Gemeinde Steinenbronn
71144 Steinenbronn
Gemeinderat

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 19.12.2023

TOP 4 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse und sonstige Bekanntgaben Bürgermeister Habakuk eröffnete den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung...

TOP 4 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse und sonstige Bekanntgaben

Bürgermeister Habakuk eröffnete den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung und stellte die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Er informierte alle Anwesenden, dass GR Dr. M. Miller und GRin Hagen entschuldigt seien. Des Weiteren begrüßte er zu TOP 5 Herrn Schilling, zu TOP 7 Herrn Franz und zu TOP 12 Herrn Amiguet.

Des Weiteren gab er aus dem nicht öffentlichen Teil der Sitzung bekannt, dass es eine Beförderung einer Beamtin gab, welche zum 01.01.24 in Kraft treten werde.

TOP 5 Aktuelle Flüchtlingssituation in der Gemeinde Steinenbronn
- Sachstandsbericht
- Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung von Wohncontainern auf dem Grundstück, Flst.-Nr. 1886

Bürgermeister Habakuk erläuterte die Sitzungsvorlage und berichtete zur aktuellen Flüchtlingssituation. Des Weiteren begrüßte er Herrn Schilling, welcher das Baugesuch im Anschluss vorstellen werde. Er teilte den Anwesenden mit, dass die Situation in den Kommunen aktuell sehr angespannt und auch nicht immer einfach sei. Er informierte, dass die Zahlen täglich steigen und es für uns eine Pflichtaufgabe sei, die Geflüchteten unterzubringen. Er teilte weiter mit, dass die Gemeinde aktuell an der Belastungsgrenze sei. Er verstehe auch, dass dies eine Belastung für die Bevölkerung sei und man es nie für alle richtigmachen könne und es hierfür keine Musterlösung gebe. In mehreren Sitzungen wurde das Thema bereits behandelt und auch der Standort für die temporäre Unterbringung wurde bekannt gegeben. Bei der Standortsuche wurden auch mehrere Grundstücke betrachtet und abgewogen. Hiernach wurde eine klare Empfehlung für das Grundstück im Maurer IV ausgesprochen. Er teilte mit, dass man mit einem Architekten in die weitere Planung gegangen sei, um diese Anlage zu errichten. Weiter berichtete er zur aktuellen Ist-Situation. Derzeit befinden sich 36 Geflüchtete aus der Ukraine in angemieteten Räumen. Die derzeitige Sicherung sei aber nicht garantiert, da es sich nur um angemieteten Wohnraum handele.

Er informierte, dass die Gemeinde Stand 01.11.2023 29 Personen im nächsten Jahr aufnehmen müsse und hiervon bereits vier im Januar aufgenommen werden. Kommunen müssen mit einer erhöhten Aufnahmequote rechnen. Weiter meinte er, dass man hier in Steinenbronn den Vorteil habe, das Hotel Residenz zu haben, welches das LRA zur vorläufigen Unterbringung angemietet habe. Die zu errichtende Anlage wird ausschließlich für die Höhe der Quote errichtet. Das heißt, man werde mit der Zahl planen, die man habe. Er betonte, dass es sich um Menschen handele, die aus einem anderen Land kommen, welche Hilfe benötigen. Anschließend übergab er das Wort an Herrn Schilling, um das Bauvorhaben vorzustellen.

Herr Schilling stellte das Bauvorhaben anhand einer Präsentation vor.

Bürgermeister Habakuk betonte nochmals, dass es wichtig sei, die Flächen zu nutzen. Man werde auch in der Umgebung weitere Mülleimer aufstellen und auch an die Container eine Außenbeleuchtung anbringen. Er äußerte, dass es keine 24-Stunden-Betreuung geben werde, aber Kapazitäten geschaffen werden müssen, um eine Betreuungsmöglichkeit zu bieten. Dies werde man auch in Anspruch nehmen, um auch die Ängste nehmen zu können. Er informierte weiter, dass in der Unterkunft vorzugsweise Familien untergebracht werden können.

Aus der Mitte des Gemeinderates wurde gefragt, ob die Container für die 600.000 € bezugsfertig seien. Des Weiteren fragte er nach, für was die 200.000 € seien.

Bürgermeister Habakuk antwortete hierauf, dass die 600.000 € netto seien und die 200.000 € der Puffer hierfür wären. Zum Thema Förderung berichtete er, dass wir Kontakt mit den zuständigen Stellen aufgenommen haben, aber man noch nicht sagen könne, ob man tatsächlich gefördert werde. Von unserer Seite aus seien die Vorgaben und Richtlinien erfüllt.

Aus der Mitte des Gemeinderates wurde gefragt, wie das Verfahren sei, wenn die temporäre Unterbringung erlischt?

Bürgermeister Habakuk antwortete, dass dies auf Seite 4 der Sitzungsvorlage dargestellt sei. Zudem sei eine Besonderheit im BauGB, da bis zum 31.12.2030 verlängert werden könnte. Er fügte hinzu, dass das Ziel sei, die sechs Jahre nicht zu beanspruchen, da an diesem Standort das neue Gewerbegebiet komme.

Aus der Mitte des Gemeinderates wurde berichtet, dass dies damals beim Bau der Böblinger Str. 15 auch gesagt wurde. Weiter wurde gefragt, was ein zweiter Bauabschnitt kosten würde.

Herr Schilling antwortete, dass dann ja das Fundament wegfallen würde und man pro Container mit 1.500 € rechnen müsse.

Hauptamtsleiter Bohn merkte an, dass die Container im Laufe der Zeit teurer werden könnten.

Aus der Mitte des Gemeinderates wurde geäußert, dass man Angst habe, dass so ein Komplex wie in Leinfelden entstehen könnte. Zudem wurde gefragt, was man für eine Alternative habe und ob man nur in Berlin was ändern könnte. Es wurde zugestimmt, dass man keine andere Chance habe und dies auch kein Spaß sei.

Bürgermeister Habakuk merkte an, dass jedem bewusst sei, dass wir etwas machen müssen. Die Ängste, die gegenüber uns widergespiegelt werden, nehme man wahr, es aber auch so sei, dass egal bei welchem Standort immer jemand daneben wohnen würde.

Aus der Mitte des Gemeinderates wurde gefragt, ob in die Höhe oder in die Breite gebaut werde. Des Weiteren sprach man an, dass damals, als die Unterbringung neben dem Treiber war, auch nichts passiert sei.

Herr Schilling antwortete, dass der dritte Bauabschnitt in die Höhe gehen würde.

Aus der Mitte des Gemeinderates wurde geäußert, dass damals beim Bau der Böblinger Str. 15 auch schon viel Gegenwind war und die Unterkunft damals war für mehr als 24 Personen geplant. Weiter wurde berichtet, dass über die Jahre immer mehr Flüchtlinge kamen und man nie vorbereitet war. Aus diesem Grund sei man nun froh, dass es zum ersten Mal die Möglichkeit gebe, diesem gerecht zu werden. Es wurde nochmals plädiert, dass man aktuell keinen Spielraum habe, und empfohlen, dass man gerne in den Flüchtlingskreis kommen solle, um die Menschen dort kennenzulernen.

Aus der Mitte des Gemeinderates wurde berichtet, dass das Problem darin bestehe, dass man nicht weiß, wie lange diese Unterkunft dort stehen werde und die sechs Jahre bestimmt auch ohne Weiteres verlängert werden können. Weiter wurde geäußert, dass auch viele Kunden in das angrenzende Gewerbegebiet kommen und man sicherstellen müsse, dass alles gesittet vonstattengehe.

Bürgermeister Habakuk antwortete, dass die Unterkunft vorwiegend für Familien als Anschlussunterbringung angedacht sei. Er fügte hinzu, dass man aber letztendlich nicht versprechen könne, was kommen werde.

Aus der Mitte des Gemeinderates wurde gefragt, ob die Zufahrt dann über den Maurer geplant sei. Des Weiteren wurde geäußert, dass man mit Sicherheit davon ausgehen müsse, dass die geplanten Stellplätze nicht ausreichen werden und die Bewohnenden ihre Autos im Gewerbegebiet abstellen werden.

Bürgermeister Habakuk stellte dem GR die Frage, wie die Parksituation damals an der Unterkunft am Treiber war und wie viele Fahrzeuge da waren.

Aus der Mitte des Gemeinderates wurde berichtet, dass es sich um nicht viele Fahrzeuge handelte.

Aus der Mitte des Gemeinderates wurde gesagt, dass man den öffentlichen Parkraum nicht zuweisen könne. Weiter wurde vorgeschlagen, falls mehr Parkplätze benötigt werden sollten, müsse man halt weiter aufschottern.

Aus der Mitte des Gemeinderates wurde angeregt, falls der Bauantrag genehmigt werden sollte, aber die rechtlich Beratenden widersprechen sollten, da sofort Vollzug ausgesetzt wurde und dies zur aufschiebenden Wirkung führen sollte. Wie würde man dann weiter verfahren?

Bürgermeister Habakuk antwortete, dass es keine privaten Angrenzer gebe, da ausschließlich die Gemeinde Steinenbronn Angrenzer sei. Die Frage, wer alles klagen könne, können wir nicht beantworten, auch mit Hinblick auf einen möglichen Eilantrag.

Daraufhin wurde mehrheitlich beschlossen:

  1. Der Gemeinderat nimmt die aktuelle Situation der Flüchtlingsunterbringung und -integration in der Gemeinde Steinenbronn zur Kenntnis.
  2. Der Gemeinderat bekräftigt, dass bei der Unterbringung, Versorgung und Integration vor Ort die Belastungsgrenze erreicht ist.
  3. Der Gemeinderat nimmt mögliche Mehrkosten in Höhe von 200.000 Euro aufgrund von Kostensteigerungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die tatsächlich entstehenden Mehrkosten, jedoch nur bis zu einer Höhe von 200.000 Euro, in den Haushalt 2024 einzuplanen und ggf. positiv beschiedenen Fördermaßnahmen anzurechnen.
  4. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass der Bauantrag für die Errichtung der Wohncontainer auf dem Flst.-Nr. 1886 bei der unteren Baurechtsbehörde eingereicht worden ist.
  5. Gleichzeitig wird für die Errichtung von Wohncontainern auf dem Flst.-Nr. 1886 im Außenbereich der Gemarkung Steinenbronn gemäß § 36 BauGB i.V.m. § 35 BauGB das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

TOP 6 Feststellung des Jahresabschlusses 2019 der Gemeinde Steinenbronn

Bürgermeister Habakuk stellte den Tagesordnungspunkt vor und übergab das Wort an Kämmerin Wein.

Kämmerin Wein stellte die Sitzungsvorlage vor.

Aus der Mitte des Gemeinderates wurde gefragt, was mit den 100.000 €, die aus der Rücklage des ordentlichen Ergebnisses stammen, passieren würde.

Kämmerin Wein antwortete, dass das Geld erstmal in der Rücklage bleibe und man sich dann nach dem Stufenmodell daran bedienen werde.

Aus der Mitte des Gemeinderates wurde geäußert, dass der Rechnungsabschluss gut aussehen würde, aber beispielsweise im THH 1 eine Differenz von 2,1 Mio. € auftauche. Weiter wurde gefragt, wie eine solche Differenz zustande komme.

Kämmerin Wein antwortete, dass dort nur das Allgemeine abgebildet sei und es in der Doppik keine innere Verrechnung mehr gebe. Am Jahresende werde dieses Geld aufgelöst und ist nicht 1:1 zu ersetzen. Sie gab bekannt, dass dies auch in den nächsten Haushalten nicht passen werde.

Daraufhin wurde einstimmig beschlossen:

  1. Der Jahresabschluss der Gemeinde Steinenbronn für das Haushaltsjahr 2019 wird zum 31.12.2019 wie folgt festgestellt:

  1. Der Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses des Haushaltsjahres 2019 in Höhe vom 106.427,54 € wird der Rücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
  2. Der Jahresüberschuss des Sonderergebnisses des Haushaltsjahres 2019 in Höhe von 50,00 € wird der Rücklage des Sonderergebnisses zugeführt.
  3. Der Feststellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzugeben.
  4. Der Jahresabschluss ist an 7 Tagen öffentlich auszulegen.

TOP 7 Gebührenkalkulation gesplittete Abwassergebühr (Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr) sowie dezentrale Entsorgung von Abwasser/Schlamm aus geschlossenen Gruben und Kleinkläranlagen rückwirkend zum 01.01.2023

Bürgermeister Habakuk stellte den Tagesordnungspunkt vor und begrüßte Herrn Franz. Anschließend übergab er ihm das Wort zur Ausführung der Sitzungsvorlage.

Herr Franz stellte die Sitzungsvorlage vor.

Daraufhin wurde einstimmig beschlossen:

  1. Die Gebührenkalkulation für den Zeitraum 2023 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1).
  2. Die Nachkalkulation für den Zeitraum 2018 und 2019 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 2).
  3. Zum 01.01.2023 wird bei der Kalkulation der getrennten Abwassergebühr für die Schmutzwasserbeseitigung die Kostenüberdeckung 2018 voll einbezogen. Die Unterdeckung aus dem Jahr 2019 wird teilweise einbezogen (vgl. Seite 22 Anlage 1).
  4. Zum 01.01.2023 wird bei der Kalkulation der getrennten Abwassergebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung die Kostenüberdeckung 2018 voll einbezogen. Die Unterdeckung aus dem Jahr 2019 wird teilweise einbezogen (vgl. Seite 22 Anlage 1).
  5. Die Schmutzwassergebühr beträgt zum 01.01.2023 2,94 €/m³.
  6. Die Niederschlagswassergebühr beträgt zum 01.01.2023 0,40 €/m².
  7. Die Gebühr für die dezentrale Entsorgung von Abwasser/Schlamm aus geschlossenen Gruben und Kleinkläranlagen beträgt bei Gruben bis 3 m³ zum 01.01.2023 94,25 €/m³ für geschlossene Gruben und 149,40 €/m³ für Kleinkläranlagen.
  8. Die Gebühr für die dezentrale Entsorgung von Abwasser/Schlamm aus geschlossenen Gruben und Kleinkläranlagen beträgt bei Gruben ab 3 m³ zum 01.01.2023 31,20 €/m³ für geschlossene Gruben und 86,35 €/m³ für Kleinkläranlagen.
  9. Der beigefügten Abwassersatzung wird zugestimmt.
  10. Der beigefügten Entsorgungssatzung wird zugestimmt.

TOP 8 Gebührenkalkulation gesplittete Abwassergebühr (Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr) sowie dezentrale Entsorgung von Abwasser/Schlamm aus geschlossenen Gruben und Kleinkläranlagen zum 01.01.2024

Bürgermeister Habakuk stellte die Sitzungsvorlage vor.

Daraufhin wurde einstimmig beschlossen:

  1. Die Gebührenkalkulation für den Zeitraum 2024 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1).
  2. Die Nachkalkulation 2019 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 2).
  3. Zum 01.01.2024 wird bei der Kalkulation der getrennten Abwassergebühr für die Schmutzwasserbeseitigung die Kostenunterdeckung aus dem Jahr 2019 teilweise einbezogen (vgl. Seite 22 Anlage 1).
  4. Zum 01.01.2024 wird bei der Kalkulation der getrennten Abwassergebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung die Kostenunterdeckung aus dem Jahr 2019 teilweise einbezogen (vgl. Seite 22 Anlage 1).
  5. Die Schmutzwassergebühr beträgt zum 01.01.2024 3,53 €/m³.
  6. Die Niederschlagswassergebühr beträgt zum 01.01.2024 0,36 €/m²
  7. Die Gebühr für die dezentrale Entsorgung von Abwasser/Schlamm aus geschlossenen Gruben und Kleinkläranlagen beträgt bei Gruben bis 3 m³ zum 01.01.2024 94,85 €/m³ für geschlossene Gruben und 157,15 €/m³ für Kleinkläranlagen.
  8. Die Gebühr für die dezentrale Entsorgung von Abwasser/Schlamm aus geschlossenen Gruben und Kleinkläranlagen beträgt bei Gruben ab 3 m³ zum 01.01.2024 31,75 €/m³ für geschlossene Gruben und 94,10 €/m³ für Kleinkläranlagen
  9. Der beigefügten Abwassersatzung wird zugestimmt.
  10. Der beigefügten Entsorgungssatzung wird zugestimmt.

TOP 9 Gebührenkalkulation Verbrauchsgebühr für die Benutzung der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen zum 01.01.2023

Bürgermeister Habakuk stellte die Sitzungsvorlage vor.

Daraufhin wurde einstimmig beschlossen:

  1. Die Verbrauchsgebühr für die Benutzung der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen beträgt zum 01.01.2023 1,94 €/m³.
  2. Zum 01.01.2023 wird bei der Kalkulation der Verbrauchsgebühr für die Benutzung der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen der Verlust aus dem Jahr 2019 in Höhe von 22.070,61 € einbezogen.
  3. Auf den Ausgleich der Überdeckung aus dem Jahr 2017 und 2018 wird verzichtet.
  4. Der beigefügten Satzung wird zugestimmt.

TOP 10 Gebührenkalkulation Verbrauchsgebühr für die Benutzung der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen zum 01.01.2024

Bürgermeister Habakuk stellte die Sitzungsvorlage vor.

Daraufhin wurde einstimmig beschlossen:

  1. Die Verbrauchsgebühr für die Benutzung der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen beträgt zum 01.01.2024 1,90 €/m³.
  2. Der beigefügten Satzung wird zugestimmt.

Top 11 Neubau des Jugendhauses / Vereinsheims Circolo ARCES Steinenbronn e. V. in der Karlstraße 1
- Vergabe der Außenanlagen

Bürgermeister Habakuk erläuterte die Sitzungsvorlage und äußerte, dass man sich gerade bei den letzten Arbeiten befinde.

Aus der Mitte des Gemeinderates wurde gefragt, wie weit die Außenanlage reichen würde und wie die Zeitschiene aussehe.

Bürgermeister Habakuk antwortete, dass das aktuell bestehende Loch gegebenenfalls mit betrachtet und die Anregung mit aufgenommen werde.

Ortsbauamtsleiterin Fritsch antwortete, dass die Ausführungsfristen bis Februar geplant seien.

Daraufhin wurde einstimmig beschlossen:

Die Fa. Gartenbau & Pflege Krasniqi, Möhringer Straße 19 in 71144 Steinenbronn, wird mit der Durchführung der Außenanlagen für den Neubau des Jugendhauses / Vereinsheims Circolo ARCES Steinenbronn e. V. zu einem Vergabepreis von 56.376,25 € (brutto) beauftragt.

TOP 12 Anträge von Bürgern auf Änderung des Bebauungsplans „Sindelfinger Straße/Hohewartstraße I und II“ hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung für die Flst. 3120, 3124, 3124/1 und 3122/7
- Beschluss über die Vergabe der Planungsleistungen

Bürgermeister Habakuk stellte die Sitzungsvorlage vor und begrüßte Herrn Amiguet.

Herr Amiguet stellte die Sachdarstellung vor.

Aus der Mitte des Gemeinderates wurde angemerkt, dass die blaue Fläche in der Vergangenheit schon angeschlossen war, aber aufgrund vom Flughafen eine Genehmigung nicht möglich war.

Bürgermeister Habakuk wies darauf hin, dass die Flächen im FNP nicht ausgewiesen waren.

Aus der Mitte des Gemeinderates wurde geäußert, dass es bereits in 2007 ähnliche Überlegungen gab. Des Weiteren fragte er, ob man noch tiefer erschließen könne, dass alles auf einer Linie liege.

Bürgermeister Habakuk antwortete, dass man dies prüfen werde.

Daraufhin wurde einstimmig beschlossen:

  1. Der Gemeinderat beschließt, dass das Büro „baldauf Architekten und Stadtplaner GmbH, Schreiberstraße 27 in 70199 Stuttgart“ auf der Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2013) und auf der Grundlage des Angebotes vom 04.12.2023 mit der Durchführung der Änderung des Bebauungsplans „Sindelfinger Straße/Hohewartstraße I und II" beauftragt wird.
  2. Die anteiligen Kosten für Durchführung des Bebauungsplanverfahrens in Höhe von 25.000,- € sind in den Haushalt 2024 einzuplanen.

TOP 13 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans sowie örtliche Bauvorschriften „Sindelfinger Straße / Hohewartstraße I und II" – Neuaufstellung

Bürgermeister Habakuk stellte die Sitzungsvorlage vor und erwähnte, dass man im Beschlussvorschlag ergänzen solle, dass die weißen Flächen mitaufgenommen werden.

Daraufhin wurde mehrheitlich beschlossen:

  1. Der Gemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, für den im Lageplan vom 07.12.2023 des Büros Baldauf Architekten und Stadtplaner GmbH, Stuttgart dargestellten räumlichen Geltungsbereich, die Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie die Erstellung einer Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Abs. 1 LBO.
  2. Für den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften wird die Bezeichnung „Sindelfinger Straße / Hohewartstraße I und II“ - Neuaufstellung verwendet.
  3. Die Beschlüsse des Gemeinderates zur Aufstellung des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften sind gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
  4. Dem blau markierten räumlichen Geltungsbereich für die Erweiterung des beschlossenen Bebauungsplans nach Grundlage des Beschlusses nach Ziffer 1 wird zugestimmt.
  5. Der Gemeinderat beschließt, die weiß dargestellten Flächen von der Verwaltung, zur Erweiterung des beschlossenen Bebauungsplans, prüfen zu lassen.

TOP 14 Antrag auf Abweichung/Ausnahme/Befreiung
Errichtung eines Stellplatzes und eines beheizten Wintergartens, Flst.-Nr. 365, in der Uhlandstraße 18 in 71144 Steinenbronn

Bürgermeister Habakuk stellte die Sitzungsvorlage vor.

Daraufhin wurde einstimmig beschlossen:

  1. Das nach § 34 Abs. 1 i. V. m. § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche bauplanungsrechtliche Einvernehmen der Gemeinde wird sowohl für die Errichtung des Stellplatzes als auch für die Errichtung eines (beheizten) Wintergartens erteilt.
  2. Das nach § 31 Abs. 2 i. V. m. § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche bauplanungsrechtliche Einvernehmen der Gemeinde zu der beantragten Befreiung bezüglich der Errichtung eines Stellplatzes in der Vorgartenfläche und eines (beheizten) Wintergartens in der Vorgartenfläche wird erteilt.

TOP 15 außerplanmäßige Ausgabe
- Beteiligung an den Investitionskosten der Gymnasien

Bürgermeister Habakuk stellte die Sitzungsvorlage vor.

Daraufhin wurde einstimmig beschlossen:

Der außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 36.780,18 € sowie der vorgeschlagenen Deckung wird zugestimmt.

TOP 16 Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 - Bildung des Gemeindewahlausschusses

Bürgermeister Habakuk stellte die Sitzungsvorlage vor.

Daraufhin wurde einstimmig beschlossen:

Der Gemeindewahlausschuss wird wie folgt besetzt:

Vorsitzender

Wolfgang Bohn

stellv. Vorsitzende

Isabell Klempau

Beisitzerin

Lisa Schreiber

Beisitzerin

Dagmar Perera

stellv. Beisitzer

Tanja Lissy

stellv. Beisitzer

Tatjana Djordjas

TOP 17 Anfragen von Gemeinderäten

Bürgermeister Habakuk gab zur Anfrage aus der letzten Sitzung, betreffend die Straßenbeleuchtung am Löwenkreisel, bekannt, dass bereits eine Firma beauftragt sei, die LUX-Zahlen zu messen.

GR Menzel bedankte sich bei der Verwaltung für die tolle Organisation der Weihnachtsfeier und erwähnte lobend das Ordnungsamt und Standesamt für ihre tolle Arbeit.

GR Kißling merkte an, dass die Schranke an der Ludwigstraße defekt sei und diese eine Stütze auf der anderen Seite benötige.

GR Menrad äußerte, dass Poller auch eine Möglichkeit wären.

Bürgermeister Habakuk antworte, dass man danach schauen werde. Des Weiteren bedankte er sich im Namen der Verwaltung für das Jahr 2023.

Erscheinung
Steinenbronn Aktuell
Ausgabe 05/2024

Orte

Steinenbronn

Kategorien

Gemeinderat
Kommunalpolitik
Politik
von Gemeinde Steinenbronn
01.02.2024
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