Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in den Vorlagentexten auf die Verwendung geschlechterspezifischer Sprachformen verzichtet. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen meint die gewählte Formulierung sämtliche Geschlechteridentitäten.
Bürgermeister Oeldorf eröffnet um 18:03 Uhr die öffentliche Sitzung und stellt fest, dass die Stadträtinnen und Stadträte mit Ladung vom 09.12.2025 ordnungsgemäß einberufen worden waren.
Ende der Sitzung: 21:23 Uhr
Einwohnerfragestunde
BESCHLUSSANTRAG:
Nicht erforderlich
STELLUNGNAHME des Gemeinderates:
Ein Bürger meldet sich zu Wort. Er wolle keine Frage stellen, sondern mitteilen, dass er nicht den ganzen Abend an der Sitzung teilnehmen könne, da er noch zu einem anderen Termin müsse. Er danke für die Einladung zur Weihnachtsfeier des Gemeinderates, an der er aufgrund einer anderen Weihnachtsfeier leider nicht teilnehmen könne. Er wünsche den Mitgliedern des Gemeinderates eine schöne Feier und allen Anwesenden frohe Weihnachten. Er hoffe auch im nächsten Jahr wieder an allen Sitzungen teilnehmen zu können. Außerdem wolle er Stadtrat Frey, ISB, sagen, dass sein Vortrag zur OEG in der letzten Sitzung hervorragend gewesen sei.
Bürgermeister Oeldorf dankt und wünscht dem Bürger frohe Weihnachten.
Eine Bürgerin erklärt, dass ein Großteil der Bürgerinnen und Bürger aus Altenbach und Ursenbach beim Bürgerentscheid gegen die Windräder gestimmt hätten. Sie fragt, ob sich dies im Verfahren widerspiegle.
Bürgermeister Oeldorf antwortet, dass das Verfahren davon unberührt bleibe. Trotzdem werde man an der ein oder anderen Stelle die Meinung der Bürgerinnen und Bürger einholen. Man sei noch am Anfang des Verfahrens und es gebe noch viel Informationsbedarf, den man decken müsse.
TOP 002
Volkshochschule Schriesheim mit der Außenstelle Wilhelmsfeld
hier: Genehmigung des Veranstaltungsprogramms
BESCHLUSSANTRAG:
Der Gemeinderat möge das Veranstaltungsprogramm 2026 (1. Semester) genehmigen.
SACHVERHALT:
Nach § 8 Abs. 1 der Satzung der Kommunalen Volkshochschule Schriesheim mit Außenstelle Wilhelmsfeld vom 06. April 1989 stellt der Gemeinderat das Veranstaltungsprogramm fest, d.h. genehmigt dieses.
STELLUNGNAHME DER VERWALTUNG:
Das vielfältige und umfangreiche Programm der Volkshochschule (1. Semester 2026) ist als Anlage beigefügt. Die Leiterin der Volkshochschule, Frau Althoff, stellt das Programm in der Sitzung vor und steht für Rückfragen zur Verfügung.
STELLUNGNAHME des Gemeinderates:
Bürgermeister Oeldorf begrüßt Frau Althoff, die Leiterin der Volkshochschule (VHS).
Frau Althoff, VHS, erläutert den Sachverhalt und geht auf das Programm des 1. Semesters 2026 ein. Sie stellt einige neue Kurse vor. Stimme der Gemeinderat heute zu, könne das Programm morgen in den Druck gehen. Sie weist darauf hin, dass die Öffnungszeiten der VHS im nächsten Semester etwas angepasst würden. Außerdem werde man die Gebühren leicht erhöhen, damit die Gruppen auch mit kleinerer Teilnehmerzahl stattfinden könnten. Die Erhöhungen seien gering, entlasteten aber auch die Stadt, die das Kursprogramm bezuschusse.
Stadträtin Papandrea, FW, erklärt, dass sie für den gesamten Gemeinderat spreche. Sie dankt Frau Althoff, VHS, und ihrer Mitarbeiterin für ihren großen Einsatz, durch den es immer ein hochwertiges Programm gebe. Die VHS sei ein wichtiger Beitrag zur Bildungslandschaft. Das Programm des ersten Semesters biete ein breites Angebot, viele Kurse zum Thema Gesundheit und schöne Ausflüge. Es orientiere sich an verschiedenen Altersgruppen und Interessen. Bewährte Kurse würden durch neue Ideen ergänzt. Der Gemeinderat stimme gerne zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
BESCHLUSS
Der Gemeinderat genehmigt einstimmig (27) das Veranstaltungsprogramm 2026 (1. Semester).
TOP 003
Grundsteuer und Gewerbesteuer
hier: Hebesatzsatzung ab 2026
BESCHLUSSANTRAG:
a) Der Gemeinderat möge den Hebesatz für die Grundsteuer B ab 01.01.2026 auf 250 v.H. festlegen.
b) Der Gemeinderat möge die beigefügte Hebesatzsatzung (siehe Anlage) beschließen.
SACHVERHALT:
Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B ab 01.01.2026
Bereits bei der Aufstellung des Haushaltsplans 2025 wurde aufgrund der prekären Haushaltslage mittelfristig eine Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes der Grundsteuer B eingeplant. Mit Beschluss des Haushaltsplans 2025, beschloss der Gemeinderat der Stadt Schriesheim ebenso die mittelfristige Finanzplanung und damit indirekt auch die Erhöhung des Hebesatzes für das Jahr 2026.
In diesem Zuge wurden Grundsteuereinnahmen der Grundsteuer B i.H.v. 3.500.000 € bereits für das Haushaltsjahr 2026 geplant. Um die Planzahlen zu erreichen und der beschlossenen, mittelfristigen Finanzplanung gerecht zu werden, muss eine Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes für die Grundsteuer B erfolgen.
Das Anheben des Hebesatzes würde sich voraussichtlich wie folgt auswirken:
Die Tabelle zeigt, dass eine Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B auf mind. 250 v.H. vonnöten ist, um die mit der mittelfristigen Finanzplanung beschlossenen 3.500.000 € an Grundsteuereinnahmen für die Grundsteuer B 2026 zu erreichen.
Im Zuge der Haushaltsverfügung 2025 wurde vom Kommunalrechtsamt eine Erhöhung der Realsteuer-Hebesätze explizit als Konsolidierungsmaßnahme aufgeführt.
STELLUNGNAHME DER VERWALTUNG:
Aufkommensneutralität in Zusammenhang mit der Grundsteuerreform 2025
In der Begründung des Gesetzesentwurfs zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts appellierte der Deutsche Bundestag an die Gemeinden, die aus der Neubewertung des Grundbesitzes resultierenden Belastungsverschiebungen durch eine gegebenenfalls erforderliche Anpassung des Hebesatzes auszugleichen, um ein konstantes Grundsteueraufkommen zu sichern (BT-Drs. 19/13453 S.1). Die Kommunen sollten demnach eine Aufkommensneutralität wahren.
Gemeinderat und Verwaltung verständigten sich entsprechend des o.g. Appells auf eine aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform. Im Zuge einer Hochrechnung der erwarteten Summe der neuen Messbeträge im Jahr 2024, setzte die Stadt Schriesheim zur Wahrung der Aufkommensneutralität den Hebesatz für die Grundsteuer A für das Jahr 2025 auf 850 v.H. und für die Grundsteuer B auf 175 v.H. fest.
Die Tabelle veranschaulicht, dass die prognostizierten Ergebnisse für Grundsteuer A und B des Jahres 2025 voraussichtlich nur geringfügig vom Ergebnis 2024 abweichen werden. Bislang wurde kein Toleranzbereich gesetzlich festgelegt, innerhalb dessen die Aufkommensneutralität gegeben ist. Aufgrund der geringen prozentualen Abweichungen (< 5 %) kann das Gesamtaufkommen von Grundsteuer A und B der Stadt Schriesheim wohl im weiteren Sinne als aufkommensneutral angesehen werden.
Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B ab 01.01.2026
Bereits bei der Haushaltsplanung 2025 zeichnete sich ab, dass eine Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B aufgrund der angespannten Haushaltslage der Stadt Schriesheim im Jahr 2026 vonnöten sein wird. Auf dieser Grundlage war im Zuge der mittelfristigen Finanzplanung des Haushalts 2025 eine Erhöhung der Grundsteuer B im Jahr 2026 bereits vorgesehen, welche auch mit dem Beschluss des Haushalts 2025 in der Planung fest verankert wurde.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass im Zuge der Haushaltsplanung 2026 auf die mit der mittelfristigen Finanzplanung 2025 beschlossene Planung zurückgegriffen wird und die geplante Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B somit bereits in die Planung 2026 integriert wurde.
Die Verwaltung empfiehlt daher, den Hebesatz für die Grundsteuer B für das Haushaltsjahr 2026 auf 250 v.H. anzuheben, um der mittelfristigen Finanzplanung zu entsprechen und den in der Haushaltsverfügung 2025 vom Kommunalrechtsamt geforderten Konsolidierungsmaßnahmen Rechnung zu tragen.
STELLUNGNAHME des Gemeinderates:
Bürgermeister Oeldorf erinnert daran, dass man bereits in der Haushaltsdebatte 2025 eine Grundsteuererhöhung thematisiert habe. Die Erhöhung sei keine Überraschung und bereits Bestandteil der mittelfristigen Finanzplanung. Die finanzielle Situation aller Kommunen habe sich nicht zum Positiven entwickelt. Die Reserven seien aufgebraucht. Aus Sicht der Verwaltung sei eine Steuererhöhung daher unumgänglich. Nur so könne man das, was Schriesheim zu bieten habe, auch finanzieren. Er wolle der Haushaltsdebatte aber nicht vorgreifen.
Hauptamtsleiter Morast erläutert den Sachverhalt. Dabei geht er auf die Historie und die aktuelle Finanzlage der Stadt ein.
Bürgermeister Oeldorf ergänzt, dass der Kreistag gestern die Kreisumlage um 1,5 Punkte erhöht habe. Das seien etwa 900T € mehr für Schriesheim. Im Rhein-Neckar-Kreis gebe es ein Defizit von 100 Mio. €, das ausgeglichen werden müsse. Dafür seien verschiedene Bereiche verantwortlich, wie die GRN-Kliniken, die Leistungen nach dem SGB 8 und SGB 12 und die Preissteigerungen beim ÖPNV, auch wenn das Land hier nun einsteige. Alle drei Aufgaben seien gesetzlich vorgeschrieben und sinnhaft. Das Finanzvolumen des Kreises sei mittlerweile auf 1 Mrd. € angewachsen. Die Kosten würden vor allem auf die Kommunen umgelegt. Die Kostensteigerungen bei der Kreisumlage kämen den Kommunen aber auch zugute, da der Kreis Aufgaben für sie übernehme. Dabei handle es sich um laufende Kosten. Beim Sondervermögen, das das Land auszahlen wolle, handele es sich um investive Erträge. Damit könne man die Investitionen finanzieren, die man sowieso brauche. Es helfe aber nicht im Ergebnishaushalt. Für die Mehrkosten im sozialen Bereich brauche man eine Refinanzierung und darüber müsse man heute entscheiden. Die Stadt habe wenige Stellschrauben. Er nennt Beispiele. Der Größte Hebel sei die Grundsteuer. Der Unterschied zu anderen Kommunen sei, dass diese, im Gegensatz zu Schriesheim, noch ein finanzielles Polster hätten. Weil in Schriesheim die Gewerbesteuer gering sei, bleibe nur die Grundsteuer B.
Stadträtin Mieger-Höfer, GL, erklärt, dass die Finanzlage der Stadt alle beschäftige und man verschiedene Möglichkeiten diskutiere. Dies sei keine leichte Aufgabe. Die Mehrheit ihrer Fraktion lehne die Anhebung der Grundsteuer ab. Sie erläutert die Gründe dafür. Der Bundestag habe die Kommunen im Zuge der Grundsteuer aufgefordert diese aufkommensneutral umzusetzen. Dieser Appell sei Grundlage für ihre weiteren Entscheidungen gewesen. Dass die Grundsteuer nur ein Jahr später erhöht werden solle, spreche gegen diesen Appell. Die Erhöhung sende den Bürgerinnen und Bürgern ein falsches Signal und untergrabe das Vertrauen in politische Zusagen. Die Bürgerinnen und Bürger sollten nicht aufgrund ihrer Wohnsituation zur Kasse gebeten werden. Die Grundsteuer sei eine objektbezogene Steuer, ohne Bezug zur individuellen Leistungsfähigkeit. Die Erhöhung der Grundsteuer treffe alle, da sie auf Mieterinnen und Mieter umgelegt werden könne und diese damit zusätzlich belaste. Dies halte sie für sozial unausgewogen. Zur Haushaltslage habe man bereits andere Ideen geäußert, wie die Verschiebung des Kindergartenneubaus und den Verzicht auf zehn neue Stellen im Rathaus. Dann hätte es nicht zur Belastung der Bürgerinnen und Bürger geführt. Schon die Grundsteuerreform habe für einige zu einer erheblichen neuen Belastung geführt. Eine zusätzliche Erhöhung würde diesen Effekt unverhältnismäßig verschärfen. Sie erläutert anhand eines Beispiels wie hoch die Grundsteuer für ein Einfamilienhaus vor der Reform, nach der Reform und nach der geplanten Erhöhung ausfiele. Insgesamt handle es sich bei diesem Beispiel um eine Erhöhung der Grundsteuer um fast 1.700 €. Noch extremer seien die Unterschiede bei unbebauten Grundstücken. Bei diesen gebe es je nach Größe eine Steigerung von über 2T €. Die Mittelfristige Finanzplanung könne überprüft und angepasst werden. Sie sei nur eine Prognose und biete noch politischen Gestaltungsspielraum. Sie schlage daher vor, erst die tatsächlichen Erträge aus der Grundsteuer 2025 auszuwerten und dann weiterzusehen, um eine Überkompensation zu vermeiden. Man könne dem Verwaltungsantrag mehrheitlich nicht zustimmen und wolle dauerhaft die Aufkommensneutralität beibehalten.
Hauptamtsleiter Morast weist darauf hin, dass die Hochrechnungen zur Grundsteuer 2025 sehr genau und verlässlich seien. Sie seien nicht auf den Euro genau, aber anders einzuordnen als die Prognosen aus dem letzten Jahr. Man habe schon im Januar 2025 die Bescheide verschickt. Es habe Änderungsbescheide gegeben, er geht näher darauf ein, aber die Zahlen des prognostizierten Ergebnisses seien sehr genau. Die Abweichung liege in einem Rahmen von wenigen Tausend €. Zu den Sparvorschlägen merkt er an, dass zahlreiche Stellen, die die Fraktion der Grünen Liste im Stellenplan streichen wolle, bereits gestrichen worden seien. Sonst wäre der Haushaltsplan 2025 nicht genehmigungsfähig gewesen. Damals habe man auch dargestellt, welche Stellen gestrichen worden seien. Die gestrichenen Stellen bedeuteten mehrere 100T €.
Bürgermeister Oeldorf betont, dass die Haushaltslage alle umtreibe. Für den Kindergartenneubau könnten Mittel aus dem Sondervermögen eingesetzt werden. Er wolle aber betonen, dass es sich dabei um den investiven Bereich handle. Diesen könne man nicht mit dem Ergebnishaushalt gegenrechnen. Es gehe um die liquiden Mittel. Wenn man bei den Investitionen spare, helfe dies nicht, da im Ergebnishaushalt dann trotzdem Geld fehle. Es handle sich um zwei verschiedene Bereiche des Haushaltes.
Stadtrat Hartmann, FW, sagt, dass die Fraktion der Freien Wähler sich schwergetan habe die Aufkommensneutralität mitzugehen, obwohl damals schon bekannt gewesen sei, dass die nächste Anpassung nicht mehr neutral sein werde. Man sei weit hinterher und müsse die Grundsteuer anheben. Ein Beispiel dafür seien auch die Friedhofsgebühren die 20 Jahre lang nicht angepasst worden seien. Man müsse die Grundsteuer erhöhen, um die städtischen Aufgaben weiter erfüllen zu können. Man müsse immer wieder Gebühren anheben, bis sich die Finanzplanung entspanne und die Schulden abgezahlt seien. Seine Fraktion stimme zu.
Stadtrat Mittelstädt, CDU, sagt, er wolle an der heutigen Tagesordnung aufzeigen, was eine Nichterhöhung der Grundsteuer vielleicht nach sich ziehe. Er erläutert die Definition der Grundsteuer. Es sei übergriffig von Land und Bund zu verlangen, dass die Grundsteuerreform aufkommensneutral umgesetzt werden solle. Bereits vor der Reform habe man über eine Erhöhung nachgedacht, hätte aber abwarten müssen, was die Reform bringe. Die Grundsteuer sei dazu da Einnahmen für öffentliche Aufgaben der Infrastruktur zu sichern und solle die Gemeinde durch verlässliche Einnahmen dazu bringen zu Investieren. Vor diesem Hintergrund könne man eine Erhöhung gut argumentieren. Die Grundsteuer sei eine Einnahme im Ergebnishaushalt. Eine Einsparung im investiven Bereich z. B. durch die Einsparung des Kindergartenneubaus würde nicht zu einer Verbesserung des Ergebnishaushaltes führen. Der Ergebnishaushalt sei zur Erfüllung der laufenden Verwaltungstätigkeit notwendig und solle einen Überschuss erwirtschaften, der dann zur Investition dienen solle. Die Rechtsaufsichtsbehörde sehe es als notwendig an, die Ertragskraft durch nachhaltige Einnahmen zu steigern. Das bedeute, die Stadt müsse die Einnahmen erhöhen oder Leistungen, die sie erbringe, einsparen. Wenn die Stadt in den kommenden Jahren einen genehmigungsfähigen Haushalt haben wolle, müsse sie sich auf die Erfüllung der Pflichtaufgaben konzentrieren. Dafür habe man bereits Stellen gestrichen und Aufgaben heruntergefahren. Wenn man heute die Erhöhung der Grundsteuer ablehne, bedeute das, dass man vor allem im Bereich der freiwilligen Leistungen sparen müsse. Schaue man sich dazu die Tagesordnung an, stelle man fest, dass in der Konsequenz einige Punkte dann nicht mehr leistbar wären. So sei der beantragte Verkehrsausschuss eine freiwillige Aufgabe. Die Kosten der Kinderbetreuung unter TOP 008 bis TOP 013 seien ein großer Posten. Hier müsste man ohne die Grundsteuererhöhung über höhere Krippengebühren reden. Die Umrüstung der Flutlichtanlage unter TOP 007 sei eine freiwillige Aufgabe, die man dann nicht angehen könne. An diesen Beispielen wolle er zeigen, was eine Ablehnung der Erhöhung bedeute. Es müsse klar sein, dass freiwillige Aufgaben wie der Antrag auf Beleuchtung des Wiesenwegs, der Fahrradweg nach Altenbach oder die Hanggestaltung der Grundschule nicht mehr möglich wären. Er habe kein schlechtes Gewissen bei den bisherigen Investitionen. Man habe konsequent in sinnvolle Maßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger investiert. Um das aufrechtzuerhalten, stimme die Fraktion der CDU den Verwaltungsvorschlag zu. Baue man keinen weiteren Kindergarten, entlaste dies den Ergebnishaushalt nicht. Das ließe sich den Eltern auch schwer erklären. Schon bei der Klausurtagung 2024 und in der Haushaltsdebatte habe man darüber gesprochen, warum die Aufkommensneutralität der Reform kritisch sei. Die Grundsteuer sei Sache der Kommunen nicht des Bundes. Man dürfe nicht durch verpasste Gebührenerhöhungen die Stadt belasten. Auch wenn es ihm schwerfalle, sei die Steuererhöhung vertretbar. Sie sei ein guter Grund, um den Bürgerinnen und Bürgern zu erklären, was die Stadt für sie leiste. Er sehe keine andere Möglichkeit als die Grundsteuererhöhung, auch zu Gunsten des Fußballvereins.
Stadtrat Cuny, SPD, betont, man spreche über eine deutliche Erhöhung der Grundsteuer. Diese habe man schon lange diskutiert. Stadtrat Mittelstädt, CDU, sei auf die Handlungsfähigkeit der Kommune eingegangen. Die Stellschrauben habe nicht der Gemeinderat in der Hand, sondern das Land und der Bund. Man müsse weiter Druck machen, könne aber die Lage der Kommunen nicht mit der Erhöhung von Steuern und Gebühren entlasten, weil dies zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger gehe. Dabei könne man nicht steuern, wen man belaste und wen nicht, sondern treffe alle. Mit der Erhöhung der Grundsteuer tue sich die SPD sehr schwer. Man könne der vorgeschlagenen Erhöhung nicht zustimmen, da sie das Wohnen verteuere und Menschen weiter belaste, die bereits belastet seien. Als Stadt müsse man trotzdem die Einnahmen stärken. Zur Grundsteuerreform sei die Aufkommensneutralität als Bitte bzw. Forderung an die Städte herangetragen worden. Wenn man die Steuer heute erhöhe, stehe dies nicht im Zusammenhang mit der Umstellung auf das neue Berechnungssystem. Die Bitte habe man eingehalten und auch im Jahr vor der Reform habe man nicht erhöht. Die vorgeschlagene deutliche Erhöhung würde zu starker Belastung führen. Ohne die Erhöhung würde die Stadt nicht zahlungsunfähig, da sie Mittel habe, die noch nicht in der mittelfristigen Finanzplanung eingerechnet seien, wie die Beteiligung des Landes an der Linie 5. Diese werde bereits im nächsten Jahr helfen. Außerdem gebe es mittelfristig Mittel des Bundes in Höhe von 8 Mio. €. Dann müsse die Stadt keine Kredite aufnehmen und damit keine Zinsen zahlen. Trotzdem müsse man die mittelfristige Finanzplanung stärken, da sie früher das Neubaugebiet enthalten habe. Hier mahne er erneut an, dass endlich eine Entscheidung zum Neubaugebiet getroffen werden müsse. Mit Blick auf die Grundsteuer wolle er die Verwaltung bitten die Einführung der Grundsteuer C für unbebaute Grundstücke zu prüfen und zu berechnen wie hoch die Einnahmen und der damit verbundene Verwaltungsaufwand wären. Man rede oft von der Innenverdichtung. Es sei vertretbar, dass Eigentümerinnen und Eigentümer, die keinen Wohnraum schafften, mehr zahlten. Damit man dies 2027 angehen könne, werde man heute nicht zustimmen.
Bürgermeister Oeldorf erklärt, dass man die Zahlen zur Grundsteuer C bereits kalkuliert habe. Man werde sie aktualisieren und dann zur Verfügung stellen.
Stadtrat Frey, ISB, sagt, heute gehe es darum die mittelfristige Finanzplanung aus dem Jahr 2025 unter anderem durch die Grundsteuererhöhung, umzusetzen. Die Grundsteuerreform habe einige entlastet, aber gerade Eigentümerinnen und Eigentümer mit großer Fläche und kleiner Bebauung stark belastet. Das System könne mit der Erhöhung zu sozialen Härtefällen führen. Aber die Erhöhung sei in Anbetracht des kritisch prüfenden Kommunalrechtsamtes zwingend notwendig. Sollte der Stadt die Gestaltung des Haushaltes aus der Hand genommen werden, wäre dies noch drastischer. Schriesheim fehle Liquidität, man erhalte gerade noch so die Mindestliquidität, die bei 284 T € liege. Allein die Kreditermächtigungen zum Erhalt der Liquidität stiegen im kommenden Jahr auf circa 2,3 Mio. € und im Jahr 2027 auf 8,1 Mio. €. Er gehe davon aus, dass die Kosten für die Ganztagesbetreuung an den Grundschulen dort eingerechnet seien. Bis Ende 2025 steige die Pro-Kopf-Verschuldung auf 3.200 €, etwa das 2,5-fache des Landesdurchschnittes. Darüber hinaus drohe eine Verschuldung von 4.300 € pro Kopf. Auch die Eigenbetriebe brauchten eine Liquidität von 1,5 Mio. €. Man müsse seine Hausaufgaben machen und habe mit den bisherigen Gebührenerhöhungen erste Schritte gemacht. Daher sei eine Anpassung der Gewerbesteuer genauso in Betracht zu ziehen. Mit Blick auf 2027 und 2028 müsse man dringend für höhere finanzielle Eigenmittel sorgen. In Anbetracht etwaiger Härtefälle, die hervorgerufen würden, plädiere er für einen moderaten Anstieg der Prozentpunkte, zum Beispiel über einen Zeitraum von vier Jahren. Daher spreche er sich für eine jährliche stufenweise Anpassung von jeweils 25 Prozentpunkten bis 2028 aus. Im vierten Jahr wolle er, nach Berechnung von Zins und Zinseszins, nochmals eine Erhöhung auf insgesamt 255 bzw. 260 Prozentpunkte vorschlagen. So lägen die prognostizierten Einnahmen bei rund 160 T€ mehr, als die Stadtverwaltung vorschlage. Eine stufenweise Erhöhung biete Planungssicherheit für die Eigentümerinnen und Eigentümer und erzeuge weniger Härtefälle. Allein dieses Hilfsmittel reiche nicht aus für die Haushaltskonsolidierung. Es sei geboten Projekte zeitlich zu verschieben, sofern es keine gesetzliche Verpflichtung gebe. Daher stelle er den Antrag, der Gemeinderat möge den Hebesatz für die Grundsteuer B ab 01.01.2026 stufenweise um 25 von 100 bis 2028 und anschließend um entweder weitere 5 oder 10 von 100 erhöhen, sodass man 2028/2029 auf 260 oder nur 255 Prozentpunkte komme. Es sei dann Aufgabe der Kämmerei zu prüfen, ob so die fehlenden Einnahmen bis 2029 kompensiert würden.
Bürgermeister Oeldorf fragt nach den konkreten Erhöhungen, die Stadtrat Frey für den nächsten Jahre vorschlage.
Stadtrat Frey, ISB, erläutert seine Berechnungen näher. In den Jahren 2026 bis 2028 wolle er die Grundsteuer jährlich um 25 Prozentpunkte erhöhen. Dann liege man 2028 bei 225 Prozentpunkten. Im Jahr 2029 wolle er die Grundsteuer dann zusätzlich um weiter 5 bis 10 Prozentpunkte erhöhen, um am Ende auf den gleichen Wert zu kommen, den die Verwaltung anstrebe.
Bürgermeister Oeldorf geht nochmals auf die Kreisumlage ein. Auch diese werde sich in den nächsten Jahren weiter erhöhen. Mit dem vorgeschlagenen Antrag werde es dann trotzdem zur Unterdeckung kommen.
Stadtrat Frey, ISB, geht nochmals auf seine Überlegungen ein. Um ein Defizit zum Verwaltungsvorschlag zu verhindern, wolle er im vierten Jahr noch weiter erhöhen.
Stadtrat Schmitt, AfD, erklärt, es sei bereits alles gesagt worden. Eine Steuererhöhung führe zu Mieterhöhungen. Auf der anderen Seite stimme er Stadtrat Mittelstädt, CDU, zu. Erhöhe man nicht, müsse man die freiwilligen Leistungen kürzen. Er nehme den Antrag von Stadtrat Frey, ISB, gerne auf. Die Auswirkungen wären dann nicht so drastisch wie die des Verwaltungsvorschlages. Den Antrag der Verwaltung wolle er heute ablehnen.
Steuererhöhungen seien keine Lieblingsbeschäftigung von Politikerinnen und Politikern, die wiedergewählt werden wollten, so Stadtrat Renkenberger, FDP. Auch bei der Klausurtagung habe man intensiv über die Grundsteuer gesprochen. Damals habe man die Reform neutral gestaltet. Aber man habe in diesem Jahr mehrmals über eine Erhöhung gesprochen. Die Empfehlung der Verwaltung entspreche dem, was das Kommunalrechtsamt als Maßnahme zur Konsolidierung fordere. Es gehe auch um einen genehmigungsfähigen Haushalt. Andere Maßnahmen, die von den bisherigen Rednern vorgeschlagen worden seien, habe die Verwaltung seiner Ansicht nach widerlegt. Die zehn Stellen in der Verwaltung seien beispielsweise bereits eingespart. Geldquellen von Land und Bund seien auch thematisiert worden. Aber auch die brächten die Stadt hier nicht weiter. Er wolle anmerken, dass er in den letzten Monaten in Dossenheim und Schriesheim Plakate gesehen habe, die mit Windkraft statt Grundsteuererhöhung geworben hätten. Daran seien auch Gemeinderatsmitglieder beteiligt gewesen, die heute dagegen stimmten. Die Erhöhung werde an die Mieter und Mieterinnen weitergegeben, scheine aber notwendig, da es keine Alternative gebe. Er stimme dem Verwaltungsvorschlag zu.
Stadtrat Scheuermann-Berg, BgS, beton, er sehe es kritisch, wenn jedes Mal an der Steuerschraube gedreht werde. Irgendwann sei das Maß der Bürgerinnen und Bürger erreicht. Man müsse den Haushalt über Sparmaßnahmen oder weniger starke Erhöhungen entlasten. Die schwierige Lage sei ihm bewusst. Er stimme gegen den Verwaltungsvorschlag.
Er wolle auf die jüngere Geschichte der Grundsteuer und ihrer Erhöhungen eingehen, so Stadtrat Wolf, GL. Bereits im Jahr 2018 habe es eine Erhöhung gegeben. Nach der Wahl des Bürgermeisters im Jahr 2021 habe man im Herbst eine Klausurtagung abgehalten. Dort habe man sich intensiv mit der Grundsteuer beschäftigt. Auch wenn man sich damit schwergetan und lange diskutiert habe, habe man die Notwendigkeit gesehen, die Grundsteuer um 10% zu erhöhen. Diese Entscheidung sei nicht leichtgefallen, dennoch habe man sich in der Klausur darauf verständigt, ein einheitliches Signal aus dem Gemeinderat zu senden. Lediglich die FDP habe sich damals nicht angeschlossen, da sie die Erhöhung kritisch gesehen und ihr nicht zugestimmt habe. Hintergrund der Entscheidung sei die anstehende Reform gewesen, die aufkommensneutral umgesetzt werden sollte. Man habe die Erhöhung vor der Reform vornehmen wollen, um nicht direkt danach wieder zu erhöhen. Das habe man den Bürgerinnen und Bürger versprochen. Nur ein Jahr später wolle man nun um 43 % erhöhen. Dies widerspreche aus seiner Sicht dem damaligen gemeinsamen Vorgehen. Auch wenn damals viele der heutigen Gemeinderatsmitglieder nicht dabei gewesen wären, habe er erwartet, dass man auch heute eine gemeinsame Linie finde und eine so weitreichende Entscheidung nicht nur mit knapper Mehrheit treffe. Der Antrag von Stadtrat Frey, ISB, sei grundsätzlich diskutierbar. Bei einem so wichtigen Punkt halte er es jedoch für nicht angemessen, diesen im Rahmen eines Geschäftsordnungsantrags abzustimmen. Stattdessen sollte darüber nochmals ausführlich beraten werden.
Stadtrat Frey, ISB, führt zur Richtigstellung aus, dass bereits in der ersten Klausurtagung des neuen Gemeinderats auch die Grundsteuer Thema gewesen sei. Damals habe es den Vorschlag gegeben, trotz gegenteiliger Appelle eine moderate Erhöhung vorzunehmen. Die finanzielle Lage der Kommunen sei kein Einzelfall, wie auch ein Appell des Städtetagspräsidenten an den Bund zeigten. Die Kommunen müssten Leistungen erbringen, die auf Bundesebene beschlossen würden, Stichwort Konnexität. Der Haushalt spreche eine deutliche Sprache, weshalb er Stadtrat Wolf, GL, nicht darin zustimmen könne, dass die Entwicklung absehbar gewesen sei. Man habe in den letzten Jahren Preissprünge erlebt, die es in dieser Form noch nicht gegeben habe. Es bereite ihm keine Freude, den Bürgerinnen und Bürgern zusätzliche Belastungen zuzumuten, jedoch könne man ihnen keine Dienstleistungen anbieten, wenn man diese nicht finanzieren könne. Den vorliegenden Antrag verstehe er als Appell. Eine Gebührenerhöhung sei aus seiner Sicht notwendig. Eine moderate Anpassung halte er für vertretbar, weshalb der Antrag nicht zurückgenommen werden müsse. Insgesamt sehe er die Notwendigkeit zu handeln.
Er stimme zu, dass man an der Gebührenschraube drehen müsse, so Stadtrat Mittelstädt, CDU. Gleichzeitig habe Herr Wolf recht, dass es schwierig sei, zum jetzigen Zeitpunkt über den vorliegenden Antrag zu entscheiden. Zwischen 2021 und heute sei viel passiert, was so nicht absehbar gewesen sei. Deshalb könne man so nicht argumentieren. Man müsse den Bürgerinnen und Bürgern erklären, dass Anpassungen notwendig seien. Der Gemeinderat habe in den vergangenen Jahren bewusst in die Bereiche Kinder, Jugend und Infrastruktur investiert. Einsparungen bei Investitionen würden den Ergebnishaushalt kaum entlasten, abgesehen von möglichen Zinseffekten. Wolle man rechtzeitig zum 1. Januar Änderungen vornehmen, müsse man eine Sondersitzung machen. Das sei jedoch schwer umzusetzen. Er gebe Stadtrat Wolf Recht, dass man es 2022 so gewollt habe. Schon damals habe ihn jedoch gestört, dass der Bund auf Aufkommensneutralität gedrängt habe. Er sehe sich in seiner Entscheidung in erster Linie dem Wohl der Bürgerinnen und Bürger verpflichtet und nicht den Vorgaben von Land und Bund.
Bürgermeister Oeldorf schlägt vor, die Sitzung zu unterbrechen. Er wolle noch ergänzen, dass die von der Verwaltung vorgeschlagene Erhöhung bereits in der mittelfristigen Finanzplanung abgebildet sei. Momentan rechne man mit Mehreinnahmen von 1 Mio. € im Haushalt 2026, nicht mit einer Erhöhung von lediglich 25 Prozentpunkten. Damit müssten dann andere Dinge gestrichen werden, damit er Haushalt 2026 genehmigt werde.
Hauptamtsleiter Morast ergänzt, dass man zwar im Hinblick auf die Haushaltsplanung 2026 unter Zeitdruck stehe und bereits mit dem Kommunalrechtsamt zum Haushalt 2026 im Austausch stehe. Was die Grundsteuer betreffe, diese könnte jedoch bis zum 30.06 eines Jahres rückwirkend zum Jahresbeginn erhöht werden.
Bürgermeister Oeldorf erklärt, man plane keine Luftschlösser, sondern reduziere zum Beispiel die Gebäudeunterhaltung auf ein Minimum. Das wirke sich langfristig jedoch nachteilig auf die Infrastruktur aus.
Stadtrat Schmitt, AfD, gibt Stadtrat Mittelstädt, CDU, Recht, dass vieles dazugekommen sei, das man nicht habe einplanen können. Allerdings sei die Kreisumlage bereits von 2024 auf 2025 erhöht worden und werde jetzt wieder erhöht. Er wolle zur Vollständigkeit sagen, dass dies vor allem daher rühre, dass der Kreis Ausgaben von 250 Mio. € für den Klimaschutz beschlossen habe. Man kämpfe also auch mit den Klimaschutzzielen des Kreises, die sich auf den Schriesheimer Haushalt auswirkten.
Bürgermeister Oeldorf lädt alle Anwesenden zu den Haushaltsberatungen des Kreistages ein. Es sei richtig, dass die Kreisumlage in den letzten Jahren erhöht worden sei. Meistens liege dies an der Inflation und den Tarifsteigerungen, die ausgeglichen werden müssten. Die Zuschüsse von Land und Bund stiegen nicht in dieser Höhe. Daher müsse der Kreis das Geld über die Umlage einnehmen. Er bietet nochmals an, die Sitzung für eine Viertelstunde zu unterbrechen. Der Gemeinderat stimmt dem zu. Bürgermeister Oeldorf unterbricht die Sitzung von 19:34 Uhr bis 19:51 Uhr.
Stadtrat Frey, ISB, erklärt, dass er in Anbetracht der Diskussion und der eindeutigen Darstellung zur Notwendigkeit der Einnahmen für den nächsten Haushaltsplan, seinen Antrag zurückziehe.
Stadtrat Molitor, GL, sagt, dass in der Pause der Wunsch nach Vertagung des Themas aufgekommen wäre. Daher beantrage er die Vertagung der Grundsteuererhöhung, um das Thema nochmals diskutieren und später darüber entscheiden zu können.
Bürgermeister Oeldorf stellt den Antrag auf Vertagung zur Abstimmung:
ABSTIMMUNGSERGEBNIS:
Zustimmung (11): 6 GL (Wolf, Molitor, Langensiepe, Mieger-Höfer, Tuncer, Jäck)
4 SPD (Cuny, Mohr-Nassauer, Schmidt-Kühnle, Malmberg-Weber)
1 AfD (Schmitt)
Gegenstimmen (14): 5 FW (Hegmann, Lamprecht, M. Hartmann, Papandrea, Wilhelm)
5 CDU (Mittelstädt, L. Hartmann, Diehl, Haase, Koch)
2 ISB (Breitenreicher, Frey)
1 FDP (Renkenberger)
1 Bürgermeister
Enthaltung (2): 1 GL (Stockhausen)
1 BgS (Scheuermann-Berg)
BESCHLUSS:
Der Antrag auf Vertagung wurde mehrheitlich (14) abgelehnt.
Sodann stellt Bürgermeister Oeldorf den Antrag der Verwaltung zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung (15): 1 GL (Stockhausen)
5 FW (Hegmann, Lamprecht, M. Hartmann, Papandrea, Wilhelm)
5 CDU (Mittelstädt, L. Hartmann, Diehl, Haase, Koch)
2 ISB (Breitenreicher, Frey)
1 FDP (Renkenberger)
1 Bürgermeister
Gegenstimmen (12): 6 GL (Wolf, Molitor, Langensiepe, Mieger-Höfer, Tuncer, Jäck)
4 SPD (Cuny, Mohr-Nassauer, Schmidt-Kühnle, Malmberg-Weber)
1 AfD (Schmitt)
1 BgS (Scheuermann-Berg)
Enthaltung (0)
BESCHLUSS
a) Der Gemeinderat legt den Hebesatz für die Grundsteuer B ab 01.01.2026 auf 250 v.H. mehrheitlich (15) fest.
b) Der Gemeinderat beschließt die beigefügte Hebesatzsatzung (siehe Anlage) mehrheitlich (15).
TOP 004
Einrichtung eines Ausschusses für Verkehr und Mobilität
hier: Antrag der Grünen Liste
BESCHLUSSANTRAG:
Der Gemeinderat möge den Antrag beraten und einen Beschluss fassen.
SACHVERHALT:
Mit E-Mail vom 23.10.2025 hat die Grüne Liste Fraktion Schriesheim einen Antrag zur Errichtung eines Ausschusses für Verkehr und Mobilität gestellt. Der Antrag ist dieser Vorlage in der Anlage beigefügt.
In der Vergangenheit gab es bereits einen Verkehrsausschuss bzw. einen Arbeitskreis, welche beide aus unterschiedlichen Gründen allerdings nicht mehr bestehen.
Entsprechend § 39 GemO kann der Gemeinderat durch Hauptsatzung beschließende Ausschüsse bilden und ihnen bestimmte Aufgabengebiete zur dauernden Erledigung übertragen. Der Gemeinderat kann aber auch durch Beschluss einzelne Angelegenheiten auf (bereits) bestehende, beschließende Ausschüsse übertragen oder für ihre Erledigung beschließende Ausschüsse bilden. Die beschließenden Ausschüsse bestehen nach § 40 GemO aus dem Vorsitzenden und mindestens vier Mitgliedern. Derzeit bestehen die in Schriesheim bereits existierenden, beschließenden Ausschüsse neben dem Vorsitzenden aus 12 Mitgliedern.
Zur Vorberatung seiner Verhandlung oder einzelner Verhandlungsgegenstände kann der Gemeinderat beratende Ausschüsse bestellen (vgl. § 41 GemO). Sie werden aus der Mitte des Gemeinderates gebildet. Eine Hauptsatzungsregelung ist, anders als bei beschließenden Ausschüssen, für die Bildung nicht erforderlich. Der in Schriesheim bereits bestehende Forstausschuss (beratender Ausschuss) wurde jedoch in die Hauptsatzung aufgenommen. Damit sind in der Hauptsatzung alle existierenden Ausschüsse aufgeführt. Im Forstausschuss sind neben den ordentlichen Mitgliedern verschiedene sachkundige Einwohner als weitere Mitglieder bestellt.
STELLUNGNAHME DER VERWALTUNG:
Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) und dem Gesetz über Zuständigkeiten nach der Straßenverkehrsordnung (StVOZuG) sind die zuständige Straßenverkehrsbehörden die unteren Verwaltungsbehörden. Somit ist die Straßenverkehrsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises die für Schriesheim zuständige Behörde.
Ein wichtiges und unverzichtbares Instrument ist eine sogenannte Verkehrsschau (Verkehrstagfahrt), um den Zustand und die Sichtbarkeit der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen zu überprüfen sowie mögliche Gefahren im öffentlichen Verkehrsraum zu beseitigen. An solchen – regelmäßigen – Verkehrsschauen nehmen Vertreter der Straßenverkehrsbehörden, Straßenbaulastträger und Verkehrspolizei teil.
Diese sind in regelmäßigen Abständen (Regelverkehrsschau alle 2 Jahre) durchzuführen. Die letzte Verkehrsschau fand am 09. Oktober 2024 statt. Seitens der Verwaltung wurden die anstehenden Themen an die zuständige Straßenverkehrsbehörde mit der Bitte um Terminierung einer Verkehrsschau mehrfach weitergegeben.
STELLUNGNAHME des Gemeinderates:
Stadtrat Langensiepe, GL, stellt den Antrag der Fraktion der Grünen Liste vor. Er führt aus, dass Schriesheim eine mobile und damit lebendige Stadt sei. Die Mobilität gerate jedoch ins Stocken, wenn man sich bestimmte Stellen an der B3, am Schulzentrum oder in der Talstraße ansehe. Viele der angesprochenen Themen seien aus der Bürgerschaft heraus entstanden, unter anderem auch in der Einwohnerfragestunde, wobei dort ein deutlicher Frust sowie der Wunsch nach mehr Kommunikation und einem bedachteren Vorgehen geäußert worden seien. Ein bürgernaher Ausschuss hätte hier die Möglichkeit geboten, externe Fachleute einzubeziehen und Maßnahmen gemeinsam zu diskutieren. Da Schriesheim über keine eigene Verkehrsbehörde verfüge, könne man nicht immer selbst entscheiden. Umso wichtiger sei es, die Probleme vor Ort zu erkennen und zu bedenken. Hierfür brauche es Beharrlichkeit und Einsatzwillen, auch gegenüber übergeordneten Behörden, die sich teilweise nur alle zwei Jahre mit den Themen befassten, während diese vor Ort täglich wahrgenommen würden. Selbst wenn die Verkehrsbehörde gegen Vorschläge der Stadt entscheide, sei es wichtig, klar zu kommunizieren, dass die Anliegen der Bürgerschaft gesehen und vertreten würden. Dies solle auch gegenüber dem Landratsamt deutlich gemacht werden. Man solle nicht darauf warten, dass an anderer Stelle Entscheidungen getroffen würden, sondern eigene Wege gehen. Er bitte um Zustimmung zum Antrag.
Ordnungsamtsleiter Skarke erläutert den Sachverhalt aus Sicht der Verwaltung und weist darauf hin, dass es in der Vergangenheit bereits entsprechende Ausschüsse gegeben habe, diese jedoch aus verschiedenen Gründen nicht mehr bestünden. Auch ein früherer Arbeitskreis sei im Zuge der Corona-Pandemie nicht weitergeführt worden. Er geht auf die Verwaltungsvorlage ein und erläutert den Ablauf von Verkehrsschauen. Die aktuelle Verkehrssituation in Schriesheim sei nicht zufriedenstellend. Es gebe viele Themen für die Verkehrsschau. Er sei zuversichtlich, dass mit neuen Mitarbeitenden in der Verkehrsbehörde zeitnah wieder eine Verkehrsschau stattfinden werde.
Stadtrat Hegmann, FW, erinnert daran, dass in der Vergangenheit bereits ein kostenintensives Mobilitätskonzept an ein externes Büro vergeben worden sei, was man aus heutiger finanzieller Sicht möglicherweise nicht mehr in dieser Form entscheiden würde. Zudem seien aus diesem Konzept bislang noch nicht alle Maßnahmen umgesetzt worden. Die Einrichtung eines weiteren Ausschusses würde zusätzliche Arbeit für das Ordnungsamt und den Gemeinderat bedeuten. Die Verwaltung verweise zudem zu Recht auf die Zuständigkeit des Landratsamtes. Wenn innerhalb von zwei Jahren lediglich eine Verkehrsschau stattfinde und bereits zahlreiche Anträge vorlägen, bezweifelt er, dass ein zusätzlicher Ausschuss den notwendigen Nachdruck erzeugen könne. Angesichts der bereits bestehenden Vielzahl an Ausschüssen und Arbeitsgruppen solle auf die Einrichtung eines weiteren Gremiums verzichtet werden, zumal Anliegen auch direkt im Gemeinderat eingebracht werden könnten. Seine Fraktion werde dem Antrag daher nicht zustimmen.
Stadträtin Haase, CDU, erklärt, dass Mobilität und Verkehr große Themen in Schriesheim seien. Allerdings sehe man keine Notwendigkeit für die Einrichtung eines eigenen Ausschusses, auch vor dem Hintergrund, dass die Zuständigkeit häufig nicht bei der Stadt liege. Stattdessen könne man sich die Bildung eines Arbeitskreises vorstellen, um Themen vorzubereiten und im Austausch zu bleiben. Den vorliegenden Antrag auf Einrichtung eines Ausschusses lehne man jedoch ab.
Stadtrat Schmidt-Kühnle, SPD, führt aus, dass es grundsätzlich eine gute Idee sei, mehr Aufmerksamkeit auf den Verkehr zu legen. Es lägen bereits verschiedene Konzepte vor, die man noch umsetzen wolle und die sowohl kurz- als auch langfristige Maßnahmen beinhalteten. Es sei sinnvoll, die Bürgerschaft einzubinden und dem Ganzen eine gewisse Verbindlichkeit zu geben. Ein gutes Beispiel sei der Schulbeirat, der sich als sehr hilfreich für das gegenseitige Verständnis erwiesen habe und durch den viel habe erreicht werden können, auch in Bereichen, in denen keine direkte Zuständigkeit bestanden habe. Ein ähnliches Gremium könne dazu beitragen, Verständnis zu schaffen und anschließend gemeinsam auf das Landratsamt zuzugehen. Der Schulbeirat tage zwar nur einmal jährlich, verfüge aber über viele Freiheiten. Ein solches Format halte er daher grundsätzlich für sinnvoll. Allerdings müsse dies nicht in Form eines Ausschusses geschehen, da dieser zu formal und zu geschlossen sei, um Bürgerinnen und Bürger angemessen einzubinden. Stattdessen spreche er sich für ein regelmäßiges Dialogforum mit einer gewissen Verbindlichkeit aus, unabhängig von der genauen Bezeichnung. Seine Fraktion würde es begrüßen, wenn die Verwaltung ein entsprechendes Format schaffe, das auch die Einbindung der Bürgerschaft ermögliche und so zu einer Bereicherung beitragen könne.
Stadträtin Breitenreicher, ISB, erklärt, dass es bereits im Jahr 2019, als sie in den Gemeinderat gekommen sei, einen Arbeitskreis Verkehr gegeben habe. Dieser sei jedoch im Zuge der Corona-Pandemie eingeschlafen und anschließend nicht wiederbelebt worden. Sie weist darauf hin, dass ein Ausschuss mit einem erheblichen Zeit- und Kostenaufwand verbunden sei und zudem eine entsprechende Vor- und Nachbereitung durch die Verwaltung erfordere. Sie spreche sich daher für die Einrichtung eines Arbeitskreises aus.
Stadtrat Schmitt, AfD, fragt, ob in einem solchen Ausschuss auch die fraktionslosen Stadträte eingebunden wären. Sollte dies nicht der Fall sein, lehne er die Einrichtung ab. Zwar halte er es grundsätzlich für sinnvoll, sich mit den bestehenden Problemen auseinanderzusetzen, jedoch sehe er angesichts der in der Fragestunde geschilderten Themen keinen Bedarf für einen zusätzlichen Arbeitskreis. Dieser solle sich nur mit relevanten Themen befassen.
Hauptamtsleiter Morast antwortet, dass es von Gesetzeswegen nicht vorgesehen sei, dass ausschließlich Fraktionen in einem Ausschuss vertreten seien. Bei beschließenden Ausschüssen sehe die Gemeindeordnung vor, dass der Gemeinderat im Einvernehmen über die Besetzung entscheide. Dieses Vorgehen werde auch für beratende Ausschüsse empfohlen, alternativ könne eine Wahl erfolgen.
Stadtrat Renkenberger, FDP, führt aus, dass Verkehrsprobleme vor allem die Bürgerinnen und Bürger unmittelbar und persönlich beträfen. Dazu habe auch er sich in der Vergangenheit bereits wiederholt geäußert. Auch heute wolle er erwähnen, dass aktuell vier Bushaltestellen in der Talstraße nicht bedient würden. Die Einrichtung eines weiteren Ausschusses halte er aufgrund seiner bisherigen Erfahrungen jedoch nicht für effizient und werde dem Antrag daher nicht zustimmen.
Stadtrat Scheuermann-Berg, BgS, erklärt, dass er die Einrichtung eines Ausschusses grundsätzlich für eine gute Idee halte. Ein solches Gremium könne die Verwaltung unterstützen und möglicherweise mehr Einfluss auf die Verkehrsbehörde ausüben. Er stimme dem Antrag daher zu.
Stadtrat Molitor, GL, erinnert daran, dass es bereits einen Arbeitskreis gegeben habe, der sich jedoch deutlich von den Terminen mit der Verwaltung im Rathaus unterschieden habe. Die Stadt sei zwar nicht für alle Verkehrsmaßnahmen zuständig, man könne sich aber nicht hinter dieser Tatsache verstecken. Als Beispiel nennt er den Branichtunnel, für den ebenfalls keine direkte Zuständigkeit bestanden habe. Durch den Einsatz des Gemeinderats und Bürgermeister Riehl sei der Tunnel trotzdem gebaut worden. Hätte man sich damals auf die fehlende Zuständigkeit berufen, gäbe es heute keinen Tunnel. Der Gemeinderat solle sich, auch wenn er nicht zuständig sei, für Schriesheim einsetzen.
Ordnungsamtsleiter Skarke dankt für die Hinweise und erklärt, dies mache nachvollziehbar, warum die Aktenlage zum Arbeitskreis so dünn sei. Hinsichtlich der Zuständigkeiten führt er aus, dass die angesprochenen Punkte aktuell nicht abgelehnt worden seien, sondern, aufgrund personeller Engpässe im Landratsamt, nicht hätten beraten werden können. Die Situation sei nicht zufriedenstellend. Die Themen seien von der Verkehrsbehörde schlicht noch nicht behandelt worden.
Stadtrat Molitor, GL, stellt klar, dass es ihm nicht um die aktuelle Situation im Ordnungsamt gehe, sondern grundsätzlich um das Gremium und nicht um konkrete Einzelfälle.
Stadtrat Frey, ISB, fragt nach dem Unterschied zwischen einer Arbeitsgruppe und einem Arbeitskreis. Ihm sei wichtig, dass Bürgerinnen und Bürger Gehör fänden und ihre Anliegen gemeinsam mit Gemeinderat und Verwaltung diskutieren könnten. Er erkundigt sich, ob es nur im Rahmen eines Arbeitskreises möglich sei, dass Bürgerinnen und Bürger zu Wort kämen oder auch in einem Ausschuss.
Hauptamtsleiter Morast erläutert, dass weder Arbeitskreise noch Arbeitsgruppen in der Gemeindeordnung geregelt seien, weshalb der Gemeinderat hier weitgehende Gestaltungsmöglichkeiten habe, um Bürgerinnen und Bürger zu beteiligen. Auch in Ausschüssen bestehe grundsätzlich die Möglichkeit, Einwohner und Einwohnerinnen zu einzelnen Angelegenheiten einzubeziehen und ihnen das Wort zu erteilen. In beratenden Ausschüssen könnten zudem ständige sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner als Mitglieder berufen werden. Beide Varianten böten somit Beteiligungsmöglichkeiten. Bei Ausschüssen müssten jedoch Fristen eingehalten werden, insbesondere bei der Einladung, wodurch diese weniger flexibel seien, wenngleich eine Beteiligung bei frühzeitiger Planung möglich bleibe.
Stadträtin Haase, CDU, betont, dass sich niemand verstecken wolle, weist jedoch darauf hin, dass ein Ausschuss keine abschließende Entscheidungskompetenz habe, da die Beschlüsse ohnehin im Gemeinderat gefasst würden. Zudem verursache ein Ausschuss zusätzliche Kosten, weshalb sie einen Arbeitskreis bevorzuge.
Stadtrat Langensiepe, GL, erklärt, man könne auch einen Arbeitskreis gründen, sofern verbindliche Termine festgelegt würden, ähnlich wie beim Schulbeirat. Wichtig sei ihm, dass die Sitzungen offiziell im Rathaus stattfänden, da dies eine höhere Verbindlichkeit schaffe. Mit dem Verzicht auf einen Ausschuss könne man leben, entscheidend sei, dass das Thema einen festen Platz erhalte.
Stadtrat Schmidt-Kühnle, SPD, fragt, worüber konkret abgestimmt werden solle, da der Antrag nicht spezifisch genug sei. Insbesondere sei unklar, wie oft ein solches Gremium tagen solle und was heute genau beschlossen werde.
Bürgermeister Oeldorf schlägt vor, den Antrag gegebenenfalls zurückzuziehen und gemeinsam eine Vorlage zu erarbeiten, in der Ausgestaltung, Teilnehmerkreis und Arbeitsweise eines Arbeitskreises definiert würden. Er gibt zu bedenken, dass eine detaillierte Diskussion darüber den Rahmen der aktuellen Sitzung sprengen könnte und regt an, das Thema zu einem späteren Zeitpunkt erneut in den Gemeinderat einzubringen.
Stadtrat Wolf, GL, widerspricht diesem Vorgehen. Eine detaillierte Festlegung der Zusammensetzung sei unnötige Bürokratisierung, die weder Gemeinderat noch Verwaltung anstrebten. In der Vergangenheit habe es bereits Arbeitskreise gegeben, zu denen eingeladen worden sei und aus jeder Fraktion habe jemand daran teilgenommen. Er plädiert für einen verbindlichen Arbeitskreis, der zweimal jährlich tage.
Stadtrat Mittelstädt, CDU, stellt fest, dass grundsätzlich Konsens bestehe, und bittet nun darüber abzustimmen, die Verwaltung mit der Einrichtung eines Arbeitskreises Verkehr zu beauftragen. Er weist darauf hin, dass bei der Einrichtung eines Ausschusses zunächst die Satzung geändert und Mitglieder gewählt werden müssten.
Genau das habe er vorgeschlagen, so Stadtrat Wolf, GL.
Bürgermeister Oeldorf erklärt, er greife dies gerne auf und bittet die Fraktion der Grünen Liste den Antrag entsprechend umzuformulieren.
Stadtrat Wolf, GL, ändert daraufhin den Antrag wie folg ab: „Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung einen Arbeitskreis Verkehr ins Leben zu rufen, der verbindlich tagt.“
Bürgermeister Oeldorf stellt den umformulierten Antrag zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung (24) 7 GL (Wolf, Molitor, Langensiepe, Mieger-Höfer, Stockhausen, Jäck, Tuncer)
2 FW (Lamprecht, Papandrea)
5 CDU (Mittelstädt, Diehl, L. Hartmann, Haase, Koch)
4 SPD (Cuny, Mohr-Nassauer, Schmidt-Kühnle, Malmberg-Weber)
2 ISB (Breitenreicher, Frey)
1 AfD (Schmitt)
1 FDP (Renkenberger)
1 BgS (Scheuermann-Berg)
1 Bürgermeister
Gegenstimmen (2): 2 FW (M. Hartmann, Hegmann)
Enthaltung (1): 1 FW (Wilhelm)
BESCHLUSS
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mehrheitlich (24) einen Arbeitskreis ins Leben zu rufen, der verbindlich tagt.
TOP 005
Errichtung von Windkraftanlagen auf den gemeindeeigenen Grundstücken im Schriesheimer Wald
hier: Aufnahme von Vertragsverhandlungen mit dem Projektierer
BESCHLUSSANTRAG:
Der Gemeinderat möge die Verwaltung beauftragen, die Vertragsverhandlungen gemeinsam mit der Gemeinde Dossenheim und der PIONEXT Service GmbH & Co. KG aufzunehmen. Zur inhaltlichen und rechtlichen Begleitung der Vertragsausgestaltung ist ein entsprechendes qualifiziertes Fachbüro einzubeziehen.
Der Gemeinderat möge beschließen, dass ein interkommunaler Beirat eingesetzt wird, welcher den Prozess begleitet und extern moderiert wird.
SACHVERHALT UND STELLUNGNAHME DER VERWALTUNG:
Am 24. April 2024 wurde in öffentlicher Sitzung durch den Gemeinderat Schriesheim mit 26 Zustimmungen und einer Gegenstimme der folgende Beschluss gefasst:
„Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, den Entscheidungsfindungsprozess gemeinsam mit der Gemeinde Dossenheim, unter Einbeziehung des seitens des Landes Baden-Württemberg angebotenen Forums Energiedialog, fortzuführen. Hierfür soll eine paritätische Dialoggruppe mit Vertreterinnen und Vertretern aus beiden Gemeinderäten sowie den Verwaltungen eingerichtet werden, welche unter Einbeziehung des Kriterienkatalogs, lokaler Interessengruppen und Initiativen sowie Sachverständigen für beide Gremien eine abschließende Empfehlung erarbeitet, ob die kommunalen Grundstücke für die Windenergienutzung zur Verfügung gestellt werden sollten.“
Im Mai 2024 hat die Dialoggruppe Windkraft ihre Arbeit aufgenommen. Die Gemeinde Dossenheim und die Stadt Schriesheim wollten die kommunalen Steuerungsmöglichkeiten gemeinsam nutzen. Die Dialoggruppe setzte sich aus Gemeinderäten sowie Verwaltungsvertretungen beider Kommunen zusammen und wurde durch das Forum Energiedialog Baden-Württemberg begleitet.
Die Aufgabe der Dialoggruppe bestand darin, die Verpachtungsentscheidung für die beiden Gemeinderäte vorzubereiten. Sie empfahl dabei, die Einnahmen aus einem möglichen gemeinsamen Windpark unabhängig vom konkreten Standort einzelner Anlagen zwischen den Kommunen aufzuteilen. Zudem befasste sich die Dialoggruppe mit allen relevanten Themen rund um die Windkraft. Im Ergebnis eines vom Fachbüro endura kommunal begleiteten Auswahlverfahrens sprach sie eine Empfehlung für einen potenziellen Projektierer mit einem konkreten Angebot aus (Wie-Frage).
Auf Grundlage des Angebotes sollte nun eine fundierte Entscheidung über die Verpachtung getroffen werden (Ob-Frage). Durch das erfolgreiche Bürgerbegehren wurde diese Entscheidung, welche ursprünglich die Gemeinderatsgremien der jeweiligen Kommune treffen sollte, durch Bürgerentscheide in beiden Kommunen ersetzt.
Die Frage des Bürgerentscheides lautete:
Diese Frage wurde am 09.11.2025 durch die Bevölkerung, in beiden Kommunen, mehrheitlich mit Nein beantwortet.
Kommune | Gültige Ja-Stimmen | Gültige Nein-Stimmen | Wahlbeteiligung |
Dossenheim | 2.232 (39,77 %) | 3.380 (60,23 %) | 58,62 % |
Schriesheim | 3.038 (45,32 %) | 3.666 (54,68 %) | 56,77 % |
Mit diesem eindeutigen Votum wurde nun durch die Bevölkerung den Verwaltungen der Stadt Schriesheim und der Gemeinde Dossenheim der Auftrag erteilt, Windkraftanlagen um den Weißen Stein zu ermöglichen. Eine Umsetzung erfolgt wiederum auf der Grundlage der in der Informationsbroschüre enthaltenen und ursprünglich der Dialoggruppe hervorgegangenen Kriterien:
Diese Vorgaben sind Teil des mit der endura kommunal GmbH erarbeitenden Kriterienkatalogs, und wurden beim Angebot der PIONEXT Service GmbH & Co.KG entsprechend berücksichtigt. Vor einer Vergabe bzw. vertraglichen Bindung an den Projektierer ist ein Fachbüro zu beteiligen, welches die Verwaltungen der Stadt Schriesheim und der Gemeinde Dossenheim inhaltlich und rechtlich bei den Vertragsverhandlungen mit der PIONEXT Service GmbH & Co.KG unterstützt.
Durch den Ausgang des Bürgerentscheids können nun die nächsten Schritte eingeleitet werden. Noch vor einer Beauftragung des Projektierers ist es bezüglich des Artenschutzes erforderlich, in die Kartierung des östlichen Teils des Vorranggebietes einzusteigen. Bei der Kartierung erfolgt eine enge Abstimmung und Einbindung der lokalen Naturschutzverbände. Sollte der o.a. Beschlussvorschlag zu Stande kommen hat sich der Projektierer bereit erklärt, die Kartierung bereits zu starten, auch wenn die Vertragsverhandlungen noch nicht abgeschlossen sind.
Auf der Basis dieser Untersuchungen erfolgt die Prüfung, welche Standorte im östlichen Teil des Vorranggebietes um den Weißen Stein für Windkraftanlagen geeignet sind. Diese Standorte sind dann in das Genehmigungsverfahren einzubringen.
Des Weiteren soll der Prozess der Umsetzung durch einen Beirat begleitet werden, welcher sich aus den Verwaltungen, Gemeinderatsmitgliedern beider Kommunen, gegebenenfalls dem Jugendgemeinderat und noch zu bestimmender Sachverständigen (z.B. Naturschutzverbände, Energiegenossenschaften, Interessensgruppen, etc.) zusammensetzen wird. Diese Sachverständigen werden themenspezifisch zu den Beiratssitzungen hinzugezogen. Außerdem wird empfohlen, diesen Beirat extern moderieren zu lassen. Hierzu werden geeignete Angebote eingeholt.
Ein entsprechender Vorschlag zur Zusammensetzung wird zeitnah in die entsprechenden Gremien eingebracht.
STELLUNGNAHME des Gemeinderates:
Bauamtsleiter Dorn erläutert den Sachverhalt.
Stadtrat Molitor, GL, dankt der Verwaltung, dass das Thema noch dieses Jahr in der Sitzung behandelt werde. Dies sei ein wichtiges Signal nach dem Bürgerentscheid, der eine Mehrheit für die Errichtung ergeben habe und zeige, dass die Bürgerinnen und Bürger in Schriesheim und Dossenheim die Energiewende vor Ort anerkennen und befürworten würden. Nun könne man die weiteren Schritte gemeinsam mit der Firma Pionext gehen, die sich bereits bei der Informationsveranstaltung als verlässlicher Partner gezeigt habe. Gerade bei einem sensiblen Thema sei es entscheidend, umfassend zu informieren, zumal das Interesse in der Bürgerschaft weiterhin groß sei. Trotz der Mehrheit beim Bürgerentscheid bestünden weiterhin Bedenken, weshalb der Informationsprozess gemeinsam mit dem Projektierer fortgeführt werden müsse. Die Dialoggruppe solle weitergeführt werden, da sich diese bewährt und zu einer sachlichen Diskussion beigetragen habe. Es sei sinnvoll, diesen Weg beizubehalten und künftig auch den Jugendgemeinderat sowie Interessengruppen einzubeziehen, um die Akzeptanz weiter zu erhöhen. Seine Fraktion könne heute zustimmen.
Stadträtin Lamprecht, FW, erinnert daran, dass der Gemeinderat im April 2024 der Einrichtung einer Dialoggruppe zum Thema Windkraft zugestimmt habe. Deren Aufgabe habe darin bestanden, die Verpachtungsentscheidung vorzubereiten und entsprechende Kriterien zu erarbeiten. Der Prozess sei von zahlreichen Informationen und sachlichen Diskussionen geprägt gewesen. Sie dankt den Moderatoren des Forum Energiedialog, die maßgeblich dazu beigetragen hätten, eine sachliche Ebene in den Mittelpunkt zu rücken. Ursprünglich habe der Gemeinderat die Entscheidung treffen sollen, aufgrund des erfolgreichen Bürgerbegehrens sei jedoch ein Bürgerentscheid durchgeführt worden. Sie geht auf das Ergebnis näher ein. Die Fraktion der Freien Wähler habe sich zwar gegen Windkraftanlagen ausgesprochen, akzeptiere jedoch die Mehrheitsentscheidung und werde den weiteren Prozess konstruktiv begleiten. Ob es letztlich zur Errichtung von Windkraftanlagen komme, bleibe abzuwarten. Sie äußert zudem Kritik an der Berichterstattung der Zeitung. Die Fraktion der Freien Wähler habe bewusst darauf verzichtet, sich einer Initiative anzuschließen, habe ihre Meinung aber klar geäußert. Sie sei überrascht gewesen, dass nach dem Bürgerentscheid in einem Kommentar der Rücktritte der Fraktionsspitzen von Freien Wählern und CDU gefordert worden sei. Solche Äußerungen würden aus ihrer Sicht zur Spaltung im Gemeinderat und in der Bürgerschaft beitragen, während es vielmehr darum gehen sollte, unterschiedliche Meinungen zu akzeptieren, zu diskutieren und demokratisch getroffene Mehrheitsentscheidungen anzunehmen. Ihre Fraktion stimme dem heutigen Beschlussantrag zu und befürworte die Bildung des Beirats.
Stadtrat Mittelstädt, CDU, führt aus, dass das Ergebnis des Bürgerentscheids feststehe und nun die nächsten Schritte zur Erschließung eingeleitet werden müssten. Für seine Fraktion gehöre es zum demokratischen Selbstverständnis, dieses Ergebnis anzuerkennen und den weiteren Prozess zu begleiten, weshalb man der Vorlage zustimme. Er weist darauf hin, dass Medienberichten zufolge in der Metropolregion Anpassungen vorgenommen worden seien, wonach der Lammerskopf nicht weiterverfolgt werde und es Änderungen am Weißen Stein gegeben habe. Dabei seien Flächen im Westen verkleinert worden, wodurch ein wesentlicher Kritikpunkt der CDU weggefallen sei. Nun konzentriere man sich auf zwei Standorte im Osten, die besser erschlossen werden könnten und geringere Eingriffe in die Natur bedeuteten.
Stadtrat Schmidt-Kühnle, SPD, erklärt, er habe sich über das Ergebnis des Bürgerentscheids gefreut. Es sei gut, dass das Projekt nun gemeinsam mit Dossenheim vorangehe. Dies sei für die Stadt und ihre Entwicklung von Vorteil. An der Beschlussvorlage begrüße er, dass die Anregung einen Beirat zu gründen, aufgegriffen worden sei. Dies unterstütze seine Fraktion ausdrücklich. Ebenso befürworte man die Einbindung der Jugendgemeinderäte beider Kommunen, da auch dort ein groß