Bekanntgabe
Bürgermeister Marcus Kohler gab zu Beginn der Sitzung bekannt, dass mit Herrn Bender ein Verantwortlicher für den Bereich Hochbau, Liegenschaften und Energiemanagement eingestellt wurde. Herr Bender nimmt voraussichtlich zum 01.10.2025 seine Tätigkeit bei der Gemeindeverwaltung auf.
Auftragsvergaben Neubau Feuerwehrhaus - Verglasungs- und Schlosserarbeiten
Mittlerweile ist der Abbruch des alten Feuerwehrhauses abgeschlossen und mit den Rohbauarbeiten wurde bereits begonnen. Um den engen Bauzeitenplan einzuhalten, hat das Architekturbüro Ludwig + Ulmer im März mit den Verglasungs- und Schlosserarbeiten zwei weitere Gewerke jeweils beschränkt ausgeschrieben.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung die Vergabe des Auftrags der Verglasungsarbeiten an die Firma Albert Felder GmbH & Co. KG aus Heilbronn zum Angebotspreis von 165.664,66 EUR sowie die Vergabe des Auftrags der Schlosserarbeiten an die Firma Schwammberger aus Beilstein zum Angebotspreis von 118.811,98 EUR beschlossen.
Sanierung der Schulstraße - Entwurfsplanung und Baubeschluss
Bereits seit längerer Zeit ist der Gemeindeverwaltung bekannt, dass die Druckverhältnisse der Wasserversorgung in der Schulstraße nicht zufriedenstellend sind. Zur Verbesserung der Druckverhältnisse ist eine neue Verbindungsleitung der Hochzone von der Pflasterstraße über die Schulstraße bis zum Pfarrhaus geplant. Der Versorgungsdruck soll sich dann um ca. 4,5 bar auf rund 7 bar erhöhen. Dadurch ist der Einbau von Druckminderventilen in den seither in der Mittelzone liegenden Gebäuden zwingend notwendig. In der Schulstraße liegt bisher die Hauptversorgungsleitung der Mittelzone aus dem Jahr 1986, ein Mischwasserkanal zur Entwässerung sowie eine Gasversorgungsleitung der Syna. Bei einer Kamerabefahrung des vorhandenen Mischwasserkanals sowie der Hausanschlüsse hat sich herausgestellt, dass sowohl der Hauptkanal als auch die Hausanschlussleitungen dringend sanierungsbedürftig sind. Aufgrund der Grenzbebauung ist eine Auswechslung auf der bisherigen Trasse nicht möglich, die Leitungen werden aus Platzgründen parallel zur bestehenden Gasleitung neu angelegt. Nach dem Abschluss der Tiefbauarbeiten wird die Straße komplett erneuert. Die Gesamtkosten belaufen sich laut Kostenschätzung des Ingenieurbüros Frank aus Backnang vom 27.03.2025 auf 1.125.000 €. Es entfallen hiervon 360.000 € auf die Kanalisation, 335.000 € auf die Straßenwiederherstellung und 430.000 € auf den Wasserleitungsneubau. Darin enthalten sind bereits die Ingenieurkosten. Im Haushalt 2025 der Gemeinde Erdmannhausen sind für den Neubau der Kanalisation 490.000 € und für die Straßenwiederherstellung 385.000 € eingestellt. Im Wirtschaftsplan der Wasserversorgung sind für den Wasserleitungsbau 310.000 € eingeplant. Der Gemeinderat hat in der Sitzung dem Neubau der Kanalisation, der Wasserleitung sowie der Straßenwiederherstellung mit Gesamtkosten von rund 1.125.000 € zugestimmt. Darüber hinaus wurde das Ingenieurbüro Frank damit beauftragt, eine Entwurfsplanung auszuarbeiten sowie die Ausschreibung für den Neubau der Kanalisation, der Wasserleitung sowie der Straßenwiederherstellung vorzubereiten.
Aufbringen der Endbeläge im Baugebiet Ellenberg III – Baubeschluss
Im Baugebiet Ellenberg III steht nach wie vor das Aufbringen der Endbeläge aus. Um die Endbeläge während der Hochphase der Bebauung der Grundstücke nicht durch das Befahren der Baumaschinen zu schädigen, wurde zu Beginn der Erschließungsarbeiten des Baugebiets Ellenberg III vorgesehen, diese zu einem späteren Zeitpunkt aufzubringen. Der Gemeinderat sowie die Gemeindeverwaltung haben bei der Erstellung des Haushaltsplanes 2025 unterstrichen, dass eine Umsetzung im Jahr 2025 verfolgt werden soll. In einem ersten Schritt wurde das Ingenieurbüro Frank beauftragt, die ursprüngliche Kostenberechnung aus dem Jahr 2012 zu aktualisieren. Die Gesamtkosten für das Aufbringen der Endbeläge auf der Fahrbahn und den Gehwegen wurden inklusive der Ingenieurkosten auf ca. 365.000 € geschätzt. Bei der Erschließung des Baugebietes wurde für diese Maßnahme bereits eine Rückstellung aus den vereinnahmten Erschließungsbeiträgen gebildet. Diese Rückstellung ist auch bei der Umstellung auf das NKHR und der Erstellung der Eröffnungsbilanz berücksichtigt und ist in ausreichender Höhe gebildet worden.
Der Gemeinderat hat der Fertigstellung der Erschließung des Wohngebietes Ellenberg III durch das Aufbringen der Endbeläge mit geplanten Gesamtkosten von 365.000 € zugestimmt und das Ingenieurbüro Frank damit beauftragt, eine Entwurfsplanung auszuarbeiten sowie die Ausschreibung für das Aufbringen der Endbeläge vorzubereiten.
Steinweg - Ausbau, Rückbau oder Umbau
In den kommenden Jahren muss die Hauptwasserleitung der Gemeinde Erdmannhausen erneuert werden. Im Zuge der Trassenplanung wurden auch Handlungsmöglichkeiten für den Aus-, Rück- bzw. Umbau des Steinweges untersucht. Der Steinweg ist als eine außerörtliche Gemeindeverbindungsstraße deklariert. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beträgt 100 km/h. Aktuell ist Begegnungsverkehr auf dem Steinweg durch das Befahren der geschotterten Bankette möglich. Diese wurden jedoch unter „Landnahme“ errichtet und sind sehr pflegeintensiv, sodass es sich hierbei nicht um eine Dauerlösung handeln kann. Mit dem Ingenieurbüro Frank wurden zwei mögliche Szenarien untersucht und werden nachfolgend skizziert. Mit einem kompletten Ausbau des Steinwegs einher geht eine deutliche Verbreiterung der aktuellen Fahrbahn auf mindestens 6 m plus Fahrrad-/Gehweg. Dies ist nur durch den Erwerb von Teilen der angrenzenden Flurstücke möglich. Da es sich bei den angrenzenden Flächen hauptsächlich um Ackerflächen handelt, würde mit einem Ausbau des Steinweges der Verlust von Ackerboden sowie die Versiegelung von Flächen einhergehen. Weiter ist zu beachten, dass bei einem Ausbau auch die Entwässerung des Steinweges sichergestellt werden muss, hierfür müsste neben den Kanalbauwerken auch ein Regenüberlaufbecken errichtet werden. Da anzunehmen ist, dass sich aufgrund des Ausbaus des Steinweges die verkehrlichen Ströme ändern, wurde hierzu das Landratsamt Ludwigsburg als auch das Regierungspräsidium Stuttgart um eine kurze Einordnung gebeten. Dem Ingenieurbüro Frank wurde zurückgemeldet, dass zu erwarten sei, dass durch die Verbreiterung des Steinweges dieser deutlich öfters frequentiert werde. Um die Verkehrssicherheit an der Kreuzung des Steinweges und der L1127 zu gewährleisten, wäre eine Linksabbiegerspur auf der L1127 einzurichten. Eine erste sehr grobe Kostenschätzung für den Ausbau des Steinweges, ohne den Erwerb der Grundstücke, wurde in einem gemeinsamen Termin zwischen der Gemeindeverwaltung und dem Ingenieurbüro Frank auf etwa 2 Mio. € geschätzt. Wie beschrieben, ist der aktuelle Zustand des Steinweges keine Dauerlösung. Um einen Begegnungsverkehr zu ermöglichen, wurde der Seitenstreifen mit Kies aufgefüllt und so befahrbar gemacht. Dies konnte jedoch nur durch die Inanspruchnahme von nicht gemeindeeigenen Grundstücken umgesetzt werden. Gemeinsam mit dem Ingenieurbüro Frank hat die Gemeindeverwaltung eine mögliche Lösung dieses Problems erarbeitet. Um weiterhin einen Begegnungsverkehr zu ermöglichen, sollten bei einem Rückbau bzw. Umbau Ausweichbuchten in entsprechenden Abständen eingerichtet werden. Im Gegenzug dazu kann der aktuell eingebrachte Kies im Bereich der Seitenstreifen entfernt werden. Außerdem wird eine Reduzierung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit angestrebt. Eine erste sehr grobe Kostenschätzung für den Rückbau des Steinweges, ohne den Erwerb der Grundstücke für die Ausweichbuchten, wurde in einem gemeinsamen Termin zwischen der Gemeindeverwaltung und dem Ingenieurbüro Frank auf etwa 200.000 € geschätzt.
Durch den Ausbau des Steinweges würde der Begegnungsverkehr auf der Strecke deutlich erleichtert werden. Dies würde jedoch auch zur Folge haben, dass der Durchgangsverkehr in Erdmannhausen, besonders stark in der Gartenstraße, deutlich zunehmen würde. Außerdem wäre mit einem Ausbau ein Verlust von Ackerflächen und Streuobstwiesen als auch einer weiteren Versiegelung von außerörtlichen Flächen verbunden. Mit Baukosten in Höhe von mindestens 2 Mio. € ist auch unter dem Gesichtspunkt der aktuellen Haushaltslage ein Ausbau nicht realistisch. Ein Rückbau bzw. Umbau und die Errichtung von Ausweichbuchten ist unter Betrachtung der aktuellen finanziellen Lage der Gemeinde Erdmannhausen deutlich darstellbarer. Durch einen Rückbau bzw. Umbau ist eine Entschleunigung des Verkehrs, möglicherweise mit einer zusätzlichen Reduktion der Geschwindigkeit von 100 km/h auf 70 km/h, zu erhoffen. Ein möglicher Synergieeffekt wäre die Reduktion des Durchgangsverkehrs in der Gartenstraße. Nach einer intensiven Diskussion hat der Gemeinderat beschlossen, die Gemeindeverwaltung damit zu beauftragen, den Umbau des Steinweges weiterzuverfolgen, bevorzugt mit dem Ziel, den Status quo zu sichern und mit den betreffenden Grundstückseigentümern zu sprechen. Von einem Ausbau des Steinweges wird aufgrund der oben aufgeführten Punkte abgesehen.
Erneuerung der Fallleitung vom Hochbehälter Lemberg nach Erdmannhausen - Entwurfsplanung und Baubeschluss
Die Wasserversorgung der Gemeinde Erdmannhausen erfolgt aus dem Hochbehälter (HB) Lemberg (Volumen = 2 x 400 m3) südlich von Erdmannhausen auf Gemarkung Affalterbach. Der Versorgungswasserspiegel liegt auf 348,30 müNN. Vom Hochbehälter führt die bestehende Trinkwasser-Fallleitung (Baujahr ca. 1960) durch ein Waldgebiet, Feldwege sowie landwirtschaftliche Grundstücke bis zum zentralen Einspeisepunkt am Ortsnetz der Hochzone in der Affalterbacher Straße in Erdmannhausen. Die Erreichbarkeit der Leitungstrasse gestaltet sich im südlichen Bereich aufgrund ihres Verlaufs im Waldgebiet teilweise als sehr schwierig. Die heutige Leitungslänge beträgt ca. 2.100 m. Bei der Fallleitung handelt es sich um die Hauptzuleitung zur Hochzone von Erdmannhausen. Die Leitung selbst ist aufgrund ihres Alters zunehmend störanfällig. Bei Unterbrechungen (z.B. Rohrbrüche) muss eine aufwändige Notversorgung aufgebaut werden bzw. kann eine normale Versorgung nur sehr eingeschränkt aufrechterhalten werden. Um die zukünftige Versorgungssicherheit zu gewährleisten, ist beabsichtigt, eine neue Fallleitung vom HB Lemberg zum Ortsnetz von Erdmannhausen zu bauen. Diese Maßnahme dient dazu, die langfristige Wasserversorgung von Erdmannhausen sicherzustellen. Die bestehende Fallleitung wird weiterhin als zusätzliche Verbindung genutzt und bleibt in Betrieb, bis gravierende Schäden auftreten, die eine Stilllegung erforderlich machen. Im Rahmen der Voruntersuchung wurden Ortsbesichtigungen durchgeführt und potenzielle Trassen durch die Auswertung von Grundlagenplänen erkundet und bewertet. Das Ziel ist es, eine geeignete Trassenführung zu entwickeln, die möglichst ohne die Inanspruchnahme privater Grundstücke realisiert werden kann. Eine mögliche Parallelverlegung zur bestehenden Leitung wird aus technischen Gründen nicht weiterverfolgt, da damit erhebliche Nachteile und Risiken verbunden wären. Insbesondere birgt eine geplante Parallelverlegung das Risiko, die bestehende Leitung zu beschädigen, was eine kostenintensive Trinkwassernotversorgung erforderlich machen würde. Daher werden verschiedene alternative Trassen für die Leitungsführung geprüft. Infolge einer Entscheidung des Gemeinderates wird als Ergänzung zur bisherigen Untersuchung durch das Ingenieurbüro eine zusätzliche Variantenuntersuchung für „Trasse 3“ durchgeführt und im Folgenden bewertet. Nach Auswahl der gewählten Trasse ist ein Baugrundgutachten in Auftrag zu geben. Nach Vorliegen des Baugrundgutachtens können die Entscheidungen für die gewählten Bauweisen endgültig getroffen werden. Dies gilt insbesondere für die Durchführbarkeit der geschlossenen Bauweise, aber auch für die Wiederverwendung des anstehenden Grabenaushubmaterials. Die Gemeinde Affalterbach plant den Neubau eines Hochbehälters östlich des bestehenden Hochbehälters Lemberg. Im Rahmen dieses Projekts wird auch ein umfangreicher Leitungsbau im Lembergweg durchgeführt. Daher wird empfohlen, dass die Gemeinde Erdmannhausen die Gelegenheit nutzt, um den Neubau der Fallleitung im Zuge dieser Arbeiten ebenfalls zu realisieren. Eine Untersuchung des Ingenieurbüros Frank hat drei Trassenvorschläge hervorgebracht:
Trasse 1: Anbindung an Ortsnetz im Schrayweg über Herdweg:
Die Anbindung ans Ortsnetz Erdmannhausen erfolgt bei dieser Trasse im Bereich des Schrayweges (Halle „Auf der Schray"). Die Leitung wird im Herdweg nach Süden bis zur L1127 verlegt und verläuft nach der Querung der L1127 weiter im Brandweg in Richtung Lemberghöfe. Die Leitungslänge vom Hochbehälter bis zum Ortsnetz beträgt rd. 2.610 m.
Trasse 2: Anbindung an Affalterbacher Straße – östlicher Verlauf:
Die Leitung wird am heutigen Anbindepunkt (H 38a) in der Affalterbacher Straße eingebunden. Die neue Leitungstrasse verläuft parallel zur K1603 im Weg (Flst. 401) in östlicher Richtung (Gemarkung Erdmannhausen) und führt anschließend über einen landwirtschaftlichen Weg (Flst. 4123) in südliche Richtung (Gemarkung Affalterbach) bis zum Waldrand (Trasse 1). Ab hier erfolgt die Verlegung analog zu Trasse 1 bis zum Anschlussschacht vor dem Hochbehälter Lemberg. Die Leitungslänge vom Hochbehälter bis zum Ortsnetz beträgt rd. 2.550 m.
Trasse 3: Ortsnetz im Schrayweg über Steinweg
Bei der Trasse 3 erfolgt die Anbindung ans Ortsnetz Erdmannhausen im Bereich der Kreuzung Schrayweg / Steinweg. Die Leitung wird im Steinweg in südliche Richtung bis zur Einmündung in die L1127 geführt. Nach Querung der L1127 wird die Leitung in den südlichen Parallelweg bis zum Herdweg eingelegt. Ab hier verläuft die Leitungsführung entsprechend der Trasse 1 bis zum Hochbehälter. Ebenso kann der neue Anschluss der Lemberghöfe auf direktem Weg hergestellt werden. Die Leitungslänge vom Hochbehälter bis zum Ortsnetz beträgt rd. 3.050 m.
Die Trasse 1 „Anbindung an Ortsnetz im Schrayweg über Herdweg" und Trasse 2 „Anbindung an Affalterbacher Straße — östlicher Verlauf“ weisen ungefähr dieselbe Leitungslänge auf. Allerdings hat die Trasse 2 einen wesentlichen Nachteil: Sie ermöglicht keine neue Anbindung der Lemberghöfe, wodurch die bestehende Versorgung weiterhin über die vorhandene Fallleitung aufrechterhalten werden muss. Die Kosten für die Erneuerung oder Sanierung dieser Leitung sind daher zusätzlich zu berücksichtigen. Ein weiterer gravierender Nachteil der Trasse 2 ist, dass die Zuleitung nach wie vor über eine lange Anbindungsleitung aus dem Süden erfolgen muss, wodurch nur eine geringe Anzahl von Abnehmern versorgt werden kann. Diese Konstellation erschwert den Betrieb und die Wartung erheblich, da sie zu Stagnation führt und somit das Risiko einer Verkeimung erhöht. Aus wirtschaftlichen und betrieblichen Gründen wurde daher empfohlen, die Trasse 2 nicht weiter zu verfolgen."
Die Trasse 3 „Anbindung an Ortsnetz im Schrayweg über Steinweg“ weist eine Gesamtlänge von rd. 3.050 m auf, d.h. sie besitzt gegenüber der Trasse 1, unter Berücksichtigung des Anschlusses der Lemberghöfe, eine Mehrlänge von rd. 300 m.
Bei der Leitungsführung aller Trassen wurde versucht, mit relativ wenigen Richtungsänderungen auszukommen, um möglichst das kostengünstigere Spülbohrverfahren anwenden zu können. Auf Grundlage der nachstehenden Kostenschätzungen für Trasse 1 und Trasse 3 ist für Trasse 3 aufgrund der zusätzlichen Länge mit Mehrkosten zu rechnen. Darüber hinaus entstehen bei einer längeren Zuleitung auch höhere Druckverluste, die aus technischer Sicht ungünstig sind.
Der Gemeinderat hat aus wirtschaftlichen und technischen Gründen die Weiterverfolgung der Trasse 1 empfohlen und somit der Erneuerung der Fallleitung vom Hochbehälter Lemberg nach Erdmannhausen mit Gesamtkosten von rund 1.300.000 € im ersten Bauabschnitt und 1.010.000,00 € im zweiten Bauabschnitt zugestimmt. Zudem wurde das Ingenieurbüro Frank damit beauftragt, eine Entwurfsplanung auszuarbeiten sowie die Ausschreibung des ersten Bauabschnittes für die Erneuerung der Fallleitung vom Hochbehälter Lemberg nach Erdmannhausen vorzubereiten.
Generalsanierung des Bildungszentrums - Auftragsvergaben für das Atrium
Im Zusammenhang mit der Generalsanierung des Bildungszentrums wurden in der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverband Marbach am Neckar (GVV) am 01.12.2021 erstmalig Planungsüberlegungen zur Schaffung eines Atriums als neue Mitte des Schulgebäudes vorgestellt, ausführlich beraten und einstimmig beschlossen. Mit der Ausbildung eines großzügigen Oberlichtes sowie der Schaffung eines Luftraumes darunter mit verglaster Brüstung ist es möglich, Tageslicht großzügig bis hinab ins Erdgeschoss ins Gebäudezentrum zu leiten. Insbesondere im Erdgeschoss ergibt sich im Bereich bis zum Eingang und dem Mehrzweckraum damit auch ein großzügiges Potential für schulische Veranstaltungen. Die Gestaltung der geplanten Maßnahme ist als Anlage nochmals beigefügt. Ging man zunächst davon aus, die Baumaßnahme im ursprünglich beschlossenen Kostenrahmen der Generalsanierung umsetzen zu können, wurde im April 2024 deutlich, dass die geplante Baumaßnahme mit Gesamtkosten von 631.000 € überplanmäßig finanziert werden muss. In Abstimmung mit den Verbandsgemeinden wurde hierzu die Freigabe erteilt. Zwischenzeitlich wurde diese Baumaßnahme ausgeschrieben. Die Gesamtsumme der sechs zu vergebenden Gewerke liegt damit bei 476.715,62 €. Zuzüglich der zusätzlichen noch offenen Gewerke Schlosserarbeiten, Trockenbau, Maler, Anschlüsse und Nebenkosten ergibt sich eine Gesamtsumme von 590.000,00 €. Die Summe liegt damit um ca. 40.000,00 € unter der Kostenberechnung. Die Kosten verteilen sich zu 38,7 % auf die Anne-Frank-Realschule und zu 61,3 % auf die Tobias-Mayer-Gemeinschaftsschule.
Entsprechend des Verteilungsschlüssels ergibt sich folgende Kostenverteilung:
Anteil Stadt Marbach (Anne-Frank-Realschule): 38,70 %, 228.330,00 €
Anteil GVV (Tobias-Mayer-Gemeinschaftsschule): 61,30 %, 361.670,00 €
Aufteilung Anteil GVV:
Affalterbach: 15,52 %, 56.131,18 €
Benningen: 18,12 %, 65.534,60 €
Erdmannhausen: 13,68 %, 49.476,46 €
Marbach am Neckar: 52,68 %, 190.527,76 €
Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan 2025 bereitgestellt.
Die Vertreter der Gemeinde Erdmannhausen im Gemeindeverwaltungsverband Marbach am Neckar wurden durch den Gemeinderat beauftragt, den Aufträgen für die Gestaltung des Atriums im Bildungszentrum in Marbach am Neckar wie folgt zuzustimmen:
Vorberatung zur Sitzung der Verbandsversammlung Gruppenklärwerk Häldenmühle am Mittwoch, 14.05.2025
Die nächste Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gruppenklärwerk Häldenmühle findet am Mittwoch, 14.05.2025, um 17.30 Uhr im Bürgersaal des Rathauses in Marbach am Neckar statt.
Tagesordnung:
1. Haushaltsplan 2025
2. Bekanntgabe von Eilentscheidungen – Aufnahme eines Kommunaldarlehens im Rahmen der Kreditermächtigung 2023
3. Jahresbericht
4. Sonstiges
Der Gemeinderat hat die Vertreter der Gemeinde Erdmannhausen in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gruppenklärwerk Häldenmühle damit beauftragt, den Anträgen der Verbandsverwaltung zuzustimmen.