Gemeinderat

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 21. Oktober 2025

Kriminalität in Asperg 2024 wieder zugenommen Polizeirat Jan Farger (Polizeirevier Kornwestheim) und Polizeihauptkommissar Dirk Kohler (Polizeiposten...

Kriminalität in Asperg 2024 wieder zugenommen

Polizeirat Jan Farger (Polizeirevier Kornwestheim) und Polizeihauptkommissar Dirk Kohler (Polizeiposten Asperg) stellten in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates die polizeiliche Kriminalstatistik Asperg für das Jahr 2024 vor.

Während die Polizei im Jahr 2023 noch unter 500 Straftaten im Stadtgebiet aufnahm, stieg diese Zahl für das Berichtsjahr 2024 auf 556. Damit liegt man allerdings weiterhin unter dem Niveau von 2015 bis 2018. Über den Zeitraum der letzten zehn Jahre betrachtet liegt das Jahr 2024 etwa im Durchschnitt.

Allerdings konnten 2024 das Polizeirevier Kornwestheim und der Polizeiposten Asperg auch 64,0 % aller Fälle aufklären, was einer deutlich höheren Quote entspricht als in den Vorjahren und in der Betrachtung über 10 Jahre hinweg nur in zwei Jahren übertroffen (2018 mit 65,6 % und 2019 mit 64,4 %) wurde.

Bei der Art bzw. der Schwere der Delikte fällt auf, dass die Zahl der Diebstähle deutlich zugenommen hat. Es sind 94 Fälle von einfachem und 50 Fälle von schwerem Diebstahl, wozu vor allem Einbrüche in Wohnungen und Geschäftsräume fallen, bekannt. Erfreulicherweise kamen aber auch deutlich weniger Fälle von Sachbeschädigung zustande, nur 56 über das gesamte Jahr. 2020 waren es noch deren 87.

Die Zahl der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung stieg gegenüber 2023 von acht auf zwölf an, wogegen die Fälle der häuslichen Gewalt weniger wurden.

Bürgermeister Christian Eiberger und die Mitglieder des Gemeinderates dankten Jan Farger und Dirk Kohler für die Vorstellung der Statistik und für die wichtige Arbeit des Polizeireviers Kornwestheim und des Polizeipostens Asperg für die Sicherheit der Asperger Bürger.

Gemeinderat beschließt Anschaffung von neuem HLF 10 für die Feuerwehr

Die Stadtverwaltung hat gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 29. April 2025 eine öffentliche Ausschreibung für die Ersatzbeschaffung des 30 Jahren alten Hilfeleistungslöschfahrzeug 20 durch ein neues Hilfeleistungslöschfahrzeug 10 vorbereitet und durchgeführt.

Nun konnte dem Gemeinderat das konkrete Angebot, welches ein HLF 10 mit Kosten von insgesamt 644.471,88 € umfasst, zur Vergabe vorgeschlagen werden. Erfreulicherweise erhält die Stadt Asperg hierfür jedoch auch einen Zuschuss in Höhe von 150.000 €.

Fahrgestell und Aufbau des neuen HLF 10 wurden an die Firma Rosenbauer vergeben, die mit einem Preis von 505.678 € das wirtschaftlichste Angebot einreichte. Für die Beladung und die Rettungsgeräte war die Firma Wilhelm Barth wirtschaftlichster Bieter.

Bei zwei Enthaltungen erfolgte die Zustimmung zur Ersatzbeschaffung einstimmig, mit der Auslieferung des Fahrzeugs ist im Jahr 2027 zu rechnen.

Klimafolgenanpassungskonzept komplettiert

Um bestmögliche Anpassungen an die Folgen des Klimawandels (vor allem Hitze und Extremwetterereignisse) vornehmen zu können, hat die Stadt Asperg ein Klimafolgenanpassungskonzept. Dieses wurde nun vom Gemeinderat um Teil II erweitert.

Während Teil I überwiegend den analytischen Teil der gegenwärtigen Situation Aspergs im Klimaanpassungsprozess beschreibt und festhält, kommt nun auch der Teil II hinzu, welcher sowohl ein Leitbild als auch einen Maßnahmenkatalog mit Projekten zur Umsetzung beinhaltet.

Bereiche wie Streuobstwiesen, Kaltluftschneisen, aber auch eine Beschattung bzw. Begrünung des Marktplatzes sind Handlungsfelder, auf denen in den kommenden Jahren Maßnahmen aufgrund des Konzepts umgesetzt werden können und sollen. Für alle Maßnahmen gibt es Aussichten auf Fördergelder nach dem Programm „Klimopass BW“. Die Ausarbeitung und Planung der einzelnen Maßnahmen sowie deren Beratung im Gemeinderat wird in den nächsten Jahren Stück für Stück vorgenommen.

Als erstes Leuchtturmprojekt ist eine Begrünung bzw. Abkühlung des Marktplatzes in der Neuen Mitte vorgesehen. Diese könnte über ein Sonnensegel, begrünte Ranken oder große Pflanztröge realisiert werden. Die Detailplanung der Maßnahme steht noch aus.

Aktualisierung des Ökopunktekontos vorgestellt

Eng verbunden mit dem Klimafolgenanpassungskonzept sind auch die Ökopunkte beziehungsweise das Ökopunktekonto der Stadt Asperg. Für Baumaßnahmen, die Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild beinhalten, muss ein entsprechender ökologischer Ausgleich erfolgen. Die negativen bzw. positiven Auswirkungen der Bau- bzw. Ausgleichsmaßnahmen werden in Ökopunkten gemessen. Die Kommunen führen ein Ökopunktekonto, welches ausgeglichen, bestenfalls aber sogar positiv sein sollte.

Der aktuelle „Kontostand“ und die geplanten Maßnahmen wurden in der Sitzung des Gemeinderates von Landschaftsarchitekt Christof Helbig vorgestellt, der das Ökopunktekonto für die Stadt Asperg aufgestellt hat und auch regelmäßig fortschreibt.

Großes Ökopunktepotenzial liegt insbesondere in der Anlage neuer und Aufwertung bestehender Streuobstwiesen. Hier wurden einige Maßnahmen bereits angestoßen, zahlreiche weitere werden in naher Zukunft geplant und umgesetzt, so beispielsweise die Anlage einer Streuobstwiese südwestlich des Sportzentrums Osterholz auf einer früheren Ackerfläche. Auch die Umwandlung des Parkplatzes am Freibad von einer versiegelten Fläche hin zu einer Magerwiese würde eine lohnenswerte Gutschrift von Ökopunkten nach sich ziehen. Geparkt werden könnte dort während der Freibadsaison auch weiterhin.

Aktuell befindet sich die Stadt Asperg in einer Phase, in der das Ökopunktekonto weiter aktualisiert wird und Anpassungen in der Planung gewisser Maßnahmen vorgenommen werden. So wurden beispielsweise auch jeweils kleinere Abschnitte für eine Umwandlung zu Streuobstwiesen in den Gebieten Sonderholz und Lehenfeld festgelegt als ursprünglich vorgesehen.

Nach der Aktualisierung des Ökopunktekontos stehen der Stadt Asperg insgesamt ca. 338.000 Ökopunkte zur Verfügung.

Bebauungsplan „Ludwigsburger Straße, 2. Änderung“ vom Gemeinderat gebilligt und beschlossen

Ein im nördlichen Teil dieses Plangebiets ansässiger Betrieb beabsichtigte schon vor längerem, seinen dortigen Standort nach Süden Richtung Ludwigsburger Straße zu erweitern. Die Erschließung sollte von der Boschstraße und zusätzlich von der Ludwigsburger Straße aus erfolgen. Die Umsetzung dieser Planung, insbesondere die Zufahrt von der Ludwigsburger Straße aus, war auf Grundlage des bestehenden Planungsrechts jedoch nicht möglich.

Zur Umsetzung der vorgesehenen Planung wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes „Ludwigsburger Straße, 2. Änderung“ erforderlich.

Der Beschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Ludwigsburger Straße“ wurde bereits in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 19. Februar 2019 gefasst. Gleichzeitig wurde in dieser Sitzung des Gemeinderats auch der Beschluss für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gefasst sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange beschlossen.

Die frühzeitige Beteiligung fand in Form einer Planauslage vom 08. März 2019 – 15. April 2019 (je einschließlich) statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 06. April 2019 gehört und um Beteiligung innerhalb eines Monats gebeten.

Von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen insgesamt 14 Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung ein. Von Seiten der Bürgerschaft gingen keine Stellungnahmen ein. Diese wurden dann in der Sitzung des Gemeinderates am 30. Juni 2020 vorgestellt und nach Beratung abgewogen sowie die Auslegung beschlossen.

Nach deren Veröffentlichung am 20. August 2020 fand die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit von 20. August 2020 bis 09. Oktober 2020 statt.

Hierbei gingen von den Trägern öffentlicher Belange 18 Stellungnahmen ein. Von Seiten der Bürgerschaft gingen keine Stellungnahmen ein. Zwei dieser Stellungnahmen konnten nicht abschließend bearbeitet werden, weshalb keine abschließende Abwägung erfolgen konnte.

Die Bearbeitung des erforderlichen forstrechtlichen Ausgleichs (Genehmigung der Waldumwandlung) sowie der Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen nahm einen längeren Zeitraum in Anspruch. Erst nach Fertigstellung dieser beiden Punkte konnte eine Weiterberechnung der Kosten für das Bebauungsplanverfahren erstellt bzw. abgerechnet werden.

Daher erfolgt auch erst jetzt die Vorlage der Abwägung der Auslegung und des Beschlusses des Bebauungsplans „Ludwigsburger Straße, 2. Änderung“.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig dafür, den Bebauungsplan als Satzung zu verabschieden und die Verwaltung mit der Veröffentlichung zu beauftragen.

Gemeinderat beschließt Erhöhung der Hundesteuer

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurde in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 29. Juli 2025 unter anderem beschlossen, die Verwaltung mit einer Aktualisierung der Hundesteuer als kommunale Aufwandssteuer zu beauftragen.

Der Vorschlag in der Sitzung am 21. Oktober 2025 sah eine Erhöhung der Steuer von 120 € auf 140 € für jeden ersten Hund (Kampfhunde 720 €) und für weitere Hunde jeweils 280 € (Kampfhunde 1.440 €) vor. Sowohl für Erst- als auch für Zweithunde entspricht dies einer Erhöhung um 16,7 %.

Das aktuelle Steueraufkommen aus der Hundesteuer liegt bei rund 63.000 € pro Jahr. Bei der vorgeschlagenen Erhöhung der Steuersätze werden jährlich Mehreinnahmen von rund 9.000 € erwartet.

Die sich der Beratung anschließende Abstimmung ergab eine deutliche Mehrheit für den vorgelegten Vorschlag.

Die neue Hundesteuersatzung wird zum 01. Januar 2026 in Kraft treten.

Keine Erhöhung der Gewerbesteuer

Aufgrund der Beratungen zur Haushaltskonsolidierung in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 29. Juli 2025 wurde vorgeschlagen, den Hebesatz der Gewerbesteuer um 10 v. H. auf 410 v. H. zu erhöhen.

Der Hebesatz ist der Multiplikator, mit dem der vom Finanzamt ermittelte Gewerbesteuermessbetrag vervielfacht wird. Er ist von der Stadt Asperg in der Hebesatzsatzung geregelt und wurde zuletzt im Jahr 2011 auf 400 v. H. erhöht.

Entgegen der Beratung in der Haushaltsstrukturkommission hat der Gemeinderat beschlossen, den Hebesatz auch im Jahr 2026 nicht zu erhöhen.

Anpassung der Vergnügungssteuersatzung beschlossen

Zu Lenkungszwecken wurde in Asperg 2006, wie in allen Kommunen üblich, eine Vergnügungssteuer eingeführt. Besteuert wird das Glücksspiel an Spielautomaten. Der Steuersatz beträgt seitdem 20 % des Einspielergebnisses (d.h. in Spielautomaten eingeworfenes Geld bzw. die Gegenwerte von Chips oder Token).

Das Steueraufkommen betrug in den Jahren 2022 bis 2024 bei 20 im Stadtgebiet aufgestellten Spielautomaten zwischen 104.000 € und 135.000 €.

Im Zuge der Haushaltskonsolidierung 2025 wurde vorgeschlagen, den Steuersatz der Vergnügungssteuer für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit von 20 % auf 25 % zu erhöhen. Die Stadtkämmerei erhofft sich durch den höheren Steuersatz etwa 25.000 € höhere Steuereinnahmen.

Die Stadträte äußerten durchweg ihre Zustimmung und verabschiedeten die neue Vergnügungssteuersatzung einstimmig. Diese wird zum 01. Januar 2026 in Kraft treten.

Gemeinderat beschließt neue Rahmenbedingungen für die Freibadsaison 2026

Das Asperger Freibad ist auch eine über die Stadtgrenzen hinaus bekannte sowie beliebte und gerne in Anspruch genommene Einrichtung.

Steigende Ausgaben haben jedoch dazu geführt, dass der Abmangel der Einrichtung in den vergangenen Jahren kontinuierlich angestiegen ist.

Der Gemeinderat beauftragte im Rahmen der Haushaltskonsolidierung deshalb auch hier im Juli die Stadtverwaltung mit der Ausarbeitung eines neuen Gebührenmodells sowie kostensparender Rahmenbedingungen ab 2026.

Änderungen betreffen im Wesentlichen die Öffnungszeiten und die Eintrittspreise. 2026 wird das Freibad erst zum 15. Mai und damit zwei Wochen später als üblich geöffnet. Dies hängt vor allem mit hohen Heizkosten zusammen, da in den ersten Mai-Wochen bislang auch gegen die nächtliche Auskühlung der Becken stark geheizt werden musste.

Die Änderungen in der Tarifstruktur greifen unter anderem bei der Familiensaisonkarte. Statt der Familiensaisonkarte für Alleinerziehende wird es zukünftig die Familiensaisonkarte 1 und die Familiensaisonkarte 2 für ein Kind plus einen beziehungsweise plus zwei Erwachsene geben. Außerdem wird 2026 bereits für Kinder ab vier Jahren Eintritt erhoben. Alle weiteren Eintrittspreise wurden um 10 % angehoben.

Der Gemeinderat beschloss diese neuen Rahmenbedingungen für die Saison 2026 mehrheitlich und brachte damit klar zum Ausdruck, wie notwendig diese sind, um auch weiterhin ein attraktives Freibad für Asperg und Umgebung anbieten zu können.

Neues Gebührenmodell für das Stadtfest beschlossen

In Zusammenhang mit der Haushaltskonsolidierung sprach sich der Gemeinderat im Juli auch für ein neues Gebührenmodell beim Asperger Stadtfest aus. Auch hier arbeitete die Stadtverwaltung daraufhin einen entsprechenden Vorschlag aus und unterbreitete diesen dem Gemeinderat.

Wo bislang jeder Standbetreiber mit Essens- und/oder Getränkeverkauf eine Standgebühr von pauschal 100 € entrichten musste, wurde nun eine differenziertere Gebührenstruktur eingeführt. Den entsprechenden Beschluss fasste der Gemeinderat einstimmig.

Bislang kostenfreie Stände ohne Essens- oder Getränkeverkauf zahlen nach dem neuen Modell zumindest 30 € pauschal. Bei Ständen mit Essens- oder Getränkeverkauf fallen darüber hinaus 2 € pro Quadratmeter Fläche an. Diese Regelung sorgt dafür, dass eine möglichst faire Behandlung der unterschiedlichen Stände erfolgen kann. Zusätzlich sieht das neue Modell noch jeweils 10 € vor, falls die Nutzung von Stromanschluss, Wasseranschluss oder Spülmobil beansprucht wird.

Das neue Gebührenmodell wird erstmalig beim Stadtfest 2026 zur Anwendung kommen.

Höhere Parkgebühren für die Tiefgarage Neue Mitte

Die Tiefgarage in der Stadtmitte stellt 88 öffentliche Parkplätze zur Verfügung. Davon sind rund die Hälfte der Stellplätze an Dauerparker vermietet. Die Tiefgarage ist sowohl an Wochentagen als auch an den Wochenenden gut frequentiert. Sie ist neben der Wasserversorgung der zweite Betriebszweig des städtischen Eigenbetriebs Stadtwerke Asperg.

In den vergangenen Jahren ist unter anderem eine neue Schrankenanlage sowie Kennzeichenerkennung in der Tiefgarage installiert worden. Gleichzeitig sind steigende Unterhaltungskosten zu verzeichnen. Der Abmangel, der durch die Tiefgarage beziehungsweise den Eigenbetrieb Stadtwerke Asperg verursacht wird, wirkt sich ergebnismindernd auch auf den städtischen Haushalt aus.

Daher hat sich der Gemeinderat im Rahmen der Haushaltskonsolidierung auch für eine Anpassung der Parkgebühren ausgesprochen.

Erstens ist die Erhöhung der Preise für Stellplätze (Langzeitparken) vorgesehen: von 70 € auf 80 € für einen festen Stellplatz und von 60 € auf 68 € für einen flexiblen Stellplatz.

Zweitens werden die Gebühren für die temporäre Nutzung des Parkhauses angepasst. Die angefangene erste Stunde wird ab 2026 1,50 € statt zuvor 1,00 € kosten. Ab der angefangenen zweiten Stunde werden zukünftig 3,00 € erhoben. Das Tagesticket wird auf 15,00 € angehoben. Wichtig sei aber, so der Konsens im Gremium, dass das kostenlose Parken für 20 Minuten für Erledigungen in der Neuen Mitte erhalten bleibt.

Durch diese Neuerungen, die zum 01. Januar 2026 in Kraft treten und vom Gemeinderat mehrheitlich beschlossen wurden, können nach Berechnungen der Stadtkämmerei 7.000 € Mehreinnahmen erwartet werden.

Städtische Mieten steigen an

Die Stadtverwaltung hat vorgeschlagen, auch die Mieten der städtischen Immobilien wieder im regelmäßigen Turnus anzuheben. Die letzte Mieterhöhung war am 01. Januar 2022.

Die aktuellen städtischen Mieten liegen deutlich unter dem Mietspiegel bei vergleichbaren Wohnungen, was eine Anhebung der Mieten rechtfertigt.

In der Vorberatung im Verwaltungsausschuss wurde eine Übereinkunft getroffen, die Mieten um 15 % zu erhöhen. Auch der Gemeinderat konnte der vorgeschlagenen Mieterhöhung nun mehrheitlich zustimmen.

Die neuen Mieten treten zum 01. Januar 2026 in Kraft.

Beschluss zur Eröffnungsbilanz 2019 nachgeholt

Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg hat darauf hingewiesen, dass die Stadt Asperg im Rahmen der Eröffnungsbilanz des neuen Haushaltsrechts zum 01. Januar 2019 keine Entscheidung über das Wahlrecht nach § 62 VI S. 3 GemHVO getroffen hat. Demnach kann wahlweise darauf verzichtet werden, geleistete Investitionszuschüsse auszuweisen. Hierüber hat jedoch explizit der Gemeinderat zu entscheiden.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Vereinfachungsregel mit Ausnahme der Zuschüsse im Rahmen der Stadtsanierung „Neue Mitte“ zu und holte den erforderlichen Beschluss somit nach.

Gemeinderat stimmt Vorschlägen für die Sportlerehrung 2025 zu

Nach den Ehrungsrichtlinien der Stadt Asperg werden für besondere Leistungen an aktive Mitglieder eines Asperger Vereins oder an Einwohner Aspergs Sportmedaillen und Ehrenurkunden verliehen.

Nach erfolgtem öffentlichem Aufruf zur Meldung erfolgreicher Sportlerinnen und Sportler gingen bei der Stadtverwaltung für die Sportlerehrung 2025 zwei Vorschläge für eine Ehrenurkunde und zehn Vorschläge für eine Sportmedaille in Bronze, Silber und Gold ein.

Der Gemeinderat stimmte der Verleihung der Ehrenurkunden und Sportmedaillen einstimmig zu, die Verleihung wird im Rahmen des städtischen Ehrenamtsabends am 24. November 2025 stattfinden.

Erster Stellvertretender Bürgermeister Pfersich übernimmt Verpflichtung des neu gewählten Bürgermeisters

Der Gemeinderat hat abschließend zur Amtseinsetzung des wiedergewählten Bürgermeisters Christian Eiberger aus seiner Mitte auch ein Mitglied bestimmt, welches die Verpflichtung vornimmt.

Hierfür wurde einstimmig erster stellvertretender Bürgermeister Günter Pfersich bestimmt, der am 15. Dezember 2025 die Verpflichtung von Bürgermeister Christian Eiberger im Rahmen einer Sondersitzung des Gemeinderates vornehmen wird.

Erscheinung
Asperger Nachrichten – Amtsblatt der Stadt Asperg
NUSSBAUM+
Ausgabe 44/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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