Sachstand Gewerbegebiet „Westlich des Bahnhofs (L570)“
Ein Bürger erkundigte sich nach dem Sachstand zum Gewerbegebiet „Westlich des Bahnhofs (L570)“, zu welchem der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogener Bebauungsplan in der vergangenen Gemeinderatssitzung vertagt wurde. Dahingehend äußerte er Bedenken zu möglicher Lärmbelästigung, da die Schallschutzwand nicht weit genug reiche.
Bürgermeister Genthner erklärte, dass man die weiteren Entwicklungen wieder im Gemeinderat vorstellen werde. Aktuell würden die Grundstücksfragen geklärt werden, welche der Grund der Vertagung waren.
Windenergie in Königsbach-Stein
In der vergangenen Gemeinderatssitzung wurde die Verwaltung beauftragt, sowohl beim Regionalverband Nordschwarzwald als auch beim Landratsamt Enzkreis diverse Stellungnahmen zum Thema Windkraft anzufragen. Ein Bürger erkundigte sich nach den Ergebnissen.
Bürgermeister Genthner verwies auf den nachfolgenden Tagesordnungspunkt, in welchem über die Ergebnisse informiert werde.
Veröffentlichungen im Amtsblatt
Ein Bürger kritisierte zum einen die späte Berichterstattung zur Gemeinderatssitzung im Februar und zum anderen, die dadurch vergebene Möglichkeit, fristgerecht Themen für die angestandene Verkehrsschau einzureichen. Zudem zeigte er sich irritiert, warum die Ergebnisse der Bundestagswahl nicht durch die Gemeinde veröffentlicht wurden.
Bürgermeister Genthner führte aus, dass man auch unterjährig an der Klärung von verkehrsrechtlichen Anliegen arbeite und die Bürgerinnen und Bürger jederzeit Frau Becht ihre Anregungen melden dürften. Einen „Einsendeschluss“ für solche Themen gebe es nicht. Komplexere oder wiederkehrende Sachverhalte werden gesondert bei der regelmäßig vom Landratsamt terminierten Verkehrsschau vor Ort besprochen.
Die Ergebnisse der Bundestagswahl in der Gemeinde seien für alle schon direkt nach der Wahl über das Onlineportal der Komm.One einsehbar gewesen, worauf über die Gemeindehomepage verlinkt wurde. Inwieweit die Veröffentlichung im Amtsblatt seither erfolgt sei, werde man prüfen.
Windenergie in Königsbach-Stein
Bauamtsleiter Sören Rexroth informierte über die in der Gemeinderatssitzung am 18.02.2025 aufgeworfenen Fragestellungen und die daraufhin eingegangenen Stellungnahmen bezüglich der Vorgehensweise und der rechtlichen Grenzen privatwirtschaftlicher Projektierer beim Landratsamt Enzkreis, sowie den aktuellen Sachstand bzw. den Planungsvorhaben zur Windkraft in Königsbach-Stein beim Regionalverband Nordschwarzwald.
Die Auskünfte des Landratsamtes ergaben folgende Informationen:
Durch das am 14.02.2025 beschlossene Gesetz für mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau, welches in Kürze in Kraft treten werde, entfalle das sogenannte berechtigte Interesse für einen Antrag auf Vorbescheid über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit, für die Errichtung von neuen Windenergieanlagen, wenn der Vorhabenstandort außerhalb von ausgewiesenen Windenergiegebieten oder in Aufstellung befindlicher Windenergiegebiete im Sinne des § 2 Nummer 1 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes vom 20. Juli 2022 liege. Bereits erteilte Genehmigungen oder Vorbescheide für Windenergieanlagen würden grundsätzlich ihre Bestandskraft behalten, selbst wenn die final ausgewiesenen Vorranggebiete diese Standorte nicht mehr umfassen. Die Genehmigungen basieren auf den zum Zeitpunkt der Erteilung gültigen rechtlichen Rahmenbedingungen und behielten ihre Gültigkeit, sofern keine wesentliche Änderung eintrete, die eine Neubewertung erforderlich machen würde. Es sei jedoch wichtig zu beachten, dass bei geplanten Änderungen oder Erweiterungen von, dann bereits bestehenden Anlagen, eine erneute Prüfung erforderlich werden kann. In solchen Fällen könnten die aktuellen Planungsgrundlagen und Vorranggebiete Einfluss auf das Genehmigungsverfahren haben.
Bislang sind nach Aussage des Landratsamtes keine Anträge auf Vorbescheid oder Genehmigung für Windenergieanlagen auf der Gemarkung Königsbach-Stein eingegangen. Im Falle eines künftigen Eingangs werde die Gemeindeverwaltung umgehend informiert.
Die Auskünfte des Regionalverband Nordschwarzwald ergaben folgende Informationen:
Im Planungsausschuss des Regionalverband Nordschwarzwald soll in der Vorlage 06/2025 der öffentlichen Sitzung am 19.03.2025 ein Sachstandsbericht zum Thema Windenergie erfolgen. Dieser wird allerdings lediglich die Windenergieplanung der angrenzenden Regionalverbände, die juristische Stellungnahme und Empfehlung zu WE14 in der Gemeinde Engelsbrand, sowie rechtliche Konsequenzen bei Nicht-Erreichen des Teilflächenziels umfassen.
Wie der Regionalverband gedenkt, mit der aus Sicht der Verwaltung überdimensionierten Fläche von laut Vorlage 384ha bzw. 11,4 % der Gemarkungsfläche Königsbach-Stein umzugehen, werde nicht erwähnt. Dies ist der fünfthöchste Anteil aller Kommunen im Einzugsgebiet des Regionalverbands.
Bezüglich des Umgangs mit dem Drehfunkfeuer (DVOR-Anlagen) in Pfinztal-Wöschbach informierte der Regionalverband Nordschwarzwald, dass die Anlagenschutzbereiche von DVOR-Anlagen von 15 auf 7 km reduziert wurden. Der 7 km-Radius umfasse die ausgewiesene Fläche vollumfänglich. Bis zu einem Abstand von 3 km seien Windenergieanlagen, aufgrund ihrer Störwirkung, bisher regelmäßig nicht zulässig. Aufgrund dessen wurde vom Regionalverband im Kriterienkatalog ein Vorsorgeabstand von 3 km um die DVOR-Anlage in Pfinztal als Ausschlusskriterium berücksichtigt. Über die Zulässigkeit ab einem Abstand von 3 km werde im Rahmen einer Einzelfallprüfung der Flugsicherungsbehörden entschieden. Hierzu sei die Kenntnis über die genauen Anlagenstandorte und Anlagentypen notwendig. Die Prüfung im Umkreis von 3 bis 7 km sei somit Bestandteil des Genehmigungsverfahrens von Windenergieanlagen und nicht Bestandteil der Regionalplanung.
Zum Vergleich wurde eine Auskunft des angrenzenden Regionalverbands Mittlerer Oberrhein, in welchem das Drehfunkfeuer steht, angefragt. Hier würden Anlagenschutzbereiche, wie im Kriterienkatalog beschlossen, angewendet. Aufgefallen seien die auf der Seite aufgeführten Hinweise im Umgang im 7 km-Radius: „Hohe Konflikte“ und das Kürzel „K2“. Auf diesen gekennzeichneten Flächen lägen zwar hohe Konflikte vor, jedoch könne erst im weiteren Planungsprozess zwischen dem Belang der Windenergienutzung und dem Konflikt abgewogen werden. Die mit dem K2-Konfliktkriterium belegten Flächen würden entsprechend nachrangig in die Suchraumkulisse einbezogen.
Aus Sicht der Verwaltung sei es seitens des Regionalverbands Nordschwarzwald unseriös, auf eine Fläche mit offenbar hohen Konflikten zu bauen, um das gesetzliche Flächenziel zu erreichen oder falls diese Fläche für das Flächenziel nicht benötigt wird, eine derart große Fläche entgegen dem Wunsch der Gemeinde auszuweisen, während selbig gekennzeichnete Fläche beim benachbarten Regionalverband als nachrangig eingestuft wird.
Gemeinderat Kaucher stellte fest, dass trotz der umfangreichen Stellungnahmen weiterhin viele Fragen offen seien und man den Sachstand so nicht stehen lassen könne. Man müsse noch vor der Offenlage agieren, besonders wenn man nun von dem ausgeübten Druck durch die EnBW auf die Bürger höre.
Unterstützung der Klimaschutz- und Energieagentur Enzkreis Pforzheim keep gGmbH
Bezugnehmend auf die Anfrage von Gemeinderätin Dr. Querengässer, auf welcher Grundlage die finanzielle Unterstützung der Keep durch die Gemeinde Königsbach-Stein erfolgt, gab Bürgermeister Genthner bekannt, dass die Grundlage ein Beschluss aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 15.07.2008 sei. Hier wurde beschlossen, das ebz. Energie- und Bauberatungszentrum Pforzheim/Enzkreis gGmbH mit jährlich 1.000 Euro unterstützen. Die Keep ist seit 2022 die Rechtsnachfolgerin. In demselben Jahr wurde der Förderbetrag durch einen Zusatz im Sponsoringvertrag auf 1.300 Euro pro Jahr erhöht.
Löschwasserbehälter Trais
Bauamtsleiter Sören Rexroth informierte, dass der Löschwasserbehälter der Feuerwehr im Trais nach Vorgabe des Landratsamtes zu wenig Wasser beinhaltete und deswegen
aufgefüllt werden musste. Nun ständen die rund 100 m³ Löschwasser wieder vollumfänglich zur Verfügung.
Stellplatzsatzung für das Gemeindegebiet Königsbach-Stein
hier:
- Billigung des überarbeiteten Entwurfs
- Beschluss über die erneute Offenlage
Bauamtsleiter Sören Rexroth trug den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage vor.
Aufgrund des versagten Einvernehmens durch das Landratsamt schlage die Verwaltung nun vor, den Entwurf der Stellplatzsatzung nach dem aktuellen Arbeitsstand zu billigen und die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange zu beschließen.
Hierzu ergänzte BAL Rexroth, dass man durch die Ausnahmetatbestände bei Härtefällen nach § 56 LBO Befreiungen von den Festsetzungen der Satzung möglich seien könne. Dies würde dem ursprünglichen Willen und Beschluss des Gemeinderates entgegenkommen.
Nach einer ausführlichen Diskussion über die Vor- und Nachteile dieses Satzungsentwurfes, die Gründe für die erneute Behandlung im Gremium und die Kosten-Nutzen-Abwägung das Verfahren nun zu vollenden, zu verzögern oder abzubrechen, beschloss der Gemeinderat mehrheitlich mit neun Ja-Stimmen, zwei Gegenstimmen und fünf Enthaltungen den überarbeiteten Entwurf der Satzung zu billigen sowie die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange erneut zu beteiligen.
Freiwillige Feuerwehr Königsbach-Stein – Umrüstung des Einsatzstellenfunks auf Digitalfunk
Abteilungsleiterin Bürgerservice und Ordnung, Jasmin Becht, stellte den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage vor.
Gemeinderat Ruthardt sprach sich für eine Beschaffung aller 45 Handsprechfunkgeräte im Haushaltsjahr 2025 aus. In seinen Augen habe dies nur Vorteile, beispielsweise spare man sich den doppelten Aufwand bei der Beschaffung. Zudem sei ihm ein Rechenfehler in der Sitzungsvorlage zu den im Haushalt eingestellten Mitteln aufgefallen. Ersteres unterstrich der anwesende stellv. Feuerwehrkommandant Marco Hannemann.
Auf Nachfrage von Gemeinderat Dr. Kräutle was mit den Altgeräten passieren soll, antwortete er, dass ein Teil als Reserve für Notlagen behalten und der Rest in Abstimmung mit der Gemeinde veräußert werden soll. Katastrophenlagen wie im Ahrtal haben gezeigt, dass ein Vorrat an solchen Geräten im Ernstfall hilfreich sein kann.
Gemeinderat Leonhard befürwortete die Gesamtbeschaffung aus einsatztechnischer und -taktischer Sicht.
Bürgermeister Genthner verwies auf die Notwendigkeit einer überplanmäßigen Ausgabe und einer dazugehörigen Deckungsfähigkeit. Nachdem aus den Fraktionen kein Deckungsvorschlag gemacht wurde, fragte er Feuerwehrkommandant Andreas Groß, ob innerhalb des Budgets der Feuerwehr eine Deckung erfolgen könne. Dieser sagte diese Form der Deckung zu.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Auftrag zur Beschaffung von 45 Handsprechfunkgeräten im Rahmen der Umstellung des Einsatzstellenfunks auf Digitalfunk an die Firma KTF Selectric GmbH zum Angebotspreis von 57.651,93 Euro zu vergeben. Die Beschaffung aller Geräte soll in diesem Kalenderjahr erfolgen, die Deckung dieser überplanmäßigen Ausgabe erfolgt innerhalb der Produktgruppe 12600000 Brandschutz.
Antrag der SPD-Fraktion auf Durchführung einer Haushaltsklausur
Gemeinderat Ruthardt trug eine Stellungnahme seiner Fraktion zum Antrag vor.
Gemeinderat Kaucher war der Meinung, dass die Haushaltsklausur eine gute Möglichkeit für die ausführliche Erörterung und Festlegung von Maßnahmen zur Verbesserung der Haushaltsklausur sei. Wobei er betont, dass man in der Vergangenheit auch bei den regulären Haushaltsklausuren immer auf dem Weg war, gute Lösungen zu finden. Die Fraktion der Freien Wähler könne dem Antrag so weit zustimmen.
Daraufhin fasste der Gemeinderat einstimmig den Beschluss, eine Haushaltsklausur durchzuführen und zur Vorbereitung dieser eine Arbeitsgruppe mit Vertretern des Gemeinderates und der Verwaltung zu bilden.
Antrag der SPD-Fraktion auf Einstellungsstopp
Gemeinderat Ruthardt trug eine Stellungnahme seiner Fraktion zum Antrag vor und wandelte den Antrag von einem Einstellungsstopp hin zu einer Freigaberegelung des Gemeinderates im Vorfeld einer Stellenausschreibung um.
Für Bürgermeister Genthner erschloss sich die Sinnhaftigkeit dieses Vorschlags nicht. Er stellte die Frage, auf welcher Grundlage entschieden werden solle, ob eine Stelle wiederbesetzt werde und wer die Aufgaben der unbesetzten Stelle übernehmen solle.
Würde man diesen Weg gehen, bedürfe es seiner Meinung nach zuerst der Festlegung, welche Aufgaben künftig nicht mehr erfüllt werden sollen. Erst im nächsten Schritt wären dann die Auswirkungen auf die Stellenbeschreibungen zu prüfen, um eventuell Ressourcen reduzieren zu können. Dazu ergänzt er, dass aktuell bereits nur noch wenige freiwillige Aufgaben erfüllt werden würden. Vor dem Hintergrund der im vorangegangenen Tagesordnungspunkt beschlossenen Haushaltsklausur, halte er eine Vertagung auf diese sinnvoll, da der Stellenplan ebenso Teil des Haushalts sei.
Nach einer Ergänzung zum Antrag der SPD-Fraktion von Gemeinderätin Müller erklärte Gemeinderat Ruthardt, dass alle Stellen für Betreuungspersonal für Kinder von diesem Antrag ausgenommen seien. In Bezug auf die frei werdende Stelle des Hochbautechnikers sehe er, aufgrund der nicht vorhandenen Hochbauprojekte im Jahr 2025, zumindest eine Diskussionsgrundlage für die Ausschreibung und Nachbesetzung dieser Stelle.
Bürgermeister Genthner stellte fest, dass sehr wohl Hochbaumaßnahmen wie beispielsweise die neue Unterstellhalle für den Bauhof oder der Photovoltaikausbau geplant seien. Weiterhin verwies er auf die Auswirkungen des Antrags und das damit verbundene Signal an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung, welche motiviert und engagiert arbeiten. Man stehe mit anderen Gemeinden und anderen Körperschaften im Wettbewerb um qualifiziertes Personal und setze alles daran, als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen zu werden. Hierbei können schon die Diskussionen am heutigen Abend kontraproduktiv wirken.
Nach kurzer Klärung der Abstimmungsreihenfolge fasste der Gemeinderat mehrheitlich mit 15 Ja-Stimmen und einer Gegenstimme den Beschluss, dem angepassten Antrag der SPD-Fraktion zuzustimmen. Gleichzeitig wurde der Antrag von Bürgermeister Genthner diesen Punkt bis zur Haushaltsklausur zu vertagen, mit demselben Abstimmungsergebnis abgelehnt. Somit muss der Gemeinderat vor dem Beginn eines Einstellungsprozesses seine Freigabe erteilen. Davon ausgenommen sind Personalstellen, die für die Betreuung von Kindern vorgesehen sind.
Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis:
Ausbau der "weißen Flecken" in Königsbach-Stein
- Zustimmung zur Auftragsvergabe durch den Zweckverband
Bauamtsleiter Sören Rexroth führte in den Sachverhalt ein und erklärte die Frage von Gemeinderätin Weinbrecht nach den Gründen für die ausnahmsweise positiven Kostenabweichungen, dass die aktuelle Marktsituation die Ausschreibung begünstigt habe und auch Unternehmen aus Norddeutschland Aufträge im Süden suchen würden.
Die Nachfrage von Gemeinderat Schwender, ob die Gemeinde eventuelle Nachträge selbst finanzieren müsste, sagte BAL Rexroth, dass aus seiner Sicht auch diese Beträge gefördert werden würden.
Gemeinderätin Weinbrecht erkundigt sich, ob der Fachingenieur die Gründe für die Kostenabweichung genannt habe und ob man ggf. mit hohen Nachträgen rechnen müsse.
Gemeinderat Ruthardt erkundigte sich nach den Kompetenzen der Firma im IT-Bereich. BAL Rexroth konnte hierzu keine Aussage treffen, verwies jedoch gleichzeitig auf das Verfahren der Experten des Zweckverbandes und deren Erfahrung in der Bewertung solcher Kriterien.
Gemeinderat Weingardt erklärte für die Fraktion der Bürgerliste, dass diese wegen der angespannten Haushaltslage gegen den Beschlussvorschlag stimmen werde.
Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich mit zehn Ja-Stimmen, fünf Gegenstimmen und einer Enthaltung den Vertreter der Gemeinde Königsbach-Stein zu beauftragen, in der Verbandsversammlung am 27.03.2025 der Beauftragung der Planungs- und Tiefbauleistungen für den Ausbau der weißen Flecken in der Gemeinde Königsbach-Stein an die Firma LEC Construction International GmbH aus Hamburg zum Angebotspreis von 8.044.190,23 € durch den Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis zuzustimmen.
Baugrundstück: Brühlstr. 51/2
Bauvorhaben: Antrag auf Befreiung - Pkw-Stellplatz
Flurstücknummer: 8183
Gemarkung: Königsbach
Nach Einführung durch BAL Rexroth gab Gemeinderat Ruthardt bekannt, dass das Vorhaben bereits umgesetzt wurde.
Gemeinderätin Weinbrecht kritisierte die Planungsunterlagen in Bezug auf die auf dem Gehweg eingezeichnete Fläche für den Stellplatz.
BAL Rexroth schlug eine Ergänzung des Beschlusses vor, die Maßgabe aufzunehmen, Stellplätze ausschließlich auf dem privaten Grund ausweisen zu dürfen.
Mit zehn Ja-Stimmen und sechs Enthaltungen fasste der Gemeinderat den Beschluss, sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Vorhaben zu erteilen und der beantragten Befreiung mit der Maßgabe zuzustimmen, dass der Stellplatz mit wasserdurchlässigen Materialien hergestellt wird und die Errichtung ausschließlich auf privatem Grundstück erfolgt.
Baugrundstück: Leopoldstr. 12
Bauvorhaben: Nutzungsänderung - Umnutzung der best. Teilfläche (an der Maschinenhalle) als Stellplatz für Reisebusse
Flurstücknummer: 73
Gemarkung: Königsbach
Nachdem BAL Rexroth den Sachverhalt erläuterte und auf die in der Vorlage und durch den Busbetrieb verursachten Lärmbeschwerden einging, fasste der Gemeinderat mehrheitlich mit zehn Ja-Stimmen und sechs Enthaltungen den Beschluss, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorgelegten Bauantrag unter Zurückstellung der im Sachvortrag beschriebenen Bedenken zu erteilen.
Baugrundstück: Mittlerer Gaisberg 8
Bauvorhaben: Nutzungsänderung - Pflegeheim in Wohnungen, Anbau Balkonanlage
Flurstücknummer: 64
Gemarkung: Stein
In seiner Einführung in die Thematik ging BAL Rexroth auch auf § 37 Abs. 3 S. 2 LBO ein, welcher die Notwendigkeit von Stellplatzschaffungen bei der Schaffung von zusätzlichem Wohnraum entkräftet.
Aufgrund der örtlichen Gegebenheit sprach sich Gemeinderätin Fischer gegen den Beschlussvorschlag aus und empfahl, größere Wohneinheiten zu generieren, die weniger notwendige Stellplätze mit sich bringen würden. Die jetzigen Stellplätze seien in ihrer Dimensionierung auch alles andere als seniorengerecht.
Gemeinderat Hirschbach und BAL Rexroth pflichteten ihr bei. Letzterer verwies gleichzeitig auf die rechtliche Zulässigkeit des Vorhabens.
Bürgermeister Genthner ergänzte, dass die bauordnungsrechtliche Prüfung durch das zuständige Landratsamt für dieses Vorhaben noch ausstehe.
Der Gemeinderat fasste mehrheitlich mit zwei Ja-Stimmen, acht Gegenstimmen und sechs Enthaltungen den Beschluss, sein Einvernehmen nach § 36 BauGB nicht zu erteilen.
Annahme von Spenden
50 Euro, Flüchtlingsunterkünfte, allgemeine Spende
278 Euro, sonstige Kulturpflege, Spende Jubiläumsbier
300 Euro, Brandschutz, Spende Feuerwehr
200 Euro, Brandschutz, Spende Feuerwehr
Kenntnisnahme der Niederschrift
Nachdem zu den Niederschriften mehrere Änderungswünsche eingegangen sind, erklärte Bürgermeister Genthner, dass es sich bei den Niederschriften nicht um ein Wortprotokoll handle, sondern sie die maßgeblichen Aspekte der Diskussion dokumentieren sollen.
Der Gemeinderat fasste mehrheitlich mit 14 Ja-Stimmen, einer Gegenstimme und einer Enthaltung folgenden Beschluss zur Änderung der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 25.01.2025 auf Antrag der SPD:
Der Satz „Er plädiert für eine Streichung aller Stellen, die zu Beginn 2025 nicht besetzt waren.“ wird in den Folgenden abgeändert: „Er plädiert für eine Streichung aller Stellen, die zu Beginn 2025 nicht besetzt waren. Ausgenommen hier Stellen im Bereich der Kitas.“
Folgende Aussagen zu den Personalkosten sollen in die Niederschrift aufgenommen werden:
„Herr Genthner betonte, dass man in den vergangenen Jahren trotz gestiegener Anforderungen keine neuen Stellen geschaffen habe.
Daraufhin gab es deutlichen Widerspruch aus dem Gemeinderat aus verschiedenen Fraktionen.“
Folgende Aussage von Gemeinderat Ruthardt soll in die Niederschrift aufgenommen werden:
„Angesichts der schwierigen Haushaltslage hält es Herr Ruthardt für unseriös, nach 3 Stunden Beratung einen Haushalt zu verabschieden. Aus Sicht von Herrn Ruthardt sind weitere Beratungen notwendig.“
Der Gemeinderat fasste mehrheitlich mit 14 Ja-Stimmen, einer Gegenstimme und einer Enthaltung folgenden Beschluss zur Änderung der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 25.01.2025 auf Antrag von Gemeinderätin Schumacher:
„Erneuter Antrag von Gemeinderätin Schumacher zur definitiven Umsetzung und Aufnahme in den Haushalt 2025.
Gemäß dem seinerzeit von Gemeinderat Hutmacher gestellten und beschlossenen Antrag in der Gemeinderatssitzung vom 04.07.2023 soll die aus dem Verkauf der Drehleiter erwirtschafteten 30.000 € explizit zur Anschaffung eines Sonnenschutzes auf dem Pausenhof der Johannes-Schoch-Schule eingesetzt werden."
Der Gemeinderat fasste mehrheitlich mit 15 Ja-Stimmen und einer Gegenstimme folgenden Beschluss zur Änderung der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 18.02.2025 auf Antrag von Gemeinderätin Weinbrecht:
S. 4, 1d): Der Satz „... Die Rückgassen und Wege seien dadurch ebenfalls stark belastet.“ wird in den Folgenden abgeändert:
„Durch die starke Verdichtung des Bodens im Bereich der Rückgassen könne hier keine ungestörte Wurzelbildung und damit Ausbreitung des Waldes stattfinden. Dies sei der Grund, warum manche Gemeinden wieder auf Pferderückung zurückgreifen“
S. 7: Der Hinweis über die übliche Handhabung („Diese Handhabung, die landauf landab…“) soll im Konjunktiv formuliert werden.
S. 17: Der Satz „nach kurzer Klärung einer Nachfrage von Gemeinderätin Weinbrecht…“ wird in Folgenden abgeändert: „Gemeinderätin Weinbrecht weist darauf hin, dass die im Bauantrag als Grenzwand verbleibende Hauswand aus statischen Gründen so nicht stehen bleiben kann.“
S. 19: Der Satz „…erklärt BM Genthner, auf entsprechende Nachfrage, …“ wird in folgenden abgeändert „Gemeinderätin Weinbrecht erklärt, dass das Gebäude nicht mehr als solches funktioniere, wenn es zugunsten eines 1 m breiten Gehwegs noch schmaler werden solle.“
Einstimmig fasste der Gemeinderat den Beschluss, folgenden Satz auf Vorschlag von Gemeinderat Ruthardt aus der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 18.02.2025 unter TOP 6 zu streichen:
„Gemeinderat Ruthardt bringt die Idee ein, dass sich die Gemeinde ebenfalls als Flächeninteressent aufstellen könne.“
Informationsantrag zur Ganztagsbetreuung im Grundschulalter
Gemeinderätin Fischer stellte im Namen der Fraktion der Freien Wählervereinigung einen Informationsantrag mit Fragen zur Ganztagsbetreuung im Grundschulalter.
Bürgermeister Genthner gab bekannt, dass dieses Thema ohnehin in der kommenden Gemeinderatssitzung am 08.04.2025 auf der Tagesordnung stehen werde.
Schulverbandsversammlung
Gemeinderätin Schumacher erkundigte sich, ob die abgesagte Sitzung noch vor den Sommerferien stattfinden werde.
Bürgermeister Genthner bejahte dies und ergänzte, dass sie für Juli geplant ist.
Einbruch in die Kita Regenbogen
Gemeinderätin Schumacher informierte über Gerüchte in der Bevölkerung, dass am vergangenen Wochenende in die Kita Regenbogen eingebrochen worden sein soll und wollte den aktuellen Sachstand wissen.
Bürgermeister Genthner erklärte, dass die Polizei die Ermittlungen bereits aufgenommen habe. Es seien Personen im Gebäude gewesen. Hinweise dürften Bürgerinnen und Bürger auch gerne der Polizei direkt bekannt gegeben werden.