Gemeinderat

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats am 28. Juli 2025

Verbandstechniker Lukas Anger stellte sich vor Seit dem 1. Juli 2025 arbeitet Lukas Anger beim Verbandsbauamt. Bürgermeister Matthias Kreuzinger nutzte...

Verbandstechniker Lukas Anger stellte sich vor

Seit dem 1. Juli 2025 arbeitet Lukas Anger beim Verbandsbauamt. Bürgermeister Matthias Kreuzinger nutzte die Gelegenheit, den neuen Mitarbeiter zu Beginn der letzten Gemeinderatssitzung vor der Sommerpause vorzustellen.

Der Verbandstechniker stellte seine berufliche Laufbahn vor. Nach einer Lehre zum Zimmermann arbeitete er sieben Jahre in dem Beruf, bevor er in den vergangenen drei Jahren bei der Stadt Uhingen in der Hochbauabteilung für die Gebäudeunterhaltung zuständig war. Verantwortung trug er außerdem für den Hausmeisterpool.

Beim Gemeindeverwaltungsverband Voralb arbeitet er sich derzeit in das Fachgebiet Tiefbau ein. Außerdem ist er für die energetische Sanierung von Gebäuden verantwortlich. Gefördert wird seine Stelle durch das Programm Klimaschutz plus. Der Klimaschutz bildet einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit.

Die Vereinsförderung wird ab dem Jahr 2026 auf neue Beine gestellt

Einmütig stimmte der Gemeinderat den neuen Vereinsförderrichtlinien zu, die ab dem Jahr 2026 gelten. Diese wurden zuletzt im Jahr 1999 angepasst. Die Förderung wird insgesamt umgebaut, vereinfacht und von den absoluten Beträgen auch angehoben, pro Mitglied, insbesondere im Kinder- und Jugendbereich. Für erwachsene Mitglieder erhalten die Vereine 1,20 Euro jährlich (bisher 1,02 Euro), für Kinder und Jugendliche 20 Euro (bisher 12,78 Euro). Jeder Verein erhält außerdem eine pauschale Grundförderung in Höhe von 165 Euro, wovon insbesondere kleinere Vereine profitieren. Dafür fallen bisherige Einzelzuschüsse weg; dies bedeutet eine Entbürokratisierung. Zusätzlich wird die Grenze für einen Investitionskostenzuschuss von 25 % von bislang 1000 auf 2500 Euro Mindestförderung angehoben. Diese wurde in den vergangenen Jahren nie voll ausgeschöpft. Zudem werden die Kosten für die Anmietung von Sport- und Übungsanlagen nicht mehr wie bisher zu 100, sondern zu 65 % ersetzt. Die jährlichen Beträge für die Vereinsförderung steigen von derzeit 51.000 auf 68.000 Euro. Zu berücksichtigen dabei ist, dass die Lebenshaltungskosten und die Inflation seit der letzten Erhöhung vor 26 Jahren deutlich angestiegen sind.

Dafür werden die Vereine stärker in die Pflicht genommen und müssen die Zahl ihrer Mitglieder künftig jährlich zum 31. März melden. Die Vereinsförderung ist eine Freiwilligkeitsleistung der Gemeinde und an die Haushaltssituation und die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde gebunden.

Der Gemeinderat hatte sich im Rahmen einer Klausurtagung im Frühjahr 2025 bereits ausführlich mit der Neuregelung befasst. Wie der Mitarbeiter der Verbandskämmerei, Jan Schneider, berichtete, nehmen derzeit 19 Vereine die Förderung in Anspruch. Die Erhöhung kommt 3.600 Mitgliedern, darunter 1.100 Kindern und Jugendlichen, zugute.

Bürgermeister Kreuzinger betonte, dass die Vereinsarbeit in Heiningen ein hohes Niveau hat und das Rückgrat der Gesellschaft und des Gemeindelebens bildet. Angesichts einer Gesamteinwohnerzahl von 5.200 sind 3.600 Mitglieder eine beachtliche Zahl, wobei es sicher Mehrfachmitgliedschaften gibt. Der Vorsitzende machte deutlich, dass es sich bei der Vereinsförderung um eine freiwillige Aufgabe handelt, die bei einer negativen Entwicklung der Gemeindefinanzen kritisch überprüft werden muss. „Alle Vereine profitieren von dem ausgewogenen Vorschlag“, so Bürgermeister Kreuzinger. Er hätte sich allerdings gewünscht, dass der eine oder andere Vereinsvertreter bei der Beratung dieses Themas in der Gemeinderatssitzung anwesend gewesen wäre.

Alle drei Wählerlisten begrüßten die Neuregelung als ausgewogen, sowohl in der Höhe als auch angesichts der Entbürokratisierung. „Für kleine Vereine zählt jeder Cent“, so die Vertreterin der Freien Bürgerliste/CDU. Eine Vertreterin der Frauenliste betonte, dass der Schwerpunkt auf der Kinder- und Jugendförderung begrüßt werde. Die Freie Wählerliste betonte, dass neben der direkten Vereinsförderung eine wesentlich größere indirekte Förderung durch das Vorhalten von Sportanlagen besteht. Der Hoffnung wurde Ausdruck gegeben, dass die Vereine sich gegenüber der Gemeinde beispielsweise durch ein erhöhtes Engagement bei der 800-Jahr-Feier im Jahr 2028 revanchieren.

Es wurde angeregt, die Anmietung von Sport- und Übungsanlagen, wofür künftig ein Zuschuss von bis zu 65 % der Kosten gewährt wird, bei der Gemeinde vorab anzumelden.

Bürgermeister Kreuzinger griff diese Anregung auf und ergänzte den Entwurf der Richtlinien zur Vereinsförderung entsprechend.

Auf der Homepage sind die neuen Richtlinien veröffentlicht. Die Vereine werden zusätzlich angeschrieben.

Neue Benutzungsordnung für kommunale Spiele und Bolzplatz als Satzung

Einstimmig billigte der Gemeinderat die neue Benutzungsordnung, die künftig für Spiel- und Bolzplätze in der Gemeinde gilt.

Anlass für die neue Regelung ist insbesondere der neue Bolzplatz am Reuschwald beim TSV-Sportplatz. Dieser wird demnächst fertiggestellt und soll der Öffentlichkeit übergeben werden. Wie Mitarbeiterin Silke Weisbarth ausführte, waren die Bestimmungen zur Nutzung der Spielplätze bisher in der Allgemeinen polizeilichen Umweltschutzverordnung geregelt. Diese ist veraltet und muss überarbeitet werden. Die Verwaltung schlug dem Gemeinderat vor, Bestimmungen über Spiel- und Bolzplätze aus der Polizeiverordnung herauszulösen und als Satzung zu regeln. Hier hat die Gemeinde einen größeren Gestaltungsspielraum.

Aufgrund der Rechtsprechung gibt es für Kinderspielplätze keine Mittagspause mehr, für Bolzplätze dagegen schon. Schließlich stellt Kinderlärm keine schädliche Umwelteinwirkung mehr dar. Neu ist, dass Spielgeräte bis zum Alter von 14 Jahren benutzt werden dürfen.

Die Verwaltung nahm in den Satzungsentwurf weitere Einrichtungen auf, die neu gebaut sind oder erst noch entstehen:

Einrichtung

Altersbeschränkung

Bolzplatz am Reuschwald

Kinder und Jugendliche bis zum 17. Lebensjahr und deren Erziehungsberechtigte

Calisthenics-Anlage am Reuschwald

Kinder, Jugendliche und Erwachsene ab 12 Jahren bzw. ab einer Mindestgröße von 1,40 m

Radparcours im Reuschwald

Kinder und Jugendliche vom 6. bis zum 17. Lebensjahr

Geräte am Fitnesspfad im Reuschwald

Kinder ab dem 12. Lebensjahr bzw. ab einer Mindestgröße von 1,40 m und Erwachsene

Silke Weisbarth betonte, dass die Satzung, wie bisher die Polizeiverordnung, dazu dient, auf gültige Regelungen hinzuweisen, ohne bei kleineren Verstößen unmittelbar Bußgelder zu verhängen. Die Regelung hilft auch dem Gemeindevollzugsbediensteten, sich auf die Benutzungsordnung zu berufen und auf ein geordnetes Verhalten hinzuweisen.

Von der Frauenliste wurde die Benutzungsordnung begrüßt. Es wurde darum gebeten, insbesondere das Mitbringen von Hunden auf Spiel- und Bolzplätze zu kontrollieren. Auch das Bekleben von Schildern, was in letzter Zeit überhandgenommen hat, ist geregelt, wobei Verursacher schwer zu ermitteln sind.

Die Satzung ist im Mitteilungsblatt und auf der Homepage der Gemeinde Heiningen veröffentlicht.

Erstellung einer Rohrnetzberechnung für das Trinkwassernetz

Der Gemeinderat stimmte der Vergabe eines Auftrags zur Rohrnetzberechnung für das Trinkwassernetz einmütig zu. Den Auftrag erhielt das Planungsbüro Fritz Planung GmbH, Bad Urach, zum Angebotspreis von 20.813,10 Euro brutto.

Wie Bürgermeister Kreuzinger erläuterte, dient die Berechnung der Versorgungssicherheit. Betrachtet werden müssen Spitzenlastfälle, Stagnationsgefahren und Feuerlöschfälle. Bisher hat sich die Gemeinde auf die Erfahrungswerte ehemaliger Wassermeister verlassen, was nicht mehr ausreichend ist. Auch der Zweckverband Eis länger Wasserversorgung verfügt nicht über das entsprechende Know-how.

Verbandskämmerer Lothar Stuiber informierte, dass die nötigen Haushaltsmittel im laufenden Jahr zur Verfügung stehen.

Er berichtete ergänzend über den Stand beim Wasserzählertausch. Die größte Zahl der Wasseruhren wurde ausgetauscht. An manchen Standorten gibt es aufgrund von korrodierten Leitungen, Hausanschlüssen, die aufgrund von Korrosion nicht abstellbar waren, oder fehlenden Bügeln noch Verzögerungen.

Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Heiningen wurde einstimmig festgestellt

Der Mitarbeiter der Verbandskämmerei, Jan Schneider, stellte das Ergebnis des Haushaltsjahres 2023 vor. Erfreulich ist, dass sich das ordentliche Ergebnis im Vergleich zum Haushaltsplanansatz 2023 deutlich verbessert hat. Nachfolgend sind die Schwerpunkte des Ergebnisses übersichtlich dargestellt:

Ergebnisrechnung:

  • negatives ordentliches Ergebnis: -89.682,08 Euro (Vgl. Planung: -416.672,00 Euro)
  • positives Sonderergebnis: 470.969,79 Euro (Vgl. Planung: 0 Euro)

Behandlung der Ergebnisse:

  • negatives ordentliches Ergebnis kann durch Ergebnisrücklage in voller Höhe ausgeglichen werden (neuer Stand: 975.831,52 Euro)
  • positives Sonderergebnis wird der Sonderergebnisrücklage zugeführt (neuer Stand: 1.007.129,05 Euro)

Verbesserungen Ergebnishaushalt:

  • Mehrerträge aus Verkauf und bei den Benutzungsgebühren und ähnlichen Entgelten
  • Wenigeraufwendungen bei der Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen und der Unterhaltung des beweglichen Vermögens
  • Insgesamte Verbesserung durch diese Positionen: 362.665,23 Euro

Ergebnisse wirtschaftlicher und wichtiger Einrichtungen sowie Gebührenhaushalte

  • Kindergärten mit einem Kostendeckungsgrad von 41 % (Zuweisungen mit eingerechnet)
  • Wasserversorgung mit einem Kostendeckungsgrad von 98 %
  • Abwasserbeseitigung mit einem Kostendeckungsgrad von 97 %
  • Erträge aus öffentl.-rechtl. Gebühren insgesamt: 1.529.663,11 Euro (Vgl. Planung: 1.363.163,00 Euro)

Finanzrechnung:

  • Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung bei 1.215.166,64 Euro (Vgl. Planung: 767.791,00 Euro)
  • Zahlungsmittelüberschuss aus Investitionstätigkeit bei 424.361,33 Euro (Vgl. Planung: - 972.039,00 Euro)
  • Finanzierungsmittelbedarf bei -142.678,00 Euro (Vgl. Planung: -142.678,00 Euro)
  • Anfangsbestand an Zahlungsmitteln: 3.247.075,73 Euro
  • Endbestand an Zahlungsmitteln: 4.738.170,62 Euro

Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit:

  • Ermächtigungsübertragungen in 2024 bei Elektroinstallationen Digitalpakt Schule (8.000 Euro) und bei der Erneuerung des Belags des Kunstrasenplatzes (240.000 Euro)

Schuldenstand:

  • Schuldenstand zum 31.12.2022: 2.693.916,00 Euro (526 Euro/Einw.)
  • Schuldenstand zum 31.12.2023: 2.551.238,00 Euro (498 Euro/Einw.)
  • vorl. Schuldenstand zum 31.12.2024: 2.851.206,00 Euro (557 Euro/Einw.)

Bilanz:

Aktivseite

  • Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte liegen bei 4.243.197,41 Euro (Vorjahr: 4.503.680,12 Euro)
  • Anlagen im Bau liegen bei 177.982,70 Euro (Vorjahr: 321.837,31 Euro)
  • Liquide Mittel bei 4.738.820,62 Euro (Vorjahr: 3.247.725,73 Euro)

Passivseite

  • Rücklagen aus Überschüssen des ordentl. Ergebnisses: 975.831,52 Euro (Vorjahr: 1.065.513,60 Euro)
  • Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses: 1.007.129,05 Euro (Vorjahr: 536.159,26 Euro)
  • Gebührenüberschussrückstellungen konnten reduziert werden auf 74.195,82 Euro (Vorjahr: 140.815,73 Euro)
  • Bilanzsumme bei 40.379.821,25 Euro (Vorjahr: 39.687.160,05 Euro)

Pensionsrückstellungen beim KVBW:

  • Stand zum 31.12.2023: 2.000.183 Euro (Vorjahr: 1.931.297 Euro)

Bürgermeister Kreuzinger betonte, dass der Wenigeraufwand bei der Sanierung von Gebäuden zwar auf den ersten Blick positiv ist; allerdings lebt die Gemeinde angesichts des großen Gebäude- und Wohnungsbestandes von der Substanz. Künftig muss sie ein größeres Augenmerk auf die Sanierung von Gebäuden richten.

Verbandskämmerer Stuiber betonte, dass die Verbandsverwaltung angesichts des wieder verbesserten Personalbestandes im Vergleich zu zahlreichen anderen Kommunen derzeit mit der Aufarbeitung von Rückständen gut vorankommt.

Im Rechnungsjahr 2024 sah die Finanzlage nicht mehr ganz so gut aus; aufgrund der Wirtschaftslage ist ein Rückgang bei der Gewerbesteuer spürbar. Verbandskämmerer Stuiber kündigte an, den Entwurf für den Haushaltsplan 2026 noch im Jahr 2025 vorzulegen, weil Mittel beim Ausgleichsstock beantragt werden müssen. Im laufenden Jahr gibt es ebenfalls Rückgänge bei Gewerbe- und Einkommensteuer. Die Grundsteuer wurde 2025 erstmals auf der neuen Rechtsgrundlage erhoben. Wie Bürgermeister Kreuzinger berichtete, gibt es gegen den Grundsteuerbescheid einige Einsprüche. Im Herbst 2025 muss entschieden werden, ob die Einnahmen aus der Grundsteuer erhöht werden müssen.

Rückblick auf das Starenfest am 19. Juli 2025

Im Mitteilungsblatt der vergangenen Woche wurden bereits einige Fotos veröffentlicht.

Bürgermeister Kreuzinger zog ein positives Fazit vom Starenfest. Abgesehen von kleineren notwendigen Verbesserungen kann die Gemeinde und der Starenfest-Ausschuss ein sehr positives Fazit vom Festverlauf ziehen. So wurde der Standort der Bühne gelobt und auch die Anordnung der Tische, Bänke und Stände waren in Ordnung. Verbesserungsbedarf gibt es noch bei der Ausleuchtung des Marktplatzes in der Hofstraße und bei der Soundübertragung. Der Vorsitzende begrüßte besonders, dass es keine Einsätze in punkto Sicherheit gegeben hat. Er dankte allen Vereinen sowie den Mitarbeitern der Verwaltung und des Bauhofs. „Es hat sich wieder gezeigt, dass das Starenfest in die Ortsmitte gehört“, so Bürgermeister Kreuzinger.

Von der Freien Bürgerliste wurde dringend darum gebeten, im nächsten Jahr den Lageplan im Voralbblättle hinsichtlich seiner Lesbarkeit zu verbessern.

Bericht aus der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Voralb am 15. Juli 2025

Bürgermeister Kreuzinger informierte über folgende Beratungsergebnisse:

Der Jahresabschluss 2023 wurde festgestellt.

Im Rahmen der Arbeiten des Rechnungsabschlusses 2024 wurde die Übertragung von Ermächtigungen in das Jahr 2025 bewilligt. Dies sind insbesondere:

  • Sanierung Voralbbad, Restarbeiten
  • Bauhoflager neben dem neuen Wertstoffhof
  • Einnahmen aus dem Ausgleichsstock für die Sanierung der Voralbhalle.

Die Verbandskämmerei informierte über die Einführung von E-Rechnungen und E-Payment. Fazit der Verwaltung ist, dass E-Payment erst nach der Einführung von E-Rechnungen umgesetzt werden kann. Angesichts weiterer notwendiger Aufgaben wie die Umsetzung des § 2b des Umsatzsteuergesetzes sollen die umfangreichen Projekte erst in den Jahren 2026 und 2027 Schritt für Schritt begonnen werden. Eine Einführung kann nur gleichzeitig in Heiningen, Eschenbach und im Verband erfolgen. Mit Kosten in Höhe von 20.000 bis 30.000 Euro pro Modul ist zu rechnen.

Erscheinung
Voralb-Blättle – Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinden Eschenbach und Heiningen
NUSSBAUM+
Ausgabe 31/2025
von Gemeinde Heiningen
30.07.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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