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Gemeinderat

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats am 18. Mai 2026

Zuschuss für das Vereinsheim der Gartenfreunde Heiningen e.V. Freuen dürfen sich die Gartenfreunde über einen einstimmigen Beschluss des Gemeinderats...

Zuschuss für das Vereinsheim der Gartenfreunde Heiningen e.V.

Freuen dürfen sich die Gartenfreunde über einen einstimmigen Beschluss des Gemeinderats zur Erneuerung der Fassade ihres Vereinsheims. Verbessert werden soll sowohl die optische Erscheinung als auch der Witterungsschutz. Auch die teilweise noch einfach verglasten Fenster sollen ausgetauscht werden.

Bürgermeister Matthias Kreuzinger begrüßte die 1. Vorsitzende der Gartenfreunde, Daniela Krank. Sie stellte den Verein, der vor 70 Jahren von elf Mitgliedern gegründet wurde, vor. Die heute 42 Parzellen wurden in Eigenarbeit von einer Wiese in Gartenland umgewandelt. Es gibt noch einzelne lebende Mitglieder, die mitgeholfen haben, die als Flüchtlingsunterkunft auf der Bleichwiese aufgestellte Baracke abzutragen und zwei Jahre später nach erfolgreicher Baugenehmigung auf dem Gelände der Gartenfreunde aufzubauen und später zu erweitern. Das Gebäude erhielt zunächst einen Wasseranschluss und wurde später an das Abwassernetz angeschlossen. Daniela Krank berichtete, dass schon bei der ersten Renovierung im Jahr 1991 3.000 Arbeitsstunden durch die Vereinsmitglieder geleistet wurden.

Der Verein hat derzeit 80 Mitglieder und konzentriert sich in diesem Jahr neben den Veranstaltungen Tag des Gartens und dem Herbstzauber auf die Mitgestaltung des Umzugs, der im Rahmen des diesjährigen Starenfestes stattfinden wird.

Der Verein möchte die Sanierung der Fassade ebenfalls in Eigenleistung durchführen; die Materialkosten betragen rund 3.750 Euro. Daraus errechnet sich ein Zuschuss der Gemeinde gemäß Förderrichtlinien in Höhe von etwa 870 Euro; dies sind 25 %. Wie Bürgermeister Kreuzinger informierte, ist die Finanzierung im Haushaltsplan 2026 gesichert.

Das Gremium nahm erfreut zur Kenntnis, dass die Gartenfreunde die konkrete Absicht haben, die Gaststätte nach der Renovierung wieder zu verpachten.

Der Ortskern um den Lempenauplatz wird durch einen Bebauungsplan baurechtlich geordnet

Mit zwölf Ja-Stimmen bei einer Nein-Stimme billigte der Gemeinderat in Anwesenheit von Manfred Mezger, Büro mquadrat, den Bebauungsplanentwurf „Ortsmitte I Süd/Lempenauplatz“ und beschloss, die Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

Im September 2024 hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den bisher unbeplanten Innenbereich gefasst mit dem Ziel, die für die Funktionalität des Ortskerns essenziellen Parkmöglichkeiten zu sichern, die Entwicklung insgesamt zu erleichtern und eine maßvolle Nachverdichtung zu ermöglichen. Außerdem, so Bürgermeister Kreuzinger, hat die Gemeinde bisher keine Handhabe gegen die Gestaltung von Gebäuden, beispielsweise mit Flachdächern. Mit einem gültigen Bebauungsplan können derartige Vorhaben verhindert werden.

Manfred Mezger betonte, dass die Fläche des Geltungsbereichs bewusst überschaubar gewählt wurde, damit sich das Verfahren nicht so lange hinzieht. Der Bebauungsplanentwurf wird im Westen durch die Hauptstraße und im Süden durch die Heubachstraße begrenzt, die nördliche und östliche Grenze wird durch öffentliche Fußwege vorgegeben. Die Verwaltung hat bewusst entschieden, nicht für jedes Grundstück eine individuelle Baugrenze vorzusehen, sondern nur eine Gesamtlinie zu ziehen. Dabei muss im Osten auf die ehemalige Dorfbefestigung durch den Wallgraben Rücksicht genommen werden; der den historischen Ort abgrenzte.

Für das Gebiet ist als Art der baulichen Nutzung das Urbane Gebiet nach § 6a Baunutzungsverordnung geplant. Dies ermöglicht in besonderem Maße eine enge räumliche Verzahnung von Wohnen und nicht wesentlich störendem Gewerbe. Vergnügungsstätten und Tankstellen sollen ausgeschlossen werden.

Zudem ging es in der Diskussion um die Fläche entlang der Hauptstraße, welche zum Teil bis 2024 von der Gemeinde als Stellplatzfläche angepachtet war, bis der Eigentümer den Pachtvertrag gekündigt hat. Die Fläche ist im Entwurf als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen und soll weiterhin als Parkplatzfläche genutzt werden, da Parkplätze in der Ortsmitte benötigt werden. Parallel dazu wird ein Parkkonzept erarbeitet, welches Teile des alten Ortskerns umfasst.

Im Rahmen der nun folgenden Beteiligung der Öffentlichkeit haben jeder Betroffene sowie die Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit, Einwendungen zu erheben. Im Falle einer Änderung des Bebauungsplanentwurfs ist eine erneute Auslegung erforderlich.

Beratungsbedarf bestand außerdem hinsichtlich der deutlich vom Baudenkmal im östlichen Bereich abgerückten Baugrenze mit 7,5 m zum öffentlichen Weg bzw. zum dort als Kulturdenkmal eingetragenen ehemaligen „Wallgraben“. Der Gemeinderat einigte sich auf einen geringeren Abstand von 6 m.

Aufgrund des vorhandenen Baubestands entschied sich der Gemeinderat mit breiter Mehrheit für das beschleunigte Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch ohne frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange.

Der nächste Schritt ist nun die Auslegung des Planentwurfs und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans „PV-Freiflächenanlage Sachsentobel“ wurde gebilligt

Mit elf Ja-Stimmen bei zwei Enthaltungen stimmte der Gemeinderat dem Vorentwurf des Bebauungsplans, welcher die Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage im Gewann Sachsentobel ermöglicht, zu. In der Folge wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Bauherrin ist die Energieversorgung Filstal GmbH & Co. KG (EVF), welche auf der ehemaligen Deponie Kreuth, der ehemaligen Mülldeponie der Stadt Göppingen, eine Photovoltaik-Freiflächenanlage mit einer voraussichtlichen Gesamtleistung von ca. 7.700 kWp errichten möchte. Die einzelnen Module sollen aufgestellt und auf Modultischen nach Süden ausgerichtet auf dem Grundstück platziert werden.

In einem Grundsatzbeschluss vom Mai 2025 hat die Gemeinde Kriterien im Umgang mit Freiflächen-PV-Anlagen auf der Gemarkung Heiningen festgelegt. Diese werden mit dem Vorhaben eingehalten. Ausgenommen ist ein flächenhaftes Naturdenkmal sowie ein Streuobstbestand, der für die Artenvielfalt von großer Bedeutung ist.

Manfred Mezger vom Planungsbüro mquadrat erläuterte die Details des Vorentwurfs. Es handelt sich um ein Sondergebiet Photovoltaik. Zu den Solarmodulen gehören Aufstellvorrichtungen und Verkabelung sowie Nebenanlagen wie Wechselrichtereinrichtungen, Transformatoren oder Messeinrichtungen und ein Batteriespeicher. Erforderlich sind außerdem Wege und Zufahrten, eine Einfriedung der Anlage und Entwässerungseinrichtungen. Zur Landesstraße muss ein Abstand von 20 m eingehalten werden. Noch nicht abgeschlossen ist die Bodenuntersuchung. Hierbei ist von entscheidender Bedeutung, wie stark die Überdeckung der ehemaligen Deponie ist. Ist der Auftrag zu dünn, ist eine Verankerung der Modultische nicht möglich, weil die darunterliegende Deponiefläche angegriffen und damit das Grundwasser verunreinigt werden könnte. Nachdem der Gemeinderat Betonfundamente ausgeschlossen hat, müsste in diesem Fall auf alternative Befestigungsmöglichkeiten zurückgegriffen werden, beispielsweise durch Betonfüße, die auf dem Boden ruhen, aber nicht eingegraben werden.

In der Beratung wurde aus der Mitte des Gremiums darauf verwiesen, dass eine Eingrünung gefordert wird. Manfred Mezger betonte, dass eine lockere Eingrünung entlang des Zauns zur Vorgabe gemacht wird. Gewünscht wird außerdem ein Rückbaugebot, wenn die Anlage nicht mehr betrieben wird. Dies, so Bürgermeister Kreuzinger, wird mit dem Bauherrn vertraglich geregelt.

Begleitend ist die Fortschreibung des Flächennutzungsplans erforderlich.

Bürgerstiftung – Vorstellung der Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse

Mit der Frage, ob die Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse ein möglicher Weg für die aktive Arbeit der Heininger Bürgerstiftung wäre, beschäftigte sich der Gemeinderat in der letzten Sitzung. Bürgermeister Kreuzinger begrüßte hierzu die Berater Gero Wittlinger und Martin Veil von der Kreissparkasse Göppingen.

Die Gemeinde Heiningen sammelt seit 2005 Geld durch Spenden, um eine Bürgerstiftung zu gründen, ein Ziel, auf welches auch der ehemalige Bürgermeister Aufrecht hingearbeitet hatte. Für die Gründung einer rechtsfähigen Stiftung ist ein Kapital von mindestens 200.000 Euro erforderlich. Der Stiftungsgedanke ist, dass das Kapital sicher und ertragreich angelegt wird; aus den Erträgen werden soziale und gemeinnützige Projekte in Heiningen gefördert. Das aktuelle Guthaben beträgt einschließlich eines Grundstücks rund 117.000 Euro. Man ist also noch weit von der notwendigen Gründungssumme entfernt.

Die Kreissparkasse bietet die Möglichkeit an, dass Gemeinden Teil der Stiftergemeinschaft werden. Einige weitere Gemeinden im Kreis Göppingen haben sich bereits für diesen Weg entschieden. Martin Veil legte dar, was eine rechtsfähige Stiftung von einer unselbstständigen Treuhandstiftung unterscheidet. Neben der erforderlichen Höhe des Stiftungskapitals entstehen Kosten für die Stiftungssatzung, die Steuerberatung und die Verwaltung. Außerdem gibt es eine jährliche Berichtspflicht gegenüber dem Regierungspräsidium als Aufsichtsbehörde. Dagegen ist kein Mindestkapital bei der Treuhandstiftung erforderlich, ebenso entfällt die jährliche Berichtspflicht. Die Stiftergemeinschaft ist der Deutschen Stiftungstreuhand mit Sitz in Fürth als professionelle Treuhänderin angeschlossen, welche über 1.800 Stiftungen bundesweit verwaltet.

Gero Wittlinger wies darauf hin, dass die Kreissparkasse im Rahmen des Generationenmanagements Bürger hinsichtlich testamentarischer Zustiftungen oder Spenden berät. Hier könnte ein Synergieeffekt entstehen, weil es vielleicht auch in Heiningen Bürgerinnen und Bürger gibt, die keine Erben haben und sich mit der Frage befassen, wem sie ihr Vermögen hinterlassen möchten.

Dem Gemeinderat stellte sich die Frage nach den Erträgen des Stiftungsvermögens. Hier wird die Kreissparkasse noch Informationen nachliefern. Die Anlage besteht derzeit aus einem Mix zwischen festverzinslichen Wertpapieren und Aktienanlagen. Aktien werfen eine höhere Rendite ab, sind aber risikoreicher, während festverzinsliche Wertpapiere schlechtere Kurse aufweisen, aber sicher sind. Die Rendite der Stiftergemeinschaft lag zuletzt bei rund 3,2 bis 3,5 %.

Kostenlos ist auch der Beitritt zur Stiftergemeinschaft nicht zu haben. Einmalig wird eine Vergütung von 8,2 % des eingebrachten Kapitals fällig. Dem gegenüber kann aber eine Spende der Kreissparkasse stehen, die an die Einwohnerzahl gebunden ist und bei ca. 10.000 Euro liegen würde. Außerdem muss die Gemeinde jährlich für die zu erbringenden laufenden Aufgaben Verwaltungskosten von 0,5 % des eingebrachten Stiftungsvermögens erübrigen.

In der Sitzung wurde keine Entscheidung getroffen, sie diente der Information. Zunächst werden die ergänzenden Informationen der Kreissparkasse sowie weitere eigene Recherchen abgewartet.

Die Vertreter der Kreissparkasse rieten zuletzt augenzwinkernd, sich noch vor Beginn des vierten Quartals 2026 für den Beitritt der Stiftergemeinschaft zu entscheiden, weil erfahrungsgemäß in den letzten zwei bis drei Monaten vor Jahresende die meisten Einnahmen verzeichnet werden.

Auch in Heiningen kann man sich bald unter freiem Himmel trauen lassen

Hochzeit in „Riekers Garten“ ist nun bald möglich. Nach langer Diskussion fasste der Gemeinderat schließlich mit neun Ja-Stimmen und vier Enthaltungen die Entscheidung, das Projekt eines „Grünen Trauzimmers“ in Heiningen umzusetzen.

Bereits im Rahmen der Haushaltsplanberatung hat sich der Gemeinderat mit der Frage der Einrichtung eines sogenannten Grünen Trauzimmers befasst und hierfür 9.000 Euro bereitgestellt. Die Verwaltung stellte in der Sitzung ihre Ideen vor. Nach dem Motto „Trau dich – in Riekers Garten!“ sollen künftig Trauungen auf dem gemeindeeigenen Grundstück beim Wasserhochbehälter in Richtung Lotenberg für bis zu 25 Personen möglich sein.

Bürgermeister Kreuzinger warb leidenschaftlich für das Projekt. Immer mehr Gemeinden im Kreis Göppingen bieten ein Grünes Trauzimmer an, nachdem die Bedeutung von kirchlichen Trauungen im Alltag leider weiter abnimmt. Auch in Heiningen wird nach Trauungen im Freien nachgefragt; manche Brautpaare weichen auf andere Kommunen aus. Die Verwaltung hat sich ausgiebig mit der Standortsuche und der Gestaltung beschäftigt. Vom Grundstück aus haben die Hochzeitsgäste einen schönen Blick auf die Gemeinde Heiningen und Umgebung. Die Fläche soll mit sechs Findlingen und kleinen Rosenbüschen abgegrenzt werden. Außerdem wird ein „Trautor“ mit dem Heininger Wappen aufgestellt. Alle anderen Möbel wie Stühle für das Brautpaar, die Trauzeugen und die Standesbeamten, ein Trautisch und Bänke für die Gäste sind mobil und werden in einer noch zu beschaffenden Gerätehütte untergebracht. Außen vor Ort wird es keine feste Möblierung geben. Bürgermeister Kreuzinger betonte, dass der Bauhof künftig nicht mit dem Herrichten und Abräumen der Möblierung beauftragt wird; dies soll durch das Standesamtspersonal vorgenommen werden.

Die Gemeinde wird eine Gebühr für Trauungen im Freien festsetzen und auch für die Nutzung der Räumlichkeiten im Rathaus, das Kittinger-Zimmer und bei größerer Personenzahl den Sitzungssaal, künftig Gebühren erheben. Mittelfristig wird sich ein Teil der Ausgaben durch die Gebühren amortisieren.

Der Gemeinderat beriet ausführlich das Für und Wider der Maßnahme; eine Rolle spielte sowohl die Haushaltslage als auch Gestaltungsfragen der ausgesuchten Örtlichkeit.

Verbunden mit der Entscheidung für das Grüne Trauzimmer im Gewann Riekers Garten ist auch der Beschluss, die Stelle als Standort standesamtlicher Eheschließungen zu widmen.

Erscheinung
Voralb-Blättle – Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinden Eschenbach und Heiningen
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Ausgabe 21/2026
von Gemeinderat Heiningen
19.05.2026
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