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Gemeinderat

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20. Januar 2026

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2026 einschl. der Finanzplanung für die Jahre 2025 - 2029 Der Entwurf des Haushaltsplans 2026 mit Finanzplanung wurde...

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2026 einschl. der Finanzplanung für die Jahre 2025 - 2029

Der Entwurf des Haushaltsplans 2026 mit Finanzplanung wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 09.12.2025 erläutert und beraten. Die Änderungen, die sich aus den Diskussionen ergaben, wurden eingepflegt. Der Ergebnishaushalt 2026 schließt mit einem Ergebnis von -827.100 € ab. Der Finanzhaushalt 2026 schließt mit einer Änderung des Finanzierungsmittelbestands von -2.767.000 € ab. Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan einstimmig.

Erlass einer Katzenschutzverordnung

In Deutschland leben rund zwei Millionen sogenannte Streunerkatzen, das sind meist ausgesetzte oder entlaufene Hauskatzen. Mit einer Katzenschutzverordnung soll die unkontrollierte Fortpflanzung von Streunerkatzen begrenzt werden. Dadurch sollen Belastungen wie Erkrankungen, Mangelernährung und tierschutzrelevante Beeinträchtigungen reduziert werden. Zugleich kann die Zahl freilebender Katzen nachhaltig verringert und ihr Wohlergehen besser gesichert werden.

Aufgefundene Katzen können durch Kennzeichnung und Registrierung ihren Besitzerinnen und Besitzern zugeordnet werden, Kosten für tierärztliche Behandlung und gegebenenfalls für die Unterbringung können diesen in Rechnung gestellt werden. Die Registrierungspflicht erleichtert zudem das schnelle Ermitteln der Halterinnen und Halter. Durch die Kastration werden zudem Revierkämpfe gemindert und damit entsprechende Verletzungen, auch bei den Freigängerkatzen, vermieden. Inhaltlich wird die Mustersatzung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg übernommen. Diese sieht vor, dass die Verordnung sechs Monate nach ihrer Bekanntmachung in Kraft tritt. Diese Übergangsfrist soll den Katzenhalterinnen und Katzenhaltern Zeit geben, die entsprechenden Vorkehrungen für ihre Hauskatzen zu treffen. Der Gemeinderat beschließt die Katzenschutzverordnung einstimmig.

Erweiterung des Gipssteinbruchs „Löher“ in Trichtingen -Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung

Die Firma E. Gfrörer & Sohn Schotterwerk GmbH & Co. KG betreibt den Abbaustandort südlich von Trichtingen zur Gewinnung von Gips und Anhydrit entsprechend der vorliegenden Genehmigungen. Der Gesteinsabbau findet im südlich gelegenen Steinbruch Löher statt. Das letzte Erweiterungsvorhaben für diesen Steinbruch wurde im Jahr 2020 durchgeführt und genehmigt. Die nun beantragte, gipshöffige Fläche war seinerzeit nicht im Verfügungsrecht der Antragstellerin. Ausgehend vom bestehenden Steinbruch kann die neue Antragsfläche derzeit noch ohne ergänzende Erschließungsmaßnahmen erreicht werden. Die Lagerstätte kann so möglichst vollständig genutzt werden. Die jetzt zusätzlich zur Gipsgewinnung beantragte Fläche wird in das Gesamtkonzept für den Steinbruch Löher integriert. Die Süderweiterung umfasst eine Fläche von ca. 4,85 ha. Sie schließt direkt an die vorhandene Genehmigungsfläche von ca. 19,90 ha an.

Die Abbaurate bleibt entsprechend der bisherigen Genehmigung mit 100.000 t Wertgesteinsabbau (Gips und Anhydrit) unverändert. Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung einstimmig zu.

Ausfallhaftung der Gemeinde Epfendorf-Landeskreditbank Baden-Württemberg

Der Kapitalreststand der übernommenen Ausfallhaftung der Gemeinde Epfendorf betrug zum Jahresende 46.615,02 €.

Erscheinung
Amtsblatt Epfendorf
NUSSBAUM+
Ausgabe 05/2026
von Gemeinde Epfendorf
29.01.2026
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