Im April hat der Gemeinderat den Baubeschluss zur Sanierung der Wasserleitung, des Kanals und zum Teil der Straße in der Wiesentalstraße in Nellmersbach beschlossen. Für die Maßnahme wurde eine öffentliche Ausschreibung der zugehörigen Bauleistungen durchgeführt. Von den insgesamt 9 Firmen, die die Vergabeunterlagen angefordert haben, gaben 4 Firmen ein Angebot ab. Der Auftrag wird an den günstigsten Bieter vergeben. Die Kostenberechnung zum Baubeschluss lag bei 1.230.000,- €.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Vergabe des Auftrags an die Bietergemeinschaft Klöpfer GmbH & Co. KG und Gustav Epple GmbH & Co. KG zum Angebotspreis in Höhe von 917.606,42 €.
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Im Rahmen des Baus der Netto-Filiale in Leutenbach wurde eine Mulde zur gedrosselten Einleitung des auf dem Grundstück anfallenden Niederschlagswassers in den Buchenbach angelegt. Bei einer Überprüfung wurde festgestellt, dass diese Mulde 20 m kürzer ausgeführt wurde als ursprünglich geplant. Die Verwaltung hat dies zum Anlass genommen, zu überprüfen, ob mit der Vergrößerung der Mulde gleichzeitig etwas für den Hochwasserschutz in Leutenbach getan werden könnte. Um die ursprüngliche Planung wiederherzustellen, müssten etwa 1.000 Kubikmeter Erde ausgehoben werden, was Kosten von rund 80.000 Euro verursachen würde. Allerdings zeigt eine fachliche Einschätzung des Landratsamtes, dass diese Maßnahme keinen Einfluss auf die Hochwasserentwicklung hätte. Bei einem großen Hochwasser, wie im Juni 2024, würde die Maßnahme nur ca. 20 Sekunden Verzögerung bringen. Für das Abfangen eines Scheitelpunktes des Hochwassers ist der Rückhalteraum schlichtweg viel zu klein. Hochwasserschutzmaßnahmen, wie die Rückhaltebecken im Remstal, haben ca. 670.000 bis 1.260.000 m³ Fassungsvermögen. Deutlich sinnvoller ist stattdessen, mit den Anliegern des Buchenbachs, Berglen und Winnenden an gemeinsamen Hochwasserschutzlösungen zu arbeiten.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass die Planung und Ausführung eines Aushubs zur Vergrößerung der Versickerungsmulde nicht weiterverfolgt werden.
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Das Verfahren zur Gaskonzession kommt mit der Entscheidung des Gemeinderats zum Abschluss. Der neue Vertrag soll zum 30. Oktober 2025 in Kraft treten und eine Laufzeit von 20 Jahren bis Oktober 2045 haben. Bereits im Dezember 2020 wurde das Vergabeverfahren öffentlich eingeleitet. Vier Unternehmen bekundeten zunächst ihr Interesse. Nach juristischen Auseinandersetzungen, die das Verfahren entsprechend verzögert haben, zogen sich in der Folge drei der vier Bewerber zurück. Somit blieb mit der Netze BW GmbH nur noch ein Unternehmen im Verfahren. Die Netze BW GmbH legte der Gemeinde ein Angebot vor, das vollständig dem aktuellen Musterkonzessionsvertrag des Landes Baden-Württemberg entspricht. Die Konzession regelt die Nutzung öffentlicher Wege für den Betrieb des Gasnetzes. Wie bisher wird die Gemeinde Leutenbach eine Konzessionsabgabe erhalten, deren Höhe abhängig von der jährlich gelieferten Gasmenge ist. In den vergangenen Jahren lagen die Zahlungen bei etwa 20.000 Euro pro Jahr.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Zustimmung zum Abschluss des angebotenen Konzessionsvertrags über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Verteilungsanlagen für die Gasversorgung im Gemeindegebiet zwischen der Gemeinde Leutenbach und der Netze BW GmbH.
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Mit der Gründung eines Eigenbetriebs mit dem Namen „WIE Leutenbach“ (Werte, Immobilien, Energieversorgung Leutenbach) werden im Wesentlichen zwei Ziele verfolgt: Die Transparenz soll erhöht und die finanzielle Leistungsfähigkeit des Haushalts soll gesichert werden. Ein kommunaler Haushalt verfügt über die Besonderheit, dass nicht ersichtlich ist, für welchen Zweck Darlehen aufgenommen werden. Es kann also nicht zwischen rentierlichen und anderen Schulden unterschieden werden. Um rentierliche Schulden handelt es sich dann, wenn durch die Schulden Investitionen getätigt werden, die langfristig Vorteile bringen und Gewinne abwerfen. Dies ist besonders im Bereich von Grundstücken, Immobilien und bei Investitionen in zukunftsträchtige Energiegewinnung der Fall. Im Eigenbetrieb werden die Grundstücke und Immobilien der Gemeinde organisatorisch getrennt vom Gemeindehaushalt verwaltet und der Zweck von Darlehen lässt sich damit eindeutig und getrennt vom Kernhaushalt darstellen. Rechtlich gehört der Eigenbetrieb aber zur Gemeinde und unterliegt der Kontrolle des Gemeinderats. Der Eigenbetrieb ermöglicht eine flexiblere und wirtschaftlichere Verwaltung der Liegenschaften und mehr Gestaltungsmöglichkeiten im Sinne der Daseinsvorsorge. Zum Start wird der Eigenbetrieb mit einem Vermögen von rund 5,62 Mio. Euro ausgestattet. Dieses umfasst insbesondere 16 Immobilien bzw. Grundstücke im Besitz der Gemeinde, unter anderem in der Bahnhofstraße, der Fröbelstraße und der Leutenbacher Straße. Perspektivisch sind auch weitere Beteiligungen, z.B. an Windkraft- und Energieprojekten, möglich. Der Eigenbetrieb erhält eine Kapitalausstattung von 250.000 Euro und übernimmt bestehende Darlehen in Höhe von rund 2,08 Mio. Euro. Laut Liquiditätsplanung wird erwartet, dass der Betrieb jährlich einen positiven Finanzierungssaldo erzielt.
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Die vom Gemeindeverwaltungsverband Winnenden gestellten Anträge wurden in der Verbandskommission am 23.06.2025 beraten. Die Verbandskommission empfiehlt einstimmig, den gestellten Anträgen zuzustimmen.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, Weisung an die Vertreter der Gemeinde Leutenbach zu erteilen, in der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden am 23.07.2025 den gestellten Anträgen zuzustimmen:
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Die vom Zweckverband Abwasserklärwerk Buchenbachtal gestellten Anträge wurden in der Verbandskommission am 23.06.2025 beraten. Die Verbandskommission empfiehlt einstimmig, den gestellten Anträgen zuzustimmen.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig Weisung an die Vertreter der Gemeinde Leutenbach zu den in der Verbandsversammlung vorgelegten Beschlussvorschlägen zuzustimmen:
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Die Gemeinde Leutenbach ist über die Gemeindewerke an der örtlichen Netzgesellschaft beteiligt, deren operativer Betrieb durch die Süwag AG bzw. deren Tochtergesellschaft Syna GmbH erfolgt. Diese ist für die laufende Unterhaltung und den Betrieb des Stromnetzes zuständig. Investitionen in das Netz werden durch die Netzgesellschaft beschlossen und ebenfalls durch die Syna GmbH umgesetzt. Im Jahr 2024 konnte ein Überschuss von rund 129.000 Euro erzielt werden. Nach Abzug der Ertragsteuern, unter anderem der an die Gemeinde fließenden Gewerbesteuer, verbleibt ein Gewinn in Höhe von 110.942 Euro. Dieser wird, wie vertraglich vorgesehen, Ende Juli 2024 an die beiden Gesellschafter ausgeschüttet. Die Gemeinde erhält dabei einen Anteil von rund 56.000 Euro, der in den Erfolgsplan 2025 der Gemeindewerke eingeht. Der erzielte Jahresüberschuss liegt etwa 15.000 Euro über den Erwartungen – Grund dafür sind vor allem geringere Abschreibungen im Vergleich zur Planung. Die Einnahmen der Gemeindewerke werden zur Tilgung und Verzinsung eines Inneren Darlehens an die Gemeinde genutzt. Hierfür fallen jährlich etwa 40.000 Euro an. Um die finanzielle Stabilität der Netzgesellschaft weiter zu stärken, ist vorgesehen, bestehende Gesellschafterdarlehen in Eigenkapital umzuwandeln. Damit soll langfristig eine Eigenkapitalquote von über 40 % sichergestellt werden.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig seine Zustimmung zur Verlängerung des Gesellschafterdarlehens und zur teilweisen Umwandlung bestehender Gesellschafterdarlehen in Eigenkapital für die Gemeinde Leutenbach als Vertragspartner.
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Bernd Pfau war von Oktober 1999 bis Juni 2009 und ist seit Juni 2024 erneut Mitglied im Gemeinderat für die CDU-Fraktion. Er ist Mitglied im Technischen Ausschuss. Bei Baumaßnahmen profitiert das Gremium regelmäßig von seinem Fachwissen als Architekt. Er ist darüber hinaus in hohem Umfang ehrenamtlich in der Gemeinde engagiert. Er moderiert beispielsweise seit fast 20 Jahren die Weihnachtsfeier für Ältere und bringt sich intensiv für die evangelische Kirche ein. Für sein Engagement erhielt er im Jahr 2017 die Ehrennadel des Landes Baden-Württemberg und 2022 die Bürgermedaille der Gemeinde. Bernd Pfau ist ein Volksvertreter im besten Sinne, weil er nahe an vielen Menschen ist.
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Aufgrund der aktuellen Trockenheit und des damit verbundenen niedrigen Pegelstands des Buchenbachs darf nicht wie üblich Wasser aus dem Buchenbach zur Bewässerung der Sportplätze in Leutenbach und Weiler zum Stein entnommen werden. Der Rasenplatz in Nellmersbach wird immer mit Frischwasser gegossen. Dort besteht dieses Problem nicht. Im Bauamt wurde mit Hochdruck nach einer Lösung gesucht, um den Rasen der beiden Sportplätze vor Austrocknung zu schützen. In der Nähe der Rems-Murr-Halle gibt es einen Hydranten, aus dem Frischwasser entnommen werden kann. Es wird vom Hydrant eine Leitung bis zum Rasenplatz in Leutenbach verlegt, um die Bewässerung sicherzustellen. In Weiler zum Stein gibt es leider keine Möglichkeit, den Rasenplatz mit Frischwasser zu bewässern. Hier bleibt nur die Option, auf zeitnahen Regen zu warten und zu hoffen, dass der Rasen durch die Trockenheit keinen Schaden nimmt.
Im Jahr 2022 wurde beschlossen, dass die Gemeinde wieder über funktionsfähige Warnsirenen in jedem Wohnbezirk verfügen soll. Die Sirenen sind nun abschließend montiert. Von den Gesamtkosten in Höhe von knapp 39.000 Euro wurden 32.500 Euro bezuschusst. Der hohe Zuschussbetrag war möglich, da die Gemeindeverwaltung bei der damaligen Ausschreibung der Fördermittel innerhalb weniger Stunden reagiert hat.
Ein Gemeinderat bedankt sich im Namen des ganzen Gremiums beim Organisationsteam, beim Bauhof und allen Helfern für das gelungene Jubiläumswochenende. Hinter dem abwechslungsreichen Programm steckten viel Arbeits- und Organisationsaufwand, der sich aber gelohnt habe. Das zeigen auch die vielen positiven Rückmeldungen aus der Bevölkerung. Als Dank erheben sich alle Gemeinderäte und applaudieren.
Ein Gemeinderat erkundigt sich, ob es in der Gemeinde bereits eine Regelung zu einem Nachtfahrverbot für Mähroboter gibt oder ob eine solche ggf. im Sinne des Naturschutzes eingeführt werden kann. Gerade nachts sind die Mähroboter gefährlich für Igel und andere Tierarten. Es wird eine Überprüfung hierzu stattfinden.
In der Spielstraße „Am Überbach“ wird regelmäßig schneller gefahren als zulässig, wie eine Gemeinderätin mitteilt. Dies stellt eine Gefahr für Kinder dar, die auf diesem Weg zur Schule oder zum Kindergarten unterwegs sind. In dem verkehrsberuhigten Bereich darf nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Als Gegenmaßnahme soll dort wieder die mobile Geschwindigkeitstafel aufgestellt werden. Radarmessungen können nur durch den Landkreis durchgeführt werden.