Jedes Jahr wird der Wasserpreis geprüft und bei Bedarf angepasst. Durch das NOW-Konzept werden Investitionskosten über viele Jahre hinweg abgeschrieben, womit die Kosten auch auf viele Jahre verteilt werden. Wenn, unter anderem, die alten Abschreibungen erledigt sind, kann langfristig ein voraussichtlich stabiler Wasserpreis gewährleistet werden. Aufgrund gestiegener Energiekosten in der Wassergewinnung und notwendiger Unterhaltungsarbeiten des Wassernetzes muss der Wasserpreis für das Jahr 2026 angehoben werden.
Die Erhöhung des Wasserzinses wirkt sich beispielhaft wie folgt aus:
Haushalt | Durchschnittlicher Wasserverbrauch in m³ | Mehrkosten im Jahr in Euro (netto) |
Single-Haushalt | 46,5 | 17,20 |
Zwei-Personen-Haushalt | 93,0 | 34,41 |
Vier-Personen-Haushalt | 186,0 | 68,82 |
Der Gemeinderat beschließt mit 15-Ja-Stimmen und einer Gegenstimme die Erhöhung der Verbrauchsgebühr (Wasserzins) auf 2,96 €/m² Verbrauch zuzüglich 7 % Umsatzsteuer.
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Zur Festlegung der Schmutzwassergebühr wird die Frischwassermenge als Maßstab verwendet. Die Niederschlagswassergebühr wird nach der versiegelten direkt oder indirekt angeschlossenen Fläche berechnet. Die Gebührenkalkulationen sind nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelt. Durch die vorliegende Kalkulation erhöht sich die Schmutzwassergebühr um 42 Cent von 1,92 €/m³ auf 2,34 €/m³ und die Niederschlagswassergebühr um 8 Cent von 0,38 €/m³ auf 0,46 €/m³. Trotz dieser Erhöhung liegt die Gemeinde Leutenbach im günstigsten Drittel im Landkreis. Die Erhöhung der Schmutzwassergebühr wirkt sich beispielhaft wie folgt aus:
Haushalt | Durchschnittliches Schmutzwasser in m³/Jahr | Mehrkosten im Jahr in Euro |
Singe-Haushalt | 46,5 | 19,53 |
Zwei-Personen-Haushalt | 93,0 | 39,06 |
Vier-Personen-Haushalt | 186,0 | 100,12 |
Der Gemeinderat beschließt mit 16-Ja-Stimmen die Gebühr für die Schmutzwasserbeseitigung der zentralen Abwasserbeseitigung mit 2,34 €/m³ sowie 0,46 €/m³ für die Niederschlagswassergebühr.
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Die Gemeinde Leutenbach konnte in den Jahren 2024 und 2025 auf Kreditaufnahmen verzichten. Die Verschuldung wurde sogar um rund 755.000 € von 4,98 Mio. € auf 4,22 Mio. € reduziert. Die bisherigen und geplanten Investitionen können nun aber nicht mehr vollständig aus eigenen Finanzmitteln gedeckt werden. Zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit ist daher die Aufnahme eines Darlehens für den Kernhaushalt in Höhe von 2 Mio. € notwendig.
Im Wirtschaftsplan 2025 der Gemeindewerke ist die Aufnahme von Tilgungsdarlehen in Höhe von 2,75 Mio. € vorgesehen. Diese Darlehenssumme war aufgrund der geplanten Optimierung der Wasserversorgungseinrichtungen, wie Wasserleitungen und der Ringleitung, eingeplant. Derzeit ist die Einheitskasse mit einem knappen negativen Betrag durch die Gemeindewerke belastet. Das heißt, dass die kommenden Auszahlungen und Investitionen der Gemeindewerke aus dem Kernhaushalt finanziert werden. Eine Kreditaufnahme in Höhe von 1 Mio. € ist ausreichend, um die Deckung des Vermögensplans bis Ende des Jahres 2025 und zu Beginn des neuen Jahres 2026 sicherzustellen.
Der Gemeinderat beschließt mit 16-Ja-Stimmen die Aufnahme eines Darlehens für den Kernhaushalt und eines Darlehens für die Gemeindewerke bei dem am Folgetag wirtschaftlichsten Anbieter.
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Nach der Gemeindeordnung muss der Gemeinderat darüber entscheiden, ob der Gemeinde bzw. ihren Einrichtungen zugedachte Spenden angenommen werden.
Der Gemeinderat beschließt mit 16-Ja-Stimmen Spenden in Höhe von voraussichtlich 1.899 € anzunehmen.
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Weisung an die Vertreter der Gemeinde Leutenbach zur Stimmabgabe in der Verbandsversammlung zu folgenden Themen:
– Behandlung von abgegebenen Stellungnahmen und Feststellung der Flächennutzungsplanänderung in den Teilbereichen „Naturkindergarten“ in Schwaikheim, „Körnle Erweiterung“ in Winnenden, „Hofkammerstraße“ in Winnenden-Birkmannsweiler sowie „Öschelbronner Straße II“ in Winnenden-Bürg
Der Gemeinderat erteilt mit 16-Ja-Stimmen die Weisung an die Vertreter der Gemeinde Leutenbach zur Stimmabgabe in der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden am 10.12.2025.
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Weisung an die Vertreter der Gemeinde Leutenbach zur Stimmabgabe in der Verbandsversammlung zu folgenden Themen:
– Anschluss Anschlussvereinbarung
Der Gemeinderat erteilt mit 16-Ja-Stimmen die Weisung an die Vertreter der Gemeinde Leutenbach zur Stimmabgabe in der Verbandsversammlung des Zweckverbands Buchenbachtal am 03.12.2025.
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Weisung an die Vertreter der Gemeinde Leutenbach zur Stimmabgabe in der Aufsichtsratssitzung und der Gesellschafterversammlungen zu folgenden Themen:
Der Gemeinderat erteilt mit 16-Ja-Stimmen die Weisung an die Vertreter der Gemeinde Leutenbach zur Stimmabgabe in der Aufsichtsratssitzung und der Gesellschafterversammlungen der Netzgesellschaften Leutenbach am 01.12.2025.
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Im Vorfeld und während einer Wahl haben sich die Gemeinde, ihre Bediensteten sowie amtliche Organe neutral zu verhalten. Aufgrund der Landtagswahl am 08.03.2026 weist die Verwaltung auf das Neutralitätsgebot in den letzten drei Monaten vor dieser Wahl hin und welche Bedingungen für den Abdruck im Amtsblatt für die in diese Zeit fallenden Haushaltsreden erfüllt sein müssen.