Stadtverwaltung Asperg
71679 Asperg
Gemeinderat

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 15.10.2024

Gemeinderat beschließt Beauftragung zum Abbruch des Lehrschwimmbades Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 27. Februar 2024 beschlossen, die Ausschreibung...

Gemeinderat beschließt Beauftragung zum Abbruch des Lehrschwimmbades

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 27. Februar 2024 beschlossen, die Ausschreibung zum Abbruch des Lehrschwimmbades vorzubereiten und anschließend das Bad zurückzubauen. Das Büro HHL Architekten aus Ludwigsburg wurde mit der Abbruchplanung und das Büro Geotechnik Stuttgart mit der Erstellung eines Schadstoffgutachtens beauftragt.
Die Untersuchungen haben ergeben, dass vor Beginn der Baumaßnahme noch verschiedene Schadstoffe entsorgt werden müssen. Zudem weisen das Untergeschoss des Lehrschwimmbades und einige Stützen sowie Wände erhebliche Schäden auf. Zur Durchführung des Rückbaus sind vom Abbruchunternehmer einige Sicherungsmaßnahmen erforderlich. Bevor mit dem Abbruch begonnen werden kann, sind noch Fragen hinsichtlich des Mosaikkunstwerks und der Heizölerdtänke zu klären. Die durch den Abbruch entstehende Baugrube soll verfüllt und in den umgebenden Freibereich der angrenzenden Stadthalle integriert werden.
Der Gemeinderat beschloss mit großer Mehrheit, den Abbruch schnellstmöglich zu planen und auszuschreiben sowie die Baugrube mit Erdaushub zu verfüllen.
Das Mosaikkunstwerk des Künstlers Fred Stelzig im Lehrschwimmbad wird derzeit von einem Restaurator fotografisch aufgenommen. Anschließend wird eine Probefliese abgenommen und der Wandaufbau geprüft. Der Gemeinderat wird im Anschluss über das Ergebnis informiert und wird über mögliche Sicherungsmaßnahmen beraten.

Gemeinderat beschließt Änderungsentwurf des Bebauungsplans „Areal Überrück“, 1. Änderung

Der Vorhabenträger BSS Baupartner GmbH hat am 19. November 2020 einen Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für die Neubebauung an der Möglinger Straße und der Oskar-Schlemmer-Straße gestellt. Der Gemeinderat fasste daraufhin am 28. September 2021 den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Areal Überrück“. Ziel ist die Schaffung von Wohnraum.
Im Bebauungsplan „Areal Überrück“ sind Beherbergungsgewerbe ausgeschlossen, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe jedoch ausnahmsweise zulässig. Dabei wird klargestellt, dass die gewerblichen Nutzungen dem Wohnen dienen müssen. Durch diese Festsetzungen wird sichergestellt, dass der Schwerpunkt der Entwicklung auf der Schaffung von Wohnraum liegt.
Praxis und Rechtsprechung zeigen jedoch, dass die Abgrenzung zwischen den drei Nutzungsarten Wohnen, Beherbergung und Gewerbe fließend und nicht immer rechtssicher zu treffen ist. Eine Anpassung des Bauleitplans „Areal Überrück“ ist für eine geordnete städtebauliche Entwicklung erforderlich, um das Ziel des Bebauungsplans, Wohnraum zu schaffen, umsetzen zu können.
Planungsrechtliche Grundlage für das Änderungsverfahren ist der Bebauungsplan „Areal Überrück“, rechtskräftig seit dem 14. Oktober 2021. Im westlichen Teil wird das Plangebiet vom Bebauungsplan „Werbeanlagen“, rechtskräftig seit dem 14. Juli 2022, überlagert.
Die Einleitung eines Bebauungsplanänderungsverfahrens in Kombination mit einer Veränderungssperre wurde vom Gemeinderat am 26. September 2023 beschlossen und die Satzung der Stadt Asperg über die Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplans „Areal Überrück“ ,1. Änderung, am 05. Oktober 2023 veröffentlicht.
Der Gemeinderat billigte einstimmig den Änderungsentwurf des Bebauungsplans „Areal Überrück“, 1. Änderung, in der Fassung vom 16. August 2024. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich zu veröffentlichen und die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Beratung über eine Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans

Das landespolitische Flächenziel beträgt nach den Vorgaben des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg 2 % für Windkraft und Freiflächenphotovoltaik. Zur Umsetzung dieser Vorgaben strebt der Verband Region Stuttgart die Fortschreibung des Verfahrens zur Teilfortschreibung des Regionalplans zur Ausweisung entsprechender Gebiete an.
Im Rahmen dieses Verfahrens wurde die Stadt Asperg frühzeitig gemäß § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz über die Verfahrenseröffnung unterrichtet und aufgefordert, zu den vorgelegten Unterlagen Stellung zu nehmen und über städtische Planungen, die für das Verfahren relevant sein könnten, zu informieren. Diese Stellungnahmen wurden im November 2022 im Gemeinderat beraten und dem Verband Region Stuttgart weitergeleitet.
Der Regionalplan der Region Stuttgart wird derzeit im Funktionsbereich Erneuerbare Energien (Windkraftanlagen und Solarenergie) in zwei getrennten Verfahren fortgeschrieben. Die Offenlage der Teilfortschreibung im Funktionsbereich Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen ist bereits erfolgt.
Die Regionalversammlung hat am 05. Juni 2024 die Offenlage für den Funktionsbereich Solarenergie beschlossen. Dabei wurden 0,7 % der geforderten 0,2 % als Vorbehaltsgebiete ausgewiesen, von denen keines auf Asperger Gemarkung liegt. Eine Benachteiligung der Ausweisungsmöglichkeiten auf der Gemarkung Aspergs ist damit jedoch nicht verbunden.
Für die Möglichkeit der weiteren Ausweisung von Freiflächenphotovoltaikanlagen im Regionalen Grünzug wurde als Öffnungsklausel zusätzlich die Hinweiskarte „Öffnung des Regionalen Grünzugs“ veröffentlicht. Diese zeigt die verbleibenden Flächen des Regionalen Grünzugs, in denen keine Belange der Planung von Freiflächenphotovoltaikanlagen entgegenstehen. Somit haben die Kommunen und Investoren mehr Möglichkeiten zur Planung und Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen. In Asperg wurden zwei Flächen als zulässig definiert.
Die von der Stadt Asperg gemeldeten Flächen Südliches Gewerbegebiet Lehenfeld, Gewann unter dem Hirschberg (westlich der Autobahn), Gewann Hinter dem Berg (westlich und östlich der Autobahn), Gewann Hägnauer Äcker (westlich der Autobahn) und Gewann Hinter dem Galgen sind regionalplanerisch durch „Öffnung des Regionalen Grünzugs“ zulässig, jedoch nicht als Vorbehaltsgebiete im Regionalplan aufgeführt.
Der Gemeinderat ist weiterhin der Auffassung, dass die ursprünglich beschlossenen Flächen auf Asperger Gemarkung auch als Vorbehaltsgebiete in den Regionalplan aufgenommen werden sollten. Mehrheitlich beschloss der Gemeinderat, dass die Stadtverwaltung dies als Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für die Region Stuttgart zur Festlegung von Vorbehaltsgebieten und Öffnung der Regionalen Grünzüge für Freiflächenphotovoltaikanlagen rückmelden solle.

Gemeinderat beschließt Vorbereitung weiterer Sanierungsgebiete ohne Förderung

Die Stadt Asperg hat die integrierten Quartierskonzepte „Osterholz“ und „Grafenbühl“ mit Hilfe des energetischen Stadtsanierungsprogramms 432 der KfW erstellt. Die Untersuchung weiterer Gebiete war geplant, jedoch wurde das Bundesprogramm 2023 eingestellt.
Ein wichtiger Baustein zur Erreichung der Klimaneutralität in Baden-Württemberg bis zum Jahr 2040 ist die energetische Modernisierung eines Großteils der Gebäude in den kommenden Jahren und eine möglichst regenerative Energieversorgung vor Ort.
Um die Umsetzung der energetischen Sanierung im privaten Bereich weiter voranzutreiben, sollen insbesondere in den Gebieten Osterholz und Grafenbühl sowie in weiteren Stadtgebieten mit erhöhtem Bedarf städtebauliche Rahmenpläne erstellt werden. Ziel dieser Pläne ist das Aufzeigen von Missständen sowie Lösungsmöglichkeiten.
Diese Planung ist notwendig und bildet die Grundlage, um in den einzelnen Gebieten eine Sanierungssatzung ohne öffentliche Förderung beschließen zu können.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, weitere Sanierungsgebiete ohne öffentliche Förderung vorzubereiten. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Rahmenpläne für die ausgewiesenen Gebiete unter Berücksichtigung der vorliegenden Quartierskonzepte erarbeiten zu lassen. Anschließend werden die Ergebnisse dem Gemeinderat vorgestellt.

Erscheinung
Asperger Nachrichten – Amtsblatt der Stadt Asperg
NUSSBAUM+
Ausgabe 43/2024

Orte

Asperg

Kategorien

Gemeinderat
Kommunalpolitik
Politik
von Stadtverwaltung Asperg
24.10.2024
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