Die Verpflegungsleistungen für das Kinderhaus Weinhalde, die Kindertagesstätte Lehräcker und die Schulkindbetreuung wurden von der Verwaltung neu ausgeschrieben und in der Gemeinderatssitzung am 20.05.2025 für den Zeitraum ab September 2025 an die Firma La Cantina neu vergeben. Im Bruttoendpreis für ein Mittagessen ist auch ein Betrag für die Speiseresteentsorgung sowie eine Verwaltungskostenpauschale enthalten. Die Verwaltung hat den Betrag für die Speiseresteentsorgung und die Verwaltungskostenpauschale neu kalkuliert. Laut aktueller Beschlusslage sind die gesamten Kosten auf die Essenspreise umzulegen. Für die Speiseresteentsorgung wurde ein neuer Betrag in Höhe von 0,14 € pro Essen kalkuliert und eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 1,85 € pro Essen.
Die damit verbundene Kostensteigerung pro Essen wurde vom Gremium mehrheitlich als zu hoch angesehen. Der Verwaltungsvorschlag wurde abgelehnt. Es bestand mehrheitlich die Auffassung, dass ein Betrag in dieser Höhe nicht auf einmal an die Eltern weitergegeben werden sollte. Aufgrund der aktuellen Beschlusslage sah sich die Verwaltung allerdings verpflichtet, alle anfallenden Kosten zu kalkulieren und diese dem Gremium zur Beschlussfassung vorzuschlagen. Nach umfangreicher Beratung wurde mehrheitlich eine Erhöhung in zwei Stufen beschlossen. Zum 01.09.2025 wird für die Verwaltungskostenpauschale zunächst ein Betrag in Höhe von 1,00 € berücksichtigt und für die Speiseresteentsorgung der von der Verwaltung kalkulierte Betrag in Höhe von 0,14 €. Zum 01.09.2026 wird von der Verwaltung erneut eine Vollkostenkalkulation durchgeführt. Über die Endbruttopreise hat das Gremium dann erneut zu beschließen.
Der Gemeinderat hat mehrheitlich folgende Endbruttopreise (inklusive eines Betrages in Höhe von 0,14 € für die Speiseresteentsorgung und einer Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 1,00 €) für ein Mittagessen ab 01.09.2025 beschlossen:
Kleinkinder 5,05 €
Kindergartenkinder 5,35 €
Schulkinder 5,64 €
Im nächsten Tagesordnungspunkt wurde die 1. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 vorgestellt.Erfreulicherweise konnte die Verwaltung einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen. Da bei der Planung des Haushaltes 2025 im Herbst 2024 unterschiedliche Zahlen für die Ermittlung der Zuweisungen und Umlagen aus dem Finanzausgleich vorlagen, hat sich die Verwaltung entschieden, die konservativen Zahlen zu wählen, um dann im Laufe des Haushaltsjahres die mögliche positive Entwicklung über die Nachtragssatzung vorzustellen. Dieses Vorgehen war auch so mit der Kommunalaufsicht abgestimmt. Das ordentliche Ergebnis konnte sich um 1.060.000 € auf 0 € verbessern. Trotzdem gab es auch negative Entwicklungen wie die Einnahmen aus der Gewerbesteuer, die um 150.000 € sinken oder die Grundsteuer A und B, welche im Jahr 2025 für 43.000 € weniger Einnahmen als geplant sorgen, da noch Feststellungsbescheide fehlen. Durch die deutlichen Mehreinnahmen aus dem Finanzausgleich können insgesamt 905.000 € an Mehrerträgen generiert werden. Bei den Aufwendungen gab es einige Einsparungen sowie Umbuchungen und Korrekturen, womit sich die Minderaufwendungen auf 155.000 € belaufen. Im Finanzhaushalt soll die Kreditermächtigung unverändert bei 900.000 € bleiben. Durch die überragende ehrenamtliche Unterstützung, welche sich auch aktiv an den Kosten beteiligt hat, konnten Mehrzuweisungen für das Freibad Dettenhausen in Höhe von 43.000 € bisher ungeplante Investitionen im Freibad, gegenfinanziert werden. Zum Jahresende verringern sich die liquiden Mittel von bisher 1.994.964 € um 586.964 € auf nunmehr 1.805.152 €. Diese positive Entwicklung darf jedoch keinesfalls als selbstverständlich angesehen werden. In den kommenden Jahren steht die Gemeinde vor großen finanziellen Herausforderungen, v.a. durch die Sanierung der Grundschule. Weiter ist auch die Entwicklung der Kreisumlage durch die mögliche Realisierung der Regionalstadtbahn noch ein großer Ungewissheitsfaktor. Daher gilt es, weiter sparsam zu wirtschaften. Nachdem einzelne Rückfragen geklärt wurden, stimmt der Gemeinderat einstimmig für die 1. Nachtragssatzung. Die öffentliche Bekanntgabe der Nachtragshaushaltssatzung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Anschließend wurde über die Neufassung der Anlagerichtlinie beraten. Diese musste erneut überarbeitet werden, da der Handlungsspielraum für die Anlagestrategie des Stiftungsvermögens der Maria-Jansen-Stiftung eine sinnvolle Anlage nicht ermöglicht hat. Einstimmig stimmte der Gemeinderat für die vorgelegte Anlagerichtlinie.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Vergabe der Photovoltaikanlagen-Arbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter WG Solar Concept. Die Gesamtkosten für die Errichtung der 3 PV-Anlagen für die Gebäude Rathaus, Feuerwehr und Kita Lehräcker belaufen sich auf 93.668,57 € brutto. Die finanziellen Mittel sind im Haushalt eingeplant. Die Größe der Anlagen wurde so ausgelegt, dass sie den Eigenbedarf an täglichem Strom decken. Die Fertigstellung der PV-Anlagen ist noch in diesem Jahr vorgesehen.
Der nächste Tagesordnungspunkt befasste sich mit der Entscheidung über die Gestaltung der Parkflächen bei der Sanierung der Sanierung Schönbuchstraße. Bei der Vorstellung der Entwurfsplanung im Februar wurde vom Gemeinderat angeregt, dass die geplanten Parktaschen ein Hindernis seien und nach Alternativen geschaut werden soll. Die Verwaltung wollte anschließend klären, ob durch den Wegfall der Parktaschen weiterhin die Fördervoraussetzungen für die Mittel aus der Ortskernsanierung genehmigt werden. Nach Rücksprache mit dem Fördergeber bedarf es nicht nur einer funktionalen Verbesserung, sondern auch Maßnahmen, die zur Verbesserung der Klima-Resilienz der Gemeinde führen und die Aufenthaltsqualität verbessern. Im Gemeinderat herrschten unterschiedliche Auffassungen über den tatsächlichen Effekt der Parktaschen. Es wurde in Frage gestellt, ob diese tatsächlich zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität und des Klimas führen. Viel wichtiger sei es, dass viele Parkplätze auch für die Freibadbesucher geschaffen werden und der Verkehr nicht behindert wird. An der Kreuzung der Schönbuchstraße zur Stuttgarter Straße besitzt die Gemeinde ein Eckgrundstück, welches nach Abschluss der Sanierung mit einer Bepflanzung aufgewertet werden soll. Nach einer intensiven Diskussion beschloss der Gemeinderat mehrheitlich die Realisierung der Parktaschen, wie in der Entwurfsplanung vorgestellt. Die Gemeinde rechnet für die Sanierungsmaßnahme mit einem Zuschuss in Höhe von 357.000 € aus den Mitteln der Ortskernsanierung.
Zum Hitzeschutzkonzept für die Gemeinde Dettenhausen wird in einer der nächsten Ausgaben ein umfangreicher Bericht erfolgen.
Im Rahmen einer Leerstandsanalyse wurden 49 Objekte abgefragt. Der Großteil der Objekte ist vermietet, befindet sich im Eigenbedarf oder ist unbewohnbar.
Der Gemeinderat erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen und stimmt den erforderlichen Befreiungen zu.