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Aus den Rathäusern

Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 11.05.2026

Bürgermeister Schellenberg konnte 13 Mitglieder des Gremiums zur Gemeinderatssitzung begrüßen. 1. Feststellung der Jahresrechnung 2023 der Gemeinde...

Bürgermeister Schellenberg konnte 13 Mitglieder des Gremiums zur Gemeinderatssitzung begrüßen.

1. Feststellung der Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Wurmlingen

Der Jahresabschluss 2023 ist der vierte Abschluss, der nach den gesetzlichen Regelungen des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) erstellt wurde. Der Jahresabschluss aus der Drei-Komponenten-Rechnung (Ergebnis-, Finanz- und Vermögensrechnung) ist um einen Anhang zu erweitern und durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Damit wird ein vollständiges und transparentes Bild der wirtschaftlichen Lage der Gemeinde Wurmlingen vermittelt. Im Rahmen der Sitzung erfolgte eine anschauliche und ausführliche Darstellung.
Im Ergebnis ist festzuhalten:
Ergebnishaushalt
Der Jahresabschluss weist in der Ergebnisrechnung ein Jahresergebnis in Höhe von -3.090.376,14 € aus. Im Vergleich zu den Planzahlen des Haushaltsplans in Höhe von -4.908.500 € beträgt die Veränderung + 1.818.123,86 €. Dieses Ergebnis ist im Wesentlichen auf die hohen Gewerbesteuereinnahmen aus Vorjahren und damit in der Folge einer deutlich höheren Kreisumlage und Finanzausgleichsumlage, sowie geringeren Zuweisungen zu begründen. Auch bei diesem geplanten negativen Ergebnis schließt das Jahr 2023 um 1.818.123 € besser ab als geplant.
Finanzrechnung
Die Finanzrechnung weist einen Zahlungsmittelbestand von 1.487.927,11 € zum 31.12.2023 aus. In der Planung sah die veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes im Saldo einen Fehlbetrag von -5.238.000 € vor. Im Ergebnis sind -3.408.507,83 € festzustellen, was eine Veränderung bzw. Verbesserung gegenüber dem Planansatz von + 1.829.492,17 € darstellt. Die Zahlungsmittel haben sich von einem Anfangsbestand mit 2.181.745,61 € um -693.818,50 € auf 1.487.927,11 € reduziert.
Bilanz
Das Vermögen Aktiva verändert sich von einer Summe in der Bilanz mit Stand vom 31.12.2022 von 52.245.749,79 € um -3.925.120,48 € auf 48.320.629,31 €. Nach den positiven Ergebnissen der Vorjahre 2021 und 2022 aufgrund der hohen Gewerbesteuereinnahmen und daraus resultierenden jeweiligen Zuführungen zu den Rücklagen war diese negative Veränderung durch hohe Umlagezahlungen und die damit verbundene Reduzierung der Rücklagen zu erwarten. Die Rücklagen haben sich gegenüber dem Jahr 2022 von 12.583.715,79 € auf 9.493.339,65 € um insgesamt -3.090.376,14 € verringert. In der Sitzung stellt Kämmerer Kohli die Jahresrechnung, d. h. den Rechenschaftsbericht, den Anhang und die wesentlichen Veränderungen zum Haushaltsplan vor. Aus dem Gremium wird ein Kompliment für die Arbeit an Kämmerer Stefan Kohli sowie an das Team ausgesprochen. Es ist alles schlüssig und zeigt beeindruckende Zahlen.

Das Jahresergebnis 2023 wird entsprechend dem Feststellungsbeschluss, d. h. dem Rechenschaftsbericht 2023, dem Anhang zum Rechenschaftsbericht 2023, sowie der beigefügten Vermögensrechnung, Finanzrechnung und Ergebnisrechnung festgestellt.

2. Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs Wasser-, Wärme- und Energieversorgung Wurmlingen für das Wirtschaftsjahr 2023

Nach umfangreichen Umstellungsarbeiten auf das neue Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen bei der Gemeinde Wurmlingen zum Stichtag 01.01.2020 konnte zwischenzeitlich der vierte Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2023 für die Gemeinde Wurmlingen fertiggestellt werden. Auf dieser Basis konnten auch die Abschlussbuchungen beim Eigenbetrieb Wasser-, Wärme- und Energieversorgung Wurmlingen vorgenommen werden und auch hier der Jahresabschluss 2023 fertiggestellt werden. Entsprechend dem Beschluss des Gemeinderates wird der Eigenbetrieb Wasser-, Wärme- und Energieversorgung zwar als gemeinsamer Eigenbetrieb geführt, jedoch getrennt nach Betriebszweig Rechnung gelegt. Die Steuerberatungsgesellschaft Kobera hat auftragsgemäß nun die
Abschlussarbeiten für den Teil Wasserversorgung, Wärmeversorgung und für den Teil der Energieversorgung zum 31.12.2023 abgeschlossen. Das Wirtschaftsjahr schließt danach mit einer Bilanzsumme von 2.587.758,95 € ab (Vorjahr 2.077.758,94 €). Das Jahr schließt mit einem Jahresverlust in Höhe von 60.324,61 € (Vorjahr Verlust von 53.084,61 €). Bei Eigenbetrieben mit mehr als einem Betriebszweig ist eine Erfolgsermittlung mittels einer Erfolgsübersicht für die einzelnen Betriebszweige durchzuführen. Die Erfolgsübersicht ist mindestens nach dem Vorblatt 5 zu gliedern (§9 Abs. 3 Eigenbetriebsverordnung). Für die Sparten ergeben sich folgende Ergebnisse:
• Wasserversorgung +23.895,77 €
• Wärmeversorgung -80.982,53 €
• Energieversorgung -3.237,85 €

Wasserversorgung:
Die Gewinn-und-Verlust-Rechnung der Wasserversorgung ergibt einen Gewinn in Höhe von 23.895,77 €. Bei der Wasserversorgung haben sich die Erlöse aus Wassergebühren von dem Jahr 2022 mit rund 263.000,00 € auf rund 291.000,00 € erhöht. Die Wasserverbrauchsgebühr beträgt im Jahr 2023 1,64 € je m³ (Vorjahr 1,46 € je m³). Insgesamt sind im Jahr 2023 228.300 m³ Wasser gefördert worden, nach einem Vorjahreswert (2022) von 246.500 m³. An das Ortsnetz, d. h. an die Verbraucher, wurde eine Menge von 167.100 m³ nach einem fast identischen Vorjahreswert von 168.900 m³ abgegeben. Der Wasserverlust verringerte sich auf 26,8 %, was rund 61.200 m³ bedeuten. Im Vorjahr lag der Wasserverlust bei 31,5 %, d. h. rund 77.600 m³. Im Jahr 2021 lag der Wasserverlustwert bei rund 16,5 %. Die Vorjahreswerte vor 2019 lagen alle über 20 % Wasserverlust. In diesem Wasserverlust sind allerdings auch noch nicht gemessene Verbräuche für die öffentlichen Brunnen, den Friedhof, Spülungen des Leitungsnetzes, Feuerwehrlöschübungen und Einsätze enthalten. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass durch Rückspülungen der Ultrafiltrationsanlage mit einem Anteil von rund 5 % ebenfalls ein rechnerischer Wasserverlust ergibt. Wir sind bemüht, die Undichtigkeiten und Rohrbrüche jeweils zeitnah aufzuspüren und mit einer hohen Priorität auch die entsprechenden Reparaturarbeiten durchzuführen.

Wärmeversorgung:
Mittlerweile wird das 15. Jahr die Wärmeversorgung für einen Großteil der öffentlichen Gebäude und auch weiterer privater Gebäude über die Holzhackschnitzelheizzentrale sichergestellt und die Gewinn-und-Verlust-Rechnung erstellt. Im Wirtschaftsjahr ergibt sich ein Jahresverlust von 80.982,53 € (Vorjahr -55.103,90 €).
Darin sind folgende Sondereffekte:
• Die Dezember-Soforthilfe 2022 entlastete die Gas- und Fernwärmekunden durch die Übernahme des Dezemberabschlags.
• Die Wärmepreisbremse in Deutschland begrenzte 2023 den Wärmepreis für private Haushalte und kleine Unternehmen auf 9,5 Cent/kWh für 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs. Sie sollte Verbraucher vor hohen Energiekosten schützen, gilt jedoch seit
dem 1. Januar 2024 nicht mehr, da sie vorzeitig beendet wurde. Beide Hilfen betrugen zusammen 56.790,49 €. Aufgrund der Kurzfristigkeit wurde die Dezemberhilfe erst 2023 verbucht bzw. berücksichtigt. In der Folge wurden die Erstattungsanträge beim Bundeswirtschaftsministerium bzw. PWC gestellt. In einem sehr umfangreichen Antragsverfahren, das sich über rd. 1,5 Jahre hinzog, wurde als Erstes die Erstattung für die Gemeinde Wurmlingen als öffentlicher Träger verneint und wird nicht gefördert bzw. unterstützt.
In einem weiteren umfangreichen Verfahren wurde dann die Erstattung für die privaten Kunden verneint, da die Bagatellgrenze nicht erreicht wurde. Diese Verbuchungen müssen im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten korrigiert werden, da diese Leistungen von der Gemeinde an den Eigenbetrieb sind, die im Jahr 2024 erst ausgeglichen werden können. Die Anlage lief im Jahr 2023 größtenteils stabil und war gegenüber dem Jahr 2022 (24 Störmeldungen) mit insgesamt 18 Störmeldungen um 25 % weniger störanfällig als im Vorjahr.
Auf der Einnahmenseite sind 142.000,00 € nach einem Vorjahreswert von 163.000,00 € Erlöse aus Wärmeentgelten, was rund 21.000,00 € Mindereinnahmen bedeuten, vereinnahmt worden. Ausschlaggebend für diese Mindereinnahmen sind insbesondere die im Jahr 2023 vom Gesetzgeber eingeführte Wärmepreisbremse, die darauf abzielte, die Verbraucher in Deutschland von den hohen Energiepreisen zu entlasten. Im Nachgang bei der Beantragung der Förderung hat sich jedoch herausgestellt, dass die Gemeinde Wurmlingen für die gemeindeeigenen Gebäude keine Förderung erhält und zusätzlich bei den privaten Verbrauchern bei den Wärmepreisen unter der förderfähigen Bagatellgrenze liegt, was dazu führte, dass die Förderung seitens der Gemeinde zwar an die privaten Verbraucher weitergegeben wurde, die einen gesetzlichen Anspruch haben, anderseits hierfür aber keine Förderung erhalten wurde. Insgesamt betrachtet bedeutet dies 31.500 € weniger Einnahmen vom Gemeindehaushalt, was mit einer Wertberichtigung beim Jahresabschluss 2024 korrigiert werden muss und zusätzlich rund 10.500 € von privater Seite, für die keine Förderung erhalten wurde. Die Ausgabenseite hat sich mit 222.900 € (Vorjahr 218.300 €) um 4.600 € gering erhöht, was einer Steigerung bei den Ausgaben um 1,02 % entspricht.
In den Vorjahren und im Jahr 2022 lag der anzuwendende Basiszinssatz für Verzugszinsen bei -0,88 %. Im Jahr 2023 stieg dieser in zwei Schritten zum 01.01.2023 auf +1,62 % und zum 01.07.2023 nochmals um +1,5 % auf insgesamt +3,12 %. Nach dem Gemeinderatsbeschluss vom 24.02.1992 sind Kassenmehrausgaben mit 2,0 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Durch diese deutliche Zinserhöhung sind beim Eigenbetrieb im Bereich Wärmeversorgung Aufwendungen für Zinsen von insgesamt 49.325,51 € (Vorjahr 14.494,41 €) entstanden, was Mehraufwendungen von insgesamt 34.831,10 € bedeuten. Andererseits haben sich die Kosten für den Materialaufwand von 94.828,40 € aus dem Jahr 2022 auf 61.678,31 € im Jahr 2023 reduziert, was eine Entlastung von 33.150,09 € bedeutet. Mit 2350 Srm wurde im Jahr 2023 an 3 Hacktagen die höchste Eigenproduktionsmenge der letzten 5 Jahre verzeichnet. Insgesamt sind die Kosten für die Eigenproduktion erfreulicherweise auf 12,04 €/Srm (Vorjahr 12,82 €/Srm) gesunken. Der Arbeitspreis bei der Wärmeversorgung beläuft sich unverändert auf 0,06922 € je kWh. Im Jahr 2025 fallen außerdem Zins und Tilgungsleistungen mit rd. 40.000 € weg, was dann künftig Gewinne bei gleichem Verkaufspreis/Wärmepreis bedeutet und damit auch die Möglichkeit, den Preis unverändert zu belassen.


Energieversorgung:
Die Gemeinde Wurmlingen hatte geplant, auf dem Rußberg eigenwirtschaftlich einen PV-Park mit einer Leistung von rund 4 Megawatt zu realisieren. Aufgrund der Einleitung eines Rügeverfahrens durch einen externen Anbieter nach der öffentlichen Ausschreibung und vor Vergabe des Auftrags wurde die Ausschreibung aufgehoben und das Rügeverfahren zwischenzeitlich zurückgewiesen. Nach dieser Veränderung ist angedacht, die benötigte Fläche an Solarcomplex zu verpachten. Hier sind zukünftig mit einer Jahrespacht von ca. 13.000 € zu rechnen. Der Betriebszweig Energieversorgung beschränkt sich demnach ausschließlich auf die PV-Anlage auf dem neuen Feuerwehrmagazin. Diese Anlage wurde im Februar 2024 in Betrieb genommen. Das Jahresergebnis aus dem Betriebszweig Energieversorgung beträgt -3.237,85 € und ist ausschließlich auf die Verzinsung der Kassenmehrausgaben zu begründen. Auf den Jahresabschluss 2023 der Kobera wird verwiesen. Über die Behandlung des Jahresgewinns bzw. des Verlustes hat der Gemeinderat zu entscheiden. Bisher wurden die aufgelaufenen Gewinne stets zur Deckung künftiger Verluste vorgetragen oder frühere Verluste getilgt bzw. sich ergebende Verluste aus Gewinnvorträgen getilgt und auf neue Rechnung vorgetragen. Es wird empfohlen, wieder so zu verfahren. Nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung und des Eigenbetriebsgesetzes muss dem Gemeinderat der Jahresabschluss der Wasserversorgung und Wärmeversorgung (Jahresbilanz, Gewinn-und-Verlust-Rechnung und Anhang), sowie der Lagebericht vorgelegt und vom Gemeinderat formell festgelegt werden.


Ergebnis Verwendung:


Das Wirtschaftsjahr 2023 schließt mit einem Jahresverlust von 60.324,61 € ab. Die Gemeinde schlägt vor, den Jahresverlust aus dem Gewinnvortrag zu tilgen.


Entlastung gemäß § 14 Abs. 3 Nr. 3 Eigenbetriebsgesetz:
Der Bürgermeister wird in seiner Eigenschaft als Betriebsleiter des Eigenbetriebs Wasser- und Wärmeversorgung Wurmlingen durch das Gremium entlastet.


Das Ergebnis des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs Wasser-, Wärme- und Energieversorgung Wurmlingen, mit Bilanz-, Gewinn-und-Verlust-Rechnung sowie dem Anhang, wird für das Wirtschaftsjahr 2023 (01.01.-31.12.) gemäß der Anlage durch das Gremium festgestellt.
• Das Wirtschaftsjahr 2023 schließt mit einem Jahresverlust von -60.324,61 € ab. Es wird durch den Gemeinderat bestätigt, den Jahresverlust aus dem Gewinnvortrag zu tilgen. Außerdem den Verlustvortrag mit 56.790,49 im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2024 auszugleichen.
• Der Bürgermeister wird in seiner Eigenschaft als Betriebsleiter des Eigenbetriebs Wasser- und Wärme- und Energieversorgung durch das Gremium entlastet.

3. Lärmaktionsplanung der Gemeinde Rietheim-Weilheim

- Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Die Gemeinde Rietheim-Weilheim hat nun auch das Verfahren zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans durchgeführt. Insbesondere die Schwerpunkte der Bundesstraße B14, sowohl in Rietheim als auch in Weilheim und ergänzend auf freiwilliger Basis die Straße von Rietheim in Richtung Dürbheim in der Ortslage. Als Lärmminderungsmaßnahmen werden unter anderem zur Reduzierung des Straßenverkehrslärms dabei vorgeschlagen:


• Festsetzung einer ganztägigen Geschwindigkeitsbeschränkung von 70 km/h aus Lärmschutzgründen als Sofortmaßnahme entlang der B14, zwischen der Ortstafel Weilheim (Süd) und dem Ende der Bebauung Weilheim (Süd) d. h. auf einem Teil der Gemarkung Wurmlingen
• Anregung einer ganztägigen Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km/h aus verkehrlichen Gründen entlang der B14, zwischen dem Ende der Bebauung Weilheim (Süd) und dem bestehenden 70 km/h in Richtung Wurmlingen.


Auch die Gemeinde Wurmlingen hat die Gelegenheit, zum Entwurf dieses Lärmaktionsplans Stellung zu nehmen. Wir sehen aus Sicht der Gemeindeverwaltung die Notwendigkeit für diese Lärmminderungsmaßnahmen, die auch für die Gemeinde Rietheim-Weilheim ein gesetzliches Gebot darstellen. Insofern wollen wir den Gemeinderat informieren und gegenüber der Gemeinde Rietheim-Weilheim diese Vorgehensweise bestätigen.

Der Gemeinderat nimmt von der Lärmaktionsplanung Kenntnis und bestätigt die Lärmminderungsmaßnahmen auf der Gemarkung Wurmlingen.

4. Betrauungsakt Donaubergland GmbH


Vorbemerkungen
Die zuständigen Gremien aller 41 kommunalen Gesellschafter des Donaubergland Marketing und Tourismus GmbH (im Folgenden: Donaubergland GmbH) haben im Jahr 2017 die Donaubergland GmbH mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (Betrauungsakt) für den höchstzulässigen Gesamtzeitraum von zehn Jahren bis zum 31.08.2026 beauftragt. Eine solche öffentliche Beauftragung kann nicht einfach verlängert werden, sondern muss nun erneut beschlossen werden. Sie kann für weitere zehn Jahre erfolgen (bis zum 31.08.2037). Seit der Umstrukturierung der Donaubergland GmbH zur rein kommunalen Gesellschaft zum 01.09.2017 nimmt die gemeinsame Tourismusorganisation des Landkreises und der beteiligten Kommunen die Aufgabe der touristischen Vermarktung des Landkreises Tuttlingen und der betreffenden Mitgliedskommunen im Landkreis Sigmaringen wahr. Gesellschafter sind derzeit der Landkreis Tuttlingen, 34 Kommunen des Landkreises Tuttlingen sowie sieben Kommunen des Landkreises Sigmaringen. Die Tätigkeit der Donaubergland GmbH besteht darin, im Bereich der Tourismusförderung allgemeine wirtschaftliche Interessen zu fördern, die Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur im Sinne einer Dienstleistungsgesellschaft sowie die technische und kommunikative touristische Infrastruktur weiterzuentwickeln. Diese Tätigkeit lässt sich nicht kostendeckend erbringen, weshalb die kommunalen Gesellschafter einen jährlichen Verlustausgleich an die Donaubergland GmbH leisten. Die Höhe der jährlichen Beiträge zum Verlustausgleich orientiert sich an der Einwohnerzahl in Kombination mit einem Schlüssel aus Größenklassen der Kommunen. Die Gemeinde Wurmlingen zahlt im Geschäftsjahr 2025/2026 einen Beitrag in Höhe von 2.485,95 EUR zur Verlustabdeckung.


Betrauungsakt
Rechtsgrundlage der beihilferechtlichen Konsequenzen ist der Beschluss der EU-Kommission vom 16.12.2025 über die Anwendung von Artikel 106 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen zugunsten bestimmter Unternehmen, die mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind (2025/2630 (EU), ABl.EU Nr. L 2025/2630 vom 19.12.2025). Die Beauftragung ist nicht zuletzt auch deshalb erforderlich, damit die rechtliche Grundlage dafür geschaffen ist, dass die jährlichen Beiträge zur Verlustabdeckung nach den aktuellen steuerlichen Vorgaben weiterhin von der Umsatzsteuer befreit bleiben können. Die Übernahme von Aufgaben der Tourismusförderung in einem Landkreis oder einer Kommune ist eine Aufgabe, die von der kommunalen Selbstverwaltungskompetenz erfasst wird. Erhält ein hierfür gegründetes Unternehmen allerdings kommunale Gelder, können diese Zahlungen eine unzulässige Beihilfe im Sinne der Art. 107 ff. des o. g. Vertrags sein. Auch Zahlungen zum Verlustausgleich an Gesellschaften werden in diesem Sinne als Beihilfe bewertet, welche zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen im EU-Binnenmarkt grundsätzlich unzulässig sind.

Hierfür wurden jedoch einschlägige Ausnahmen definiert, da bestimmte Leistungen im Rahmen der Daseinsvorsorge und im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse nicht kostendeckend erbracht werden können. Hierzu verlangt die EU-Kommission in Übereinstimmung mit dem EuGH einen sog. Betrauungsakt, in dem die Gemeinwohlverpflichtungen, der Verlustausgleich und die Vermeidung von Überkompensationen näher geregelt sind. In einem solchen Betrauungsakt, der für die Dauer von längstens zehn Jahren verabschiedet wird, sind Art und Umfang der übertragenen Daseinsvorsorgeaufgaben verbindlich zu definieren. Der Betrauungsakt muss an die Donaubergland GmbH gerichtet und rechtlich verbindlich sein. Hierfür sind Beschlüsse des Kreistages und der Gremien der Mitgliedskommunen erforderlich.


Im Betrauungsakt selbst müssen folgende Inhalte aufgeführt sein:


Die Betrauung erfolgt für den höchstzulässigen Gesamtzeitraum von zehn Jahren ab dem kommenden Wirtschaftsjahr, d. h. ab dem 01.09.2026 (Anlage 1).
• Art und Dauer der Gemeinwohlverpflichtungen
• das beauftragte Unternehmen und der geografische Geltungsbereich,
• Art und Dauer der dem Unternehmen ggf. gewährten ausschließlichen oder besonderen Rechte,
• die Parameter für die Berechnung, Überwachung oder etwaige Änderungen der Ausgleichszahlungen,
• die Vorkehrungen, die getroffen wurden, damit keine Überkompensation entsteht bzw. etwaige überhöhte Ausgleichszahlungen zurückgezahlt werden,
• der Nachweis der Mittelverwendung im Jahresabschluss.
Die Betrauung erfolgt für den höchstzulässigen Gesamtzeitraum von zehn Jahren ab dem kommenden Wirtschaftsjahr, d. h. ab dem 01.09.2026.


Weitere Vorgehensweise

Nach der Beschlussfassung der Gremien aller Mitgliedsgemeinden der Donaubergland GmbH wird in der ordentlichen Gesellschafterversammlung für das Geschäftsjahr 2026/2027 zur Kenntnis gegeben und rechtskonform festgestellt.


Der Gemeinderat beschließt die öffentliche Betrauung der Donaubergland Marketing und Tourismus GmbH mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (Betrauungsakt) für weitere zehn Jahre.

5. Verschiedenes/Anfragen


Anbindung Lebensmittelmarkt
Aus dem Gremium wird erfragt, ob der neue Lebensmittelmarkt durch den Fußweg im Bereich „Im Wiesle“ von hinten aus erreichbar gemacht werden soll. Mit der Anbindung des Lebensmittelmarktes beschäftigt sich die Gemeinde bereits seit geraumer Zeit. Sicherlich wird es zukünftig eine Anbindung für Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen geben, wie diese umgesetzt wird, kann zum heutigen Zeitpunkt noch nicht genau definiert werden. Des Weiteren ist die Verwaltung im Austausch über die Nahverkehrsplanung, um die Erreichbarkeit des Lebensmittelmarktes zukünftig möglich zu machen. Derzeit läuft der Abbruch des bestehenden Betriebsgebäudes. Das Baugenehmigungsverfahren für den Lebensmittelmarkt läuft über die Baurechtsbehörde.


Schacht Riedstraße/Brunnenstraße
In diesem Bereich hat sich ein gerichteter Schacht abgesenkt, sodass die Absenkung in der Straße deutlich erkennbar ist. Hier wird derzeit geprüft, weshalb der Schacht sich in diesem Maße abgesenkt hat. Hierzu laufen bereits entsprechende Abstimmungen.


Dehnungsfugen an der Bahnhofsbrücke
An der Bahnhofsbrücke sind Schäden an der Brücke bzw. an den Dehnungsfugen zu verzeichnen.
Die beauftragte Firma für die allgemeinen Straßeninstandsetzungen wurde diesbezüglich angefragt, allerdings ist hier eine Spezialfirma hinzuzuziehen.


Die öffentliche Sitzung endete um 20.07 Uhr und es wurde zu einem nicht öffentlichen Teil übergeleitet.


Erscheinung
exklusiv online
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