
Beraten und Beschlossen
TOP 1
Bericht aus der letzten nicht öffentlichen Sitzung
BM Mews gab bekannt, dass aus der letzten nicht öffentlichen Sitzung nichts bekanntzugeben ist.
TOP 2
Fragen/Anmerkungen/Kritik der Zuhörer
Ein Bürger bat die Verwaltung um einen Hinweis im Wochenblatt, dass aufgrund der bereits begonnenen Vegetationszeit das Betreten der Wiesen und Felder verboten ist. Außerdem bat er darum, explizit darauf hinzuweisen, dass Hundehalter mit ihren Hunden den befestigten Wegen folgen sollen und die Hinterlassenschaften ordnungsgemäß entsorgen werden müssen.
Ein Vorstandsmitglied der Dorfgemeinschaft Tennental bedankte sich für die Unterstützung bei der Realisierung der Bushaltestelle im Tennental. Ferner bat er um die Zustimmung des Gemeinderats für das zur Beratung vorliegende Baugesuch. Er machte deutlich, dass der baldige Baubeginn des Mitarbeiterwohngebäudes für die Arbeit im Tennental sehr wichtig ist. Eine Verzögerung des Bauvorhabens hätte zur Folge, dass dieses finanziell nicht mehr darstellbar wäre.
TOP 3
Haushaltsplanung 2026: Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Wasserversorgung, Beitrittsbeschluss
In der Sitzung am 20.01.2026 wurde die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2026 der Gemeinde Deckenpfronn sowie der Wirtschaftsplan 2026 des Eigenbetriebs Wasserversorgung verabschiedet. Anschließend wurden diese der Rechtsaufsichtsbehörde zur Genehmigung sowie zur Bestätigung der Gesetzmäßigkeit vorgelegt. Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung sowie des Wirtschaftsplans wurde mit Ausnahme der Kreditermächtigung für den Eigenbetrieb Wasserversorgung i.H.v. 450.000,00 € bestätigt. Mit dem Beitrittsbeschluss wird die Kürzung der Kreditermächtigung von 450.000,00 € auf 387.870,00 € anerkannt. Der Gemeinderat stimmte diesem zu. Des Weiteren wurde die Verwaltung beauftragt, bis zur nächsten GR-Sitzung eine Liste von Einsparmöglichkeiten zu erstellen, über die der Gemeinderat bei der nächsten Sitzung zu beraten hat. Von Seiten des Landratsamtes wird diese bis zum 30.04.2026 gefordert.
TOP 4
Bauantrag Windkraftprojekt Alterric GmbH
Die Stadt Wildberg hat zur Aufstellung eines Windrads direkt an der Ortsgrenze zu Deckenpfronn ihr Einvernehmen erteilt. Der Antrag für die Genehmigung dieser Windkraftanlage liegt jetzt beim Landratsamt Calw. Über das weitere Vorgehen bedarf es im Gemeinderat noch einer Klärung. Ergebnis: Das Gremium beauftragte BM Mews, mit dem Bürgermeister der Stadt Wildberg und dem Landrat des Landkreises Calw, mit dem Hinweis, in Kontakt zu treten, dass das bisherige Vorgehen die Grundzüge guter nachbarschaftlicher Zusammenarbeit verletzt habe. Ferner soll angeregt werden, einen verträglicheren Standort zu finden, ohne dass das monetäre Interesse der Stadt Wildberg im Vordergrund steht.
TOP 5
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Gewerbegebiet „Eizental“
Thomas Sippel vom Büro Sippel|Buff und Jürgen Wörn vom Büro IBB Wörn Ingenieure informierten zum aktuellen Sachstand und über das weitere Vorgehen (Details können der Sitzungsvorlage im Ratsinformationssystem der Gemeinde Deckenpfronn unter deckenpfronn.ris-portal.de entnommen werden). Im Anschluss beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, eine Aufstellung der Gesamtkosten zu erstellen, um den Quadratmeterpreis für den Verkauf der Grundstücke ermitteln zu können. Ferner wurde die Verwaltung beauftragt, eine aktualisierte Abfrage unter den Interessenten durchzuführen.
TOP 6
Überdachung der Hoffläche als Wintergarten, Café Kuh, Calwer Straße 10
Nachdem das Café Kuh, seit der Eröffnung im Mai 2024, sehr gut von der Bürgerschaft angenommen wurde, sogar stark frequentiert ist und die Plätze im Gastraum vor allem an kälteren Tagen und den Wintermonaten nicht ausreichen, ist die Idee und der Wunsch des Betreibers entstanden, den Außenbereich zu überdachen. Geplant ist eine Verglasung, entsprechend einem Wintergarten mit den Maßen 9,00 m Breite, 4,00 m Tiefe und einer Höhe von 2,25 m bis 2,65 m. Der Wintergarten umfasst somit einen größeren Teil des Außenbereichs mit 36 m2 und davor ist nur noch eine Reihe mit ca. vier Tischen und entsprechenden Sitzplätzen vorgesehen. Nachdem die Eigentümergemeinschaft bereits dem Vorhaben zugestimmt hatte, erteilte der Gemeinderat ebenfalls seine Zustimmung, unter Berücksichtigung einiger Vertragsdetails, hinsichtlich des Rückbaus, bei Beendigung des Mietverhältnisses.
TOP 7
Errichtung einer Doppelgarage, Nordstraße 14, Flst. 141
Der Bauherr plant auf dem 583 m2 großen Grundstück, nach dem Abbruch der bestehenden Garage, den Neubau einer Doppelgarage an der östlichen Grundstücksgrenze mit den Maßen 8,70 m Länge, 5,84 m Breite und einer Firsthöhe von 5,55 m. Der Gemeinderat stimmte der Errichtung der Doppelgarage zu.
TOP 8
Neubau von zwei Wohngebäuden mit Mitarbeiterwohnungen, Dorfgemeinschaft Tennental, Flst. 685, Lauensteinweg
In der letzten Sitzung am 24.02.2026 wurde das geplante Bauvorhaben im Tennental vertagt. Es sollten noch einige Punkte geklärt werden: Die Anzahl der Stellplätze soll auf die vorgeschriebenen 19 Stück erhöht werden.
Hier hat der Bauherr bereits einen Plan (Anlage) mit einem Lösungsvorschlag zur Realisierung der geforderten 19 Stellplätze eingereicht. Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt, ein Angebot bzw. eine Anfrage bei einem Planer bezüglich der Kosten und der Verfügbarkeit für die Änderung des Bebauungsplans einzuholen. Ein Büro hat rückgemeldet, dass sich die geschätzten Kosten zwischen 2.500,00 € bis 3.000,00 € belaufen würden. Kapazität wäre auch vorhanden. Aufgrund des geltenden Bebauungsplans „Sondergebiet Dorfgemeinschaft Tennental“ stimmte der Gemeinderat, in Form einer einzelfallbezogenen Entscheidung, dem Baugesuch im beschleunigten Verfahren zu. Gebunden ist die Zustimmung daran, dass die Mitarbeiterwohnungen dem sozialen Wohnbau dienen und nur an MitarbeiterInnen vermietet werden dürfen.
TOP 9
Verschiedenes, Bekanntgaben