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Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 28.07.2025

Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 28.07.2025 Bürgermeister Schellenberg konnte 13 Mitglieder des Gremiums zur Gemeinderatssitzung...
Bericht aus der GR-Sitzung

Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 28.07.2025

Bürgermeister Schellenberg konnte 13 Mitglieder des Gremiums zur Gemeinderatssitzung begrüßen. Außerdem Herrn Sautter von der Presse, einen Vertreter des SV Wurmlingen und Frau Neumayer, die neue Praktikantin des Rathauses.

1. Nachtragshaushaltsplan 2025 für die Gemeinde Wurmlingen

Zu Beginn des Jahres hat sich der Gemeinderat mit dem Angebot der EnBW hinsichtlich einer Beteiligung befasst und darauf aufbauend den Beschluss gefasst, sich mit dem Betrag von 1.340.041,00 € an der EnBW zu beteiligen.

Es handelt sich hierbei um den maximalen Beteiligungsbetrag. Für eine solche Beteiligung ist die Genehmigung des Landratsamtes Tuttlingen, Kommunalaufsicht, notwendig. Das Landratsamt Tuttlingen hat die Genehmigung nur unter der Voraussetzung erteilt, dass die Gemeinde Wurmlingen einen Nachtragshaushaltsplan aufstellt. Einziger Bestandteil dieses Nachtragshaushaltsplanes ist die Entnahme dieses Beteiligungsbetrages von der Anlageform des Kommunalfonds Tuttlingen beim Deka Fond und die Zuordnung zu einer Unternehmensbeteiligung bei der EnBW. Die Liquidität, wie bereits bei der Beschlussfassung zur Beteiligung festgehalten, ändert sich dadurch nicht.

Die Zeichnung dieser Beteiligung war befristet bis zum 01.07.2025. Unter der Auflage der Aufstellung eines Nachtragshaushaltsplanes hat das Landratsamt Tuttlingen die Genehmigung für diese Beteiligung dann erteilt. Die Beteiligung ist umgesetzt und vollzogen und sämtliche Vertragswerke unterzeichnet.

Im Rahmen der Sitzung wurde der Nachtragshaushaltsplan erläutert.

Der Gemeinderat beschließt den Nachtragshaushaltsplan mit Nachtragssatzung.

2. Innensanierung Rathaus

Auftragsvergabe für die Gewerke

- Fliesenarbeiten/Natursteinarbeiten

- Tischlerarbeiten mit

Treppenstufen

Inneneinrichtung

Küche

Türen

- Malerarbeiten

- Bodenbelagsarbeiten

Bei den Rathaus-Innensanierungsarbeiten sind die Installationsarbeiten weitestgehend im Bereich Sanitär, Elektro- und Heizungsbau abgeschlossen. Die Anforderungen an den Brandschutz im Bereich der Decken sind zwischenzeitlich erfüllt und abgearbeitet. Aktuell werden die Gipserarbeiten ausgeführt, um danach die entsprechenden Fußbodenheizungen zu verlegen, einschließlich der dann folgenden Estricharbeiten.

Ebenso sind die Treppenbauelemente in der Umsetzung und der Einbau des Aufzuges koordiniert. Um keine Unterbrechung bei den weiteren Ausbauarbeiten zu erhalten, wurde in der Technischen Ausschusssitzung am 01.07.2025 eine Bemusterung abgestimmt. Diese wurden auch nochmals im Rahmen der Gemeinderatssitzung kurz vorgestellt.

Für die Ausschreibungen wurde festgehalten, dass im Flur des Erdgeschosses wie auch im Flur des 1. OG einschließlich der Treppenläufe und dem Treppenpodest dieser Bereich gefliest werden soll, mit Naturstein. In den Büros einschließlich des Sitzungssaals ist als Bodenbelag Fertigparkett eingeplant. Ebenfalls wurden für die Bürotüren bzw. Elemente im Eingangsbereich (Regale) die Eckdaten festgelegt und für die Ausschreibung definiert. Ebenfalls sind kleine Teeküchen im ersten und zweiten OG (Personalraum) eingeplant.

Durch das Architekturbüro Munz wurden zwischenzeitlich in einer beschränkten Ausschreibung diese Leistungsverzeichnisse ausgeschrieben und die Angebote eingeholt. Die Submission war terminiert auf den 21.07.2025.

Der Vergabevorschlag weist für die Naturwerksteinarbeiten das wirtschaftlichste Angebot mit 59.634,23 € von der Firma Graf/Immendingen auf.

Für die Tischlerarbeiten der Inneneinrichtung gab die Firma Summ/Villingen das wirtschaftlichste Angebot mit 17.620,47 € ab.

Der Vergabevorschlag für die Parkett- und Bodenbelagsarbeiten weist das wirtschaftlichste Angebot mit 86.458,68 € von der Firma Beiter/Schwenningen auf.

Für die Tischlerarbeiten der Küchen gab die Firma Steidle/Spaichingen das wirtschaftlichste Angebot mit 19.036,30 € ab.

Der Vergabevorschlag für die Maler- und Tapezierarbeiten weist das wirtschaftlichste Angebot mit 51.763,69 € von der Firma Romach/Schwenningen auf.

Die Vergabeempfehlung enthält eine Gesamtsumme von 234.513,37 €.

Zwei weitere Angebotsverfahren für die Außen- und Innentüren und die Treppenstufen und -geländer sollten aufgrund der weiteren technischen Klärung und einer deutlichen Überschreitung gegenüber der Kostenschätzung aufgehoben werden. Die Vergabe ist für die erste Sitzung nach den Sommerferien eingeplant.

Der Gemeinderat überträgt aufbauend auf den Vergabevorschlägen den Auftrag, wie genannt, mit einer Gesamtsumme von 234.513,37 €, jeweils aufbauend auf dem wirtschaftlichsten Angebot. Die beiden Ausschreibungen zu den Außen- und Innentüren und den Treppenstufen und -geländern werden aufgehoben.

3. Neubau SV Vereinsheim

Übernahme einer weiteren Bürgschaft

In der Sitzung am 20.06.2022 hat der Gemeinderat den Beschluss gefasst, eine Ausfallbürgschaft mit einer Summe von 450.000,00 € zur Sicherung der Finanzierung des gemeinnützigen Teils für den SV Wurmlingen zum Bau des Vereinsheims zu übernehmen.

Entsprechend der damaligen Kostenberechnung des Architekturbüros Munz vom 15.02.2022 wurden die Kosten nach DTN 276 für den Neubau des Vereinsheims auf brutto 1.351.508,00 € berechnet. Der SV Wurmlingen ist beim Bau des Vereinsheims zum teilweisen Abzug der Vorsteuer berechtigt, sodass sich eine netto Summe in Höhe von 1.183.216,00 € ergeben hat. Entsprechend der Kostenaufteilung auf den gewerblichen und auf den gemeinnützigen Teil belaufen sich die Kosten für den gemeinnützigen Teil nach dieser Berechnung auf 724.692,55 €, sodass die Ausfallbürgschaft nur zur Sicherung des gemeinnützigen Teils eingesetzt werden kann und darf.

Nach § 88 Absatz 2 der Gemeindeordnung darf eine Gemeinde Bürgschaften aus Gewährverträgen zur Erfüllung ihrer Aufgabe übernehmen. Bei der Beurteilung der Frage der Übernahme einer Bürgschaft geht es auch darum, ob die Bürgschaft der Erfüllung einer gemeindlichen Aufgabe

dient. Insbesondere sind Bürgschaften zugunsten von Sportvereinen für Investitionskredite für den gemeinnützigen Bereich, d.h. bspw. den Dusch-, Umkleide und gemeinnützigen Vereinszweck und anderes mehr möglich.

Bürgschaften dürfen nur gewährt werden, wenn eine andere Sicherstellung nicht möglich ist und diese Bürgschaften dürfen auch nur in Form einer Ausfallbürgschaft auf Zeit und betragsmäßig begrenzt übernommen werden.

Danach hat der SV Wurmlingen mit großem Engagement und auch mit viel Eigenleistung das SV-Vereinsheim realisiert und im vergangenen Jahr in Betrieb genommen.

Wir haben bereits in der Gemeinderatssitzung am 13.01.2025 darüber informiert, dass der SV Wurmlingen eine Anfrage für eine weitere Bürgschaftsübernahme an die Gemeinde Wurmlingen in Höhe von 150.000 Euro gerichtet hat.

Aufgrund der Baukostensteigerung, dem Wegfall der KFW 55 Förderung und auch einer Veränderung der Heiztechnik, insbesondere durch die Realisierung einer PV-Anlage und Wärmepumpe, aufgrund der damals deutlichen Veränderungen auf dem Energiemarkt durch den Einmarsch von Russland in die Ukraine, hat der SV um eine weitere Bürgschaft in Höhe von 150.000,00 € für eine Nachfinanzierung angefragt.

Wie bereits ausgeführt, kommt eine Bürgschaft nur für einen gemeinnützigen Teil in Frage. Das Architekturbüro Munz hat durch Kostenfeststellung nachgewiesen, dass der gemeinnützige Teil eine Kostenerhöhung von 724.692,66 € auf 843.989,16 € vollzogen hat. Darüber hinaus stehen noch die Arbeiten für den Zaunbau, Pflasterarbeiten und Baunebenkosten an, die sich im gemeinnützigen Teil auf 34.840,00 € belaufen und damit in der Summe auf den gemeinnützigen Teil in Höhe von 878.829,16 €. Auf die Begründung des SV Wurmlingen und auf die Kostenfortschreibung des Architekturbüros Munz nehmen wir Bezug. Ebenso liegen der Finanzierungsplan und der Tilgungsplan der Kreissparkasse Tuttlingen vor.

Die Übernahme einer Bürgschaft bedarf auch der Genehmigung gemäß § 88 Absatz 2 der Gemeindeordnung durch das Landratsamt Tuttlingen, Kommunalamt. Dazu ist auch die entsprechende Bürgschaftserklärung in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu entscheiden.

Der Gemeinderat stimmt der Übernahme einer weiteren Ausfallbürgschaft mit einer Summe von 150.000,00 € zur Sicherung der Finanzierung des gemeinnützigen Teils des neuen Vereinsheims für den SV Wurmlingen zur Restfinanzierung zu.

4. Erteilung des Einvernehmens zu Bauanträgen

4.1 Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung für das Flurstück 2292/Daimlerstraße 3, Errichtung einer Werbeanlage

Die Firma Habisreutinger möchte eine Werbeanlage als Werbe-Dreieck-Schild errichten. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Eschle Erweiterung“.

Das Bauvorhaben bedarf keiner Baugenehmigung. Jedoch ist geplant, dass die Werbeanlage außerhalb der Baugrenze und innerhalb des Bereichs der freizuhaltenden Sichtflächen errichtet werden soll.

Mangels Festsetzungen wird die Werbeanlage als bauliche Anlage außerhalb überbaubarer Grenzen gemäß § 23 Abs. 5 Satz 2 BauNVO zugelassen. Das Einvernehmen der Gemeinde ist insoweit nicht erforderlich.

Hingegen ist für die Werbeanlage innerhalb des festgesetzten Bereichs für freizuhaltende Sichtflächen eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Die Straßenverkehrsbehörde wird hierzu bereits durch die Baurechtsbehörde angehört.

Nach § 36 Abs. 1 BauGB werden Befreiungen im Einvernehmen mit der Gemeinde erteilt. Der Gemeinderat erteilt das Einvernehmen und die notwendige Befreiung.

5. Verschiedenes/Anfragen

Termine Gemeinderat

Im Rahmen der Gemeinderatssitzung wurden die Mitglieder des Gemeinderates über die Termine im zweiten Halbjahr informiert. Der Termin für den jährlichen Waldbegang wird nachgereicht, nachdem dieser Termin mit dem neuen Leiter des Kreisforstamtes abgestimmt werden konnte.

Energieberatung für Bürgerinnen und Bürger

Zukünftig sollen wieder kostenlose Energiechecks über die Energieagentur für die Bürgerinnen und Bürger ermöglicht werden. Die Gemeinde hat dafür einen Kostenbeitrag zu zahlen. Dieses Angebot soll ab dem Herbst wieder zur Verfügung stehen. Die Einladungen zur Informationsveranstaltung folgen nach den Handwerkerferien.

Aktualisierung der Homepage – Kaminfeger

Seitens des Gremiums wird erwähnt, dass auf der Homepage der Gemeinde immer noch der ehemalige Kaminfeger aufgeführt wird. Seitens der Gemeinde wird bestätigt, dass man diese Änderung vornimmt und den aktuell zuständigen Bezirksschornsteinfeger auf der Homepage benennt.

Fußweg zwischen Kapfstraße und evangelischer Kirche

Aus dem Gremium kam die Anregung, dass man den Abstand zwischen den Umlaufgittern auf dem Fußweg zwischen der Kapfstraße und der Evangelischen Kirche prüft, da dieser bei 1,40 m liegt und somit relativ eng ist für Radfahrer oder auch Personen mit Kinderwagen. Die Gemeinde wird sich die örtlichen Gegebenheiten anschauen und prüfen.

Verkehrslage Riedenstall/Seitinger Straße

Aus der Mitte des Gemeinderates wird darum gebeten, dass man prüft, ob eine entsprechende Beschilderung an der Einmündung Riedenstall/Seitinger Straße notwendig ist, da an dieser Stelle das Sichtfeld eingeschränkt ist und es daher immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt.

Dieser Sachverhalt wird im Rahmen einer Verkehrsschau zusammen mit Polizei und Straßenverkehrsbehörde geprüft.

Wurmlinger App

Im Rahmen eines Updates wurde die Funktion der Push-Nachrichten in der Wurmlinger App nochmals optimiert und angepasst. Wichtig ist, dass die Push-Nachrichten vorab erlaubt werden, erst dann ist der Erhalt der Nachrichten möglich.

Friedhof

Auf dem kleinen Parkplatz am Friedhof ist eine Treppenstufe beschädigt. Die Gemeindeverwaltung wird dies prüfen und anschließend den Mangel entsprechend beheben. Zudem ist eine Fichte auf dem Friedhof in einem schlechten Zustand. Auch dies wird nochmals überprüft.

Die öffentliche Sitzung wurde um 18:43 Uhr beendet und es wurde zu einer nichtöffentlichen Sitzung übergeleitet.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Wurmlinger Ortsnachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 31/2025
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