Aus den Rathäusern

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats am 06.12.2024

Zu Beginn wurde dem Antrag der SPD, den Tagesordnungspunkt 7, Änderung des Redaktionsstatuts für das Amtsblatt „Stadt Uhingen Aktuell“ abzusetzen,...

Zu Beginn wurde dem Antrag der SPD, den Tagesordnungspunkt 7, Änderung des Redaktionsstatuts für das Amtsblatt „Stadt Uhingen Aktuell“ abzusetzen, entsprochen und dieser in die nächste Sitzung verschoben.

Sanierungsgebiet Oberdorf

In der Sitzung am 29.04.2024 hat der Gemeinderat letztmals die Durchführungsfrist der Sanierungen bis zum 31.12.2027 verlängert.

Vom Regierungspräsidium wurde der Bewilligungszeitraum für das Städtebauförderprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ zuletzt bis zum 30.04.2026 verlängert.

Herr Dr. Friesecke von der Firma STEG Stadtentwicklung GmbH berichtete in der Sitzung von den geplanten Maßnahmen im Sanierungsgebiet Oberdorf. Hierbei ging er besonders auf den Kostenstand, verfügbare Fördermittel und Aufstockungsbedarf ein und zeigte eine Zeitschiene bis zum Sanierungsende (rechtlich, förderrechtlich) auf. Der Förderrahmen beträgt rund 7,7 Millionen Euro, von denen es eine Finanzhilfe vom Bund und vom Land Baden-Württemberg in Höhe von 4,6 Millionen Euro gibt. Davon sind bislang knapp über 4 Millionen Euro ausgezahlt worden.

Der Referent konnte mitteilen, dass in einem Besichtigungs- und Besprechungstermin mit Vertretern des Förderprogramms vom Regierungspräsidium, der STEG und der Stadtverwaltung im Oktober eine Fristverlängerung in Aussicht gestellt wurde.

BM Wittlinger zeigte sich sehr zufrieden, er führt diesen Erfolg auch auf die gute Zusammenarbeit mit der Behörde und die vielen umgesetzten Projekte zurück.

Der Gemeinderat nahm den Bericht und die gute Nachricht wohlwollend zur Kenntnis.

Spinnweberei-Areal – weitere Beauftragung zum Energiekonzept

Der Gemeinderat hatte sich mit dem Thema bereits in der Sitzung vom 21.07.2023 befasst und die Erstellung einer Machbarkeitsstudie nach dem Förderprogramm BAFA beauftragt.

Insbesondere wurden der Energiebedarf des Quartiers und eine Potentialanalyse der verfügbaren Umweltenergien thematisiert. Für die Abdeckung des Energiebedarfs wird eine Kombination aus mehreren Energiegewinnungsmöglichkeiten empfohlen.

Zudem wurden der Primärenergiefaktor und die Deckungsanteile für Wärmequellen ermittelt sowie erste wirtschaftliche Eckpunkte dargestellt.

Die Leistungspakete 1 und 2 der Machbarkeitsstudie sind abgeschlossen und die EnBW erstellt den erforderlichen Verwendungsnachweis für die Fördermittelausschüttung und wird diesen einreichen.

Das Leistungspaket 3 umfasst die Detailplanung der Wärmeversorgung, die finale Darstellung der Endkundenpreise, die Erstellung eines Ergebnisberichts, die Terminplanung und die Ausarbeitung der Vertragswerke für eine potenzielle Umsetzung. Hierfür ist eine Absichtserklärung (LOI) mit der EnBW zu schließen, woraufhin diese den Fördermittelantrag vorbereiten werden. Für die Antragsstellung beim BAFA wird die EnBW bevollmächtigt.

Nach Übermittlung des Bewilligungsbescheids durch die BAFA kann das Leistungspaket 3 erfolgen.

Die Kosten für die Erarbeitung des Leistungspakets liegen bei 136.850 EUR brutto. Durch die Bundesförderung für Effiziente Wärmenetze (BAFA) verbleiben am Ende brutto ca. 68.425 EUR bei der Kommune (Rückvergütung).

Die Fraktionen begrüßten grundsätzlich die vorgestellten Ergebnisse. Das Thema ausreichende Begrünung (z. B. mit mehr als den bislang geplanten Bäumen) wurde nochmals nachdrücklich betont. Der vorgeschlagene Energiemix wurde diskutiert und nähere Informationen zu den Erdsonden erfragt.

Mit einer großen Mehrheit von fünfundzwanzig Stimmen (8 FWV, 5 CDU, 4 SPD, 2 UBU, 3 Bündnis 90/Die Grünen, 2 FDP/UB, 1 BM) und acht Enthaltungen (1 FWV, 3 UBU, 4 AfD) wurde die Verwaltung beauftragt, die Absichtserklärung (LOI) im Hinblick auf die Fördermittelbeantragung und anschließend den Projektvertrag des Leistungspakets 3 mit der EnBW Energie Baden-Württemberg AG abzuschließen.

Windpark auf dem Schurwald – Antrag einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung

Die Firma Energiedienstleistungen Remstal GmbH plant im Bereich des künftigen regionalplanerischen Vorranggebiets GP-03 (ehemaliges Bundeswehrdepot) auf den Gemarkungen Schorndorf-Oberberken im Rems-Murr-Kreis und Wangen im Landkreis Göppingen, außerhalb des Landschaftsschutzgebiets Nassachtal, die Errichtung und den Betrieb von vier Windkraftanlagen. Naturräumlich ist das Vorhabengebiet Teil des Schurwaldes. Das Gelände liegt auf ca. 450 bis 475 m über NN. Für die Errichtung und den Betrieb der Windkraftanlagen ist eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erforderlich. Einen entsprechenden Antrag hat die Firma Energiedienstleistungen Remstal GmbH am 17.07.2024 beim Landratsamt Göppingen digital eingereicht. Im September mussten noch verschiedene Anpassungen an den Antragsunterlagen vorgenommen werden. Im aktuellen Schritt erfolgt nun die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, wozu auch die Stadt Uhingen zählt. Sollte bis zum 13.12.2024 keine schriftliche Stellungnahme vorliegen, geht die Genehmigungsbehörde davon aus, dass dem beantragten Vorhaben ohne Einschränkungen zugestimmt wird. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist vom Antragsteller nicht vorgesehen.

Die Antragstellerin hat mit dem Forst Baden-Württemberg als Eigentümer der Flächen für das gesamte Gebiet einen entsprechenden Nutzungsvertrag geschlossen, der ihr dort den Betrieb von Windkraftwerken gestattet.

Geplant sind vier Anlagen mit einer max. Generatorleistung von je 7.200 kW (gesamt 28.800 kW), einer Nabenhöhe von 175 Meter und einem Rotordurchmesser von 172 Metern. Daraus ergibt sich eine max. Spitzenhöhe von 261 Metern.

Zum Vergleich liefern die Anlagen am Standort Sümpflesberg (ES02) je 4.500 kW bei einer Nabenhöhe von 164 Meter, einem Rotordurchmesser von 149 Meter und einer Spitzenhöhe von 238 m.

Die vorgesehene Inbetriebnahme der neuen Anlagen ist für das 4. Quartal 2026 geplant.

Die erforderlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb von WEA im Windpark „Auf dem Schurwald“ wurden mit folgendem Ergebnis geprüft:

  • Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung, Schutzgebiete und Biotope der Biotopkartierung werden nicht erheblich beeinträchtigt. Gemeinschaftliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen, durch das Vorhaben werden keine überregionalen bzw. europarechtlich geschützten Gebiete in ihren Schutz- und Erhaltungszielen beeinträchtigt.
  • Der Eingriff in die Schutzgüter Landschaftsbild, Boden sowie Pflanzen wurde als erheblich bewertet.

Die entstehenden, unvermeidbaren erheblichen Eingriffe in Natur und Landschaft unterliegen der Eingriffsregelung nach § 13 BNatSchG. Eine Kompensation der entstehenden projektbedingten Beeinträchtigungen ist grundsätzlich möglich. Konkrete geeignete Flächen werden spätestens mit Erhalt der Baugenehmigung benannt und noch vor Baubeginn mit der Unteren Naturschutzbehörde einvernehmlich abgestimmt.

Für das Projekt wurde auch ein Antrag auf Waldumwandlung gestellt. Durch den Standort auf dem ehemaligen Bundeswehrdepot wurde bereits ein vorbelasteter, größtenteils versiegelter Landschaftsbestandteil gewählt. Für die 4 Neuanlagen entsteht nach Angabe des Vorhabensträgers ein zu rodender Flächenbedarf von insgesamt 28.418 m².

Die Verwaltung steht dem Projekt grundsätzlich offen gegenüber. Problematisch wirkt der Umstand, dass die Teilfortschreibung des Regionalplans für Windkraft noch nicht abgeschlossen ist und die im Rahmen der Stellungnahme aufgeworfenen Punkte damit noch nicht abgearbeitet sind. Mit der Umsetzung des jetzt beantragten Projekts wird der Entscheidungsspielraum vieler wichtiger Punkte vorweggenommen.

Im Zuge der kontroversen Diskussion kristallisierte sich heraus, dass der Gemeinderat mehrheitlich Windkraftanlagen innerhalb des Uhinger Zuständigkeitsbereichs ablehnt. Die Fragestellung: Die Stadt Uhingen unterstützt den Ausbau der Windenergie in ihrem Zuständigkeitsbereich erhielt achtzehn Gegenstimmen (3 FWV, 5 CDU, 5 UBU, 4 AfD, 1 FDP/UB), neun Ja-Stimmen (5 SPD, 3 Bündnis 90/Die Grünen sowie der Stimme des Bürgermeisters) sowie sieben Enthaltungen (6 FWV, 1 FDP/UB). Eine Stellungnahme zur vorgenannten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung wurde dann nicht mehr formuliert und verabschiedet.

Jahresabschluss 2022 der Wasserversorgung Uhingen

Die Wasserversorgung der Stadt Uhingen wird unter der Bezeichnung "Wasserversorgung Uhingen" als Eigenbetrieb im Sinne des Eigenbetriebsgesetzes geführt. Der Eigenbetrieb ist seiner satzungsmäßigen Aufgabe, die Bevölkerung und Wirtschaft der Stadt mit Trink- und Betriebswasser zu versorgen, im Jahr 2022 in vollem Umfang nachgekommen.

Das Verteilungsnetz im Stadtgebiet steht im Eigentum der "Wasserversorgung Uhingen".

Die Betreuung, Instandsetzung, Erneuerung und Erweiterung des Ortsnetzes erfolgten, soweit irgend möglich, durch eigenes Personal bzw. durch den Betriebsführer, dem Zweckverband Landeswasserversorgung.

Der Beschluss des Gemeinderates über den Wirtschaftsplan 2022 erfolgte in der Sitzung am 28.03.2022. Der im Vermögensplan der Wasserversorgung festgesetzte Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen in Höhe von 407.200 € wurde genehmigt.

Der Eigenbetrieb Wasserversorgung hatte in den Jahren 2019, 2020 und 2021 jeweils mit einem Verlust abgeschlossen. Dadurch waren die bilanziell vorgetragenen Gewinnvorträge inzwischen aufgebraucht. Das Jahr 2022 wurde dadurch mit einem Verlustvortrag in Höhe von 71.230,01 € belastet.

Um weitere Verluste zu vermeiden, hat der Gemeinderat den Wasserpreis zum 01.01.2022 von 1,71 €/m³ auf 1,95 €/m³ erhöht. Der Wirtschaftsplan 2022 wurde nahezu kostendeckend geplant. Tatsächlich entstand ein Gewinn in Höhe von 128.034,68 €. Der Jahresgewinn kann zur Tilgung des Verlustvortrags verwendet werden. Der verbleibende Jahresgewinn liegt dann bei 56.804,67 € und kann auf das neue Rechnungsjahr vorgetragen werden.

Der Vermögensplan schließt mit Anlagenzugängen in Höhe von rd. 199.200 € ab.

Zur Finanzierung der Investitionen konnte auf Abschreibungen in der Größenordnung von rd. 188.900 € zurückgegriffen werden. Die empfangenen und aktivisch abgesetzten Ertragszuschüsse betrugen rd. 1.100 €.

Die Kreditermächtigung 2022 wurde nicht in Anspruch genommen. Im Jahr 2022 entstand in der Vermögensplanabrechnung ein Finanzierungsfehlbetrag in Höhe von 175.761,77 €. Es konnte auf den Finanzierungsüberschuss aus Vorjahren in Höhe von 156.473,82 € zurückgegriffen werden. Zum 31.12.2022 liegt der Finanzierungsfehlbetrag im Ergebnis bei 19.287,95 €.

Die Eigenkapitalausstattung ist gegenüber dem Vorjahr wieder gestiegen und liegt jetzt bei 33,3 % und somit über der Mindestanforderung von 30 % (R 8.2 Abs. 2 Satz 3 KStR).

Für das Planjahr 2023 wurde mit einem weiteren Überschuss von 53.700 € auf Basis eines Wasserbezugspreises von 0,79 €/m³ kalkuliert.

Aktuelle Unterhaltungsarbeiten an den Hochbehältern, verbunden mit deutlich gestiegenen Wasserbezugskosten vom Zweckverband Landeswasserversorgung, machten beim ZUW für 2023 und 2024 eine Erhöhung der Wasserverkaufspreise an die angeschlossenen Gemeinden um 26 Cent von bislang 0,79/m³ auf 1,05 € /m³ erforderlich. Diese Erhöhung war in der Planung 2023 noch nicht berücksichtigt. Außerdem sind auch die sonstigen Betriebskosten gestiegen, weshalb im Jahr 2023, entgegen der Planung, gegebenenfalls wieder mit einem Verlust zu rechnen ist. In diesem Fall kann auf den Gewinnvortrag aus 2022 zurückgegriffen werden.

Aufgrund der steigenden Aufwendungen hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 24.11.2023 einer weiteren Erhöhung der Wasserverbrauchsgebühr von 1,95 €/m³ auf 2,19 €/m³ zugestimmt.

Stadtkämmerin Kathrin Vater berichtete, dass sowohl für das Jahr 2023 als auch das Folgejahr 2024 mit einem Verlust im Bereich der Wasserversorgung gerechnet werden müsse. Zwar habe der Gemeinderat wie beschrieben, im Jahr 2023 die Gebühr erhöht, allerdings habe auch der „Zweckverband Uhinger Wasserversorgungsgruppe“ (ZUW), von dem Uhingen sein Trinkwasser bezieht, die Gebühren erhöht.

Dem Jahresabschluss 2022 der Wasserversorgung Uhingen stimmte das Gremium einstimmig zu.

Wasserverbrauchsgebühr 2025

Eine Senkung der Wasserverbrauchsgebühr zum 01.01.2025 wird nach Rücksprache mit dem Steuerberater der Stadt Uhingen vorerst nicht umgesetzt.

Hierzu können, auch in Anbetracht der weiterhin angespannten personellen Situation in der Stadtkämmerei Uhingen, die Ergebnisse des Jahresabschlusses 2023 sowie die Kalkulation für 2025 abgewartet werden.

Sollte sich dann abzeichnen, dass mit weiteren Gewinnen gerechnet werden und der Eigenbetrieb der Wasserversorgung Uhingen künftig Gewerbesteuer abführen muss, kann über eine Senkung der Wasserverbrauchsgebühr ab 2026 beraten werden.

Die Empfehlung durch die steuerliche Beratung sieht vor einer Senkung der Wasserverbrauchsgebühr dann jedoch vorrangig die Einführung einer Konzessionsabgabe vor.

Stadtkämmerin Kathrin Vater empfahl, wie in der Sitzungsvorlage geschildert, die Wasserverbrauchsgebühr nicht zu senken, sondern die Jahresabschlüsse 2023 sowie die Kalkulation für 2025 abzuwarten und dann zu entscheiden. Den Vorschlag des Steuerberaters, statt einer Gebührensenkung eine Konzessionsabgabe (Verwendung des Überschusses als Haushaltsmittel), begrüßte sie nicht.

Dem vorgeschlagenen Vorgehen stimmten die Mitglieder des Gemeinderates einstimmig zu und nahmen Kenntnis vom vorgelegten Bericht.

Förderrichtlinie zum Erwerb der Fahrerlaubnis für das Führen von Feuerwehr-Einsatzfahrzeugen

Die Stadt beteiligt sich bislang mit 100 % an den Führerscheinkosten, maximal aber mit 2.000 € bei Führerschein Klasse C und maximal mit 3.800 € bei Führerschein Klasse E (Bsp. CE). Bei Ablegung mehrerer Führerscheinklassen werden nur die Mehrkosten für den Erwerb der Fahrerlaubnis der Klassen C und E (Bsp: CE) anerkannt.

Auch die Kosten für die Verlängerung des Führerscheins werden zu 100 % übernommen, maximal aber mit 200 €. Die Anzahl der Fördermaßnahmen je Haushaltsjahr wird im Einzelfall im Einvernehmen mit dem Feuerwehrkommandanten festgelegt. Das Vorliegen der Voraussetzungen ist vom Feuerwehrkommandanten zu bestätigen. Zu bestätigen ist ebenfalls, dass der Erwerb der Fahrerlaubnis zur Aufrechterhaltung des Brandschutzes erforderlich ist.

Durch die allgemeine Preissteigerung reichen die festgelegten Höchstgrenzen nicht mehr aus und müssen angepasst werden:

Klasse C: 100 %, maximal 3.500 €

Klasse E (Bsp. CE): 100 %, maximal 4.500 €

Verlängerung: 100 %, maximal 300 €

Die Änderungen sind mit dem Feuerwehrkommandanten abgestimmt.

Fast einhellig waren sich alle Fraktionen einig, dass wie vorgeschlagen vorgegangen werden solle.

Bei einer Enthaltung (FDP/UB) wurde der Förderrichtlinie zum Erwerb der Fahrerlaubnis für das Führen von Feuerwehr-Einsatzfahrzeugen zugestimmt.

Baubeschlüsse für die Baumaßnahmen 2025

Ergebnishaushalt

1.=> Abwasserbeseitigung

Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens

EKVO Kanalsanierung 2025

Punktuelle Aufgrabungen (gemeinsam mit Punkt 12 aus Finanzhaushalt ausgeschrieben)

Mittelanmeldung Haushalt 2025 300.000,00 €

Voraussichtliche Vergabesumme (EKVO Kanalsanierung) 25.000,00 €

2.=> Straßen, Wege, Plätze

Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens

Straßenbau Jahresbauarbeiten 2025

Mittelanmeldung Haushalt 2025 450.000,00 €

Voraussichtliche Vergabesumme (Jahresbauarbeiten) 80.000,00 €

=> Abwasserbeseitigung

Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Kanal

Kanal allgemein Jahresbauarbeiten 2025

Mittelanmeldung Haushalt 2025 300.000,00 €

Voraussichtliche Vergabesumme (Jahresbauarbeiten) 30.000,00 €

=> Wasserversorgung

And. Aufwendungen für bezog. Leistungen

Wasserleitung allgemein Jahresbauarbeiten 2025

Mittelanmeldung Haushalt 2025 150.000,00 € netto

Voraussichtliche Vergabesumme (Jahresbauarbeiten) 30.000,00 € netto

3.=> Grün- und Parkanlagen

Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens
Grünflächenpflege 2025

Mittelanmeldung Haushalt 2025 60.000,00 €

Voraussichtliche Vergabesumme (Grünflächenpflege) 20.000,00 €

4.=> Grün- und Parkanlagen

Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens
Baumpflege und Forstarbeiten 2025

Mittelanmeldung Haushalt 2025 60.000,00 €

Voraussichtliche Vergabesumme (Baumpflege und Forst) 20.000,00 €

5.=> Straßen, Wege, Plätze

Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens
Jät- und Beetpflegearbeiten 2025

Mittelanmeldung Haushalt 2025 450.000,00 €

Voraussichtliche Vergabesumme (Jät- und Beetpflege) 30.000,00 €

6.=> Abwasserbeseitigung

Sonstige Aufwendungen Kanal

Kanalreinigung und Kanalinspektion 2025

Mittelanmeldung Haushalt 2025 70.000,00 €

Voraussichtliche Vergabesumme (Kanalreinigung,-inspektion) 60.000,00 €

7. => Straßen, Wege, Plätze

Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen

Reinigung Straßeneinläufe, Schmutzfänger,

Entwässerungsrinnen 2025

Mittelanmeldung Haushalt 2025 60.000,00 €

Voraussichtliche Vergabesumme (Reinigung Straßeneinläufe) 40.000,00 €

8. => Abwasserbeseitigung

Betriebsmittel und Entsorgung

Entsorgung Sandfangrückstände 2025

Mittelanmeldung Haushalt 2025 200.000,00 €

Voraussichtliche Vergabesumme (Sandfangrückstände) 10.000,00 €

9. => Straßenreinigung

Kehrgut Uhingen

Entsorgung Straßenkehricht 2025

Mittelanmeldung Haushalt 2025 15.000,00 €

Voraussichtliche Vergabesumme (Entsorgung) 15.000,00 €

10 => Straßenreinigung

Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen (Kehrleistung)

Kehrleistungen 2025

Mittelanmeldung Haushalt 2025 20.000,00 €

Voraussichtliche Vergabesumme (Kehrleistung) 20.000,00 €

Straßen, Wege, Plätze
Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens (Wildkrautleistung)

Mittelanmeldung Haushalt 2025 450.000,00 €

Voraussichtliche Vergabesumme (Kehrleistung) 20.000,00 €

11. => Grundschule Holzhausen

Unterh. Grundst. und bauliche Anlagen; nicht abgeschlossene Maßnahme aus 2024

=> Mittelübertragung (Restmittelfinanzierung)

Mittelanmeldung Haushalt 2025 25.000,00

12. => Gewässerschutz

Unterh. sonst. unbewegl. Vermögens; nicht abgeschlossene Maßnahme aus 2024

Starkregenrisikomanagement

=> Mittelübertragung (Restmittelfinanzierung)

Mittelanmeldung Haushalt 2025 150.000,00 €

Voraussichtliche Vergabesumme (Starkregenrisiko) 100.000,00 €

Investitionszuwendung

=> Restmittelfinanzierung

Mittelanmeldung Haushalt 2025 -70.000,00 €

13. => Straßen, Wege, Plätze

Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens; nicht abgeschlossene Maßnahme aus 2024

Straßenbau Jahresbauausschreibung

1.) Sanierung Panoramastraße; Höhe Haldenberghalle

2.) Umgestaltung Zufahrt Kreisverkehr Ulmer Straße

3.) Weilenberger Hof III – Anpassung der Verkehrsfläche wegen Mehrfamilienhaus

4.) Umgestaltung Verkehrsfläche Uhland-/Wörthstraße

5.) Sanierung im Bereich vom Kindergarten Schwabenstraße

=> Mittelübertragung (Restmittelfinanzierung)

Mittelanmeldung Haushalt 2025 450.000,00 €

Voraussichtliche Vergabesumme (1.) 85.000,00 €

Voraussichtliche Vergabesumme (2.) 60.000,00 €

Voraussichtliche Vergabesumme (3.) 40.000,00 €

Voraussichtliche Vergabesumme (4.) 30.000,00 €

Voraussichtliche Vergabesumme (5.) 35.000,00 €

14. => Verkehrsausstattung

Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens; nicht abgeschlossene Maßnahme aus 2024

Verkehrsausstattung

Straßenbeleuchtung

=> Mittelübertragung (Restmittelfinanzierung)

Mittelanmeldung Haushalt 2025 250.000,00 €

15. => Friedhofs- und Bestattungswesen

Unterh. Grundst. und bauliche Anlagen; nicht abgeschlossene Maßnahme aus 2024

Wegebaumaßnahmen Hauptfriedhof Uhingen

=> Mittelübertragung (Restmittelfinanzierung)

Mittelanmeldung Haushalt 2025 150.000,00 €

Voraussichtliche Vergabesumme (Wegebaumaßnahmen) 60.000,00 €

16. => Wohnungsbauförderung/Wohnungsversorgung

Unterh. Grundst. und bauliche Anlagen; nicht abgeschlossene Maßnahme aus 2024

Hof Spritzenhäusle; ehemals Feuerwehrhaus Holzhausen

=> Mittelübertragung (Restmittelfinanzierung)

Mittelanmeldung Haushalt 2025 80.000,00 €

Voraussichtliche Vergabesumme (Hof Spritzenhäusle) 20.000,00 €

17. => Hieberschule Uhingen

Unterh. Grundst. und bauliche Anlagen; nicht abgeschlossene Maßnahme aus 2024

Rückbau Lehrschwimmbecken

Umbau LED-Beleuchtung

Mittelanmeldung Haushalt 2025 310.000,00 €

=> Mittelübertragung (Restmittelfinanzierung)

Voraussichtliche Vergabesumme (Rückbau Lehrschwimmb.) 80.000,00 €

Voraussichtliche Vergabesumme (Umbau LED-Beleuchtung) 50.000,00 €

18. => Grundschule Sparwiesen

Unterh. Grundst. und bauliche Anlagen; nicht abgeschlossene Maßnahme aus 2024

Umbau LED-Beleuchtung

=> Mittelübertragung (Restmittelfinanzierung)

Mittelanmeldung Haushalt 2025 120.000,00 €

Voraussichtliche Vergabesumme (Umbau LED-Beleuchtung) 30.000,00 €

19. => Feuerwehr Uhingen

Unterh. Grundst. und bauliche Anlagen; nicht abgeschlossene Maßnahme aus 2024

Umkleide Damen

=> Mittelübertragung (Restmittelfinanzierung)

Mittelanmeldung Haushalt 2025 90.000,00 €

Voraussichtliche Vergabesumme (Umkleide Damen) 50.000,00 €

20. => Uditorium Uhingen

Unterh. Grundst. und bauliche Anlagen; nicht abgeschlossene Maßnahme aus 2024

Umbau LED-Beleuchtung

=> Mittelübertragung (Restmittelfinanzierung)

Mittelanmeldung Haushalt 2025 400.000,00 € netto

Voraussichtliche Vergabesumme (Umbau LED-Beleuchtung) 200.000,00 € netto

Finanzhaushalt

1. => Feuerwehr Diegelsberg

Hochbaumaßnahmen; nicht abgeschlossene Maßnahme aus 2024

siehe Baubeschluss vom 22.03.2024
=> Mittelübertragung (Restmittelfinanzierung)

Mittelanmeldung Haushalt 2025 650.000,00 €

2. => Grundschule Holzhausen

Hochbaumaßnahmen; nicht abgeschlossene Maßnahme aus 2024

siehe Baubeschluss vom 18.09.2023 / 29.09.2023
=> Mittelübertragung (Restmittelfinanzierung)

Mittelanmeldung Haushalt 2025 1.650.000,00 €

3. => Kindergarten Weilenberger Hof

Hochbaumaßnahmen; nicht abgeschlossene Maßnahme aus 2024
=> Mittelübertragung (Restmittelfinanzierung)

Mittelanmeldung Haushalt 2025 150.000,00 €

4. => Projekt Spinnweberei

Hochbaumaßnahmen; nicht abgeschlossene Maßnahme aus 2024
=> Mittelübertragung (Restmittelfinanzierung)

Sonstige Baumaßnahmen

Mittelanmeldung Haushalt 2025 300.000,00 €

5. => Hausmeisterwohnung Realschule

Hochbaumaßnahmen; nicht abgeschlossene Maßnahme aus 2024
=> Mittelübertragung (Restmittelfinanzierung)

Mittelanmeldung Haushalt 2025 100.000,00 €

6. => PV-Anlagen Stadt Uhingen

Hochbaumaßnahmen; nicht abgeschlossene Maßnahme aus 2024

=> Mittelübertragung (Restmittelfinanzierung)

Mittelanmeldung Haushalt 2025 100.000,00 €

7. => Abwasserbeseitigung

Hochbaumaßnahmen; nicht abgeschlossene Maßnahme aus 2024
=> Mittelübertragung (Restmittelfinanzierung)
Kläranlage (Gasverdichter)

Mittelanmeldung Haushalt 2025 50.000,00 €

8. => EKVO Kanalsanierung 2024, 2025 & Planung EKVO 2026

Tiefbaumaßnahme

Mittelanmeldung Haushalt 2025 350.000,00 €

Voraussichtliche Vergabesumme 350.000,00 €

(gemeinsam mit Punkt 1 aus dem Ergebnishaushalt ausgeschrieben)

9. => Barrierefreie Bushaltestellen (6 Bushaltestellen)

Sonstige Baumaßnahmen; nicht abgeschlossene Maßnahme aus 2024

=> Mittelübertragung (Restmittelfinanzierung)

Mittelanmeldung Haushalt 2025 350.000,00 €

Investitionszuwendung

Mittelanmeldung Haushalt 2025 -225.000,00 €

10. => Friedhof allgemein

Sonstige Baumaßnahmen; nicht abgeschlossene Maßnahme aus 2024

=> Mittelübertragung (Restmittelfinanzierung)

Tiefbaumaßnahme

Friedhof Uhingen (Gefallenenehrenmal)

Mittelanmeldung Haushalt 2025 30.000,00 €

11. => Kommunale Wärmeplanung

Ausz. für Erwerb bew. VG > Wertgr.; nicht abgeschlossene Maßnahme aus 2024

=> Mittelübertragung (Restmittelfinanzierung)

Mittelanmeldung Haushalt 2025 50.000,00 €

Mittelanmeldung Haushalt 2026 50.000,00 €

Mittelanmeldung Haushalt 2027 -55.000,00 €

Zu Beginn der Diskussion schickte Bürgermeister Wittlinger voraus, dass die Verwaltung bestrebt sei, im kommenden Jahr den Haushalt wieder rechtzeitig vorzulegen, so dass keine Baubeschlüsse im Vorgriff auf den Haushaltsplan erfolgen müssten. Hintergrund der verspäteten Einbringung ist die derzeit angespannte Personalsituation in der Kämmerei. Er betonte, dass in der Vorlage nur die Baumaßnahmen zum Beschluss vorgelegt werden, die notwendig seien.

Die Fraktionen äußerten sich zu verschiedenen Punkten und forderten dazu jeweils einen separaten Beschluss.

So wurde folgendes beschlossen:

Der Antrag der FDP/UB zur Streichung der Mittel für die Straßenreinigung (Nr. 10 im Ergebnishaushalt) wurde bei 10 Ja-Stimmen (1 CDU, 3 SPD, 5 UBU, 1 FDP/UB), drei Enthaltungen (2 SPD, 1FDP/UB) und 21 Neinstimmen (9 FWV, 4 CDU, 4 AfD, 3 Bündnis 90/Die Grünen sowie der Bürgermeisterstimme) mehrheitlich abgelehnt.

Der Antrag der UBU, die Mittel unter Nr. 13 Unterpunkt 3) Ergebnishaushalt für die Anpassung der Verkehrsfläche im Bereich der Mehrfamilienhäuser wurde bei 24 Neinstimmen (9 FWV, 5 CDU, 1 SPD, 4 AfD, 3 Bündnis 90/Die Grünen, 1 FDP/UB sowie der Stimme des Vorsitzenden) und 10 Ja-Stimmen (4 SPD, 5 UBU, 1 FDP/UB) mehrheitlich abgelehnt.

Die SPD beantragte die Streichung der Mittel zur Umgestaltung des Kreisverkehrs (Nr. 13 Unterpunkt 2) Ergebnishaushalt. Diesem Antrag wurde mehrheitlich zugestimmt mit 21 Ja-Stimmen (3 FWV, 5 CDU, 5 SPD, 5 UBU, 1 Bündnis 90/Die Grünen, 2 FDP/UB), 10 Neinstimmen (5 FWV, 4 AfD, 1 Bürgermeister) und drei Enthaltungen (1 FWV, 2 Bündnis 90/Die Grünen).

Nachdem die Verwaltung Nr. 20 Ergebnishaushalt „Umrüstung der Beleuchtung im Uditorium auf LED“ näher erläutert hatte (es handelt sich nicht um eine Umrüstung zur Steigerung der Energieeffizienz, sondern um die Behebung eines Defekts, die Lampen flackern deutlich merkbar in unregelmäßigen Abständen) wurde der Antrag der AfD auf Streichung der Mittel mehrheitlich bei neunzehn Neinstimmen (8 FWV, 4 CDU, 2 SPD, 3 Bündnis 90/Die Grünen, 1 FDP/UB sowie der Stimme des Vorsitzenden). neun Ja-Stimmen (1 FWV, 4 UBU, 4 AfD) und fünf Enthaltungen (1 CDU, 3 SPD, 1 UBU) abgelehnt.

10. => Bruckstraße

Straßenbau

Tiefbaumaßnahme

Mittelanmeldung Haushalt 2025 360.000,00 €

Straßenbeleuchtung

Sonstige Baumaßnahmen

Mittelanmeldung Haushalt 2025 30.000,00 €

Kanalbau; Planung

Tiefbaumaßnahme

Mittelanmeldung Haushalt 2025 250.000,00 €

Wasserversorgung

Mittelanmeldung Haushalt 2025 45.000,00 €

Der Antrag der Verwaltung, die Mittel für die Erschließung der Bruckstraße als außerplanmäßige Auszahlung im Haushalt 2024 in die Baubeschlüsse aufzunehmen (nicht wie in der Vorlage dargestellt als Nr. 10 Finanzhaushalt) wurde mit 28 Ja-Stimmen (9 FWV, 5 CDU, 1 SPD, 3 UBU, 4 AfD, 3 Bündnis 90/Die Grünen, 1 FDP/UB, 1 Bürgermeister) sowie einer Nein-Stimme (UBU) und fünf Enthaltungen (4 SPD, 1 UBU) mehrheitlich angenommen.

Weiter wurden die noch nicht aufgeführten Punkte aus den Baubeschlüssen zusammengefasst bei fünfundzwanzig Ja-Stimmen (9 FWV, 5 CDU, 1 SPD, 4 AfD, 3 Bündnis 90/Die Grünen, 2 FDP/UB, 1 Vorsitzender), einer Enthaltung (UBU) sowie acht Gegenstimmen (4 SPD, 4 UBU) mehrheitlich beschlossen. Diese Arbeiten können somit vor dem Haushaltsplanbeschluss ausgeschrieben werden.

Das von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehen, die weiteren Baubeschlüsse erst im Zuge der Haushaltsberatungen zu beraten und zu beschließen sowie die Ermächtigung des Bürgermeisters zur Beauftragung, für die Aufgaben, zu denen die Stadt Uhingen rechtlich verpflichtet ist, die unaufschiebbar sind, bzw. die Maßnahmen, die schon begonnen wurden und fortgesetzt werden müssen, wurde mit 29 Ja-Stimmen (9 FWV, 5 CDU, 2 SPD, 3 UBU, 4 AfD, 3 Bündnis 90/Die Grünen, 2 FDP/UB, 1 Bürgermeister) sowie fünf Enthaltungen (3 SPD, 2 UBU) mehrheitlich beschlossen.

Kapitalerhöhung Neckar Netze

Die Neckar Netze GmbH & Co. KG (Neckar Netze) ist als die größte kommunale Stromverteilnetzgesellschaft in Baden-Württemberg seit über 10 Jahren erfolgreich tätig.

Sie hat den mittelbar beteiligten Städten und Gemeinden seit ihrer Gründung den gewünschten Einfluss auf das lokale Stromverteilnetz eingeräumt und bedeutende Beteiligungserträge an die Bündelgesellschaften ausgeschüttet. Das Stromverteilnetz im Netzgebiet der Neckar Netze wurde in den zurückliegenden Jahren deutlich ausgebaut und massiv verstärkt.

Seit ihrer Gründung liegen die Investitionen über den Abschreibungen – Tendenz steigend. Nach den vorliegenden Wirtschaftsplänen wird sich dies bis voraussichtlich 2030 fortsetzen, was vor allem auf folgende Faktoren zurückzuführen ist:

  1. Die Energie- und Wärmewende findet vorrangig im Stromverteilnetz statt.
  2. Sowohl die dezentrale Stromeinspeisung als auch die Stromverteilung erfolgen über das Stromverteilnetz der Neckar Netze.
  3. Das Netzgebiet der Neckar Netze profitiert darüber hinaus vom unverändert vorhandenen Wirtschafts- und Bevölkerungswachstum in der Region.
  4. Unser Stromnetz muss weiterhin für die E-Mobilität ausgebaut werden.

Die Stadt Uhingen ist seit 2013 an der Neckar Netze beteiligt. Der Beteiligungswert liegt bei 1,1 Mio. €. Die Ausschüttung liegt im Durchschnitt bei jährlich ca. 150.000 €.

Zum 31.12.2025 ist eine Kapitalerhöhung um 15 Mio. Euro geplant, um die Ertragskraft der Gesellschaft dauerhaft zu stärken. Davon werden 51 % (7,65 Mio. €) von den Bündelgesellschaften und 49 % von der Netze BW eingebracht. Von den 15 Mio. € entfallen 32,38 % (4,857 Mio. €) auf die Neckar Netze Bündelgesellschaft A GmbH & Co. KG, 18,62 % (2,793 Mio. €) auf die Neckar Netze Bündelgesellschaft T. Dieser Betrag teilt sich auf die Stadt Uhingen mit einem Anteil von 18,777 % auf – das entspricht 524.431,35 €. Es handelt sich, wie auch bei der letzten Kapitalerhöhung im Jahr 2020, um endfällige Gesellschafterdarlehen, mit einer Laufzeit bis Ende 2032.

Im Jahr 2020 wurde ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von 839.000 € gewährt. Die Verzinsung liegt hier jährlich bei knapp 40.000 €.

Die Verwaltung legte den Sachverhalt zu Beschlussfassung vor, damit der Darlehensbetrag entsprechend in den Haushaltsplan 2025 mit eingeplant werden kann.

An den ursprünglichen kommunalen Beteiligungsquoten in den Bündelgesellschaften und an der Neckar Netze wird sich durch die Kapitalzuführung keine Änderung ergeben. Die Stimmanteile in den Gesellschafterversammlungen bleiben unberührt.

Der dazugehörige Darlehensvertrag (Endfälligkeit 31.12.2030) kann wegen der unsicheren politischen Lage und insbesondere der regulatorischen Ungewissheiten erst im Laufe des Jahres 2025 ausgearbeitet werden. Im Kern geht es hier um die noch unbekannte Verzinsung dieser Gesellschafterdarlehen. Sobald es diesbezüglich mehr Klarheit gibt, wird die Neckar Netze eine attraktive Verzinsung der hingegebenen Mittel unterbreiten. Hierbei werden zinserhöhende Risikozuschläge berücksichtigt, welche die Verzinsung mutmaßlich attraktiv werden lassen.

Vor dem Abruf des Darlehens, dessen Auszahlung nach den derzeitigen Planungen im Dezember 2025 erfolgen wird, werden sämtliche Konditionen detailliert benannt werden und ein dementsprechender Darlehensvertrag ausgearbeitet und vorgelegt werden.

Mit den geplanten Kapitalzuführungen wird der Netzausbau zum Wohle der Gesellschafter, deren Bürger und Bürgerinnen und den im Netzgebiet angesiedelten Unternehmen weiter konsequent vorangetrieben.

Nachdem nochmals herausgearbeitet wurde, dass eine Kapitalzuführung an die Neckar Netze Bündelgesellschaft T GmbH & Co. KG in Höhe von 525.000 € nur erfolgen werde, wenn die Verzinsung, deren Höhe derzeit noch nicht bekannt ist, wirtschaftlich ist, stimmte der Gemeinderat der Kapitalzuführung durch die Gesellschafter im Grundsatz und in der vorgeschlagenen Höhe unter den oben genannten Voraussetzungen mehrheitlich mit 29 Ja-Stimmen (9 FWV, 5 CDU, 1 SPD, 4 UBU, 4 AfD, 3 Bündnis 90/Die Grünen, 2 FDP/UB, 1 Bürgermeister) bei einer Enthaltung (UBU) sowie vier Neinstimmen (SPD) zu. Die Verwaltung wurde damit beauftragt, den Betrag in den Haushaltsplan 2025 aufzunehmen.

Betriebsleitung Wasserversorgung

Nach § 2 der Betriebssatzung für die „Wasserversorgung Uhingen“ vom 01.07.1994, letztmals geändert am 18.04.2010, ist an der Verwaltung und Wirtschaftsführung des Eigenbetriebs die Betriebsleitung beteiligt. Nach § 8 Betriebssatzung wird zur Leitung des Eigenbetriebs ein Betriebsleiter bestellt. Gemäß § 3 Abs. 1 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) in Verbindung mit § 24 Abs. 2 Satz 1 GemO und § 39 Abs. 2 Nr. 1 der GemO entscheidet der Gemeinderat im Einvernehmen mit dem Bürgermeister über die Bestellung von leitenden Gemeindebediensteten zur Übernahme von dauerhaften Tätigkeiten.

Bisher war, bis zu Ihrem Ausscheiden aus der Stadtverwaltung, Frau Stadtamtsrätin Christel Hieber Betriebsleiterin. Durch die Rückkehr der Stadtkämmerin, Frau Kathrin Vater, wird die Betriebsleitung auf sie übertragen.

Einstimmig und ohne Diskussion bestellte das Gremium Frau Stadtkämmerin Kathrin Vater zur Betriebsleiterin des Eigenbetriebs Wasserversorgung.

Behandlung von Spenden gem. §78 Abs. 4 der Gemeindeordnung

Die eingegangenen Spenden wurden einstimmig angenommen:

Sachspende in Höhe von 310,61 € für die Feuerwehr Sparwiesen; zwei Geldspenden jeweils in Höhe von 2.000 € sowie Sachspende in Höhe von 3.999,99 € für die Feuerwehr Uhingen; Geldspende in Höhe von 600 € für die Bücherei Uhingen; zwei Geldspenden in Höhe von jeweils 100 € für den Kindergarten Sparwiesen und eine Geldspende in Höhe von 200 € für die Jugendfeuerwehr Uhingen.

Der Vorsitzende bedankte sich bei allen Spendern.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Uhingen Aktuell
NUSSBAUM+
Ausgabe 50/2024

Orte

Uhingen

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Stadt Uhingen
14.12.2024
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