Aus den Rathäusern

Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 21. Oktober 2024

1. Bekanntgaben Bürgermeister Kai-Uwe Ernst informierte: Am 7. November findet die nächste Sprechstunde des Bürgermeisters statt. ...

1. Bekanntgaben

Bürgermeister Kai-Uwe Ernst informierte:

  • Am 7. November findet die nächste Sprechstunde des Bürgermeisters statt.
  • Der neue Hauptamtsleiter Daniel Sattler wurde vorgestellt.
  • Vom 01.12. bis 07.12.2024 findet die Veranstaltung „Kunst in der Ratsscheuer“ statt.
  • Am 07.12.2024 findet wieder der alljährliche Weihnachtsmarkt rund um das Rathaus statt.
  • Am 02.12.2024 finden die öffentlichen Vorberatungen zum Haushalt 2025 in den jeweiligen Ausschüssen statt. Zu den Sitzungen wird jeweils noch offiziell eingeladen.

2. Betriebsplan Gemeindewald für das Forstwirtschaftsjahr 2025

Die Leiterin des Forstamtes, Frau Wulfes und der Revierleiter Forstrevier Rudersberg-Weissacher Tal, Herr Hamann stellten den Betriebsplan für das Jahr 2025 im Gremium vor.

Nach Vorstellung des Betriebsplans sowie der Klärung von Rückfragen beschloss der Gemeinderat einstimmig:

Dem vorgelegten Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2025, für den Kommunalwald Auenwald, wird zugestimmt.

3. Feuerwehrbedarfsplan, Fortschreibung 2024

Der Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Auenwald wurde durch die BC Brandschutz Consulting GmbH für das Jahr 2024 fortgeschrieben. Der Feuerwehrbedarfsplan bildet die Grundlage für die zukünftigen Entscheidungen des Gemeinderats. Herr Dr. Demke stellte den fortgeschriebenen Plan in der Sitzung vor.

Nach Vorstellung des Feuerwehrbedarfsplans sowie der Klärung von Rückfragen beschloss der Gemeinderat einstimmig:

  1. Der Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Auenwald in der Fortschreibung 2024 erstellt durch Herrn Dr. Roland Demke, BC Brandschutz Consulting GmbH, wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die im Feuerwehrbedarfsplan dargestellten Empfehlungen werden, sofern Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, in den jeweiligen Jahren umgesetzt.

4. Ersatzbeschaffung Einsatzuniform der Freiwilligen Feuerwehr Auenwald

Der Austausch der Einsatzuniformen für die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Auenwald ist dringend erforderlich. Hierfür wurden bereits Haushaltsmittel in diesem Jahr eingeplant.

Die Schutzkleidung ist die Sicherheit für unsere Feuerwehrmänner und Feuerwehrfrauen in den Übungen und vor allem in den Einsätzen. Die Feuerwehr wie auch die Verwaltung haben verschiedene Angebote eingeholt und den wirtschaftlich günstigsten und zugleich auch den gesicherten Anbieter von Feuerwehrschutzkleidungen bestimmt.

Nach Klärung von Rückfragen beschloss der Gemeinderat einstimmig:

Der Gemeinderat stimmt der Ersatzbeschaffung der Einsatzuniformen der Freiwilligen Feuerwehr Auenwald gemäß dem Angebot der Firma Hemminger aus 78655 Dunningen vom 18.09.2024 im Gesamtwert von 124.602,28 Euro zu.

5. Haushaltsplan 2025 – Investitionsprogramm 2025 - 2028

Herr Hecht, Kämmerer der Gemeinde Auenwald, stellte das Investitionsprogramm für die Jahre 2025 bis 2028 vor. Das Investitionsprogramm ist die Grundlage für die Haushaltsaufstellung. Bürgermeister Ernst wies in diesem Zusammenhang nochmals auf die Sitzung am 02. Dezember 2024 hin, in der in den jeweiligen Ausschüssen über das Investitionsprogramm abschließend beraten werden soll. Nach jetzigem Stand ist geplant, in der Sitzung am 16. Dezember 2024 den Haushalt für das Jahr 2025 einzubringen und zu beschließen.

Nach Klärung von Rückfragen beschloss der Gemeinderat einstimmig:

1. Der Gemeinderat berät über das Investitionsprogramm 2025 - 2028, wie aus der Anlage ersichtlich.

2. Dem Entwurf des Investitionsprogramms des Gemeindehaushalts 2025 - 2028 (ohne Eigenbetrieb) wird zugestimmt.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Basis des Investitionsprogramms den Haushaltsplanentwurf 2025 aufzustellen.

6. Teilfortschreibung des Regionalplans für die Region Stuttgart zur Festlegung von Vorbehaltsgebieten und Öffnung der Regionalen Grünzüge für Freiflächen-Photovoltaikanlagen – Beteiligungsverfahren gemäß § 9 Abs. 2 ROG bzw. § 12 Abs. 2 LplG

Für die Energiewende werden in Deutschland immer mehr Flächen für Windkraft- und Solaranlagen benötigt. Daher müssen auch in unserer Region mindestens 0,2 % der Fläche für solche Anlagen ausgewiesen werden, um den Klimaschutz voranzubringen. Neu ist, dass auch einige Grünflächen dafür geöffnet werden können, allerdings soll dabei das Landschaftsbild möglichst erhalten bleiben. So wird darauf geachtet, dass Naherholungsgebiete weiterhin für alle nutzbar bleiben.

Nach Klärung von Rückfragen beschloss der Gemeinderat einstimmig:

Der Gemeinderat nimmt die derzeitigen Planungen zur Teilfortschreibung des Regionalplans zur Festlegung der Vorbehaltsflächen und Öffnung der Regionalen Grünzüge für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen zur Kenntnis. Ergänzend wird die Stellungnahme zur Teilfortschreibung beschlossen.

7. 61. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Backnang im Bereich Gewerbliche Baufläche (Erweiterung Lerchenäcker), Backnang, Backnang-Strümpfelbach und Aspach-Großaspach
- Feststellungsbeschluss

Entsprechend dem Beschluss des gemeinsamen Ausschusses der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft vom 25.04.2024 wurde der Planentwurf mit Begründung in der Zeit vom 22.05.2024 bis 05.07.2024 öffentlich ausgelegt.

Die im Rahmen der Auslegung vorgebrachten Anregungen und die hierzu ergangene Stellungnahme des Stadtplanungsamts vom 05.08.2024 wurden in ihrem wesentlichen Wortlaut in der Sitzung vorgetragen.

Nach der Beschlussfassung im gemeinsamen Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft wird die 61. Änderung des Flächennutzungsplans dem Regierungspräsidium Stuttgart zur Genehmigung vorgelegt.

Ohne weitere Rückfragen beschloss der Gemeinderat einstimmig:

  1. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 22.05.2024 bis 05.07.2024 vorgebrachten Anregungen und die Stellungnahme des Stadtplanungsamts vom 05.08.2024 werden untereinander und gegeneinander abgewogen und beschlossen.
  2. Die 61. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Backnang im Bereich Gewerbliche Baufläche (Erweiterung Lerchenäcker), Backnang, Backnang-Strümpfelbach und Aspach-Großaspach nach Maßgabe des Deckblatts und der Begründung vom 06.08.2021 mit Änderung vom 12.01.2024 des Stadtplanungsamts werden festgestellt.

8. 62. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Backnang Gewerbliche Baufläche sowie Fläche für Abwasser und Ausgleichsmaßnahmen "Mühläcker-Norderweiterung", Backnang, Ortsteil Maubach – Aufstellungsbeschluss

Die Stadt Backnang beabsichtigt die Erweiterung des bereits bestehenden Gewerbegebiets Mühläcker in Richtung Norden. Veränderte Ansprüche an Gewerbegrundstücke sowie aktuelle Anfragen von Gewerbebetreibenden zeigen eine ungebrochene Nachfrage an Gewerbegrundstücken auf. Außerdem verfolgen einige bereits bestehende Betriebe die Absicht, ihren Betrieb im Gewerbegebiet Mühläcker in Waldrems zu erweitern.

Durch den Ausbau der Bundesstraße B14 zwischen Waldrems und Backnang-Nord wird das Gebiet künftig noch besser an das übergeordnete Straßennetz angeschlossen. Hierdurch wird die Eignung dieses Standorts für eine Entwicklung der Gewerbefläche weiter verbessert.

Ohne weitere Rückfragen beschloss der Gemeinderat einstimmig:

  1. Die 62. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Backnang Gewerbliche Baufläche und Fläche für Abwasser und Ausgleichsmaßnahmen „Mühläcker-Norderweiterung“, Stadt Backnang, Ortsteil Maubach nach Maßgabe des Deckblatts vom 18.10.2023 und der Begründung des Stadtplanungsamts vom 23.08.2024 werden aufgestellt und öffentlich ausgelegt.
  2. Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch in der Weise vorzunehmen, dass die Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung auf die Dauer von vier Wochen beim Stadtplanungsamt Backnang und den Gemeinden der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft eingesehen werden kann.
  3. Die Vertreter der Gemeinde Auenwald im gemeinsamen Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft werden beauftragt, die Aufstellung zur 62. Änderung des Flächennutzungsplans und die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung zu beschließen.

9. 64. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Backnang Sonderbaufläche „Solarpark Pfaffenklinge“, Gemeinde Weissach im Tal, Ortsteil Unterweissach
- Aufstellungsbeschluss

Die Gemeinde Weissach im Tal plant die Aufstellung eines Bebauungsplans „Solarpark Pfaffenklinge“, um auf eigener Gemarkung die Möglichkeit zu schaffen, einen Beitrag zur klimaneutralen Energieerzeugung zu leisten. Ziel ist es, den Betrieb eines Solarparks mit einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf einer Fläche von etwa 9 Hektar zu ermöglichen.

Das Planungsgebiet befindet sich am Ortsausgang von Unterweissach in Richtung Oberbrüden nördlich der Kreisstraße 1907 auf einem nach Süden geneigten, durch landwirtschaftliche Nutzung geprägten Gelände.

Die Fläche des Solarparks übernimmt nicht nur die Funktion der Stromproduktion, sondern bietet auch ein Rückzugsgebiet für diverse Tier- und Pflanzenarten. Mit einer standortgerechten, gebietsheimischen Ansaatmischung kann eine arten- und abwechslungsreiche Wiese unter und zwischen den Photovoltaik-Modulen entstehen. Diese trägt zur Steigerung der Artenvielfalt bei und erhöht den ökologischen Wert der Fläche.

Ohne weitere Rückfragen beschloss der Gemeinderat einstimmig:

  1. Die 64. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Backnang Sonderbaufläche „Solarpark Pfaffenklinge“, Gemeinde Weissach im Tal, Ortsteil Unterweissach nach Maßgabe des Deckblatts vom 01.03.2024 und der Begründung des Stadtplanungsamts vom 08.08.2024 wird aufgestellt und öffentlich ausgelegt.
  2. Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch in der Weise vorzunehmen, dass die Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung auf die Dauer von vier Wochen beim Stadtplanungsamt Backnang und den Gemeinden der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft eingesehen werden kann.
  3. Die Vertreter der Gemeinde Auenwald im gemeinsamen Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft werden beauftragt, die Aufstellung zur 64. Änderung des Flächennutzungsplans und die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung zu beschließen.

10. 65. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Backnang Änderung Wohnbaufläche „Schmiedbühl“ (Erweiterung Nordost), Gemeinde Oppenweiler, Ortsteil Reichenberg
- Auslegungsbeschluss

Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft hat am 25.04.2024 dem Entwurf zur 65. Änderung des Flächennutzungsplans zugestimmt und die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch beschlossen.

Mit der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte gleichzeitig die Anhörung der Träger öffentlicher Belange.

Bezüglich der eingegangenen Anregungen wird auf die Stellungnahme des Stadtplanungsamts vom 05.08.2024 verwiesen. Die Anregungen und deren Behandlung wurden in ihrem wesentlichen Wortlaut in der Sitzung vorgetragen.

Ohne weitere Rückfragen beschloss der Gemeinderat einstimmig:

  1. Die 65. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Backnang Änderung Wohnbaufläche „Schmiedbühl“ (Erweiterung Nordost), Gemeinde Oppenweiler, Ortsteil Reichenberg nach Maßgabe des Deckblatts vom 01.03.2024 und der Begründung des Stadtplanungsamts vom 01.03.2024 mit Änderung vom 08.08.2024 wird aufgestellt und öffentlich ausgelegt.
  2. Die Vertreter der Gemeinde Auenwald im gemeinsamen Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft werden beauftragt, dem Beschlussvorschlag zu Ziffer 1 zuzustimmen.
Anhang
Dokument
Erscheinung
Mitteilungsblatt Auenwald
NUSSBAUM+
Ausgabe 45/2024
von Gemeinde Auenwald
07.11.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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