Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und stellte die ordentliche Einladung und damit die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.
Der Vorsitzende beantwortete die Frage einer Bürgerin, ob es möglich sei, am Sportplatz statt der Betonröhren ein Volleynetz bekommen könne, mit Ja. Die Gemeinde wäre bereits dran, der Bauhof würde das erledigen. Ein weiterer Bürger wollte wissen, ob man rechtzeitig vor Saisonbeginn die Grillstelle in Hausen richten könne. Er schlug vor, dass hier die Bürger auch selbst aktiv werden könnten, wenn die Gemeinde das Material stelle. Ein Gemeinderat ergänzte, dass wenn die Bevölkerung aktiv werden wolle, man diesen Einsatz auch auf die rund 200 Bänke auf unserem Gemeindegebiet ausweiten könne.
Es gab keine Beschlüsse aus der letzten nicht öffentlichen Sitzung.
Der Vorsitzende empfahl, TOP 8 vorzuziehen, dann sei der neue Fachbedienstete der Kämmerei bei allen nachfolgenden Punkten bereits im Amt.
Herr Erath stellte sich selbst kurz vor. Der Vorsitzende ergänzte, er sei guter Dinge und freue sich auf die Zusammenarbeit. Er verlas die Neufassung der Vereinbarung mit der Stadt Sigmaringen bezüglich der Bestellung des Gemeindefachbediensteten. Der Gemeinderat nahm diese zustimmend zur Kenntnis.
Frau Siemensmeyer stellte in ihrer Präsentation das Projekt vor, mit dem das energieintensive Hammerwerk kostengünstig mit regenerativer Energie versorgt werden soll. Dem ausgearbeiteten vorhabensbezogenen Bebauungsplan muss die Gemeinde Beuron zustimmen. Frau Siemensmeyer informierte u.a. über die Befreiung der Fläche vom Landschaftsschutzgebietsstatus durch das Landratsamt Sigmaringen im Rahmen der Verträglichkeitsprüfung. Ein großer Vorteil des Standortes ist die direkte Leitung von ca. 950 m Länge zum Hammerwerk. Durch diese Direkteinspeisung würden keine Netzentgelte fällig und dieses Millionenprojekt überhaupt erst finanzierbar. Dies bekräftigten auch die beiden Geschäftsführer des Hammerwerkes, Herr Holger Müller und Herr Alexander Schwaiger, die gemeinsam mit Herrn Ambros Mattes (Verfahrenstechnologie) die detaillierten Fragen der Gemeinderäte ausführlich beantworteten. Dabei ging es um Bewirtschaftung der Freifläche unter und zwischen den Solarpaneelen in Form von Schafweide, steuerliche Fragen, Brandschutzfragen, eine Sichtfeldanalyse im Umkreis von 5 km und den Hinweis, dass 33 Mitarbeiter der Hammerwerke im Landreis Sigmaringen zu Hause sind, u.a. auch in unserer Gemeinde.
Der Gemeinderat der Gemeinde Beuron beschloss:
1. Für den im Lageplan vom April 2025 dargestellten räumlichen Geltungsbereich auf den Flurstücken 3570 (teilw.), 3575 (teilw.) und 3576 (teilw.) der Gemarkung Beuron wird gemäß § 12 BauGB ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Der Flächennutzungsplan wird hierzu im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Projektträger. Ein entsprechender Durchführungsvertrag mit dem Investor wird ausgestaltet und abgeschlossen; hierzu wird der Verwaltung die Freigabe erteilt.
3. Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „PVA Reinfelder Hof“ mit Planzeichnung, Planungsrechtlichen Festsetzungen und Örtlichen Bauvorschriften, in der Fassung vom 09.04.2025 wird gebilligt.
4. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.
5. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.
Dieser Tagespunkt musste erneut verschoben werden, da immer noch keine rechtliche Ausarbeitung seitens der BLS vorlag.
Der Zweckverband Interkommunaler Gewerbe- und Industriepark Graf Stauffenberg (IGGS), dem auch die Gemeinde Beuron angehört, legte seinen Jahresabschluss 2023 mit Rechenschaftsbericht vor. Dieser wurde im Amtsblatt der Gemeinde Beuron vom 24.04.2025 veröffentlicht und liegt vom 24.04.2025 bis 07.05.2025 zur öffentlichen Einsichtnahme im Rathaus der Gemeinde Beuron, Kirchstraße 18 in Hausen im Tal, bereit.
Der Gemeinderat der Gemeinde Beuron stimmte dem Jahresabschluss 2023 mit Rechenschaftsbericht des IGGS zu.
Herr Schmidt stellte zunächst sich und seine ebenfalls anwesende Frau Inge Schmidt vor. Er erklärte, beide hätten die glücklichste Zeit ihres Lebens in Beuron verbracht und wollten nun dem Ort etwas zurückgeben. Auch wenn das geplante Projekt zunächst „Allee Beuron“ hieße, wäre die Idee, in Beuron zu beginnen und nach und nach sämtliche Ortsteile der Gemeinde einzubeziehen. In Beuron solle die Allee ortsumrundend verlaufen, mit Parkbänken und Infotafel. Auf Zugang zur Donau und zur Wassertretanlage seien geplant. Vorgesehen sei eine gemischte Allee von Bäumen mit einem Kronenansatz in mindestens 2,20 Metern Höhe, die im Abstand von ca. 10 Metern gepflanzt würden. Dadurch gäbe es sofort Schatten und ein schönes Bild. Für die Allee kämen nur standortgerechte heimische Baumarten in Frage, die mindestens dreimal verpflanzt worden wären und so eine gewisse Robustheit erlangt hätten. Die Bänke sollten optisch zum Kloster passen.
Finanziert werden solle das Ganze sowohl durch Spenden als auch durch Patenschaften. Hierfür stellte Herr Schmidt verschiedene Varianten vor, die jeweils aus einer Kombination von Baum- und Bankpatenschaften bestanden und über unterschiedlich lange Laufzeiten gerechnet waren. Idealerweise könne man sogar bereits vorhandene Bänke (siehe TOP 1) der Gemeinde in die Patenschaften mit einbeziehen.
Der Gemeinderat stand dem Projekt wohlwollend gegenüber, hatte noch viele Fragen, insbesondere zu den unterschiedlichen Finanzierungsmodellen und den Folgekosten, z.B. für die Verkehrssicherung bei den irgendwann älter gewordenen Bäumen.
Der Vortrag von Herrn Schmidt vermittelte eine Vision, wie es in Beuron und anderen Ortsteilen sein könnte. Zum Beispiel im Schatten der Bäume den Wendelinusweg entlangspazieren, auf Bänken verweilen und die wunderschöne Aussicht genießen. Das Ganze sei ein Generationenprojekt, mit dem etwas für kommende Generationen geschaffen, aber auch die Verantwortung dafür in deren Hände gelegt werde, betonte Herr Schmidt. Die Mitwirkung am Projekt solle allen Beteiligten Freude machen, locker im Umgang, professionell in der Sache. Dabei gäbe es unterschiedliche Mitwirkungsfelder: das Kernteam mit Schnittstellenfunktion, die Spezialisten, Themenunterstützer, Arbeitsgruppen und natürlich die Spender und Paten.
Wer mehr wissen möchte und / oder sich vorstellen kann, an dem Projekt mitzuwirken, kann sich gern bei Inge und Stefan Schmidt aus Beuron melden, den Gemeinderat / die Gemeinderätin Ihres Vertrauens ansprechen oder das Rathaus Team, das den Kontakt zur Familie Schmidt vermittelt.
Der Vorsitzende berichtete, dass gestern (08.04.2025) die Submission stattgefunden habe und er deshalb die Berechtigung benötige, über die Vergabe zu entscheiden. Allerdings hätte nur ein Angebot vorgelegen, in dreifacher Höhe unseres Limits, sodass das Verfahren aufgelöst werde und eine neue Submission erfolgen müsse. Die Entscheidung über die Ausschreibung und den Umbau sei noch vom alten Gemeinderat gefällt worden.
Der Gemeinderat der Gemeinde Beuron beschloss:
Herr Bürgermeister Hans-Peter Wolf wird seitens des Gemeinderates ermächtigt, die Auftragsvergabe für die Erneuerung der Aufbereitung im PW Beuron bis zu einem Betrag von netto 360.000 Euro durchzuführen. Bei einer höheren Angebots- / Auftragssumme ist die Vergabe nochmals im Gemeinderat zu beraten.
TOP 8 siehe oben, zwischen TOP 2 und 3.
Das Baugesuch der Familie Engenhardt für Flurstück 88/35 in Hausen im Tal ging im Mai 2023 als Antrag auf einen Bauvorabbescheid bei der Gemeinde Beuron ein. Am 25.04.2023 war bereits eine Baubehörde eingegangen. In der Sitzung vom 17.05.2023 wurde diesem Antrag das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Inzwischen ging der Bauantrag (§49 LBO) vollständig beim Landratsamt Sigmaringen ein. Dem sollte der Gemeinderat erneut zustimmen. Es ergab sich eine Diskussion um das Projekt, u.a. wegen der drei Firsten und der nicht genügend aussagekräftigen Unterlagen, die dem Gemeinderat vorlagen. Man wolle die digitale Bauakte sehen.
Der Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Beuron über das erneute gemeindliche Einvernehmen wurde vertagt. Dies hat allerdings keine aufschiebende Wirkung, da die Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren durch das Landratsamt Sigmaringen am 15.04.2025 erteilt worden ist.
Es wurde der Zustand eines Grundstücks am Unteröschle angesprochen. Sowohl die Plane, erst recht aber die Linde, stellten mittlerweile eine Gefahr dar. Der Gemeinderat der Gemeinde Beuron wolle zunächst in nichtöffentlicher Sitzung darüber beraten.
Nachdem keine weiteren Fragen gekommen waren, beendete der Vorsitzende die Sitzung um 19:55 Uhr.