Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Text der Stellenausschreibung sowie die Veröffentlichung der Stellenausschreibung im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg am 18.07.2025 und in der Tageszeitung am 19.07.2025. Die Einreichungsfrist für die Bewerbungen endet am 01.09.2025 um 18:00 Uhr.
Weiter wählte der Gemeinderat einstimmig folgende Mitglieder des Gemeindewahlausschusses:
Vorsitzende/Stellvertreter:
Jutta Becker-Bob / Samuel Sauter
Beisitzer/Stellvertreter:
Markus Giesa / Christoph Schaal
Jörg Thudium / Christian Zimmer
Der Gemeinderat nahm die Bildung der Wahlbezirke und Wahlräume zur Kenntnis:
01001 EpfendorfRathaus Epfendorf, Adenauerstraße 14, Sitzungssaal, 2. OG
02002 TalhausenGemeinderaum, Burgweg 8
03003 HarthausenRathaus Harthausen, Rathausstraße 8
04004 TrichtingenRathaus Trichtingen, Oberndorfer Straße 6
Der Briefwahlvorstand (09009) befindet sich im Rathaus Epfendorf, Adenauerstraße 14, Besprechungszimmer, 2. OG.
Weiter beschloss der Gemeinderat einstimmig, eine Kandidatenvorstellung durchzuführen, falls sich mehr als ein Kandidat bewirbt. Diese findet am 16.09.2025 um 19:00 Uhr in der Albblickhalle in Epfendorf, Ortsteil Harthausen, statt.
In der Sitzung vom 18.03.2025 beschloss der Gemeinderat eine Änderung des Planentwurfs. Herr Leopold vom Rottweiler Ingenieur- u. Planungsbüro stellte den Entwurf in der überarbeiteten Fassung vom 13.05.2025 vor.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig dem Entwurf des Bebauungsplans und dem Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften „Steininger Krümme II —1. Erweiterung" in der Fassung vom 13.05.2025 zu. Weiter beschloss der Gemeinderat einstimmig die 3. erneute öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften sowie die 3. erneute Benachrichtigung der Behörden über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften.
BM Prielipp berichtete dem Gemeinderat über die Ergebnisse der am 25. März 2025 durchgeführten Verkehrsschau, bei der Vertreter der Gemeinde, der Polizei, des Straßenverkehrsamts, der Straßenmeisterei und der Straßenbaubehörde anwesend waren.
Nachfolgend werden die Anliegen, die jeweilige fachliche Beurteilung sowie die festgelegten Maßnahmen dargestellt.
Epfendorf – L424 Richtung Talhausen
Anliegen:
Die Gemeinde schlug vor, entlang der L424 Schutzplanken zu errichten. Hintergrund war ein einzelner Unfall, bei dem ein Fahrzeug in eine Böschung gerutscht war.
Beurteilung:
Schutzplanken dürfen nur dort angebracht werden, wo eine statistisch erhöhte Gefahr für Abkommen von der Fahrbahn besteht. Einzelne Unfälle rechtfertigen noch keine Schutzmaßnahmen. Eine Auswertung ergab, dass die Unfallzahlen gering sind und die Fahrbahnführung keine besondere Gefährdung aufweist.
Maßnahme:
Keine Schutzplanken erforderlich
Epfendorf – L424 Adenauerstraße (Ortseingang von Talhausen kommend)
Anliegen:
Nach Baumfällungen entlang des Brühlwegs erscheint die Fahrbahn am Abhang ungeschützt. Es wurde gefordert, die bestehenden Schutzplanken zu verlängern.
Beurteilung:
Im Bereich innerorts (50 km/h) gelten andere Maßstäbe: Trotz der steilen Böschung sieht die Straßenverkehrsordnung keine zusätzliche Sicherung durch Schutzplanken vor, da die Geschwindigkeit niedrig ist und keine Unfallhäufung besteht.
Maßnahme:
Keine Verlängerung der Schutzplanken
K5563 – Bereich Schenkenburg
Anliegen:
Aufgrund des neuen Spielplatzes ‚Schenkenburg‘ und der Aufwertung des Verbindungswegs zur Ruine Schenkenburg wurde vorgeschlagen, ein zusätzliches Warnschild für Fußgänger entlang der Kreisstraße (aus Richtung Altoberndorf kommend) aufzustellen, um eine sichere Überquerung zu ermöglichen.
Beurteilung:
Die Sicht für Fahrzeugführer auf die Querungsstelle ist sehr gut. Zusätzliche Schilder würden keinen Sicherheitsgewinn bringen und könnten sogar die Akzeptanz von Verkehrszeichen schwächen. Stattdessen soll die Vegetation für Fußgänger besser freigeschnitten werden, um deren Sicht zu verbessern.
Maßnahme:
Kein neues Schild; Rückschnitt des Bewuchses wird empfohlen.
K5563 – Neckarstraße (Zufahrt Ätztechnik Herz GmbH & Co. KG)
Anliegen:
Die Firma plant einen Werksumbau und möchte eine zusätzliche Zufahrt zur Kreisstraße schaffen, um den innerbetrieblichen Verkehr besser zu organisieren.
Beurteilung:
Neue Zufahrten im sogenannten Verknüpfungsbereich (Abschnitte mit Verkehrsflussfunktion) sind grundsätzlich unzulässig, um Verkehrssicherheit und -fluss nicht zu gefährden. Eine Ausnahme wäre nur auf Antrag möglich, die Entscheidung liegt beim Straßenbauamt.
Maßnahme:
Unternehmen muss eine Ausnahmegenehmigung beim Straßenbauamt beantragen.
K5563 – Bösinger Straße (Kurvenbereich, Ortsausgang Richtung Bösingen)
Anliegen:
Fahrzeuge fahren in drei aufeinanderfolgenden engen Kurven oft mittig, was zu kritischen Situationen bei Begegnungsverkehr führt, insbesondere bei Lkw.
Beurteilung:
Durch das Anbringen einer Mittelmarkierung soll die Spurtreue der Fahrzeuge verbessert werden. Dies wird zunächst in Form einer provisorischen Markierung getestet, um die Wirksamkeit zu prüfen, bevor eine dauerhafte Lösung angeordnet wird.
Maßnahme:
Testweise Anbringung einer Mittelmarkierung
K5563 – Bösinger Straße (Nähe Kindergarten Sägegasse)
Anliegen:
Aufgrund der Nähe zum Kindergarten wurde ein Fußgängerüberweg (FGÜ) und eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h angeregt, um die Sicherheit von Kindern zu erhöhen.
Beurteilung:
Die gesetzlichen Voraussetzungen für einen FGÜ (z. B. Mindest-Sichtweiten, Verkehrsdichte) sind nicht erfüllt. Auch eine Tempo-30-Zone ist ausgeschlossen, da der Kindergarten keinen direkten Zugang zur Kreisstraße hat und in einer Seitenstraße liegt.
Maßnahme:
Weder FGÜ noch Tempo 30 werden eingerichtet.
Im Öschle – Verkehrsberuhigung durch Blumenkübel
Anliegen:
In einer Tempo-30-Zone soll das Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer durch aufgestellte Blumenkübel zusätzlich entschleunigt werden.
Beurteilung:
Blumenkübel sind möglich, wenn sie gut sichtbar sind (Reflektoren, Beleuchtung) und eine Restfahrbahnbreite von mindestens 3,05 m gewährleistet ist, damit Rettungs- und Winterdienstfahrzeuge ungehindert passieren können.
Maßnahme:
Blumenkübel zulässig nach Erstellung eines Planes und Anordnung
Talhausen – Irslinger Straße (Bahnübergang)
Anliegen:
Nach Passieren des Bahnübergangs missverstehen Fahrzeugführer die Beschilderung und fahren irrtümlich in eine Sackgasse, was zu Belastungen der Anwohner führt.
Beurteilung:
Die bisherige weiße Beschilderung ist nicht eindeutig. Ein gelber Wegweiser mit Ziel „Rottweil“ und Hinweis „Ortsmitte“ in weiß wäre besser geeignet, die Verkehrsströme richtig zu lenken.
Maßnahme:
Anpassung der Wegweisung nach Abstimmung mit der DB
Trichtingen – K5500, Ortsausgang (Gefährdung durch Biberaktivität)
Anliegen:
Durch Biberaktivitäten kommt es zu Abbrüchen an einem Bachufer sowie angenagten Bäumen entlang der K5500. Die Gemeinde befürchtet Straßenschäden und Baumsturzgefahren.
Beurteilung:
Das Straßenbauamt prüft Möglichkeiten, die Uferbereiche zu sichern und straßenseitige Bäume zu schützen (z. B. Umwicklung mit Draht), um die Sicherheit der Kreisstraße zu gewährleisten.
Maßnahme:
Prüfung und ggf. Umsetzung von Schutzmaßnahmen
Trichtingen – K5500, Oberndorfer Straße (Gehweg am Ortsausgang)
Anliegen:
Gefordert wurde eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h, da der schmale Gehweg ohne bauliche Trennung neben der Fahrbahn verläuft.
Beurteilung:
Auf außerörtlichen Kreisstraßen sind solche Reduzierungen ohne konkrete Gefährdungslage oder Unfallhäufung rechtlich nicht zulässig. Hier wird empfohlen, stattdessen eine bauliche Lösung (z. B. Bordstein oder Schutzplanke) anzustreben.
Maßnahme:
Keine Temporeduktion, stattdessen Prüfung baulicher Trennung
In der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08. April 2025 fasste der Gemeinderat folgende Beschlüsse