Aus den Rathäusern

Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 24.07.2024 - Konstituierende Sitzung

Bürgermeister Oeldorf eröffnet um 18:55 Uhr die öffentliche Sitzung und stellt fest, dass die Stadträtinnen und Stadträte mit Ladung vom 16.07.2024...

Bürgermeister Oeldorf eröffnet um 18:55 Uhr die öffentliche Sitzung und stellt fest, dass die Stadträtinnen und Stadträte mit Ladung vom 16.07.2024 ordnungsgemäß einberufen worden waren.

Ende der Sitzung: 21:21 Uhr

Vor Eintritt in die Tagesordnung nimmt Bürgermeister Oeldorf TOP 014 von der Tagesordnung.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in den Vorlagetexten auf die Verwendung geschlechterspezifischer Sprachformen verzichtet. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen meint die gewählte Formulierung sämtliche Geschlechteridentitäten.

TOP 001

Neugewählte Stadträtinnen und Stadträte
hier Verpflichtung und Einführung

SACHVERHALT UND STELLUNGNAHME DER VERWALTUNG:

Bei der Wahl des Gemeinderates am 09. Juni 2024 wurden nachfolgende Personen gewählt:

  • Hans Beckenbach
  • Liselore Breitenreicher
  • Sebastian Cuny
  • Andrea Diehl
  • Hilmar Frey
  • Christiane Haase
  • Lisa Hartmann
  • Marc Hartmann
  • Bernd Hegmann
  • Max Jäck
  • Sophie Koch
  • Nadja Lamprecht
  • Rouven Langensiepe
  • Dr. Heike Lukhaup
  • Karin Malmberg-Weber
  • Hannah Mieger-Höfer
  • Michael Mittelstädt
  • Gabriele Mohr-Nassauer
  • Bernd Molitor
  • Caterina Papandrea
  • Wolfgang Renkenberger
  • Georg Scheuermann-Berg
  • Patrick Schmidt-Kühnle
  • Peter Schmitt
  • Frank Spingel
  • Christina Stockhausen
  • Fadime Tuncer
  • Christian Wolf

Der Bürgermeister verpflichtet die Stadträtinnen und Stadträte gemäß § 32 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) in der ersten Sitzung öffentlich auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten. Auch bei einer Wiederwahl muss die Verpflichtung für die neue Amtszeit wiederholt werden.

Die Verpflichtungsformel lautet:

„Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeindegewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“

Bürgermeister Oeldorf liest die Verpflichtungsformel vor, die von den Stadträtinnen und Stadträten nachgesprochen wird. Darauf folgt die Verpflichtung durch Handschlag.

Die über die Verpflichtung gefertigte Niederschrift wird vom Bürgermeister und allen Mitgliedern des Gemeinderates unterschrieben und dem Gemeinderatsprotokoll angefügt.

Durch die Verpflichtung geben die Damen und Herren Stadträtinnen und Stadträte gegenüber dem Bürgermeister das Gelöbnis ab, ihre Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.

STELLUNGNAHME des Gemeinderates:

Bürgermeister Oeldorf begrüßt den neuen Gemeinderat. Er erläutert die Pflichten die mit dem Amt als Stadtrat oder Stadträtin einhergehen. Er liest die Verpflichtungsformel vor, welche die gewählten Mitglieder nachsprechen. Die Stadträtinnen und Stadträte treten einzeln nach vorne und werden per Handschlag in das Amt eingeführt. Zudem unterschreiben sie die der Anlage beigefügte Niederschrift und erhalten eine durch Bürgermeister Oeldorf ausgehändigte Urkunde.

Abstimmungsergebnis:

Keine Abstimmung erforderlich

BESCHLUSS

Kein Beschluss erforderlich

TOP 002

Beschließende Ausschüsse
hier: Besetzung

BESCHLUSSANTRAG:

Der Gemeinderat möge im Wege der Einigung folgende Beschlüsse - je beschließendem Ausschuss separat - fassen

1. Der Verteilung der Ausschusssitze wie vorgestellt (siehe Anlage) wird zugestimmt.

2. Als Vertretungsart wird Reihenfolgestellvertretung festgelegt.

3. Der Zahl der Stellvertreter/innen wie vorgestellt (siehe Anlage) wird zugestimmt.

4. Der vorgeschlagenen personellen Besetzung der Ausschüsse wie aus den Anlagen 1-3

ersichtlich, wird zugestimmt.

SACHVERHALT:

Gemäß § 4 Abs. 1 der Hauptsatzung sind folgende beschließende Ausschüsse gebildet:

  • der Ausschuss für Technik und Umwelt
  • der Markt- und Kulturausschuss
  • der Haupt- und Finanzausschuss

Weiterhin regelt die Hauptsatzung, dass jeder Ausschuss aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und zwölf weiteren Mitgliedern des Gemeinderates besteht.

Nach jeder Gemeinderatswahl sind die Ausschüsse neu zu bilden, d. h. sie müssen neu besetzt werden. (Vgl. § 40 Gemeindeordnung). Durch den Gemeinderat können sachkundige Einwohner widerruflich als beratende Mitglieder berufen werden. Für die weiteren Mitglieder der Ausschüsse werden Stellvertreter bestellt. Die Art der Stellvertretung sowie die Anzahl der Stellvertreter müssen vom Gemeinderat durch Beschluss festgelegt werden.

STELLUNGNAHME DER VERWALTUNG:

Die Verwaltung schlägt Reihenfolgestellvertretung und keine persönliche Stellvertretung vor, weil die Reihenfolgestellvertretung

a) auch eine Vertretung sichert, wenn ein Mitglied und sein persönlicher Stellvertreter verhindert sind,

b) der erste Stellvertreter größere Sachkunde erwerben kann

und

c) auf jeden Fall auch eine Reihenfolge der Stellvertreter für eventuelle Nachrückverfahren festzulegen ist.

Die Verwaltung schlägt vor - um die Ausschussarbeit absichern zu können -, dass - wie bisher und wo möglich - jeweils ein Stellvertreter mehr gewählt wird, als die einzelnen Fraktionen Mitglieder im Ausschuss haben.

Von der Berufung von sachkundigen Einwohnern widerruflich als beratende Mitglieder in die beschließenden Ausschüsse rät die Verwaltung ab.

Bei der Bestellung der weiteren Mitglieder der Ausschüsse und deren Stellvertretern geht die GemO davon aus, dass über die Zusammensetzung i.d.R. Einigung erzielt wird und zwar in dem Sinne, dass die im Gemeinderat vertretenen Parteien und Wählervereinigungen im entsprechenden Verhältnis der von den Parteien/Wählervereinigungen bei der Gemeinderatswahl errungenen Sitze berücksichtigt werden.

Die entsprechenden Vorschläge der Parteien/Wählervereinigungen werden durch offene Wahl angenommen. Bei dieser Form der Beschlussfassung wird Einstimmigkeit verlangt. Einstimmigkeit bedeutet, dass alle anwesenden Stimmberechtigten (einschließlich Bürgermeister) dem Vorschlag über die Verteilung der Sitze auf die Parteien und Wählervereinigungen und der personellen Besetzung zustimmen müssen. In die Einigung sind auch die Stellvertreter und die Art der Stellvertretung miteinzubeziehen. Bei nur einer Gegenstimme oder Enthaltung ist eine Einigung nicht zustande gekommen.

In diesem Falle kann jeder Stadtrat einen Wahlvorschlag - für jeden Ausschuss getrennt - einreichen. Jeder Bewerber kann nur auf einem Wahlvorschlag aufgeführt werden. Jeder Stadtrat hat bei Verhältniswahl eine Stimme, bei Mehrheitswahl (findet statt, wenn nur ein oder kein Wahlvorschlag eingeht) so viele Stimmen, wie Mitglieder zu wählen sind.

Der Bürgermeister ist im Falle der Nichteinigung nicht stimmberechtigt.

Die Wahl muss grundsätzlich geheim mit Stimmzetteln vorgenommen werden. Es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied widerspricht.

Bei Verhältniswahl gelten für die Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge die Bestimmungen für die Wahl des Gemeinderates entsprechend. Für die Verteilung der Sitze auf die einzelnen Bewerber eines jeden Wahlvorschlages ist bei Verhältniswahl die Benennung im Wahlvorschlag maßgebend. Bei Mehrheitswahl sind die Bewerber mit den höchsten Stimmenzahlen in der Reihenfolge dieser Zahlen gewählt; bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das Los. Die nicht gewählten Bewerber sind Stellvertreter.

Die Sitze in den Ausschüssen werden nach den für die Wahl des Gemeinderates geltenden Grund-sätzen auf die Wahlvorschläge verteilt. Die hierfür maßgebliche Vorschrift sieht die Berechnung nach dem Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers vor. Bei diesem Verfahren werden die erreichten Sitze der Parteien/Wählervereinigungen im Gemeinderat durch 1, 3, 5, 7 usw. dividiert.

Nach diesem Verfahren wird bei 12 Ausschusssitzen mit folgender Aufteilung:

GL: 4 Sitze

FW: 3 Sitze

CDU: 2 Sitze

SPD: 2 Sitze

ISB: 1 Sitz

die Sitzverteilung im Gemeinderat in den Ausschüssen nach - bzw. abgebildet.

Reihenfolgestellvertreter können nach obigem Vorschlag wie folgt bestellt werden:

GL: 4 Vertreter

FW: 3 Vertreter

CDU: 3 Vertreter

SPD: 2 Vertreter

ISB: 1 Vertreter

Die Parteien/Wählervereinigungen schlagen die aus der Anlage ersichtliche Besetzung der beschließenden Ausschüsse vor.

STELLUNGNAHME des Gemeinderates:

Hauptamtsleiter Morast erläutert den Sachverhalt. Er verliest die vorgeschlagenen Mitglieder für den Ausschuss für Technik und Umwelt.

Bürgermeister Oeldorf fragt, ob Einigung über die Beschlussvorschläge und die genannten Mitglieder des Ausschusses für Technik und Umwelt bestehe. Alle Mitglieder des Gemeinderates stimmen zu. Es gibt keine Enthaltungen und kein Mitglied des Gremiums widerspricht.

Hauptamtsleiter Morast verließt die vorgeschlagenen Mitglieder des Markt- und Kulturausschusses.

Bürgermeister Oeldorf fragt, ob Einigung über die Beschlussvorschläge und die genannten Mitglieder des Markt- und Kulturausschusses bestehe. Alle Mitglieder des Gemeinderates stimmen zu. Es gibt keine Enthaltungen und kein Mitglied des Gremiums widerspricht.

Hauptamtsleiter Morast verließt die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses.

Bürgermeister Oeldorf fragt, ob Einigung über die Beschlussvorschläge und die genannten Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses bestehe. Alle Mitglieder des Gemeinderates stimmen zu. Es gibt keine Enthaltungen und kein Mitglied des Gremiums widerspricht.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

BESCHLUSS

Der Gemeinderat fasst im Wege der Einigung folgende Beschlüsse einstimmig (28) - je beschließendem Ausschuss separat:

1. Der Verteilung der Ausschusssitze wie vorgestellt (siehe Anlage) wird zugestimmt.

2. Als Vertretungsart wird Reihenfolgestellvertretung festgelegt.

3. Der Zahl der Stellvertreter/innen wie vorgestellt (siehe Anlage) wird zugestimmt.

4. Der vorgeschlagenen personellen Besetzung der Ausschüsse wie aus den Anlagen 1-3

ersichtlich, wird zugestimmt.

TOP 003

Beratende Ausschüsse
hier: Besetzung Forstausschuss

BESCHLUSSANTRAG:

Der Gemeinderat möge im Wege der Einigung folgende Beschlüsse fassen:

  1. Der Verteilung der Ausschusssitze wie vorgestellt (siehe Anlage) wird zugestimmt.
  2. Als Vertretungsart wird Reihenfolgenstellvertretung festgelegt.
  3. Der Zahl der Stellvertreter/innen wie vorgestellt (siehe Anlage) wird zugestimmt.
  4. Der vorgeschlagenen personellen Besetzung des Forstausschusses wird wie aus der Anlage SACHVERHALT:

Nach § 10 der Hauptsatzung ist folgender beratender Ausschuss gebildet:

  • Forstausschuss

Nach der Wahl der Gemeinderäte sollte der beratende Ausschuss neu gebildet, d.h. neu besetzt werden.

STELLUNGNAHME DER VERWALTUNG:

Beratende Ausschüsse werden durch den Gemeinderat aus seiner Mitte gebildet.

Bei der Wahl der beratenden Ausschüsse ist das „Prinzip der Weitergabe der Repräsentation“ zu berücksichtigen, da auch beratende Ausschüsse grundsätzlich das politische Kräfteverhältnis im Gemeinderat wiederspiegeln sollen. Für den Fall, dass keine Einigung über die Zusammensetzung erzielt werden kann, ist demzufolge das gleiche Wahlverfahren wie bei der Besetzung der beschließenden Ausschüsse anzuwenden (auf die dortige Vorlage darf verwiesen werden).

Der Bürgermeister hat bei der Wahl des beratenden Ausschusses im Gegensatz zu der im Falle der Nichteinigung durchzuführenden Wahl beschließender Ausschüsse stets Stimmrecht.

Der beratende Forstausschuss besteht nach § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und zwölf weiteren Mitgliedern des Gemeinderates. Sachkundige Einwohner können vom Gemeinderat widerruflich als Mitglieder berufen werden.

Die Aufteilung der Sitze des Forstausschusses auf die Parteien/Wählervereinigungen nach dem für die Gemeinderatswahl geltenden Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers auf der Basis der von den Parteien/Wählervereinigungen bei der Gemeinderatswahl errungenen Sitze sieht bei 12 Ausschusssitzen wie folgt aus:

GL: 4 Sitze

FW: 3 Sitze

CDU: 2 Sitze

SPD: 2 Sitze

ISB: 1 Sitz

Bezüglich der Stellvertretung darf auf die Ausführungen in der Vorlage zur Besetzung der beschließenden Ausschüsse verwiesen werden. Danach können Reihenfolgestellvertreter wie folgt bestellt werden:

GL: 4 Vertreter

FW: 3 Vertreter

CDU: 3 Vertreter

SPD: 2 Vertreter

ISB: 1 Vertreter

Die Parteien/Wählervereinigungen schlagen die aus der Anlage ersichtliche Besetzung des Forstausschusses vor.

STELLUNGNAHME des Gemeinderates:

Hauptamtsleiter Morast erläutert den Sachverhalt. Er verliest die vorgeschlagenen Mitglieder für den Forstausschuss.

Bürgermeister Oeldorf fragt, ob Einigung über die Beschlussvorschläge und die genannten Mitglieder des Forstausschusses bestehe. Alle Mitglieder des Gemeinderates stimmen zu. Es gibt keine Enthaltungen und kein Mitglied des Gremiums widerspricht.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

BESCHLUSS

Der Gemeinderat fasst im Wege der Einigung einstimmig (28) folgende Beschlüsse:

1. Der Verteilung der Ausschusssitze wie vorgestellt (siehe Anlage) wird zugestimmt.

2. Als Vertretungsart wird Reihenfolgenstellvertretung festgelegt.

3. Der Zahl der Stellvertreter/innen wie vorgestellt (siehe Anlage) wird zugestimmt.

4. Der vorgeschlagenen personellen Besetzung des Forstausschusses wird wie aus der Anlage ersichtlich zugestimmt.

TOP 004

Beratende Ausschüsse
hier: Berufung sachkundiger Einwohner/Einwohnerinnen

BESCHLUSSANTRAG:

  1. Der Gemeinderat möge die Zahl der sachkundigen Einwohner/innen in den beratenden Ausschüssen auf fünf festlegen.
  2. Der Gemeinderat möge die Sachkundigen Einwohner/innen wählen.

Hinweis: Die Beschlussfassung hat nach § 37 Abs. 7 GemO durch geheime Wahl zu erfolgen. Es kann offen gewählt werden, wenn kein Gemeinderatsmitglied widerspricht.

SACHVERHALT:

Nach § 41 Abs. 1 Satz 3 Gemeindeordnung (GemO) können in die beratenden Ausschüsse des Gemeinderates durch den Gemeinderat sachkundige Einwohner widerruflich als Mitglieder berufen werden; ihre Zahl darf die der Gemeinderäte nicht erreichen.

Für die Berufung der weiteren Mitglieder gilt § 37 Abs. 7 GemO. Wählbar sind Einwohner, die sachkundig sind. Bei der Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Abstimmung im beratenden Ausschuss zählen die weiteren Mitglieder wie die Gemeinderäte, d.h. sie haben gleiches Stimmrecht und Stimmgewicht in den beratenden Ausschüssen wie die Gemeinderäte selbst.

STELLUNGNAHME DER VERWALTUNG:

Die Verwaltung schlägt vor, dass die Anzahl der sachkundigen Einwohner in den beratenden Ausschüssen wie bisher auf 5 Einwohner festgelegt wird.

In der Vergangenheit wurde von jeder Fraktion ein Einwohner vorgeschlagen. Personen, die unter den Katalog des § 29 GemO fallen, sollten nach dem Grundgedanken dieser Regelung nicht als sachkundige Einwohner benannt werden.

Die Parteien/Fraktionen/Wählervereinigungen schlagen die aus der Anlage ersichtliche Bestellung von sachkundigen Einwohnern in den beratenden Forstausschuss vor. Abweichend vom Verwaltungsvorschlag wurden die aus der Anlage ersichtlichen Personen als sachkundige Einwohner vorgeschlagen.

STELLUNGNAHME des Gemeinderates:

Hauptamtsleiter Morast erläutert den Sachverhalt. Er informiert den Gemeinderat darüber, dass die Fraktion der Grünen Liste mitgeteilt habe, Frau Giesela Reinhard als Vorschlag für die sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner zurückzuziehen und lediglich Herrn Wilhelm Körbel vorzuschlagen. Damit seien nun sechs Vorschläge unterbreitet worden. Die Verwaltung schlage trotzdem vor, die Zahl der sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner auf fünf festzulegen. Der Gemeinderat könne nun entweder die Zahl auf sechs erhöhen und alle Vorschläge per Akklamation wählen oder die Zahl bei fünf belassen und dann wählen. Er fragt, ob jemand seinen Vorschlag zurückziehen wolle. Dies ist nicht der Fall.

Bürgermeister Oeldorf gibt den Vorschlag, die Anzahl der sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner auf fünf festzulegen zur Abstimmung. Er weist darauf hin, dass es sich dabei um einen gewöhnlichen Beschluss handle.

Der Gemeinderat stimmt mehrheitlich (27) zu.

Zur Vorbereitung der Stimmzettel für die geheime Wahl unterbricht Bürgermeister Oeldorf die Sitzung von 18:35 Uhr bis 18:40 Uhr.

Im Anschluss wählt der Gemeinderat die sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner in geheimer Wahl. Nachdem alle Stadträtinnen und Stadträte gewählt haben, gibt Bürgermeister Oeldorf die Ergebnisse der einzelnen Stimmzettel und kurz darauf das Gesamtergebnis bekannt.

Abstimmungsergebnis:

1. Anzahl der sachkundigen Einwohner

Zustimmung (27): 6 GL (Wolf, Molitor, Stockhausen, Mieger-Höfer, Jäck,

Tuncer)

6 FW (Hegmann, M. Hartmann, Beckenbach, Lamprecht, Papandrea,

Spingel)

5 CDU (Mittelstädt, Diehl, Haase, L. Hartmann, Koch)

4 SPD (Cuny, Mohr-Nassauer, Schmidt-Kühnle, Malmberg-Weber)

2 ISB (Breitenreicher, Frey)

1 AfD (Schmitt)

1 FDP (Renkenberger)

1 BgS (Scheuermann-Berg)

1 Bürgermeister

Gegenstimmen (0)

Enthaltung (1): 1 GL (Langensiepe)

2. Wahl der Sachkundigen Einwohner

Frau Jutta Becker 26 Stimmen (von 28 anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern)

Herr Rainer Dellbrügge 27 Stimmen

Herr Christian Gündling 25 Stimmen

Herr André Holst 0 Stimmen

Herr Wilhelm Körbel 16 Stimmen

Herr Jürgen Opfermann 26 Stimmen

BESCHLUSS

1. Der Gemeinderat legt die Zahl der sachkundigen Einwohner/innen in den beratenden Ausschüssen mehrheitlich (27) auf fünf fest.

2. Der Gemeinderat wähltfolgende Sachkundige Einwohner/innen in den Forstausschuss:

  • Frau Jutta Becker (26 Stimmen von 28)
  • Herr Rainer Dellbrügge (27 Stimmen)
  • Herr Christian Gündling (25 Stimmen)
  • Herr Wilhelm Körbel (16 Stimmen)
  • Herr Jürgen Opfermann (26 Stimmen)

Hinweis: Die Beschlussfassung hat nach § 37 Abs. 7 GemO durch geheime Wahl zu erfolgen. Es kann offen gewählt werden, wenn kein Gemeinderatsmitglied widerspricht.

TOP 005

Urkundspersonen
hier: Bestellung

BESCHLUSSANTRAG:

Der Gemeinderat möge der Bestellung der Urkundspersonen, sowie deren Stellvertretern/-innen - wie aus der Anlage ersichtlich - per Akklamation zustimmen.

SACHVERHALT:

Über die wesentlichen Inhalte der Verhandlungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse ist eine Niederschrift zu fertigen.

Gemäß §§ 38 Abs. 2, 39 Abs. 5, 41 Abs. 3 Gemeindeordnung ist die Niederschrift abgesehen vom Vorsitzenden und dem Schriftführer auch von mindestens zwei Gemeinderäten, die an der Verhandlung teilgenommen haben, zu unterzeichnen.

STELLUNGNAHME DER VERWALTUNG:

Die Urkundspersonen sollten nach der Wahl des Gemeinderates neu bestellt werden.

Die Niederschriften sind laut Gemeindeordnung von zwei an der Sitzung beteiligten Gemeinderäten (Urkundspersonen) zu unterzeichnen. Um diesen Vorgang möglichst einfach zu halten und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass immer ausreichend Urkundspersonen anwesend sind, schlägt die Verwaltung vor, dass drei Urkundspersonen sowie für jede Urkundsperson ein Stellvertreter benannt werden.

Die Fraktionen schlagen die aus der Anlage ersichtlichen Personen als Urkundspersonen bzw. deren Stellvertreter vor.

STELLUNGNAHME des Gemeinderates:

Hauptamtsleiter Morast erläutert den Sachverhalt und verliest die Vorschläge.

Bürgermeister Oeldorf fragt nach Wortmeldungen aus dem Gremium. Solche werden nicht gewünscht. Er fragt, ob per Akklamation gewählt werden könne. Es gibt keine Einwände.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

BESCHLUSS

Der Gemeinderat stimmt der Bestellung der Urkundspersonen, sowie deren Stellvertretern/-innen - wie aus der Anlage ersichtlich - per Akklamation einstimmig (28) zu.

TOP 006

Vertreter/Vertreterinnen der Stadt Schriesheim in Verbänden
hier: Besetzung

BESCHLUSSANTRAG:

Der Gemeinderat möge im Wege der Einigung - je Verband separat - der Verteilung der Sitze, der persönlichen Stellvertretung und der personellen Besetzung wie aus den Vorschlägen (siehe Anhang) ersichtlich, zustimmen.

SACHVERHALT:

Die Stadt Schriesheim ist in den nachfolgend aufgeführten Verbänden Verbandsmitglied.

Nach den jeweiligen Satzungen dieser Verbände sind neben dem Bürgermeister Mitglieder des Gemeinderates als Vertreter zu den Verbandsversammlungen zu benennen.

Die aus der Mitte des Gemeinderates gewählten Vertreter gehören für die Dauer ihrer Wahlperiode den Verbandsversammlungen an.

Wassergewinnungsverband Lobdengau Zu benennen - 2 Mitglieder und deren

Stellvertreter

Zweckverband Gruppenwasserversorgung Zu benennen - 1 Mitglied und dessen

Eichelberg Stellvertreter

Abwasserverband Unterer Neckar Zu benennen - 3 Mitglieder und deren

Stellvertreter

Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim Zu benennen - 1 Mitglied und dessen

Stellvertreter

STELLUNGNAHME DER VERWALTUNG:

Das Wahlverfahren der weiteren Vertreter in die Verbandsversammlungen richtet sich nach den Bestimmungen des § 13 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (GKZ). § 13 Abs. 4 GKZ bestimmt, dass für den Fall, dass mehr als ein weiterer Vertreter zu wählen ist, die Vorschriften über die Wahl der Mitglieder beschließender Ausschüsse des Gemeinderates Anwendung finden. Ist nur ein weiterer Vertreter zu wählen, gilt § 37 VII der Gemeindeordnung.

Danach gilt folgendes: Im Regelfall wird Einigung über die Wahl der weiteren Vertreter und deren Stellvertreter erzielt und zwar in dem Sinne, dass die im Gemeinderat vertretenen Parteien und Wählervereinigungen im entsprechenden Verhältnis berücksichtigt werden.

Die entsprechenden Vorschläge der Parteien/Wählervereinigungen werden durch offene Wahl angenommen. Bei dieser Form der Beschlussfassung wird Einstimmigkeit verlangt. Dies bedeutet, dass alle anwesenden Stimmberechtigten zustimmen müssen. Bei nur einer Gegenstimme oder Enthaltung ist eine Einigung nicht zustande gekommen.

In diesem Fall kann jeder Stadtrat einen Wahlvorschlag einreichen. Jeder Stadtrat hat bei Verhältniswahl eine Stimme, bei Mehrheitswahl (findet statt, wenn nur ein oder kein Vorschlag vorliegt) so viel Stimmen, wie Vertreter zu wählen sind.

Bei Verhältniswahl gelten für die Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge die Bestimmungen für die Wahl des Gemeinderates entsprechend. Für die Verteilung der Sitze auf die einzelnen Bewerber ist bei Verhältniswahl die Benennung im Wahlvorschlag maßgebend, bei Mehrheitswahl die erreichte Stimmenzahl.

Die Aufteilung der weiteren Vertreter auf die Parteien/Wählervereinigungen nach dem Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers auf der Basis der von den Parteien/Wählervereinigungen bei der Gemeinderatswahl errungenen Sitze sieht wie folgt aus:

Wassergewinnungsverband Lobdengau

GL: 1 Vertreter mit Stellvertreter

FW:1 Vertreter mit Stellvertreter

Zweckverband Gruppenwasserversorgung Eichelberg

GL:1 Vertreter mit Stellvertreter

Nach der bisherigen Praxis waren die Ortsvorsteher von Altenbach und Ursenbach im Zweckverband vertreten. Die Verwaltung schlägt daher vor, dass der Ortsvorsteher von Altenbach als Vertreter und der Ortsvorsteher von Ursenbach als Stellvertreter benannt werden.

Abwasserverband Unterer Neckar

GL, FW, CDU:Je 1 Vertreter mit Stellvertreter

Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim

GL:1 Vertreter mit Stellvertreter

Die Parteien/Wählervereinigungen schlagen die aus der Anlage 1-4 ersichtliche Besetzung vor.

STELLUNGNAHME des Gemeinderates:

Hauptamtsleiter Morast erläutert den Sachverhalt und verliest die Vorschläge zur Besetzung der verschiedenen Verbände

Bürgermeister Oeldorf fragt nach Wortmeldungen aus dem Gremium. Solche werden nicht gewünscht. Er fragt, ob – je Verband separat – im Wege der Einigung gewählt werden könne. Es gibt keine Einwände. Er stellt die Vorschläge für den Wassergewinnungsverband Lobdengau, den Zweckverband Gruppenwasserversorgung Eichelberg, den Abwasserverband Unterer Neckar und den Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim nacheinander zur Wahl. Alle Vorschläge werden einstimmig angenommen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

BESCHLUSS

Der Gemeinderat stimmt im Wege der Einigung - je Verband separat - der Verteilung der Sitze, der persönlichen Stellvertretung und der personellen Besetzung wie aus den Vorschlägen (siehe Anlage) ersichtlich, einstimmig (28) zu.

TOP 007

Programmausschuss der Kommunalen Volkshochschule Schriesheim mit Außenstelle Wilhelmsfeld
hier: Besetzung

BESCHLUSSANTRAG:

Der Gemeinderat möge Frau Stefanie Hummel als Bürgervertreterin der Stadt Schriesheim in den Programmausschuss der Kommunalen Volkshochschule Schriesheim mit Außenstelle Wilhelmsfeld wählen.

Hinweis: Die Beschlussfassung hat nach § 37 Abs. 7 GemO durch geheime Wahl zu erfolgen. Es kann offen gewählt werden, wenn kein Gemeinderatsmitglied widerspricht.

SACHVERHALT:

Gemäß § 8 Abs. 2 der Volkshochschulsatzung wählt der Gemeinderat nach jeder Kommunalwahl einen Bürger in den Programmausschuss der Volkshochschule.

STELLUNGNAHME DER VERWALTUNG:

Seit 2019 bekleidet Frau Stefanie Hummel das Amt der Bürgervertreterin im Programmausschuss und hat sich erneut zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung schlägt daher vor, Frau Hummel in den Programmausschuss zu wählen.

STELLUNGNAHME des Gemeinderates:

Hauptamtsleiter Morast erläutert den Sachverhalt.

Bürgermeister Oeldorf fragt nach Wortmeldungen. Solche werden nicht gewünscht. Er fragt, ob offen gewählt werden könne. Es gibt keine Einwände.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

BESCHLUSS

Der Gemeinderat wählt Frau Stefanie Hummel einstimmig (28) als Bürgervertreterin der Stadt Schriesheim in den Programmausschuss der Kommunalen Volkshochschule Schriesheim mit Außenstelle Wilhelmsfeld.

Hinweis: Die Beschlussfassung hat nach § 37 Abs. 7 GemO durch geheime Wahl zu erfolgen. Es kann offen gewählt werden, wenn kein Gemeinderatsmitglied widerspricht.

TOP 008

Bestellung der Vertreterinnen/Vertreter der Stadt Schriesheim in Gesellschafterversammlungen
hier: Gesellschafterversammlung der Wasserversorgungs- und Entsorgungs GmbH

BESCHLUSSANTRAG:

Der Gemeinderat möge im Wege der Einigung der Verteilung der Vertretersitze, der persönlichen Stellvertretung und der personellen Besetzung wie aus den Vorschlägen (siehe Anlage) ersichtlich zustimmen.

SACHVERHALT UND STELLUNGNAHME DER VERWALTUNG:

Nach dem Beschluss des Gemeinderates vom 05.04.2000 TOP Ö 32 setzt sich die Gesellschafterversammlung der Wasserversorgungs- und -entsorgungs GmbH neben dem Bürgermeister aus je einem weiteren Mitglied je Fraktion zusammen.

Die Fraktionen schlagen die aus der Anlage ersichtlichen weiteren Vertreter sowie deren Stellvertreter vor.

STELLUNGNAHME des Gemeinderates:

Hauptamtsleiter Morast erläutert den Sachverhalt.

Bürgermeister Oeldorf fragt nach Wortmeldungen aus dem Gremium. Solche werden nicht gewünscht. Er fragt weiter, ob im Wege der Einigung gewählt werden könne. Es gibt keine Einwände aus dem Gremium.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

BESCHLUSS

Der Gemeinderat stimmt im Wege der Einigung der Verteilung der Vertretersitze, der persönlichen Stellvertretung und der personellen Besetzung wie aus den Vorschlägen (siehe Anlage) ersichtlich einstimmig (28) zu.

TOP 009

Ehrenamtliche/r Bürgerbeauftragte/r für den Bereich Soziales, Inklusion und Integration sowie Ehrenamt
hier: Besetzung

BESCHLUSSANTRAG:

Der Gemeinderat möge Frau Dr. Barbara Schenk-Zitsch zur Bürgerbeauftragten wählen.

Hinweis: Die Beschlussfassung hat nach § 37 Abs. 7 GemO durch geheime Wahl zu erfolgen. Es kann offen gewählt werden, wenn kein Gemeinderatsmitglied widerspricht.

SACHVERHALT:

In seiner Sitzung vom 17. Juli 2019 hat der Gemeinderat unter TOP Ö 013 die Schaffung der ehrenamtlichen Stelle des Bürgerbeauftragten für Soziales, Inklusion und Integration sowie Ehrenamt beschlossen und die dazugehörigen Modalitäten durch eine Satzung geregelt.

Gemäß § 1 der Satzung über die Einrichtung der Stelle einer oder eines Bürgerbeauftragten

für den Bereich Soziales, Inklusion und Integration sowie Ehrenamt wird der Bürgerbeauftragte vom Gemeinderat grundsätzlich auf die Dauer seiner Wahlperiode gewählt. Dem Bürgermeister obliegt dabei das alleinige Vorschlagsrecht. Die Wiederwahl ist möglich.

Der Bürgerbeauftragte ist eine unabhängige Ansprechstelle für die Bürgerschaft im Bereich der Themenfelder Soziales, Inklusion und Integration sowie Ehrenamt und nimmt in diesem Rahmen eine Vermittlerrolle zwischen der Bürgerschaft, dem Gemeinderat und der Verwaltung ein.

STELLUNGNAHME DER VERWALTUNG:

In den vergangenen fünf Jahren hat die Stadt Schriesheim vom ehrenamtlichen Engagement der Bürgerbeauftragten profitiert. Frau Dr. Schenk-Zitsch hat sich in dieser Zeit mit großem Engagement für die Belange der Schriesheimer Bürger eingesetzt und auch die Verwaltung in ihrer Arbeit unterstützt. Bürgermeister Oeldorf schlägt daher Frau Dr. Schenk-Zitsch erneut zur Wahl der Bürgerbeauftragten vor.

STELLUNGNAHME des Gemeinderates:

Hauptamtsleiter Morast erläutert den Sachverhalt.

Bürgermeister Oeldorf fragt nach Wortmeldungen. Solche werden nicht gewünscht. Er fragt, ob offen gewählt werden könne. Es gibt keine Einwände.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

BESCHLUSS

Der Gemeinderat wählt Frau Dr. Barbara Schenk-Zitsch einstimmig (28) zur Bürgerbeauftragten.

Hinweis: Die Beschlussfassung hat nach § 37 Abs. 7 GemO durch geheime Wahl zu erfolgen. Es kann offen gewählt werden, wenn kein Gemeinderatsmitglied widerspricht.

TOP 010

Ortsvorsteher/Ortsvorsteherin und stellvertretender Ortsvorsteher/stellvertretende Ortsvorsteherin für den Stadtteil Altenbach
hier: Wahl

BESCHLUSSANTRAG:

a) Der Gemeinderat möge den/die Ortsvorsteher/in des Stadtteils Altenbach wählen.

b) Der Gemeinderat möge den/die Stellvertretende/n Ortsvorsteher/in des Stadtteils Altenbach wählen.

Hinweis: Die Beschlussfassung hat nach § 37 Abs. 7 GemO durch geheime Wahl zu erfolgen. Es kann offen gewählt werden, wenn kein Gemeinderatsmitglied widerspricht.

SACHVERHALT:

Gemäß § 71 Abs.1 Gemeindeordnung BW (GemO) werden der Ortsvorsteher sowie sein Stellvertreter vom Gemeinderat auf Vorschlag des Ortschaftsrates gewählt. Der Ortsvorsteher wird dabei aus dem Kreis der zum Ortschaftsrat wählbaren Bürger vorgeschlagen. Der Stellvertreter muss hingegen aus der Mitte des Ortschaftsrates vorgeschlagen werden, also zwingend Mitglied des Gremiums sein. In beiden Fällen müssen die vorgeschlagenen Personen das 18. Lebensjahr vollendet haben.

STELLUNGNAHME DER VERWALTUNG:

Der Ortschaftsrat Altenbach wird voraussichtlich in seiner Sitzung vom 22. Juli 2024 Bewerber für die Wahl des Ortsvorstehers und des stellvertretenden Ortsvorstehers wählen und damit dem Gemeinderat vorschlagen. Über die Ergebnisse dieser Wahlen wird während der Gemeinderatsitzung berichtet werden.

Die Wahl des Ortsvorstehers und des Stellvertreters erfolgen nach den Bestimmungen des § 37 Abs. 7 GemO. Demnach werden Wahlen geheim mit Stimmzetteln vorgenommen. Es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied widerspricht. Der Bürgermeister hat Stimmrecht.

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stadträte (absolute Mehrheit) erhalten hat. Wird eine solche Mehrheit bei der Wahl nicht erreicht, findet zwischen den beiden Bewerber mit den meisten Stimmen in der gleichen Sitzung eine Stichwahl statt, bei der die einfache Stimmenmehrheit entscheidet. Der Bewerber, der in der Stichwahl die meisten Stimmen erhält, gilt als gewählt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Steht nur ein Bewerber zur Wahl ist dieser nur dann im ersten Wahlgang gewählt, wenn er die Mehrheit der Stimmen aller anwesenden Stadträte erhält. Sollte dies nicht der Fall sein, findet frühestens nach einer Woche ein zweiter Wahlgang statt. Erhält der alleinige Bewerber auch im zweiten Wahlgang nicht die absolute Mehrheit, ist er nicht gewählt.

Zu erwähnen ist, dass der Gemeinderat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen aller Mitglieder beschließen kann, dass weitere Bewerber aus der Mitte des Ortschaftsrates in die Wahl einbezogen werden. In diesem Fall ist der Ortschaftrat vor der Wahl anzuhören.

STELLUNGNAHME des Gemeinderates:

Hauptamtsleiter Morast erläutert den Sachverhalt. Er erklärt, dass der Ortschaftsrat Altenbach in seiner Sitzung am 22. Juli 2024 entschieden habe, dem Gemeinderat Herrn Carsten Junghans als Ortsvorsteher und Herrn Karl Reidinger als stellvertretenden Ortsvorsteher vorzuschlagen.

Bürgermeister Oeldorf fragt nach Wortmeldungen aus dem Gremium. Solche werden nicht gewünscht. Er fragt, ob offen gewählt werden könne. Kein Gemeinderatsmitglied widerspricht.

Abstimmungsergebnis:

a) Wahl Ortsvorsteher Altenbach

Herr Carsten Junghans: 21 Stimmen (von 28 anwesenden, stimmberechtigten Mitgliedern)

b) Wahl stellvertretender Ortsvorsteher Altenbach

Herr Karl Reidinger: 21 Stimmen (von 28 anwesenden, stimmberechtigten Mitgliedern)

BESCHLUSS

a) Der Gemeinderat wählt mit 21 Stimmen Herrn Carsten Junghans zum Ortsvorsteher des Stadtteils Altenbach.

b) Der Gemeinderat wählt mit 21 Stimmen Herrn Karl Reidinger zum stellvertretenden Ortsvorsteher des Stadtteils Altenbach.

Hinweis: Die Beschlussfassung hat nach § 37 Abs. 7 GemO durch geheime Wahl zu erfolgen. Es kann offen gewählt werden, wenn kein Gemeinderatsmitglied widerspricht.

TOP 011

Ortsvorsteher/Ortsvorsteherin und stellvertretender Ortsvorsteher/stellvertretende Ortsvorsteherin für den Stadtteil Ursenbach
hier: Wahl

BESCHLUSSANTRAG:

a) Der Gemeinderat möge den/die Ortsvorsteher/in des Stadtteils Ursenbach wählen.

b) Der Gemeinderat möge den/die Stellvertretende/n Ortsvorsteher/in des Stadtteils Ursenbach wählen.

Hinweis: Die Beschlussfassung hat nach § 37 Abs. 7 GemO durch geheime Wahl zu erfolgen. Es kann offen gewählt werden, wenn kein Gemeinderatsmitglied widerspricht.

SACHVERHALT:

Gemäß § 71 Abs.1 Gemeindeordnung BW (GemO) werden der Ortsvorsteher sowie sein Stellvertreter vom Gemeinderat auf Vorschlag des Ortschaftsrates gewählt. Der Ortsvorsteher wird dabei aus dem Kreis der zum Ortschaftsrat wählbaren Bürger vorgeschlagen. Der Stellvertreter muss hingegen aus der Mitte des Ortschaftsrates vorgeschlagen werden, also zwingend Mitglied des Gremiums sein. In beiden Fällen müssen die vorgeschlagenen Personen das 18. Lebensjahr vollendet haben.

STELLUNGNAHME DER VERWALTUNG:

Der Ortschaftsrat Ursenbach wird voraussichtlich in seiner Sitzung vom 23. Juli 2024 Bewerber für die Wahl des Ortsvorstehers und des stellvertretenden Ortsvorstehers wählen und damit dem Gemeinderat vorschlagen. Über die Ergebnisse dieser Wahlen wird während der Gemeinderatsitzung berichtet werden.

Die Wahl des Ortsvorstehers und des Stellvertreters erfolgen nach den Bestimmungen des § 37 Abs. 7 GemO. Demnach werden Wahlen geheim mit Stimmzetteln vorgenommen. Es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied widerspricht. Der Bürgermeister hat Stimmrecht.

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stadträte (absolute Mehrheit) erhalten hat. Wird eine solche Mehrheit bei der Wahl nicht erreicht, findet zwischen den beiden Bewerber mit den meisten Stimmen in der gleichen Sitzung eine Stichwahl statt, bei der die einfache Stimmenmehrheit entscheidet. Der Bewerber, der in der Stichwahl die meisten Stimmen erhält, gilt als gewählt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Steht nur ein Bewerber zur Wahl ist dieser nur dann im ersten Wahlgang gewählt, wenn er die Mehrheit der Stimmen aller anwesenden Stadträte erhält. Sollte dies nicht der Fall sein, findet frühestens nach einer Woche ein zweiter Wahlgang statt. Erhält der alleinige Bewerber auch im zweiten Wahlgang nicht die absolute Mehrheit, ist er nicht gewählt.

Zu erwähnen ist, dass der Gemeinderat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen aller Mitglieder beschließen kann, dass weitere Bewerber aus der Mitte des Ortschaftsrates in die Wahl einbezogen werden. In diesem Fall ist der Ortschaftrat vor der Wahl anzuhören.

STELLUNGNAHME des Gemeinderates:

Hauptamtsleiter Morast erläutert den Sachverhalt. Er erklärt, dass der Ortschaftsrat Ursenbach in seiner Sitzung am 23. Juli 2024 entschieden habe, dem Gemeinderat Herrn Hans-Peter Pfrang als Ortsvorsteher und Frau Daniela van den Berg als stellvertretende Ortsvorsteherin vorzuschlagen. Er merkt an, dass Herr Pfrang kein Mitglied des Ortschaftsrates sei, aber als wählbarer Bürger Ursenbachs zum Ortsvorsteher gewählt werden könne.

Bürgermeister Oeldorf fragt nach Wortmeldungen aus dem Gremium. Solche werden nicht gewünscht. Er fragt, ob offen gewählt werden könne. Kein Gemeinderatsmitglied widerspricht.

Abstimmungsergebnis:

a) Wahl Ortsvorsteher Ursenbach

Herr Hans-Peter Pfrang 28 Stimmen (von 28 anwesenden, stimmberechtigten Mitgliedern)

b) Wahl stellvertretende Ortsvorsteherin Ursenbach

Frau Daniela van den Berg 28 Stimmen (von 28 anwesenden, stimmberechtigten Mitgliedern)

BESCHLUSS

a) Der Gemeinderat wählt Herrn Hans-Peter Pfrang mit 28 Stimmen zum Ortsvorsteher des Stadtteils Ursenbach.

b) Der Gemeinderat wählt Frau Daniela van den Berg mit 28 Stimmen zur stellvertretenden Ortsvorsteherin des Stadtteils Ursenbach.

Hinweis: Die Beschlussfassung hat nach § 37 Abs. 7 GemO durch geheime Wahl zu erfolgen. Es kann offen gewählt werden, wenn kein Gemeinderatsmitglied widerspricht.

TOP 012

Bürgermeisterstellvertreter/Bürgermeisterstellvertreterin
hier: Wahl

BESCHLUSSANTRAG:

a) Der Gemeinderat möge die Anzahl der Stellvertreter des Bürgermeisters auf 2 festlegen.

b) Der Gemeinderat möge in je verschiedenen Wahlgängen die Bürgermeisterstellvertreter wählen.

Hinweis: Die Beschlussfassung hat nach § 37 Abs. 7 GemO durch geheime Wahl zu erfolgen. Es kann offen gewählt werden, wenn kein Gemeinderatsmitglied widerspricht.

SACHVERHALT:

Nach § 48 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) bestellt der Gemeinderat in Gemeinden ohne Beigeordnete aus seiner Mitte einen oder mehrere Stellvertreter des Bürgermeisters. Die Stellvertreter müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Stellvertretung beschränkt sich auf die Fälle der Verhinderung des Bürgermeisters.

Die Stellvertreter werden nach jeder Wahl der Gemeinderäte neu bestellt. Sie werden in der Reihenfolge der Stellvertretung je in einem gesonderten Wahlgang gewählt. Sind mehrere Stellvertreter bestellt, sind diese nicht gleichzeitig und nebeneinander vertretungsberechtigt, sondern nur jeweils derjenige, an dem die Reihenfolge der Stellvertretung ist. Diese Reihenfolge wird bei der Bestellung bestimmt. Bei Verhinderung des Bürgermeisters ist zunächst der erste Stellvertreter vertretungsberechtigt; erst wenn auch dieser verhindert ist, tritt an seine Stelle der zweite Stellvertreter usw. Der Bürgermeister kann also nicht frei bestimmen, wen er mit seiner Vertretung in einer bestimmten Angelegenheit betrauen will, und auch die Stellvertrete können nicht beliebig unter sich ausmachen, wer die Vertretung wahrnimmt.

§ 13 der Hauptsatzung gibt die Anzahl der Stellvertreter des Bürgermeisters nicht vor. Der Gemeinderat legt demnach per Beschluss die Zahl der Bürgermeisterstellvertreter fest. Der Beschlussantrag sieht 2 Stellvertreter vor.

Über die Vorschläge aus der Mitte des Gemeinderates wird durch Wahl nach § 37 Abs. 7 GemO entschieden. Wahlen werden geheim mit Stimmzetteln vorgenommen. Es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied widerspricht. Der Bürgermeister hat Stimmrecht.

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Gemeinderäte (absolute Mehrheit) erhalten hat. Wird eine solche Mehrheit bei der Wahl nicht erreicht, findet zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen in der gleichen Sitzung eine Stichwahl statt, bei der die einfache Stimmenmehrheit entscheidet. Der Bewerber, der in der Stichwahl die meisten Stimmen erhält, ist gewählt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Steht nur ein Bewerber zur Wahl ist dieser nur dann im ersten Wahlgang gewählt, wenn er die Mehrheit der Stimmen aller anwesenden Gemeinderäte erhält. Sollte dies nicht der Fall sein, findet frühestens nach einer Woche ein zweiter Wahlgang statt. Erhält der alleinige Bewerber auch im zweiten Wahlgang nicht die absolute Mehrheit, ist er nicht gewählt.

Bei der Wahl der Bürgermeisterstellvertreter sind die in Betracht kommenden Bewerber aus der Mitte des Gemeinderates nicht befangen, da über eine ehrenamtliche Tätigkeit zu entscheiden ist (§ 18 Abs. 3 Satz 2 GemO).

STELLUNGNAHME DER VERWALTUNG:

Die im Gemeinderat vertretenen Parteien/Wählervereinigungen wurden am 14. Juni 2024 i.S. des Vorsitzeden unterrichtet und um entsprechende Wahlvorschläge gebeten.

Bis zur Veröffentlichung der Beschlussvorlage wurde lediglich Frau Fadime Tuncer (GL) für das Amt der ersten stellvertretenden Bürgermeisterin vorgeschlagen. Darüber hinaus können im Vorhinein der Sitzung oder in der Sitzung selbst Vorschläge eingebracht werden.

STELLUNGNAHME des Gemeinderates:

Hauptamtsleiter Morast erläutert den Sachverhalt. Zunächst müsse über die Anzahl der stellvertretenden Bürgermeister und Bürgermeisterinnen Beschluss gefasst werden. Die Verwaltung schlage vor, zwei Stellvertreter bzw. Stellvertreterinnen zu wählen.

Bürgermeister Oeldorf stellt die Anzahl der Stellvertretungen zur Abstimmung. Die Zahl wird einstimmig (28) auf zwei festgelegt.

Hauptamtsleiter Morast erklärt, dass zunächst die erste Stellvertretung gewählt werde. Vor der Veröffentlichung der Sitzungsunterlagen sei der Vorschlag, Stadträtin Tuncer, GL, zur ersten Bürgermeisterstellvertreterin zu wählen, eingegangen. Zusätzlich sei mittlerweile auch Stadträtin Diehl, CDU, vorgeschlagen worden. Er fragt, ob es weitere Vorschläge aus dem Gremium gebe. Dies ist nicht der Fall. Er erläutert weiter, dass mitgeteilt worden sei, dass geheim gewählt werden solle.

Sodann bittet Bürgermeister Oeldorf die Stadträtinnen und Stadträte zur geheimen Wahl. Nachdem alle Stadträtinnen und Stadträte gewählt haben, gibt er die Ergebnisse der einzelnen Stimmzettel und kurz darauf das Gesamtergebnis bekannt. Demnach entfallen auf Stadträtin Diehl, CDU, 17 Stimmen und auf Stadträtin Tuncer, GL, 11 Stimmen. Bürgermeister Oeldorf gratuliert Stadträtin Diehl, CDU, zu deren Wahl.

Bürgermeister Oeldorf erklärt, dass Stadtrat Hegmann, FW, für die Position des zweiten Bürgermeisterstellvertreters vorgeschlagen worden sei. Er fragt, ob es weitere Vorschläge gebe. Dies ist nicht der Fall. Auch hier sei eine geheime Wahl gewünscht worden. Sodann bittet Bürgermeister Oeldorf die Stadträtinnen und Stadträte erneut zur geheimen Wahl. Nachdem alle Stadträtinnen und Stadträte gewählt haben, gibt er die Ergebnisse der einzelnen Stimmzettel und kurz darauf das Gesamtergebnis bekannt. Demnach entfallen auf Stadtrat Hegmann, FW, 16 Stimmen. Er gratuliert Stadtrat Hegmann, FW, zu dessen Wahl.

Stadtrat Molitor, GL, nimmt im Namen seiner Fraktion Stellung zu den beiden eben durchgeführten Wahlen.

Bürgermeister Oeldorf fragt nach weiteren Wortmeldungen aus dem Gremium. Solche werden nicht gewünscht.

Abstimmungsergebnis

a) Einstimmig

b) Erste stellvertretende Bürgermeisterin

Frau Andrea Diehl 17 Stimmen (von 28 anwesenden, stimmberechtigten Mitgliedern)

Frau Fadime Tuncer 11 Stimmen

Zweiter stellvertretender Bürgermeister

Herr Bernd Hegmann 16 Stimmen (von 28 anwesenden, stimmberechtigten Mitgliedern)

BESCHLUSS

a) Der Gemeinderat legt die Anzahl der Stellvertreter des Bürgermeisters einstimmig (28) auf 2 fest.

b) Der Gemeinderat wählt Frau Andrea Diehl mit 17 Stimmen zur ersten stellvertretenden Bürgermeisterin und Herrn Bernd Hegmann mit 16 Stimmen zum zweiten stellvertretenden Bürgermeister.

Hinweis: Die Beschlussfassung hat nach § 37 Abs. 7 GemO durch geheime Wahl zu erfolgen. Es kann offen gewählt werden, wenn kein Gemeinderatsmitglied widerspricht.

TOP 013

Volkshochschule Schriesheim mit der Außenstelle Wilhelmsfeld
hier: Genehmigung des Veranstaltungsprogramms

BESCHLUSSANTRAG:

Der Gemeinderat möge das Veranstaltungsprogramm 2024 (2. Semester) genehmigen

SACHVERHALT:

Nach § 8 Abs. 1 der Satzung der Kommunalen Volkshochschule Schriesheim mit der Außenstelle Wilhelmsfeld vom 06.04.1989 stellt der Gemeinderat das Veranstaltungsprogramm fest, d.h. genehmigt dieses.

STELLUNGNAHME DER VERWALTUNG:

Das vielfältige und umfangreiche Programm der Volkshochschule (2. Semester 2024) ist als Anlage beigefügt. Die Leiterin der Volkshochschule, Frau Althoff, stellt das Programm in der Sitzung vor und steht für Rückfragen zur Verfügung.

STELLUNGNAHME des Gemeinderates:

Bürgermeister Oeldorf begrüßt Frau Althoff, die Leiterin der Volkshochschule Schriesheim.

Frau Althoff stellt das neue Programm der Volkshochschule vor.

Bürgermeister Oeldorf fragt nach Wortmeldungen aus dem Gremium. Solche werden nicht gewünscht.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

BESCHLUSS

Der Gemeinderat genehmigt einstimmig (28) das Veranstaltungsprogramm 2024 (2. Semester).

TOP 014

Satzung des Jugendgemeinderates der Stadt Schriesheim
hier: Änderung

BESCHLUSSANTRAG:

Der Gemeinderat möge die beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung des Jugendgemeinderates der Stadt Schriesheim beschließen.

SACHVERHALT UND STELLUNGNAHME DER VERWALTUNG:

In der Satzung des Jugendgemeinderates der Stadt Schriesheim sind insbesondere Regelungen zur Wahl des Jugendgemeinderates, zu den Sitzungen und zum Ablauf inklusive Niederschrift von Sitzungen, zu Rechte und Pflichten des Jugendgemeinderates sowie zum Ausscheiden von Jugendgemeinderäten formuliert.

Anlässlich der bevorstehenden Neuwahl des Jugendgemeinderates vom 14. bis zum 16. November 2024 wurden von der Verwaltung die bestehenden Regelungen zur Wahl überprüft und festgestellt, dass verschiedene Änderungen dieser Regelungen zur praktikablen Umsetzung der Jugendgemeinderatswahl sinnvoll sind.

Die für sinnvoll erachteten Änderungen wurden mit den Mitgliedern des Jugendgemeinderates besprochen.

In diesem Zusammenhang äußerte auch der Jugendgemeinderat den Wunsch nach Anpassung der Satzung an bereits praktizierte Vorgänge im Rahmen der Jugendgemeinderatssitzungen.

Die Änderungssatzung sieht konkret folgende Neuregelungen vor:

1. Eine unechte Teilortswahl wird künftig nicht mehr durchgeführt, da es in der Vergangenheit oft keine Kandidatinnen und Kandidaten aus Altenbach und Ursenbach gab. Der Jugendgemeinderat spricht sich für eine Einheitsliste aus.

2. Die Regelung, dass diejenige Person, die das Wahlrecht durch Wegzug oder Verlegung des Hauptwohnsitzes verloren hat und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Stadt Schriesheim zieht, mit seiner Rückkehr wahlberechtigt ist, bereitet in der praktischen Umsetzung Probleme und wurde deshalb gestrichen. Es gilt somit, dass eine Person wahlberechtigt ist, die u.a. seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz / alleinigem Wohnsitz in der Stadt Schriesheim wohnt.

3. Die Bewerbungsfrist war bisher bei 30 Tagen festgelegt. Auf Wunsch der Verwaltung wurde nun eine flexiblere Handhabung auch für künftige Wahlen dahingehend geregelt, dass die Stadtverwaltung diese Bewerbungsfrist für jede Wahl individuell festlegen darf.

4. Die Wahlzeit war bisher starr für alle Schulen von 9 Uhr bis 15 Uhr festgelegt. Außerdem samstags von 14 Uhr bis 18 Uhr. Da diese Zeiträume insbesondere bei kleinen Grundschulen viel zu lang waren und die Wahlzeit am Samstag zu spät endete, wurde nun formuliert, dass die Wahlzeit in den jeweiligen Wahlräumen von der Stadtverwaltung festgelegt wird.

5. Bisher war geregelt ,dass die Sitzungen grundsätzlich öffentlich sind. Auf Wunsch des Jugendgemeinderates sollen künftig mindestens drei öffentliche Sitzungen in einer Amtszeit des Jugendgemeinderates stattfinden.

6. Bisher war geregelt, dass zwei vom Jugendgemeinderat gewählte Mitglieder im Gemeinderat und seinen Ausschüssen ein Anhörungs- und Rederecht haben. Auf Wunsch des Jugendgemeinderates soll die starre Festlegung auf diese Anzahl entfallen.

7. Bisher war geregelt, dass ein Kindervertreter, der während seiner Amtszeit sein 14. Lebensjahr vollendet, als Jugendlicher weiterhin Mitglied im Jugendgemeinderat bleibt und in diesem Fall ein Kind als nächste Ersatzperson nachrückt. Auf Wunsch des Jugendgemeinderates soll es diese Regelung nicht mehr geben, sondern die Person weiterhin Kindervertreter auch nach Vollendung seines 14. Lebensjahres bleiben. Die Regelung, dass die Person bei Verlegung des Hauptwohnsitzes / alleinigen Wohnsitzes aus dem Gremium ausscheidet und eine Ersatzperson nachrückt, bleibt jedoch bestehen.

8. Die Niederschriften der Sitzungen des Jugendgemeinderates werden künftig nicht mehr im Schaukasten des Jugendgemeinderates veröffentlicht, da es einen solchen nicht mehr gibt.

9. Der Begriff „beratende Ausschüsse“ soll auf Wunsch des Jugendgemeinderates durch den Begriff „Arbeitsgruppe“ ersetzt werden.

10. Bisher war unter § 15 geregelt, dass sich der Jugendgemeinderat eine Geschäftsordnung geben kann. Diese Regelung wurde gestrichen, da keine Geschäftsordnung in Aussicht steht und dies künftig auch nicht zu erwarten ist.

Der Jugendgemeinderat hat der vorgeschlagenen Änderung der Satzung in seiner Sitzung am 03. Juni 2024 einstimmig zugestimmt.

STELLUNGNAHME des Gemeinderates:

Der Tagesordnungspunkt wurde von der Tagesordnung genommen.

Abstimmungsergebnis:

Keine Abstimmung erforderlich

BESCHLUSS

Der Tagesordnungspunkt wurde von der Tagesordnung genommen – kein Beschluss erforderlich

TOP 015

Freiwillige Feuerwehr Schriesheim
hier: Interessenbekundung zur Anschaffung von Handsprechfunkgeräten

BESCHLUSSANTRAG:

Der Gemeinderat möge der Anschaffung von 51x Handsprechfunkgeräten der Marke Sepura sowie 51x Zubehörpaketen im Rahmen der Sammelausschreibung des Rhein-Neckar-Kreises zustimmen.

SACHVERHALT:

Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis – Amt für Feuerwehr und Katastrophenschutz - hat eine Interessenbekundung zur Sammelausschreibung von Handfunkgeräten veröffentlicht.

Im Zuge dieser Ausschreibung sollen 51x Handsprechfunkgeräte der Marke Sepura und 51x Zubehörpakete (bestehend aus Handmikrofon, Akku, Antenne und Gürtelclip) über einen Warenkorb des Rhein-Neckar-Kreises für die Freiwillige Feuerwehr Schriesheim beschafft werden.

Die Kosten belaufen sich pro Set (Handsprechfunkgerät und Zubehörpaket) auf ca. 1.000,- €. Die Beschaffung soll im Jahr 2025 erfolgen.

Gemäß den Vorgaben des Ausstattungskonzeptes der Feuerwehr mit Stand Februar 2023 kann die Stadt Schriesheim einen Antrag nach Vwv Z-Feu für 50x Geräte stellen. Hierfür ist ein Zuschuss in Höhe von 250,- € / Gerät vorgesehen. Für ein zusätzliches Gerät, dass in Abstimmung mit der Feuerwehr als Reservegerät dient, kann kein Zuschuss gewährt werden.

STELLUNGNAHME DER VERWALTUNG:

Im Bedarfsplan der Freiwilligen Feuerwehr vom 20.12.2023 ist bereits die Anschaffung von tragbaren Funkgeräten im 2 m-Bereich auf Seite 79 „Sprechfunk/Digitaler Sprechfunk“ dargestellt und die Anschaffung im nun anstehenden Sonderförderprogramm des Landes Baden-Württemberg mit den entsprechenden Zuschüssen vorgesehen.

Die Verwaltung befürwortet die Anschaffung der Handsprechfunkgeräte im Rahmen der Ausschreibung über den Rhein-Neckar-Kreis.

STELLUNGNAHME des Gemeinderates:

Bürgermeister Oeldorf erläutert den Sachverhalt. Er fragt nach Wortmeldungen aus dem Gremium. Solche werden nicht gewünscht.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

BESCHLUSS

Der Gemeinderat stimmt der Anschaffung von 51x Handsprechfunkgeräten der Marke Sepura sowie 51x Zubehörpaketen im Rahmen der Sammelausschreibung des Rhein-Neckar-Kreises einstimmig (28) zu.

TOP 016

Projekt Blühende Bergstraße
hier: Zustimmung zur Vergabe der Leistungen

BESCHLUSSANTRAG:

Der Gemeinderat möge seine Zustimmung für das seitens der Stadt Weinheim durchgeführte Ausschreibungsverfahren zum Projekt Blühende Bergstraße - Dienstleistungsauftrag - zur Betreuung und Umsetzung des Projektmanagements erteilen, damit eine Beauftragung durch die ausschreibende Stelle erfolgen kann. Der Auftrag soll an die Firma BHM Planungsgesellschaft mbH aus Bruchsal vergeben werden.

SACHVERHALT:

Mit der Gemeinderatsvorlage vom 28.02.2024 stimmte der Gemeinderat einstimmig der Fortführung und der weiteren Ausschreibung des Projekts Blühende Bergstraße für weitere vier Jahre unter Tagesordnungspunkt acht zu. Seitens der Stadtverwaltung Weinheim wurde anhand der vorliegenden Zustimmungen durch die Partnergemeinden mittlerweile erfolgreich ein Ausschreibungsverfahren durchgeführt. Fortlaufend soll über die Vergabe der Leistung beschlossen werden.

Gegenstand dieser Beschlussvorlage ist der Abschluss eines Dienstleistungsauftrages mit einer weiteren Vertragslaufzeit von vier Jahren zur Betreuung und Umsetzung des Projektes „Blühende Bergstraße“ in Weinheim sowie in den weiteren Projektgemeinden Laudenbach, Hemsbach, Hirschberg, Schriesheim und Dossenheim.

Die Vertragslaufzeit von vier Jahren beginnt am 01.01.2025 und endet am 31.12.2028. Der Dienstleistungsauftrag wird mit maximal 1.000 Stunden pro Jahr abgeschlossen.

Das Projekt „Blühende Bergstraße“ wurde 2010 von den Städten und Gemeinden Weinheim, Laudenbach, Hemsbach, Hirschberg, Schriesheim und Dossenheim ins Leben gerufen. Ziel des Projekts ist es, die einmalige

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Stadt Schriesheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 37/2024
von Stadtverwaltung Schriesheim
11.09.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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