Seit 01.01.2026 unterstützt Florian Stuiber beim Gemeindeverwaltungsverband Voralb Heiningen und Eschenbach die Verwaltungen als neuer Digitalisierungsbeauftragter. Nun stellte er sich dem Gremium persönlich vor und berichtete über seine Berufserfahrungen aus der freien Wirtschaft und zuletzt bei der IHK Region Stuttgart. Dort war er unter anderem für die Koordination der Einführung des Online-Zugangsgesetzes sowie als Ausbilder tätig. Aktuell konkret geplante Projekte in diesem Jahr sind die Einführung der E-Rechnung, wenn möglich auch noch des E-Payments, in Heiningen der Relaunch der Homepage, die Einführung weiterer OZG-Prozesse und als Dauerthema die IT-Sicherheit. Besonders wichtig ist ihm bei seiner Arbeit, dass für die Bürgerinnen und Bürger ein unmittelbarer Mehrwert entsteht.
Der Feuerwehrbedarfsplan ist ein zentrales Planungs- und Steuerungsinstrument der Gemeinde zur Sicherstellung einer leistungsfähigen Feuerwehr, das gesetzlich vorgeschrieben ist. Er beschreibt unter anderem die örtlichen Gefahrenpotenziale, die personelle und technische Ausstattung der Feuerwehr sowie die notwendigen Maßnahmen zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistung.
Der bestehende Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde wurde fortgeschrieben, um aktuelle Entwicklungen – insbesondere in den Bereichen Bevölkerungsstruktur, Bebauung, Gefahrenlagen und Feuerwehrorganisation – zu berücksichtigen. Der Entwurf des fortgeschriebenen Feuerwehrbedarfsplans wurde dem Gemeinderat bereits vorgestellt und anschließend dem Kreisbrandmeister zur fachlichen Stellungnahme vorgelegt.
Die nun vorliegende Fassung berücksichtigt die dabei gewonnenen Erkenntnisse und Rückmeldungen.
Herr Julian Schweikart stellte als Vertreter des beauftragten Fachbüros ResQ Engineering die wesentlichen Inhalte und Ergebnisse des Plans vor. Die Neuerungen bzw. Änderungen vom fortgeschriebenen Feuerwehrbedarfsplan im Vergleich zur ersten Fassung aus dem Jahr 2018 beziehen sich vor allem auf das Fahrzeugkonzept, Maßnahmen am Feuerwehrgerätehaus und die Ausstattung der Mannschaft. Am Gebäudebestand in der Gemeinde, der Mannschaftsstärke bzw. der Struktur der Feuerwehr haben sich nur wenig bis keine Änderungen ergeben. Er erläuterte die Gefahrenkataster „Brand“, „Technische Hilfeleistung“, „Gefahrstoffe und Gefahrgüter“ sowie „Sonstige Risiken“, die im Feuerwehrbedarfsplan auf Heiningen bezogen untersucht werden. Definiert werden ein „Standardbrand“ und eine „Standardhilfeleistung“, die geleistet werden können müssen, dabei ist der Zeitfaktor ein wesentliches Qualitätskriterium. Die beispielsweise im ersten Anmarsch als Ziel vorgegebene Eintreffzeit von 10 Minuten wurde bei 93,1 % der ausgewerteten Einsätze hervorragend erreicht, dies bedeutet eine Steigerung um 13,7 % zum letzten Plan und einen sehr hohen Wert im Vergleich zu anderen Wehren insgesamt.
Auch in organisatorischer Hinsicht ist die Heininger Wehr gut aufgestellt, Führungskräfte und Mannschaft sind sehr gut ausgebildet und nachts sowie am Wochenende in ausreichender Zahl einsatzbereit. Im Gegensatz dazu liegt die Verfügbarkeit der Mannschaft werktags tagsüber unter dem Soll, da viele auswärts arbeiten. Diese Schwierigkeit haben alle Freiwilligen Feuerwehren. Entgegengewirkt kann dem dadurch, dass Mitglieder auswärtiger Feuerwehren mit Arbeitsort in Heiningen hier unterstützen und umgekehrt, auch die Mitgliederwerbung muss weiter intensiv betrieben werden.
Bei den Fahrzeugen sollte das Löschfahrzeug LF 16/12 perspektivisch ersetzt werden durch ein Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 10 und auch ein neuer Mannschaftstransportwagen (MTW) wird irgendwann fällig, aktuell sind beide noch gut einsatzbereit. Empfohlen wurde außerdem die Beschaffung eines Gerätewagens Transport (GW-T), mit dem Materialien zu verschiedenen Einsatzstellen transportiert werden können.
Aufgezeigt wurden auch verschiedene Mängel beim Feuerwehrgerätehaus, die nur durch bauliche Maßnahmen behoben werden können, dies soll nach und nach angegangen werden.
Bürgermeister Kreuzinger dankte den zahlreich anwesenden Feuerwehrkameradinnen und -kameraden sowie Kommandanten Class und stellv. Kommandantin Hirschmann für ihre wertvolle Arbeit. Mit dem einstimmig gefassten Beschluss des fortgeschriebenen Feuerwehrbedarfsplans schaffte der Gemeinderat nun die Grundlage für eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Feuerwehr (bauliche Situation Magazin, Fahrzeuge, Ausstattung und Ausrüstung) in den kommenden Jahren.
Im Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) gilt für Planansätze der Grundsatz der zeitlichen Bindung. Somit verlieren am Jahresende alle Ansätze ihre Ermächtigungswirkung. Es gelten also alle Ermächtigungen, die nicht in Anspruch genommen wurden, als erspart.
Für Investitionsauszahlungen ist in der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) eine Ausnahmeregelung vorgesehen (längstens 2 Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres).
Bei Ansätzen für investive Auszahlungen und bei Baumaßnahmen ist zwischen Verpflichtungsreserven, die kraft Gesetzes übertragen werden, und Verfügungsreserven, die durch Gemeinderatsbeschluss übertragen werden, zu unterscheiden.
Bei den Verpflichtungsreserven wurden bereits rechtliche Verpflichtungen eingegangen, bei den Verfügungsreserven nicht.
§ 18 GemHVO beschreibt den Grundsatz der Gesamtdeckung. Das bedeutet:
Übertragungen von Ermächtigungsresten sind somit nur zulässig, wenn dadurch das geplante Gesamtergebnis nicht gefährdet ist und die Kreditaufnahmevorschriften beachtet werden.
Eine eventuelle Kreditermächtigung des Vorjahres würde weiter gelten, bis die Haushaltssatzung des übernächsten Jahres (2026) erlassen ist. Gemäß Haushaltsplan 2025 war keine Kreditaufnahme geplant. Nach der aktuellen finanziellen Lage (2025) besteht auch keine Notwendigkeit hierfür.
Bei der Einführung der elektronischen Zeiterfassung, der Einführung der E-Akte, Investitionen für die Kinderspielplätze und der Hecke bei den Grabeländern im Rohr ist die Gemeinde bereits Verpflichtungen eingegangen, die zu Auszahlungen führen. Der Gemeinderat beschloss die Übertragung der Ermächtigungsreste dafür von 2024 nach 2025 in Höhe von 41.384,66 € bei den investiven Ausgaben. Die Ermächtigungsreste belasten nicht das Planjahr, sondern das Haushaltsjahr, in dem die Auszahlungen gebucht werden (hier also 2025).
Der Arbeitskreis „Historischer Ortsrundgang“, bestehend aus Mitgliedern des Gemeinderats, der Verwaltung und ehrenamtlichen Bürgerinnen und Bürgern, hat in den vergangenen drei Jahren einen Rundgang erarbeitet, dessen Konzept nun dem Gemeinderat vorgestellt wurde.
Insgesamt 23 historisch bedeutsame Gebäude oder Schauplätze stellen die einzelnen Stationen des Rundgangs dar, der am Stück oder in Abschnitten begangen werden kann.
Jedes Objekt erhält eine Tafel mit einem Foto und einem informativen Text; dieser umfasst etwa 1.000 Zeichen. Über einen QR-Code können ergänzende Informationen abgerufen werden, die mit der Zeit fortgeschrieben werden. Die Verwaltung hat bereits Standorte festgelegt und eine durchlaufende Nummerierung vorgenommen. Sofern die Tafeln an Privatgebäuden angebracht werden sollen, wurden die Eigentümer um Zustimmung gebeten.
Diese wurden ohne Ausnahme von allen Eigentümern bereits erteilt.
Neben den Tafeln werden gedruckte Informationshefte erstellt, die in öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde, bei Führungen oder über eine wetterfeste Box am Rathaus
erhältlich sein werden. Auch über die Homepage können dann sämtliche Informationen abgerufen werden.
In der Zukunft wäre der Ortsrundgang um neue Objekte erweiterbar. Bei der Auswahl der jetzigen Standorte wurde nicht nur die Historie eines Gebäudes bedacht, sondern auch die Nutzung und Bedeutung für die Ortsgeschichte, z. B. Gasthäuser (z. B. Ochsen, Traube), Alte Post, Bahnhof oder auch Bezug zu Persönlichkeiten, die vor Ort gewirkt haben („Post Emma“, Fräulein Anna Traub) oder Ereignissen (Oberes Tor, Panzersperren). Die mögliche Einweihung des Rundgangs ist am Sonntag, dem 13. September 2026, vorgesehen. An diesem Tag findet der deutschlandweite „Tag des offenen Denkmals“ statt.
Die Maßnahme liegt mit allem nach einer aktuellen Kostenschätzung gesamt bei etwa 10.350 Euro. Das Projekt wurde bereits im Haushaltsplan 2025 finanziert und ist im
laufenden Haushaltsjahr mit 10.000 Euro im Plan enthalten. Damit wird der Kostenrahmen nahezu eingehalten. Einkalkuliert ist bereits eine eingegangene Spende über 1.000,- €.
Der Gemeinderat stimmte dem vorgelegten Konzept einschließlich Finanzierung und der geplanten Einweihung zu, ein möglicher Schutz der Tafeln gegen Vandalismus soll nochmal geprüft werden. Für die geleistete Arbeit ging ein ausdrücklicher Dank an die Mitglieder des Arbeitskreises.
Nach dem Willen der Verwaltung soll der Arbeitskreis als AK „Historisches Heiningen“ bestehen bleiben, da viele sehr positive Anregungen seitens der Mitglieder kommen und kamen. Es ist vorgesehen, dass sich Mitglieder des AK bei einer geplanten Veröffentlichung zur 800-Jahr-Feier – Ergänzung des Heininger Buches mit einer Chronik über 50 Jahre zwischen 1978 und 2028 einbringen.
Auslöser für die Überlegung, eine Bürgerstiftung ins Leben zu rufen, war die Initiative „Heiningen hilft“, bei welcher über mehr als ein Jahr Geld für die Opfer der Flutkatastrophe Ende 2004 in Asien gesammelt wurde. Seit damals sammelt die Gemeinde Heiningen gezielt finanzielle Mittel, um eine Bürgerstiftung für die Gemeinde ins Leben zu rufen.
Derzeit (Stand 31.01.2026) weist das Vermögen, welches für die Bürgerstiftung vorgesehen ist, einen Bestand von insgesamt 117.048,59. Euro auf. Darunter ein landwirtschaftliches Grundstück (Flurstück 3491 im „Mittleren Bühl“) mit einem Wert von 16.800 Euro.
Das Vermögen ist dabei noch nicht rechtlich verselbstständigt, sondern wird auf einem gesonderten Konto der Gemeinde (Treuhandkonto) gesammelt und wird nicht im Haushalt ausgewiesen, sondern ist nur in der Bilanz im Basisvermögen dargestellt.
An Erlösen ist derzeit ein Einkommen von 150,- Euro Pachteinnahmen zu verzeichnen.
Dieses wird bislang dem Vermögen der Bürgerstiftung zugeführt. Aus den Erlösen wird bzw. kann daher noch nicht gefördert werden.
Damit die Bürgerstiftung arbeiten kann, muss sie von der zuständigen Stiftungsbehörde – Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 14 – als selbstständig anerkannt werden. Eine der Mindestvoraussetzungen hierfür ist, dass ein Mindestkapital von 200.000 Euro vorhanden ist.
Diese Grenze wird von der Stiftungsbehörde deshalb verlangt, um ausreichend Vermögen sicherzustellen, um den Stiftungszweck dauernd und nachhaltig erfüllen zu können (vgl. § 80 BGB). Hierbei ist festzustellen, dass es bundesweit keine feste gesetzliche Grenze gibt, jedoch durch fortdauernde Verwaltungspraxis in Baden-Württemberg die genannten Wertgrenzen faktisch gelten.
Zu Beginn der Sammlung 2006 lag diese Grenze noch bei 50.000 Euro, wurde dann 2008/2009 auf 100.000 Euro erhöht und angesichts der langen Niedrigzinsphase bereits vor rund 8 Jahren auf 200.000 Euro. Eine Anerkennung der Bürgerstiftung Heiningen als rechtlich selbstständige Stiftung ist daher mit dem vorhandenen Vermögen derzeit nicht möglich.
Es besteht nun zum einen die Möglichkeit, die Sammlung von Kapital für eine Bürgerstiftung in den nächsten Jahren so zu belassen wie bislang, bis das Mindestkapital von (derzeit) 200.000 Euro für eine Anerkennung erreicht ist. Der Nachteil hierbei ist, dass die Stiftung bis dahin nicht existiert und auch nicht arbeiten kann. Zudem existierten bislang auch keine Satzung, kein Stiftungszweck und auch kein Gremium. Es ist damit zu rechnen, dass es noch jahrelang dauern könnte, bis das Mindestkapital erreicht ist.
Weiter bestünde die Möglichkeit, mit dem bisher gesammelten Kapital der „Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse Göppingen“ beizutreten. Ein Infogespräch mit Vertretern der Kreissparkasse (KSK) wurde bereits 2025 geführt.
Die Stiftergemeinschaft ist eine nicht rechtsfähige Stiftung, auch Treuhandstiftung genannt.
Sie ist ein Zusammenschluss verschiedener (Unter-)Stiftungen mit unterschiedlichen Förderzwecken unter einem Dach. Darunter sind bereits auch Bürgerstiftungen (z. B.
Börtlingen, Deggingen oder Schlierbach). Das Stiftungskapital wird seitens der Kreissparkasse gemeinsam verwaltet und angelegt. Die Verwaltung der Stiftungen wird
dabei von der Deutschen Stiftungstreuhand übernommen. Innerhalb einer Stiftergemeinschaft können Namens- und Förderstiftungen sowie kommunale Stiftungen
„Bürgerstiftungen“ errichtet werden, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen.
Nach außen könnte die Stiftung individuell auftreten, z. B. als „Bürgerstiftung Heiningen“ und entsprechend tätig werden. Für die Verwaltung wird eine Gebühr fällig. Das Kapital kann jederzeit erhöht werden und bei Erreichung des Mindestkapitals für die Anerkennung einer rechtlich selbstständigen Stiftung kann das Kapital jederzeit entnommen werden.
Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, grundsätzlich die Möglichkeit zu prüfen, der Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse Göppingen beizutreten, bis das Mindestkapital von 200.000 € für die Anerkennung als selbständige Stiftung erreicht ist und die dafür notwendigen Schritte aufzubereiten. Wichtig ist dem Gemeinderat dabei eine klare Transparenz der Kosten. Ein Vertreter der Stiftergemeinschaft wird in eine der nächsten Sitzungen eingeladen. Den Beitritt berät der Gemeinderat in gesonderter Sitzung.
Die Gemeinde Heiningen besitzt noch immer einen hohen Bestand an kommunalen Wohnungen (60 Wohnungen) sowie zusätzlich noch 18 seniorengerechte Wohnungen im
Haus in der Breite. Für eine Gemeinde in vergleichbarer Größe ist dies sehr viel und historisch bedingt und gewachsen. Die Wohnungen sind dabei in sehr unterschiedlichen
Objekten und auch in ganz unterschiedlichem baulichem Zustand. In den letzten Jahren ist ein enormer Sanierungsstau an den Objekten aufgelaufen. Das Verbandsbauamt hat nun den Auftrag erhalten und gemeinsam mit der Wohnungsverwaltung ein Konzept ausgearbeitet, alle Wohnungen und Objekte systematisch zu begehen, eine
Bestandsaufnahme zu machen und den Sanierungsbedarf zu ermitteln. Hierfür wird zeitlich das Jahr 2026 über benötigt, im Gemeinderat wird wieder berichtet. Für die öffentlichen Gebäude in der Gemeinde liegen die im Gemeinderat beschlossenen Sanierungsfahrpläne vor.
Bereits in der Sitzung des Gemeinderats am 08.12.2025 wurde beschlossen, eine Anpassung der Mieten für die kommunalen Wohnungen sowie für die Wohnungen im Haus in der Breite unter Berücksichtigung sozialer Aspekte zu überprüfen. Dies hat die Kämmerei zwischenzeitlich getan.
Die Mieten der kommunalen Wohnungen wurden zuletzt mit Wirkung zum 27.07.2020 angepasst. Davor erfolgte eine Mietanpassung zuletzt im Jahr 2013, also zwei Erhöhungen innerhalb von 13 Jahren. Seither wurden keine weiteren Erhöhungen vorgenommen. Die Miete in den kommunalen Wohnungen bewegt sich in der überwiegenden Zahl der Fälle zwischen 5,60 und 6,50 €/qm, in Einzelfällen noch teils deutlich darunter.
In den 18 seniorengerechten Wohnungen im Gebäude Haus in der Breite betragen die Mieten seit dem Jahr 2017 bei Neuvermietungen 6,70 €/qm. Der Mietbestand der
seniorengerechten Wohnungen wurde im Jahr 2018 von zuvor 6,20 €/qm auf ebenfalls 6,70 €/qm angehoben. Seitdem erfolgten auch hier keine weiteren Mietanpassungen.
Gleichzeitig sind in den vergangenen Jahren die Kosten für den Unterhalt der Gebäude erheblich gestiegen. Insbesondere Aufwendungen für Wartungen, Sanierungen sowie
Handwerksleistungen haben sich in den letzten Jahren sehr deutlich erhöht. Seit 2017 haben sich die Mieten am Markt beispielsweise um deutlich mehr als 50 % nach oben entwickelt.
Diese Kostenentwicklung ist in den bestehenden Mietstrukturen der Gemeinde bislang nicht ansatzweise abgebildet, das Delta zwischen notwendiger Substanzerhaltung und Einnahmen ging die letzten Jahre stark auseinander. Auch im Vergleich zum privaten Wohnungsmarkt liegen die Mieten der kommunalen Wohnungen deutlich unter dem ortsüblichen Niveau.
Einen qualifizierten Mietspiegel im Sinne des § 558d des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) mit rechtlich verbindlicher „ortsüblicher Vergleichsmiete“ für Heiningen gibt es nicht, lediglich für die angrenzende Stadt Göppingen (an welchem sich orientiert werden kann) oder für Eislingen mit Salach. Die Erstellung und regelmäßige Fortschreibung eines qualifizierten Mietspiegels für die Gemeinde Heiningen wäre mit einem erheblichen finanziellen sowie organisatorischen Aufwand verbunden.
Vor dem Hintergrund der stark gestiegenen Kosten, der deutlichen Abweichung zum Mietniveau des privaten Wohnungsmarktes sowie der insgesamt angespannten und
schwierigen Haushaltslage sowie dem bestehenden Sanierungsstau der kommunalen Wohnungen der Gemeinde sieht die Verwaltung die absolute Notwendigkeit und
ausreichende Rechtfertigung, Mietanpassungen vorzunehmen. Rein rechtlich darf sich gemäß § 558 Abs. 3 BGB die Miete innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 20 vom Hundert erhöhen (Kappungsgrenze). Selbst bei einer Erhöhung um 20 % werden sich die Mieten auch weiterhin sehr deutlich unter dem in Heiningen üblichen Durchschnitt von 10,34 € bewegen, sodass der soziale Aspekt weiterhin gegeben sein wird.
Derzeitig hat die Gemeinde jährliche Einnahmen bei den vermieteten Gemeindewohnungen (Nettokaltmiete) in Höhe von 178.121,42 €.
Von 60 Gemeindewohnungen wurde für 49 Wohnungen eine Mietkalkulation durchgeführt.
Die anderen 11 Wohnungen befinden sich in einem solch sanierungsbedürftigen Zustand, sodass hier keine Mieterhöhung gerechtfertigt werden kann. Von den hier betrachteten 49 Wohnungen werden 14 Wohnungen derzeit für die Flüchtlingsunterbringung genutzt, bei denen sich die Erstattung durch den Landkreis an der Kopf-Zahl orientiert, für die Kalkulation wird dennoch ein Quadratmeterpreis zugrunde gelegt, der sich an den Mieten orientiert. Bei der Kalkulation wurden 3 Varianten mit einer Erhöhung von 10 %, 15 % und 20 % untersucht.
Um das Delta nicht noch größer werden zu lassen und auch als Signal hinsichtlich des bisher noch nicht genehmigten Haushalts, stimmte der Gemeinderat einer Erhöhung der Mieten für die Gemeindewohnungen und die Wohnungen im Haus in der Breite um 20 % einstimmig zu. Für Stellplätze werden künftig einheitlich 40,- €/Monat verlangt, für auswärtig vermietete TG-Stellplätze/Garagen 60,- €. In Zukunft soll die Verwaltung in regelmäßigem Turnus die Mieten der allgemeinen Preisentwicklung anpassen, im Gemeinderat ist im Vorfeld von Erhöhungen jeweils zu berichten.
Die Gemeindeverwaltung und der Bürgermeister dankten dem Gemeinderat und betonten, dass diese Entscheidung niemandem leichtfalle. In der Vergangenheit, und zwar sehr lange Zeit, habe die Gemeinde aber von der Substanz gelebt und nicht einmal den Werteverzehr der eigenen Gebäude erwirtschaften können. Dies soll und muss geändert werden, gleichzeitig sollen die Mehreinnahmen für die Gebäudeunterhaltung im jeweiligen Jahr zur Verfügung stehen. Auch seien trotz der Erhöhung die Mieten noch teils deutlich unter den Mieten am freien Markt. So wird dem sozialen Aspekt weiterhin Rechnung getragen.
Teil 2 der GR-Sitzung finden Sie im nächsten Mitteilungsblatt.