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Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23. April 2026

TOP 1: Begrüßung und Information des Bürgermeisters Der Bürgermeister eröffnete die Sitzung, stellte die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit...

TOP 1: Begrüßung und Information des Bürgermeisters

Der Bürgermeister eröffnete die Sitzung, stellte die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest und informierte über aktuelle Entwicklungen. Er kündigte eine außerordentliche Gemeinderatssitzung am 07. Mai 2026 an, in der über das weitere Vorgehen im Zusammenhang mit der Klage zur Klärschlammverbrennungsanlage beraten werden soll. Hintergrund ist die zwischenzeitlich vorliegende Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichtshofs.

TOP 2: Einwohnerfragestunde

Im Rahmen der Einwohnerfragestunde wurden mehrere Themen angesprochen. Ein Bürger erkundigte sich nach dem Umgang mit Brüdenwasser und regte an, alternative Transportwege zu prüfen, um eine Belastung der Straßen zu vermeiden.

Zudem wurde die geplante Nutzung der Kelter thematisiert. Insbesondere hinsichtlich möglicher Lärmbelastungen durch Veranstaltungen äußerten Anwohner Bedenken. Die Verwaltung stellte klar, dass die geltenden Ruhezeiten eingehalten werden und die Hinweise in die weitere Planung einfließen.

Weitere Fragen betrafen Veränderungen im Bereich Bahnhofstraße sowie die Nutzung privater Flächen. Die Verwaltung erläuterte die Eigentumsverhältnisse und sagte Prüfungen in Einzelfällen zu.

TOP 3: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Der Bürgermeister teilte mit, dass keine Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung bekanntzugeben sind.

TOP 4: Ersatzneubau bzw. Sanierung Brücke Mühlstraße – Vergabe der Planungsleistungen

Der Gemeinderat befasste sich mit der zukünftigen Entwicklung der Brücke in der Mühlstraße. Ziel ist die Klärung, ob eine Sanierung wirtschaftlich sinnvoll ist oder ein Ersatzneubau erfolgen soll. In der Beratung wurden ergänzende Hinweise aufgenommen, unter anderem zur Verkehrssicherheit sowie zu angrenzenden baulichen Gegebenheiten.

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, das Honorarangebot der SSIFT GmbH, Walheim, für die Planungsleistungen zur Brücke Mühlstraße in Höhe von 54.114,06 € netto anzunehmen und die Verwaltung mit der Durchführung weiterer Variantenuntersuchungen zu beauftragen.

Ergebnis:
Einstimmig beschlossen.

TOP 5: Änderung der Abwassersatzung

Der Gemeinderat beriet über die Anpassung der Abwassergebühren. Grundlage hierfür ist die gesetzliche Verpflichtung zur kostendeckenden Gebührenkalkulation. Da in den vergangenen Jahren Überschüsse erzielt wurden, mussten diese im Rahmen der Kalkulation berücksichtigt werden, was zu einer Senkung der Gebühren führt. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass künftig durch steigende Investitionen, insbesondere im Bereich der Kanalsanierung, wieder Anpassungen erforderlich sein können.

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt

  1. die Schmutzwassergebühr auf 2,47 € je m³ und die Niederschlagswassergebühr auf 0,27 € je m² ab dem 01.01.2026 festzusetzen,
  2. die Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung in der vorliegenden Fassung zu erlassen.

Ergebnis:
Einstimmig beschlossen.

TOP 6: Änderung der Wasserversorgungssatzung

Im Gegensatz zum Abwasserbereich ist im Bereich der Wasserversorgung aufgrund steigender Investitionen, insbesondere durch notwendige Infrastrukturmaßnahmen und Abschreibungen, eine Anpassung der Gebühren erforderlich. Ziel ist es, die langfristige Finanzierung der Wasserversorgung sicherzustellen. Die Anpassung führt insgesamt zu einem Ausgleich gegenüber der gesenkten Abwassergebühr.

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt

  1. die Wassergebühr ab dem 01.01.2026 auf 3,03 € je m³ festzusetzen,
  2. die Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung in der vorliegenden Fassung zu erlassen.

Ergebnis:
Einstimmig beschlossen.

TOP 7: Bauvorhaben Am Michelstein 7

Der Gemeinderat behandelte eine Bauvoranfrage zur Aufstockung einer bestehenden Garage zu Wohnzwecken sowie zu einem Anbau an das bestehende Wohnhaus. Das Vorhaben wurde im Gremium grundsätzlich positiv bewertet, da es zur innerörtlichen Nachverdichtung beiträgt.

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt

  1. das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Bauvoranfrage „Aufstockung der bestehenden Garage mit Verbindung zum Wohnhaus“ auf dem Grundstück Am Michelstein 7 zu erteilen,
  2. der erforderlichen Befreiung von der Baugrenze gemäß § 31 BauGB zuzustimmen.

Ergebnis:
Einstimmig beschlossen.

TOP 8: Betroffenheit durch Sperrung der Besigheimer Neckarbrücke – Beratung

Der Gemeinderat befasste sich ausführlich mit den Auswirkungen der Sperrung der Besigheimer Neckarbrücke für den Lkw-Verkehr. Hintergrund sind Schäden an tragenden Bauteilen, die eine Einschränkung der Nutzung erforderlich machen. Eine vollständige Sperrung kann nicht ausgeschlossen werden.

Der Gemeinderat thematisierte die erheblichen Auswirkungen auf den regionalen Verkehr, die Wirtschaft sowie die interkommunale Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich der Rettungsdienste. Kritisch bewertet wurde insbesondere der derzeitige Zeithorizont für einen Ersatzneubau ab dem Jahr 2030.

Mehrere Mitglieder forderten ein deutlich schnelleres Handeln der zuständigen Behörden sowie verstärkte Maßnahmen zur Durchsetzung der bestehenden Verkehrsbeschränkungen. Zudem wurde angeregt, gemeinsam mit den betroffenen Nachbarkommunen abgestimmt vorzugehen und die Öffentlichkeit stärker einzubinden.

Ergebnis:
Kein Beschluss gefasst.

TOP 9: Sonstiges und Bekanntgaben

Der Bürgermeister informierte über aktuelle Entwicklungen, Fördermöglichkeiten im Rahmen der Regionalentwicklung sowie anstehende Veranstaltungen und Termine. Aus dem Gemeinderat wurden weitere Themen angesprochen, unter anderem mögliche Vorteile für die Gemeinde im Zusammenhang mit Energieprojekten sowie die Idee, den Status als „Römergemeinde“ zu prüfen. Die Verwaltung sagte zu, die angesprochenen Punkte weiter zu bearbeiten.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Gemeinde Walheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 20/2026
von Gemeinderat Walheim
11.05.2026
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