Gemeinderat

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 24.06.2025

Bausache Abtrag von 2 Felsreihen und Errichtung einer Vorbau-Felswand Das Vorhaben wurde bereits in der April-Sitzung erörtert und das kommunale Einvernehmen...
Bericht Gemeinderatssitzung

Bausache

Abtrag von 2 Felsreihen und Errichtung einer Vorbau-Felswand

Das Vorhaben wurde bereits in der April-Sitzung erörtert und das kommunale Einvernehmen entgegen dem Beschlussvorschlag mehrheitlich verweigert. Wie bereits von der Verwaltung in der Sitzung bzw. Vorlage von April vorgetragen, sind rein privatrechtliche Aspekte (Angrenzeranhörung durch Landratsamt in einem Fall nicht angeordnet, Mauerteile auf Grundstücken Dritter) bei einem Baugesuch / einem Baugenehmigungsverfahren nicht von Belang, vielmehr kann das kommunale Einvernehmen nur aus Gründen des §36 Abs. 2 BauGB verweigert werden. Zudem gibt es vergleichbare Präzedenzfälle im Plangebiet.
Da es im Planbereich genehmigte Präzedenzfälle von Mauern in vergleichbarer Höhe wie im vorliegenden Fall nach dem geplanten Teilrückrückbau gibt, die Eigentümer der Mauer aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichtes zudem zum Rückbau verpflichtet sind und Baugenehmigungen unbeschadet privater Rechte Dritter erteilt werden, wurde das kommunale Einvernehmen aus Sicht des Baurechtsamtes zu Unrecht versagt.
Das Landratsamt Esslingen als Baurechtsbehörde hat die Gemeinde daher aufgefordert, das rechtswidrig versagte Einvernehmen nunmehr zu erteilen.
Es wurde von der Verwaltung daher erneut empfohlen, das Einvernehmen hierzu zu erteilen, mit dem Zusatz das Pflanzgebot in Form einer Fläche an anderer Stelle adäquat auszugleichen. Diesem Beschlussvorschlag ist der Gemeinderat nunmehr mehrheitlich gefolgt.

Erschließungsarbeiten Stichweg Hauptstraße - Ausschreibungsbeschluss

Im Bereich hinter dem Haus Hauptstraße 19 hat die Gemeinde in den letzten Jahren zwei Schlüsselgebäude erwerben können sowie einen Grundstückstausch mit dem Eigentümer von Haus Nr. 19 durchgeführt. Ebenso wurde für den Bereich ein Bebauungsplan aufgestellt, der seit geraumer Zeit rechtskräftig ist. Damit ist es möglich, den Bereich städtebaulich neu zu ordnen und erstmalig zu erschließen.
Die Grundstücke Hauptstraße 23 und 27 befinden sich im Besitz der Gemeinde Lichtenwald. Im Zuge der Erschließungsmaßnahmen werden die auf den Grundstücken befindlichen Gebäude abgebrochen und die Flächen frei gemacht.
Für den Abbruch ist zunächst die Herstellung einer geeigneten Abfahrt in das rückwärtige Areal erforderlich. Hierzu wird der bestehende Vorplatz weitestgehend zurückgebaut und zunächst eine Baustellenabfahrt hergestellt. Die vorhandenen Einfriedungen und Befestigungen werden ebenfalls abgebrochen, die bestehenden Bäume gerodet.
Im Anschluss erfolgt die Herstellung der erforderlichen unterirdischen Infrastruktur:
- Neubau Trinkwasserversorgung; Anschluss an das bestehende Versorgungsnetz in der Hauptstraße; Vorlegung von Anschlüssen auf die Baugrundstücke bzw. Umschluss des Hausanschlusses des bestehenden Gebäudes 25;
- Neubau Mischwasserkanal und Anschluss an die bestehende öffentliche Kanalisation im Brühlweg unterhalb des Plangebiets; Vorlegung von Anschlüssen auf die Baugrundstücke bzw. Umschluss des Hausanschlusses des bestehenden Gebäudes 25;
- Herstellung Stromversorgung; Vorlegung von Anschlüssen auf die Baugrundstücke bzw. Umschluss des Hausanschlusses des bestehenden Gebäudes 25;
- Herstellung Glasfaservorbereitung; Vorlegung von Anschlüssen auf die Grundstücke;
- Herstellung Straßenbeleuchtung.
Die Verkehrserschließung erfolgt über eine neue asphaltierte Erschließungsstraße (Verlauf entsprechend der Baustellenzufahrt) und einen Wendehammer. Ausgehend von der neuen Zufahrtsstraße werden 3 öffentliche Stellplätze einschl. einer Grünfläche mit Baum vorgesehen.
Die Ausschreibung der Gebäudeabbruchmaßnahmen erfolgt separat. Hier ist zuvor ein Tragwerksplaner hinzuzuziehen, da das Haus Nr. 25 Wand an Wand an das Gebäude 23, welches abgebrochen wird, angebaut ist.
In verschiedenen Teilen des Finanzhaushaltes 2025 sowie im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasser sind die voraussichtlich erforderlichen Summen für die Maßnahme veranschlagt, insgesamt rund 300.000 € für die Erschließungsmaßnahmen und 100.000 € für den Gebäudeabbruch.
Von der Verwaltung wurde vorgeschlagen, das Ingenieurbüro SI mit der Ausführungsplanung sowie der beschränkten Ausschreibung der Erschließungsmaßnahmen und des Gebäudeabbruchs zu beauftragen. Diesem Beschlussvorschlag ist der Gemeinderat einstimmig gefolgt.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Reichenbacher Anzeiger
NUSSBAUM+
Ausgabe 28/2025
von Gemeinde Lichtenwald
10.07.2025
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