angebot für die Erneuerung des Zauns um den Garten des Elsa-Brodbeck-Kindergartens für rund 16.000 Euro vorliegt, das die Gemeinde annehmen wird.

6.2. Umschluss der Kläranlage in Wolfsölden

Der Bürgermeister gab bekannt, dass der Förderbescheid des Landes für den Umschluss der Kläranlage in Wolfsölden eingegangen ist. Von den zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von rund 3,8 Millionen Euro werden 20 Prozent und damit rund 763.000 Euro bezuschusst.

6.3. Jugendausschuss am 8. Mai

Der Bürgermeister blickte kurz auf die Sitzung des Jugendausschusses am 8. Mai zurück. Das Thema Jugendhaus/Jugendtreff wird für die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 5. Juni für einen Beschluss aufbereitet.

6.4. Spenden

Die Kreissparkasse Ludwigsburg hat dem Kindergarten in Birkhau für das Jubiläum einen Betrag in Höhe von 250,00 Euro gespendet.

Die Firma Stern hat dem Kindergarten in Birkhau für die Tombola drei Hängematten im Wert von 60,00 Euro gespendet.

Es erging folgender einstimmiger Beschluss:

Die Annahme der Spenden wird genehmigt.

6.5. Erneuerung des Spielplatzes in Wolfsölden

Der Bürgermeister berichtete kurz vom Treffen mit Eltern und Kindern zur geplanten Erneuerung des Spielplatzes in Wolfsölden. Der Beschluss durch den Gemeinderat ist in der Juli-Sitzung geplant, die Umsetzung würde dann im kommenden Jahr erfolgen.

6.6. Busverbindung von Remseck nach Affalterbach

Der Bürgermeister hat beim Landratsamt Ludwigsburg nach dem aktuellen Stand bei der gewünschten Verlängerung der Buslinie 402 von Remseck nach Affalterbach gefragt. Dort ist die Sache noch in Prüfung.

6.7. Baustelle Hochdorfer Straße

Aus dem Gremium kam die Frage, wann die Hochdorfer Straße bis Siegelhausen wieder befahrbar ist. Nach der letzten Auskunft des Landratsamts dauern die Arbeiten auf diesem Abschnitt noch bis Ende Mai, der Abschnitt von Siegelhausen bis Hochdorf wird aktuell ausgeschrieben. Der Bürgermeister sagte zu, den aktuellen Stand einzuholen.

Erscheinung
Amtsblatt Affalterbach
NUSSBAUM+
Ausgabe 21/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Affalterbach
Kategorien
Aus den Rathäusern
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto