Gemeinderat

Bericht aus der letzten Gemeinderatssitzung vom 25.11.2025

In seiner öffentlichen Sitzung am 25.11.2025 beriet der Gemeinderat unter anderem über den Wirtschaftsplan für den Zweitälerland Tourismus. Nachdem...

In seiner öffentlichen Sitzung am 25.11.2025 beriet der Gemeinderat unter anderem über den Wirtschaftsplan für den Zweitälerland Tourismus. Nachdem der Konflikt zwischen der Gemeinde Simonswald einerseits und dem Zweitälerland Tourismus und den anderen Teilnehmergemeinden andererseits beigelegt wurde, konnte sich der Rat wieder mit Zukunftsthemen für unseren Tourismus beschäftigen. Die Planungen des Zweitälerlands wurden einstimmig befürwortet.

Im nächsten Tagesordnungspunkt beriet und beschloss der Gemeinderat den Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2026. Bei gleichem Einschlag sind aufgrund der guten Holzpreise deutlich höhere Erträge zu erwarten. Förster Leo Klotz berichtete unter anderem von der Überholung des Walderlebnispfades, die kurz vor der Vollendung steht.

Nach erfolgter Offenlage und dem Eingang von Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und von Behörden stand erneut der Lärmaktionsplan auf der Tagesordnung. Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, Verkehrslärm zu bekämpfen. Dies geschieht über die Lärmaktionspläne. Einfachste und kostengünstigste Maßnahmen sind Geschwindigkeitsreduzierungen. Aber auch andere Lärmschutzmaßnahmen wie Flüsterasphalt oder Lärmschutzwände sind Teil der Maßnahmen. Der Gemeinderat beriet und beschloss mehrheitlich, bei den Verkehrsbehörden folgende Geschwindigkeitsreduzierungen zu beantragen, um den Lärmpegel zu senken:

• 30 km/h ganztags aus Lärmschutzgründen für folgende Bereiche:

− Landstraße: südlicher Ortseingang Gutach bis Beginn des Tempo 30 Bereichs (Schule)

− Landstraße: nördlich des Tempo 30 Bereichs (Schule) bis nördlicher Ortsausgang Gutach

• 50 km/h ganztags aus Lärmschutzgründen für folgenden Bereich:

− L 173 Bleibacher Straße: ab Ortsausgang Stollen bis zur Unterführung B 294

• 50 km/h ganztags aus verkehrlichen Gründen für folgenden Bereich:

− L 173 Bleibacher Straße: ab Unterführung B 294 bis zum Kreisverkehrsplatz

• 70 km/h ganztags aus Lärmschutzgründen für folgenden Bereich:

− B 294: entlang der Bebauung Stollen, zwischen dem Tempo 70 Bereich im Norden und Überführung L 173

− K 5109 Talstraße / Freiämter Straße: in Höhe K 5109 Siegelauer Straße 4 (Beginn/Ende Tempo 50) bis in Höhe K 5109 Freiämter Straße 13

• 70 km/h ganztags aus verkehrlichen Gründen für folgenden Bereich:

− L 173 Simonswälder Straße: zwischen Kreisverkehrsplatz und geltendem Tempo 70-Bereich (in Höhe Simonswälder Straße 77/1)

− L 173 Simonswälder Straße: zwischen Simonswälder Straße 112 und östlichem Ortsausgang

• 80 km/h ganztags aus Lärmschutzgründen für folgenden Bereich:

− B 294: südlich der Überführung L 173 bis zum bestehenden Tempo 80 Bereich im Süden

Ob diese Geschwindigkeitsreduzierungen so tatsächlich erfolgen, entscheiden letztendlich die zuständigen Genehmigungsbehörden.

Außerdem soll die für die B294 zuständige Behörde, das Regierungspräsidium Freiburg, aufgefordert werden, die Lärmschutzwände an der Bundesstraße zu ertüchtigen und bei der nächsten Fahrbahnerneuerung Flüsterasphalt aufzubringen.

Am 16.09.2025 fand in der Gemeinde Gutach im Breisgau eine Verkehrsschau statt. Vertreter von Verkehrsbehörden, Polizei, Feuerwehr und der Gemeindeverwaltung besichtigten vor Ort Verkehrssituationen und vereinbarten Verbesserungsmaßnahmen, z. B. den Austausch verblichener Schilder oder neue Verkehrsregelungen. Unter anderem wurde auf Antrag der Gemeinde ein absolutes Halteverbot (gilt auch für Parken) im Mündungsbereich der Hörnlebergstraße/Dorfstraße genehmigt.

Sodann beriet der Gemeinderat über die Höhe der Hundesteuer. Die entsprechende Satzung war zuletzt 2021 angepasst worden. Im Jahr 2025 sind in der Gemeinde Gutach im Breisgau 202 Hunde angemeldet. 180 Tiere unterliegen der Hundesteuerpflicht, 22 sind von der Steuer befreit. Von diesen 180 Hunden sind 172 sog. „Ersthunde“ und 8 „Zweithunde“. Kampfhunde sind aktuell keine im Gemeindegebiet gemeldet. Die Hundesteuer wurde von 100 auf 120 Euro für den ersten und von 200 auf 240 Euro für den zweiten Hund erhöht. Für Kampfhunde fallen zukünftig 600 Euro Steuer an. Der Beschluss erging einstimmig.

Abschließend beriet der Gemeinderat die neuen Preise für Wasser und Abwasser in unserer Gemeinde. Die Wasserverbrauchsgebühr erhöht sich leicht von 2,20 auf 2,28 Euro/qm. Im Abwasserbereich mussten die Preise etwas stärker angepasst werden (Schmutzwasserbeseitigung: von 1,14 €/m³ auf 1,76 €/m³; Niederschlagswasserbeseitigung: von 0,36 €/m³ auf 0,41 €/m³). Im Vergleich zu Umlandgemeinden sind die Gebühren für unsere Gemeinde im Mittelfeld. Die Beschlüsse ergingen einstimmig. Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.

Ihre Gemeindeverwaltung

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Mitteilungsblatt Gutach
Ausgabe 49/2025
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