Gemeinderat

Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 20.11.2025

TOP 1: Einwohneranfragen Fragen von Bürgern zu den Thema Tarifzonenzusammenfassung, Grundsteuer und Amtsblatt werden von der Verwaltung beantwortet. ...

TOP 1: Einwohneranfragen

Fragen von Bürgern zu den Thema Tarifzonenzusammenfassung, Grundsteuer und Amtsblatt werden von der Verwaltung beantwortet.

TOP 2: Vorstellung Forstbetriebsplan 2026

Revierförster Simon Walz stellte den Forstbetriebsplan vor. Das Gremium nahm diesen nach einem Austausch zur Kenntnis.

TOP 3: Ausgliederung der Abwasserbeseitigung in den Eigenbetrieb Stadtwerke KM zum 01.01.2026

Die Verwaltung stellte den Sachstand vor. Das Gremium beschloss einstimmig, dass die Aufgabe der Abwasserbeseitigung zum 01.01.2026 von den Stadtwerken Korntal-Münchingen übernommen wird.

TOP 4: Änderung der Betriebssatzung der Stadtwerke Korntal-Münchingen

Das Gremium beschloss einstimmig Folgendes:

1. Der Betriebszweig Wärmeversorgung wird umbenannt in Energieversorgung. Damit einhergehend werden mit der Eigenbetriebsaufgabe „Energieversorgung“ die Aufgaben von Errichtung und Betrieb der Elektroladesäulen und der Photovoltaikanlagen zum 01.01.2026 auf die Stadtwerke Korntal-Münchingen übertragen.

2. Die Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für die Stadtwerke Korntal-Münchingen wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

TOP 5: Änderung der Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer; Festlegung der Hebesätze

Die Verwaltung stellte die Änderung der Satzung vor.

Das Gremium beschloss einstimmig, dass der Hebesatz für die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) ab 01.01.2026 auf 586 v.H. der Steuermessbeträge festgesetzt wird, sowie dass der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird ab 01.01.2026 auf 370 v.H. der Steuermessbeträge festgesetzt wird.

Mehrheitlich wurde beschlossen, dass der Hebesatz für die Grundsteuer für die Grundstücke (Grundsteuer B) ab 01.01.2026 auf 182 v.H. der Steuermessbeträge festgesetzt wird.

Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) wurde mehrheitlich beschlossen.

TOP 6: "Gewerbegebiet Gänsäcker": Bebauungsplanverfahren; Aufstellungsbeschluss; Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung

Das Gremium beschloss einstimmig die Aufstellung des Bebauungsplans und der Satzung über örtliche Bauvorschriften „Gewerbegebiet Gänsäcker“ im Stadtteil Münchingen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und § 74 LBO.

Der Gemeinderat billigte einstimmig den Vorentwurf des Bebauungsplans mit der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften „Gewerbegebiet Gänsäcker“ bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung mit Umweltbericht.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, mit dem Vorentwurf des Bebauungsplans und den örtlichen Bauvorschriften, die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

TOP 7: "Gewerbegebiet Gänsäcker": Änderung des Flächennutzungsplans; Änderungsbeschluss; Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung

Das Gremium beschoss einstimmig die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Gewerbegebiet Gänsäcker“ im Stadtteil Münchingen.

Der Gemeinderat billigte einstimmig den Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung im Bereich „Gewerbegebiet Gänsäcker“ bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, mit dem Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

TOP 8: Bebauungsplangebiet "Gewerbegebiet Gänsäcker"; Anordnung der Umlegung; Bildung eines Umlegungsausschusses

Das Gremium beschloss einstimmig Folgendes:

1. Auf Grund von § 46 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) in seiner aktuellen Fassung, wird für das Gebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes “Gänsäcker“ in der Gemarkung Münchingen die Umlegung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (§§ 45-79 BauGB) angeordnet. Sie trägt die Bezeichnung “Gänsäcker“.

Die voraussichtliche Abgrenzung des Umlegungsgebiets ist im Übersichtsplan von Käser Ingenieure vom 23.10.2025 dargestellt. Das Umlegungsgebiet umfasst eine Fläche von ca. 6,0 ha.

2. Zur Durchführung der Umlegung “Gänsäcker“ wird ein nichtständiger Umlegungsausschuss gemäß §§ 3 und 4 der Verordnung der Landesregierung und des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen zur Durchführung des Baugesetzbuchs (Durchführungsverordnung zum Baugesetzbuch - BauGB-DVO) - in seiner aktuellen Fassung gebildet.

Der Umlegungsausschuss besteht aus dem Bürgermeister Herr Alexander Noak (Stellvertretung: Technischer Beigeordneter Kai Langenecker) als Vorsitzender und sieben Mitgliedern. Er entscheidet an Stelle des Gemeinderats.

Als Mitglieder und Stellvertreter des Umlegungsausschusses werden gewählt:

Mitglieder (Gemeinderäte) Stellvertreter (Gemeinderäte)

Paul Blank (FW) Anne-Hilde Föhl-Müller (FW)

Marianne Neuffer (FW) Steffen Müller (FW)

Peter Ott (FDP) Andrea Küchle (FDP)

Harald Wagner (Grüne) Lore Piette (Grüne)

Renate Haffner (SPD) Fatma Memet-Sezgün (SPD)

Anna-Lena Beiermeister (CDU) Oliver Nauth (CDU)

Friedrich Siegle (CDU) Joachim Winter (CDU)

Als beratender Sachverständiger gemäß § 5 der vorstehend genannten Verordnung wird bestellt als bautechnische Sachverständige Frau Nora Rebmann, Stadtplanerin bei der Stadt Korntal-Münchingen und als vermessungstechnischer Sachverständiger der öffentlich bestellte Vermessungsingenieur Herrn Matthias Käser von Käser Ingenieure aus Fellbach.

TOP 9: Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für die Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanentwurfes „Gewerbegebiet Stuttgarter Straße“

Die Verwaltung legte den Sachstand dar. Nach einer Aussprache beschloss das Gremium mehrheitlich, das gemeindliche Einvernehmen für die Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanentwurfes „Gewerbegebiet Stuttgarter Straße“ für das Bauvorhaben auf dem Grundstück Flst.Nr. 4440/1 (Gemarkung Münchingen) nach § 14 Abs. 2 BauGB zu erteilen.

TOP 10: Anschaffung von zertifizierten Zufahrtssperren für städtische Veranstaltungen im Straßenraum

Der TOP wurde nach einer Diskussion vertagt.

Erscheinung
Amtsblatt Stadt Korntal-Münchingen
Ausgabe 49/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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