In der Sitzung des Gemeinderats am 25.07.2025 wurde durch Herrn Rainer Duckeck (Leiter Polizeirevier Uhingen) die Kriminal- und Unfallstatistik für das Jahr 2024 vorgestellt.
Herr Duckeck berichtete, dass die Häufigkeit von Straftaten in der Stadt Uhingen im Vergleich zum Vorjahr um 13,5 % reduziert werden konnte. Insbesondere konnte im Landkreis Göppingen vor allem bei Betrug zum Nachteil älterer Menschen sowie der Gesamtzahl Tatverdächtiger eine Reduzierung festgestellt werden. Im Vergleich zu den Städten Geislingen an der Steige und Göppingen war in Uhingen eine niedrigere Kriminalitätslage festzustellen. Im Vergleich zum Vorjahr ist im Jahr 2024 eine Reduzierung der Fallzahlen um 11,9 % entstanden. Die Mehrheit der Kriminalitätsfälle in Uhingen machten Rohheitsdelikte und sonstige Straftatbestände nach StGB aus. Insbesondere in der Altersgruppe der Jugendlichen war ein deutlicher Rückgang der Anzahl der Tatverdächtigen festzustellen. Der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger lag 2024 bei 48,2 %, der Anteil von Asylbewerbern und Flüchtlingen ist auf insgesamt 7,9 % gesunken. Bei den Verkehrsunfällen ist positiv festzustellen, dass es keine getöteten Personen sowie sehr wenige Schwerverletzte gab. Positiv fiel auf, dass in Uhingen keine Unfallschwerpunkte liegen. Im Bereich der Ordnungsstörung war festzustellen, dass es in der Stadt Uhingen keine besonderen Brennpunkte gab.
Herr Duckeck teilte mit, dass die Schwerpunkte des Polizeireviers Uhingen in der Sicherheit im öffentlichen Raum sowie der Verkehrssicherheitsarbeit liegen. In Zukunft soll dieser Weg gemeinsam mit der Stadt Uhingen fortgesetzt und neue Ideen entwickelt werden.
Aus den Reihen der AfD wurden Bedenken geäußert, dass die Clankriminalität in den letzten Jahren auch hier in der Umgebung zugenommen habe und dadurch ein Unsicherheitsgefühl bei den Bürgern entstehe.
Seitens der Fraktionen CDU, FDP/UB und UBU wurde sich nach dem Umgang mit E-Scootern in Uhingen erkundigt, da immer wieder eine unsachgemäße Nutzung festgestellt werden muss. Herr Duckeck bat in diesem Zusammenhang die Allgemeinheit darum, sich in solchen Fällen die Kennzeichen zu notieren und der Polizei zu melden, sodass diese entsprechend agieren kann. Im Allgemeinen machte er darauf aufmerksam, wie wichtig es ist, Straftaten, Ruhestörungen, o. Ä. umgehend zu melden, sodass die Polizei eine Möglichkeit hat, entsprechend reagieren zu können.
Durch die CDU wurde zudem die reduzierte Straßenbeleuchtung ab 22 Uhr thematisiert und hinterfragt, was Bürger tun können, um Straftaten in dieser Zeit zu vermindern. Seitens der Polizei konnte berichtet werden, dass die meisten Einbrüche tagsüber passieren und nicht nachts. Herr Duckeck verwies auf die Beratungsstellen der Polizei, an welche die Bürger sich jederzeit wenden können.
Da inzwischen die Hälfte aller Überschwemmungsschäden in Deutschland durch Starkregen verursacht wird, ist es notwendig geworden, zu untersuchen, inwieweit einzelne Kommunen gefährdet sind und wo Vorsorgemaßnahmen ergriffen werden können, um Schäden zu vermeiden oder zu minimieren. Im Rahmen des Starkregenrisikomanagements wurden Starkregengefahrenkarten zur Darstellung der Gefährdung, eine Risikoanalyse sowie ein Handlungskonzept mit möglichen Maßnahmen zur Minimierung von Schäden durch Starkregenereignisse erstellt.
Starkregenereignisse treten besonders in den Sommermonaten von Mai bis September auf und sind aufgrund ihres lokalen Charakters, im Vergleich zu Flusshochwassern, schwer vorhersagbar und können auch an Orten abseits von Gewässern Überflutungen auslösen. Daher können grundsätzlich alle Regionen von Starkregenereignissen betroffen sein. Durch die hohen Niederschlagsintensitäten kommt es hauptsächlich zu Oberflächenabfluss. Dieser kann, vor allem in Senken, zu großflächigen Überschwemmungen führen. In steileren Gebieten kann es zu Sturzfluten kommen, die Erde, Geröll und Treibgut mit sich führen. Einflussfaktoren auf das Schadensausmaß von Starkregenereignissen sind die Topographie, die räumliche und zeitliche Verteilung der Niederschläge, die Wasserspeicherkapazität der Böden, die Leistungsfähigkeit kommunaler Gewässer und der Kanalisation sowie die Bebauung und Flächen- bzw. Landnutzung.
Zur Abschätzung der Gefährdung und Risiken einer Kommune durch Starkregenereignisse empfiehlt der im Jahr 2016 erschienene Leitfaden für Kommunales Starkregenrisikomanagement der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) ein dreistufiges Vorgehen. Die drei Stufen setzen sich zusammen aus der hydraulischen Gefährdungsanalyse, der Risikoanalyse und der Aufstellung eines Handlungskonzeptes zur Minimierung von Risiken.
Das zu erstellende Handlungskonzept setzt sich aus den folgenden Maßnahmen zusammen:
Im September 2025 wird eine Bürgerinformationsveranstaltung im Uditorium angeboten, um die Eigenvorsorge bezüglich des Schutzes vor Starkregenereignissen zu stärken. Eine offizielle Einladung hierzu wird noch erfolgen.
Insgesamt gibt es einen Erläuterungsbericht, der alle Phasen verbal ausformuliert und die Ergebnisse zusammenfasst.
Herr Binder vom Büro Winkler hat im Rahmen der Sitzung den aktuellen Stand des Starkregenrisikomanagements sowie mögliche Maßnahmen für die verschiedenen Stadtteile vorgestellt.
Durch die SPD wurde die große Bedeutung landwirtschaftlicher Flächen und der Art deren Bewirtschaftung für Starkregenereignisse hervorgehoben. In diesem Zusammenhang wurde seitens der SPD folgender Antrag gestellt: „Die Stadtverwaltung Uhingen soll eine Maßnahmenplanung für das Jahr 2025 – 2027 mit Einzelmaßnahmen aufstellen und im TA diskutieren um diese Punkte besser herauszuarbeiten. Finanzierungsbedarfe und Fördermöglichkeiten sollen herausgearbeitet werden“.
Stadtbaumeister Hollatz erklärte in der Sitzung die zeitlichen Abläufe und insbesondere die Rahmenbedingungen, welche eine zügige Bearbeitung oft erschweren. Gut für Uhingen ist, dass bereits vor dem großen Starkregenereignis vergangenes Jahr ein Katastrophenplan beauftragt wurde.
Aus den Reihen der UBU wurde mitgeteilt, dass ca. 50-70 % der Schäden durch eine Vielzahl kleinerer Maßnahmen minimiert werden könne. Auch merkte er an, dass die Landwirte bemüht seien, ihre Felder möglichst erosionsschonend zu bewirtschaften und so lange wie möglich bewachsen zu lassen. Er forderte eine starke Einbeziehung der Landwirtschaft in die Maßnahmenplanung, stellt jedoch fest, dass auch gute Maßnahmen bei extremen Niederschlagsmengen nur wenig helfen würden.
Den Bericht zum Starkregenrisikomanagement der Stadt Uhingen nahmen die Stadträte zur Kenntnis.
Die Regionalversammlung hat am 02.04.2025 einen geänderten Planentwurf zur Teilfortschreibung des Regionalplans beschlossen. Die Städte und Gemeinden, Fachbehörden, Verbände und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit haben nunmehr in einem 2. Beteiligungsverfahren Gelegenheit, die vorgesehenen Vorranggebiete für Windkraftanlagen zu prüfen und dazu Stellungnahmen abzugeben. Dies ist bis zum 1. August 2025 möglich.
Der Planentwurf mit Text, Kartendarstellung, Begründung und Umweltbericht sowie zur Information, die dem Beschluss der Regionalversammlung zugrundeliegende Sitzungsvorlage, können in der Zeit vom 2. Juni 2025 bis einschließlich 1. August 2025 zur kostenlosen Einsichtnahme für jedermann auf der Homepage der Region Stuttgart eingesehen und abgerufen werden.
In seiner Sitzung am 24.01.2024 hatte der Gemeinderat über die erste Runde des Beteiligungsverfahrens beraten und eine Stellungnahme verabschiedet. Die Unterlagen zur ersten Offenlage sowie die Stellungnahme der Stadt Uhingen können Sie im Ratsinformationssystem unter oben genanntem Sitzungstermin finden.
In unmittelbarer Umgebung von Uhingen sieht auch der zweite Entwurf zur Festlegung von Vorranggebieten für Windkraft folgende mögliche Standorte vor:
Aus der Planung herausgenommen wurde der Standort RM 21 im Norden von Baiereck.
Für die beiden kleineren Teilflächen auf Uhinger Gemarkung (südöstlicher Teil GP 05, kleiner abgetrennter Teilbereich im Süden GP 03) hat sich keine Änderung ergeben.
Seitens der CDU wurde die von dieser Fraktion vorbereitete Stellungnahme zusammengefasst. Hierbei wurde kritisiert, dass die Stellungnahme der Stadtverwaltung, gegenüber der ersten Offenlage von Januar 2025, nur marginal geändert wurde und die Erfahrungen aus den letzten Monaten nicht ausreichend miteinbeziehe. Die Gebiete und Projekte nahe der Wohnbebauung im Schurwald seien aufgrund der aktuellen Wirkung Baierecks in ganz Baden-Württemberg keine Werbung für den Windkraftausbau und in sehr vielen Kommunen mit potentiellen Windkraftgebieten ein Thema. Zahlreiche Kommunalpolitiker aus Baden-Württemberg und Bayern waren in den vergangenen Monaten in Baiereck, um sich vor Ort ein Bild zu machen. Es gelte wieder Ruhe in den Schurwald und die Bevölkerung zu bekommen, was das Thema Windkraft betrifft. Mit der Ausweisung weiterer Flächen des Standorts RM-34 mit einem ähnlichen Abstand zu Baiereck wie die bestehenden zwei Anlagen am Standort GP-05 wäre das Gegenteil der Fall. Die beeinträchtigte Bevölkerung käme nicht zur Ruhe und sähe sich weiteren potentiellen Windkraftanlagen ausgesetzt, ohne dass bei den aktuell abgeschalteten Anlagen der Fehler final festgestellt werden konnte (aktuell wird vermutet, dass es an den Getrieben liegt – der Austausch findet momentan statt). Ähnliches gelte für den Standort GP-03 – vor allem für die exponierte südwestliche Solitärfläche in Richtung Nassachmühle. Entsprechend sollten diese Flächen aus der Planung genommen werden.
Die Fraktionen FWV, UBU sowie FDP/UB äußerten Ihre Zustimmung zum Antrag der CDU, welcher im Vorhinein allen Fraktionen zugänglich gemacht wurde.
Die Fraktionen SPD und B90/Die Grünen hingegen äußerten sich vor allem gegenüber der vorbereiteten Stellungnahme der Stadtverwaltung kritisch, da diese positive Aspekte wie die Einsparung von CO2 durch die Verwendung von Ökostrom nicht berücksichtige.
Seitens der AfD wurde sich gegen den weiteren Ausbau der Windkraft ausgesprochen. Insbesondere wurde hierfür die optische Komponente, welche das Landschaftsbild zunehmend zerstöre, als Begründung aufgeführt. Die AfD stellte daher folgenden Antrag: „Der Gemeinderat möge die Stadt auffordern, in Ihrer Stellungnahme an die Regionalversammlung einen allgemeinen Stopp des weiteren Windkraftausbaus im Gebiet Stuttgart und Deutschland zu fordern“.
Bürgermeister Wittlinger teilte mit, dass bereits bekannt war, dass Baiereck kein geeigneter Standort für den Ausbau von Windenergie ist, dies von der Region bei der Planung jedoch nicht berücksichtigt wurde. Auch er sprach sich dafür aus, die Planung vorerst zu stoppen, bis die Problematik an den bereits bestehenden Anlagen behoben wurde. Auch er findet die Entwicklung des Landschaftsbildes nicht schön. Die Verwaltung kann die Stellungnahme der CDU-Fraktion mittragen.
Der Antrag der AfD-Fraktion, sich vollumfänglich gegen einen weiteren Windkraftausbau in der Region auszusprechen, wurde bei 4 Ja-Stimmen (AfD) und 8 Enthaltungen (4 UBU, 4 FWV) mit 22 Gegenstimmen (5 FWV, 6 CDU, 5 SPD, 1 UBU, 2 B90/Die Grünen, 2 FDP/UB, 1 BM) mehrheitlich abgelehnt.
Der Antrag der CDU-Fraktion in der Stellungnahme an den Regionalverband Stuttgart die Vorranggebiete RM-34 und GP-03 aus der Planung zu nehmen und ihre Version der Stellungnahme zu verwenden wurde bei 4 Gegenstimmen (2 SPD, 2 B90/Die Grünen) und 3 Enthaltungen (SPD) mit 27 Ja-Stimmen (9 FWV, 6 CDU, 5 UBU, 4 AfD, 2 FDP/UB, 1BM) mehrheitlich angenommen.
Die Stadtverwaltung wird die Stellungnahme entsprechend der Beschlussfassung anpassen.
Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen
Die Stadt Uhingen sowie die evangelische und katholische Kirchengemeinde als Träger der Tagesbetreuungseinrichtungen in Uhingen bieten mit ihren Betreuungsangeboten ein vielfältiges und qualitativ hochwertiges Betreuungsangebot.
Der Bedarf an Betreuungsplätzen hat in der Vergangenheit kontinuierlich zugenommen und die geschaffene Betreuungsinfrastruktur ist aus dem Alltag der meisten Familien nicht mehr wegzudenken, um die Herausforderung zwischen Familie und Beruf stemmen zu können.
Die Finanzierung der Angebote in der Frühkindlichen Bildung sieht eine Kostenverteilung auf verschiedene Kostenträger vor – Bund, Länder und Kommunen, Kirchen und freie Träger sowie aus Elternbeiträgen. Nach Abzug der gewährten Landeszuschüsse, die das Land für jeden tatsächlich belegten Betreuungsplatz gewährt, sollen die Elternbeiträge die Kosten der Kinderbetreuung zu etwa 20 % abdecken. Der verbleibende Abmangel ist von der Kommune und den freien Trägern (entsprechend den mit der Kommune getroffenen Vereinbarungen) aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu finanzieren.
Eine ausgewogene Grundlage für die Kostendeckung über die Elternbeiträge bilden die gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge. Ausgehend von einem Kostendeckungsanteil von 20 % für die Elternbeiträge wurde bereits für das Kindergartenjahr 2024/2025 eine Anpassung um 7,5 % empfohlen. Diese Anpassung wurde von der Verwaltung nicht vorgeschlagen, da die Anpassung für das Kindergartenjahr 2023/2024 erst zum 01.01.2024 umgesetzt wurde.
Für das Kindergartenjahr 2025/2026 wird erneut eine Erhöhung um 7,3 % empfohlen. Die Erhöhungen enthalten neben den allgemeinen Kostensteigerungen rückwirkend die tariflichen Kostensteigerungen. Mit der damaligen Empfehlung (vom 11.03.2024) sollten die Erhöhungen auf zwei Jahre verteilt werden. Wie bereits erwähnt, hat die Stadt Uhingen bisher auf einen großen Anteil der Empfehlung verzichtet. Eine Anpassung für das kommende Kindergartenjahr ist aber dringend geboten.
Festzustellen ist, dass sich der Abmangel für die Bereitstellung von Kinderbetreuungsplätzen, der aus allgemeinen Haushaltsmitteln finanziert werden muss, in Uhingen im Zeitraum 2016-2024 um 80 % erhöht hat. Waren im Jahr 2016 noch 3,257 Mio. € aus dem Kernhaushalt zu finanzieren, beträgt das Defizit im Jahr 2024 bereits 5,873 Mio. €. Die Personalkosten machen dabei die mit Abstand größte Einzelposition aus. Im Haushalt 2025 entfallen 39 % des Gesamtpersonalaufwands auf den Bereich der städtischen Betreuungseinrichtungen.
Der Kostendeckungsgrad der Betreuungsgebühren an den Gesamtaufwendungen liegt in Uhingen seit Jahren deutlich unter dem angestrebten Deckungsziel von 20 %.
Die ausgelassenen Gebührenanpassungen macht nun erneut einen gegenüber den Empfehlungen größeren Anpassungsschritt erforderlich, um den Anschluss an diese wiederherzustellen und die entstandene Lücke verträglich mit den nächsten Anpassungen schließen zu können.
Wie bereits bei der vergangenen Gebührenerhöhung wurde weiter ein Zuschlag von 20 % bei einer Teilnutzung der Ganztagesbetreuungsmöglichkeit an nur 3 Tagen berücksichtigt. Rechnung getragen wird damit dem Umstand, dass bei dieser Teilnutzung des Ganztagesangebots für den Träger die Betriebskosten (vor allem Personal-, Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten) dennoch in voller Höhe entstehen. Mit dem Zuschlag werden diese Kosten in der Gebühr abgebildet.
Zum Stand 2024 betrug das vereinnahmte Gebührenaufkommen bei den städtischen Betreuungseinrichtungen 937.442,50 € (vorläufiges Ergebnis). Auf Basis einer beantragten Gebührenerhöhung von durchschnittlich 22 % ergeben sich für den Haushalt damit Gebührenmehreinnahmen von jährlich rd. 200.000 €. Im Bereich der kirchlichen Träger ist auf Basis des bisherigen Gebührenvolumens 2023 von 130.000 € mit Gebührenmehreinnahmen von insgesamt knapp 30.000 € zu rechnen. Der städtische Abmangel wird sich entsprechend der vertraglichen Regelungen mit den kirchlichen Trägern hierdurch um ca. 13.500 € reduzieren.
Das Angebot einer bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Kinderbetreuung ist für die Stadt Uhingen eine enorme Herausforderung.
Mit den gemeinsamen Empfehlungen der kommunalen und kirchlichen Vertreter zur Höhe der Elternbeiträge wird dabei ein Rahmen gegeben, der im kirchlichen Bereich verbindlich erklärt ist. Bei der Antragsstellung von Zuschussanträgen wie z. B. für den Ausgleichstock wird darauf geachtet, dass die Gemeinden die in den gemeinsamen Empfehlungen vorgeschlagenen Gebühren erheben. Die gemeinsamen Empfehlungen stellen damit Richtsätze dar, von denen Gemeinden bei entsprechend guter Ertragskraft im Ergebnishaushalt auch abweichen können.
Der Ergebnishaushalt des Haushaltsplans der Stadt Uhingen 2025 weist im Planjahr und der mittelfristigen Finanzplanung allerdings ein Defizit im ordentlichen Ergebnis aus. Das Landratsamt Göppingen hat daher bei der Genehmigung des Haushaltsplans darauf hingewiesen, dass künftig die Einnahmenseite verstärkt im Fokus stehen muss, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen. Es wird auf den Einnahmebeschaffungsgrundsatz des § 78 Abs. 2 GemO (Gemeindeordnung) hingewiesen. Danach hat die Gemeinde die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Erträge und Einzahlungen soweit vertretbar und geboten aus Entgelten (z. B. Verwaltungs- und Benutzungsgebühren), im Übrigen aus Steuern, zu beschaffen, soweit die sonstigen Erträge und Einzahlungen nicht ausreichen.
Die bisherige Praxis einer gegenüber den gemeinsamen Empfehlungen zurückbleibenden Gebührenfestsetzung ist im Hinblick auf die für einen ausgeglichen Haushalt erforderlichen Schritte nicht mehr aufrechtzuerhalten, da die dargestellten jährlichen Mehrerlöse bzw. Minderaufwendungen dringend für eine Haushaltskonsolidierung benötigt werden.
Bürgermeister Wittlinger führte weiter aus, dass dem Gemeinderat und der Stadtverwaltung die Kinderbetreuung sehr am Herzen liegt. Daher habe man in wirtschaftlich guten Zeiten in diesem Bereich sehr viel investiert und die Elternbeiträge trotzdem nicht erhöht. Der Kindergartenbereich ist daher mit Abstand der größte Kostenanteil im Haushaltsplan. Im Jahr 2025 sind im Haushaltsplan 8,4 Mio. Euro vorgesehen. Der Verzicht auf weitere Elternbeiträge geht rein mathematisch nicht spurlos vonstatten. Entweder muss der Betrag von anderen Bereichen wie z. B. Schulen, Kultur oder Bäderbetrieben erbracht werden oder im Kindergartenbereich selbst müssen Einsparungen erfolgen, was die Stadtverwaltung vermeiden möchte. Abschließend erinnerte der Schultes den Gemeinderat:
Die Elternbeiträge liegen aktuell bei 940.000 Euro (ca. 11 %). Der prozentuale Anteil würde nach der Erhöhung auf 13 % ansteigen, wodurch die Gebühren weiterhin deutlich unter den geforderten 20 % liegen würden. Vor allem aufgrund der verschlechterten wirtschaftlichen Lage kann die Stadtverwaltung ein erneutes Aussetzen der empfohlenen Erhöhung nicht vorschlagen.
Bürgermeister Wittlinger argumentierte zudem, dass ein gebührenfreier Kindergarten aufgrund der fehlenden Zuständigkeit nicht von einzelnen Kommunen eingeführt werden kann, da dies Aufgabe des Landes ist.
Die SPD machte auf das vielfältige und qualitativ hochwertige Angebot der Uhinger Kindergärten aufmerksam, bemängelte jedoch den Beschluss des Neubaus des Sparwieser Kindergartens, durch welchen Kosten eingespart werden könnten. Zudem sprach die SPD sich dafür aus, dass die Personalkosten, wie an den Schulen, vom Land getragen und dadurch der Regelkindergarten kostenfrei angeboten werden sollen.
Durch die AfD wurde die Erhöhung abgelehnt. Stattdessen wurde vorgeschlagen, die zusätzlichen Kosten durch Streichung anderer Haushaltspositionen einzusparen. Die AfD stellte daher den Antrag, „die geplante Erhöhung der Kindergartengebühren nicht zu beschließen und stattdessen zu prüfen, wie die Finanzierung sichergestellt werden kann“.
Seitens des B90/Die Grünen wurde sich aufgrund der Finanzlage der Stadt für die Erhöhung der Gebühren, jedoch zu einem geringeren Prozentsatz, ausgesprochen.
Seitens der UBU wurde die Erhöhung der Gebühren als nicht familiengerecht bezeichnet und die Meinung vertreten, dass an anderen Stellen gespart und ggf. auch die Leistungen in den Kindertageseinrichtungen gekürzt werden müssen, um diese bezahlbar zu gestalten. Die UBU stellte daher den Antrag, dass „in der Sitzung kein Beschluss zu fassen ist. Stattdessen sind eine Prüfung und erträgliche Erhöhung im Haushalt 2026 vorzunehmen. Die entsprechenden Einsparpotenziale müssen im Vorhinein erarbeitet werden.“
Bürgermeister Wittlinger klärte auf, dass die Einsparvorschläge der AfD keine nachhaltige Lösung seien, da die Kindergartenkosten jedes Jahr anfallen, die Einsparvorschläge der AfD jedoch nur einmalige Investitionen betreffen. Schon nächstes Jahr müssten neue, zusätzliche Einsparungen gebracht werden.
Die CDU beantragte, „von der Empfehlung der Spitzenverbände um 7 % abzuweichen und im Jahr 2026 eine erneute Erhöhung um 7 % vorzunehmen.“
Seitens der FWV wurde sich ebenfalls für die Beschlussfassung zur Erhöhung der Gebühren ausgesprochen, da diese ebenfalls befürchten, dass in den kommenden Jahren eine noch gravierendere, verpflichtende Erhöhung folgen könne. Nur durch Zustimmung zur Erhöhung der Gebühren könne der gute Standard der Uhinger Kindergärten aufrechterhalten werden. Jedoch wurde die Kurzfristigkeit der Erhöhung zum 01.09.2025 kritisiert, da diese besonders für sozial schwächere Familien eine erhebliche Belastung darstelle. Aus diesem Grund wurde angeregt, diese Familien weniger stark zu belasten.
Durch die FDP/UB wurde sich gegen eine Kürzung der Leistungen als Alternative für die Gebührenerhöhung ausgesprochen, da diese schwerwiegende Folgen für den schulischen Werdegang der Kinder haben könnte.
Nach einer kurzen Beratungspause schlug Bürgermeister Wittlinger vor, die Anpassung der Gebühren, wie seitens der CDU beantragt, in zwei Schritten vorzunehmen. Die Reduzierung der Erhöhung soll jedoch 7,3 % betragen. Die dadurch entstehende Erhöhung entspräche dann der Empfehlung der Spitzenverbände zum 01.09.2024.
Der Antrag der AfD-Fraktion, die geplante Erhöhung der Kindergartengebühren nicht zu beschließen und stattdessen zu prüfen, wie die Finanzierung sichergestellt werden kann, wurde bei 9 Ja-Stimmen (5 UBU, 4 AfD), und 4 Enthaltungen (1 FWV, 3 CDU) mit einer Mehrheit von 20 Gegenstimmen (7 FWV, 3 CDU, 5 SPD, 2 B90/Die Grünen, 2 FDP/UB, 1 BM) abgelehnt.
Der Antrag der UBU-Fraktion, die Beschlussfassung zu verschieben und stattdessen einen Prüfauftrag an die Verwaltung zu vergeben, wurde bei 9 Ja-Stimmen (5 UBU, 4 AfD) und 3 Enthaltungen (1 FWV, 2 CDU) mit 21 Gegenstimmen (7 FWV, 4 CDU, 5 SPD, 2 B90/Die Grünen, 2 FDP/UB, 1BM) mehrheitlich abgelehnt.
Der modifizierte Antrag der CDU-Fraktion, die Kindergartengebühren gemäß der Empfehlung der Spitzenverbände mit einer Reduzierung um 7,3 % zum 01.09.2025 zu erhöhen, wurde bei 15 Gegenstimmen (5 SPD, 5 UBU, 4 AfD, 1 B90/Die Grünen) sowie einer Enthaltung (FWV) mit 17 Ja-Stimmen (7 FWV, 6 CDU, 1 B90/Die Grünen, 2 FDP/UB, 1 BM) mehrheitlich beschlossen.
Die entsprechende Änderung und Verabschiedung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Uhingen wurde bei 13 Gegenstimmen (4 SPD, 5 UBU, 4 AfD) und 3 Enthaltungen (1 FWV, 1 SPD, 1 B90/Die Grünen) mit einer Mehrheit von 17 Ja-Stimmen (7 FWV, 6 CDU, 1 B90/Die Grünen, 2 FDP/UB, 1 BM) angenommen.
Die zum 25.07.2025 in Kraft getretene Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Uhingen kann im Ratsinformationssystem der Stadt Uhingen auf der Homepage der Stadt Uhingen sowie im Mitteilungsblatt aus der KW 31 eingesehen werden.
Der Tagesordnungspunkt wurde aufgrund der fortgeschrittenen Zeit abgesetzt.
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 30.01.2018 entschieden, dass Gemeinden bei ihren Regiebetrieben Rücklagen bilden dürfen. Anders als bei Eigenbetrieben, die zum Sondervermögen gehören, sind Regiebetriebe Teil des gesamten Gemeindevermögens. Im Schreiben vom 28.01.2019 konkretisiert nun das Bundesministerium für Finanzen (BMF) dazu, dass anhand objektiver Umstände nachvollzogen und überprüft werden können muss, dass der handelsrechtliche Gewinn durch Stehenlassen dem Regiebetrieb als Eigenkapital zur Verfügung stehen soll. Als solcher objektiver Umstand reicht ein Beschluss des zuständigen Gremiums der Trägerkörperschaft aus.
Eine zulässige Rücklagenbildung liegt gemäß Rdnr. 35 / 37 des vorgenannten BMF-Schreibens auch bei einer Mittelreservierung für betriebliche Zwecke vor. Diese beschränken sich im Falle einer Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft jedoch auf regelmäßig geplante Erhöhungen der Kommanditeinlage.
Der Anfall von Kapitalertragsteuer auf Jahresgewinne könnte reduziert, bzw. u.U. ganz vermieden werden, wenn der Gewinn für das Wirtschaftsjahr im Betrieb verbleiben soll. Sollten sich dann in künftigen Jahren Verluste aus der Beteiligung ergeben und sich damit der positive Bestand der Neurücklagen vermindern oder sogar negativ sein, könnte dann auf das steuerliche Einlagenkonto zurückgegriffen werden.
Durch die vorhandene Dynamik am Strommarkt könnten durchaus in den folgenden Jahren auch Verluste möglich sein. Daher schlägt die Verwaltung analog der Vorjahre vor, den handelsrechtlichen Jahresgewinn 2024 im Betrieb stehenzulassen, um wirksam eine ansonsten entstehende Kapitalertragssteuerpflicht zu vermeiden.
Seitens der SPD wurde sich nach der Höhe des Ausfallrisikos sowie dem Zeitpunkt der Auszahlung erkundigt.
Stadtkämmerin Vater teilte daraufhin mit, dass für das Jahr 2024 115.244,13 € an die Stadt ausgeschüttet werden. Die Verzinsung des Gesellschafterdarlehens betrage 26.434,26 € für das Jahr 2024. Das Ausfallrisiko ist bei einer solchen Investition immer gegeben, da in den vergangenen Jahren die Verzinsung sowie die Ausschüttung immer zuverlässig erfolgten, wird das Risiko als eher gering gewertet.
Bürgermeister Wittlinger teilte ergänzend mit, dass die Stadt entschieden habe die Stromnetze nicht Rekommunalisierung zu wollen, weshalb sie als T-Gesellschafter in die Neckar Netze eingestiegen ist.
Bei 3 Gegenstimmen (SPD) wurde mit einer Mehrheit von 30 Ja-Stimmen beschlossen, dass der handelsrechtliche Jahresgewinn 2024 des Regiebetriebs „Beteiligung der Stadt Uhingen an der Neckar Netze Bündelgesellschaft T GmbH & Co. KG“ dem Betrieb durch Stehenlassen als Eigenkapital zur Verfügung stehen soll, in dem er der Allgemeinen Rücklage in der Bilanz des Regiebetriebes zugeführt wird.
Die eingegangenen Spenden wurden einstimmig angenommen:
Sachspende in Höhe von 310,61 € für die Feuerwehr Sparwiesen und zwei Geldspenden in Höhe von 650,00 € jeweils für die Feuerwehr Uhingen.
Der Vorsitzende bedankte sich bei allen Spendern.
Hauptamtsleiter Malcher teilte mit, dass der Gemeinderat in seiner letzten, nichtöffentlichen Sitzung beschlossen hat, Herrn Andreas Kling für die Abteilungsleitung Grundstücksangelegenheiten anzustellen. Herr Kling wird ab 01.10.2025 für die Stadtverwaltung Uhingen tätig sein.