Öffentlicher Teil |
TOP 1 Gemeinderatsprotokoll und Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten BeschlüsseDie Protokolle der Sitzungen vom 05.06. und 03.07.2025 wurden den Gemeinderäten zur Unterschrift vorgelegt. Der Beschluss aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 03.07.2025, die Beisetzung eines Verstorbenen, der nicht mehr wohnhaft in Wangen ist, zuzulassen, wurde bekannt gegeben. |
TOP 2 Sanierung der Talstraße – KostenfeststellungDie Sanierung der Talstraße ist abgeschlossen. Die Schlussrechnung wurde gestellt, aber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vollständig ausbezahlt. Der Auftrag wurde zum Preis von 2.123.030,85 Euro an die Firma Rossaro vergeben. Gesamtkosten der Maßnahme waren 2.963.030,85 Euro (brutto), dies bedeutet Mehrkosten von 840.000 Euro, die vom Ingenieurbüro Schädel in der Sitzung näher erläutert wurden. Der größte Anteil an den Mehrkosten ergab sich aufgrund vorher nicht einkalkulierter notwendiger Bodenverbesserungen. Das vorab in Auftrag gegebene Bodengutachten lieferte hier keine Hinweise. Ein Regress gegenüber dem Gutachter ist nicht möglich, da dieser nur die gezogenen Bodenproben beurteilt. Für die Sanierung der Holzhäuser Straße hat man mit einem anderen Büro zusammengearbeitet und weitere Bodenproben gezogen, um diese Kostensteigerungen besser einkalkulieren zu können. Aufgrund der Bauzeitüberschreitung von 102 Werktagen hat die Gemeinde eine Vertragsstrafe geltend gemacht. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Kostenfeststellung der Sanierung Talstraße. |
TOP 3 Sanierung der Holzhäuser Straße – VergabebeschlussAuf die öffentliche Ausschreibung vom 23.05.2025 gingen bis zur Submission am 04.07.2025 um 11.00 Uhr acht Angebote ein. Beim Ergebnis zeigte sich eine große Preisspanne von 60,5 % zwischen dem wirtschaftlichsten Bieter und dem unwirtschaftlichsten Angebot. Wirtschaftlichster Bieter ist die Firma HSE-Bau GmbH, Auf der Höhe 20, 71394 Kernen im Remstal zu einer Angebotssumme von 3.129.097,15 Euro (brutto). Die Vergabesumme liegt deutlich unter der Kostenberechnung von 4.650.000 Euro (brutto). Allerdings lagen einige Angebote deutlich unter der Kostenschätzung. Die Gemeinde Wangen profitiert hier von der fallenden Baukonjunktur. Beschluss: Der Gemeinderat vergibt die Arbeiten der Sanierung der Holzhäuser Straße an die Firma HSE-Bau GmbH aus Kernen im Remstal zum Preis von 3.129.097,15 Euro (brutto). Der Beschluss wurde einstimmig angenommen. |
TOP 4 Sanierung und (teilweise) erstmalige Herstellung der Seefeldstraße – Vergabe der Planungsleistungen und ZeitplanAm 01.09.2025 soll die umfassende Sanierung der Holzhäuser Straße beginnen. Mit einem Abschluss der Baumaßnahme ist im Sommer 2027 zu rechnen. Im Rahmen der Baumaßnahme Holzhäuser Straße werden auch Voraussetzungen für eine Neuordnung der Entwässerung der Wohngebiete Seefeld und Kanzenbühl geschaffen. Geplant ist die Sanierung / Neuordnung des Kanals, der Wasserleitungen und des Straßenbaus. Das überplante Gebiet umfasst auch den Fußweg in Richtung Kanzenbühl. Die bestehende Entwässerung des Kanzenbühls verläuft über ungesicherte Privatgrundstücke und soll in Zukunft voraussichtlich im Fußweg geführt werden. Es bestünde die Möglichkeit, für die Gehwege im Seefeld und die Ertüchtigung des Verbindungsweges Mittel aus dem LGVFG zu erhalten. Ein entsprechender Antrag auf Programmaufnahme wäre bis 31.10.2025 zu stellen. Aufgrund der seit Jahrzehnten ungelösten Entwässerungsproblematik wurde der nördliche Teil der Seefeldstraße, ab Einmündung Beethovenstraße, nie fertiggestellt. Die Deckschicht wurde nie aufgebracht. Dies führt dazu, dass mit Abschluss der Baumaßnahme für diesen Teil Erschließungsbeiträge fällig werden. Die Gemeinde kann gesetzlich nicht auf diese Erschließungsbeiträge verzichten, wird jedoch frühzeitig mit den betroffenen Anwohnern ins Gespräch gehen. Das Angebot des Büros Schädel für die Planung der Maßnahme in Höhe von 111.026,– Euro (brutto) erscheint hinsichtlich der Einordnung in die Honorarzone III für den Straßenbau sowie der Honorarzone II für Wasserleitung und Entwässerung angemessen. Spätere Honorargrundlage wird die Kostenberechnung werden. Beschluss: 1. Der Gemeinderat beauftragt das Büro IBS mit den Planungsleistungen für die Sanierung der Seefeldstraße. 2. Der Gemeinderat stimmt einem unverbindlichen Antrag auf Programmaufnahme nach dem LGVFG zum 31.10.2025 zu. Der Beschluss wurde einstimmig angenommen. |
TOP 5 Neubau des Feuerwehrgerätehauses Wangen – KostenfeststellungObwohl das neue Feuerwehrgerätehaus bereits seit September 2022 in Betrieb ist, stand die förmliche Kostenfeststellung noch aus. Dies lag vor allem an einer abzuarbeitenden Mängelliste und offenen Leistungen des Gewerks Elektro. Es ergeben sich im Ergebnis Gesamtkosten in Höhe von 3.233.543,79 Euro (brutto). Dies stellt eine Kostensteigerung von 8 % oder 242.918,11 Euro dar. Architekt Jargon erläuterte die Kosten in der Sitzung und stand für Fragen zur Verfügung. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Kostenfeststellung. |
TOP 6 Einsetzung StadtjägerNach § 13a Jagd- und Wildtiermanagement Gesetz Baden-Württemberg (JWMGBW) sowie § 19 Absatz 1 der Durchführungsverordnung zum JWMGBW (DVO JWMGBW) besteht für qualifizierte Stadtjäger die Möglichkeit, bei der Gemeinde die Einsetzung als Stadtjäger zu beantragen. Da der Bedarf auf einen Stadtjäger in Wangen und Oberwälden besteht, begrüßt die Gemeindeverwaltung den von Herrn Maier sowie von Herrn Hamp gestellten Antrag auf Einsetzung. Herr Maier ist bereits seit zwei Jahren eingesetzter Stadtjäger in Wangen und möchte seine Tätigkeit fortführen. Für Herrn Hamp handelt es sich um die erste Einsetzung. Stadtjäger kommen insbesondere im Umgang mit Waschbären zum Einsatz. Darüber hinaus sind Stadtjäger auch für weitere Wildtiere zuständig, zusätzlich beraten und unterstützen sie in Siedlungsbereichen sowie in Geltungsbereichen von Bebauungsplänen die Gemeinde und die Bürger in Fragen des Wildtierrechts. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der unbefristeten Einsetzung von Herrn Maier und Herrn Hamp als Stadtjäger der Gemeinde Wangen. |
TOP 7 Änderung des Flächennutzungsplans 2010 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Göppingen-Schlat-Wäschenbeuren-Wangen im Bereich Hofäcker in Göppingen-Bartenbach FeststellungsbeschlussDie betroffenen Flächen befinden sich auf der Gemarkung Bartenbach, Gemeinde Göppingen. Die Belange der Gemeinde Wangen werden durch die Planung somit nicht berührt. Beschluss: Der Gemeinderat beauftragt die Vertreter im Gemeinsamen Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Göppingen-Schlat-Wäschenbeuren-Wangen, entsprechend der Beschlussvorlage abzustimmen. Der Beschluss wurde einstimmig angenommen. TOP 8 Friedhofskonzepte – Friedhof Wangen – Friedhof OberwäldenDer Gemeinderat der Gemeinde Wangen hat am 04.07.2025 die Friedhöfe Wangen und Oberwälden gemeinsam mit dem Bauhofleiter Carsten Albrecht und der Verwaltung besichtigt. Nachdem eine umfassende Information über den Ist-Zustand und die vorhandenen Probleme ausgetauscht wurden, soll nun für die Zukunft für jeden Friedhof ein Konzept erstellt werden, in welchem die unterschiedlichsten Möglichkeiten für Bestattungen aufgegriffen werden, eine ansprechende Gestaltung der Friedhofsgelände berücksichtigt und die schrittweise Umgestaltung aufgezeigt wird. Für die Erstellung eines solchen Konzeptes würde die Verwaltung entsprechend Angebote einholen und dem Gemeinderat vorlegen und das weitere Vorgehen besprechen. Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Wangen beauftragt die Verwaltung mit der Einholung von Angeboten für die Erstellung der Konzepte für die Friedhöfe Wangen und Oberwälden. Der Beschluss wurde mit neun zu drei Stimmen angenommen |
TOP 9 Erlass neue Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiliche Umweltschutz-Verordnung)Ein Grund für die Neufassung ist, dass die Verweise auf das Polizeigesetz des Landes nicht aktuell waren. Da die „Polizeiverordnung zum Schutz des Kinderspiel- und Bolzplatzes am Oberwälder See“ seit geraumer Zeit nicht mehr existiert, wurde der Verweis in §4 Abs. 2 (Lärm von Sport- und Spielplätzen) entfernt. Auf Empfehlung der Abteilung Ordnung und besonderes Polizeirecht des Landratsamtes Göppingen wurde in §11 Abs. 3 (Regelungen für die Leinenpflicht von Hunden) folgender Satz ergänzt: „Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.“ Durch eine Ermächtigungsgrundlage zur Schädlingsbekämpfung im Infektionsschutzgesetz wurde der Abschnitt 5 „Bekämpfung von Ratten“ (§§ 18 – 25) entfernt. Nach einer Diskussion über die Mittagsruhe in § 5 Abs. 1 Satz 1 (Haus- und Gartenarbeiten) wurde auf Antrag von GR Christian darüber abgestimmt, den Satzteil „und von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr“ zu streichen. Der Antrag wurde mit acht Ja-Stimmen, drei Nein-Stimmen und einer Enthaltung angenommen.
Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt die Polizeiverordnung nach Anlage 1 mit der beschlossenen Änderung zu §5 Abs.1 Satz 1. 2. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung die Verordnung ortsüblich bekannt zu geben. Der Beschluss wurde mit elf Ja-Stimmen und einer Enthaltung angenommen |
TOP 10 VerschiedenesFrau BMin Schröder wies in Bezug auf das Baugesuch Hauptstraße 13, Ecke Holzhäuser Straße, darauf hin, dass der Bauherr keinen Spielplatz errichten muss. Stattdessen muss allerdings ein Ablösebetrag an die Gemeinde entrichtet werden. Hierzu ist keine Satzung der Gemeinde notwendig, der Betrag der Ablöse wird vom Landratsamt Göppingen festgelegt. Aus dem Gemeinderat wurde um einen Termin mit dem Asyl- und Flüchtlingsamt des Landkreises gebeten. Hierbei ist die Verwaltung momentan in der Terminfindung mit dem LRA. Frau BMin Schröder weist darauf hin, dass sich die Gemeinde Wangen seit 25.07.2025 „Gigabit-Kommune“ nennen darf. Da unter anderem der Glasfaserausbau abgeschlossen ist und die Gemeinde eine sehr hohe Anschlussquote besitzt. GR Höfele weist darauf hin, dass in der Talstraße Abzweigungen Brunnengasse und Lerchenweg noch offene Stellen zu sehen sind. Herr Lipp erwiderte, dass, nach Aussage des Dienstleisters Deutsche Glasfaser, im vierten Quartal 2025 die Bauphase beginnen soll, in der diese Stellen geschlossen und noch ausstehende Anschlüsse angeschlossen werden sollen. GR Christian erwähnt den Adelberger Weg in Oberwälden, an dem die Straßenränder wieder sehr ausgewaschen seien und bittet die Verwaltung, den Bauhof zu beauftragen, sich dieses Problems anzunehmen. |
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