Bekanntgaben aus der Verwaltung und Verschiedenes
Geschwindigkeitsanzeigen
Die Vorsitzende informierte darüber, dass die defekten Geschwindigkeitstafeln in der Backnanger Str./Friedhofstr., auf die in der Oktobersitzung hingewiesen wurden, inzwischen wieder funktionsfähig seien. Die defekte Batterie sei einige Tage später ausgetauscht worden.
Anfragen und Anregungen aus der Mitte des Gremiums
Führungszeugnisse Tagesmütter
Aus dem Gremium kam die Frage auf, warum bei der Gemeinde beantragte Führungszeugnisse für Tagesmütter entgegen der Zusicherung des Verbands selbst bezahlt werden müssten.
Frau Seitz sicherte zu, dies abzuklären.
Kurvenführung an der Alten Kirche
Ein Gemeinderat veranschaulichte durch Bilder, dass sich die Kurvenführung bei der Alten Kirche seit den abgeschlossenen Bauarbeiten an der Bushaltestelle ins Negative verändert habe. Durch den verbreiterten Gehweg habe sich die Kurvenführung verschlechtert, sodass bei der Ausfahrt aus der Friedhofstraße lange Fahrzeuge oder Lkw bis auf die Gegenfahrbahn ausscheren müssten. Seit Abschluss der Arbeiten sei zudem die gestrichelte Linie, die den Kurvenradius begrenzt, nicht geändert worden. Wenn man als Verkehrsteilnehmer der alten Linie folge, fahre man leicht auf die Bordsteinkannte auf.
Die Gemeindeverwaltung sicherte zu, dieses Thema bei der nächsten Baustellenbesprechung zu thematisieren. Auf die Situation sei schon hingewiesen worden, die jetzt spitzere Kurvenführung erfordere aber sicherlich auch eine gewisse Umgewöhnung, so die Vorsitzende.
Straßenbeleuchtung Heininger Straße
Aus dem Gremium wurde auf eine defekte Straßenlaterne in der Heininger Straße aufmerksam gemacht. Dies sei bereits bekannt und wurde der Syna gemeldet, informierte die Vorsitzende.
Parkplatz Turn- und Versammlungshalle
Ein Gemeinderat wies darauf hin, dass sich seit der begrenzten Parkdauer auf dem Parkplatz hinter der Turn- und Versammlungshalle die Parksituation im Vogelsang erheblich zugespitzt habe und sich seither dort auch schon ein Unfall ereignet hätte. Zudem wollte er wissen, ob ein Parkverbot infrage kommen würde.
Hauptamtsleiterin Frau Seitz berichtete, die Situation sei bekannt und werde verstärkt kontrolliert. Die Beschilderung am Parkplatz wurde bewusst gewählt, damit bei Veranstaltungen in der Turn- und Versammlungshalle Parkplätze zur Verfügung stehen. Zum vorgeschlagenen Parkverbot führte sie aus, dass man in Wohngebieten mit hohem Parkdruck möglichst viele Parkmöglichkeiten erhalten wolle, aber falls sich die Situation nicht verbessere, die Problematik bei der nächsten Verkehrsschau angesprochen werden müsste.
Bürgermeisterin Rall ergänzte, dass der Bereich auch bei der nächsten Befahrung mit der Feuerwehr zur Rettungswegkontrolle berücksichtigt würde.
Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2025 – Beschluss gem. § 51 Abs. 2 Landeswaldgesetz Baden-Württemberg
Gemäß § 51 Abs. 2 Landeswaldgesetz Baden-Württemberg hat die Gemeinde über den jährlichen Betriebsplan zu beschließen. Dazu begrüßte Bürgermeisterin Patrizia Rall Frau Wulfes und Herr Hamann, vom Forstamt Rems-Murr-Kreis, die den Sachvortrag hielten.
Insbesondere auf die Starkregenschäden auf den Waldwegen mit Rutschungen und Einrissen wurde hingewiesen. Es wurde empfohlen die Gräben und Dohlen freizuhalten. Wege sollen sich durch die richtige Profilierung selbst unterhalten.
Zur Artenvielfalt konnte im letzten Jahr eine Verbesserung festgestellt werden, da durch den erhöhten Lichteinfall – aufgrund von Schäden der Vorjahre – neue Bäume schneller gewachsen sind und sich die Insektenvielfalt erweitern konnte. Ebenso bei den Wildbeständen, da die wichtige Zusammenarbeit zwischen Jäger und Förster gut umgesetzt würde. Auch der Holzpreis sei gestiegen, da weniger Käferholz zu beseitigen war.
Anschließend stellte Herr Hamann die genauen Zahlen für den Gemeindewald Allmersbach im kommenden Jahr vor. Dabei erläuterte er die geplanten Hiebmeter und beschrieb die zukünftige Art der Forstpflege und notwendige Kultur- und Verkehrssicherungsmaßnahmen.
Nach einigen Verständnisfragen stimmte der Gemeinderat dem vorgelegten Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2025 gemäß § 51 Abs. 2 Landeswaldgesetz Baden-Württemberg einstimmig zu.
Forsteinrichtungserneuerung für den Gemeindewald Allmersbach im Tal 2024 bis 2033
Auch zu diesem Tagesordnungspunkt hielten Frau Wulfes und Herr Hamann den Sachvortrag.
Am 11.10.2024 fand zusammen mit den Gemeinderäten eine Waldbegehung statt, bei der an einzelnen Punkten aufgezeigt wurde, wie die Forsteinrichtungsplanung abläuft. Diese wird alle 10 Jahre erneuert. Aktuell für den Zeitraum 2024 - 2033. Dafür wurde eine Zustandserfassung des Waldes, also eine „Waldinventur“ durchgeführt. Außerdem erfolgte die Kontrolle des Betriebsvollzuges und der Waldentwicklung des vorangegangenen Forsteinrichtungszeitraums und die Forstbetriebsplanung für den neuen Forsteinrichtungszeitraum.
Ein Vertreter des Gremiums merkte an, dass bei der Waldbegehung darüber informiert worden sei, dass der Abbau von Totholz CO₂ ausstoße, was ja entgegen der CO₂-Speicherung stehe, die bei der Nutzung des Waldes gewollt sei. Aus diesem Grund wollte er wissen, ob auf Totholz nicht verzichtet werden könne und nur das nötigste für Biotope erhalten werden könne. Zudem erkundigte er sich, wann mit einem Alt- und Totholzkonzept zu rechnen sei. Frau Wulfes führte aus, dass das Alt- und Totholzkonzept noch nicht erstellt sei, Herr Hamann dies aber in der Praxis bereits seit Beginn seiner Tätigkeit umsetze. Gerne werde die zugehörige Karte im kommenden Jahr vorgestellt.
Nach der Klärung weiterer Rückfragen zu verschieden Aspekten der ökologischen Funktion des Waldes fasste der Gemeinderat einstimmig den Beschluss der Forsteinrichtungserneuerung für den Gemeindewald Allmersbach im Tal im Zeitraum 2024 - 2033.
Bebauungsplan "Bildäcker Kindergarten"
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte die Vorsitzende Herrn Gutscher vom Büro Roosplan, der zuerst einen allgemeinen Informationsteil über die Art von Bebauungsplanverfahren sowie über das Verfahren an sich hielt und danach genaueres zum Projekt vortrug.
In der Gemeinderatsitzung vom 30.01.2023 wurde der Grundsatzbeschluss über den Bau des Kindergartens Bildäcker gefasst. Hierfür muss der Gemeinderat eine baurechtliche Grundlage schaffen, den Bebauungsplan „Bildäcker Kindergarten“.
Der Architektenentwurf, für den sich das Fachgremium und später auch der Gemeinderat entschieden hatte, sieht den Neubau einer viergruppigen Einrichtung und eine Verlegung von Parkplätzen vor. Insgesamt werden durch den Umbau 90 Stellplätze geschaffen, effektiv kommen 22 Parkplätze zum bereits vorhandenen genehmigten Bestand auf dem Sportgelände hinzu. Die Vorsitzende bestätigte auf Nachfrage, dass die bestehende Wendemöglichkeit erhalten bleibe, ebenso seien die vorgesehenen Zaunhöhen nach den Vorgaben der Unfallkasse Baden-Württemberg ausreichend.
Nach einer weiteren Rückfrage zum Umgang mit dem Artenschutz fasste der Gemeinderat einstimmig den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Bildäcker Kindergarten“ und beauftragte gleichzeitig die Gemeindeverwaltung mit der Durchführung der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 13 Abs. 2 BauGB.
Neufassung der Betriebssatzung für die Wasserversorgung der Gemeinde Allmersbach im Tal
Die Vorsitzende führte zu diesem Tagesordnungspunkt ins Thema ein. Die aktuelle Betriebssatzung für die Wasserversorgung der Gemeinde Allmersbach im Tal stammt aus dem Jahr 1994. Geänderte Regelungen zur Wirtschaftsführung und zur Satzung wurden redaktionell angepasst. Eine Ergänzung um Wirtschaftsführung/Rechnungswesen auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) soll erfolgen. Ebenso wie die Anpassung der Höhe des Stammkapitals des Eigenbetriebs. Zudem sollen DM Beträge in EURO Beträge geändert werden.
Nach Verständnisfragen an den Leiter des Finanzwesens Herr Hoffmann fasste der Gemeinderat einstimmig den Beschluss über die Neufassung der Betriebssatzung für die Wasserversorgung der Gemeinde Allmersbach im Tal.
Anpassung der Wasserversorgungssatzung zum 01.01.2025
Bürgermeisterin Patrizia Rall ging auf die Anpassung der Wasserversorgungssatzung ein. Eine neue Kalkulation wurde hierzu erstellt, bei der eine erneute Unterdeckung festgestellt wurde. Die Verbrauchsgebühren sollen daher auf 2,45 € /cbm angehoben werden, derzeit liegen sie bei 2,20 €/cbm.Die Grundgebühr für einen Zähler 3/5 cbm soll auf 6,00 €/Monat erhöht werden von derzeit 6,00 €. Und für einen Zähler 7/10 cbm auf 12,00 €/Monat von derzeit 10,00 €.
Nach einer Rückfrage zur mittelfristigen Finanzplanung und der Gebührenentwicklung beschloss der Gemeinderat einstimmig die Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Allmersbach im Tal zum 01.01.2025.
Anpassung der Abwassergebühr für Schmutz- und Niederschlagswasser 2025
Auf Basis der Betriebsabrechnung Abwasser für das Jahr 2020 wurden die Gebühren neu kalkuliert. Die Kostenüber- und -unterdeckungen der Vorjahre müssen zwingend ausgeglichen werden. Bei der letzten Gebührenfestsetzung 01.01.2022 lag Schmutzwasser bei 1,51 €/m³ und Niederschlagswasser bei 0,35/m³ €.
Die neuen Abwassergebühren ab 01.01.2025 sehen vor:
-Schmutzwassergebühr in Höhe von 1,59 €/m³
-Niederschlagswassergebühr in Höhe von 0,35 €/m²
Ein Gemeinderat hinterfragte, ob die Gemeinde mit einer höheren Niederschlagswassergebühr den Anreiz geben könne, weniger Flächen zu versiegeln.
Herr Hoffmann verneinte dies, da sich die Gebühren jeweils nach der Kalkulation ergeben würden und nicht bewusst höher gesetzt werden dürften. Weiter informierte er auf Rückfrage, dass auf Grundlage der Luftbildauswertung eine stichprobenartige Überwachung der versiegelten Fläche erfolge. Zudem erläuterte er die Auswirkungen von Dachbegrünungen auf den Berechnungsbogen zur Niederschlagswassergebühr.
Der Gemeinderat stimmte der vorgelegten Gebührenkalkulation zu. Die Abwassergebühren werden ab 01.01.2025 daher wie folgt festgesetzt:
Schmutzwassergebühr: 1,59 €/m³ Frischwasser
Niederschlagswassergebühr: 0,35 €/m² versiegelter Fläche.
Der Gemeinderat beschloss weiter einstimmig die beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung.
Betriebliche Altersvorsorge – Arbeitgeberzuschuss für die Beschäftigten zur Entgeltumwandlung
Bürgermeisterin Patrizia Rall und Herr Strobel erläuterten die Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersvorsorge und dem vorgesehenen Arbeitgeberzuschuss für die Beschäftigten zur Entgeltumwandlung. Nach der Klärung zu Fragen über die Finanzierung des Programms fasste der Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlüsse:
1. Der Gemeinderat stimmt einer übertariflichen Regelung zu, wonach die Beschäftigten bei Abschluss einer Entgeltumwandlungsvereinbarung nach dem Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer/-innen im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-EUmw/VKA) einen Zuschuss in Höhe von 15 % des umgewandelten monatlichen Entgelts erhalten.
2. Das Gremium stimmt weiter zu und beauftragt die Gemeindeverwaltung mit der Unterzeichnung einer entsprechenden Vereinbarung mit der SV-Versicherung.
3. Die Regelung ist zeitlich bis zur Vereinbarung einer möglichen tariflichen Regelung durch die Tarifvertragsparteien befristet.
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung ist nach erfolgter Genehmigung durch das Gremium online abzurufen unter www.allmersbach.de.