Aus den Rathäusern

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18. April 2024

§ 1177 Bekanntgaben BM’in Marquardt gibt folgenden Punkt bekannt: Glasfaserausbau in Adelberg: Es gibt Probleme mit der Deutschen Glasfaser. Offiziell...

§ 1177 Bekanntgaben

BM’in Marquardt gibt folgenden Punkt bekannt:

Glasfaserausbau in Adelberg: Es gibt Probleme mit der Deutschen Glasfaser. Offiziell ist der Gemeindeverwaltung bekanntgegeben worden, dass sich der Ausbau verzögert. Der Ausbau erfolgt somit nicht vor dem Jahr 2026. Nähere Informationen erhalte man in Kürze bei einem Online-Austausch mit der Gigabit Region Stuttgart.

GR Hees erkundigt sich, ob man sich nun Gedanken um Alternativen mache.

BM’in Marquardt führt aus, dass die Telekom zu viel Geld für den Ausbau verlange. Daher warte sie derzeit noch ab.

GR’in Beißwenger erkundigt sich, ob man aus dem Vertrag mit der Deutschen Glasfaser aussteigen könne.

BM’in Marquardt führt aus, dass dies im Austausch mit der Gigabit Region Stuttgart geklärt werde.

§ 1178 Bebauungsplan „Klosterpark, 1. Änderung“

  • Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB

BM’in Marquardt begrüßt die Investoren des Klosterparks, Herrn Höfer und Herrn Müller, sowie Herrn Mezger vom Büro Mquadrat am Sitzungstisch und eröffnet den genannten TOP. Sie bittet die Investoren darum, dem Gemeinderat Informationen zum aktuellen Stand zu geben und erkundigt sich zugleich, was nun mit dem „Montemaris“ passiert.

Herr Müller gibt ein Update zur derzeitigen Situation. Im Juni 2023 seien die Pläne dem Gremium vorgestellt worden. An den Planungen werde weiterhin unverändert festgehalten. Die Entwurfsplanung sei abgeschlossen. Die Genehmigungsplanung habe jedoch gezeigt, dass Anpassungen am Bebauungsplan notwendig seien. Dies sei jedoch nicht unüblich, wenn sich Planungen konkretisieren. Man habe nun die Zeit genutzt für Überlegungen bzgl. der Bestandgebäude. Hier habe man den Gemeinderat auch bereits über die Herausforderungen diesbezüglich informiert, bspw. Energiekrise. Nun sei der Entschluss gefallen, in den Bestand nochmals zu investieren. Zunächst soll der Haupteingang von der Seite wieder nach vorne verlegt werden. Dann soll das „Montemaris“ abgerissen werden und die Ballsport-/Soccer-Halle gebaut werden. Nun gehe es darum, die Genehmigungsplanung abzuschließen und nach Vorliegen der Genehmigung zügig, d. h. noch dieses Jahr, mit dem Vorhaben zu beginnen.

BM’in Marquardt erkundigt sich, ob das Spieleland dann nicht, wie ursprünglich geplant, an die Stelle des jetzigen „Montemaris“ ziehen soll.

Herr Müller führt aus, dass dies mittel-/langfristig trotzdem das Ziel sei. Man wolle nun aber vorab testen, ob die Soccer-Halle gut angenommen wird. Daher erfolge der Zwischenschritt. Man sei froh, dass der Gemeinderat das Vorhaben positiv begleite und auf hoffe nun auf weitere Unterstützung für die Planungen.

BM’in Marquardt bedankt sich bei den Investoren für die laufenden Informationen. Dies sei „nicht selbstverständlich“. Anschließend geht sie anhand der Sitzungsvorlage nochmals auf die Thematik und die Änderungen ein und übergibt dann das Wort an Herrn Mezger.

Herr Mezger führt anhand einer Präsentation durch das Thema. Er zeigt hierzu den seitherigen Bebauungsplan und verweist auf den Entwurfsbeschluss von April 2020. Die Änderungen bauen auf den seitherigen Bebauungsplan auf und die wesentlichen Grundlagen werden erhalten.

Aufgrund verschiedener kritischer Nachfragen aus dem Gremium erläutert Herr Mezger, dass die Gesamtnutzung auf dem Gelände um eine Spielnutzung ergänzt wird und dass sich die Schallimmissionen hierdurch nicht verändern.

Es folgen weitere Rückfragen.

Herr Mezger geht anhand seiner Präsentation auf weitere Eckpunkte der vorgesehenen Änderungen ein. Er verweist darauf, dass die Änderung des Bebauungsplans nur im vereinfachten Verfahren erfolgen kann, weil die Grundzüge der Planungen unberührt bleiben. Er beschreibt nachfolgend das Änderungsverfahren und zeigt abschließend den Änderungsentwurf.

Es folgen weitere Wortmeldungen.

Herr Mezger erläutert nach Anmerkung von BM’in Marquardt, dass die Investoren freiwillig einen Lärmschutzwall errichten zum Schutz der Bevölkerung.

Es folgen weitere Wortmeldungen.

BM’in Marquardt erkundigt sich, ob PV-Module an der Fassade möglich wären. Ein neues Gesetz sehe vor, dass ab einer gewissen Stellplatzanzahl eine teilweise Überdachung dieser Stellplätze erforderlich sei.

Herr Mezger erläutert, dass die gesetzlichen Regelungen vorsehen, dass ab 35 neuen Stellplätzen eine PV-Pflicht greife. Die PV-Module m müssten sich aber nicht direkt auf/an den Stellplätzen befinden, sondern seien auch auf/an Gebäuden zur Kompensation möglich. Hierfür müsse dann ein schlüssiges Gesamtkonzept vorliegen.

GR Papila erkundigt sich nach den „privaten Grünflächen“ in Bereich Nr. 4.

Herr Mezger führt aus, dass die Grundfläche einzelner Gebäude max. 50 m² und insgesamt max. 1.000 m² betragen darf.

Auf Nachfrage von GR’in Beißwenger zu der diesbezüglichen seitherigen Regelung erläutert BM’in Marquardt, dass es seither 250 m² plus Wegefläche waren.

GR’in Beißwenger sieht die Gefahr darin, dass die Wege nicht festgeschrieben sind und die Gebäude vervielfacht werden könnten.

Herr Mezger führt aus, dass man dies einschränken könnte. Seither seien 5 Gebäude geplant gewesen, sodass man 250 m² festschreiben könnte. Es sei nie vorgesehen gewesen, mehr Gebäude zu bauen.

BM’in Marquardt stellt fest, dass das Gremium mit diesem Vorschlag einig ist. Dies wird in den Beschlussvorschlag aufgenommen.

GR Hees erkundigt sich, ob der angesprochene Wall durch Aushub aus der Baumaßnahme aufgeschüttet werde.

Herr Höfer bejaht dies und führt aus, dass zudem ökologische Ausgleichsmaßnahmen auf den Wällen vorgesehen seien und diese bepflanzt werden.

GR’in Beißwenger sieht ein Risiko darin, dass die Änderungen des Bebauungsplans „wesentliche größere“ Flächenversiegelungen vorsehen.

Herr Mezger führt aus, dass der seitherige Bebauungsplan viel mehr Spielräume eröffnet hätte, da dieser nicht so eindeutig war, wie die jetzige Änderungsversion. Man hätte hier mit bis zu 50 % mehr Flächenversiegelung rechnen müssen. Jetzt gebe es aber konkrete Festlegungen.

GR’in Beißwenger reicht dies als Argument nicht aus. Im Bebauungsplan habe man seither eine Begrenzung über § 19 Abs. 4 BauNVO gehabt (Anm.: Hier geht es um die Ermittlung der zulässigen Grundfläche.).

Herr Mezger führt aus, dass diese Klarstellung sein müsse und „besser fürs Verständnis“ sei.

GR’in Beißwenger stellt fest, dass dadurch das Baufenster vergrößert werde.

Herr Mezger antwortet, dass das Baufenster im Wesentlichen unverändert bleibt und nur angepasst wird. Die Wege seien zusätzlich aufgenommen worden. Als Beispiel führt er die Wiese hinter dem Veranstaltungszentrum auf. Diese sei ursprünglich auch als Wiese geplant gewesen, hätte dadurch jedoch keine Nutzbarkeit bei Veranstaltungen ermöglicht. Mit den Änderungen sei hier nun bspw. ein wassergebundener Belag mit Split-Oberfläche möglich.

GR’in Beißwenger führt aus, dass aber auch ein Wintergarten möglich wäre und dadurch eine größere Baufläche entstünde.

Herr Mezger entgegnet, dass dies denkbar sei, derzeit aber nicht geplant sei. Er stimmt zu, dass eine größere versiegelte Fläche möglich sei.

GR’in Beißwenger erkundigt sich, ob sich die Wohn- und Nutzflächen erweitert hätten.

Herr Mezger antwortet, dass die Wohnflächen nicht erweitert wurden und die Nutzflächen nur bzgl. der Außengebietsfläche erweitert worden seien.

GR’in Beißwenger möchte zudem wissen, ob es durch reflektierende Flächen Auswirkungen auf das Wohngebiet Unterer Wasen gebe.

Herr Mezger geht nicht davon aus, da genügend Abstand vorhanden sei. Eine Untersuchung gebe es hierzu aber nicht.

GR Holzwarth stellt fest, dass PV-Anlagen auf dem Dach nach Süden ausgerichtet seien und diese sich dann nicht auf den Unteren Wasen auswirken.

Es folgen weitere Wortmeldungen.

GR Hees möchte seine Meinung kundtun. Für ihn handelt es sich bei den Änderungen um Änderungen, die nicht unerheblich sind. Als Gemeinderat habe er das Problem, dass ein Bebauungsplan auf Wunsch der Investoren beschlossen worden sei. Dieser sei gerade einmal 4 Jahre alt und werde nun „schon wieder“ geändert. Eigentlich richtet sich seiner Meinung nach der Bauherr nach dem Bebauungsplan und nicht umgekehrt. Daher habe er „prinzipiell ein Problem damit“. Die Auswirkungen des heutigen Beschlusses müsse der nächste Gemeinderat mittragen. Er beantragt eine namentliche Abstimmung und führt zudem aus, dass er den Änderungen nicht zustimmen werde. Er sei außerdem dafür, dass dies ein Thema für den neuen Gemeinderat werde. Auf drei Monate „kommt es auch nicht mehr an“.

BM’in Marquardt führt aus, dass ein großes Projekt mit derlei Ausmaß nicht mit einem normalen Einfamilienhaus zu vergleichen sei. Die Änderungen seien notwendig zur Konkretisierung, weil bspw. Wege betroffen sind. Der Bebauungsplan Ziegelwasen wurde ebenfalls damals beschlossen und danach habe man viele Ausnahmen bei den Bauvorhaben zugelassen. Daher sei sie nun dankbar für die Konkretisierung des Bebauungsplans vor Beginn der Baumaßnahme. Die Bürde dieses Beschlusses wolle sie nicht auf den neuen Gemeinderat übertragen. Dies sei nicht zumutbar für Personen, die in den letzten 9 Jahren nicht Teil des Gemeinderats gewesen seien und sich hierzu auch nicht informiert hätten. Sie findet, dass man diesen Bebauungsplan nun „auf den Weg bringen“ muss.

GR’in Beißwenger erläutert, dass es 2019 einen Masterplan gegeben habe, woraufhin im Jahr 2020 der Bebauungsplan beschlossen worden sei. Nun „geht es wieder darüber hinaus“. Der Masterplan aus dem Jahr 2016 habe noch „ganz anders“ ausgesehen. Die Wertsteigerung sei damals nicht eingepreist worden. Daher könne sie „nicht mitgehen“, da die Belastung für Adelberg zu hoch sei.

GR Regelmann führt aus, dass die Grundzüge des Bebauungsplans von 2020 erhalten bleiben und es keine grundlegenden Änderungen gibt. Jetzt „geschieht endlich etwas“, weshalb man keine Zeit verlieren sollte. Der neue Gemeinderat werde so schnell inhaltlich nicht in dem Thema sein, daher liege es am jetzigen Gemeinderat, das Thema zu beschließen.

Herr Mezger erläutert: „Diese paar Änderungen sind nicht der Rede wert.“ Eine Wertsteigerung sei hier nicht erkennbar. Der Gemeinderat hätte seiner Meinung nach den Bebauungsplan mit diesen Änderungen 2020 auch beschlossen. Die Änderungen seien „so marginal“, dass weder Auswirkungen auf den Wert noch für das Gesamtgebiet entstünden. Die Geschichte um das „Montemaris“ und den Campingplatz lasse viele jedoch nicht los.

BM’in Marquardt fährt fort, dass es immer wieder das Gerücht gebe, dass dort ein Wohngebiet entstehe. Dies sei „so falsch“. Die Investoren könnten dies nie machen. Hierzu sei eine Bebauungsplanänderung erforderlich. Außerdem gebe es einen städtebaulichen Vertrag, der regelt, dass eine Nachzahlung an die Gemeinde erforderlich wäre.

GR Papila meldet sich als Bewohner des Unteren Wasens zu Wort. Er könne beobachten, was auf dem Gelände passiere und könne bestätigen, dass die Kommunikation mit den Anwohnern „astrein“ sei. Er findet, dass man den Investoren Vertrauen entgegenbringen müsse und diese unterstützen müsse.

Es folgen weitere Wortmeldungen.

GR Önüt hat sich kritisch mit dem Thema auseinandergesetzt. Er vergleicht, dass man bei privaten Bauherren den Bebauungsplan „auch nicht einfach“ ändert. Das Grünflächen nun zu Nutzflächen werden, sehe er sehr wohl als Wertsteigerung an. Er müsse daher „aus Prinzip“ dagegen stimmen.

GR’in Beißwenger erkundigt sich, wer die Änderung des Bebauungsplans bezahle.

BM’in Marquardt führt aus, dass alles im städtebaulichen Vertrag geregelt sei und die Änderungen durch die Investoren bezahlt werden.

GR Hees führt aus, dass im Zweifelsfall der Textteil des Bebauungsplans maßgebend sei.

GR’in Beißwenger möchte wissen, ob bei den Spielflächen auch eine Spielhalle möglich sei.

Herr Mezger antwortet, dass Vergnügungsstätten nicht zulässig seien. Im Übrigen habe man die geänderten Festsetzungen im Vorfeld mit dem Landratsamt besprochen und von diesem „grünes Licht“ für die Änderungen erhalten.

BM’in Marquardt verweist erneut darauf, dass die Grundzüge der ursprünglichen Planung nicht verändert werden und nur deshalb das vereinfachte Verfahren bei dieser Änderung zulässig ist.

Herr Mezger weist darauf hin, dass der Beschlussvorschlag noch erweitert werden muss. Auf S. 6 des Textteils im oberen Abschnitt müsse es heißen: „Innerhalb der privaten Grünfläche 4 sind bauliche Anlagen in Form von eingeschossigen Gebäuden für Camping und Erholung sowie zur Freizeitgestaltung zulässig. Die zulässige Grundfläche gem. § 19 BauNVO beträgt insgesamt maximal 250 m², wobei einzelne Gebäude eine maximale Grundfläche von 50 m² nicht überschreiten dürfen.“

BM’in Marquardt stellt fest, dass keine weiteren Wortmeldungen aus dem Gremium vorliegen und verliest den nachfolgenden ergänzten

Beschlussvorschlag

1. Der Gemeinderat beschließt für den im beiliegenden Lageplan vom 18.04.2024 dargestellten Bereich nach § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Klosterpark, 1. Änderung“ und die Aufstellung der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. (Anlage 1)

2. Der beiliegende Entwurf des Bebauungsplans „Klosterpark, 1. Änderung“ und der Entwurf der zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 18.04.2024 werden mit der vorstehend formulierten Änderung genehmigt. (Anlage 2)

3. Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB wird in Form einer einmonatigen Planauflage mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wird nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

4. Diese Beschlüsse des Gemeinderates werden gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Der Gemeinderat stimmt dem angepassten Beschlussvorschlag mit 7 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen zu.

Ja-Stimmen:

Bürgermeisterin Carmen Marquardt

Rolf Hasenwandel

Andreas Holzwarth

Ahmet Papila

Peter Regelmann

Ruben Scheck

Wolfgang Spindler

Nein-Stimmen:

Sabine Beißwenger

Martin Hees

Enthaltungen:

Ulrich Decker

Yasin Önüt

Anschließend bedankt sich BM’in Marquardt bei Herrn Mezger und bei den Investoren. Sie verabschiedet die Investoren vom Sitzungstisch.

§ 1179 Bebauungsplan „Schulzenfeldle, 1. Änderung“

  • Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB

BM’in Marquardt eröffnet den genannten TOP und begrüßt weiterhin Herrn Mezger vom Büro Mquadrat am Sitzungstisch. Sie führt anhand der Sitzungsvorlage in das Thema ein. Es handle sich um das Grundstück des ehemaligen Kinderspielplatzes im Sommerweg. Dieser war sehr marode und wurde entfernt. Es soll nun die Innenentwicklung in Adelberg gefördert werden, weshalb der ehemalige Spielplatz zu einer Wohnbaufläche werden soll. Anschließend übergibt sie das Wort an Herrn Mezger.

Herr Mezger führt anhand einer Präsentation durch das Thema. Der Bebauungsplan „Schulzenfeldle“ aus dem Jahr 1971 sieht an der genannten Stelle einen Spielplatz vor, weshalb eine geringfügige Änderung des Bebauungsplans notwendig sei. Die seitherigen Festsetzungen bleiben erhalten. Der notwendige Grenzabstand auf dem Grundstück betrage in alle Richtungen 2,50 m und zur Wendeplatte 1 m. Es ergibt sich somit eine Baugrenze von 12 m auf 9 m. Er gehe jedoch nicht davon aus, dass diese Fläche komplett überbaut wird, da Parkierungen und Zuwegungen sonst nicht mehr möglich seien. Der seitherige Bebauungsplan sehe nur eine eingeschossige Bauweise vor. Das Dachgeschoss sei kein Vollgeschoss. Um das Grundstück besser ausnutzen zu können, sei es denkbar, eine zweigeschossige Bauweise zuzulassen. Außerdem könnte die Grundflächenzahl von 0,3 auf 0,6 für eine bessere Bebaubarkeit erhöht werden. Anschließend beschreibt er das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB.

Es folgt eine ausführliche Diskussion im Gremium um das Für und Wider bezüglich einer zweigeschossigen Bauweise und um die zulässige Dachform.

Letztlich zeigt sich, dass alle Gremiumsmitglieder gegen eine zweigeschossige Bauweise sind und die seitherigen Festsetzungen aus dem Bebauungsplan „Schulzenfeldle“ auch für den neuen Bauplatz gelten sollen.

Es folgt eine weitere Verständnisfrage.

BM’in Marquardt stellt fest, dass keine weiteren Wortmeldungen vorliegen und verliest den nachfolgenden

Beschlussvorschlag

1. Der Gemeinderat beschließt für den im beiliegenden Entwurf vom 18.04.2024 dargestellten Bereich nach § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Schulzenfeldle, 1. Änderung“ und die Aufstellung der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. (Anlage 1)

2. Der beiliegende Entwurf des Bebauungsplans „Schulzenfeldle, 1. Änderung“ und der Entwurf der zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 18.04.2024 werden genehmigt. (Anlage 2)

3. Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB wird in Form einer einmonatigen Planauflage mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wird nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

4. Diese Beschlüsse des Gemeinderates werden gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Das Gremium fasst diesen Beschluss einstimmig.

BM’in Marquardt bedankt sich anschließend bei Herrn Mezger für dessen Ausführungen und verabschiedet ihn sodann vom Sitzungstisch.

§ 1180 Schnurrstraße

  • Vorstellung der Planung und weiteres Vorgehen

BM’in Marquardt eröffnet den genannten TOP und begrüßt Herrn Bartsch vom Ingenieurbüro Bartsch am Sitzungstisch. Sie führt anhand der Sitzungsvorlage in das Thema ein und berichtet, dass Fragebögen an die Anlieger verschickt und ausgewertet worden seien. Bezüglich etwaigen Erschließungsbeiträgen konnte gemeinsam mit der Anwältin geklärt werden, dass keine Erschließungsbeiträge in der Schnurrstraße erhoben werden. Die Kostenschätzung für die Sanierung der Schnurrstraße belaufe sich auf rund 870.000 € brutto. Der Gemeinderat habe vor einiger Zeit eine Prioritätenliste für die Sanierung der Kanäle beschlossen. Die Straßen werden demnach dann saniert, wenn auch eine Kanalsanierung erforderlich ist. Aufgrund der in der Schnurrstraße verbauten Spitzmuffenrohre, ist die Sanierung dieser Straße als Priorität Nr. 1 festgelegt worden. Anschließend übergibt sie das Wort an Herrn Bartsch.

Herr Bartsch stellt anhand verschiedener Planunterlagen die vorgesehene Baumaßnahme vor. Die württembergischen Hydrantenschächte bleiben als System erhalten. Er zeigt den Regelquerschnitt und verweist darauf, dass eine durchgängige Straßenbreite von 5,25 m geplant sei und Randeinfassungen mit Bordeinlagen vorgesehen seien. Er beschreibt anschließend die Möglichkeit einer Pflasterrinne. Auf diese könnte aus Kostengründen jedoch verzichtet werden, sodass eine reine Asphaltdecke entstünde. Er weist zudem darauf hin, dass Grundstücke, die als Arbeitsräume benötigt werden, selbstverständlich danach auch wiederhergestellt werden. Danach geht er auf die Kosten ein: Im Vergleich zur Kostenkalkulation aus 2018 habe es Kostensteigerungen gegeben. Diese seien durch die allgemeinen Baupreissteigerungen entstanden, aber auch die sog. Ersatzbaustoffverordnung. Er führt aus, dass die o. g. 870.000 € Bruttobaukosten durch das Weglassen der Pflasterrinne um 18.000-20.000 € gesenkt werden könnten.

Es folgen Verständnisfragen aus dem Gremium.

Auf Nachfrage von GR Scheck erläutert Herr Bartsch, dass es auch in der Schnurrstraße zu höhenmäßigen Anpassungen an Grundstücken kommen kann, bspw. bei Grundstücksauffahrten, aber vermutlich nicht bei Gartentoren und Mauern. 5-10 cm Ausgleich seien jedoch nicht auszuschließen.

GR Decker verweist auf die Deutsche Glasfaser, die frühestens 2026 mit dem Glasfaserausbau in Adelberg beginnen wird. Ihm ist wichtig, dass die neue Straße dann nicht gleich wieder aufgerissen wird.

BM’in Marquardt stimmt zu, dass dies im Vorhinein geklärt werden muss und erläutert, dass im Vorfeld der Baumaßnahme alle Leitungsträger bzgl. Leerrohren angeschrieben wurden.

Es folgen Verständnisfragen.

GR Hees erkundigt sich, ob es Sinn machen könnte, ein eigenes Leerrohr in die Straße zu legen.

BM’in Marquardt rät aufgrund Erfahrungen anderer Gemeinden hiervon ab. Dies sei eine teure Angelegenheit und die Telekommunikationsanbieter möchten ihre eigenen Leerrohre verlegen.

Anschließend wird nochmals das Thema Erschließungsbeiträge aufgegriffen. Kämmerin Frau Bauder erläutert, dass der Anwältin Frau Dr. Schaupp-Haag sämtliche Gemeinderatsprotokolle bzgl. der Schnurrstraße von den 1930er Jahren bis in die 1980er Jahre übergeben worden seien. Sie habe die Protokolle geprüft und dann zu Beginn der Woche die Auskunft erteilt, dass keine Erschließungsbeiträge mehr zu erheben seien.

GR Decker erkundigt sich, wie die Maßnahme im Haushalt dargestellt wird.

Kämmerin Frau Bauder erklärt, dass dies rein in den Eigenbetrieben dargestellt werde, nicht im Kernhaushalt.

Anschließend wird über die geplante seitliche Randsteineinfassung ausführlich diskutiert und das Für und Wider hierzu abgewogen.

Letztlich wird festgehalten, dass sich alle Gremiumsmitglieder darüber einig sind, dass als Randeinfassung ein Rundbord mit 3-4 cm Höhe dienen soll und kein Hochbord.

GR Önüt erkundigt sich nach dem Umsetzungszeitraum für die Maßnahme.

BM’in Marquardt führt aus, dass die Maßnahme dieses Jahr nicht mehr begonnen werde.

Herr Bartsch erläutert, dass bis vor der Sommerpause die Ausführungsplanung und die Vergabeunterlagen erstellt werden.

BM’in Marquardt erläutert, dass eine Ausschreibung über die Sommerpause keinen Sinn mache. Die Fristen für die Zuschüsse werde man einhalten. Die Sanierungsmaßnahme habe sich durch einen Neubau in der Schnurrstraße aber ohnehin nochmals verzögert. Die Vergabe erfolge natürlich im Gremium. Der Baubeginn werde nächstes Jahr sein.

GR Hees weist nochmals darauf hin, dass die Gemeinde eigene Leerrohre in die Straße legen sollte und dies ins Pflichtenheft aufgenommen werden sollte.

BM’in Marquardt rät hiervon nochmals ab.

Herr Bartsch rät, zu bedenken, dass man auch für jedes Gebäude entsprechende Abzweige setzen müsste, da die Leerrohre sonst nichts bringen. Dies sei „sehr teuer“.

BM’in Marquardt sagt zu, Kosten hierzu einzuholen.

Anschließend stellt sie fest, dass keine weiteren Wortmeldungen aus dem Gremium vorliegen und verliest den nachfolgenden

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt der Entwurfsplanung für die weiterführende Projektierung, einschließlich Ausführungsplanung und Vorbereitung eines Leistungsverzeichnisses zu.

Das Gremium fasst diesen Beschluss einstimmig.

§ 1181 Verschiedenes

Windkraft

GR Papila führt aus, dass er Gespräche mit Energieversorgern geführt habe. Ihn beschleiche nun das Gefühl, dass der Naturschutz bzgl. Windkraftausbau „komplett aus dem Weg geräumt wurde“. Es plane daher nun „Aktivitäten“. Man müsse als Gemeinde „laut werden“, denn „es rollt etwas auf uns zu“. Auch für das Landratsamt sei „Vieles schon klar“. Daher sei er „sehr gefrustet“. Es spricht sich dafür aus, nun aktiv zu werden. Man müsse über die Wahlperiode hinaus zusammenhalten und aktiv sein.

GR Holzwarth sieht es ebenfalls problematisch, dass der Gesetzgeber entsprechende Grundlagen geschaffen hat.

BM’in Marquardt bedankt sich an dieser Stelle bei GR Scheck. Er habe den Kontakt bzgl. eines weiteren etwaigen Gutachtens mit Herrn Scheck hergestellt. Dieser habe jedoch davon abgeraten und stattdessen empfohlen, das Geld zu sparen und später für einen Anwalt zu nutzen, sofern die Gegenseite ein Gutachten zur Windkraft vorlegt. Adelberg sei verschrien als Windkraftgegner. Man müsse „weiterhin laut sein, informieren, auf Veranstaltungen auftauchen und nicht leise werden“.

GR’in Beißwenger stimmt GR Papila zu. Auch sie sei dafür „richtig laut“ zu werden. Das bedeute für sie, dass man „nicht nur Banner“ aufhänge, sondern auch „auf die Straße gehen“ müsse. Die eingereichten Stellungnahmen reichen ihrer Meinung nach nicht aus.

GR Önüt schlägt einen „Dorfmarsch“ für die Presse vor, da schließlich alle über Vereine und Organisationen „gut vernetzt“ seien.

Es folgen weitere Wortmeldungen zur Wichtigkeit verschiedener Maßnahmen.

BM’in Marquardt schlägt vor, dass jeder sich bis Mai Gedanken macht und man dann nochmals über mögliche Maßnahmen spreche.

Petition

BM’in Marquardt berichtet, dass der Petitionsführer Herr Mattheis auf sie zugekommen sei und die Petitionsübergabe für den 16. Mai um 18 Uhr vorgesehen habe. Sie habe die Petenten im Gegenzug jedoch für die Gemeinderatssitzung im Mai eingeladen. Sie findet, dass die Petition im Rahmen einer Gemeinderatssitzung übergeben werden sollte, da der Gemeinderat ein demokratisch gewähltes Gremium sei und mit der Petition gegen den Beschluss des Gemeinderats vorgegangen worden sei. Außerdem sei in der Petition das Gespräch mit dem Gemeinderat eingefordert sowie mehr Transparenz für die Bürger gefordert worden. Außerdem habe sie noch Fragen zur Petition. Sie bleibt daher dabei, dass die Petitionsübergabe als TOP 1 auf die Tagesordnung der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung gesetzt wird.

Es entsteht eine Diskussion.

GR’in Beißwenger versteht das Vorgehen von BM’in Marquardt nicht. Die Petenten hätten einen Termin anberaumt. Hierbei handle es sich um einen Bürgertermin, den die Petenten organisiert hätten.

Für BM’in Marquardt ist „klar“, dass dieser Einwand von GR’in Beißwenger vorgebracht wird.

GR Hasenwandel versteht das Problem nicht, da der Gemeinderat mit der Petition schließlich direkt angesprochen worden sei. Er findet die Gemeinderatssitzung eine „super Plattform“.

GR’in Beißwenger sieht die Gemeinderatssitzung als Plattform, um Themen der Verwaltung zu besprechen.

GR Spindler wirft ein, dass mit der Petition versucht worden sei, einen demokratisch gefassten Beschluss auszuhebeln.

BM’in Marquardt stimmt GR Spindler zu und verweist darauf, dass die „ganze Bevölkerung bewegt“ worden sei und die Petenten auch explizit einen Gesprächstermin mit dem Gremium eingefordert hätten. Die Petition sei online theoretisch weltweit zu lesen. Dass nun eine kurze Übergabe im Rathausfoyer stattfinden soll, sei für sie nicht nachvollziehbar. Einige Unterzeichner wüssten nicht einmal, was sie unterschrieben hätten.

Es folgen weitere Wortmeldungen.

GR Regelmann versteht nicht, warum sich die Petenten die „einmalige Chance mit dem Gemeinderat zu sprechen“ entgehen lassen. Der Gemeinderat sei Herr des Verfahrens. wenn die offizielle Übergabe erfolgen soll, dann im Gemeinderat. Wenn dies nicht gewünscht sei, dann könne die Petition in den Briefkasten eingeworfen werden.

GR Hees findet, dass die Bürgermeinung respektiert werden sollte. Seiner Meinung nach werde „alles zu hoch aufgehängt“. Es handle sich nur um einen Übergabetermin. Er findet, man müsse „abrüsten“ und dies „entspannter sehen“.

BM’in Marquardt erläutert, dass sie die Petenten als „letzte Chance“ nochmals zur öffentlichen Gemeinderatssitzung einladen werde. Das Gespräch mit dem Gremium sei von den Petenten gefordert worden, daher lade sie ja nur auf deren Wunsch in die Sitzung ein.

Für GR Decker ist die Aufregung nicht verständlich. Es gehe nur um die Übergabe der Petition. Eine Diskussion könne direkt im Anschluss ohnehin nicht stattfinden. Er spricht sich für die von den Petenten vorgeschlagene Übergabe aus und schlägt vor, dass ein Gespräch auch noch im September stattfinden könnte.

Es folgt ein weiterer Wortwechsel.

BM’in Marquardt stellt die geplanten 20 Minuten für eine „einfache Übergabe“ in Frage. „Da mache ich nicht mit, ich bin komplett raus.“ Sie werde die Petenten nochmals anschreiben und ansonsten soll die Petition in den Briefkasten eingeworfen werden. Sie lasse sich jedoch nicht fotografieren.

BM’in Marquardt stellt anschließend fest, dass keine weiteren Wortmeldungen aus dem Gremium vorliegen und schließt somit die öffentliche Gemeinderatssitzung.

Erscheinung
Schurwaldbote – Gemeindeverwaltungsverband Östlicher Schurwald
NUSSBAUM+
Ausgabe 23/2024

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Adelberg
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Aus den Rathäusern
von Gemeinde Adelberg
06.06.2024
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