Die Tarifverhandlungen für den TVöD Bund und Kommunen führte im Februar, März, und April dieses Jahres in fast allen Kindertageseinrichtungen der Gemeinde zu Streiks. Insgesamt waren sieben Tage von den Streiks betroffen. In einigen Einrichtungen konnten Notgruppen für diese Tage eingerichtet werden, in anderen nicht. Dies bedeutet, dass Eltern unterschiedlich stark von einer ausgefallenen Betreuung betroffen waren. Für die Gemeinde besteht zwar gem. Satzung und nach der gängigen Rechtsprechung keine Verpflichtung zur Rückzahlung der Gebühren. Aufgrund der sehr hohen Streikbelastung hat der Gemeinderat beschlossen, die Betreuungsgebühren freiwillig anteilig und tageweise für die tatsächlichen Ausfälle bereits ab dem ersten Streiktag zu erstatten. Dabei gilt die Inanspruchnahme einer Notbetreuung für diesen Tag nicht als Ausfalltag. Die Höhe der Rückerstattung beträgt rund 20.500 Euro.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die freiwillige Rückerstattung von tageweisen Betreuungsgebühren aufgrund der Streiks in den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Leutenbach ab dem ersten Ausfalltag.
Die Gemeinde plant, im Rahmen der Ortsentwicklung in Nellmersbach eine neue Ortsmitte zu schaffen. Anstelle des bisherigen Kunstrasenplatzes soll ein modernes Bürgerhaus entstehen. Dieses Vorhaben ist Teil des Sanierungsgebiets „Ortsmitte Nellmersbach“, das bereits im November 2024 bei einer Bürgerinformationsveranstaltung vorgestellt und mehrheitlich positiv aufgenommen wurde. Durch den Wegfall des für Bürger nutzbaren Raums in der Begegnungsstätte aufgrund der zusätzlich für die Feuerwehr notwendigen Umkleideräume, sind in Nellmersbach für Bürger und Vereine wichtige Räumlichkeiten entfallen. Der TSV Nellmersbach hat zudem einen Bedarf an einem zusätzlichen Gymnastik- und Sportraum angemeldet.
Das neue Gebäude soll deshalb multifunktional geplant werden – nutzbar für Vereine, Veranstaltungen und bei Bedarf auch für die Ganztagesbetreuung der Grundschule. Zusätzlich sollen weitere Nutzungsmöglichkeiten wie eine Arztpraxis, die Einrichtung der Bücherei von Nellmersbach sowie seniorengerechte Wohnungen geprüft werden. Natürlich soll auch der Schutz vor Hochwasser und eine klimafreundliche Bauweise von Anfang an mitbedacht werden. Für die Umsetzung des Projekts wird ein Planungsbüro gesucht. Von der Verwaltung wird ein Realisierungswettbewerb empfohlen. Hierbei reichen mehrere Büros konkrete Entwürfe für das neue Bürgerhaus samt Außenanlagen ein. Eine Jury – bestehend aus Fachleuten, Gemeinderäten und der Verwaltung – wählt dann den besten Vorschlag aus. Die Vorteile bei diesem Verfahren sind, dass es viele kreative Ideen zur Auswahl gibt und der Entwurf direkt weiterentwickelt werden kann. Diese Vorgehensweise hat sich schon bei anderen Projekten in der Gemeinde bewährt, wie z. B. beim Löwenplatz oder beim Mensa-Gebäude an der Gemeinschaftsschule. Die Gesamtkosten für das Verfahren liegen bei rund 220.000 €. Davon fließen jedoch etwa 40.000 € später in die Planung mit ein. Außerdem wird der Wettbewerb im Rahmen des Sanierungsprogramms mit ca. 40.000,- € bezuschusst.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Zustimmung zur Durchführung eines Realisierungswettbewerbs nach RPW 2013 für das Bürgerhaus Nellmersbach. Die voraussichtlichen Gesamtkosten betragen ca. 220.000 Euro. Der Gemeinderat beschließt außerdem die Zustimmung zur Vergabe des Auftrags zur Begleitung des Verfahrens an die STEG zum Preis von 81.688,26 Euro.
Die Freiwillige Feuerwehr, Abteilung Weiler zum Stein erhält ein neues Einsatzfahrzeug: einen modernen Gerätewagen-Transport (GW-T). Damit wird das inzwischen über 20 Jahre alte Vorgängerfahrzeug ersetzt, das nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Der neue Gerätewagen wird wie gewohnt von der gesamten Feuerwehr Leutenbach genutzt – also allen Abteilungen gleichermaßen zur Verfügung stehen. Der Bedarf für das neue Fahrzeug wurde bereits 2021 im Rahmen des aktualisierten Feuerwehrbedarfsplans festgestellt. Dieser wurde unter Mitwirkung der Feuerwehr, der Gemeindeverwaltung und des Fachberaters Dr. Demke erstellt und im März 2022 vom Gemeinderat beschlossen. Das Fahrzeug wurde europaweit ausgeschrieben. Mit der Durchführung des Vergabeverfahrens wurde – wie schon beim Löschfahrzeug für Leutenbach – der Sachverständige Jens Kratochwill beauftragt. Es gingen für alle ausgeschriebenen Teilbereiche („Lose“) Angebote ein. Der Vergabevorschlag des Sachverständigen wurde von der Verwaltung übernommen. Die Aufträge sollen an folgende Firmen vergeben werden:
Alle Angebote entsprechen den Anforderungen der Feuerwehr und den technischen Vorgaben der Ausschreibung. Die Gesamtkosten für das neue Fahrzeug belaufen sich auf rund 305.324 € (brutto). Trotz gestiegener Preise ist das ein solides Ergebnis – im Jahr 2021 wurde noch mit ca. 290.000 € gerechnet. Ein Zuschuss in Höhe von 25.500 € wurde bereits bewilligt. Für die Finanzierung stehen im aktuellen Haushalt 100.000 € bereit, der Großteil der Kosten wird voraussichtlich in den Haushaltsjahren 2026 und 2027 eingeplant. Die Lieferzeit für den Gerätewagen wird derzeit auf etwa zwei Jahre geschätzt.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Vergabe des ausgeschriebenen Gerätewagens nach Los 1,2 und 3 gemäß Vergabevorschlag zu einem Gesamtpreis von 305.323,66 Euro.
Die Gemeinde Leutenbach beteiligt sich seit 2021 an der Netze BW – dem Betreiber vieler Strom- und Gasnetze in Baden-Württemberg. Diese Beteiligung ist Teil des Programms „EnBW vernetzt“, bei dem Kommunen finanziell an der Energiewende teilhaben können. Leutenbach investierte damals 500.000 Euro. Seitdem hat die Gemeinde 38.350 Euro an jährlichen Ausschüttungen erhalten. Vorteile der Beteiligung sind neben den jährlichen Auszahlungen die Mitspracherechte in der Kommunalen Beteiligungsgesellschaft Netze BW sowie ein Vorschlagsrecht für die Besetzung im Aufsichtsrat der Netze BW. Die Auszahlungen erfolgen alle fünf Jahre zu einem festen Zinssatz. Für die kommende Periode (ab 2025) liegt dieser bei 4,38 % und damit höher als in der Vergangenheit (ca. 3,6 %). Aktuell bietet sich für Leutenbach die Möglichkeit, die Beteiligung zum 1. Juli 2025 zu erhöhen – z. B. auf insgesamt 1.000.000 Euro. Im Haushalt sind 500.000 Euro dafür eingeplant. Die Beteiligung ist flexibel: Sie kann alle fünf Jahre angepasst oder beendet werden. Die Gemeinde haftet dabei nur mit dem eingebrachten Kapital – es besteht keine Nachschusspflicht. Bei der Erhöhung der Beteiligung auf eine Million Euro läge die jährliche Ausschüttung bei rund 35.700 Euro (nach Steuern und Abgaben). Zur Finanzierung ist ein Darlehen über 500.000 Euro nötig – bei aktuell 3 % Zinsen. Über fünf Jahre bedeutet das 68.000 Euro an Zinskosten, denen rund 180.000 Euro an Einnahmen gegenüberstehen. Danach kann erneut über die Fortführung entschieden werden. Da es sich um eine Beteiligung an einem privaten Unternehmen handelt, besteht bei einer Insolvenz oder regulatorischen Änderungen ein gewisses Risiko – Verluste würden in diesem Fall nicht ersetzt. Die Beteiligung wurde bereits von den zuständigen Behörden – darunter das Regierungspräsidium und die Landeskartellbehörde – geprüft. Es gab keine Einwände. Auch Gemeindetag, Städtetag und Landkreistag stehen hinter dem Modell.
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich bei vier Gegenstimmen die Erhöhung der Beteiligung an der Kommunalen Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co. KG um 500.000 Euro auf 1.000.000 Euro.
Nach der Gemeindeordnung muss der Gemeinderat darüber entscheiden, ob der Gemeinde bzw. ihren Einrichtungen zugedachte Spenden angenommen werden.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, eine Spende der Volksbank Stuttgart zum Gemeindejubiläum in Höhe von insgesamt 5.000 Euro anzunehmen.
Ein Gemeinderat trägt das Anliegen einer Mitbürgerin vor, die sich danach erkundigt hat, ob es möglich wäre, einen Seniorenrat ins Leben zu rufen, der dem Gemeinderat beratend zur Seite steht und der die Belange der Senioren vertritt.
Die Verwaltung wird den Vorschlag prüfen, sollte ein Antrag einer Fraktion eingehen.
Ein Gemeinderat berichtet, dass er darauf angesprochen wurde, dass die Sicht durch ein Gebüsch stark erschwert ist, wenn man von der Lenaustraße auf die Hauptstraße abbiegen möchte. Es wäre gut, wenn das Gebüsch zurückgeschnitten werden könnte.