Die Amtszeit des gemeinsamen Gutachterausschusses der Stadt Oberndorf a. N. mit den beteiligten Kommunen Oberndorf a. N., Dornhan, Epfendorf, Fluorn-Winzeln und Vöhringen läuft im Februar 2025 ab. Nach § 2 Abs. 1 der Gutachterausschussverordnung werden der Vorsitzende und die ehrenamtlichen weiteren Gutachter von den Gemeinden oder, im Falle der Übertragung der Aufgaben, vom zuständigen Aufgabenträger (zuständige Stelle = Stadt Oberndorf a. N.) auf vier Jahre bestellt.
Die nachfolgend aufgeführten Personen sind einstimmig bestellt worden
1. Vorsitzende/r bzw. stellvertretende Vorsitzende
Vorsitzender:
Stellvertretende Vorsitzende:
2. Mitglieder des Gutachterausschusses
für Oberndorf a. N.:
für Dornhan:
für Epfendorf:
für Fluorn-Winzeln:
für Vöhringen:
3. Bedienstete der für die Einheitsbewertung örtlich zuständigen Finanzbehörde (Finanzamt Rottweil)
Vom Gemeinderat wurde zu einem Baugesuch in Harthausen, Im Brühl, Errichtung einer Kemmler-Stahlbeton-Doppelgarage, das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Die Küchenzeile in der Turn- und Festhalle Trichtingen wurde modernisiert. Dabei wurden neue technische Geräte angeschafft. Die bisherigen Geräte sind weiterhin funktionsfähig, werden jedoch nicht mehr benötigt. Die Gemeinde hatte die Vereine darüber informiert, dass diese Geräte kostenneutral an interessierte Vereine abgegeben werden. Letztendlich hatte der Turnverein Trichtingen Interesse an der Spülmaschine bekundet.
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass die gebrauchte Spülmaschine an den Turnverein Trichtingen kostenlos abgegeben wird.
Die Autobahn GmbH des Bundes plant, den A81-Abschnitt zwischen Irslingen, der Talbrücke Untere Mühle und der Schlichemtalbrücke im Jahr 2026 zu sanieren. In diesem Bereich liegt der Parkplatz Harthausen. Gemäß den Richtlinien für die wegweisende Beschilderung auf Autobahnen (RWBA) sollen Autobahnparkplätze einen landschaftsbezogenen Namen erhalten. Die Autobahn GmbH hat daher vorgeschlagen, den „Parkplatz Harthausen“ in „Harthauser Tal“ umzubenennen. Da die Möglichkeit bestand, einen alternativen Vorschlag einzureichen, hat der Gemeinderat mehrheitlich beschlossen, den Namen „Schlichemtal“ vorzuschlagen.
Die Trichtinger Theaterspielgruppe e. V. sucht dringend geeignete Räumlichkeiten für ihre Proben, da derzeit keine passenden Räume zur Verfügung stehen. Da die Dachgeschossräume im Rathaus Trichtingen leer stehen und derzeit keine andere Nutzung vorgesehen ist, sind die Räumlichkeiten besichtigt worden. Daraufhin hat der Verein einen Entwurf für die Umgestaltung des Dachgeschosses erarbeiten lassen. Die Theatergruppe wird die Räume in Eigenleistung herrichten.
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, die oberen Dachgeschossräume des Rathauses Trichtingen der Trichtinger Theaterspielgruppe e. V. für 10 Jahre für ihre Proben zur Verfügung zu stellen.
Der Waldkindergarten wurde bei seiner Errichtung im Jahr 2023 nicht als eigenständige Einrichtung konzipiert, sondern als zusätzliche Gruppe dem bestehenden Kindergarten Trichtingen angegliedert. Es hat sich herauskristallisiert, dass die Führung des Waldkindergartens als eigenständige Einrichtung vorteilhafter wäre, da die pädagogischen Konzepte und Ausrichtungen der beiden Kindergärten zu unterschiedlich sind. Dadurch gestaltet sich auch die gegenseitige Vertretung des Personals schwierig. Weiter hatte sich herausgestellt, dass auch die räumliche Distanz zwischen den beiden Einrichtungen eine enge Zusammenarbeit erschwert. Durch die Eigenständigkeit des Waldkindergartens kann sich das pädagogische Team noch stärker auf die naturpädagogischen Inhalte fokussieren, was zu einer intensiveren Auseinandersetzung mit dieser speziellen Bildungsform führt.
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, den Waldkindergarten ab 01.03.2025 als eigenständige Einrichtung zu führen.
In der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 10. Dezember 2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Der Gemeinderat stimmt der Vertragsanpassung Schotterwerk Epfendorf mit der Firma Gebrüder Bantle GmbH & Co.KG zu.
BM Prielipp hat bekannt gegeben, dass durch Umbaumaßnahmen am Wasserwerk Aistaig in der Zeit von Anfang Februar bis etwa Ende April 2025 die Wasserhärten variieren können.
BM Prielipp hat bekannt gegeben, dass das Kommunal- u. Prüfungsamt die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 bestätigt hat und den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen genehmigt hat.