Beschluss:
1. Der Gemeinderat beschließt, sich mit 734.898 € an der Kommunale Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co. KG und damit mittelbar an der Netze BW GmbH zu beteiligen.
2. Ferner wird der Bürgermeister berechtigt, die zugehörigen Verträge im Namen der Gemeinde Seewald zu unterzeichnen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Beteiligung die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde einzuholen.
Beratungsergebnis:
8 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimmen, 4 Enthaltungen, 0 Befangen
Dem Beschluss wurde zugestimmt.
Beschluss:
1. Die Vereine, Institutionen und Gruppen gemäß § 2 Abs. 4 werden als bedingt förderfähig anerkannt. Im Einzelnen sind dies:
Die übrigen Vereine sind förderfähig, wenn die Kriterien nach § 2 der Förderrichtlinie erfüllt sind.
2. § 8 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
„Bei sonstigen Anschaffungen ab einem Nettowert von 1.500 Euro werden 30 % der förderfähigen Kosten, maximal 12.000 Euro innerhalb von 5 Jahren gefördert.“
3. Die Vereinsförderrichtlinie wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die neuen Richtlinien den Vereinen bekannt zu machen.
Beratungsergebnis:
13 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen, 0 Befangen
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zum interkommunalen Kostenausgleich für die Betreuung auswärtiger Kinder im Rahmen der Ganztagesbetreuung der Grundschule zu und beauftragt den Bürgermeister, den Vertrag abzuschließen.
Beratungsergebnis:
13 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen, 0 Befangen
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Beschluss:
1. Folgende kalkulatorische Ergebnisse der Vorjahre werden zur Kenntnis genommen:
2019 | -70.489,56 € | Kein Verlustausgleich mehr möglich |
2020 | -88.079,95 € | Kein Verlustausgleich mehr möglich |
2021 | -181.518,95 € | |
2022 | -196.028,98 € |
2. Der Gemeinderat beschließt die Kurtaxenkalkulation in der vorgelegten Fassung für das Jahr 2026. In die Gebührenkalkulation werden alle im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben einbezogen. Insbesondere stimmt er einer geplanten Kostensteigerung im Vergleich zum Planjahr 2025 um 3 %, dem festgelegten Einheimischenanteil und der Verwendung des angegebenen Abschreibungssatzes und der kalkulatorischen Zinsen zu. Ein Verlustausgleich der Jahre 2019, 2020 und 2021 wird nicht angestrebt.
3. Die Kurtaxe wird wie dargestellt zum 01.01.2026 erhöht.
4. Die Unterteilung in Kurzone I und II wird aufgehoben. Für alle Ortsteile gilt die Kurtaxe nach Kurzone I.
5. Der Gemeinderat beschließt Satzung zur Erhebung einer Kurtaxe.
Beratungsergebnis:
10 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimmen, 2 Enthaltungen, 0 Befangen
Dem Beschluss wurde zugestimmt.
Beschluss:
1. Folgende kalkulatorische Ergebnisse der Vorjahre werden zur Kenntnis genommen:
| 2019 | -9.494,83 | Wurde ausgeglichen |
| 2020 | 3.878,02 | Wird vorgetragen |
| 2021 | 80.255,65 | Wurde teilweise ausgeglichen, Rest wird vorgetragen |
| 2022 | -8.130,21 | Wurde ausgeglichen |
2. Der Gemeinderat beschließt die beigefügte Gebührenkalkulation in der vorgelegten Fassung für das Jahr 2025. In die Gebührenkalkulation werden alle im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben einbezogen. Folgende Gebührenüberdeckungen werden dabei berücksichtigt:
Außerdem stimmt er der Verwendung des angegebenen Abschreibungssatzes und der kalkulatorischen Zinsen zu.
3. Der Gemeinderat beschließt die Deponiegebührensatzung in der Fassung vom 20.03.2025. Die Satzung tritt zum 01.07.2025 in Kraft.
Beratungsergebnis:
13 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen, 0 Befangen
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt das Angebot der Firma „iuscomm Rechtsanwälte“ vom 28.02.2025 an und beauftragt die Verwaltung, mit der Firma das Ausschreibungsverfahren für die Gaskonzession durchzuführen.
Beratungsergebnis:
12 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 1 Enthaltungen, 0 Befangen
Dem Beschluss wurde zugestimmt.
Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren
Gegenstand: Neubau eines Ferienhauses mit Stellplatz
Baugrundstück: Göttelfingen, Poststeige 11, Flst. 53/3
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 54 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 3 LBO. Die Überprüfung der erforderlichen baurechtlichen Vorschriften durch die Baurechtsbehörde bleibt hiervon unberührt.
Beratungsergebnis:
13 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen, 0 Befangen
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren
Gegenstand: Errichtung eines Carports mit Geräteraum
Baugrundstück: Besenfeld, Brunnenstraße 19, Flst. 89
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 54 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 3 LBO. Die Überprüfung der erforderlichen baurechtlichen Vorschriften durch die Baurechtsbehörde bleibt hiervon unberührt.
Beratungsergebnis:
13 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen, 0 Befangen
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.