Stadt Asperg stimmt für den Neubau eines Sequencing Batch Reactor (SBR) und einer Tuchfiltration für die Kläranlage Leudelsbach
Die Stadt Asperg ist Mitglied im Zweckverband Kläranlage Leudelsbach.
Die Grenzwerte für die Stickstoffelimination von mindestens 70 % wurden bei der Kläranlage Leudelsbach in den vergangenen drei Betriebsjahren eingehalten. Hingegen können die von der Abwasserverordnung vorgegebenen Grenzwerte für Ammonium-Stickstoff und anorganischen Stickstoff nicht immer eingehalten werden. Die Zielvorgabe für die Kläranlage Leudelsbach von maximal 1,7 mg Ammonium-Stickstoff ist darüber hinaus als Messwert für den ordnungsgemäßen Betrieb des Klärwerks zu sehen. Für eine Überschreitung dieser Werte ist häufig das sogenannte Prozesswasser verantwortlich, welches hohe Konzentrationen an Ammonium-Stickstoff und chemischem Sauerstoffbedarf (CSB) aufweist. Zur Prozesswasserbehandlung wurde in der Verbandsversammlung des Zweckverbands Kläranlage Leudelsbach am 13. April 2022 der Neubau eines Sequencing Batch Reactors (SBR) für aktuell 2.800.000 € vorgeschlagen. Die Baugenehmigung liegt dem Zweckverband seit 31. März 2025 vor. Der Gemeinderat hat die Vertreter der Stadt Asperg mehrheitlich damit beauftragt, in der Verbandsversammlung des Gruppenklärwerks Leudelsbach für den Neubau eines Sequencing Batch Reactors zu stimmen.
Des Weiteren können beim Klärwerk Leudelsbach aufgrund zu kleiner Nachklärbecken Grenzwerte für den chemischen Sauerstoffbedarf (CSB) nicht eingehalten werden. Deswegen wird in der Verbandsversammlung der Neubau einer Tuchfiltration vorgeschlagen. Aktuell eingehalten werden die Grenzwerte für Phosphor. Da diese in naher Zukunft von Seiten des Landes jedoch strenger reguliert sein werden, wird auch hierfür die Tuchfiltration erforderlich. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf rund 4.760.000 €. Auch hier kam der Gemeinderat zu dem Schluss, dass die Stadt Asperg in der Verbandsversammlung des Gruppenklärwerks Leudelsbach den Neubau der Tuchfiltration begrüßen wird.
Für den Beschluss über die Beauftragung zur Abstimmung über den SBR und die Tuchfiltration gilt, dass der Gemeinderat die Mandatierung erneut vornehmen muss, sobald die Kosten gegenüber der Schätzung um mehr als 10 % steigen.
Bebauungsplan „Sporthalle im Überrück“ wird erneut öffentlich ausgelegt
In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 25. Juli 2023 wurde der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans „Sporthalle im Überrück“ gefasst. Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 24. April 2024 und redaktioneller Anpassung am 14. Mai 2024 wurde dann in der Sitzung am 14. Mai 2024 gebilligt.
Die Veröffentlichung und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fanden daraufhin vom 24. Juni 2024 bis 24. Juli 2024 und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vom 24. Juni 2024 bis 7. August 2024 statt. Bei der Veröffentlichung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gingen insgesamt 17 Stellungnahmen seitens der Behörden und der sonstigen Träger ein. Hiervon waren 10 Stellungnahmen ohne Anregungen. Von Seiten der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen bei der Stadt Asperg ein.
Diese Stellungnahmen wurden in der öffentlichen Sitzung am 22. Oktober 2024 behandelt und abgewogen und dem Entwurf des Bebauungsplans vom 9. Oktober 2024 zugestimmt und der Auslegungsbeschluss gefasst.
Die Auslegung für die Träger öffentlicher Belange fand dann von 6. November 2024 bis 9. Dezember 2024 und für die Öffentlichkeit von 7. November 2024 bis 9. Dezember 2024 statt. Hierbei gingen 19 Rückmeldungen von Trägern öffentlicher Belange und 2 Rückmeldungen von Privaten ein. Darüber hinaus wurden 10 Rückmeldungen bei der öffentlichen Informationsveranstaltung am 13. November 2024 dokumentiert.
Die Stellungnahmen bzw. Anregungen wurden nun erneut vom Gemeinderat abgewogen und darüber beschlossen.
Der Gemeinderat hat damit die neue vorgelegte Fassung des Bebauungsplanes „Sporthalle im Überrück“ mehrheitlich gebilligt.
Die Verwaltung wird nun eine erneute, allerdings verkürzte Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit vornehmen.
Aktualisierung des Asperger Klima- und Energiekonzepts (AKEK) beschlossen
Das mit Beschluss vom 29. März 2022 beschlossene dynamische Asperger Klima- und Energiekonzept (AKEK) wird laufend nach den neuesten Erkenntnissen und Fördersituationen angepasst.
In der Vorberatung am 3. Juni 2025 wurde die Prioritätenliste des AKEK um weitere Maßnahmen aus der Mitte des Technischen Ausschusses erweitert. Demnach soll sich die Stadt Asperg auf den European Energy Award bewerben, den Ausbau von Photovoltaik auf städtischen Gebäuden weiter vorantreiben und einen Nachhaltigkeits-Check durchführen.
Nach bereits erfolgter Vorberatung im Technischen Ausschuss konnte der Gemeinderat der neuen Version des AKEK einstimmig zustimmen.
Neue Satzung zur innerstädtischen Wärmeregulierung in Auftrag gegeben
Wer in Asperg auf seinem Grundstück Bäume und andere Anpflanzungen hat, die Schatten spenden, trägt bereits zu dem Ziel bei, welches zukünftig durch den Erlass einer Freiraum- und Baumschutzsatzung noch stärker in den Fokus gerückt werden soll.
Im Klimaatlas BW sind für das Asperger Stadtgebiet einige Wärmeinseln und generell ein Anstieg der Temperatur erkennbar. Um für Gebiete, in denen es keine entsprechenden Vorgaben durch Bebauungspläne zur Begrünung gibt, einheitliche Regelungen einzuführen, beabsichtigt die Stadt Asperg die Einführung einer Freiraum- und Baumschutzsatzung.
Bereits in der Vorberatung am 3. Juni 2025 befürwortete der Technische Ausschuss das Vorhaben. Daher konnte auch der Gemeinderat mehrheitlich für die Vergabe der Erstellung einer Freiraum- und Baumschutzsatzung an das Büro AGOS (Stuttgart) stimmen.
Die Satzung wird im nächsten Schritt vom Büro AGOS ausgearbeitet. Sobald dies geschehen ist, kann die Satzung vom Gemeinderat beraten und verabschiedet werden.