Gemeinderat

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 27.05.2025

Bürgersprechstunde Es wurden keine Wortmeldungen vorgebracht. Bekanntgabe aus der Verwaltung und Verschiedenes Allmersbach bewegt und lebt – bockstarkes...

Bürgersprechstunde

Es wurden keine Wortmeldungen vorgebracht.

Bekanntgabe aus der Verwaltung und Verschiedenes

Allmersbach bewegt und lebt – bockstarkes Fest für alle

Die Bürgermeisterin lud herzlich zur Veranstaltung auf dem SportErlebnisPark am 01.06.2025 ein.

Abbrucharbeiten Heininger Straße 71

Kämmerer Herr Hoffmann gab bekannt, dass sich die Abbrucharbeiten der kommunalen Liegenschaften in der Heininger Straße 5, 71 verzögern, da zunächst der Rückbau der Dachständer und Leitungen durch die Syna abgeschlossen werden müsse. Der Abbruch erfolge voraussichtlich im Spätsommer.

Die Vorsitzende ging auf Anfragen und Anregungen der letzten Sitzung ein

Schillerstraße – Pfosten vor Zigarettenautomat

Eine im Boden verbliebene Bodenhülse wurde am Tag nach der Sitzung des Gemeinderates im April durch den Bauhof entfernt, so die Vorsitzende.

Schaufenster Archiv

Weiter informierte die Bürgermeisterin, dass die im Schaufenster des Alten Rathauses in Heutensbach angebrachten veralteten Zeitungsartikel entfernt wurden.

Abfahrtszeiten Bus

Hauptamtsleiterin Frau Seitz gab bekannt, dass zu den verfrühten Abfahrten der Busse Gespräche mit dem Betreiber laufen. Sollten hier weiter Probleme entstehen, bittet sie um entsprechende Hinweise, am besten mit der genauen Uhrzeit.

Überdachung Waldkindergarten

Im Hinblick auf die Erteilung einer Baugenehmigung laufen noch Beteiligungen externer Behörden, so Frau Seitz zur Information.

Nutzung Krautgärten

Bauamtsleiter Herr Strobel informierte, dass eine Überprüfung der Grundstücke im Bereich der Krautgärten stattgefunden habe. Wo nicht zulässige Nutzungen vorliegen, seien die Eigentümer schriftlich kontaktiert worden.

Anfragen und Anregungen aus der Mitte des Gremiums

Beschilderung Fahrradwege

Auf Nachfrage eines Gemeinderates erklärte die Vorsitzende, dass die Fahrrad-Wegweiser in weiß-grüner Farbgebung im Ort vom Landkreis verantwortet würden. Im vergangenen Herbst habe hier durch die Gemeinde eine Kartierung stattgefunden. Derzeit laufe eine Anfrage der Gemeinde beim Landratsamt, wer für die Beschaffung und Montage der fehlenden oder beschädigten Beschilderung verantwortlich sei.

Schild am Waldkindergarten

Eine Gemeinderätin wies darauf hin, dass das Schild und Logo der Waldhörnchen nicht mehr zu erkennen sei. Die Vorsitzende merkte an, dass das Schild ein Geschenk des Bauhofs gewesen sei. Mit der Paulinenpflege werde Kontakt aufgenommen, um zu klären, ob diese ein Ersatzschild herstellen könnten.

Grundsteuer

Herr Hoffmann erläuterte auf Nachfrage, dass die Abweichung bei der Grundsteuer B in Allmersbach im Tal bei unter einem Prozent liege, sodass keine Anpassung der Hebesätze nachträglich vorgenommen werden müsse. Eine zukünftig aktiv beschlossene Erhöhung vom Gremium sei jedoch davon unabhängig.

Verkehrszeichen und Straßenschilder

Die Bürgermeisterin informierte, dass die Straßenbeschilderung im Gemeindegebiet durch den Bauhof in der Regel in der Sommerpause komplett gereinigt werde.

Kinderhaus Mozartweg – Gartenhütte

Aus der Mitte des Gremiums wurde auf eine beschädigte Bitumenbahnabdeckung einer Hütte auf dem Gelände des Kinderhauses Mozartweg hingewiesen. Die Verwaltung sagte zu, dies abzuklären.

Offene und mobile Jugendarbeit Allmersbach im Tal: Jahresbericht 2024

Die Mitarbeiter der offenen und mobilen Jugendarbeit stellten im Gremium den Bericht für das zurückliegende Jahr 2024 vor. Die Mitglieder des Gemeinderates zeigten sich erfreut über die positive Entwicklung der Jugendarbeit.

Sanierungsgebiet Ortsmitte Heutensbach:

1. Kenntnisnahme und Zustimmung Vorbereitende Untersuchung nach § 141 BauGB

2. Beschlussfassung Sanierungssatzung

Frau El-Gonemy und Frau Fichtner, von der STEG Stadtentwicklung Stuttgart, stellten dem Gremium ausführlich den aktuellen Stand zum Sanierungsgebiet Ortsmitte Heutensbach vor. Dabei gingen sie auf die vorbereitende Untersuchung, die städtebaulichen Missstände, die Sanierungsziele und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Betroffenen ein.

Anschließend erläuterten sie die Kosten- und Finanzierungsübersicht und führten intensiv aus, wie die Förderung von Erneuerungsmaßnahmen ablaufe und welche Bedingungen zu berücksichtigen seien.

In der anschließenden Diskussion konnten zahlreiche Fachfragen zu Erfahrungswerten im Hinblick auf Förderanträge, die Gebietsabgrenzung und -erweiterung beantwortet werden.

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Bericht der STEG über die vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB wird zur Kenntnis genommen. Den Sanierungszielen, dem Maßnahmenkonzept, der Kosten- und Finanzierungsübersicht sowie der in diesem Zusammenhang stehenden Eigenfinanzierungserklärung wird zugestimmt.

2. Aufgrund der nachgewiesenen Sanierungsnotwendigkeit und Sanierungsdurchführbarkeit wird die Sanierungssatzung für das Gebiet „Heutensbach“ beschlossen.

3. Es kommt das Regelverfahren (umfassende Verfahren) unter Einbeziehung der §§ 152 bis 156a BauGB zur Anwendung. Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge finden Anwendung.

4. Die Frist, in der die Sanierung „Heutensbach“ durchgeführt werden soll, wird vorläufig bis zum 31.12.2038 festgelegt.

5. Förderquoten für private Erneuerungsmaßnahmen

6. Hauptgebäude, Förderquote 30 % (der berücksichtigungsfähigen Kosten), max. Zuschuss 50.000 €

7. Klimarelevante Maßnahmen, Bonus in Höhe von 5 %, max. Zuschuss analog der Höhe zu Ziffer a)

8. Erhöhter Fördersatz für denkmalgeschützte, erhaltenswerte oder ortsbildprägende Gebäude von bis zu 45 % (der berücksichtigungsfähigen Kosten) kann gewährt werden, max. Zuschuss 75.000 €

9. Nebengebäuden Förderquote 20 % (der berücksichtigungsfähigen Kosten), max. Zuschuss 25.000 €

10. Mindestinvestitionskosten Hauptgebäuden 25.000 €, Nebengebäuden 15.000 € (Bagatellgrenze)

Die Verwaltung wird ermächtigt, private Erneuerungsmaßnahmen, die sich im Rahmen der genannten Konditionen bewegen, eigenständig abzuschließen.

1. Förderung privater Ordnungsmaßnahmen

2. Freilegung mit anschließender Neubebauung, Erstattung Abbruch- und Abbruchfolgekosten in Höhe von 100 %, max. Zuschuss Hauptgebäuden 50.000 €, Nebengebäuden 25.000 €

3. Mindestinvestitionsvolumen Hauptgebäuden 25.000 €, Nebengebäuden 15.000 € (Bagatellgrenze).

4. Die Verwaltung wird ermächtigt, private Ordnungsmaßnahmen, die sich im Rahmen der genannten Konditionen bewegen, eigenständig abzuschließen.

5. Gestaltungsvorgaben

6. Auf den Erlass einer Gestaltungsrichtlinie/ Gestaltungssatzung wird verzichtet.

7. In den Vereinbarungen mit privaten Eigentümern wird festgehalten, dass Außengestaltung, Materialwahl und Farbgebung jeweils vor Baubeginn mit der Gemeinde abzustimmen sind. Für denkmalgeschützte Objekte gelten darüber hinaus die jeweiligen Auflagen des Denkmalschutzes.

8. Der Gemeinderat beauftragt die STEG-Stadtentwicklung, die Gemeinde weiterhin bei der Durchführung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme im Sanierungsgebiet „Heutensbach“ zu begleiten. Dem der Anlage beigefügten Honorarangebot wird zugestimmt. Die Gemeindeverwaltung wird ermächtigt, den dafür notwendigen Vertrag mit der STEG-Stadtentwicklung zu unterzeichnen.

Klimaschutzkonzept: Sachstandbericht 2024/2025

Am 14.05.2024 hatte der Gemeinderat das Klimaschutzkonzept der Gemeinde beschlossen. Herr Staiber, Klimaschutzmanager, berichtete umfassend über den aktuellen Stand der Maßnahmen und Ziele.

Im Gremium wurde anschließend insbesondere die Wirksamkeit der Klimacheckliste diskutiert. Der Gemeinderat hatte diese in seiner Sitzung am 25.06.2024 für die ein Jahr andauernde Probephase zur Anwendung beschlossen.

Die Gemeindeverwaltung schlug weiter vor, dass zukünftig in das Layout der Vorlagen von Gemeinderats- und Ausschusssitzungen eine Klimarelevanz-Prüfung aufgenommen werde. Es handelt sich hierbei um eine niederschwellige erste Aussage zu möglichen Auswirkungen des Beschlusses hinsichtlich des Klimaschutzes. Der Probebetrieb sei für ein Jahr angedacht, so die Bürgermeisterin.

Der Gemeinderat nahm den Bericht zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes für die Jahre 2024/2025 einstimmig zustimmend zur Kenntnis.

Das Gremium beschloss weiter mehrheitlich, die Anwendung der Klima-Checkliste für Bebauungspläne und Bauvorhaben nicht fortzuführen.

Ebenso mehrheitlich wurde die Einführung eines Klima-Prüfschemas für die Vorlagen der Sitzung des Gemeinderates und seiner Ausschüsse probeweise für ein Jahr beschlossen.

Anpassung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen

Im Gremium wurde in der Vergangenheit der Grundsatzbeschluss gefasst, dass die jährliche Anpassung der Gebühren anhand der Empfehlung der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände Baden-Württemberg zur Festsetzung der Elternbeiträge für den Kindergartenbereich erfolgen soll. Die gemeinsame Empfehlung umfasst für das Kindergartenjahr 2025/2026 eine Erhöhung der Elternbeiträge um 7,3 %.

Die Vorsitzende machte deutlich, dass sich der Kostendeckungsgrad für die Benutzungsgebühren, welche von den Eltern für die Kinderbetreuungseinrichtungen in den Kindergärten (U 3/Ü 3-Bereich) in Allmersbach im Tal im Jahr 2024 entrichtet wurden, auf lediglich 12,49 % belaufe. Auf Rückfrage bestätigte Kämmerer Herr Hoffmann, dass gemäß Gemeindeprüfanstalt ein Kostendeckungsgrad von 20 % anzustreben sei.

Anpassung der Gebühren für das Kindergartenjahr 2025/2026 zum 01.09.2025
(zum Vergleich sind die bisherigen Gebührensätze rot kursiv).

Kindertagesstätten:

Alter des Kindes 3 - 6 Jahre

Halbtagesbeitrag (VÖ) von 07.30 bis 13.30 Uhr

Ganztagesbeitrag (GT) von 07.00 bis 17.00 Uhr

Anzahl Kinder in der Familie

Grundpreis

Grundpreis

1 Kind

203,00 € 218,00 €

338,00 € 363,00 €

2 Kinder

158,00 € 168,00 €

263,00 € 280,00 €

3 Kinder

106,00 € 115,00 €

177,00 € 192,00 €

4 Kinder und mehr

35,00 € 39,00 €

58,00 € 65,00 €

Alter des Kindes unter 3 Jahre und Krippe

Halbtagesbeitrag (VÖ) von 07.30 bis 13.30 Uhr

Ganztagesbeitrag (GT) von 07.00 bis 17.00 Uhr

Anzahl Kinder in der Familie

Grundpreis

Grundpreis

1 Kind

405,00 € 435,00 €

675,00 € 725,00 €

2 Kinder

316,00 € 336,00 €

527,00 € 560,00 €

3 Kinder

212,00 € 230,00 €

353,00 € 383,00 €

4 Kinder und mehr

70,00 € 78,00 €

117,00 € 130,00 €

Der Gemeinderat stimmte der Anpassung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen einstimmig zu. Die Satzung tritt zum 01.09.2025 in Kraft.

Vorstellung der Schulsozialarbeit an der Grundschule Im Wacholder

Seit Anfang des Jahres wird die Leistung der Schulsozialarbeit im Umfang von 50 % für die Grundschule Im Wacholder durch den Verein für Kinder- und Jugendhilfe Backnang als Träger erbracht. Da Frau Annika Lemke nicht persönlich anwesend sein konnte, gab Frau Seitz dem Gemeinderat einen Einblick in ihr tägliches Arbeitsfeld.

Sanierung Laufbahn Grundschule: Vergabe der Arbeiten

Die Laufbahn der Grundschule im Wacholder befindet sich in einem schlechten Zustand. In Absprache zwischen Verwaltung und Grundschule solle im aktuellen Haushaltsjahr die Laufbahn saniert werden, so die Vorsitzende.

Die Verwaltung hatte dazu drei Vergleichsangebote eingeholt. Das wirtschaftlichste Angebot hat die Firma Kutter aus Memmingen zu einem Angebotspreis von 13.059,18 € abgegeben.

Die Arbeiten umfassen eine Grundreinigung sowie eine Sanierung der Bahn. Die Verwaltung empfahl die Vergabe des Auftrags an den wirtschaftlichsten Bieter.

Nach kurzer Diskussion zur Vergabe stimmte der Gemeinderat einstimmig der Vergabe an die Fa. Kutter, Memmingen entsprechend dem vorgelegten Angebot zur Sanierung der Laufbahn in der Grundschule zur Angebotssumme in Höhe von 13.059,18 € (brutto) zu.

Umstellung auf Cloud-Arbeitsplätze bei der Komm.One

Die aktuelle Serverinfrastruktur bei der Gemeinde Allmersbach im Tal wurde im Jahr 2020 implementiert und muss daher turnusgemäß wieder erneuert werden.

Aufgrund der weiterhin ansteigenden Anforderungen an die EDV sowie der Zunahme von Cyberangriffen auch auf die öffentliche Verwaltung hat die Komm.One zur Sicherstellung einer funktionierenden, zeitgemäßen und sicheren IT-Umgebung als neues Produkt den Cloud-Arbeitsplatz in sein Portfolio aufgenommen. Das Produkt richtet sich primär an kleinere Gemeinden ohne eigenes Fachpersonal in der EDV. Dabei wird die Serverinfrastruktur ins Rechenzentrum verlagert, die virtuellen Arbeitsplätze, Applikationen und Daten werden damit künftig von Komm.One bereitgestellt.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Umstellung auf Cloud-Arbeitsplätze der Gemeindeverwaltung und deren Außenstellen zu. Die Gemeindeverwaltung wurde beauftragt, mit dem kommunalen Rechenzentrum Komm.One ein Konzept zu entwickeln und wurde gleichzeitig ermächtigt, dieses umzusetzen, bis zu 40.000 € (brutto) pro Jahr laufende Kosten sowie einmalige Auszahlungen von 15.000 € (brutto).

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung ist nach erfolgter Genehmigung durch das Gremium online abzurufen unter www.allmersbach.de.

Erscheinung
Gemeinde im Spiegel – Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Allmersbach
NUSSBAUM+
Ausgabe 23/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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