TOP 007
Sportzentrum Schriesheim
hier: Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED
BESCHLUSSANTRAG:
Der Gemeinderat möge den Auftrag zur Umrüstung der bestehenden Flutlichtanlagen auf LED Technik an die Firma Flesch GmbH aus 68535 Edingen-Neckarhausen zu einem Angebotspreis in Höhe von 133.714,42 Euro brutto erteilen.
Der Gemeinderat möge die Verpflichtungsermächtigung eingehen, dass die Sanierungsmaßnahme im Frühjahr 2026 begonnen und abgerechnet werden kann.
SACHVERHALT:
Bereits im Jahr 2018 wurden vom Bauamt erste Angebote zur Umrüstung der bestehenden Flutlichtanlagen auf LED Beleuchtung eingeholt. Die Umsetzung wurde aufgrund verschiedenster Gründe (Corona, allgemeine Finanzkrise, fehlende Förderung) zunächst hintenangestellt und nicht weiterverfolgt.
Der Hauptnutzer, der SV Schriesheim, ist nach Sanierung des Kunstrasenplatzes an die Stadtverwaltung herangetreten mit der Bitte dringend tätig zu werden. Da sich die Ausfälle einzelner Masten häuften und regelmäßige Reparaturen notwendig waren um einen reibungslosen Spiel- und Trainingsbetrieb aufrechtzuerhalten, wurde beschlossen sich dem Thema anzunehmen.
Bei der ZUG (Zukunft – Umwelt – Gesellschaft) wurde in 2024 ein Antrag auf Förderung der Maßnahme eingereicht, welcher im August 2025 mit einem positiven Bescheid bewilligt wurde. Die Stadt Schriesheim kann hier mit einer Förderung von 25 % der Gesamtkosten der Maßnahme rechnen.
Es werden alle Masten auf dem Sportgelände auf LED umgerüstet. Durch den Wegfall der Vorglühzeiten, kann die LED-Anlage bedarfsgenau eingeschaltet werden, wodurch man alleine 30 Betriebsstunden über das Jahr hinweg einspart. Die Energieeinsparung bedingt durch die neue Regelung und Steuerung liegt errechnet bei 13.601,25 kWh/a.
Vorbereitend wurden alle Masten in diesem Jahr bereits auf deren Standsicherheit geprüft. Hierbei gab es keine Beanstandungen.
Es wurden drei Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zwei Firmen haben ein entsprechendes Angebot abgegeben.
Das günstigste Angebot in Höhe von 133.714,42 € brutto kam von der Fa. Flesch GmbH aus 68535 Edingen-Neckarhausen.
Das zweite Angebote lag bei 154.047,73 Euro brutto. Die Kostenberechnung lag bei 138.139,96 € brutto, so dass das günstigste Angebot noch unter der Kostenberechnung liegt.
Die Fa. Flesch GmbH ist als Fachfirma bekannt. Das Angebot ist zudem auskömmlich.
Die Arbeiten sollen in enger Absprache mit dem SV Schriesheim im Februar / März 2026 ausgeführt werden. Finanzielle Mittel für den Haushalt 2026 wurden vom Bauamt bereits angemeldet.
STELLUNGNAHME DER VERWALTUNG:
Die Verwaltung empfiehlt aufgrund der in die Jahre gekommenen und nicht mehr zeitgemäßen Beleuchtungssituation dem Gemeinderat die Vergabe zur Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED. Der Auftrag soll an den günstigsten Bieter erteilt werden.
Da die Maßnahme erst in 2026 haushaltswirksam werden wird, ist eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung einzugehen.
STELLUNGNAHME des Gemeinderates:
Bauamtsleiter Dorn erläutert den Sachverhalt.
Stadtrat Schmitt, AfD, kehrt um 20:55 Uhr in das Gremium zurück.
Stadträtin Stockhausen, GL, sagt, dass die Umrüstung auf LED notwendig sei, um einen verlässlichen Sportbetrieb dauerhaft sicherzustellen. Die jetzige Anlage sei reparatur- und störanfällig. Das wirke sich auf die Verwaltung und den Spielbetrieb aus. Nur durch die Beleuchtung könne der Sportbetrieb auch im Winter stattfinden. Der SV Schriesheim sei ein wichtiger Verein, der vor allem ehrenamtlich arbeite. Die Umstellung auf LED-Beleuchtung sei sinnvoll, weil dadurch der Energieverbrauch und die Kosten reduziert werden könnten. Außerdem würden dann weniger Reparaturen notwendig. Positiv zu erwähnen sei die Förderung, die die Stadt erhalte. Das wirtschaftlichste Angebot komme von einer bekannten Firma und die Maßnahme sei sorgfältig vorbereitet worden. Es werde sinnvoll investiert. Man begrüße ausdrücklich das Engagement des SV Schriesheim und stimme gerne zu.
Die Sportvereine leisteten seit über 100 Jahren einen wichtigen Beitrag für die Stadt und seien ein wichtiger Stützpfeiler für die Gemeinschaft und das Ehrenamt, so Stadtrat Wilhelm, FW. Es sei wichtig den Antrag umzusetzen. Aus ökologischer Sicht spreche dafür, dass die LED-Beleuchtung deutlich weniger Energie benötige und auch weniger Kosten verursache. Dies sei ein Beitrag zum kommunalen Klimaschutz und biete auch wirtschaftliche Vorteile, die dem Haushalt zugutekämen. Die Kosten würden sich über die Jahre amortisieren, zumal man eine Förderung in Höhe von 25% der Kosten erhalte. Die neue Beleuchtung biete eine bessere Ausleuchtung und dadurch ein geringeres Verletzungsrisiko. Das geringere Streulicht komme auch den Anwohnerinnen und Anwohnern und der Umwelt zugute. Außerdem sei die Investition ein klares Signal gegenüber dem Ehrenamt. Die Stadt investiere in die Infrastruktur und stärke das Vereinswesen. Dem stimme man gerne zu.
Stadträtin Koch, CDU, betont, dass der SV Schriesheim mit 700 Mitgliedern ein wichtiger Pfeiler für Schriesheim sei. Er biete Angebote für alle Altersgruppen. Dafür gebühre dem Verein ein großes Lob. Die Mannschaften trainierten fast das ganze Jahr auf dem Sportplatz. Dabei sei die Beleuchtung unerlässlich. Die Umrüstung auf LED sei notwendig und sinnvoll und auch für andere Vereine von Vorteil. Die Umrüstung reduziere Stromkosten und die bisher hohen Reparaturkosten. Darüber hinaus verbessere man die Klimabilanz. Die Förderung nehme man gerne an. Sie biete einen guten Zeitpunkt zur Investition.
Stadträtin Mohr-Nassauer, SPD, erklärt, es werde Zeit, dass das Projekt zum Abschluss komme. Die Notwendigkeit liege auf der Hand. Es gebe eine eindeutige Energieersparnis und bei der intensiven Nutzung des Platzes sei die Umrüstung unerlässlich. Erfreulicherweise erhalte man dafür nun eine Förderung. Außerdem könne man eine Firma aus der Umgebung beauftragen. Sie dankt den Nutzerinnen und Nutzer für ihr unermüdliches Engagement. Sie hoffe, dass es noch mehr Spaß mache mit der neuen Anlage zu trainieren.
Stadträtin Breitenreicher, ISB, sagt, sie können noch einen weiteren Vortrag über LEDs und Stromersparnis halten. Sie wisse, dass einige Lampen defekt seien. Der Antrag sei gestellt und die Förderung genehmigt worden. Jetzt könne es losgehen. Die Fraktion der ISB stimme zu.
Stadtrat Schmitt, AfD, erklärt, dass die alte Anlage kaputt sei und sich die neue amortisiere. Er stimme daher zu.
Die Reduzierung der Lichtverschmutzung sei, gerade auch für den BUND, nicht ohne Bedeutung, so Stadtrat Renkenberger, FDP. Dass der SV Schriesheim professionell geleitet werde, sei ihm bereits aufgefallen, als der neue Rasen angelegt worden sei. Die Leitung des Vereins könne gut wirtschaften. Dann könne die Stadt auch etwas dazugeben.
Stadtrat Scheuermann-Berg, BgS, erklärt, dass die Sportvereine sehr wichtig seien, gerade auch für die Jugendarbeit. Er stimme zu.
Bürgermeister Oeldorf dankt dem SV Schriesheim für die gute Zusammenarbeit und den Nutzerinnen und Nutzern für ihre Geduld.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
BESCHLUSS
Der Gemeinderat erteilt den Auftrag zur Umrüstung der bestehenden Flutlichtanlagen auf LED-Technik einstimmig (27) an die Firma Flesch GmbH aus 68535 Edingen-Neckarhausen zu einem Angebotspreis in Höhe von 133.714,42 Euro brutto.
Der Gemeinderat geht die Verpflichtungsermächtigung einstimmig (27) ein, dass die Sanierungsmaßnahme im Frühjahr 2026 begonnen und abgerechnet werden kann.
Kleinkindbetreuung der Tausendfüßler GmbH
hier:
1. Krippe Porphyrstraße
a) Festsetzung Zuschuss 2024
b) Vorauszahlungen auf den Zuschuss 2025
2. Krippe Conradstraße
a) Festsetzung Zuschuss 2024
b) Vorauszahlungen auf den Zuschuss 2025
BESCHLUSSANTRAG:
1. a) Der Gemeinderat möge den Zuschuss für die Kinderkrippe der Tausendfüßler GmbH in der Porphyrstraße für das Jahr 2024 auf 551.303,59 € festsetzen und feststellen, dass die Stadt Schriesheim zu den bereits geleisteten Vorauszahlungen eine Nachzahlung in Höhe von 6.791,79 € zu leisten hat.
b) Der Gemeinderat möge die Vorauszahlungen für das Jahr 2025 auf den Zuschuss zu den Betriebsausgaben der Kinderkrippe der Tausendfüßler GmbH in der Porphyrstraße auf 544.119,17 € festlegen und beschließen, dass die Auszahlung dieses Betrages wie in der Vorlage erläutert zu erfolgen hat.
2. a) Der Gemeinderat möge den Zuschuss für die Kinderkrippe der Tausendfüßler GmbH in der Conradstraße für das Jahr 2024 auf 484.456,98. € festsetzen und feststellen, dass die Tausendfüßler GmbH aufgrund der bereits geleisteten Vorauszahlungen eine Rückzahlung in Höhe von 19.743,64 € zu leisten hat.
b) Der Gemeinderat möge die Vorauszahlungen für das Jahr 2025 auf den Zuschuss zu den Betriebsausgaben der Kinderkrippe der Tausendfüßler GmbH in der Conradstraße auf 518.476,84 € festlegen und beschließen, dass die Auszahlung dieses Betrages wie in der Vorlage erläutert zu erfolgen hat.
SACHVERHALT UND STELLUNGNAHME DER VERWALTUNG:
1. Festsetzung des Zuschusses für das Jahr 2024 (Porphyrstraße)
Mit Beschluss Ö 83 vom 26.09.2012 hat der Gemeinderat der Stadt Schriesheim die Kinderkrippe Tausendfüßler GmbH (Geschäftsführerin: Frau Stockhausen) auf dem Grundstück Porphyrstr. 15 mit der damals vorgelegten Kostenplanung in die örtliche Bedarfsplanung aufgenommen und dem Vertrag für die Förderung und den Betrieb dieser Einrichtung zugestimmt.
Rechtsgrundlage für die Bezuschussung ist das Kindertagesbetreuungsgesetz. Nähere Bestimmungen zu den berücksichtigungsfähigen Personalausgaben, Sachausgaben und Verwaltungskosten regelt der zwischen dem Verein und der Stadt Schriesheim bestehende Vertrag für die Förderung und den Betrieb der Kinderkrippe vom 08. April 2013, zuletzt geändert durch Vertrag vom 08. Juli 2021. Danach werden die Zuschüsse der Stadt zu den Betriebsausgaben jährlich auf der Grundlage des Rechnungsergebnisses der Einrichtung gewährt. Vorab werden Abschlagszahlungen geleistet, die sich nach dem Haushaltsansatz für die Einrichtung bemessen. Die Schlussrechnung erfolgt nach vollständiger Vorlage der Abrechnung für das Vorjahr.
a) Abrechnung 2024
Der Zuschuss zu den Betriebsausgaben der Kinderkrippe für das Jahr 2024 ist wie folgt festzustellen:
Geleistete Vorauszahlungen: 544.511,80 €
Anzuerkennende Betriebsausgaben: 742.716,66 €
Zuschuss (Berechnung siehe Anlage) 551.303,59 €
Nachzahlung: 6.791,79 €
Begründung:
Die Stadt Schriesheim gewährt zur Finanzierung der laufenden Betriebsausgaben einen Zuschuss in Höhe von 68% der Betriebsausgaben.
Die Ausgaben für die pädagogischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Einrichtung werden mit 75% bezuschusst.
Die Ausgaben für die Leitungsfreistellung gem. § 8 Abs. 3 Satz 2 KiTaG werden vollständig erstattet.
Der hierfür durch den kommunalen Finanzausgleich der Stadt Schriesheim vom Land Baden-Württemberg erstattete Betrag wird an den Krippenträger weitergegeben.
Zusätzlich erstattet die Stadt Schriesheim dem Krippenträger 50% der Elternbeiträge für alle nicht belegten Plätze.
Nach § 4 Nr. 4.2 der o.g. Verträge gehören zu den Betriebsausgaben die für den ordnungsgemäßen Betrieb der Einrichtung erforderlichen Personal- und Sachausgaben sowie die Verwaltungskosten. Die Höhe der Betriebsausgaben ist nach den Grundsätzen der Erforderlichkeit und der Angemessenheit zu bestimmen.
Personalausgaben, Personalqualifikation
Bei den Personalausgaben für die Leitungsfreistellung wird der hierfür durch den kommunalen Finanzausgleich der Stadt Schriesheim vom Land Baden-Württemberg erstattete Betrag (17.968,68 €) an den Krippenträger weitergegeben.
Die abgerechneten Personalausgaben liegen knapp unterhalb des Planansatzes und können somit vollständig akzeptiert werden.
Bei der Rubrik Personalqualifikation, Fortbildungen, Fachliteratur sind die abgerechneten Beträge geringer als der Planansatz und können somit vollständig anerkannt werden.
Die Ausgaben für Reinigung/Hausmeister/Gartenpflege liegen über dem Planansatz, weil die abgerechneten Ausgaben für die Reinigungskraft höher waren als geplant. Die diesbezüglich erhöhten Ausgaben können nachvollzogen und somit akzeptiert werden.
Für den Hausmeister wurden jedoch versehentlich mehr Wochenstunden angegeben, als erbracht wurden. Die beantragten Ausgaben wurden deshalb entsprechend gekürzt.
Verwaltungsausgaben
Der Anteil der abgerechneten Verwaltungskosten sollte laut oben genanntem Vertrag bei 8 % der Bruttolöhne des pädagogischen Personals liegen. Tatsächlich beträgt der Anteil bei 13,4 %.
Die Verwaltungskosten liegen somit erheblich über dem Planansatz.
Die Mehrausgaben begründen sich insbesondere durch Mehrausgaben bei Finanzbuchhaltung und Steuerberatung sowie durch Ausgaben für die Verfahrensdokumentation von steuerlich relevanten Daten.
Aufgrund des in den letzten Jahren erheblich gestiegenen Verwaltungsaufwands für Träger von Kindertagesstätten ist diese Erhöhung in Ordnung.
Die abgerechneten Verwaltungsausgaben sollten vollständig anerkannt werden.
Sachausgaben
Die abgerechneten Ausgaben für „Heizung, Strom, Wasser, Gas, Müll“ liegen über dem Planansatz, weil es eine größere Nachzahlung bei Wasser/Abwasser gab.
Die Ausgaben für Miete/Annuität sind identisch mit dem Planansatz. Die Sachausgaben sind nur geringfügig höher als im Plan veranschlagt. Somit können alle genannten Ausgaben vollständig anerkannt werden.
Bei den Reparaturen/Instandhaltungen wurden Ausgaben abgerechnet, die als zuschussfähig anerkannt werden können.
Ausgleich nicht belegte Plätze
Im Jahr 2024 waren in manchen Monaten Plätze nicht belegt. Gemäß der oben genannten Regelung werden 50% der Elternbeiträge für alle nicht belegten Plätze erstattet.
b) Zuschussvorauszahlungen 2025
Der Zuschussvorauszahlungen zu den geplanten Betriebsausgaben für das Jahr 2025 stellen sich wie folgt dar:
Geplante anzuerkennende Betriebsausgaben: 734.699,96 €
Zuschussvorauszahlung (Berechnung siehe Anlage): 544.119,17 €
Begründung:
Siehe unter Zuschuss Krippe Porphyrstraße a) Abrechnung 2024.
Personalausgaben
Bei den Personalausgaben für die Leitungsfreistellung wird der hierfür durch den kommunalen Finanzausgleich der Stadt Schriesheim vom Land Baden-Württemberg erstattete Betrag an den Krippenträger weitergegeben.
In den geplanten Personalausgaben sind gegenüber dem Jahr 2024 Mehrausgaben aufgrund von Tariferhöhungen berücksichtigt. Allerdings gab es wegen eines personellen Engpasses zu Beginn des Jahres 2025 erhebliche Einsparungen, sodass insgesamt weniger Personalausgaben im Plan 2025 eingestellt werden, als im Jahr 2024 abgerechnet wurden.
Der Planansatz für Personalausgaben sollte somit vollständig anerkannt werden.
Der Planansatz in der Rubrik Personalqualifikation, Fortbildungen, Fachliteratur ist höher als der Planansatz des Vorjahres, da weiterhin verstärkt Fortbildungen erforderlich sind.Die geplanten Ausgaben sollten vollständig anerkannt werden.
Der Planansatz in der Rubrik „Reinigung/Hausmeister/Gartenpflege“ ist nur geringfügig höher als im Jahr 2024. Die Verwaltung kann die geplanten Ausgaben anerkennen.
Verwaltungsausgaben
Im Plan für das Jahr 2025 beträgt der Anteil der Verwaltungsausgaben 13,8 % der geplanten Bruttolöhne des pädagogischen Personals.
Die prozentuale Steigerung erklärt sich dadurch, weil die geplanten Bruttolöhne des pädagogischen Personals, wie oben erläutert, gegenüber dem Vorjahr sogar etwas ermäßigt sind.
Die Planansätze für Verwaltungsausgaben sollten vollständig anerkannt werden
Sachausgaben
Die geplanten Ausgaben für Miete/Annuität, „Heizung, Strom, Wasser, Gas, Müll“ und die Sachausgaben liegen im Bereich des Vorjahres. Sie sind nachvollziehbar und können vollständig anerkannt werden.
Bei den Reparaturen/Instandhaltungen wurden keine Ausgaben geplant.
2. Festsetzung des Zuschusses für das Jahr 2023 (Conradstraße)
Mit Beschluss VL-81/2019 vom 15.05.2019 hat der Gemeinderat der Stadt Schriesheim beschlossen, die Kinderkrippe auf dem Grundstück Conradstr. 2 (Erdgeschoss) unter der Trägerschaft der Tausendfüßler GmbH in die örtliche Bedarfsplanung aufzunehmen. Ebenso wurde dem Vertrag für die Förderung und den Betrieb dieser Einrichtungen zugestimmt
Rechtsgrundlage für die Bezuschussung ist das Kindertagesbetreuungsgesetz. Nähere Bestimmungen zu den berücksichtigungsfähigen Personalausgaben, Sachausgaben und Verwaltungskosten regelt der zwischen dem Verein und der Stadt Schriesheim bestehende Vertrag für die Förderung und den Betrieb der Kinderkrippe vom 26.06.2019, zuletzt geändert durch Vertrag vom 08. Juli 2021. Danach werden die Zuschüsse der Stadt zu den Betriebsausgaben jährlich auf der Grundlage des Rechnungsergebnisses der Einrichtung gewährt. Vorab werden Abschlagszahlungen geleistet, die sich nach dem Haushaltsansatz für die Einrichtung bemessen. Die Schlussrechnung erfolgt nach vollständiger Vorlage der Abrechnung für das Vorjahr.
a) Abrechnung 2024
Der Zuschuss zu den Betriebsausgaben für das Jahr 2024 ist wie folgt festzustellen:
Geleistete Vorauszahlungen: 504.200,62 €
Anzuerkennende Betriebsausgaben: 649.666,51 €
Zuschuss (Berechnung siehe Anlage) 484.456,98 €
Rückzahlung: 19.743,64 €
Begründung:
Siehe unter Zuschuss Krippe Porphyrstraße a) Abrechnung 2024
Personalausgaben, Personalqualifikation
Bei den Personalausgaben für die Leitungsfreistellung wird der hierfür durch den kommunalen Finanzausgleich der Stadt Schriesheim vom Land Baden-Württemberg erstattete Betrag (17.968,63 €) an den Krippenträger weitergegeben.
Die abgerechneten Personalausgaben liegen unterhalb des Planansatzes und können somit vollständig akzeptiert werden.
Bei der Rubrik Personalqualifikation, Fortbildungen, Fachliteratur sind die abgerechneten Beträge geringer als der Planansatz und können somit vollständig anerkannt werden.
Die Ausgaben für Reinigung/Hausmeister/Gartenpflege liegen über dem Planansatz, weil die abgerechneten Ausgaben für die Reinigungskraft höher waren als geplant. Die diesbezüglich erhöhten Ausgaben können nachvollzogen und somit akzeptiert werden.
Für den Hausmeister wurden jedoch versehentlich mehr Wochenstunden angegeben, als erbracht wurden. Die beantragten Ausgaben wurden deshalb entsprechend gekürzt.
Verwaltungsausgaben
Die Verwaltungskosten liegen über dem Planansatz. Der Anteil der abgerechneten Verwaltungskosten beträgt 11,7 % der Bruttolöhne des pädagogischen Personals.
Die Mehrausgaben begründen sich insbesondere durch Mehrausgaben bei Finanzbuchhaltung und Steuerberatung sowie durch Ausgaben für die Verfahrensdokumentation von steuerlich relevanten Daten.
Aufgrund des in den letzten Jahren erheblich gestiegenen Verwaltungsaufwands für Träger von Kindertagesstätten ist diese Erhöhung in Ordnung.
Die abgerechneten Verwaltungsausgaben sollten vollständig anerkannt werden.
Sachausgaben
Die abgerechneten Ausgaben für „Miete/Annuität“ und „Heizung, Strom, Wasser, Gas, Müll“ entsprechen den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Vermieter, der Stadt Schriesheim, und können somit vollständig anerkannt werden.
Der abgerechneten Sachausgaben waren zwar höher als der Planansatz, können aber nachvollzogen werden, waren erforderlich und können somit akzeptiert werden.
Ausgleich nicht belegte Plätze
Im Jahr 2024 waren in einigen Monaten Plätze nicht belegt. Gemäß der oben genannten Regelung werden 50 % der Elternbeiträge für alle nicht belegten Plätze erstattet.
b) Zuschussvorauszahlungen 2025
Der Zuschussvorauszahlungen zu den geplanten Betriebsausgaben für das Jahr 2025 stellen sich wie folgt dar:
Geplante anzuerkennende Betriebsausgaben: 698.326,32 €
Zuschussvorauszahlung (Berechnung siehe Anlage): 518.476,84 €
Begründung:
Siehe unter Zuschuss Krippe Porphyrstraße a) Abrechnung 2024.
Personalausgaben
Bei den Personalausgaben für die Leitungsfreistellung wird der hierfür durch den kommunalen Finanzausgleich der Stadt Schriesheim vom Land Baden-Württemberg erstattete Betrag an den Krippenträger weitergegeben.
In den geplanten Personalausgaben ist der Personalbedarf, der für die Einrichtung entsprechend der Betriebserlaubnis erforderlich ist, berücksichtigt. Die Erhöhung der Personalausgaben gegenüber dem Jahr 2024 begründet sich insbesondere durch Tariferhöhungen.
Der Planansatz für Personalausgaben sollte somit vollständig anerkannt werden.
Der Planansatz in der Rubrik Personalqualifikation, Fortbildungen, Fachliteratur ist identisch mit dem Planansatz des Vorjahres, da weiterhin verstärkt Fortbildungen erforderlich sind.Die geplanten Ausgaben sollten vollständig anerkannt werden.
Die geplanten Ausgaben für Reinigung/Küchenkraft/Hausmeister/Gartenpflege sind nahezu gleich zu den abgerechneten Ausgaben des Jahres 2024. Die Verwaltung kann die geplanten Ausgaben anerkennen.
Verwaltungsausgaben
Die Tausendfüßler GmbH hatte als verwaltungsausgaben 13 % der geplanten Bruttolöhne des pädagogischen Personals beantragt. Dies wäre nach Ansicht der Verwaltung allerdings eine zu große Steigerung gegenüber den Vorjahren. Nach Einschätzung der Verwaltung ist ein Planansatz von 54.000 € als Verwaltungsausgaben, was 12,1 % der geplanten Bruttolöhne des pädagogischen Personals entspricht, realistisch.
Sachausgaben
Die geplanten Ausgaben für Miete inkl. Heizung, Strom, Wasser, Müll und die Sachausgaben liegen im Bereich des Vorjahres. Sie sind nachvollziehbar und können vollständig anerkannt werden.
Auszahlung der Zuschüsse
Die Zuschussvorauszahlungen 2025 in Höhe von insgesamt 1.062.596,01 € (= 544.476,84 € + 518.476,84 €) werden vertragsgemäß in gleichen Teilen vierteljährlich ausgezahlt. Da die Tausendfüßler GmbH für die ersten vier Quartale des Jahres 2025 bereits Zuschussvorauszahlungen in Höhe von 1.080.000 € erhielt, erfolgt eine Rückzahlung des zu viel gezahlten Betrages. Unter Berücksichtigung der für das Jahr 2024 berechneten Rückzahlung von insgesamt 12.951,84 € (= 19.743,64 € - 6.791,79 €) ergeben sich folgende Beträge:
| 17.403,99 | € Rückzahlung 2025 | |
| 12.951,84 | € Rückzahlung 2024 | |
| 30.355,83 | € |
STELLUNGNAHME des Gemeinderates:
Stadträtin Stockhausen, GL, erklärt sich für befangen und nimmt im Zuschauerraum Platz.
Bürgermeister Oeldorf fragt, ob die Erläuterung des Sachverhaltes und die Stellungnahmen zu den Tagesordnungspunkten 008 bis 013 zusammengefasst werden könnten. Es gibt keine Einwände.
Hauptamtsleiter Morast erläutert den Sachverhalt.
Stadträtin Haase, CDU, erklärt sie spreche für den gesamten Gemeinderat und fasse die Tagesordnungspunkte zur Kinderbetreuung zusammen. Sie wolle an dieser Stelle noch erwähnen, welche Betreuungseinrichtungen es gebe. Sie zählt diese auf. All diese Einrichtungen übernähmen für die Stadt die Aufgabe der Kinderbetreuung und würden daher bezuschusst. Schriesheim setze sich für Familien ein, was absolut begrüßenswert sei. Im Jahre 2025 habe man insgesamt Zuschüsse von ca. 2,85 Mio. gezahlt. Das mache man gerne, aber auch hier müsse auf den Prüfstand gestellt werden, wo Kosten eingespart werden könnten. Auch der Hort der verlässlichen Grundschule der Strahlenberger Grundschule und der Hort an der Kurpfalz-Grundschule würden unterstützt. Dort fielen beispielswiese 4T € monatlich für den Mietzins, 500 € Nebenkostenpauschale und 1.300 € für die Reinigung an. Zusätzlich bekomme der Hort Landeszuschüsse und Elternbeiträge. Das sei in der Kitabetreuung genauso. Man stimme heute gerne zu, freue sich aber auch, wenn noch an der ein oder anderen Stellschraube gedreht werde. Sie dankt den Trägern der Betreuung für ihre Arbeit.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
BESCHLUSS
1. a) Der Gemeinderat setzt den Zuschuss für die Kinderkrippe der Tausendfüßler GmbH in der Porphyrstraße für das Jahr 2024 einstimmig (26) auf 551.303,59 € fest und stellt fest, dass die Stadt Schriesheim zu den bereits geleisteten Vorauszahlungen eine Nachzahlung in Höhe von 6.791,79 € zu leisten hat.
b) Der Gemeinderat legt die Vorauszahlungen für das Jahr 2025 auf den Zuschuss zu den Betriebsausgaben der Kinderkrippe der Tausendfüßler GmbH in der Porphyrstraße einstimmig (26) auf 544.119,17 € fest und beschließt, dass die Auszahlung dieses Betrages wie in der Vorlage erläutert zu erfolgen hat.
2. a) Der Gemeinderat setzt den Zuschuss für die Kinderkrippe der Tausendfüßler GmbH in der Conradstraße für das Jahr 2024 einstimmig (26) auf 484.456,98. € fest und stellt fest, dass die Tausendfüßler GmbH aufgrund der bereits geleisteten Vorauszahlungen eine Rückzahlung in Höhe von 19.743,64 € zu leisten hat.
b) Der Gemeinderat legt die Vorauszahlungen für das Jahr 2025 auf den Zuschuss zu den Betriebsausgaben der Kinderkrippe der Tausendfüßler GmbH in der Conradstraße einstimmig (26) auf 518.476,84 € fest und beschließt, dass die Auszahlung dieses Betrages wie in der Vorlage erläutert zu erfolgen hat.
TOP 009
Kleinkindbetreuung des Purzelzwerg e.V.
hier:
1. Festsetzung Zuschuss 2024
2. Vorauszahlungen auf den Zuschuss 2025
BESCHLUSSANTRAG:
1. Der Gemeinderat möge den Zuschuss für die Kinderkrippen des Purzelzwerg e.V. für das Jahr 2024 auf 276.156,49 € festsetzen und feststellen, dass die Stadt Schriesheim eine Nachzahlung in Höhe von 11.095,92€ an den Purzelzwerg e.V. zu erstatten hat.
2. Der Gemeinderat möge die Vorauszahlungen für das Jahr 2025 auf den Zuschuss zu den Betriebsausgaben der Kinderkrippen des Purzelzwerg e.V. auf 249.522,23 € festlegen und beschließen, dass die Auszahlung dieses Betrages wie in der Vorlage erläutert zu erfolgen hat.
SACHVERHALT UND STELLUNGNAHME DER VERWALTUNG:
1. Festsetzung des Zuschusses für das Jahr 2024
Mit Beschluss vom 01. April 2009 TOP Ö 32 hat der Gemeinderat die Kinderkrippen des Purzelzwerg e.V. in die örtliche Bedarfsplanung aufgenommen und dem Vertrag für die Förderung und den Betrieb dieser Kinderkrippen zugestimmt.
Rechtsgrundlage für die Bezuschussung ist das Kindertagesbetreuungsgesetz. Nähere Bestimmungen zu den berücksichtigungsfähigen Personalausgaben, Sachausgaben und Verwaltungskosten regelt der zwischen dem Verein und der Stadt Schriesheim bestehende Vertrag für die Förderung und den Betrieb der Kinderkrippen vom 08. April 2009, zuletzt geändert durch Vertrag vom 08. Juli 2021. Danach werden die Zuschüsse der Stadt zu den Betriebsausgaben jährlich auf der Grundlage des Rechnungsergebnisses der Einrichtungen gewährt. Vorab werden Abschlagszahlungen geleistet, die sich nach dem Haushaltsansatz für die Einrichtungen bemessen. Die Schlussrechnung erfolgt nach vollständiger Vorlage der Abrechnung für das Vorjahr.
Zuschuss 2024
Der Zuschuss zu den Betriebsausgaben für das Jahr 2024 ist wie folgt festzustellen:
Geleistete Vorauszahlungen: 265.060,56 €
Anzuerkennende Betriebsausgaben 2024: 346.950,00 €
Zuschussberechnung (Berechnung siehe Anlage): 276.156,49 €
Nachzahlung: 11.095,92 €
Begründung:
Die Stadt gewährt grundsätzlich einen Zuschuss gem. § 8 Abs. 3 KiTaG in Höhe von 68 Prozent der Betriebsausgaben.
Die Ausgaben für die pädagogischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Einrichtung werden mit 75% bezuschusst.
Die Ausgaben für die Leitungsfreistellung gem. § 8 Abs. 3 Satz 2 KiTaG werden vollständig erstattet.
Der hierfür durch den kommunalen Finanzausgleich der Stadt Schriesheim vom Land Baden-Württemberg erstattete Betrag wird an den Krippenträger weitergegeben.
Zusätzlich erstattet die Stadt Schriesheim dem Krippenträger 50 % der Elternbeiträge für alle nicht belegten Plätze.
Nähere Bestimmungen zu den berücksichtigungsfähigen Personalausgaben, Sachausgaben und Verwaltungskosten regelt der oben genannte Vertrag vom 08. April 2009, zuletzt geändert durch Vertrag vom 08. Juli 2021. Die Höhe der Betriebsausgaben ist nach den Grundsätzen der Erforderlichkeit und der Angemessenheit zu bestimmen. Die Schlussrechnung erfolgt nach vollständiger Vorlage der Abrechnung für das Vorjahr.
Personalausgaben, Personalqualifizierung
Bei den Personalausgaben für die Leitungsfreistellung wird der hierfür durch den kommunalen Finanzausgleich der Stadt Schriesheim vom Land Baden-Württemberg erstattete Betrag an den Krippenträger (für zwei Krippen jeweils 11.013,03 €) weitergegeben.
Die Personalausgaben des pädagogischen Personals liegen höher als der Planansatz, da Krankheitsvertretungen erforderlich waren. Gegenüber dem beantragten Betrag wurden Kürzungen vorgenommen, da Fahrtkosten sowie Ausgaben für eine Gesundheitsförderung abgerechnet wurden. Außerdem wurden Personalausgaben für eine Fachkraft versehentlich nicht korrekt abgerechnet. Diese Kosten sind nicht zuschussfähig.
Alle anderen Personalausgaben können akzeptiert werden.
Auch die abgerechneten Ausgaben für die Reinigung und Küchenhilfe enthielten Fahrtkosten, die nicht zuschussfähig sind, sodass der Betrag entsprechend gekürzt wurde.
Die Ausgaben für die Personalqualifizierung entspricht dem Planansatz und können somit vollständig akzeptiert werden
Verwaltungsausgaben
Der Anteil der abgerechneten Verwaltungsausgaben, und hierzu gehören insbesondere die Personalausgaben für die Verwaltung, sollte bei etwa 10 % der Bruttolöhne des pädagogischen Personals liegen. Tatsächlich beträgt der Anteil jedoch 14,5 %. Aufgrund des in den letzten Jahren erheblich gestiegenen Verwaltungsaufwands für Träger von Kindertagesstätten ist dieser Anteil in Ordnung. Bei der Abrechnung der Verwaltungsausgaben gab es einen Tabellenfehler, sodass der Betrag entsprechend korrigiert werden musste. Der nun errechnete Betrag sollte vollständig anerkannt werden.
Sachausgaben
Die abgerechneten Sachausgaben liegen über dem Planansatz, insbesondere wegen erhöhten Kfz-Kosten (ungeplante Reparaturen) für den Krippenträger.
Nach Auffassung der Verwaltung können die abgerechneten Sachausgaben akzeptiert werden.
Gebäude-/Grundstücksausgaben
Die Gebäude-/Grundstücksausgaben sind höher als der Planansatz, insbesondere wegen höherer Ausgaben für Gebäude-Nebenkosten. Die Ausgaben sollten vollständig anerkannt werden.
Ausgleich nicht belegte Plätze
Gemäß der oben genannten Regelung werden 50% der Elternbeiträge für alle nicht belegten Plätze erstattet. Im Jahr 2024 waren in manchen Monaten Plätze nicht belegt. Versehentlich wurde bisher für das Jahr 2022 von Seiten der Stadt kein Ausgleich gezahlt – dies wird nun ebenfalls berücksichtigt.
2. Zuschussvorauszahlungen 2025
Der Zuschussvorauszahlungen zu den geplanten Betriebsausgaben für das Jahr 2025 werden wie folgt berechnet:
Geplante anzuerkennende Betriebsausgaben: 333.111,78€
Zuschussvorauszahlung (Berechnung siehe Anlage): 249.522,23 €
Begründung:
Siehe unter Zuschuss 2024
Personalausgaben, Personalqualifizierung
In den geplanten Personalausgaben ist der Personalbedarf, der für die Einrichtung entsprechend der Betriebserlaubnis erforderlich ist, berücksichtigt.
Die Personalausgaben sind insgesamt geringer, da die Krippe in der Ladenburger Straße ab 01.09.2025 geschlossen wurde. Gleichzeitig wurde die Platzkapazität in der Krippe Kellereiwiesenstraße erhöht, sodass dort mehr Personal eingesetzt werden muss.
Bei den Personalausgaben für die Leitungsfreistellung wird der hierfür durch den kommunalen Finanzausgleich der Stadt Schriesheim vom Land Baden-Württemberg erstattete Betrag (noch für beide Einrichtungen) an den Krippenträger weitergegeben.
Die geplanten Personalausgaben sowie die Ausgaben zur Personalqualifizierung können somit vollständig anerkannt werden.
Die geplanten Personalausgaben für die Reinigungskräfte/Haushaltshilfen berücksichtigen ebenfalls diese Änderung und können somit ebenfalls akzeptiert werden.
Verwaltungsausgaben
Im Jahr 2025 beträgt der Anteil der Verwaltungsausgaben 15,0 % der geplanten Bruttolöhne des pädagogischen Personals – geringer als im Jahr 2023 (15,6 %).
Die Planansätze für Verwaltungsausgaben sollten vollständig anerkannt werden.
Sachausgaben
Der Planansatz für die Sachausgaben ist geringer als im Jahr 2024. Er berücksichtigt die Schließung der Krippe in der Ladenburger Straße sowie die Erhöhung der Platzzahl in der Krippe Kellereiwiesenstraße. Die geplanten Ausgaben sollten deshalb vollständig anerkannt werden.
Gebäude-/Grundstücksausgaben
Die geplanten Ausgaben sind geringer als im Jahr 2024. Der Plan berücksichtigt die Schließung der Krippe in der Ladenburger Straße. Die geplanten Ausgaben sind erforderlich und angemessen und können somit vollständig anerkannt werden.
3. Auszahlung der Zuschüsse
Die Zuschussvorauszahlungen 2025 in Höhe von 249.522,23 € werden vertragsgemäß in gleichen Teilen vierteljährlich ausgezahlt. Da der Verein für die vier Quartale des Jahres 2025 bereits Zuschussvorauszahlungen in Höhe von 265.000,00 € erhielt, erfolgt eine Rückzahlung des zu viel gezahlten Betrages. Unter Berücksichtigung der für das Jahr 2024 berechneten Nachzahlung ergeben sich folgende Beträge:
| Bereits bezahlt | 265.000,00 | € |
| -15.477,77 | € Rückzahlung 2025 | |
| 11.095,92 | € Nachzahlung 2024 | |
| Rückzahlung: | - 4.381,85 | € |
STELLUNGNAHME des Gemeinderates:
Der Sachverhalt wurden bereits unter Tagesordnungspunkt 008 erläutert. Stadträtin Stockhausen, GL, erklärt sich weiterhin für begangen. Aus dem Gremium werden keine weiteren Wortmeldungen gewünscht.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
BESCHLUSS
TOP 010
Kleinkindbetreuung des Postillion e.V.
hier:
1. Festsetzung Zuschuss 2024
2. Vorauszahlungen auf den Zuschuss 2025
BESCHLUSSANTRAG:
1. Der Gemeinderat möge den Zuschuss für die Kinderkrippe des Postillion e.V. am Schillerplatz für das Jahr 2024 auf 435.596,42 € festsetzen und feststellen, dass die Stadt Schriesheim zu den bereits geleisteten Vorauszahlungen eine Nachzahlung in Höhe von 5.573,39 € zu leisten hat.
2. Der Gemeinderat möge die Vorauszahlungen für das Jahr 2025 auf den Zuschuss zu den Betriebsausgaben der Kinderkrippen des Postillion e.V. auf 430.023,03 € festlegen und beschließen, dass die Auszahlung dieses Betrages wie in der Vorlage erläutert zu erfolgen hat.
SACHVERHALT UND STELLUNGNAHME DER VERWALTUNG:
1. Festsetzung des Zuschusses für das Jahr 2024
Mit Beschluss vom 18. Juli 2012 hat der Gemeinderat die Kinderkrippe des Postillion e.V. am Schillerplatz in die örtliche Bedarfsplanung aufgenommen und dem Vertrag für die Förderung und den Betrieb dieser Kinderkrippe zugestimmt.
Rechtsgrundlage für die Bezuschussung ist das Kindertagesbetreuungsgesetz. Nähere Bestimmungen zu den berücksichtigungsfähigen Personalausgaben, Sachausgaben, Verwaltungskosten und Finanzierungskosten regelt der oben genannte Vertrag vom 12. September 2012, geändert durch Vertrag vom 08. Juli 2021. Danach werden die Zuschüsse der Stadt zu den Betriebsausgaben und zu den Finanzierungskosten jährlich auf der Grundlage des Rechnungsergebnisses der Einrichtung gewährt. Vorab werden Abschlagszahlungen geleistet, die sich nach dem Haushaltsansatz für die Einrichtung bemessen. Die Schlussrechnung erfolgt nach vollständiger Vorlage der Abrechnung für das Vorjahr.
1. Zuschuss 2024
Der Zuschuss zu den Betriebsausgaben und zu den Finanzierungskosten für das Jahr 2024 ist wie folgt festzustellen:
Geleistete Vorauszahlungen: 430.023,03 €
Anzuerkennende Betriebsausgaben und Finanzierungskosten: 584.635,37 €
Zuschussberechnung (siehe Anlage) = 435.596,42 €
Nachzahlung: 5.573,39 €
Begründung:
Die Stadt Schriesheim gewährt zur Finanzierung der laufenden Betriebsausgaben einen Zuschuss in Höhe von 68 % der Betriebsausgaben.
Die Ausgaben für die pädagogischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Einrichtung werden mit 75 % bezuschusst.
Die Ausgaben für die Leitungsfreistellung gem. § 8 Abs. 3 Satz 2 KiTaG werden vollständig erstattet.
Bis 31.10.2020 war die Krippe mit 3 Gruppen belegt; danach wurde die Anzahl der Gruppen auf 2 verringert. Die Sachkosten für die nicht belegte Gruppe übernimmt die Stadt Schriesheim vereinbarungsgemäß zu 100 %.
Zusätzlich erstattet die Stadt Schriesheim ab dem Jahr 2021 dem Krippenträger 50 % der Elternbeiträge für alle nicht belegten Plätze.
Nähere Bestimmungen zu den berücksichtigungsfähigen Personalausgaben, Sachausgaben und Verwaltungskosten regelt der oben genannte Vertrag vom 12. September 2012, zuletzt geändert durch Vertrag vom 08. Juli 2021. Die Höhe der Betriebsausgaben ist nach den Grundsätzen der Erforderlichkeit und der Angemessenheit zu bestimmen. Die Schlussrechnung erfolgt nach vollständiger Vorlage der Abrechnung für das Vorjahr.
Personalausgaben und Verwaltungskosten
Bei den Personalausgaben für die Leitungsfreistellung wird der hierfür durch den kommunalen Finanzausgleich der Stadt Schriesheim vom Land Baden-Württemberg erstattete Betrag (13.899,61 €) an den Krippenträger weitergegeben.
Zur Ermittlung der Personalausgaben legte der Postillion e.V Verein eine Stellenbedarfsberechnung nach den Vorgaben des Kommunalverbandes für Jugend und Familie sowie eine Personalkostenberechnung „Eckwertmitarbeiter“ vor. Die Personalausgaben je Eckwertmitarbeiter wurden aufgrund eines Durchschnittwertes gemäß TVöD ermittelt; hierbei sind auch die Verwaltungskosten (Kosten für einrichtungsübergreifende Aufgaben des Vereins), die hinzugefügt wurden, berücksichtigt.
Wie im Jahr 2023 wurden von der Verwaltung aus diesem Eckwertmitarbeiter die Kosten für die FSJ-Kraft, die Hauswirtschaftskraft und die Verwaltungskosten ausgesondert.
Die abgerechneten Ausgaben sind nur gering höher als die Planansätzen und können akzeptiert werden.
Der Anteil der abgerechneten Verwaltungskosten sollte laut oben genanntem Vertrag bei 10 % der Bruttolöhne des pädagogischen Personals liegen. Tatsächlich beträgt der Anteil jedoch 16 %. Der Postillion e.V. teilte hierzu mit, dass aufgrund des in den letzten Jahren erheblich gestiegenen Verwaltungsaufwands für Träger von Kindertagesstätten diese Regelung nicht mehr eingehalten werden kann. Die Stadt Schriesheim kann diese Begründung nicht vollständig nachvollziehen, da dieser Prozentsatz im Vergleich zu anderen Kindergartenträger sehr hoch ist. Es wird jedoch vorgeschlagen, die für das Jahr 2024 abgerechneten und die für das Jahr 2025 geplanten Verwaltungskosten ausnahmsweise zu genehmigen und den Postillion aufzufordern, diese bei nächster Gelegenheit zu reduzieren.
Finanzierung des Gebäudes
Die abgerechneten Ausgaben sind geringer als der Planansatz. Sie können vollständig akzeptiert werden.
Sachausgaben
Überplanmäßig abgerechnete Ausgaben, wie beim Müll oder bei Instandhaltung, wurden an derer Stelle wieder ausgeglichen.
Nach Auffassung der Verwaltung können alle abgerechneten Sachausgaben akzeptiert werden.
Investitionen
Die abgerechneten Investitionen liegen insgesamt knapp unterhalb des Planansatzes und können vollständig anerkannt werden.
Ausgleich nicht belegte Plätze
Im Jahr 2024 waren in manchen Monaten Plätze nicht belegt. Gemäß der oben genannten Regelung werden 50% der Elternbeiträge für alle nicht belegten Plätze erstattet.
2. Zuschussvorauszahlungen 2025
Der Zuschussvorauszahlungen zu den geplanten Betriebsausgaben und zu den geplanten Finanzierungskosten für das Jahr 2024 stellen sich wie folgt dar:
Geplante anzuerkennende Betriebsausgaben und Finanzierungskosten: 608.160,02 €
Zuschussvorauszahlung (Berechnung siehe Anlage): 448.631,12€
Begründung:
Siehe unter Zuschuss 2024.
Personalausgaben und Verwaltungskosten
Bei den Personalausgaben für die Leitungsfreistellung wird der hierfür durch den kommunalen Finanzausgleich der Stadt Schriesheim vom Land Baden-Württemberg erstattete Betrag an den Krippenträger weitergegeben.
Zur Ermittlung der Personalausgaben legte der Verein eine Stellenbedarfsberechnung sowie eine Personalkostenberechnung „Eckwertmitarbeiter“ vor. Bei der Stellenbedarfsberechnung hat sich der Verein direkt an die Vorgaben des Kommunalverbandes für Jugend und Familie angelehnt. Die Personalausgaben je „Eckwertmitarbeiter“ werden beim Postillion e.V. üblicherweise aufgrund eines Durchschnittwertes gemäß TVöD ermittelt; hierbei sind auch die Verwaltungskosten (Kosten für einrichtungsübergreifende Aufgaben des Vereins), enthalten.
Wie im Jahr 2024 wurden von der Verwaltung aus diesem Eckwertmitarbeiter die Kosten für die FSJ-Kraft, die Hauswirtschaftskraft und die Verwaltungskosten ausgesondert.
Die Erhöhung der Personalkosten gegenüber dem Jahr 2024 wird durch die tarifliche Lohnerhöhung begründet. Nach Ansicht der Verwaltung kann der Planansatz für die Personalausgaben akzeptiert werden.
Im Jahr 2025 beträgt der Anteil der Verwaltungskosten 15,2 % der geplanten Bruttolöhne des pädagogischen Personals, und somit mehr als im oben genannten Vertrag geregelt. Wie bereits erläutert, sollen die für das Jahr 2024 abgerechneten und die für das Jahr 2025 geplanten Verwaltungskosten ausnahmsweise genehmigt werden und der Postillion dazu aufgefordert werden, diese bei nächster Gelegenheit zu reduzieren.
Bei den Personalausgaben für die Leitungsfreistellung wird der hierfür durch den kommunalen Finanzausgleich der Stadt Schriesheim vom Land Baden-Württemberg erstattete Betrag an den Krippenträger weitergegeben.
Finanzierungskosten
Die im Planansatz enthaltenen Finanzierungskosten entsprechen der Finanzierungsplanung und können deshalb vollständig anerkannt werden
Sachausgaben
Die geplanten Sachausgaben sind orientieren sich an der Abrechnung 2024.
Bei den Investitionen sind eine Erneuerung der Markisen sowie der Erwerb von Möbeln und Kinderbetten geplant.
Die geplanten Ausgaben können vollständig anerkannt werden.
Auszahlung der Zuschüsse
Die Zuschussvorauszahlungen 2025 in Höhe von 448.631,12 € werden vertragsgemäß in gleichen Teilen vierteljährlich ausgezahlt. Da der Postillion für die vier Quartale 2024 bereits Zuschussvorauszahlungen in gleicher Höhe erhielt, gibt es diesbezüglich keinen Handlungsbedarf mehr. Unter Berücksichtigung der für das Jahr 2024 berechneten Nachzahlung ergeben sich folgende Auszahlungen:
| Bereits bezahlt | 448.631,12 | € |
| sofort: | € | |
| 5.573,39 | € Nachzahlung 2024 | |
| 5.573,39 | € |
STELLUNGNAHME des Gemeinderates:
Der Sachverhalt wurden bereits unter Tagesordnungspunkt 008 erläutert. Stadträtin Stockhausen, GL, erklärt sich weiterhin für begangen. Aus dem Gremium werden keine weiteren Wortmeldungen gewünscht.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
BESCHLUSS
TOP 011
Kindertageseinrichtung der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Rhein-Neckar e.V.
hier:
1. Festsetzung Zuschuss 2024
2. Vorauszahlungen auf den Zuschuss 2025
BESCHLUSSANTRAG:
1. Der Gemeinderat möge den Zuschuss für die Kindertageseinrichtung der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Rhein-Neckar e.V. für das Jahr 2024 auf 874.819,50 € festsetzen und feststellen, dass der Verein aufgrund geleisteter Vorauszahlungen eine Nachzahlung in Höhe von 29.084,94 € erhält.
2. Der Gemeinderat möge die Vorauszahlungen für das Jahr 2025 auf den Zuschuss zu den Betriebsausgaben der Kindertageseinrichtung der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Rhein-Neckar e.V. auf 916.353,18 festlegen und beschließen, dass die Auszahlung dieses Betrages wie in der Vorlage erläutert zu erfolgen hat
SACHVERHALT UND STELLUNGNAHME DER VERWALTUNG:
1. Festsetzung des Zuschusses für das Jahr 2024
Mit Beschlüssen vom 21. Juli 2010 TOP Ö 78 (Altbau) und vom 18. Juli 2012 TOP Ö 77 (Erweiterungsbau), sowie vom 24.02.2021 (altersgemischte Kindergartengruppe) hat der Gemeinderat die Kindertageseinrichtung der AWO mit allen Plätzen in die örtliche Bedarfsplanung aufgenommen und dem Vertrag für die Förderung und den Betrieb dieser Kindertageseinrichtung zugestimmt.
Rechtsgrundlage für die Bezuschussung ist das Kindertagesbetreuungsgesetz. Nähere Bestimmungen zu den berücksichtigungsfähigen Personalausgaben, Sachausgaben und Verwaltungskosten regeln die zwischen dem Verein und der Stadt Schriesheim bestehenden Verträge für die Förderung und den Betrieb der Kinderkrippe vom 17. August 2010 und vom 12. September 2012, zuletzt geändert jeweils durch Vertrag vom 08. Juli 2021. Danach werden die Zuschüsse der Stadt zu den Betriebsausgaben jährlich auf der Grundlage des Rechnungsergebnisses der Einrichtung gewährt. Vorab werden Abschlagszahlungen geleistet, die sich nach dem Haushaltsansatz für die Einrichtung bemessen. Die Schlussrechnung erfolgt nach vollständiger Vorlage der Abrechnung für das Vorjahr.
Zuschuss 2024
Der Zuschuss zu den Betriebsausgaben der gesamten Einrichtung für das Jahr 2024 ist wie folgt festzustellen:
Geleistete Vorauszahlungen: 845.734,56 €
Anzuerkennende Betriebsausgaben: 1.160.353,94 €
Zuschussberechnung (siehe Anlage) = 874.819,50 €
Nachzahlung: 29.084,94 €
Begründung:
Die Stadt Schriesheim gewährt zur Finanzierung der laufenden Betriebsausgaben einen Zuschuss in Höhe von 68 % der Betriebsausgaben.
Die Ausgaben für die pädagogischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Einrichtung werden mit 75 % bezuschusst.
Die Ausgaben für die Leitungsfreistellung gem. § 8 Abs. 3 Satz 2 KiTaG werden vollständig erstattet. Der hierfür durch den kommunalen Finanzausgleich der Stadt Schriesheim vom Land Baden-Württemberg erstattete Betrag wird an den Krippenträger weitergegeben.
Zusätzlich erstattet die Stadt Schriesheim dem Krippenträger 50 % der Elternbeiträge für alle nicht belegten Plätze bei den Krippengruppen.
Im Übrigen gilt für die altersgemischte Kindergartengruppe folgende Regelung:
Die Stadt Schriesheim bezuschusst die nicht durch die Elternbeiträge ausgeglichenen Betriebsausgaben, die für den Betrieb der altersgemischten Gruppe entstehen, vollständig.
Wie bei den Krippengruppen werden auch bei der altersgemischten Kindergartengruppe die Ausgaben für die Leitungsfreistellung gem. § 8 Abs. 3 Satz 2 KiTaG vollständig erstattet.
Nach § 4 Nr. 4.2 der o.g. Verträge gehören zu den Betriebsausgaben die für den ordnungsgemäßen Betrieb der Einrichtung erforderlichen Personal- und Sachausgaben sowie die Verwaltungskosten. Die Höhe der Betriebsausgaben ist nach den Grundsätzen der Erforderlichkeit und der Angemessenheit zu bestimmen.
a) Krippengruppen
Personalausgaben und Verwaltungskosten
Bei den Personalausgaben für die Leitungsfreistellung wird der hierfür durch den kommunalen Finanzausgleich der Stadt Schriesheim vom Land Baden-Württemberg erstattete Betrag (für 4 Gruppen: 20.403,09 €)) an den Krippenträger weitergegeben; der von der AWO beantragte Betrag wurde deshalb entsprechend gekürzt und der gekürzte Betrag bei den Personalausgaben der pädagogischen Fachkräfte zugeschlagen.
Bei den Personalausgaben des pädagogischen Personals gab es gegenüber dem Plan für das Jahr 2024 eine Überschreitung bei den Krankheitsvertretungen. Andererseits hat die AWO Anerkennungspraktikanten nur mit 50 % der tatsächlich erbrachten Wochenarbeitszeit eingesetzt. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, dass die Überschreitung bei den Krankheitsvertretung gegenüber dem Plan 2024 in Höhe von 5.232,63 € als nicht zuschussfähig anerkannt wird.
Die Kosten für die Küchenhilfe waren wesentlich geringer als im Plan enthalten, da es für diese Stelle einen erheblichen Zuschuss von der Agentur für Arbeit gibt.
Die Ausgaben für FSJ-Kräfte können vollständig anerkannt werden, ebenso wie die Ausgaben für den Hausmeister
Die Ausgaben für die Personalqualifizierung sind geringer als der Planansatz.
Der Anteil der abgerechneten Verwaltungskosten beträgt 13,0 % der Bruttolöhne des pädagogischen Personals. Hierbei werden die Bruttolöhne für FSJ und für die Küchenhilfe nicht mit eingerechnet. Die beantragten Verwaltungskosten wurden deshalb entsprechend verringert.
Sachausgaben
Die Sachausgaben sind höher als der Planansatz, da insbesondere Ausgaben für Smartphones im Pan nicht berücksichtigt wurden. Die Ausgaben für einen Flohmarkt sind nicht zuschussfähig. Nach Auffassung der Verwaltung können ansonsten alle abgerechneten Sachausgaben akzeptiert werden.
Gebäude- und Grundstückskosten
Die Gebäude- und Grundstückskosten sind geringer als im Plan veranschlagt.
Nach Auffassung der Verwaltung können alle abgerechneten Ausgaben akzeptiert werden.
Ausgleich nicht belegte Plätze
Im Jahr 2024 waren in jedem Monat mehrere Plätze nicht belegt. Gemäß der oben genannten Regelung werden 50 % der Elternbeiträge für alle nicht belegten Plätze erstattet.
b) Altersgemischte Gruppe
Personalausgaben und Verwaltungsausgaben
Bei den Personalausgaben für die Leitungsfreistellung wird der hierfür durch den kommunalen Finanzausgleich der Stadt Schriesheim vom Land Baden-Württemberg erstattete Betrag (für eine Gruppen: 5.100,77 €) ) an den Krippenträger weitergegeben.
Die Personalausgaben des pädagogischen Personals liegen höher als der Planansatz, da die AWO durch Langzeiterkrankte eine finanzielle Doppelbelastung hatte.
Bei den Krankheitsvertretungen gab es gegenüber dem Plan für das Jahr 2024 eine Überschreitung. Andererseits hat die AWO Anerkennungspraktikanten nur mit 50 % der tatsächlich erbrachten Wochenarbeitszeit eingesetzt. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, dass die Überschreitung bei den Krankheitsvertretung gegenüber dem Plan 2024 in Höhe von 1.308,16 € als nicht zuschussfähig anerkannt wird.
Die Kosten für die Küchenhilfe, waren wesentlich geringer als im Plan enthalten, da es für diese Stelle einen erheblichen Zuschuss von der Agentur für Arbeit gibt.
Die Ausgaben für FSJ-Kräfte können vollständig anerkannt werden, ebenso wie die Ausgaben für den Hausmeister
Die Ausgaben für die Personalqualifizierung sind geringer als der Planansatz.
Der Anteil der abgerechneten Verwaltungskosten beträgt 13,0 % der Bruttolöhne des pädagogischen Personals. Hierbei waren im Antrag die Bruttolöhne für FSJ und für die Küchenhilfe eingerechnet, was nicht akzeptiert werden kann. Die beantragten Verwaltungskosten wurden deshalb entsprechend verringert.
Sachausgaben
Siehe unter a) Krippengruppen
Gebäude- und Grundstückskosten
Siehe unter a) Krippengruppen
2. Zuschussvorauszahlungen 2025
Der Zuschussvorauszahlungen zu den geplanten Betriebsausgaben für das Jahr 2025 stellen sich wie folgt dar:
Geplante anzuerkennende Betriebsausgaben: 1.220.425,27 €
Zuschussvorauszahlung (Berechnung siehe Anlage): 916.353,18 €
Begründung:
Siehe unter Zuschuss 2024
Personalausgaben
In den geplanten Personalausgaben ist der Personalbedarf, der für die Einrichtung entsprechend der Betriebserlaubnis erforderlich ist, berücksichtigt.
Bei den Personalausgaben für die Leitungsfreistellung wird der hierfür durch den kommunalen Finanzausgleich der Stadt Schriesheim vom Land Baden-Württemberg erstattete Betrag an den Krippenträger weitergegeben.
Der Planansatz für Personalausgaben sollte somit vollständig anerkannt werden.
Der Planansatz für die Hauswirtschaftskraft ist höher als im Jahr 2024, da die Förderung durch die Agentur für Arbeit ausläuft. Die Stelle für eine Hauswirtschaftskraft ist bei einer 5-gruppigen Einrichtung angemessen und sollte vollständig anerkannt werden.
Die beantragten Ausgaben in der Rubrik Fortbildung/Fachliteratur sind nach Ansicht der Verwaltung zu hoch. Sie wurden auf 1.000 € je Gruppe gekürzt, nachdem es im Jahr 2024 hierfür geringe Ausgaben gab.
Sachausgaben
Die Sachausgaben sind inflationsbedingt höher als im Jahr 2024 geplant.
Die Planansätze für die Sachausgaben sollten vollständig anerkannt werden.
Gebäude- und Grundstückskosten
Die Gebäude- und Grundstückskosten sind ähnlich wie im Jahr 2024 und können somit vollständig akzeptiert werden.
Verwaltungsausgaben
Der Anteil der geplanten Verwaltungsausgaben liegt wie im Jahr 2024 bei 13 % der Bruttolöhne des pädagogischen Personals. Auch hier waren im Plan die Bruttolöhne für FSJ und für die Küchenhilfe eingerechnet, was nicht akzeptiert werden kann. Die beantragten Verwaltungskosten wurden deshalb entsprechend verringert.
Elternbeiträge
Es werden Elternbeiträge für die altersgemischte Gruppe in Höhe von 50.000 € geplant. Dies ist geringer als im Jahr 2024, da insbesondere ab September 2025 viele Plätze nicht belegt waren.
Auszahlung der Zuschüsse
Die Zuschussvorauszahlungen 2025 in Höhe von 916.353,18 € werden vertragsgemäß in gleichen Teilen vierteljährlich ausgezahlt. Da die AWO für die vier Quartale des Jahres 2025 bereits Zuschussvorauszahlungen in Höhe von 930.000 € erhielt, erfolgt eine Rückzahlung des zu viel gezahlten Betrages. Unter Berücksichtigung der für das Jahr 2024 berechneten Nachzahlung ergeben sich folgende Beträge:
| - 13.646,82 | € Rückzahlung 2025 | |
| 29.084,94 | € Nachzahlung 2024 | |
| noch zu zahlen: | 15.438,11 | € |
STELLUNGNAHME des Gemeinderates:
Der Sachverhalt wurden bereits unter Tagesordnungspunkt 008 erläutert. Stadträtin Stockhausen, GL, erklärt sich weiterhin für begangen. Aus dem Gremium werden keine weiteren Wortmeldungen gewünscht.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
BESCHLUSS
TOP 012
Waldkindergarten des Purzelzwerg e.V.
hier:
1. Festsetzung Zuschuss 2024
2. Vorauszahlungen auf den Zuschuss 2025
BESCHLUSSANTRAG:
1. Der Gemeinderat möge den Zuschuss für den Waldkindergarten des Purzelzwerg e.V. für das Jahr 2024 auf 169.461,75 € festsetzen und feststellen, dass die Stadt dem Verein zu den bereits geleisteten Vorauszahlungen eine Nachzahlung in Höhe von 13.524,14 € zu leisten hat.
2. Der Gemeinderat möge die Vorauszahlungen für das Jahr 2025 auf den Zuschuss zu den Betriebsausgaben des Waldkindergartens des Purzelzwerg e.V. auf 176.203,86 € festlegen und beschließen, dass die Auszahlung dieses Betrages wie in der Vorlage erläutert zu erfolgen hat.
SACHVERHALT UND STELLUNGNAHME DER VERWALTUNG:
1. Festsetzung des Zuschusses für das Jahr 2024
Mit Beschluss vom 01. April 2009 TOP Ö 32 hat der Gemeinderat den Waldkindergarten des Purzelzwerg e.V. in die örtliche Bedarfsplanung aufgenommen und dem Vertrag für die Förderung und den Betrieb dieses Kindergartens zugestimmt.
Rechtsgrundlage für die Bezuschussung ist das Kindertagesbetreuungsgesetz. Nähere Bestimmungen zu den berücksichtigungsfähigen Personalausgaben, Sachausgaben und Verwaltungskosten regelt der zwischen dem Verein und der Stadt Schriesheim bestehende Vertrag für die Förderung und den Betrieb des Waldkindergartens vom 08. April 2009, zuletzt geändert durch Vertrag vom 08. Juli 2021. Danach werden die Zuschüsse der Stadt zu den Betriebsausgaben jährlich auf der Grundlage des Rechnungsergebnisses des Waldkindergartens gewährt. Vorab werden Abschlagszahlungen geleistet, die sich nach dem Haushaltsansatz für die Einrichtungen bemessen. Die Schlussrechnung erfolgt nach vollständiger Vorlage der Abrechnung für das Vorjahr.
Zuschuss 2024
Der Zuschuss zu den Betriebsausgaben für das Jahr 2024 ist wie folgt festzustellen:
Geleistete Vorauszahlungen: 155.937,28 €
Anzuerkennende Betriebsausgaben 2024: 223.204,71 €
Zuschussberechnung (Berechnung siehe Anlage): 169.461,75 €
Nachzahlung: 13.524,14 €
Begründung:
Die Stadt Schriesheim gewährt zur Finanzierung der laufenden Betriebsausgaben einen Zuschuss in Höhe von 68 % der Betriebsausgaben.
Die Ausgaben für die pädagogischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Einrichtung werden mit 75 % bezuschusst.
Die Ausgaben für die Leitungsfreistellung gem. § 8 Abs. 3 Satz 2 KiTaG werden vollständig erstattet.
Zusätzlich erstattet die Stadt Schriesheim ab dem Jahr 2021 dem Kindergartenträger 50 % der