Nach Beratung und Beschluss über die Haushaltsanträge aus den Fraktionen wurden die dadurch notwendigen Änderungen in die Haushaltsplansatzung eingearbeitet und die Haushaltsplansatzung mit 20 Ja-Stimmen (8 FWV, 6 CDU, 3 Bündnis 90/Grüne, 2 FDP/UB sowie 1 BM), 11 Nein-Stimmen (5 SPD, 2 UBU, 4 AfD) sowie einer Enthaltung (UBU) beschlossen.
Eine Aufstellung der einzelnen Anträge mit Stellungnahme der Verwaltung sowie den Beschlussergebnissen können Sie ab sofort im Ratsinformationssystem (RIS) über die Homepage einsehen.
Ein Bericht zu allen Anträgen wird im Mitteilungsblatt nächste Woche (Nr. 19) veröffentlicht.
Für den Wirtschaftsplan der Wasserversorgung 2026 ergaben sich aus den Beratungen keine Veränderungen.
Ohne weitere Beratung wurde der Wirtschaftsplan für das Jahr 2026 einstimmig in der vorgelegten Fassung verabschiedet.
In seiner Sitzung am 06.12.2024 hatte der Gemeinderat bereits die unaufschiebbaren Baubeschlüsse für die Baumaßnahmen 2026 gefasst. In der jetzigen Sitzung wurden ergänzend folgende Baubeschlüsse behandelt:
Nach Anträgen aus den Fraktionen wurde über die Anträge in einzelnen Blöcken zusammengefasst abgestimmt.
Block 1
Finanzhaushalt
1. => Katastrophenschutz
Ausz. für den Erwerb bew. VG
Mobiler Hochwasserschutz & Schnellwassersperren Baiereck
Mittelanmeldung Haushalt 2026 75.000,00 €
2. => Katastrophenschutz
Hochbaumaßnahmen
Sireneninfrastruktur
Mittelanmeldung Haushalt 2026 140.000,00 €
Investitionszuwendung
Mittelanmeldung Haushalt 2026 -108.500,00 €
4. => Kläranlage Uhingen
Tiefbaumaßnahmen
Pumpstation Brühl
Mittelanmeldung Haushalt 2026 150.000,00 €
Voraussichtliche Vergabesumme 80.000,00 €
7. => Wasserläufe, Wasserbau
Tiefbaumaßnahme
Umsetzung von Maßnahmen aus dem Starkregenrisikiomanagement
Mittelanmeldung Haushalt 2026 100.000,00 €
Die vorgelegten Planansätze wurden ohne Vorberatung einstimmig verabschiedet.
Block 2
3. => Kindergarten Sparwiesen
Hochbaumaßnahmen
Neubau Kindergarten Sparwiesen
Mittelanmeldung Haushalt 2026 100.000,00 €
Mittelanmeldung Haushalt 2027 (VE) 1.000.000,00 €
Mittelanmeldung Haushalt 2028 (VE) 3.700.000,00 €
Mittelanmeldung Haushalt 2029 (VE) 300.000,00 €
Mittelanmeldung Haushalt 2030;
Abbruchkosten Gebäude Kiga/Wohnung Holbeinstraße 100.000,00 €
Investitionszuwendung
Mittelanmeldung Haushalt 2026 -100.000,00 €
Mittelanmeldung Haushalt 2027 (VE) -1.000.000,00 €
Mittelanmeldung Haushalt 2028 (VE) -3.700.000,00 €
Mittelanmeldung Haushalt 2029 (VE) -300.000,00 €
6. => Schwabenstraße zwischen Kelten- & Frankenstraße
Straßenbau
Tiefbaumaßnahme
Mittelanmeldung Haushalt 2026 (Planung) 35.000,00 €
Mittelanmeldung Haushalt 2027 (VE) (Maßnahme) 315.000,00 €
Straßenbeleuchtung
Sonstige Baumaßnahmen
Mittelanmeldung Haushalt 2027 (Maßnahme) 50.000,00 €
Kanalbau
Tiefbaumaßnahme
Mittelanmeldung Haushalt 2026 (Planung) 100.000,00 €
Mittelanmeldung Haushalt 2027 (VE) (Maßnahme) 270.000,00 €
Wasserversorgung
Mittelanmeldung Haushalt 2026 (Planung) 10.000,00 € netto
Mittelanmeldung Haushalt 2027 (VE) (Maßnahme) 90.000,00 € netto
Ergebnishaushalt
1. => Grundschule Holzhausen
Erhöhter Aufwand in der Unterhaltung nach Umbau zur GTS
Unterh. Grundst. und bauliche Anlagen
Produktsachkonto 2110010200/42110000
Mittelanmeldung Haushalt 2026 100.000,00 €
Bei einer Enthaltung wurden die Planansätze für die Baumaßnahmen beschlossen.
Block 3
Finanzhaushalt
5. => Nördlich der Stuttgarter Straße
Straßenbau
Tiefbaumaßnahme
Mittelanmeldung Haushalt 2026 150.000,00 €
Straßenbeleuchtung
Sonstige Baumaßnahmen
Mittelanmeldung Haushalt 2026 40.000,00 €
Kanalbau
Tiefbaumaßnahme
Mittelanmeldung Haushalt 2026 100.000,00 €
Wasserversorgung
Mittelanmeldung Haushalt 2026 100.000,00 € netto
Bei 22 Ja-Stimmen (8 FWV, 6 CDU, 1 UBU, 4 AfD, 2 FDP/UB, 1 BM), 7 Nein-Stimmen (3 SPD, 1 UBU, 3 Bündnis 90/Grüne) sowie drei Enthaltungen (2 SPD, 1 UBU) wurde dem oben aufgeführten Planansatz mehrheitlich zugestimmt.
Mit den gefassten Beschlüssen wurde der Bürgermeister vom Gremium ermächtigt, die Aufträge zu vergeben.
Die Gebührenkalkulation 2026 für Abwasser mit einer Schmutzwassergebühr von 2,47 €/m³ Abwasser und einer Niederschlagswassergebühr von 0,57 €/m² Berechnungsfläche mit der dargestellten Verrechnung von Gebührenüberschüssen aus dem Jahr 2023 wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen und festgestellt. Die Gebühren werden nicht angepasst.
Diesen Beschluss fasste das Gremium einstimmig, ohne weitere Beratung.
Nach der vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 24.10.2025 beschlossenen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Seestraße“ mit den örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan erfolgte die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit.
Die Äußerungen von Seiten der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden in der vorgelegten Planfassung entsprechend berücksichtigt – seitens der Öffentlichkeit kamen keine Anregungen.
Der Gemeinderat nahm die abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis und beschloss bei 4 Gegenstimmen (1 UBU, 3 Bündnis 90/Grüne) sowie 5 Enthaltungen (SPD) mit einer Mehrheit von 22 Stimmen (7 FWV, 6 CDU, 2 UBU, 4 AfD, 2 FDP/UB, 1 BM) die in der Sitzung vorgelegte Abwägung. Damit wurde der Bebauungsplan „Seestraße“ in der Fassung vom 24.04.2026 nach § 10 BauGB i.V. mit § 4 GemO als Satzung beschlossen. Ebenfalls wurden die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 24.04.2026 nach § 74 Abs. 7 LBO i. V. m. § 10 BauGB und § 4 GemO als Satzung beschlossen.
Der Gemeinderat hatte die Verwaltung am 14.11.2025 beauftragt, das Grundstück 5359/37 im Baugebiet Weilenberger Hof III im Bieterverfahren auszuschreiben. Die Bewerbungsfrist lief zum 22.03.2026 aus.
Insgesamt gingen drei Bewerbungen ein, davon eine verspätet, weshalb diese nicht berücksichtigt werden konnte.
Einstimmig beschloss der Gemeinderat, das im Bieterverfahren ausgeschriebene Grundstück Flst. 5359/37 (mit 1.243 m² Fläche) im Baugebiet „Weilenberger Hof III“ dem Höchstbietenden zum Preis von 734.613 Euro verbindlich zum Erwerb anzubieten. Wird das Erwerbsangebot nicht innerhalb einer Erklärungsfrist von zwei Wochen angenommen, erlischt das Angebot und das Grundstück ist dem zweithöchsten Gebot zum Erwerb anzubieten. Zudem wurde die Verwaltung mit Umsetzung und Abschluss des Kaufvertrags beauftragt.
Nähere Informationen zu den im Gemeinderat behandelten Themen finden Sie unter uhingen.ris-portal.de/