Gemeinderat

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom Dienstag, 22.10.2024

1. Bürgerfrageviertelstunde Aus den Reihen der Zuhörer regte ein Mitbürger an, sich Gedanken über die Vorfahrtsregelung im Bereich der Einmündung...

1. Bürgerfrageviertelstunde

Aus den Reihen der Zuhörer regte ein Mitbürger an, sich Gedanken über die Vorfahrtsregelung im Bereich der Einmündung Bühlstraße/Heerweg zu machen, da es durch die Bebauung immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt, da die Einmündung nur sehr schlecht einsehbar ist. Bürgermeister Klaiber sicherte zu, sich bei der Straßenverkehrsbehörde zu erkundigen, ob die Möglichkeit bestehe, hier ggfs. die Vorfahrtsregelung zu ändern oder über Aufstellung eines Spiegels nachzudenken. Uwe Riesle bat darum, sein Anliegen zu Protokoll zu nehmen. Er berichtete, dass der Feldweg rechts der Mühle in der Seitinger Straße sehr stark ausgespült sei und auch in der angrenzenden Wiese deshalb Kies liege, das entfernt werden müsse. Er habe den Bauhof bereits darauf hingewiesen, das Kies zu entfernen. Außerdem sei der Schacht auf Höhe der Mühle zugewachsen. Den Wiesengraben, der ebenfalls zugewachsen sei, habe er vergangene Woche freigemacht. Beim Albverein-Verbindungsweg In Gruben stehe immer wieder das Wasser, da dringend das Ablaufrohr, das defekt ist, ausgetauscht werden sollte. Er kann nicht nachvollziehen, warum hier vom Bauhof nicht bereits etwas erledigt wurde. Der Vorsitzende bat um Verständnis, dass die Zeiteinteilung des Bauhofes von vielen Faktoren abhängt. Ebenso wies er darauf hin, dass der Bauhof die Priorität der anstehenden Arbeiten mit dem Bürgermeister abstimmt und bat die Zuhörer, sich doch direkt an ihn zu wenden, wenn etwas auffällt, was dringend erledigt werden sollte.

Da Bauhofleiter Philipp Wochele noch einen privaten Folgetermin hat, bat der Vorsitzende darum, Tagesordnungspunkt 5 vorzuziehen. Der Gemeinderat stimmte zu.

5. Beschaffung Kommunalfahrzeug

Bereits im Jahr 2023 wurde von der Gemeinde die Anschaffung eines Kommunalfahrzeugs mit einem Preis von ca. 120.000 € geplant. Für die Anschaffung des Fahrzeugs wurde ein Zuschuss aus dem Ausgleichstock in Höhe von 60.000 € beantragt. Mit E-Mail vom 23.07.24 von der Kommunalaufsicht wurde nun mitgeteilt, dass das RP Freiburg eine Investitionshilfe in Höhe von 50.000 € bewilligt hat. Der offizielle Bescheid ist inzwischen eingegangen. Es verbleiben Investitionen von 70.000 € für die Anschaffung des Kommunalfahrzeugs. Im vorigen Gemeinderat wurde die Anschaffung eines wesentlich günstigeren Gerätes (Kosten ca. 45.000 €) diskutiert. Das Thema wurde im aktuellen Gemeinderat bei der Besichtigung des Bauhofs weiter diskutiert. Ein Alternativangebot konnte wegen Gebietsschutz des Vertriebsbeauftragten nicht eingeholt werden und steht somit auch nicht mehr zu erwarten.

Inzwischen würde der Bauhof die Anschaffung des wesentlich günstigeren Fahrzeugs Amazone bevorzugen, was aber bedeuten würde, auf den Zuschuss aus dem Ausgleichstock zu verzichten. Vor Beschlussfassung über das weitere Vorgehen soll deshalb im Bauhof nochmals geprüft werden, welche vorhandenen Anbaugeräte noch mit den alten Fahrzeugen genutzt werden können.

2. Vergabe Baumaßnahmen Friedhof

Auf dem Friedhof wurden neue Grabkammern eingebaut. Die Wege zwischen den Grabkammern sind derzeit noch als Schotterweg ausgeführt und sollen befestigt und der restlichen Friedhofsgestaltung angepasst werden. Es liegen zwei Angebote vor.

Vom Gemeinderat wurde einstimmig beschlossen, die Baumaßnahmen an die Firma Avramidis, Gartengestaltung, 78554 Aldingen, zum Angebotspreis von 18.230,-- € zzgl. MwSt. zu vergeben.

3. Vergabe Vermessungsarbeiten Radweg

Die Fa. Breinlinger erstellt derzeit für die Gemeinden Spaichingen, Hausen und Gunningen eine Vorplanung für einen Radweg. Für die weitere Planung, welche zur Anmeldung des Förderantrags notwendig ist, muss eine topografische Vermessung durchgeführt werden, weil die bisher verwendeten Daten aus Befliegung zu ungenau sind. Endtermin für die Anmeldung ins Förderprogramm ist der 31.10.2024. Der Verwaltung liegt ein Angebot der Firma Kurzmann, Trossingen, zur Bestandsvermessung zum Angebotspreis in Höhe von 2.142,-- € incl. MwSt. vor. Mittlerweile wurde jedoch die Verwaltung vom Büro Breinlinger informiert, dass für die topografische Vermessung noch weitere Daten notwendig sind, weshalb noch keine Auftragsvergabe erfolgen kann. Die Anmeldung ins Förderprogramm kann aber dennoch erfolgen.

4. Beschaffung Kletterdreieck Verenahalle

Aus dem Turnverein hat die Verwaltung eine Anfrage zur Beschaffung eines Kletterdreiecks erreicht. Die Argumentation ist, dass Sportgeräte gerade für kleine Kinder in der Halle derzeit nicht viele vorhanden sind. Mittlerweile sind mehrere Angebote eingegangen. Sarah Klein vom Turnverein bat darum, dass die Gemeinde den Balancier- und Kletterparcours der Firma Kita-Ausstatter zum Preis von 1.659,-- € incl. MwSt. anschafft. Der Turnverein würde dann das Kletterdreieck der Firma Kletterling zum Angebotspreis von 239,-- € incl. MwSt. anschaffen. Die Geräte können sowohl vom Kindergarten als auch von der Grundschule genutzt werden.

Einstimmig wurde der Anschaffung des Balancier- und Kletterparcours der Firma Kita-Ausstatter zum Preis von 1.659,-- € incl. MwSt. zugestimmt.

6. Jagdkataster Rietheim-Weilheim

Seit langer Zeit sind zwei Grundstücke der Gemarkung Hausen Bestandteil des Eigenjagdbezirks der Gemeinde Rietheim-Weilheim. Die Verwaltung sieht hier keinen Grund zur Änderung. Offensichtlich wird aber eine reine Vollmacht nun amtlicherseits nicht mehr akzeptiert und eine vertragliche Lösung gefordert.

Nach Rücksprache mit den Jägern und GR Rolf Mauthe bilden beide Grundstücke die Verbindung des Gemeindewaldes zum Fahrweg.

Vom Gemeinderat wurde einstimmig beschlossen, mit der Gemeinde Rietheim-Weilheim einen Abrundungsvertrag abzuschließen, welcher den Zugang zum Fahrweg erhält.

7. GR Anfrage - Unterstützung der Hausener Vereine

Es liegt eine schriftliche Anfrage zu o.a. Thema von Roman Klöcker vor. Diese wurde für die Verwaltung von Bgm. Klaiber wie folgt mündlich und schriftlich beantwortet:

7.1. Auskunft über die in der letzten Legislaturperiode getätigten Zuwendungen an die Vereine durch Zuschüsse oder Übernahme von Materialbestellungen und oder Ausrüstung in EUR.

Zuschüsse Kalenderjahre 2019 – 2024 (Stand Oktober):

Musikkameradschaft:

25.11.2019 350,00 € Hallenmiete
27.09.2019 1.500,00 Zuschuss
16.11.2020 1.500,00 Zuschuss
11.02.2021 1.500,00 Zuschuss
10.03.2021 4.141,20 Seecontainer
2022 kein Zuschuss
21.11.2023 350,00 Hallenmiete
2024 Kein Zuschuss

Turnverein:

25.09.2019 700,00 € Zuschuss
10.12.2019 350,00 € Hallenmiete
16.11.2020 700,00 € Zuschuss
2021 kein Zuschuss
2022 kein Zuschuss
21.11.2023 350,00 € Hallenmiete
2024 kein Zuschuss

Jährliche Übernahme der TÜV Gebühr für den Skilift

DRK Bereitschaft:
10.12.2019 350,00 € Hallenmiete
2020 232,00 € Telefonrechnung
01.12.2020 350,00 € Hallenmiete
2021 216,84 € Telefonrechnung
21.12.2022 350,00 € Hallenmiete
16.11.2023 350,00 € Hallenmiete
2024 Kein Zuschuss
Übernahme der Kosten für abgelaufenes vorgehaltenes Sanitätsmaterial

VdK Ortsgruppe Hausen o. V.
25.09.2019 100,00 € Zuschuss
16.11.2020 100,00 € Zuschuss
01.06.2021 100,00 € Zuschuss
07.06.2023 100,00 € Zuschuss
2024 Kein Zuschuss

Andere Vereine und Gruppen:
Motorradfreunde Hohenkarpfen
Modellfluggemeinschaft Hohenkarpfen
Evangelisches Jugendwerk (kein Verein)
Förderverein Freiwillige Feuerwehr
Obst- und Gartenbauverein
Kunststiftung Hohenkarpfen (kein Verein)
Jugendraum (kein Verein)

keine direkten Zuschüsse gemeldet

Nutzung von gemeindeeigenen Räumen

Weiterhin erhalten Vereine seitens der Gemeinde indirekte Zuschüsse dadurch, dass gemeindeeigene Räume teilweise mietfrei genutzt werden dürfen. Hierbei wird unterschieden zwischen veranstaltungsbezogener Einzelnutzung und regelmäßiger Nutzung.

Regelmäßige Nutzung:
Folgende Räume werden miet- und nebenkostenfrei genutzt:

  • DRK-Räume in der Verenahalle vom DRK
  • Bürgersaal und diverse Lagerräume, einschließlich Container von der Musikkameradschaft.

Folgende Räume werden als Vereinsheim unter Bezahlung von Miete und Nebenkosten genutzt:

  • Clubheim Motorradfreunde
  • „Roter Hahn“ – Förderverein FFW
  • Jugendraum, Nebenkosten 50 Euro monatlich

Sonderfall Verenahalle
Die Verenahalle wird derzeit von den Vereinen Turnverein und DRK regelmäßig benutzt. Die Benutzungszeiten sind über die Woche aufgeteilt. Miete und Nebenkosten werden nicht erhoben.

Veranstaltungsbezogener Einzelnutzung
Jeder Hausener Verein kann pro Jahr einmal die Verenahalle mietfrei in Anspruch nehmen. Weitere veranstaltungsbezogene mietfreie Raumnutzung kann der Gemeinderat oder der Bürgermeister genehmigen. Dies bezieht sich insbesondere auf die Abhaltung von Generalversammlungen oder einzelnen Vereinsevents, speziell auch für Vereine ohne eigene Räumlichkeiten.

7.2. Benennung der verwaltungsseitigen Abläufe welche nötig sind, damit die Vereine Veranstaltungen durchführen können

Grundsätzlich können Vereine ohne Anfrage oder festgelegt Abläufe Veranstaltungen durchführen, soweit keine öffentlichen Belange (Verkehrsregelung, gemeindeeigene
Räume) betroffen sind. Zu beachten ist hierbei das Thema Schankgenehmigung bei Veranstaltungen mit Ausschank sowie ggfs. das Thema Sperrzeitverlängerung. Wenn von der Veranstaltung gemeindeeigene Räume betroffen sind und es sich nicht um eine jährliche wiederkehrende, bereits im Veranstaltungskalender festgehaltene Veranstaltung handelt, ist rechtzeitig auf dem Bürgerbüro ein Antrag auf Raumnutzung zu stellen. Weitergehende Anforderungen, wie die Inanspruchnahme des Bauhofs, Ausleihen von gemeindeeigenem Material (Absperrungen, Geschirr, Mobiliar) sind ebenfalls rechtzeitig auf dem Bürgerbüro zu beantragen, über die Genehmigung entscheidet der Bürgermeister ggfs. in Abstimmung mit dem Gemeinderat.

7.3. Benennung der verwaltungsseitigen Abläufe, die nötig sind, damit die Vereine Zuschüsse erhalten und ob es schon Kriterien gibt über Höhe und Art der Zuschüsse.

Jeder Verein kann zu jedem Zeitpunkt in schriftlicher Form mit entsprechender Begründung einen Zuschussantrag an die Verwaltung stellen. Dieser wird in einer der folgenden Gemeinderatssitzungen als Tagesordnungspunkt behandelt und über Zuwendung oder Abweisung abgestimmt. Jährlich wiederkehrende direkte Zuschüsse ohne Antrag sind derzeit nicht beschlossen. Höhe und Art hängt vom Einzelfall ab.

7.4. Beschreibung der Regelung der Vergabe der Hallenbelegungszeiten
Die Belegungszeiten der Halle für die jährlich wiederkehrenden Veranstaltungen werden in der jährlich stattfindenden Vereinsvorstandssitzung abgestimmt. Diese beruhen weitgehend auf einen historisch gewachsenen Veranstaltungskalender. Zu beachten sind hierbei die Schließzeiten im Sommer, sowie der Theaterbetrieb über den Jahreswechsel. Die wöchentlichen, wiederkehrenden Belegungszeiten werden in Abstimmung mit den anfragenden Vereinen festgelegt. Hierbei ist darauf zu achten, dass aus Gerechtigkeitsgründen allen Hausener Vereinen die gleiche Chance auf Hallenbelegung zugeteilt werden soll. Die Verwaltung setzt hier Kompromissfähigkeit voraus, in Streitfällen entscheidet der Bürgermeister in Abstimmung mit dem Gemeinderat.

Gemeinderat Roman Klöcker bedankte sich für die ausführliche Erläuterung seiner Anfrage.

8. GR Anfrage – Sicherer Schulweg
Es liegt eine schriftliche Anfrage zu o.a. Thema von Tilman Schöll und Roman Klöcker vor.
Bürgermeister Klaiber gab Auskunft zu folgenden Fragen:

8.1. Wie lautet das Ergebnis der verpflichtenden Gehschulwegpläne der Grundschulkinder von HoV?

Aus der Vergangenheit liegen bei der Gemeinde keine Gehwegschulpläne vor, nach Rückfrage sind auch der unteren Straßenverkehrsbehörde keine Pläne für Hausen ob Verena bekannt. Die aus der Schulwegabfrage vom November 2023 durchgeführten Rückläufe wurden zwischenzeitlich ausgewertet und das Ergebnis liegt dieser Anfrage bei:

8.2. Wie lautet das Ergebnis der verpflichtenden Gehschulwegpläne der Kinder von HoV welche den ÖPNV nutzen?

Aus der Vergangenheit liegen bei der Gemeinde keine Gehwegschulpläne oder Abfragen zur Nutzung des ÖPNV vor.

8.3. Welche bisherigen Lösungsansätze und welche Hinderungsgründe der Schaffung von sicheren FGÜ gibt es?

Nach Rücksprache mit bisherigen Verantwortungsträgern wurde die Schaffung von FGÜ aufgrund der geringen Kfz und Fußgängerzahlen im Ort als nicht für notwendig bzw. nicht sinnvoll wirtschaftlich umsetzbar beurteilt. Es wurden wohl auch immer wieder auch mit der für die Kreisstraße zuständigen Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt Gespräche geführt, welche die Schaffung von FGÜ aufgrund o.a. Begründung abgelehnt hat. Schriftliche Unterlagen dazu liegen derzeit nicht vor. Die Verwaltung hat aufgrund von Informationen im Internet die Randbedingungen zur Einrichtung zusammengestellt.

8.4. Wurde bei Ablehnung eines FGÜ der Ansatz der baulichen Querungshilfe schon beleuchtet und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Bgm. Klaiber wurde bei der Amtsübergabe vom Vorgänger mitgeteilt, dass er das Thema Querungshilfe im vorigen Gemeinderat informativ angesprochen hatte, dieses Thema aber vom GR als nicht durchsetzbar bzw. wirtschaftlich nicht umsetzbar nicht weiter verfolgt wurde. Schriftliche Unterlagen hierzu sind Bgm. Klaiber hierzu nicht bekannt bzw. auffindbar.

8.5. Gibt es aktuell einen möglichen Lösungsansatz?
Die Verwaltung hat hierzu als ersten Schritt im Rahmen der aktuellen Radwegsplanung die Einbeziehung einer Querungshilfe („Verkehrsinsel“) am Ortseingang aus Richtung Gunningen angefragt und mit in die Planung einbeziehen lasse, auch um einen Überblick über mögliche Kosten zu bekommen und mögliche Förderungen zu nutzen. Mit Mail vom 23.09.24 ist der Verwaltung vom Planungsbüro Breinlinger folgende Info zugegangen:

Sehr geehrter Herr Klaiber,

anbei erhalten Sie die Planung zur Querungsstelle am Ortseingang von Hausen o. V.. Für die Querungsstelle haben wir Kosten im Wert von 490.000 € abgeschätzt.

In diesem finanziellen Rahmen sind Querungsstellen für die Gemeinde aus Sicht der Verwaltung derzeit wirtschaftlich nicht darstellbar. Alternative Vorschläge sind gerne willkommen.

8. 6. Kann die Gemeindeverwaltung eine erneute Verkehrszählung zu Spitzenzeiten und außerhalb der Ferienzeit organisieren?

Eine weitere punktuelle Verkehrszählung macht aus Sicht der Verwaltung wenig Sinn, deshalb wurde bereits im Vorfeld die Beschaffung einer eigenen Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in die Wege geleitet, welche auch die Möglichkeit bietet uhrzeitbezogen Verkehrsströme in beide Fahrtrichtungen zu überwachen. Diese Anlage ist zwischenzeitlich eingetroffen, allerdings aus Kapazitätsgründen noch nicht installiert.

8. 7. Zusätzliche Informationen der Verwaltung zum Thema Voraussetzungen Fußgängerüberweg

Quelle: www.stvo2go.de/fussgaengerueberweg-einrichten

Erforderlichkeit

Verkehrszeichen sind nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist (§ 45 Absatz 9 Satz 1 StVO). Das Verkehrszeichen Fußgängerüberweg darf demnach nur markiert werden, wenn es aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. In die Prüfung der Erforderlichkeit des Verkehrszeichens Fußgängerüberweg kann einfließen, ob der Zweck des Verkehrszeichens durch die Aufstellung erfüllt wird.

Qualifizierte Gefahrenlage

Darüber hinaus ist zu beachten, dass Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur verfügt werden dürfen, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine qualifizierte Gefahrenlage besteht (§ 45 Absatz 9 Satz 3 StVO). Als qualifizierte Gefahrenlage wird eine Gefahrenlage bezeichnet, bei der das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung durch die besonderen örtlichen Verhältnisse überschritten wird(§ 45 Absatz 9 Satz 3 StVO).

Gehwege auf beiden Straßenseiten

Laut VwV-StVO müssen Gehwege in der Regel auf beiden Straßenseiten vorhanden sein, damit Fußgängerüberwege markiert werden können (VwV-StVO zu § 26).

Sicht auf Fußgängerüberwege und Warteflächen

Ein Fußgängerüberweg muss aus ausreichender Entfernung sichtbar sein. Zudem müssen Fußgänger auf Warteflächen rechtzeitig erkennbar sein (Kapitel 2.2 Absatz 1 R-FGÜ). Die Mindestsichtweiten sind abhängig von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Konkret geht es dabei um folgende Mindestsichtweiten (Kapitel 2.2 Absatz 2 R-FGÜ):

Personen und Kfz-Anforderungen

9. Verschiedenes

9.1 Termin Hallenbegehung Verenahalle
Der Vorsitzende wies nochmals auf den gemeinsamen Termin der Hallenbegehung am 04.12.2024 hin. Hierzu wird noch eine gesonderte Einladung erfolgen.

9.2 Neue Uniformen für die Feuerwehr
Die neuen Uniformen für die Feuerwehr sind mittlerweile vorgestellt worden, wobei pro Uniform Kosten in Höhe von 1.800,-- € anfallen. Eine Beratung wird in der nächsten Gemeinderatssitzung erfolgen.

9.3 Wärmekonzept
Gemeinderat Harald Klaiber berichtete aus dem besuchten Workshop zur kommunalen Wärmeplanung und informierte, dass, als eine der ersten Maßnahmen, über die Einrichtung von PV-Anlagen auf den gemeindeeigenen Dachflächen nachgedacht werden sollte.

Soviel zum öffentlichen Teil der Sitzung.

Erscheinung
`s Blättle – Amtsblatt der Gemeinde Hausen ob Verena
NUSSBAUM+
Ausgabe 46/2024

Orte

Hausen ob Verena

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Politik
von Bürgermeisteramt Hausen ob Verena
15.11.2024
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