Seit dem 1. Juli 2025 arbeitet Lukas Anger beim Verbandsbauamt. Bürgermeister Matthias Kreuzinger nutzte die Gelegenheit, den neuen Mitarbeiter zu Beginn der letzten Gemeinderatssitzung vor der Sommerpause vorzustellen.
Der Verbandstechniker stellte seine berufliche Laufbahn vor. Nach einer Lehre zum Zimmermann arbeitete er sieben Jahre in dem Beruf, bevor er in den vergangenen drei Jahren bei der Stadt Uhingen in der Hochbauabteilung für die Gebäudeunterhaltung zuständig war. Verantwortung trug er außerdem für den Hausmeisterpool.
Beim Gemeindeverwaltungsverband Voralb arbeitet er sich derzeit in das Fachgebiet Tiefbau ein. Außerdem ist er für die energetische Sanierung von Gebäuden verantwortlich. Gefördert wird seine Stelle durch das Programm Klimaschutz plus. Der Klimaschutz bildet einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit.
Einmütig stimmte der Gemeinderat den neuen Vereinsförderrichtlinien zu, die ab dem Jahr 2026 gelten. Diese wurden zuletzt im Jahr 1999 angepasst. Die Förderung wird insgesamt umgebaut, vereinfacht und von den absoluten Beträgen auch angehoben, pro Mitglied, insbesondere im Kinder- und Jugendbereich. Für erwachsene Mitglieder erhalten die Vereine 1,20 Euro jährlich (bisher 1,02 Euro), für Kinder und Jugendliche 20 Euro (bisher 12,78 Euro). Jeder Verein erhält außerdem eine pauschale Grundförderung in Höhe von 165 Euro, wovon insbesondere kleinere Vereine profitieren. Dafür fallen bisherige Einzelzuschüsse weg; dies bedeutet eine Entbürokratisierung. Zusätzlich wird die Grenze für einen Investitionskostenzuschuss von 25 % von bislang 1000 auf 2500 Euro Mindestförderung angehoben. Diese wurde in den vergangenen Jahren nie voll ausgeschöpft. Zudem werden die Kosten für die Anmietung von Sport- und Übungsanlagen nicht mehr wie bisher zu 100, sondern zu 65 % ersetzt. Die jährlichen Beträge für die Vereinsförderung steigen von derzeit 51.000 auf 68.000 Euro. Zu berücksichtigen dabei ist, dass die Lebenshaltungskosten und die Inflation seit der letzten Erhöhung vor 26 Jahren deutlich angestiegen sind.
Dafür werden die Vereine stärker in die Pflicht genommen und müssen die Zahl ihrer Mitglieder künftig jährlich zum 31. März melden. Die Vereinsförderung ist eine Freiwilligkeitsleistung der Gemeinde und an die Haushaltssituation und die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde gebunden.
Der Gemeinderat hatte sich im Rahmen einer Klausurtagung im Frühjahr 2025 bereits ausführlich mit der Neuregelung befasst. Wie der Mitarbeiter der Verbandskämmerei, Jan Schneider, berichtete, nehmen derzeit 19 Vereine die Förderung in Anspruch. Die Erhöhung kommt 3.600 Mitgliedern, darunter 1.100 Kindern und Jugendlichen, zugute.
Bürgermeister Kreuzinger betonte, dass die Vereinsarbeit in Heiningen ein hohes Niveau hat und das Rückgrat der Gesellschaft und des Gemeindelebens bildet. Angesichts einer Gesamteinwohnerzahl von 5.200 sind 3.600 Mitglieder eine beachtliche Zahl, wobei es sicher Mehrfachmitgliedschaften gibt. Der Vorsitzende machte deutlich, dass es sich bei der Vereinsförderung um eine freiwillige Aufgabe handelt, die bei einer negativen Entwicklung der Gemeindefinanzen kritisch überprüft werden muss. „Alle Vereine profitieren von dem ausgewogenen Vorschlag“, so Bürgermeister Kreuzinger. Er hätte sich allerdings gewünscht, dass der eine oder andere Vereinsvertreter bei der Beratung dieses Themas in der Gemeinderatssitzung anwesend gewesen wäre.
Alle drei Wählerlisten begrüßten die Neuregelung als ausgewogen, sowohl in der Höhe als auch angesichts der Entbürokratisierung. „Für kleine Vereine zählt jeder Cent“, so die Vertreterin der Freien Bürgerliste/CDU. Eine Vertreterin der Frauenliste betonte, dass der Schwerpunkt auf der Kinder- und Jugendförderung begrüßt werde. Die Freie Wählerliste betonte, dass neben der direkten Vereinsförderung eine wesentlich größere indirekte Förderung durch das Vorhalten von Sportanlagen besteht. Der Hoffnung wurde Ausdruck gegeben, dass die Vereine sich gegenüber der Gemeinde beispielsweise durch ein erhöhtes Engagement bei der 800-Jahr-Feier im Jahr 2028 revanchieren.
Es wurde angeregt, die Anmietung von Sport- und Übungsanlagen, wofür künftig ein Zuschuss von bis zu 65 % der Kosten gewährt wird, bei der Gemeinde vorab anzumelden.
Bürgermeister Kreuzinger griff diese Anregung auf und ergänzte den Entwurf der Richtlinien zur Vereinsförderung entsprechend.
Auf der Homepage sind die neuen Richtlinien veröffentlicht. Die Vereine werden zusätzlich angeschrieben.