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TOP 1.1: Nachtrag zur Baugenehmigung Sanierung und Umbau eines Mehrfamilienhauses, Hauptstraße 15
Mit dem Nachtragsantrag beabsichtigt der Bauherr eine Änderung in der geplanten Nutzung des Dachgeschosses. Im Zuge dieser Nutzungsänderung ist außerdem die Erneuerung der bestehenden Dachflächenfenster vorgesehen. Die Änderung betrifft ausschließlich die innere Nutzung des bestehenden Baukörpers. Der Umriss des Gebäudes bleibt unverändert.
Beschluss:
Der Technische Ausschuss stimmt dem Bauvorhaben zu.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
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TOP 2: Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung
Elektroladesäule Tuningen, Auf dem Platz
Der Gemeinderat hat in der letzten nichtöffentlichen Sitzung am 26.06.2025 beschlossen, die Verträge der Elektroladesäule, Auf dem Platz, zu kündigen und die Ladesäule abzubauen und zu veräußern. Die Nutzung der Elektroladesäule war defizitär.
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TOP 4: Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich des Personenstandswesens/Standesamt
Die Führung des Standesamtswesens unterliegt in Baden-Württemberg verschärften fachlichen und organisatorischen Anforderungen.
Nur ein enger Personenkreis innerhalb der Gemeindeverwaltung darf hoheitlich im Bereich des Personenstandswesens tätig werden.
Um die gesetzlichen Fristen für die Beurkundung von Personenstandsfällen gewährleisten zu können und stets handlungsfähig zu sein, hält die Verwaltung eine interkommunale Zusammenarbeit im Falle von personellen Engpässen für angemessen und erforderlich. Die Gemeinden Mönchweiler, Tuningen und Niedereschach könnten durch diesen Vertrag bei Krankheitsfällen, Fortbildungen, Urlaub etc. handlungsfähig bleiben.
Der öffentlich-rechtlich Vertrag dient ausschließlich der Notfallvorsorge und stellt ein flexibles Instrument zur Absicherung der gesetzlichen Aufgabenwahrnehmung dar.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages im Standesamtswesen zwischen den Gemeinden Mönchweiler, Tuningen und Niederschach zu und beauftragt die Verwaltung, alle notwendigen weiteren Schritte zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
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TOP 5: Haushaltszwischenbericht 2025
Gemäß § 28 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ist der Gemeinderat unterjährig über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten.
Beschluss:
Der Haushaltszwischenbericht zum Stichtag 30.06.2025 wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
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TOP 6: Erhebung von Benutzungsgebühren für die Betreuungsangebote der Gemeinde Tuningen
- Gebührenkalkulationen
- Anpassung der Gebührenhöhen ab 01.09.2025
- Änderung der Satzung
Bei den sogenannten "Elternbeiträgen" handelt es sich nicht um Beiträge im klassischen abgaberechtlichen Sinne. Beiträge dienen dem Vorteilsausgleich für die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Einrichtung. Die Entstehung einer Beitragspflicht setzt allerdings nicht den Tatbestand der Teilnahme in Form der Inanspruchnahme, d. h. den tatsächlichen Besuch einer Einrichtung voraus. Daher sind "Elternbeiträge" als Benutzungsgebühr einzuordnen.
Der Gemeinderat hat den Grundsatzbeschluss gefasst, die Benutzungsgebühren für die Betreuungsangebote der Gemeinde Tuningen entsprechend den gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und Kommunalen Landesverbände festzusetzen.
Die Verwaltung schlägt dem Gemeinderat vor, die Benutzungsgebühren pauschal um 7,3 % zu erhöhen. Die Benutzungsgebühren für den Waldkindergarten orientieren sich an denen des Kindergartens. Die Gebühren für die Kernzeit- und Ferienbetreuung wurden ebenfalls analog um 7,3 % angehoben.
Die Verwaltung schlägt dem Gemeinderat vor, die Kosten für ein Mittagessen sowohl in der Ganztagsbetreuung, als auch in der Mensa der Grundschule, um jeweils 0,50 € zu erhöhen. Die Kosten für ein Mittagessen in der Ganztagsbetreuung belaufen sich dann auf 5,00 € (VJ 4,50 €) und in der Mensa der Grundschule auf 5,50 € (VJ 5,00 €). Für Betreuungspersonal wird eine Erhöhung der Gebühr auf 7,95 € pro Mittagessen vorgeschlagen.
Die Elternbeiräte des Familienzentrums und des Waldkindergartens wurden ebenfalls zu der geplanten Erhöhung angehört und haben eine Stellungnahme abgegeben, welche dem Gemeinderat vorab zur Verfügung gestellt wurde. Sie sprechen sich gegen die Erhöhung aus.
Beschluss:
1. Der Gemeinderat nimmt die Gebührenkalkulationen und die darin errechnete maximale Gebührenhöhe zur Kenntnis.
2. Der Gemeinderat beschließt die Satzung, die eine pauschale Erhöhung der Gebühren um 7,3 % vorsieht. Die Benutzungsgebühren für den Waldkindergarten orientieren sich an denen des Kindergartens. Die Gebühren für die Kernzeit- und die Ferienbetreuung wurden wie oben dargestellt festgelegt. Die Kosten für ein Mittagessen in der Ganztagsbetreuung sollen auf 5,00 € und in der Mensa der Grundschule auf 5,50 € festgelegt werden. Für Betreuungspersonal wird eine Erhöhung der Gebühr auf 7,95 € pro Mittagessen beschlossen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
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TOP 7: Aktivpark - Nachtrag für die Sanierung der 100m-Bahn und Vergabe der Sitzplatzüberdachung
1. Nachtrag für die Sanierung der 100m-Bahn
Nachdem die Planung für den Aktivpark Tuningen durch den Gemeinderat beschlossen und die entsprechenden Fachfirmen beauftragt wurden, wurden am 25.06.2025 mit den Bauarbeiten für den Aktivpark begonnen.
Aus dem Gemeinderat wurde der Wunsch geäußert, im Rahmen der Baumaßnahme „Aktivpark“ auch die bestehende 100m-Bahn am südlichen Spielfeldrand zu erneuern. Die Laufbahn ist stark bewachsen und abgenutzt.
Die Verwaltung hat für die Sanierung der 100m-Bahn ein Nachtragsangebot bei der Firma Wildigarten eingeholt. Das Angebot beinhaltet den Einbau einer neuen dynamischen Schicht und der Deckschicht sowie der Entsorgung des alten Materials.
2. Vergabe Sitzplatzüberdachung
Im Zentrum des neuen Aktivparks entsteht ein überdachter Sitzbereich, der als zukünftiger Aufenthaltsmittelpunkt dienen wird.
Die überdachten Sitzbänke waren nicht Bestandteil der ursprünglichen Ausschreibung für den Landschaftsbau. Daher hat die Verwaltung Angebote für die Überdachung bei drei Zimmereibetrieben eingeholt.
Beschluss:
1. Der Gemeinderat beschließt, die Leistungen für die Sanierung der 100m-Bahn an die Firma Wildigarten, Villingen-Schwenningen zum Angebotspreis zu vergeben.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich beschlossen
2. Der Gemeinderat beschließt, die Leistungen für die Erstellung der Sitzplatzüberdachung an die Firma Zappe Holzbau, Tuningen zum Angebotspreis zu vergeben.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
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TOP 8: Vergabe Erneuerung Fußgängerbrücke im Brühl
Die Fußgängerbrücke im Bereich „Brühl“ über den Kötenbach besteht derzeit aus einer Holzkonstruktion die in Teilen marode ist und Mängel aufweist. Eine Instandsetzung ist wirtschaftlich nicht sinnvoll, weshalb ein vollständiger Ersatz der Brücke erforderlich ist.
Nach statischer Planung wurde entschieden, die bestehende Holzbrücke durch eine baugleiche Stahlkonstruktion zu ersetzen. Die neue Brücke soll eine erhöhte Langlebigkeit sowie eine verbesserte Wartungsfreundlichkeit bieten.
Basierend auf der statischen Ausführungsplanung wurden von der Verwaltung Angebote bei mehreren geeigneten Fachfirmen eingeholt.
Für den Austausch der Brücke ist eine wasserrechtliche Erlaubnis des Landratsamts erforderlich, da die Maßnahme in ein Gewässer eingreift. Die Verwaltung befindet sich bereits in Abstimmung mit dem zuständigen Sachgebiet beim Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis.
Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass die wasserrechtliche Genehmigung im Verlauf der Sommermonate erteilt wird.
Die Maßnahme ist im Haushaltsplan 2025 entsprechend vorgesehen. Die geplanten Mittel decken die Kosten vollständig ab.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, vorbehaltlich der Erteilung der wasserrechtlichen Genehmigung, die Firma Hauser Landtechnik und Metallbau, Tuningen, mit der Ausführung der Brückenbauarbeiten zum Angebotspreis zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen