
1. Bekanntgaben
Bei den nachfolgenden Punkten wurde das Einvernehmen der Gemeinde ohne Technischen Ausschuss erteilt, da diese städtebaulich nicht relevant sind.
Flst. 40/3
Flst. 1149/0
Der Bürgermeister gibt die Absetzung des 3. Tagesordnungspunkts, Neubau eines landwirtschaftlichen Betriebsgebäudes: Schuppen für landwirtschaftliche Geräte (Fahrzeuge sowie Anbaumaschinen), Im Gässle, Flst. 119/1, Auenwald-Oberbrüden, bekannt.
2. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage/Carport, Grundweg 5, Flst. 514/4, Auenwald-Unterbrüden
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Grundweg, 1. Änderung“, rechtskräftig seit 26.01.2023.
Für das betreffende Areal wurde im Vorfeld des Bauvorhabens ein entsprechendes Bebauungsplanänderungsverfahren durchgeführt und zum Abschluss gebracht.
Im Rahmen des Bauvorhabens ergibt sich nun eine Abweichung der Erdgeschossfußbodenhöhe (EFH) um 50 cm von den Festsetzungen des Bebauungsplans. Hierfür wurde eine entsprechende Befreiung gemäß § 31 BauGB beantragt.“
Die Anpassung der EFH um 50 cm ist bautechnisch notwendig, um den Baukörper optimal an das bestehende natürliche Gelände anzupassen. Durch diese geringfügige Anhebung können unverhältnismäßig tiefe Geländeeinschnitte vermieden und ein harmonischer Übergang zu den angrenzenden Freiflächen gewährleistet werden.
Trotz der beantragten EFH-Befreiung werden die Trauf- und Firsthöhen konsequent eingehalten, sodass sich das Gebäude weiterhin maßstäblich in die Umgebungsbebauung einfügt.
Die Gemeindeverwaltung schlägt daher vor, das Einvernehmen der Gemeinde Auenwald zum Bauvorhaben und der notwendigen Befreiung zur Abweichung der EFH um 50 cm zu erteilen.
Der Technische Ausschuss beschließt nach Vorstellung des Sachverhalts einstimmig:
Dem Bauvorhaben und der notwendigen Befreiung zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage/Carport, Grundweg 5, Flst. 514/4 in Auenwald-Unterbrüden wird das Einvernehmen der Gemeinde Auenwald erteilt.
3. Neubau eines landwirtschaftlichen Betriebsgebäudes: Schuppen für landwirtschaftliche Geräte (Fahrzeuge sowie Anbaumaschinen), Im Gässle, Flst. 119/1, Auenwald-Oberbrüden
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der „Abrundungssatzung Oberbrüden, rechtskräftig seit 14.08.1986.
Somit erfolgt die Beurteilung für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens nach § 34 BauGB. Dies bedeutet, gemäß § 34 BauGB Abs. 1, ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Zudem liegt das Baugrundstück innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets „Ortskern Oberbrüden“.
Das geplante Bauvorhaben dient der fachgerechten Unterbringung und Instandhaltung des landwirtschaftlichen Fuhrparks sowie der dazugehörigen Anbaugeräte. Ziel ist der Schutz hochwertiger Investitionsgüter vor Witterungseinflüssen, Korrosion und Diebstahl sowie die Optimierung betrieblicher Abläufe durch zentrale Lagerung.
Im Rahmen der fachlichen Prüfung wurde festgestellt, dass eine Gebäudeverlagerung veranlasst werden sollte, um die Anforderungen an eine spätere Möglichkeit zur Erschließung des anliegenden Areals zu gewährleisten.
Nach Rücksprache mit der Bauherrschaft teilen wir mit, dass einer Verschiebung des Baukörpers grundsätzlich zugestimmt wurde. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass eine spätere Erschließung des Areals über das Grundstück von der Bauherrschaft dauerhaft ausgeschlossen wurde.
In der Abwägung der städtebaulichen Belange ist festzustellen, dass ohne die Mitwirkung an der Erschließung eine geordnete städtebauliche Entwicklung beeinträchtigt wird. Somit kann dem Bauantrag derzeit keine Zustimmung erteilt werden. Die Verwaltung sieht hier, dass innerörtliche Verdichtung zur Wohnraumschaffung, gerade im Ortskern, immer Vorrang haben sollte.
Die Gemeindeverwaltung schlägt daher vor, das Einvernehmen für das Bauvorhaben zum Neubau eines landwirtschaftlichen Betriebsgebäudes: Schuppen für landwirtschaftliche Geräte (Fahrzeuge sowie Anbaumaschinen), Im Gässle, Flst. 119/1 in Auenwald-Oberbrüden versagen, sofern die erforderliche Erschließung für künftige städtebauliche Maßnahmen nicht dauerhaft gesichert werden kann.
Der Tagesordnungspunkt wurde bei den Bekanntgaben abgesetzt.
4. Veränderte Ausführung der Stellplätze, Überdachter Raucherbereich und Sitzbereich, Dorfstr. 12, Flst. 85, 81, 81/4, 89
1. Planungsrechtliche Einordnung: Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Ortseingang Däfern – 1. Änderung“, der seit dem 22.09.2016 rechtsverbindlich ist.
2. Stellplatznachweis und Parkraumkonzept: Gemäß § 37 LBO ist der durch das Vorhaben ausgelöste Stellplatzbedarf für Kfz und Fahrräder auf dem Grundstück nachzuweisen.
Die Gemeindeverwaltung befürwortet diese großzügige Parkraumgestaltung ausdrücklich. Durch die Unterbringung des vollständigen betrieblichen Fuhrparks auf dem eigenen Betriebsgelände wird dem Parkdruck im öffentlichen Raum sowie ordnungswidrigem Parken in der direkten Umgebung effektiv vorgebeugt.
3. Nebenanlagen (Raucher- und Sitzbereich): Der geplante überdachte Raucher- und Sitzbereich wurde geprüft. Er entspricht sowohl den arbeitsstättenrechtlichen Anforderungen zum Schutz vor Passivrauchen als auch den brandschutztechnischen Vorgaben zur Vermeidung von Zündquellen innerhalb der Arbeitsstätte.
4. Befreiung von den Festsetzungen (GRZ): Für die Umsetzung ist eine geringfügige Befreiung bezüglich der Grundflächenzahl (GRZ) erforderlich. Die Überschreitung beträgt ca. 51 m². Als städtebaulichen Ausgleich sieht der Bauherr vor, eine Teilfläche der ausgewiesenen Verkehrsfläche in kleinerer Größe (31 m²) als Grünfläche zu entsiegeln und dauerhaft zu bepflanzen.
Beschlussempfehlung der Verwaltung: Die Verwaltung empfiehlt, dem Bauvorhaben unter Berücksichtigung der Kompensationsmaßnahme (Grünfläche) zuzustimmen. Das kommunale Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zur veränderten Ausführung der Stellplätze sowie des überdachten Aufenthaltsbereichs auf den Grundstücken Dorfstr. 12 (Flst. 81, 81/4, 85, 89) wird erteilt.
Anlage
Pläne
GRZ-Berechnung
Der Technische Ausschuss stimmt nach Vorstellung des Sachverhalts dem folgenden Beschluss mit 1 Enthaltung zu:
Dem Bauvorhaben zur veränderten Ausführung der Stellplätze, überdachter Raucherbereich und Sitzbereich, Dorfstr. 12, Flst. 85, 81, 81/4, 89 wird das Einvernehmen der Gemeinde Auenwald erteilt.
1. Bekanntgaben
Der Bürgermeister lädt zur Informationsveranstaltung zur Ortskernsanierung in Oberbrüden am 26.03.2026 um 19:00 Uhr in der Sporthalle Oberbrüden ein.
Außerdem weist er auf die kommende Bürgersprechstunde hin, diese wird am 05.03.2026 von 15:00 bis 18:00 Uhr stattfinden.
Abschließend verkündet er folgende Veranstaltungen:
2. Sanierung der Ortsmitte Oberbrüden: Vergabebeschluss für die Platzgestaltung und die Erneuerung der Bachverdolung
Die Neugestaltung der Ortsmitte Oberbrüden ist ein zentrales Sanierungsvorhaben der Gemeinde. Das Projekt basiert auf der im September 2025 vom Gemeinderat genehmigten Planfassung. (GR2025-036)
Wesentliche Inhalte der Maßnahme:
Das Vorhaben wurde als öffentliche Ausschreibung mit zwei Losen durchgeführt, wobei eine getrennte Vergabe der Lose zur Sicherstellung eines reibungslosen Bauablaufs ausgeschlossen wurde.
Ausschreibungsergebnis:
Die Submission fand am 28.01.2026 statt. Insgesamt reichten sieben Bieter ein Angebot ein. Die Prüfung der Unterlagen erfolgte durch das Ingenieurbüro Frank (Los 1) und das Büro faktorgrün (Los 2).
Wirtschaftlichster Bieter war hier die Rossaro GmbH aus Aalen mit einem Gesamtangebotspreis von 4.444.880,36 €.
Das Angebot der Firma Rossaro liegt mit 4.444.880,36 € nur geringfügig über dem im September 2025 kalkulierten Kostenrahmen von 4.434.626,16 €. Die Vergabe an den günstigsten Bieter ist somit wirtschaftlich vertretbar. Ebenfalls ist die Rossaro GmbH aus gemeinsamen Projekten als kompetenter und leistungsfähiger Auftragnehmer bekannt.
Die Gesamtauftragssumme teilt sich wie folgt auf die Kostenträger auf:
Für die Maßnahme sind Fördermittel aus dem Landessanierungsprogramm vorgesehen. Wie im September 2025 beschlossen, wird die Verwaltung auf Basis dieses Ausschreibungsergebnisses einen Aufstockungsantrag beim Fördermittelgeber stellen, um die Finanzierung der Mehrkosten abzusichern.
Weiteres Vorgehen:
Nach erfolgtem Beschluss wird die Verwaltung die Firma Rossaro über die Beauftragung informieren. Hier wird zeitnah ein Auftaktgespräch inkl. Bauzeitenplan terminiert.
Wie bereits in der Vorplanung festgelegt, wird die Verwaltung vor Baubeginn eine öffentliche Informationsveranstaltung durchführen (26. März 2026), um die Bürger über den Zeitplan und die geplanten Umleitungen zu informieren.
Anlagen
Der Gemeinderat stimmt nach Vorstellung des Sachverhalts sowie Klärung von Rückfragen folgendem Beschluss mit 2 Gegenstimmen zu.
3. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Bruckwiesen - Lebensmittelmarkt“ Entwurfsbeschluss und Beschluss über die öffentliche Auslegung
Der einzige Lebensmittelmarkt für die Ortsteile Ober-, Mittel- und Unterbrüden ist in die Jahre gekommen und muss modernisieren. Dies ist am jetzigen Standort in Mittelbrüden nicht möglich, weil die erforderlichen Flächen dafür nicht zur Verfügung stehen. Der jetzt geplante Standort neben der Sporthalle bei Oberbrüden ist von der Flächengröße her geeignet. Die Gemeinde hat daher am 17.07.2023 den Aufstellungsbeschluss gefasst. Die frühzeitige Beteiligung fand vom 31.07. bis 17.09.2023 statt.
Zwischenzeitlich fanden Grunderwerbsverhandlungen statt und es wurde eine amtliche Umlegung eingeleitet. Außerdem wurde die Straßenplanung detaillierter ausgearbeitet. Neu erstellt wurden der Umweltbericht und die artenschutzrechtliche Prüfung, außerdem gab es Vorüberlegungen zur Umsiedlung der Eidechse und zur Verlagerung der Mähwiese.
Die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung sind in der Anlage 9 aufgeführt und mit einem Abwägungsvorschlag versehen. Nach der Abwägung kann der Entwurf festgestellt und die öffentliche Auslegung durchgeführt werden.
Anlagen
Anlage 1: Planteil in der Fassung vom 17.07.2023/23.02.2026
Anlage 2: Textteil in der Fassung vom 17.07.2023/23.02.2026
Anlage 3: Begründung in Fassung vom 17.07.2023/23.02.2026
Anlage 4: Auswirkungsanalyse der GMA vom 22.06.2021
Anlage 5: Standortvariantenvergleich Stand 14.02.2023
Anlage 6: Merkblätter des Landratsamtes zu Bauen in grundwassersensiblen Bereichen
Anlage 7: Umweltbericht vom 23.02.2026
Anlage 8: Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung vom 23.02.2026
Anlage 9: Abwägungsvorschlag eingegangener Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung
Nach Rückfragen aus dem Gremium gibt die Verwaltung bekannt, dass der Ausschuss tagen wird, sobald der Beschluss im Rahmen der Frist öffentlich ausgelegen hat. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass man mit dem Landratsamt derzeit im Austausch ist bezüglich des Ausgleichs der Mähwiesen.
Der Gemeinderat stimmt nach Vorstellung des Sachverhalts sowie Klärung von Rückfragen folgendem Beschluss mit 2 Gegenstimmen zu.
4. Vergabe der ersten vier Sirenen im Gemeindegebiet der Gemeinde Auenwald
Das Land Baden-Württemberg hat im Rahmen eines Förderprogramms zur Verbesserung der Warninfrastruktur umfangreiche Mittel bereitgestellt, um die Sicherheit der Bevölkerung in Not- und Gefahrenlagen zu erhöhen. Ziel des Programms ist es, den Ausbau moderner und leistungsfähiger Sirenen sicherzustellen, die in akuten Krisensituationen wie Naturkatastrophen, Chemieunfällen oder anderen Gefahrenlagen eine schnelle und zuverlässige Warnung ermöglichen.
Die Gemeinde Auenwald wurde bei der ersten Förderrunde dieses Programms noch nicht berücksichtigt. Nun jedoch hat das Regierungspräsidium Stuttgart in der zweiten Förderrunde mit Förderbescheid vom 10.06.2025 eine Zusage für die Installation von vier Sirenen in Dachmontage erteilt. Diese werden an den folgenden Standorten im Gemeindegebiet installiert:
Die Sireneninstallation erfolgt auf Basis der Kreisausschreibung aus dem Jahr 2021, bei der die Firma Hörmann Warnsysteme den Zuschlag erhielt. Deshalb wurde für die Beschaffung der Sirenen ein Angebot dieser Firma eingeholt.
Für die weiteren vier geplanten Sirenenstandorte im Gemeindegebiet steht die Entscheidung über eine Förderung sowie die Ausstellung eines entsprechenden Förderbescheids durch das Regierungspräsidium Stuttgart noch aus. Es bleibt abzuwarten, ob im Rahmen einer möglichen dritten Förderrunde weitere finanzielle Mittel bewilligt werden, da die hohe Nachfrage bislang nicht vollständig gedeckt werden konnte.
Bedeutung der Sirenen für die Bevölkerungssicherheit
Sirenen sind ein zentraler Bestandteil des Warnsystems in Deutschland. Sie ermöglichen eine schnelle und flächendeckende Alarmierung der Bevölkerung in Notlagen und sind insbesondere für jene Personen unverzichtbar, die keinen Zugang zu digitalen Warnmitteln wie Apps oder Cell-Broadcast-Nachrichten haben. Durch ihre akustische Reichweite können sie Menschen zuverlässig auf Gefahren aufmerksam machen und zum Handeln auffordern.
Mit der Installation der neuen Sirenen wird die Sicherheit in Auenwald erheblich gestärkt. Die Gemeinde zeigt damit ihr Engagement für den Schutz der Bevölkerung und investiert in eine robuste Infrastruktur, die im Ernstfall Leben retten kann.
Der Gemeinderat stimmt folgendem Beschluss einstimmigzu.
1. Der Gemeinderat nimmt die Angebote für die ersten vier Sirenen im Gemeindegebiet i.H.v. 64.027,55 € und der damit verbundenen Förderzusage vom Land Baden-Württemberg i.H.v. 43.400,00 € zur Kenntnis.
2. Der Gemeinderat beauftragt die Gemeindeverwaltung entsprechend mit der Vergabe und der Ausführung der vier Sirenenanlagen, wie im Sachverhalt dargestellt, sowie mit der Ausführung aller weiteren notwendigen Schritte.
5. Annahme von Spenden 2025/2026 – Nachtrag
Aufgrund § 78 der Gemeindeordnung sind im Hinblick auf die Annahme von Spenden folgende Regelungen zu beachten:
„Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 1 Abs. 2 der Gemeindeordnung Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 1 Abs. 2 beteiligen. Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegen ausschließlich dem Bürgermeister sowie den Beigeordneten. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat. Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde.“
Diese Regelung ist seit dem 18. Februar 2006 in Kraft.
Nach der Beschlussfassung zur Spendenannahme am 26.01.2026 wurden uns noch folgende im Jahr 2025 eingegangene Spenden mitgeteilt.
Gemeinde Auenwald (Kultur im Tal)
Sachspende
| 06.12.2025 | Zheyi Jin | 725,00 EUR |
Gemeinde Auenwald (Grundschule Lippoldsweiler)
Geldspende
| 20.03.2025 | Firma KMS Motorsport | 100,00 EUR |
| 28.05.2025 | UNICEF Spendenlauf | 705,25 EUR |
| 17.12.2025 | Firma Rogatti Bewegungstechnik GmbH & Co. KG | 1.000,00 EUR |
Anlagen:
Gesamtübersicht der im Jahr 2025 eingegangenen Spenden
Gemeinde Auenwald (Spenden statt Karten)
Geldspende
| 26.11.2025 | Firma Alexander Hummel Sanitär und Heizung | 200,00 EUR |
| 01.12.2025 | Dieter Fritz | 100,00 EUR |
| 01.12.2025 | Susanne Schönfeld | 50,00 EUR |
| 02.12.2025 | Tobias Fritz | 100,00 EUR |
| 09.12.2025 | Otto Stürzl Heizungs- und Sanitärtechnik GmbH | 100,00 EUR |
| 10.12.2025 | Harald und Elvira Heller | 100,00 EUR |
| 11.12.2025 | -keine Nennung erwünscht- | 100,00 EUR |
| 11.12.2025 | -keine Nennung erwünscht- | 100,00 EUR |
| 11.12.2025 | Bernhard Zwink | 30,00 EUR |
| 12.12.2025 | Wolfgang Zawesky | 30,00 EUR |
| 16.12.2025 | Böhret GmbH & Co. KG | 200,00 EUR |
Gemeinde Auenwald (Kindergarten Hohnweiler)
Geldspende
| 10.03.2025 | Alexander Hummel | 250,00 EUR |
| 26.11.2025 | Alexander Hummel | 337,90 EUR |
| 16.12.2025 | Alexander Hummel | 150,00 EUR |
Gemeinde Auenwald (Kindergarten Hohnweiler)
Sachspende
| 11.06.2025 | Alexander Hummer | 385,76 EUR |
| 26.11.2025 | Alexander Hummel | 46,88 EUR |
| 05.12.2025 | Alexander Hummel | 242,10 EUR |
Gemeinde Auenwald (Kindergarten Brückenweg)
Geldspende
| 10.03.2025 | Firma Alexander Hummel | 250,00 EUR |
| 02.04.2025 | Kindersachenbasar | 420,00 EUR |
| 26.11.2025 | Alexander Hummel | 154,45 EUR |
| 16.12.2025 | Alexander Hummel | 150,00 EUR |
Gemeinde Auenwald (Kindergarten Brückenweg)
Sachspende
| 08.12.2025 | Alexander Hummel | 107,60 EUR |
Gemeinde Auenwald (Kindergarten Oberbrüden)
Geldspende
| 16.12.2025 | Alexander Hummel | 150,00 EUR |
Gemeinde Auenwald (Kindergarten Stockrain)
Geldspende
| 16.12.2025 | Alexander Hummel | 150,00 EUR |
Gemeinde Auenwald (Grundschule Lippoldsweiler)
Geldspende
| 16.12.2025 | Alexander Hummel | 150,00 EUR |
| 20.03.2025 | Firma KMS Motorsport | 100,00 EUR |
| 28.05.2025 | UNICEF Spendenlauf | 705,25 EUR |
| 17.12.2025 | Firma Rogatti Bewegungstechnik GmbH & Co. KG | 1.000,00 EUR |
Gemeinde Auenwald (Grundschule Unterbrüden)
Geldspende
| 16.12.2025 | Alexander Hummel | 150,00 EUR |
Gemeinde Auenwald (Grundschule Oberbrüden)
Geldspende
| 16.12.2025 | Alexander Hummel | 150,00 EUR |
Gemeinde Auenwald (Bauhof)
Sachspende
| 11.12.2025 | Alexander Hummel | 231,58 EUR |
Gemeinde Auenwald (Freiwillige Feuerwehr Auenwald)
Geldspende
| 17.12.2025 | Firma Rogatti Bewegungstechnik GmbH & Co. KG | 1.000,00 EUR |
Gemeinde Auenwald (Jugendfeuerwehr)
Geldspende
| 10.03.2025 | Alexander Hummel | 250,00 EUR |
Gemeinde Auenwald (Flüchtlingsunterkünfte)
Sachspende
| 02.12.2025 | Firma Elektrogeräte Munz | 970,00 EUR |
Gemeinde Auenwald
Sachspende
| 04.03.2025 | Landfrauen Auenwald | 61,50 EUR |
Der Gemeinderat stimmt folgendem Beschluss einstimmig zu.
6. Antrag auf Förderung zur Durchführung des Kindersachenbasars am 28.02.2026
Am 28. Februar 2026 soll der nächste Kindersachenbasar des Basarteams stattfinden.
Grundsätzlich erfahren Vereine aus Auenwald entsprechend den Richtlinien eine Förderung der Kosten für die Halle, Küche, kleiner Saal sowie Auf- und Abbau.
Keine Förderung erhalten Vereine aus Auenwald gemäß den Richtlinien für die Nebenkosten und für die MwSt.
Diese Richtlinie kann nach den Regularien nur bei Vereinen angewandt werden. Nicht jedoch bei loser Gesellschaft oder Organisationseinheit wie des Elternbeirats und des Basarteams.
Da die Gemeinde eine solche gemeinnützige Aktivität eines Kleiderbasars unterstützt, wird die analoge Anwendung der Richtlinien zur Förderung von Vereinen in der Gemeinde Auenwald auch für den durch den Elternbeirat organisierten Kindersachenbasar empfohlen.
Die Förderung würde sich auf ca. 640,00 Euro belaufen (Kosten für Halle, Küche sowie Auf- und Abbau).
Unter der Voraussetzung, dass das Geld aus dem Kuchenverkauf in voller Höhe Einrichtungen der Gemeinde Auenwald (Schulen, Kindergärten, Jugendfeuerwehr etc.) gespendet wird, sollen auch die Nebenkosten in Höhe von 150,00 Euro erstattet werden.
Der Gemeinderat stimmt folgendem Beschluss einstimmig zu.
Die Organisation des Elternbeirats des Kindergartens Hohnweiler erhält eine vergleichbare Förderung gemäß den Richtlinien zur Förderung von Vereinen in der Gemeinde Auenwald für die Veranstaltung Kindersachenbasar am 28. Februar 2026.
7. Verschiedenes
Aus dem Gremium kommen folgende Fragen und Anmerkungen:
Die Verwaltung beantwortet die Fragen aus dem Gremium. Die Anmerkungen werden von der Verwaltung mitgenommen und bei weiteren Planungen berücksichtigt.