Aus den Rathäusern

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 30. Januar 2025

Bürgermeisterin Marquardt stellt fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde. Sie stellt außerdem fest, dass GR Önüt entschuldigt ist, dass...

Bürgermeisterin Marquardt stellt fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde. Sie stellt außerdem fest, dass GR Önüt entschuldigt ist, dass das Gremium jedoch beschlussfähig ist. Sie macht auf die Tonaufzeichnung aufmerksam, begrüßt die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer und eröffnet die öffentliche Sitzung.

§ 1255

Bekanntgaben
BM’in Marquardt gibt folgenden Punkt bekannt:
Zuwendungen für Kindertagesbetreuung: Die Gemeinde Adelberg hat einen Zuschuss für investive Maßnahmen im Bereich der Kindertagesbetreuung aus Landesmitteln in Höhe von 19.608 € erhalten.

§ 1256

Bürgerfragen
BM’in Marquardt eröffnet den genannten TOP und erläutert die allgemeinen Rahmenbedingungen. Anschließend bittet sie um Wortmeldungen aus dem Zuhörerbereich.
Ein Bürger meldet sich zu Wort und bezieht seine Ausführungen auf die Sitzung vom 16.01.2025 und die Beratung zur Ersatzbeschaffung eines Mannschaftstransportwagens für die Feuerwehr. Die Verwaltung habe eine „fast unveränderte Sitzungsvorlage präsentiert“. Die Spende einer Privatperson in Höhe von 10.000 € sei für die Gemeinderatsmitglieder wohl neu gewesen. Er fragt, warum das Gremium nicht schon vor der Sitzung über die Spende informiert wurde. Außerdem fragt er, warum der Umgang zwischen Bürgermeisterin und Gemeinderäten so sei. Er habe nach der Gemeinderatswahl auf Besserung gehofft. Bereits drei Mal habe die Bürgermeisterin Widerspruch gegen Beschlüsse einlegen müssen. Dies sei „legitim, aber fraglich“. Nun habe es in Bezug auf den MTW eine erneute Entscheidung in gleicher Sache gegeben. Er fragt, ob es einen anderen Sachverhalt gab, damit das Thema nochmals auf der Tagesordnung war und warum es keine neue Sitzungsvorlage gegeben habe. Das Gremium sei bei der ersten Entscheidung „nicht richtig informiert worden“. Er fragt BM’in Marquardt: „Warum wissen Sie es besser als zehn Gemeinderäte?“ und „Sind Sie der Meinung, dass Gemeinderäte und Wahlen überflüssig sind?“.
BM’in Marquardt antwortet, dass Gemeinderatswahlen zur Demokratie dazugehören und sicher nicht überflüssig seien. Was die Informationen zur Spende angeht, erläutert sie, dass sie die Spenderin selbst erst in der Sitzung kennengelernt habe. Das Geld sei noch nicht eingegangen, sondern als Zusage in Aussicht gestellt worden. Die Spenderin habe im Übrigen ihre Spende noch in der Sitzung auf 20.000 € erhöht, was sie selbst nicht gewusst habe. Man habe „alles aufgezeigt“. Mit der Spende, dem Verkaufserlös der Altfahrzeuge und dem Zuschuss wäre ca. die Hälfte des Kaufpreises des Fahrzeugs gedeckt gewesen. Bzgl. der Annahme des Bürgers, dass das Thema nach dem ersten Beschluss und dem erfolglosen Widerspruch nicht nochmals hätte aufgegriffen werden dürfen, verweist sie auf die gesetzlichen Regelungen der Gemeindeordnung. Demnach gelte die Regelung, dass es für die erneute Behandlung eines TOP’s eine Sperrfrist gibt, nur für den Gemeinderat. Dies könne er gerne nachlesen. In 14 Jahren habe sie noch nie einen Widerspruch einlegen müssen, nun aber bereits drei Mal. Dies hätte sie sich „gerne gespart“. Sie sei befugt, immer dann Widerspruch gegen einen Beschluss einzulegen, wenn der Beschluss zulasten der Gemeinde gefasst werde. Jeder einzelne Widerspruch sei mit dem Kommunalamt abgesprochen worden. Das Kommunalamt vertrete hierzu die gleiche Sichtweise. Zu den Widersprüchen führt sie anschließend noch detailreicher aus:


1. Klosterpark: Der Widerspruch sei eingelegt worden aufgrund der Sicherung des Standorts für den Wertstoffhof. Alle Änderungen des Bebauungsplans wären vorteilig für die Gemeinde gewesen. Lediglich der Bau der Terrasse am Veranstaltungsgebäude habe weder positive noch negative Auswirkungen für die Gemeinde gehabt. Man habe auch hier „alles aufgezeigt“. Die Änderungen seien nur minimal gewesen. Um das Thema Klosterpark sei eine politische Diskussion entfacht. Unter dem TOP Verschiedenes werden sie die sieben Gemeinderäte, die gegen die Änderung des Bebauungsplans gestimmt haben, direkt fragen, wie es nun weitergehen soll.

2. Hebesätze: Die Situation sei vor Beschlussfassung aufgrund der Haushaltslage ausführlich mit dem Gemeinderat nichtöffentlich besprochen worden. Auch auf Druck des Kommunalamts habe man verdeutlicht, dass eine Erhöhung der Hebesätze sein müsse. Der Gemeinderat hat der Erhöhung bei Behandlung des Widerspruchs zugestimmt.

3. Ersatzbeschaffung MTW: Hier sei sie immer noch der Meinung, dass der Widerspruch zu Lasten der Gemeinde und auch der Mannschaft gehe. Der Feuerwehrbedarfsplan zeige den Bedarf deutlich auf. Die Mannschaft sei komplett vertreten gewesen, die Mängel seien durch den Kommandanten aufgezeigt worden. Sie stellt die Frage in den Raum, wer von den Gemeinderatsmitgliedern hierzu mehr Fachwissen hat, als der Kommandant, die Mannschaft und die Verwaltung? Sie wolle die Mannschaft nicht in Gefahr bringen.

Der Bürger unterstellt, dass BM’in Marquardt nur aus ihrer eigenen Perspektive handelt. Man müsse den Rat besser informieren, um „nachhaltige Entscheidungen“ treffen zu können. Er fordert eine „bessere Informationslage“.
BM’in Marquardt entgegnet, dass die Informationslage gepasst habe. Das Kommunalamt habe dies auch so bestätigt.
Ein anderer Bürger führt aus, dass er es bedauere, dass die Ersatzbeschaffung des MTW’s abgelehnt worden sei. Er sei verwundert darüber, dass bei der entsprechenden Sitzung von GR Hirsch unter Punkt Verschiedenes ausgeführt wurde, dass er für die Ersatzbeschaffung des MTW’s spenden wolle. „Wie kann man davor dann dagegen stimmen?“ Außerdem sei ein aktiver Feuerwehrmann im Gremium, der selbst auch mit dem Fahrzeug fahre. Von ihm hätte er sich eine Enthaltung gewünscht und keine Nein-Stimme. Der Bürger beendet sein Statement zum MTW und erkundigt sich anschließend nach dem aktuellen Stand zum Thema Glasfaser.

BM’in Marquardt führt aus, dass der Glasfaser-Ausbau nicht vor dem Jahr 2026 erfolgen werde. Alle Vorbereitungen seien getroffen worden. Man hoffe immer noch auf den Ausbau.
Ein weiterer Bürger möchte eine Stellungnahme abgeben. Er sei seit geraumer Zeit bei fast jeder Sitzung dabei. Er stellt die Frage in den Raum: „Warum haben sich gewisse Gemeinderäte wählen lassen?“ Seiner Meinung nach geht es bei vielen Ratsmitgliedern um das Persönliche statt um die Gemeinde.
BM’in Marquardt bedankt sich für die Wortmeldungen und stellt anschließend fest, dass keine weiteren Wortmeldungen aus der Bürgerschaft vorliegen.

§ 1257

Jährlicher Spendenbericht
BM’in Marquardt eröffnet den genannten TOP und führt aus, dass der diesjährige Spendenbericht länger sei, als sonst. Sie übergibt anschließend das Wort an Hauptamtsleiterin Frau Hornek.
Hauptamtsleiterin Frau Hornek führt anhand der Sitzungsvorlage in das Thema ein. Da auch drei Gemeinderatsmitglieder sowie BM’in Marquardt unter den Spendern sind, werde das Thema in fünf Abschnitte aufgeteilt und je einzelne Beschlüsse gefasst, da die genannten Personen aufgrund Befangenheit bei ihrer jeweiligen eigenen Spende nicht abstimmen dürfen. Sie geht zunächst auf Punkt 1 der Sitzungsvorlage ein und verliest die verschiedenen Spenden:

Spender

Wert

Zweck
Spendeneinnahme Einweihungsfest Dirtbikepark

18,00 €

Dirtbikepark
Holzbau Schmid GmbH & Co. KG

500,00 €

Freiwillige Feuerwehr

mars solutions GmbH

1.928,43 €

Freiwillige Feuerwehr

smarte Heizungssteuerung

Schmid und Bronn Immobilien GmbH & Co. KG

500,00 €

Freiwillige Feuerwehr
Adelheid Veigel

100,00 €

Freiwillige Feuerwehr
Marianne Hildner

50,00 €

Jugendfeuerwehr
Gertrud Rösch

100,00 €

Jugendfeuerwehr

Autohaus Müller GmbH

100,00 €

Kindergarten „Pusteblume“

Zuschuss für Teamveranstaltungen

Hildner Treppen- und Holzbau GmbH & Co. KG

400,00 €

Kindergarten „Pusteblume“

Zuschuss für Teamveranstaltungen

Hildner Treppen- und Holzbau GmbH & Co. KG

700,00 €

Kindergarten „Pusteblume“

Zuschuss für Busfahrt/Ausflug etc.

Daniela Zwerenz

44,69 €

Kindergarten „Pusteblume“

Sachspende

Markus Eisenreich

1.000,00 €

Naturkindergarten

Hochbeet

Dr. Gunther Plessmann

300,00 €

Naturkindergarten
Volksbank Göppingen eG

150,00 €

Schülerferienprogramm
Waltraud Jarosch

200,00 €

Sitzbank Dorffriedhof

9 Ehrenamtliche, Bücherei Bücherwurm

je 840,00 €

7.560,00 €

Verzicht auf Erstattung von Aufwendungen

BM’in Marquardt verliest den nachfolgenden

Beschlussvorschlag

Die Annahme der Spenden wird genehmigt.

Der Gemeinderat fasst den Beschluss einstimmig.

Anschließend erläutert Hauptamtsleiterin Frau Hornek den nächsten Teil der Sitzungsvorlage. Da es hier um eine Spende von GR Hasenwandel geht, erklärt dieser sich für befangen und rückt vom Sitzungstisch ab.

Spender

Wert

Zweck

Hasenwandel Garten- und Landschaftsbau

1.850,00 €

Unterhaltspflege
Verkehrsinseln Klosterkreuzung

BM’in Marquardt verliest den nachfolgenden

Beschlussvorschlag

Die Annahme der Spende von der Firma Hasenwandel Garten- und Landschaftsbau wird genehmigt.

Der Gemeinderat fasst den Beschluss einstimmig.

Anschließend erläutert Hauptamtsleiterin Frau Hornek den nächsten Teil der Sitzungsvorlage. Da es hier um eine Spende von GR M. Hees geht, erklärt dieser sich für befangen und rückt vom Sitzungstisch ab.

Spender

Wert

Zweck
Christine und Martin Hees

700,00 €

Jugendfeuerwehr

BM’in Marquardt verliest den nachfolgenden

Beschlussvorschlag

Die Annahme der Spende von Gemeinderat Martin Hees und Christine Hees wird genehmigt.

Der Gemeinderat fasst den Beschluss einstimmig.

Anschließend erläutert Hauptamtsleiterin Frau Hornek den nächsten Teil der Sitzungsvorlage. Da es hier um eine Spende von GR Hirsch geht, erklärt dieser sich für befangen und rückt vom Sitzungstisch ab.

Spender

Wert

Zweck

Martina und Thorsten Hirsch

250,00 €

Seniorenweihnachtsgeschenke

Zuschuss Filztaschen

BM’in Marquardt verliest den nachfolgenden

Beschlussvorschlag

Die Annahme der Spende von Gemeinderat Thorsten Hirsch und Martina Hirsch wird genehmigt.

Der Gemeinderat fasst den Beschluss einstimmig.

Anschließend erläutert Hauptamtsleiterin Frau Hornek den nächsten Teil der Sitzungsvorlage. Da es hier um eine Spende von BM’in Marquardt geht, erklärt diese sich für befangen und rückt vom Sitzungstisch ab. Die 2. stellvertretende Bürgermeisterin GR’in Beißwenger übernimmt für diesen Teil die Sitzungsleitung.

Spender

Wert

Zweck
Carmen Marquardt

200,00 €

Teambuilding der Gemeindeverwaltung
Carmen Marquardt

250,00 €

Sitzbank Dorffriedhof

GR’in Beißwenger verliest den nachfolgenden

Beschlussvorschlag

Die Annahme der Spende von BM’in Marquardt wird genehmigt.

Der Gemeinderat fasst den Beschluss einstimmig.

Hauptamtsleiterin Frau Hornek führt aus, dass somit insgesamt Spenden in Höhe von 16.901,12 € eingegangen sind. Sie bedankt sich bei allen Spenderinnen und Spendern.

BM’in Marquardt übernimmt anschließend wieder die Sitzungsleitung und bedankt sich ebenfalls ganz herzlich bei allen Spenderinnen und Spendern.

§ 1258

Freiwillige Feuerwehr Adelberg – Fortschreibung der Feuerwehrbedarfsplanung

  • Beratung und Beschlussfassung zur weiteren Vorgehensweise

BM‘in Marquardt eröffnet den genannten TOP und übergibt das Wort an Hauptamtsleiterin Frau Hornek.

Hauptamtsleiterin Frau Hornek führt anhand der Sitzungsvorlage in das bereits in der Sitzung vom 12.12.2024 besprochene Thema ein. Zudem habe man auch nochmals mit der Kreisbrandmeisterstelle im Landratsamt Rücksprache gehalten. Von dort habe es die „dringende Empfehlung“ gegeben, den Bedarfsplan zu aktualisieren und auf fünf Jahre fortzuschreiben.

Da die Vertreter der Feuerwehr am heutigen Sitzungsabend nicht teilnehmen können, verliest BM’in Marquardt ein Schreiben der Feuerwehr, welches sie zu Protokoll gibt:

Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans

Sehr geehrte Gemeinderatsmitglieder,

nach der Gemeinderatssitzung am 12. Dezember 2024 haben wir das Thema „Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans in Eigenleistung“ nochmals geprüft und besprochen.

Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass für uns die Fortschreibung des Bedarfsplans zeitlich nur schwer darstellbar ist. Zudem ist bei uns durch die letzten Sitzungen der Eindruck entstanden, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Teilen des Gemeinderats und der Feuerwehr gestört ist. Es scheint zu viele unterschiedliche Ansichten und Prioritäten in Bezug auf die feuerwehrtechnische Ausstattung und deren Zustand zu geben.

Dies ist in unseren Augen keine Basis für die Ausarbeitung eines derart wichtigen Dokuments, welches die derzeitige und künftige Leistungsfähigkeit der Feuerwehr untersucht und auf etwaige Mängel hinweist. Auch für die Gemeinde dient der Bedarfsplan als Planungsinstrument und ist notwendig, um zum Beispiel Fördergelder für Investitionen zu beantragen.

Uns sind die Herausforderungen und zwingenden Maßnahmen der Feuerwehr und die der Gemeinde in den nächsten Jahren sehr bewusst. Daher halten wir es im Rahmen der Objektivität für sinnvoll, eine dritte Person von außen als vertrauensbildende Maßnahme hinzuzuziehen.

Als Feuerwehrführung stehen wir nach wie vor jederzeit für Gespräche mit dem Gemeinderat zur Verfügung. Wir begrüßen den direkten Dialog sehr.

Mit freundlichen Grüßen

Lukas Rick Andreas Preugschas

Kommandant Stv. Kommandant

Anschließend stellt BM’in Marquardt fest, dass keinerlei Wortmeldungen aus dem Gremium vorliegen. Sie verliest anschließend den nachfolgenden

Beschlussvorschlag

Der Auftrag für die Fortschreibung der Bedarfsplanung der Feuerwehr Adelberg für den Zeitraum 2025 bis 2030 wird an Herrn Ralf-Jörg Hohloch, Firma Gefahrenabwehrplanung Hohloch UG, Akazienweg 7, 79100 Freiburg, gemäß dem vorliegenden Angebot vom 02.12.2024 erteilt.

Der Gemeinderat fasst den Beschluss mit 6 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen.

BM’in Marquardt bedankt sich für den positiven Beschluss. Dies sei ein „gutes Zeichen“ an die Feuerwehr.

§ 1259

Fortschreibung der Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung

  • Aktuelle Informationen

BM‘in Marquardt eröffnet den genannten TOP und übergibt das Wort an Hauptamtsleiterin Frau Hornek.

Hauptamtsleiterin Frau Hornek führt aus, dass das Thema bereits im November schon einmal auf der Tagesordnung gestanden habe. Es gehe hierbei kurz gesagt darum, die Präsentation zu den Kinderzahlen und zur Bedarfsabfrage von Mai 2024 zu verschriftlichen und dieses Schriftwerk dem Gemeinderat vorzustellen. Die ausgearbeitete Bedarfsplanung habe das Gremium im November als Sitzungsvorlage erhalten. Mehrheitlich sei dann jedoch der Beschluss gefasst worden, dass das Thema bis auf Weiteres aufgeschoben werden soll. Man hätte das Thema nun nochmals auf die Tagesordnung setzen können und am heutigen Abend die Unterlagen mit aktualisierten Zahlen vorstellen können, jedoch möchte sie dem Gremium stattdessen einen Vorschlag unterbreiten. Für den März sei eine erneute Bedarfsplanung mit Bedarfsabfrage vorgesehen. Die Abfrage nehme zunächst einige Wochen Zeit in Anspruch, bis alle Rückmeldungen vorliegen. Danach könne voraussichtlich im April mit der Ergebnisauswertung begonnen werden. Hierzu sei man dann auch im Austausch mit den Betreuungseinrichtungen. Die Planung werde dann auch im Rahmen der schriftlichen Ausarbeitungen fortgeführt und aktualisiert. Dies sei beim letzten Mal der Knackpunkt gewesen, dass die Ergebnispräsentation und die schriftliche Ausarbeitung aufgrund zu hohen Arbeitsaufwands zeitlich auseinandergefallen sind. Daher seien die Zahlen aus dem Frühjahr für die schriftliche Ausarbeitung im Oktober nochmals auf den aktuellen Stand gebracht worden. Sie schlägt nun vor, die alten Zahlen nicht erneut zu aktualisieren und zu präsentieren, sondern das Thema aufzuschieben, bis die neuesten Zahlen vorliegen. Dies wäre voraussichtlich im Mai der Fall. Eine Aktualisierung der alten Datengrundlage halte sie für nicht zielführend, sie sei jedoch für Gegenvorschläge zur weiteren Vorgehensweise offen.

Das Gremium zeigt sich mit dem Vorschlag einverstanden, da man dann belastbare Zahlen vorliegen hat.

GR’in Beißwenger erkundigt sich nach den Vergaberichtlinien und wann diese überarbeitet werden.

Es folgt eine kurze Aussprache. Aus dem Gremium ist zu vernehmen, dass die Vergaberichtlinien für die Platzvergabe für die Kinderbetreuungseinrichtungen zum kommenden Kindergartenjahr ebenfalls überprüft werden sollen, so wie es ursprünglich vereinbart wurde. Die aktuelle Bedarfsabfrage und Platzvergabe soll nochmals anhand der vorhandenen Vergabekriterien erfolgen.

Es folgt ein abschließender Austausch.

Anschließend stellt BM’in Marquardt fest, dass keine weiteren Wortmeldungen vorliegen.

§ 1260

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023

BM‘in Marquardt eröffnet den genannten TOP und übergibt das Wort an Kämmerin Frau Bauder.

Kämmerin Frau Bauder erläutert anschließend das Zahlenwerk und geht auf die wesentlichen Rechengrößen ein.

BM’in Marquardt stellt fest, dass bei einem Gesamthaushaltsvolumen von 6 bis 7 Mio. € ein deutlich positives Gesamtergebnis erzielt werden konnte. Das Rechnungsergebnis sei in den letzten Jahren immer positiv gewesen.

Auf Nachfrage von GR’in Baumann-Tischer erläutert Kämmerin Frau Bauder weitere Zahlen sowie die größten Investitionsposten, wie etwa 830.000 € für den Kauf der Schorndorfer Straße 5, 243.000 € Restzahlung für das HLF 10 der Feuerwehr, 115.000 € Zuschussrate an den Eigenbetrieb Sport- und Erholungszentrum und 75.000 € Kapitalumlage an den Verwaltungsverband.

BM’in Marquardt ergänzt, dass für den Kauf der Schorndorfer Straße 5 ein Kredit aufgenommen werden musste. Aufgrund der Angst, den Lebensmittelladen zu verlieren, falls das Gebäude in andere Hände kommt, habe sich der Gemeinderat damals entschieden, das Gebäude im Sinne der Daseinsvorsorge zu erwerben. Weitere Kredite mussten nicht aufgenommen werden, auch nicht für das Feuerwehrfahrzeug.

Es folgen weitere Wortmeldungen und Ausführungen zum Jahresabschluss.

GR Hirsch erkundigt sich nach der Gewerbesteuerentwicklung.

Kämmerin Frau Bauder verweist auf den Haushaltsplan 2024 und das dort beinhaltete Balkendiagramm. Seit 2015 lägen die Erträge aus der Gewerbesteuer stets bei über 1 Mio. € jährlich, im Jahr 2024 bei 1,4 Mio. €.

GR Regelmann merkt hierzu an, dass aufgrund der Finanzausgleichssystematik von der Gewerbesteuer nur rund 1/3 bei der Gemeinde verbleibt. Es treffe die Gemeinde doppelt, dass die Gewerbesteuerzahlungen in 2023 so hoch gewesen seien.

Es folgen weitere Wortmeldungen.

Anschließend stellt BM’in Marquardt fest, dass keine weiteren Wortmeldungen vorliegen. Sie verweist sodann auf den in den Sitzungsunterlagen abgedruckten

Beschlussvorschlag

Auf Grund von § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat am 30.01.2025 den Jahresabschluss für das Jahr 2023 mit den in der Sitzungsunterlage abgedruckten Werten fest.

Der Gemeinderat fasst den Beschluss einstimmig.

§ 1261

Kläranlage Adelberg

  • Vergabe der Vermessungsarbeiten

BM‘in Marquardt eröffnet den genannten TOP und übergibt das Wort an Kämmerin Frau Bauder.

Kämmerin Frau Bauder führt anhand der Sitzungsvorlage durch das Thema. Sie fasst zusammen, dass die Vergabe der Vermessungsarbeiten notwendig sei, damit das Büro Bartsch in weitere Planungen einsteigen kann.

Es folgen Wortmeldungen.

GR Hirsch erkundigt sich, ob der Sandfang bereits repariert worden sei.

Kämmerin Frau Bauder führt aus, dass es keine Unterlagen zum Sandfang gebe und die Reparatur daher noch nicht erfolgt sei. Keiner wisse, wie es im Sandfang aussehe, daher müsse vor den Vermessungsarbeiten auch zunächst abgeschiebert und leergepumpt werden.

Es folgen verschiedene Verständnisfragen.

Kämmerin Frau Bauder führt aus, dass das Büro Bartsch in die Kläranlagen-Thematik eingestiegen sei und auch Optimierungsbedarf sieht, was zu Kosteneinsparungen führen soll. Daher habe man den damaligen Beschluss bzgl. des Sandfangs noch nicht umgesetzt. Der hinzugezogene Elektriker sei entsetzt gewesen über die alten Schaltschränke und darüber, dass es keine Schaltpläne o. Ä. gebe. Für eine Bestandsaufnahme habe man daher „alles ausprobieren“ müssen.

Es folgen weitere Verständnisfragen sowie eine Diskussion über den Abwasserzweckverband.

Bezüglich des Abwasserzweckverbandes führt BM’in Marquardt aus, dass man in Gesprächen sei und es ein Miteinander sei. Die Pflichtaufgabe der Gemeinde Adelberg sei es nun zunächst, an den Sandfang in der alten Kläranlage heranzugehen.

Anschließend stellt BM’in Marquardt fest, dass keine weiteren Wortmeldungen vorliegen und verliest den nachfolgenden

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Adelberg beauftragt das Vermessungsbüro Henn+ Kessler entsprechend des in der Anlage 1 beigefügten Angebots Nr. 818 vom 20.12.2024 in Höhe von 2.750 Euro (netto) mit der Durchführung der Bestandsvermessung.

Der Gemeinderat fasst den Beschluss einstimmig.

§ 1262

Schnurrstraße

  • Beweissicherung: Auftragserteilung

BM‘in Marquardt eröffnet den genannten TOP und führt durch das Thema. Es gehe um die Sicherheit für die Anwohner und die Gemeinde. Vorliegend könne man sich in Bezug auf die Beweissicherung nun entscheiden, ob diese nur von außen oder von außen und von innen durchgeführt werden soll. Der Ist-Zustand werde dann dokumentiert. Diese Unterlagen könnten dann bei Streitfragen zur Klärung herangezogen werden, um unnötige Gerichtsverfahren abzuwenden. Im Rahmen der Sanierung der Frühlingstraße habe man dies auch schon gemacht. Damals habe man mit Bieter 3 zusammengearbeitet. Die Beweissicherung wurde von außen und von innen durchgeführt. Von unabhängigen Architekten werde empfohlen, die Beweissicherung sowohl von außen, als auch von innen durchzuführen, da von außen nicht alles ersichtlich sei. Herr Bartsch sei der Meinung, dass grundsätzlich eine Beweissicherung von außen ausreichend sei. Man habe drei Firmen angeschrieben. Die Angebote seien als nichtöffentliche Anlage den Sitzungsunterlagen beigefügt. Die Vergleichbarkeit der Angebote sei jedoch nicht so einfach. Sie verweist hierzu auf die Erläuterungen in den Sitzungsunterlagen. Da Bieter 3 erst ab März freie Kapazitäten hat, sollte von diesem Angebot aus Zeitgründen Abstand genommen werden. Die Verwaltung schlägt Folgendes vor: Bieter 1 soll mit einer Beweissicherung von außen und innen beauftragt werden, wobei die Beweissicherung von innen nur zur Straßenseite hin erfolgen soll.

Es folgt ein Austausch innerhalb des Gremiums sowie einige Verständnisfragen.

Auf Frage von GR M. Hees berichtet BM’in Marquardt, dass Bieter 1 direkt mit der Ausführung beginnen kann. Mit Bieter 3 habe man nochmals gesprochen, jedoch sei eine Durchführung der Arbeiten definitiv nicht vor März möglich. BM’in Marquardt stellt anschließend fest, dass keine weiteren Wortmeldungen vorliegen und verliest den nachfolgenden

Beschlussvorschlag

1. Vor der Baumaßnahme „Schnurrstraße“ soll eine Beweissicherung sowohl von außen als auch von innen erfolgen. Die Beweissicherung von innen soll nur zur Straßenseite hin erfolgen.

2. Die Ausführung soll ohne die Erstellung eines Gutachtens erfolgen.

3. Der Auftrag zur Beweissicherung wird an Bieter 1 vergeben.

Der Gemeinderat fasst den Beschluss einstimmig.

§ 1263

Haushalt 2025

  • Bisherige Einsparungen
  • Antrag aus dem Gemeinderat: Erstellung einer Mindestkostenaufstellung für die Kinderbetreuung

BM’in Marquardt eröffnet den genannten TOP. Der TOP wird in zwei Teile aufgeteilt.

Teil 1: Bisherige Einsparungen

BM’in Marquardt führt hierzu aus, dass derzeit noch „alles im Fluss“ sei. Täglich gebe es Neuerungen, die in den Haushaltsplan eingearbeitet werden. Man werde dem Gremium nun den Stand zum heutigen Tag präsentieren.

Kämmerin Frau Bauder führt anschließend anhand der Sitzungsvorlage durch das Thema. Die ursprünglichen Planungen habe man komplett verwerfen müssen aufgrund des im November eingegangenen Testbescheids vom Land. Das Defizit im Gesamtergebnishaushalt belief sich auf -2.285.650 €. Inzwischen liege man inkl. Sonderergebnis bei einem geplanten Gesamtergebnis von -1.385.450 Mio. €. Dies sei eine Einsparung von 900.200 €. Die Einsparung konnte erzielt werden durch eine Erhöhung der Einnahmen, Kürzung der Ausgaben und der Einplanung eines außerordentlichen Ertrags. Die ordentlichen Erträge konnten um rund 263.000 € gesteigert werden. Zudem habe man die ordentlichen Aufwendungen um rund 191.000 € senken können. Der außerordentliche Ertrag aus dem Verkauf von Bauplätzen liege bei 445.000 €. Man habe an vielen kleinen Schrauben gedreht, aber auch an einigen größeren. Sie beschreibt anschließend die Einnahmen- und die Ausgabenseite.

Es folgt ein kurzer Austausch hierzu.

Kämmerin Frau Bauder fährt fort, dass von der Rechtsaufsichtsbehörde [Anm.: Die Rechtsaufsichtsbehörde ist das Kommunalamt] der Verzicht auf sämtliche freiwillige Leistungen gefordert worden sei. Sie verweist darauf, dass es hierzu noch zur Debatte stehende offene Punkte gebe, wie etwa der Zuschuss an die Schurwald-Musikschule, der Zuschuss an die evangelische Kirche oder die Diskussion darüber, Nutzungsentgelte für die Nutzung des Sportplatzes und der Festwiese einzuführen. Diese Dinge seien im aktuellen Haushaltsentwurf noch nicht berücksichtigt.

BM’in Marquardt fügt hierzu an, dass das Kommunalamt wisse, dass nicht alle freiwilligen Leistungen von heute auf morgen gestrichen werden können. Wie am Beispiel der Musikschule zu sehen sei, liegen laufende Verträge zugrunde, die nicht einfach kurzfristig gekündigt werden können.

Kämmerin Frau Bauder geht anschließend auf den restlichen Teil der Sitzungsvorlage ein.

BM’in Marquardt erklärt, dass man mit diesen Zahlen bereits ans Kommunalamt herangegangen sei und dort ein „sehr positives Feedback“ erhalten habe. Nicht nur in Adelberg, auch im gesamten Landkreis und darüber hinaus habe man mit finanziellen Problemen zu kämpfen. Die massiven Kürzungen im Haushalt seien zustande gekommen, weil „alle Beteiligten zusammengearbeitet“ haben. Auch im Kleinen habe man vieles gestrichen, trotzdem sei man auch weiterhin dran, den Haushalt weiter einzukürzen.

GR Regelmann lobt die Einsparungen. Bei einem Haushalt mit einem Volumen von 5 Mio. € sei dies nicht so einfach, 2 Mio. € herauszukürzen. Für das Kommunalamt sei es wichtig zu sehen, dass intensiv daran gearbeitet wird. Er lobt alle Beteiligten für die Anstrengungen.

Für BM’in Marquardt ist es ebenfalls wichtig, dass man mit dem Gemeinderat bespricht, wie es nun weitergeht.

GR Hirsch bringt an, dass der Verkauf von Flächen nicht für den Haushaltsausgleich dienen sollte. Er verweist darauf, dass es jedoch auch um die Infrastruktur gehe. Hier müsse man dringend investieren.

Es folgen weitere Wortmeldungen.

BM’in Marquardt führt aus, dass das Geld „noch nie rausgeschmissen“ wurde. Das Ziel müsse sein, die Handlungsfähigkeit der Gemeinde zu erhalten, indem man einen genehmigungsfähigen Haushalt erreiche. Man müsse mit der Misere leben und bestmöglich damit umgehen. Jedoch sei man bereits „auf einem guten Weg“.

Aufgrund der Finanzlage und den vielen notwendigen Investitionen, die nicht getätigt werden können, hat GR’in Baumann-Tischer „große Bauchschmerzen“.

GR’in Beißwenger weist darauf hin, dass die Personalausgaben im Verhältnis inzwischen die Hälfte der ordentlichen Erträge ausmachen. Man müsse „dringend etwas ändern und die Abwärtsspirale durchbrechen“.

BM’in Marquardt bedankt sich für die Wortmeldungen. Seit Jahren seien dies ihre Worte. Auch die von ihr in der Vergangenheit verlesenen Pressemitteilungen des Gemeindetags u. Ä. zeigen auf, dass es sich um ein allgemeines Problem handle. In Bezug auf die Personalkosten führt sie aus, dass sich ein großer Teil der Personalkosten im Bereich der Kinderbetreuung aus den Betriebserlaubnissen ergeben. Was die Verwaltung anbelange, müsse man sich überlegen, ob man eine laufende Verwaltung haben und attraktiv bleiben wolle. Wenn ja, dann müsse man die Kosten hierfür in Kauf nehmen. Sie sieht einen klaren Handlungsbedarf auf Seiten der Politik. „Wir haben unsere Hausaufgaben getan!“ Es müsse nun „von oben“ etwas passieren.

Anschließend stellt BM’in Marquardt fest, dass zu diesem Teil des TOP’s keine weiteren Wortmeldungen vorliegen.

Teil 2: Antrag aus dem Gemeinderat: Erstellung einer Mindestkostenaufstellung für die Kinderbetreuung

BM’in Marquardt geht nun auf den zweiten Teil des TOP’s ein. Sie führt aus, dass ein Antrag von fünf Gemeinderatsmitgliedern bei der Verwaltung eingereicht worden sei. Dieser beziehe sich auf die Erstellung einer Mindestkostenaufstellung für die Kinderbetreuung. Sie bittet anschließend GR M. Hees als Einreicher des Antrags, den Antrag inhaltlich vorzustellen.

GR M. Hees verliest den Antrag.

Thema: Antrag zur Erstellung einer Mindestkostenaufstellung für die Kinderbetreuung

Sehr geehrte Frau Marquardt,

die finanzielle Lage unserer Gemeinde Adelberg ist äußerst kritisch. Der aktuelle Haushaltsplan weist ein Defizit von 2,2 Millionen Euro im Ergebnishaushalt auf, welches gemäß den Vorgaben der Kommunalaufsicht auf 0,9 Millionen Euro reduziert werden muss. Trotz intensiver Bemühungen und der Generierung von zusätzlichen Einnahmen in Höhe von 500.000 Euro bleibt die finanzielle Situation angespannt.

Der Teilergebnishaushalt Kindergarten hat ein jährliches Volumen von 2,1 Millionen Euro und einen Nettoressourcenbedarf von minus 1,5 Millionen Euro. Um eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu schaffen, welche Dienstleistungen wir uns in der Kinderbetreuung zukünftig leisten können, ist es notwendig, eine detaillierte Mindestkostenaufstellung für die minimale Ausführung der Pflichtaufgabe Kinderbetreuung zu erstellen.

Antrag: Die Verwaltung wird beauftragt, eine Mindestkostenaufstellung für die minimale Ausführung der Pflichtaufgabe Kinderbetreuung zu erstellen. Diese Aufstellung soll folgende Punkte umfassen:

  • Personalkosten: Ermittlung der Mindestpersonalkosten unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen und Mindeststandards.
  • Sachkosten: Aufstellung der notwendigen Sachkosten für den Betrieb der Kinderbetreuungseinrichtungen.
  • lnfrastrukturkosten: Ermittlung der notwendigen Kosten für die Instandhaltung und den Betrieb der bestehenden Infrastruktur.
  • Verwaltungskosten: Aufstellung der Verwaltungskosten, die direkt mit der Kinderbetreuung in Verbindung stehen.
  • Einsparpotenziale: Identifizierung möglicher Einsparpotenziale ohne die gesetzlichen Mindeststandards zu unterschreiten. (Nachmittagsbetreuung, Mittagessen, Schülerbetreuung, TIGER-Gruppe)

Die Verwaltung wird gebeten, die Ergebnisse dieser Aufstellung dem Gemeinderat in der nächsten Sitzung vorzustellen, damit wir eine fundierte Diskussion über mögliche Anpassungen in der Kinderbetreuung führen können.

Begründung: Die Erstellung einer Mindestkostenaufstellung ist notwendig, um eine klare Orientierung darüber zu erhalten, welche Dienstleistungen wir uns in der Kinderbetreuung zukünftig leisten können. Angesichts der aktuellen Finanzlage und der Auflage der Kommunalaufsicht, das Defizit zu reduzieren, müssen wir alle Möglichkeiten sorgfältig prüfen und abwägen, um eine nachhaltige und finanzierbare Lösung für unsere Gemeinde zu finden. Wir sind uns der emotionalen Bedeutung des Themas Kinderbetreuung bewusst, dennoch ist es unsere Pflicht als Gemeinderat, verantwortungsvoll mit den finanziellen Ressourcen unserer Gemeinde umzugehen und sicherzustellen, dass wir auch in Zukunft handlungsfähig bleiben.

Unterzeichner des Antrags sind GR’in Beißwenger, GR A. Hees, GR M. Hees, GR Hirsch und GR Önüt.

BM’in Marquardt verweist darauf, dass der Gemeinderat soeben bereits einige Zahlen zum Haushalt im Allgemeinen und zu den Einsparungen von Frau Bauder erhalten hat. Nun wolle man explizit auf die Kinderbetreuung eingehen. Sie übergibt das Wort an Hauptamtsleiterin Frau Hornek und bittet zugleich Kindergartenleitung Frau Claudia Bürkert aus dem Zuhörerbereich an den Sitzungstisch.

Hauptamtsleiterin Frau Hornek geht anschließend auf den eingereichten Antrag ein und erläutert die damit in Zusammenhang stehenden Schwierigkeiten. Sie führt aus, dass im Antrag verschiedenste Punkte genannt sind, die sehr unterschiedlich zu behandeln sind. Sie zeigt eine Übersicht, die die Haushaltszahlen für alle Kinderbetreuungseinrichtungen im Entwurf enthält. Viele Kosten im Bereich der Kinderbetreuung seien Fixkosten. Sehr viele Zahlen könne man dem aktuellen Haushaltsplanentwurf bereits entnehmen, der die Zahlen für das Jahr 2025 und die fortfolgenden Zahlen zeige. Puffer, wie etwa für die Gebäudeunterhaltung, seien komplett gekürzt worden. Im Haushaltsplanentwurf habe man alles reduziert, was nur ging, sodass sich dieser Entwurf für den Kindergarten in der jetzigen Ausführung als Mindestkostenentwurf darstelle. Was die Antragsteller sich konkret unter einer Mindestausführung der Kinderbetreuung vorstellen, sei noch zu erörtern. Was die Sachkosten und Infrastrukturkosten angehe, seien viele Fixkosten enthalten oder auch Kosten, die sich aus aktuell laufenden Verträgen ergeben. Eine große Stellschraube sieht sie hier nicht – als Beispiele werden Strom, Gas, Wasser, Abfall oder laufende Leasingverträge angeführt, ebenso Gebäudeunterhaltungskosten. Sie verdeutlicht, dass bei derlei Kosten eine Abhängigkeit zu den Kinderbetreuungszahlen nur bedingt vorhanden sind. Bei den Personalkosten sei aufgrund der Betriebserlaubnis eine gewisse Abhängigkeit zum jeweiligen Betreuungsangebot gegeben. Sie erläutert sodann weitere Punkte aus dem Haushaltsentwurf für den Kindergarten.

Es folgen einige Verständnisfragen und ein kurzer Austausch.

BM’in Marquardt bittet die Einreicher des Antrags anschließend darum zu erläutern, was sie unter einer Mindestkostenaufstellung für die Pflichtaufgaben in der Kinderbetreuung konkret verstehen.

GR A. Hees erläutert, dass Kommunalamtsleiterin Frau Groner darauf hingewiesen hat, dass bei Pflichtaufgaben die Frage nach dem Wie in Bezug auf die Durchführung gestellt werden muss.

Was den Personalschlüssel und alles Weitere anbelange, wolle man wissen, wo man sich befindet, wenn man nur noch das Minimum umsetzt. Es müsse eine Diskussionsgrundlage geschaffen werden, um daraufhin darüber zu sprechen, was wir uns leisten können und leisten wollen.

Auf Nachfrage von BM’in Marquardt antwortet GR M. Hees, dass es um alle Kosten in Bezug auf die Kinderbetreuung gehe, nicht nur um die Personalkosten.

Es folgen weitere Wortmeldungen.

Für GR A. Hees ist klar, dass es sich hierbei um ein „heikles Thema“ handelt, jedoch wolle man einfach sehen, wo man stehe.

Es folgt ein weiterer Austausch.

GR Regelmann findet, dass der Antrag hätte deutlicher formuliert werden müssen, dass dieser auch eine Betreuungszeit als Anhaltspunkt hätte beinhalten müssen.

BM’in Marquardt führt aus, dass das Kommunalamt deutlich darauf hingewiesen hat, dass es sich bei der Kinderbetreuung um eine Pflichtaufgabe handelt. Aufgrund bestehender Verträge könne man nicht einfach das Angebot reduzieren. Außerdem gehe es um die Attraktivität des Ortes. Den Antrag könne sie „noch nicht richtig deuten“.

GR Regelmann findet, dass man den Punkt suchen müsse „wo die Pflicht beginnt“.

BM’in Marquardt antwortet, dass dies mangels gesetzlicher Regelungen schwierig sei.

GR M. Hees verweist darauf, dass noch nichts beschlossen sei. Der Druck des Kommunalamts sei jedoch da. Als Gemeinderat habe er die Pflicht, zu informieren und eine Basis für eine Diskussion zu schaffen. Man müsse wissen, von welchen Zahlen man spreche. Es handle sich beim Kindergarten „um den größten Haushaltsposten“. Auf der anderen Seite streiche man jedoch 6.500 € für die Vereine zur Jugendförderung.

Auch für BM’in Marquardt ist es schmerzlich, die Vereinsförderung zu streichen. Jedoch handle es sich bei der Vereinsförderung um eine freiwillige Aufgabe und bei der Kinderbetreuung um eine Pflichtaufgabe, weshalb man vorsichtig sein müsse, diese beiden Dinge zu vergleichen. Sie verstehe zwar nun, was das Ziel des Antrags sei, jedoch müsse man sich auch der Gefahr bewusst sein, was der Antrag bewirken könne, sowohl bei den Mitarbeitern, als auch bei den Familien. Daher habe sie noch einige Nachfragen ihrerseits stellen müssen. Was die Definition des Punktes Mindestpflichtaufgabe angehe, habe man sich ebenfalls nochmals kundig gemacht, denn so deutlich komme das nirgends heraus.

Hauptamtsleiterin Frau Hornek erläutert zunächst die allgemeinen gesetzlichen Grundlagen und die Rechtsansprüche für alle Kinder ab einem Jahr sowie für alle Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt. Eine genaue Definition, auf welchen zeitlichen Umfang sich der gesetzliche Anspruch bezieht, gebe es seitens des Gesetzgebers jedoch nicht. Aus Mangel an gesetzlichen Regelungen habe es jedoch bereits einige Gerichtsurteile gegeben, die jedoch teilweise unterschiedlich ausfallen und somit für die Träger von Kindertageseinrichtungen ein gewisses Risiko hierdurch entsteht. Hierzu führt sie anschließend näher aus. Sie hält letztlich fest, dass das Verwaltungsgericht Stuttgart beispielsweise bereits Urteile gefällt habe. Dort sei für ein Kind im Alter zwischen drei Jahren und Schuleintritt festgelegt worden, dass eine tägliche Förderung von fünf bis sechs Stunden erfolgen müsse. Dies sei ein Mindestanspruch. Wenn man dann vom höheren Wert ausgehe, also sechs Stunden täglich, sei man bereits beim Betreuungsmodul ‚Verlängerte Öffnungszeiten‘ angelangt. Trotzdem bewege man sich in dieser Hinsicht auf dünnem Eis, zumal die Gerichte darauf hinweisen, dass in Einzelfällen auch weitergehende Betreuungsumfänge geltend gemacht werden können. Was die Kleinkindbetreuung ab einem Jahr angehe, sei die Sachlage nochmals anders. Hier richte sich der Betreuungsumfang nach dem tatsächlichen Bedarf der Eltern, wobei der Umfang der Berufstätigkeit eine maßgebliche Rolle spiele. Man müsse also hier für ein adäquates Angebot im Ort sorgen, also auch Ganztagesbetreuungsplätze vorhalten. Es muss daher zusammengefasst darauf geachtet werden, dass es in Bezug auf den Rechtsanspruch für Eltern aufgrund der mangelnden gesetzlichen Regelungen immer noch eine Hintertür gebe und man als Träger schnell in etwas hineingeraten könne. In Adelberg käme erschwerend hinzu, dass es nicht noch diverse kirchliche oder private Kindertageseinrichtungen gebe, die verschiedene Angebotsformen abdecken, sondern dass das Gesamtangebot mit Kindergarten und Krippe, Naturkindergarten und der TigeR-Gruppe erschöpft sei. Man könne sich in ihren Augen also nicht so einfach „entspannt zurücklehnen“ und sich auf eine Kindertageseinrichtung zu Verlängerten Öffnungszeiten zurückziehen. In Bezug auf den eingereichten Gemeinderatsantrag sei nun die Schwierigkeit, dass festgelegt werden müsse, mit welchem Umfang und mit welcher Ausgestaltung des Betreuungsangebots gerechnet werden soll. Sie habe schon viele Berechnungen für den Gemeinderat ausgearbeitet und ihr sei stets klar, was sie dem Gremium präsentieren wolle, aber in diesem Fall tue sie sich schwer. Sie warnt davor, einfach „irgendwelche Zahlen in den Raum zu stellen und damit dann herumzuhantieren“. Dies sei eine „gefährliche Waffe“, da es sich um ein „emotionales Thema“ handle. Viele Eltern seien auch auf eine Ganztagesbetreuung angewiesen. Die Thematik müsse mit „absolutem Fingerspitzengefühl“ angegangen werden. Sie schlägt daher einen runden Tisch mit Kindergarten, Elternbeirat, Gemeinderat und Verwaltung vor, anstatt im Gremium einfach nur Berechnungen vorzustellen und Entscheidungen zu treffen. Gemeinsam könne man überlegen, wie der Kindergarten zukunftsfähig ausgestaltet werden kann. Die aktuellen Öffnungszeiten seien auch für den Kindergarten eine Herausforderung, da auch hierfür das entsprechende Personal organisiert werden muss. Es gebe bereits Ideen seitens des Kindergartens. Sie schlägt vor, diese Ideen heranzuziehen und auszuarbeiten, wie eine andere Struktur aussehen könnte und mit dieser Ausarbeitung anschließend in ein gemeinsames Gespräch zu gehen.

GR A. Hees bringt an, dass er dies bereits vorgeschlagen habe, als man beim gemeinsamen Termin im Landratsamt gewesen sei. Seitdem sei jedoch „nichts passiert“. Er möchte ein Gespräch mit dem Kindergarten sowie auch ein gemeinsames Gespräch mit der Feuerwehr.

BM’in Marquardt führt aus, dass man sowohl mit dem Kindergarten, als auch mit der Feuerwehr regelmäßig im Austausch sei. Dass „nichts passiert“ sei, könne sie nicht bestätigen. Frau Hornek habe die Problematik nun ausführlich erläutert.

Es folgt ein weiterer Austausch und eine Diskussion über die weitere Vorgehensweise und um die Ausarbeitung des Antrags. Zudem wird über die Personalausstattung des Kindergartens und die Elternbeiträge gesprochen.

Dem Gremium ist es letztlich wichtig, dass alle Gemeinderatsmitglieder an dem vorgesehenen Gespräch teilnehmen und dass eine gemeinsame Lösung gefunden wird. Die Verwaltung wird einen Termin koordinieren.

§ 1264

Verschiedenes

BM’in Marquardt eröffnet den genannten TOP.

Antrag: Erhebung von Parkgebühren

GR Hirsch meldet sich zu Wort. Aufgrund der aktuellen Finanzlage habe man sich Gedanken gemacht. An den Wochenenden gebe es in Adelberg eine hohe Besucherfrequenz mit „tausenden Autos“. Die parkenden Fahrzeuge stehen vom Klosterparkplatz bis zur Eishalle. Daher reicht er einen entsprechenden Antrag ein:

Thema: Erhebung von Parkgebühren in Adelberg

Die unterzeichnenden Gemeinderatsmitglieder stellen den Antrag, die Erhebung von Parkgebühren (Tagesparkplätze) für den Parkplatz Kloster Adelberg sowie die Parkplätze entlang der Straßen „Klosterpark" und ,,Am Sportplatz bis zur Einfahrt TSV Tennisheim" zu prüfen und zu beraten.

Begründung: Unsere aktuelle Haushaltslage zwingt uns dazu, um weitere finanzielle Belastungen unserer Bürger/innen zu vermeiden, zusätzliche Einnahmequellen zu erschließen.

Unterzeichner des Antrags sind GR’in Baumann-Tischer, GR’in Beißwenger, GR Cammerer, GR A. Hees, GR M. Hees, GR Hirsch und GR Önüt.

BM’in Marquardt nimmt den schriftlichen Antrag entgegen. Sie verweist darauf, dass auch das Mühlensträßchen diesbezüglich überprüft werden müsste. In der Verwaltung habe man ebenfalls bereits über das Thema Parkgebühren diskutiert.

Nichtöffentliche Sitzung am 27.02.2025

BM’in Marquardt verweist darauf, dass am 27.02.2025 um 18:30 Uhr eine nichtöffentliche Gemeinderatssitzung stattfinden sollte, da der anwesende Gast um 19:30 Uhr zu einem weiteren Termin muss. Sie bittet die Gemeinderatsmitglieder diesbezüglich um Rückmeldung, ob dies machbar ist.

Feuerwehreinsatz durch Falschparker blockiert

BM’in Marquardt erläutert, dass beim Feuerwehreinsatz heute Morgen ein falsch abgestelltes Auto in der Börtlinger Straße auf Höhe der Grundschule die Feuerwehr auf der Anfahrt blockiert hat. Sie führt aus, dass falschparkende Fahrzeuge immer wieder für verengte Straßen sorgen und bittet alle Bürgerinnen und Bürger darum, umsichtig zu parken.

Landessanierungsprogramm – fehlende Fragebögen

Im Nachgang zur Klausurtagung im September seien an den Gemeinderat Fragebögen versandt worden, um das Gemeindeentwicklungskonzept fortzuführen. Bisher seien leider nur fünf Fragebögen bei der Verwaltung eingegangen. Sie bittet das Gremium darum, die Fragebögen auszufüllen und einzureichen, dass mit dem Gemeindeentwicklungsprogramm und dem Landessanierungsprogramm fortgefahren werden kann.

Änderung Bebauungsplan Klosterpark

BM’in Marquardt führt aus, dass der Gemeinderat „die geringfügige Änderung des Bebauungsplans Klosterpark“ mehrheitlich abgelehnt habe. Es habe daraufhin ein Gespräch zwischen einigen Gemeinderatsmitgliedern und den Investoren Herrn Höfer und Herrn Müller gegeben. GR’in Beißwenger habe mitgeteilt, dass die Inhalte des Gesprächs von den Investoren an die Verwaltung übermittelt werden können. Die inhaltlich besprochenen Punkte habe man in der Zwischenzeit erhalten und bewertet. Zusammengefasst müsse sie nun sagen, dass alle der genannten Punkte „nichts mit dem Bebauungsplan zu tun haben“. Sie fragt das Gremium anschließend, wie nun weiter vorgegangen werden soll.

GR M. Hees meldet sich zu Wort. Er führt aus, dass die Investoren um das Gespräch gebeten hatten. Die Punkte aus der Besprechung seien nichtöffentlich. Es sei den Investoren gegenüber daher „unverschämt“, die Inhalte öffentlich zu diskutieren. Er führt weiter aus, dass die Investoren die Punkte zur Kenntnis genommen haben und diese prüfen wollten. Er versteht daher die Frage von BM’in Marquardt nicht. Wenn sie eine erneute Abstimmung über den Bebauungsplan wolle, dann müsse sie dies auf die Tagesordnung setzen.

BM’in Marquardt wiederholt, dass die genannten Punkte inhaltlich nichts mit dem Bebauungsplan zu tun haben.

GR’in Beißwenger vertritt dahingehend eine andere Meinung als BM’in Marquardt und verweist darauf, dass nichtöffentlich darüber gesprochen werden kann. „Der Bebauungsplan betrifft unseren Ort!“ Der Masterplan habe auf die Gemeinde entsprechende Auswirkungen. Hier sei man wohl nicht einer Meinung.

BM’in Marquardt fragt, ob das Gremium ein nichtöffentliches Gespräch mit den Investoren wünscht.

GR M. Hees erläutert, dass dies nicht notwendig ist, da man dieses Gespräch bereits geführt hat und nun auf die Antwort der Investoren warte. Das Gespräch sei „sehr sachlich und konstruktiv“ abgelaufen und es sei „klar, dass die Ausarbeitung dauert“. Daher sei er jetzt überrascht, dass BM’in Marquardt dies nun anspreche.

BM’in Marquardt konkretisiert, dass sie dies nicht auf Wunsch der Investoren angesprochen habe, sondern aus eigener Initiative. Sie fügt an, dass die genannten Inhalte teilweise auch bereits erledigt bzw. geregelt worden seien.

Es folgt eine Diskussion.

GR’in Beißwenger führt aus, dass die Investoren mitgeteilt hätten, mit den restlichen Gemeinderatsmitgliedern ebenfalls noch ins Gespräch zu gehen.

GR Hasenwandel versteht die Forderungen seiner Gemeinderatskollegen gegenüber den Investoren nicht. Es seien drei Punkte der Bebauungsplanänderung abgelehnt worden und zwar der Wertstoffhof, die Terrasse am Veranstaltungsgebäude und der verbesserte Lärmschutz Richtung Unterer Wasen. Die Forderungen verstehe er nun als „Nötigung gegenüber den Investoren“. Es handle sich um ein ganz anderes Thema – das habe nichts mit dem Bebauungsplan zu tun.

BM’in Marquardt schließt sich der Meinung von GR Hasenwandel an.

GR Regelmann findet es sinnlos, dass nun der andere Teil des Gremiums auch noch ein nichtöffentliches Gespräch mit den Investoren führen soll. Er schlägt ein Gespräch in öffentlicher Sitzung vor.

GR’in Baumann-Tischer ist darüber verwundert, dass die Punkte angeblich nichts mit dem Bebauungsplan zu tun haben sollen. Seitens der Investoren wurde etwas anderes mitgeteilt. Das habe nun „ein komisches Geschmäckle“. Wenn die Information der Investoren so an die Verwaltung ging, dass die Punkte nichts mit dem Bebauungsplan zu tun haben, dann sei dies für sie enttäuschend. Sie fragt sich zudem, warum BM’in Marquardt dies heute anspricht.

BM’in Marquardt wiederholt, dass die Forderungen der entsprechenden Gemeinderatsmitglieder nichts mit dem Bebauungsplan zu tun haben. Sie fragt, warum man aus Gründen der Transparenz nicht ein öffentliches Gespräch mit den Investoren führen könne und warum nur ein Teil der Gemeinderäte das Gespräch geführt hat.

GR M. Hees findet, dass diese Frage die Investoren beantworten müssen. In Einzelgruppen müsse man nicht weitersprechen. Man warte noch auf eine Rückmeldung der Investoren.

GR’in Beißwenger schlussfolgert, dass die Bebauungsplanänderung für die Investoren nicht so dringend sein kann, wenn man bis jetzt immer noch keine Antwort erhalten hat.

Nach weiteren Wortmeldungen führt GR’in Beißwenger aus, dass es nicht die Schuld von ihr oder den anderen am Gespräch beteiligten Gemeinderäten sei, wenn die Investoren noch nicht auf die übrigen Gemeinderatsmitglieder zugekommen seien. Die Planungshoheit liege beim Gemeinderat. Es habe „Versäumnisse“ im Gemeinderat in der Vergangenheit gegeben. Die Entwicklung der Klosterpark-Fläche sei wichtig für den Ort. Man warte nun auf eine Rückmeldung der Investoren in Bezug auf die offenen Punkte aus dem Gespräch. Alles Weitere könne nichtöffentlich besprochen werden.

GR’in Baumann-Tischer sieht sich nicht in der Bringschuld. Mit der Ablehnung der Bebauungsplanänderung sei ein demokratisch gefasster Beschluss zustande gekommen. Sie versteht die Frage von BM’in Marquardt nicht, wie man sich nun die weitere Vorgehensweise vorstelle. Die Ablehnung sei von den Gemeinderatsmitgliedern begründet worden und sei nicht aufgrund irgendwelcher Befindlichkeiten zustande gekommen. Dass man immer wieder als „Blockierer“ dargestellt wird, missfällt ihr. Man müsse den Beschluss nun akzeptieren, schließlich hätten sich die Gemeinderäte bei der Entscheidung „etwas gedacht“. Man habe eine Verantwortung als Gemeinderat, sei aber nicht in der Bringschuld. Mit dem Gespräch habe man einen Schritt auf die Investoren zugemacht.

BM’in Marquardt nimmt dies so zur Kenntnis.

GR M. Hees fügt an, dass die Investoren durchaus bauen können, denn es gebe einen gültigen Bebauungsplan, der auf Wunsch der Investoren damals so beschlossen worden sei. Er findet, man müsse sich „überraschen lassen“, vielleicht komme „am Schluss etwas Positives für die Gemeinde heraus“. Er sei Vertreter der Gemeinde und nicht der Investoren. Man müsse nicht vorher schon etwas zerreden, das schüre nur die Gerüchte. Gerne könne nochmals ein nichtöffentliches Gespräch geführt werden und dann auch eine öffentliche Diskussion erfolgen.

BM’in Marquardt nimmt auch diese Aussage so zur Kenntnis. Sie führt an, dass es positiv sei, dass man vom Klosterpark Gewerbesteuer erhalte und durch das dortige Angebot die Attraktivität des Ortes gesteigert werde. Sie bittet anschließend darum, dass man ein gemeinsames Gespräch mit den Investoren an einem Tisch führt, dann sehe man weiter.

Weitere Haushaltsplanungen

GR’in Beißwenger bittet Kämmerin Frau Bauder, die Änderungen im Ergebnishaushalt mit farblichen Markierungen und Begründungen an den Gemeinderat zu versenden.

Kämmerin Frau Bauder sagt dies zu.

Rückmeldungen zu Anfragen aus der Verwaltung

BM’in Marquardt weist das Gremium darauf hin, dass Anfragen aus der Verwaltung, die per Mail an die Gremiumsmitglieder verschickt werden, oftmals unbeantwortet bleiben. Sie bittet um ein respektvolles Miteinander und um Antworten auf derlei Mails.

Es folgt ein kurzer Wortwechsel.

BM’in Marquardt stellt anschließend fest, dass keine Wortmeldungen vorliegen und schließt die öffentliche Sitzung.

Erscheinung
Schurwaldbote – Gemeindeverwaltungsverband Östlicher Schurwald
NUSSBAUM+
Ausgabe 20/2025

Orte

Adelberg
Birenbach
Börtlingen
Rechberghausen

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeinde Adelberg
15.05.2025
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