Annahme von Spenden
Gemäß § 78 Abs. 4 GemO darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 1 Abs. 2 GemO Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen.
Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegen ausschließlich dem Bürgermeister.
Über die Annahme der Spenden entschied der Gemeinderat.
Folgende Spenden werden angenommen:
für die Projektfläche zur Wiederaufforstung im Distrikt Buch (Baumspenden- und Pflanzkampagne des Kreisforstamts Heilbronn „Unser Wald von morgen“
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „An der Obermühle“
- Zustimmung zum Vorentwurf
- Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3, 4 (1) BauGB
Für den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „An der Obermühle“ erfolgte am 12.12 2024 der Aufstellungsbeschluss, der am 10.1.2025 öffentlich bekannt gemacht wurde.
Mit dem Bebauungsplan soll im Plangebiet eine bauliche Nutzung ermöglicht und in diesem Zuge der Bereich neu geordnet werden. Dabei sollen einerseits die bestehenden Nutzungen (Recyclinghof und Flüchtlingsunterkunft) zulässig bleiben, andererseits soll eine weitere Nutzung durch nicht störendes Gewerbe ermöglicht werden.
Das Ingenieurbüro Käser, Untergruppenbach hat einen Vorentwurf der Planung gefertigt.
Ralf Plieninger, vom Büro Käser, hat in der Sitzung den planerischen Entwurf mit Textteil und Begründung vorgestellt.
Zur Ermittlung der artenschutzfachlichen Belange wurde zur frühzeitigen Beteiligung
eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung erstellt.
Die Ergebnisse waren in der Anlage der Begründung dargestellt.
Der Planentwurf war dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Es wurde der einstimmige Beschluss gefasst:
1. Der Gemeinderat stimmt dem Vorentwurf des Bebauungsplans in der vorgestellten Fassung vom 3. April 2025 zu.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3, 4 (1) BauGB durchzuführen.